Windenergieanlagen aus Anwohnersicht: Ergebnisse aus den Ortsteil-Veranstaltungen in Weende, Groß-Ellershausen und Geismar



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Transkript:

Windenergieanlagen aus Anwohnersicht: Ergebnisse aus den Ortsteil-Veranstaltungen in Weende, Groß-Ellershausen und Geismar Ergebnisse sind nach Thema zusammengefasst Fragen und Antworten Statements Nicht alle Aussagen sind aufgeführt, aber protokolliert!

1. Der Teilflächennutzungsplan Windenergie a) Notwendigkeit der Aufstellung Ist die Aufstellung eines F-Plans notwendig? Müssen unbedingt Windstandorte ausgewiesen werden? Ohne F-Plan wären WEA als privilegierte Anlagen im Außenbereich zulässig; Genehmigung am Einzelstandort möglich Mit dem F-Plan Steuerungselement der Stadt Göttingen gegeben Der Windkraft ist substanziell Raum zu geben.

b) Windpotentiale Warum wurden bei der Ausweisung der Flächen keine Windmessungen durchgeführt? Für die Bestimmung der Potentialflächen wurde ein Windgutachten für die gesamte Stadt eingeholt. Windmessungen werden grds. nur von potentiellen Windkraftbetreibern durchgeführt. c) Windvorrangflächen Hat die Stadt Steuerungsmöglichkeiten, sodass die Windflächen optimal genutzt werden? Mit rechtskräftigem F-Plan können WEA genehmigt werden. Die optimale Nutzung obliegt den Betreibern außerhalb des Wirkungsbereiches der Stadt.

d) Zweistufigkeit: Planungs- und Genehmigungsverfahren Kann mit dem F-Plan die Anzahl der WEA festgelegt werden? Das Verfahren zur Errichtung von WEA ist zweistufig: Im Planungsverfahren werden grds. die Flächen zur Nutzung von Windenergie festgesetzt. im Genehmigungsverfahren werden die konkreten Anlagen genehmigt e) Verwaltungsrechtlicher Ablauf Einbindung Ortsräte Inwiefern werden die Entscheidungen der Ortsräte berücksichtigt? Bisheriger Beschluss der Ortsräte umfasste den Beschluss zur Einleitung des jetzigen Verfahrens. Entwurf wird im Einzelnen den Ortsräten vorgestellt. Danach gibt es vor dem Satzungsbeschluss noch Gelegenheit zur Stellungnahme

f) Raum für Erweiterung Wohnbebauung Wird mit der Ausweisung der Flächen weitere Wohnbebauung unmöglich bzw. werden mit der Ausweisung neuer Wohngebiete die Abstände zu WEA dann noch kleiner? Die Planungen für neue Bebauungsgebiete wurden in der Erstellung des Entwurfs bereits mit berücksichtigt. g) Anzahl ausgewiesener WEA Wie viele Anlagen sind für die 15% CO 2 -Einsparung notwendig? Ca. 18-20 WEA wären notwendig. Wird im F-Plan die Anzahl der Anlagen pro Fläche festgelegt? Nein, der Betreiber entscheidet, wie viele Anlagen wirtschaftlich sind.

h) Höhe der WEA Kann die Höhe der WEA im F-Plan festgelegt werden? Nein, da eine Höhenbegrenzung nicht gerichtsfest ist. i) Rechtsmittel Welche Rechtsmittel sind gegen den F-Plan möglich? Die Erstellung des F-Plans hat in mehreren gesetzlich vorgeschriebenen Schritten zu erfolgen. Rechtsmittel sind erst dann möglich, wenn der FNP wirksam geworden ist. j) Anzahl der Flächen Müssten nicht bei einer so ökologisch ausgerichteten Stadt mehr Flächen ausgewiesen werden? Nach harten Tabu-Kriterien nicht mehr Flächen möglich.

