Jungjägerausbildung RICHTLINIEN 2018

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BERNER JÄGERVERBAND FEDERATION DES CHASSEURS BERNOIS Ausbildungskommission Commission pour la formation Jungjägerausbildung RICHTLINIEN 2018 Auf der Grundlage des Ausbildungsreglements beschliesst die Ausbildungskommission des Berner Jägerverbandes (BEJV) die Richtlinien.

Inhaltsverzeichnis 1 Kursorte /... 3 2 Kursmaterial / Kurskosten... 4 2.1 Kursmaterial... 4 2.2 Kurskosten / Prüfungsgebühr / Kursabbruch... 5 2.3 weiterführende Fachliteratur und Lernhilfsmittel... 5 3 Module... 5 3.1 Modul: Schiesssicherheitsgrundkurs... 5 3.2 Modul: Hegeinstruktion... 6 3.3 Modul: Jagdhundewesen... 6 3.4 Modul: Jagdpraxis... 6 4 Pflichtstunden Hege und Jagdhunde... 6 5 Jagdbegleitungen... 7 6 Jagdschiessen... 7 7 Pirschgang... 7 8 Gültigkeit... 8 Dezember 2017 Seite 2

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. 1 Kursorte / Berner Jägerverband Ausbildungspräsident Stellvertreter / Meyrat André Fliederweg 4A 3292 Busswil b. Büren Urs Kühni 078 756 79 06 andre.meyrat@sytec.ch Bern (BE) Bern Tierspital Tschirren Urs Allmend 3 3116 Noflen Christian Heeb 031 781 37 93 079 607 18 56 urs.tschirren@vtg.admin.ch Jura Bernois (JB) Ecole secondaire Tavannes Noirjean Jean-Charles Rue des Pins Gras 76 2735 Bévilard Wenger Claude 032 492 24 71 079 680 00 41 noirjean@wvs.ch Seeland (SE) Lyss, BZW Lyss Stellvertreter / Lehrmittelverwalter Batzli Alain Hallwylstrasse 14 3280 Murten Schlup Peter 026 670 05 52 079 385 50 50 info@batzli.ch Mittelland (ML) Utzenstorf, Schloss Landshut Wieland Daniel Eschenweg 17 3303 Jegensdorf vakant Geschäft 058 434 11 73 079 390 86 24 Daniel.wieland@ufa.ch Emmental (EM) Bärau Inforama / vice Präsident Kühni Urs Nidle 1076 3457 Wasen i.e. Habegger Hansjörg 034 437 00 39 079 602 14 18 urs.kuehni@bluewin.ch Oberland Ost (OO) Wilderswil Primarschulhaus Fahrni Beat Dickiweg 11 3812 Wilderswil Krebs Hans 078 605 19 68 beat.fahrni@gmx.ch Oberland West (OW) Hondrich Inforama Rieder Wilhelm Gand 24 3713 Reichenbach i K. vakant 033 676 27 63 078 740 27 63 wilhelm.rieder@bluewin.ch Dezember 2017 Seite 3

2 Kursmaterial / Kurskosten 2.1 Kursmaterial Das Beziehen des Kursmaterials vor dem Orientierungsabend ist nicht möglich. Das Kursmaterial ist ein Bestandteil der Ausbildung und muss bezogen werden. Gebrauchtes Kursmaterial oder ältere Versionen der Lehrmittel sind nicht zugelassen. 1. JJ-Ausbildungsreglement und JJ-Richtlinien 2. Rahmenprogramm 3. Leistungsheft 4. Buch: Jagen in der Schweiz 5. Faltblatt: Die Knospen 6. Gesetze und Verordnungen 7. Auszug aus den Jagdvorschriften 8. Jagdkarte des Kantons Bern 1:200 000 9. Vignette für Auto 10. Abschusskontrolle 11. Massnahmen zur Verhütung von Rehschäden im Wald d (solange Vorrat) 12. Biotopschutz / Biotophege d (solange Vorrat) Die Kursorte können noch zusätzliche und ergänzende Kursunterlagen gegen Gebühr an die Jungjäger abgeben. Dezember 2017 Seite 4

