STEUERN STATT DRIFTEN

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Transkript:

sepy - Fotolia.com ANG FERNLEHRG STEUERN STATT DRIFTEN Lehrgang zur Vorbereitung auf die öffentlich-rechtliche IHK-Prüfung IHK. DIE WEITERBILDUNG

Inhaltsverzeichnis Allgemeine Informationen zum Fernlehrgang... 2 Teilnahmevoraussetzungen für den Fernlehrgang... 2 Informationen zum Abschluss... 3 Zugangsvoraussetzungen für die IHK-Fortbildungsprüfung... 4 Termine, Dauer und Kursort... 5 Leistungsumfang... 5 Preise Studiengebühr... 6 Gebühr für die IHK-Fortbildungsprüfung... 6 Finanzielle Förderung... 6 Auszug aus dem DIHK-Rahmenlehrplan... 7 Weiterqualifikation... 11 Information und Anmeldung... 11 Anlage Fernlehrgangsvertrag SEPA-Mandat WFW_2018_Fernlehrgang_2018_11_21_Korn_Wiedemann (Änderungen vorbehalten) Seite 1

Für wen ist der Fernlehrgang gedacht? Als Wirtschaftsfachwirt/-in gehören Sie zu den umfassend qualifizierten Generalisten. Die breit angelegte Weiterbildung ist nicht auf einen speziellen Wirtschaftszweig oder einen bestimmten Unternehmensbereich ausgerichtet. Sie ist also besonders geeignet, wenn Sie sich branchenübergreifend fortbilden und sich nicht spezialisieren möchten. So können Sie in allen kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Arbeitsbereichen eines Unternehmens arbeiten. Mit diesem Fernlehrgang wenden wir uns an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Unternehmen aller Branchen und Wirtschaftszweige, die schnell und kompakt ihre in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern und vertiefen sowie zusätzliche Kompetenzen erwerben möchten, um die IHK- Fortbildungsprüfung zum/zur Wirtschaftsfachwirt/-in ablegen zu können. Durch die Kombination von Selbstlernphasen mit intensiver Betreuung durch Lernbegleiter/-innen und ergänzenden Präsenzveranstaltungen schaffen wir die Grundlagen für den bestmöglichen Lernerfolg und eine gute Prüfungsvorbereitung. Unsere Lernbegleiter/-innen verfügen über Berufspraxis und langjährige Erfahrung in Prüfungsvorbereitungslehrgängen. Was lerne ich dazu? Nach dem erfolgreichen Abschluss können Sie in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen und haben damit die Befähigung, betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens zu erkennen, zu analysieren und einer Lösung zuzuführen, Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen, anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren. Sie erweitern also Ihr betriebswirtschaftliches Wissen und Ihre beruflichen Kompetenzen und sind so in der Lage, im Unternehmen anspruchsvolle Aufgabenstellungen effizient und erfolgreich zu erledigen. Sie stärken Ihre methodisch-fachlichen Kompetenzen, d. h., Sie sind in der Lage, sich das benötigte Fachwissen zu verschaffen und allgemein mit beruflichen Herausforderungen besser umzugehen. Sie stärken Ihre sozialen und personalen Kompetenzen durch den Austausch und die Zusammenarbeit in der Gruppe. Sie verbessern Ihre Kommunikations- und Teamfähigkeit, fördern Ihre Selbstdisziplin und übernehmen Verantwortung für Ihre berufliche Zukunftsplanung. Sie organisieren Ihr Lernen eigenverantwortlich und sind in der Lage, Ihre Lernmotivation aufrechtzuerhalten. Und Sie können Problemlösestrategien, die Sie zur Bewältigung von Aufgaben und Problemen normalerweise nutzen, hinterfragen und wenn nötig weiterentwickeln. Welche Voraussetzungen muss ich für den Fernlehrgang erfüllen? Das sehr kompakte Blended-Learning-Konzept unserer Weiterbildung erfordert Eigenverantwortlichkeit und Disziplin. Das Konzept baut auf dem Kenntnisstand einer kaufmännischen Ausbildung auf und setzt dieses Wissen zwingend voraus. Der Lernerfolg ist in starkem Maße abhängig davon, dass Sie regelmäßig Ihre Studienbriefe und Einsendeaufgaben bearbeiten. Sie sollten bereit sein, die Präsenzveranstaltungen aktiv mitzugestalten. Motivation, Wissbegierde, Geduld und die Bereitschaft, sich auch mit komplexen und sperrigen Themen auseinanderzusetzen, sollten Sie ebenfalls einbringen. Die Zugangsvoraussetzungen für die öffentlich-rechtliche Prüfung finden Sie ebenfalls in der Broschüre. WFW_2018_Fernlehrgang_2018_11_21_Korn_Wiedemann (Änderungen vorbehalten) Seite 2