2. Landschaftsschutzgebietsverordnung der Stadt Göttingen Warum kann die LSG-VO, die fast das gesamte Stadtgebiet umfasst, geändert werden, um Windflächen auszuweisen? Der Landschaftsschutz ist kein hartes Tabu-Kriterium Z.Zt. Stellt die LSG-VO eine sog. Verhinderungsplanung dar, da sie keine Windstandorte zulässt. Das hätte vor Gericht keinen Bestand. (Notwendigkeit eines F-Plans bereits erläutert.)

3. Abstandsregelungen Welche Abstandsregelungen gelten zur Wohnbebauung und warum gelten abweichende Regelungen in Deppoldshausen? Grds. gilt TA-Lärm Wohnbebauung nach NLT: 1.000 m Abstand = Grundlage für Stadt Splittersiedlung Wohnen im Außenbereich nach NLT: 500 m, da im Außenbereich privilegierte Anlagen Raum haben müssen = Grundlage der Stadt Vorgeschlagene 2.000 m würden kein einziges Windrad in Stadt und Landkreis Göttingen erlauben. Warum gelten für den Rotmilan 1.250 m Abstand? Empfehlungen des NLT; wobei der Artenschutz ein hartes Kriterium ist.

4. Schattenwurf Wurde bei der Ausweisung der Flächen der Schlagschatten berücksichtigt? Schlagschatten wird erst bei der Genehmigung der konkreten Anlagen berücksichtigt, nicht im Planungsverfahren. Wie werden 30h/a Schlagschatten gemessen? Es wird ein Schattenwurfsensor angebracht. 30h/a sind theoretisch möglich, allerdings sind in der Praxis 8h/a Schattenwurf realistisch.

5. Lärm Wie laut darf eine WEA sein? 35-45 dba (je nach Siedlungsart) Der Autolärm (60 dba im Mittelungspegel zulässig) der 10 km entfernten Autobahn ist deutlicher zu hören, als WEA in 500m Abstand. Oder: der Verkehrslärm der B 3 ist stärker als der einer WEA. Der Lärm einer WEA sei gut hörbar und sei gesundheitsschädigend. Der Lärmkegel sei direkt in Richtung Wohnbebauung hörbar.

6. Infraschall Infraschall wirke sich gesundheitsschädigend, insbesondere auf die Nachtruhe aus und verursache Schlafstörungen. Er sei immer da, auch wenn nicht hörbar. Infraschall: Untersuchungen haben ergeben, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen verursacht werden (Bayerisches Landesamt für Umweltschutz 2012) Keine wissenschaftlichen Langzeitstudien vorhanden

7. Artenschutz Welche Arten wurden bei der Ausweisung der Flächen berücksichtigt? Mit dem Rotmilangutachten sind neben dem Rotmilan auch weitere Arten untersucht worden. Grds. am Anfang der Abwägung, sodass sicher weitere Untersuchungen nötig sein werden. Genauere Untersuchungen erfolgen zudem im Genehmigungsverfahren. Alle Standorte des Rotmilan sind beachtet worden. Harte und weiche Tabukriterien seien wichtige Bestandteile in der Planung zum Schutz von Mensch und Natur. Aber es sei beschämend, dass der Rotmilan zum einen ins Lächerliche gezogen wird (... Milan mehr Abstand als der Mensch...) und zum anderen sich plötzlich viele Betroffene zu Rotmilan-Liebhabern entpuppen.

8. Naherholungsgebiete Die südliche Feldmark, Deppoldshausen und der Weg zur Burg Plesse sowie die westliche Feldmark sind doch als Naherholungsgebiet schützenswert! Grds. haben die vorhandenen WEA in der Region keine Spaziergänger verschreckt. Auch an der Nord- und Ostsee leide der Tourismus nicht. In der Landschaft gibt es keine Bezugsgrößen.