2.2 Kurskosten / Prüfungsgebühr / Kursabbruch Einschreibegebühr Wird bei Kursbeginn dem Kursgeld angerechnet. Wird in keinem Fall rückerstattet. CHF 100.00 Kursgeld inkl. Kursmaterial für das 1. Kursjahr 850.00 Kursgeld für weitere Kursjahre Prüfungsgebühr Repetenten, pro Jahr (kein Anspruch auf neues Ausbildungsmaterial) Ausbildung über mehrere Jahre, pro Jahr Kanton Bern / wird vom Jagdinspektorat in Rechnung gestellt praktische Prüfung Standgeld 350.00 350.00 350.00 100.00 Zu bezahlen: Einschreibegebühr Kurskosten mit Einzahlungsschein vor dem Orientierungsabend mit Einzahlungsschein bis am 31. Januar 2018 einbezahlt. 2.3 Weiterführende Fachliteratur und Lernhilfsmittel Jeder Kursstandort hat die Möglichkeit, bei Bedarf zusätzliches Material zu verkaufen respektive kostenlos abzugeben. 3 Module Alle Module werden gemäss Ausbildungsreglement im Leistungsheft für Jungjäger eingetragen, bescheinigt und visiert. Die Module sind nicht in den ordentlichen Kurskosten integriert. 3.1 Modul: Schiesssicherheitsgrundkurs Verantwortung: Schiesskommission Organisation: Modulleiter, Beat Jost Datum: 13.01.2018 / 20.01.2018 Ort: Bergfeld, 3032 Hinterkappelen Einladung durch: Ausbildungskommission Kosten: CHF 100.00 Dezember 2017 Seite 5

3.2 Modul: Hegeinstruktion Verantwortung: Hegekommission Organisation: Modulleiter, Ruedi Wyss Datum: 24.03.2018 Ort: Schwand, 3110 Münsingen Einladung durch: Ausbildungskommission Kosten: CHF 20.00 3.3 Modul: Jagdhundewesen Verantwortung: Jagdhundekommission Organisation: Modulleiter, Walter Stoller Datum: 06.05.2018 Ort: RKZ 3700 Spiez Gesigen Einladung durch: Ausbildungskommission Kosten: CHF 25.00 3.4 Modul: Jagdpraxis Verantwortung: Ausbildungskommission Organisation: Modulleiter, Daniel Wieland / André Meyrat Datum: 22. Juni / 21. September / 5. Oktober 2018 Ort: Sand, 3302 Moosseedorf Urtenen-Schönbühl Einladung durch: Ausbildungskommission Kosten: CHF 25.00 4 Pflichtstunden Hege und Jagdhunde Auf der Grundlage der Direktionsverordnung über die Jagdprüfung (JDV) legt der BEJV die Pflichtstunden im Bereich Hege und Jaghundeausbildung fest. Beschlossen an der Präsidentenkonferenz des BEJV vom 20. Januar 2005. Für jede Kategorie besteht ein Gabelwert. Der untere Gabelwert legt das Minimum fest, welches in der Kategorie geleistet werden muss. Der obere Gabelwert steht für das Maximum der in der Kategorie anrechenbaren Stunden. Über alle Kategorien müssen mindestens 50 Stunden geleistet werden. Dezember 2017 Seite 6

Die Pflichtstunden werden gemäss Ausbildungsreglement im Leistungsheft für Jungjäger eingetragen, bescheinigt und visiert. Kategorien der Pflichtstunden Gabelwert (Std.) Rehkitzrettung 5-20 Biotopschutz und Biotophege 5-25 Futterbeschaffung, Fütterung, Futterstellenbau 0-5 Wildschadenverhütung 5-20 Unfallverhütung 0-15 Mithilfe bei der Jagdhundeausbildung 5-10 5 Jagdbegleitungen Der Jungjäger begleitet innerhalb des Kantons Bern die Jagd. Es sind mindestens drei Jagdbegleitungen zu absolvieren. Die Jagdbegleitungen werden gemäss Ausbildungsreglement im Leistungsheft für Jungjäger eingetragen und bescheinigt. Die Bescheinigung erfolgt durch den Jäger / Jagdleiter. 6 Jagdschiessen Der Jungjäger nimmt bei seinem Jagdverein am Jagdschiessen teil. Es sind mindestens drei Jagdschiessen im Verein zu absolvieren. Die Jagdschiessen werden von den Jagdvereinen organisiert. Die Jungjäger werden entsprechend eingeladen. Die Jagdschiessen werden gemäss Ausbildungsreglement im Leistungsheft für Jungjäger eingetragen, bescheinigt und visiert. 7 Pirschgang Der Jungjäger nimmt an einem Pirschgang (Schiess-Parcours) teil. Es ist mindestens ein Pirschgang zu absolvieren. Die Jagdschiessen werden gemäss Ausbildungsreglement im Leistungsheft für Jungjäger eingetragen, bescheinigt und visiert. Dezember 2017 Seite 7

Es liegt in der Verantwortung der Jungjäger, dass die Leistungshefte bis spätestens am 15. Dezember beim sind. Zu spät eingetroffene Leistungshefte werden nicht mehr angenommen und der Jungjäger wird somit nicht zur Prüfung zugelassen! 8 Gültigkeit Dieses Reglement tritt sofort in Kraft und ersetzt alle bisherigen Weisungen. Stettlen, Januar 2018 Busswil, Januar 2018 Berner Jägerverband Ausbildungskommission Der Präsident: Der Präsident: Lorenz Hess André Meyrat Dezember 2017 Seite 8