Während der Selbstlernphasen werden Sie von den Lernbegleiter/-innen über die Lernplattform betreut. Sie stehen Ihnen über Fachforen und Chats bei Fragen zur Verfügung. In den Präsenzveranstaltungen werden die Themen, mit denen Sie sich in den Selbstlernphasen beschäftigt haben, vertieft und Sie können sich mit den anderen Teilnehmenden und den Lernbegleiter/-innen austauschen. Da der Fernlehrgang über eine Lernplattform organisiert und betreut wird und auch Unterricht im virtuellen Klassenzimmer stattfindet, benötigen Sie als Teilnehmer/-in einen Internet-Zugang und Sicherheit im Umgang mit Internet-Anwendungen und gängiger Office-Software. Folgende technische Voraussetzungen sind erforderlich: Technische Voraussetzungen Empfohlen wird eine DSL-Verbindung sowie für Up- und Downloads mindestens 100 kbit/s. Die Nutzung über einen Windows-PC ist über die Betriebssysteme Windows 7, Windows 8 und 10 möglich. Sonstige Anforderungen für Windows-PCs: mindestens Intel Pentium 4 (2,8 GHz oder vergleichbar, empfohlen Intel Core 2 Duo oder vergleichbar), mindestens 512 MB RAM (2mpfohlen 2 GB RAM), Grafikkarte mit mindestens 16 BIT Farbtiefe (Empfohlen: 1280 x 1024 Pixel Auflösung und 32 Bit Farbtiefe), Soundkarte Eine Nutzung über Apple Mac ist ab Version 10.6 Mac OS X möglich. Sonstige Anforderungen für Apple Macs: mindestens Intel Core 2 Duo, mindestens 1 GB RAM (empfohlen 2 GB RAM), Grafikkarte mit mindestens 16 BIT Farbtiefe (Empfohlen: 1280 x 1024 Pixel Auflösung und 32 Bit Farbtiefe), Soundkarte Für die Teilnahme an Veranstaltungen in unseren virtuellen Klassenräumen wird grundsätzlich ein Headset empfohlen. Die Teilnahme ist ebenso (falls vorhanden) über ein eingebautes Mikrofon und einen Lautsprecher möglich, aber ggf. mit Einbußen in der Tonqualität verbunden. Eine Webcam ist nicht zwingend erforderlich. Bei der Verwendung des Vitero-Clients werden keine Installationen und keine Registry-Einträge vorgenommen. Es muss lediglich eine ausführbare Datei gestartet werden. Es sind ggf. Proxyserver- Restriktionen zu beachten. Java-Skript muss für die Nutzung des virtuellen Klassenzimmers nicht installiert sein. Sofern eine aktuelle Java-Version eingerichtet ist, erfolgt der Zugang zum Vitero Klassenraum automatisch und ohne weiteres Starten einer ausführbaren exe-datei. Software: MS Office ab 2007 (Word, Excel, Powerpoint) oder vergleichbare Open-Source-Programme Browser: Internet Explorer, Firefox, Safari, Opera und Chrome PDF-Reader, z. B. Adobe oder vergleichbare Open Source Varianten, wie Nuance oder andere Welchen Abschluss mache ich? Sie machen den anerkannten Abschluss / durch eine Prüfung, die von der Industrie- und Handelskammer als zuständiger Stelle durchgeführt wird. Die Prüfung wird von einem unabhängigen Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer abgenommen. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt / nach 53 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz. Wenn Sie Genaueres wissen möchten, finden Sie diese Verordnung unter https://www.bmbf.de/de/fortbildungsordnungen.php. Die Verordnung enthält alle wichtigen Einzelheiten zum Thema Prüfung. Im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) ist der Abschluss zum/zur Wirtschaftsfachwirt/-in auf der gleichen Stufe (Stufe 6 von 8 Stufen) wie die akademischen Bachelorabschlüsse eingeordnet (http://www.dqr.de/). WFW_2018_Fernlehrgang_2018_11_21_Korn_Wiedemann (Änderungen vorbehalten) Seite 3

Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich für die IHK-Fortbildungsprüfung erfüllen? Die Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Fortbildungsprüfung sind in 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss / geregelt. Die Prüfung gliedert sich in zwei Teilprüfungen: Für die Zulassung zur Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen müssen Sie eine einschlägige Berufspraxis nachweisen, deren Dauer von der Art Ihres Ausbildungsabschlusses abhängig ist: Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf: keine zusätzliche Berufspraxis erforderlich Abschluss in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf: mindestens einjährige Berufspraxis Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf: mindestens zweijährige Berufspraxis Kein kaufmännischer Berufsabschluss: mindestens dreijährige Berufspraxis Für die Zulassung zur Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen müssen Sie nachweisen, dass Sie die Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen innerhalb der letzten fünf Jahre abgelegt sowie ein weiteres Jahr Berufspraxis erworben haben. Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert worden sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Wirtschaftsfachwirts haben. Sie müssen den Nachweis der Berufspraxis zu Beginn der Prüfung vorlegen. Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Die Prüfung der Zulassung zur Prüfung erfolgt in diesem Lehrgang ausschließlich über die zuständige Stelle der jeweils prüfenden Kammer. Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, sich um die Zulassung zu kümmern. Die Zulassungsprüfung ist einerseits für die öffentlich-rechtliche Prüfung / Geprüfte Wirtschaftsfachwirte erforderlich, andererseits auch für die Förderung durch Aufstiegs-BAföG. Wenn Sie die Prüfung in Koblenz ablegen möchten, ist Ihre Ansprechpartnerin für die IHK Koblenz: Michaela Nick, Industrie- und Handelskammer Koblenz, Schlossstraße 2, 56068 Koblenz (Telefon 0261 106-270, nick@koblenz.ihk.de). WFW_2018_Fernlehrgang_2018_11_21_Korn_Wiedemann (Änderungen vorbehalten) Seite 4

Termine, Dauer und Kursort 2019 Lehrgangsort Lehrgangstermin Korrespondierende Prüfungstermine Koblenz 03.05.2019 bis 31.10.2020 Der gesamte Fernlehrgang umfasst ca. 540 Stunden (à 60 Minuten) Selbstlernphasen und erstreckt sich über 18 Monate (inkl. Lernpausen). Er umfasst 9 Qualifikations- bzw. Handlungsbereiche mit insgesamt 11 Studienbriefen. Der wöchentliche Zeitaufwand beträgt ca. 7 Stunden (à 60 Min.). Die 13 Präsenztage umfassen 111 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) und finden an folgenden Tagen statt: 03.05.2019, 15:30 bis 20:45 Uhr 04.05.2019, 08:30 bis 15:45 Uhr 23.08.2019, 08:30 bis 15:45 Uhr 24.08.2019, 08:30 bis 15:45 Uhr 13.12.2019, 08:30 bis 15:45 Uhr 14.12.2019, 08:30 bis 15:45 Uhr 04.01.2020, 08:30 bis 15:45 Uhr 15.05.2020, 08:30 bis 15:45 Uhr 16.05.2020, 08:30 bis 15:45 Uhr 28.08.2020, 08:30 bis 15:45 Uhr 29.08.2020, 08:30 bis 15:45 Uhr 16.10.2020, 08:30 bis 15:45 Uhr 17.10.2020, 08:30 bis 15:45 Uhr (Änderungen vorbehalten) Der angegebene Endtermin des Fernlehrgangs bezieht sich auf das Ende der Unterrichtsveranstaltungen. Das gesamte Prüfungsverfahren obliegt der prüfenden Industrie- und Handelskammer und ist voraussichtlich im Januar 2021 abgeschlossen. Die Angabe von Prüfungsterminen erfolgt ohne Gewähr. Schriftliche Prüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen: 16.03.2020 Schriftliche Prüfung Handlungsspezifische Qualifikationen: 10.11.2020 Situationsaufgabe 1 11.11.2020 Situationsaufgabe 2 Mündliche Prüfung Die Termine für die mündliche IHK-Fortbildungsprüfung werden von der prüfenden Industrie- und Handelskammer festgelegt und bekannt gegeben. Leistungsumfang: 11 methodisch und didaktisch aufbereitete Studienbriefe DIHK-Rahmenplan DIHK-Formelsammlung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss / Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin 18 Einsendeaufgaben (je 1 pro Monat) PowerPacks (Lernfragen zu jedem Qualifikation- bzw. Handlungsbereich) Zugang zu einer Lernplattform und digitalen Lernmedien sowie Übungsklausuren 3 Gesetzestexte 2 Klausurenbände Wirtschaftsbezogene Qualifikationen 2 Klausurenbände Handlungsspezifische Qualifikationen Je 1 Online-Sprechstunde pro Qualifikations- bzw. Handlungsbereich (virtuelles Klassenzimmer) Umfassende Betreuung durch Lernbegleiter/-innen (außer in den Lernpausen) 13 Präsenztage WFW_2018_Fernlehrgang_2018_11_21_Korn_Wiedemann (Änderungen vorbehalten) Seite 5