9. Wind im Wald Warum werden die Wind-Vorrangflächen nicht ausschließlich im Wald ausgewiesen? Das wäre weniger belastend für den Menschen. Grds. können Windgebiete im Wald nur in Niedersachsen nur sehr eingeschränkt ausgewiesen werden. Klare gesetzliche Regelungen fehlen bisher. Auch im Wald müssen Naturschutzgebiete als harte Tabukriterien ernst genommen werden.

10. Windrad WEA werden zwar rückgebaut, aber doch nicht vollständig? Mit dem Betreiber ist verhandelbar, ob die Fundamente abgetragen werden sollen. Mittlerweile muss der Rückbau Bestandteil der Genehmigung sein. Gibt es noch den sog. Disco-Effekt? Nein, durch reflektionsarme Rotorblätter wurde eine solche Reflektion eingestellt. Welche Wegebelastungen entstehen beim Bau von WEA? Es entstehe hohe Belastungen. Ca 100 Transporte sind etwa für die Fertigstellung des Fundamentes notwendig. Der Betreiber ist aber verpflichtet, die Wege wieder in Stand zu setzen.

Wann sind WEA wirtschaftlich? Welche Rendite kann man erwarten? 6% Rendite sollte zum Zeitpunkt der Planung absehbar sein, wenn hohe Planungskosten vermieden werden.

11. Grundstückseigentümer Die Grundeigentümer in Geismar sind keineswegs mit dem Bau von WEA einverstanden und haben dementsprechend keine Vorverträge unterzeichnet. Grundstückseigentümer nehmen eine Schlüsselrolle ein. So ist z.b. ein echter Bürgerwindpark nur möglich, wenn die Grundstückseigentümer keine Vorverträge mit externen Projektierungsgesellschaften geschlossen haben. Im Fall Geismar möchte die Stadt, die in diesem Bereich selbst Landeigentümer ist, gern mit den weiteren Eigentümern ins Gespräch kommen.

12. Windenergieanlagen Betreiber Hat die Stadt eine Möglichkeit, den Betreiber auszuwählen? Nein, das sind privatrechtliche Modalitäten, die außerhalb des Einflussbereiches der Verwaltung liegen. Die Stadt hat keine Ambitionen, selber Betreiber zu sein. Dafür stehen die Stadtwerke Göttingen zur Verfügung. Obliegenheiten des Betreibers: Wirtschaftlichkeitsberechnungen Anzahl der WEA pro Fläche Windmessungen Vertragliche Bindungen mit Landeigentümer Möglichkeit der Bürgerbeteiligung

13. Plädoyers Windräder sollten in Bürgerhand! Windkraftanlagen werden die Wohnqualität der Anwohner wesentlich beeinflussen! Wir sind nicht gegen die Energiewende, auch nicht gegen die Windkraft doch sie muss gut abgestimmt sein! Ich bin erschrocken über ihr egoistisches Denken! Wir sind die Jugend und müssen noch unseren Enkeln Gorleben erklären! Unsere Landschaft wird sich elementar verändern! Wir müssen die Dezentralität stärken und dafür Mehrheiten im Rat organisieren! Ich bedanke mich, dass diese und ähnliche Veranstaltungen möglich sind. Ich wünschte, bei der Installation der Atomkraft hätte es annähernd Ähnliches gegeben!

13. Plädoyers Auch der BUND steht für die Energiewende und unterstützt eine Planung, die WEA ermöglichen und dabei die Belange von Mensch und Natur berücksichtigt. Jeder Autofahrer vor meiner Haustür erschüttert mich. Windräder produzieren für mich keinen Lärm. Es macht mich traurig und ich finde es merkwürdig, dass plötzlich so viele Menschen ihre Liebe zum Rotmilan entdecken, nur um Windräder zu verhindern. Die Göttinger Prozesse sind sehr konstruktiv! Es geht um die Ökologie des Menschen! Windräder machen krank! Windkraft ist doch ein Thema für die Region, nicht für die Stadt!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!