Das Material wird in zwei Lieferungen bereitgestellt. Die erste Lieferung erfolgt zum Kursstart am 2. November 2018 und enthält alle Materialien für den Teil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen. Die zweite Lieferung erfolgt Mitte Juni 2019 und enthält alle Materialien für den Teil Handlungsspezifische Qualifikationen. Preise Lehrgangsgebühr: 4092,00 Umsatzsteuer fällt nicht an. Die Gebühr ist in 11 Monatsraten à 372,00 per Lastschrifteinzug zahlbar. Das SEPA-Mandat finden Sie im Anhang des Vertrages. Gebühr für die IHK-Fortbildungsprüfung Die Höhe der Gebühr für die IHK-Fortbildungsprüfung richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer (bei der Industrie- und Handelskammer Koblenz derzeit 550,00 ). Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt. Kündigung des Lehrgangs Der Kunde kann den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Recht der IHK-Akademie und des Kunden, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Im Falle der Kündigung hat der Kunde nur den Anteil der Kosten zu entrichten, der dem Wert der Leistungen der IHK-Akademie während der Laufzeit des Vertrags entspricht. Finanzielle Förderung/Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es? Aufstiegs-Bafög Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ( Aufstiegs-Bafög ) gefördert werden. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss und einem zinsverbilligten Darlehen. Die Förderung ist für berufsbegleitende Lehrgänge einkommens- und vermögensunabhängig. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der Landkreise oder kreisfreien Städte oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de WFW_2018_Fernlehrgang_2018_11_21_Korn_Wiedemann (Änderungen vorbehalten) Seite 6

Was wird eigentlich unterrichtet? Auszug aus dem DIHK - Rahmenlehrplan Wirtschaftsbezogene Qualifikationen 1 Volks- und Betriebswirtschaft 1.1 Volkswirtschaftliche Grundlagen 1.1.1 Markt, Preis und Wettbewerb 1.1.2 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 1.1.3 Konjunktur und Wirtschaftswachstum 1.1.4 Außenwirtschaft 1.2 Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken 1.2.1 Ziele und Aufgaben der betrieblichen Funktionen 1.2.2 Zusammenwirken der betrieblichen Funktionen 1.3 Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen 1.3.1 Gründungsphasen 1.3.2 Voraussetzungen der Existenzgründung 1.3.3 Rechtsformen 1.4. Unternehmenszusammenschlüsse 1.4.1 Formen der Kooperation 1.4.2 Formen der Konzentration 2 Rechnungswesen 2.1 Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens 2.1.1 Abgrenzung von Finanzbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung, Auswertungen und Planungsrechnung 2.1.2 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung GoB 2.1.3 Buchführungspflichten nach Handels- und Steuerrecht 2.1.4 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 2.2 Finanzbuchhaltung 2.2.1 Grundlagen 2.2.2 Jahresabschluss 2.3 Kosten- und Leistungsrechnung 2.3.1 Einführung in die Kosten- und Leistungsrechnung 2.3.2 Kostenstellenrechnung 2.3.3 Kostenartenrechnung 2.3.4 Kostenträgerzeit- und Kostenträgerstückrechnung 2.3.5 Vergleich von Vollkosten- und Teilkostenrechnung 2.4 Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen 2.4.1 Aufbereitung und Auswertung der Zahlen 2.4.2 Rentabilitätsrechnungen 2.5 Planungsrechnung 2.5.1 Inhalt der Planungsrechnung 2.5.2 Zeitliche Ausgestaltung 3 Recht und Steuern 3.1 Rechtliche Zusammenhänge 3.1.1 BGB Allgemeiner Teil 3.1.2 BGB Schuldrecht 3.1.3 BGB Sachenrecht 3.1.4 Handelsgesetzbuch 3.1.5 Arbeitsrecht 3.1.6 Grundsätze des Wettbewerbsrechts 3.1.7 Grundsätze des Gewerberechts und der Gewerbeordnung 3.2 Steuerrechtliche Bestimmungen 3.2.1 Grundbegriffe des Steuerrechts 3.2.2 Unternehmensbezogene Steuern 3.2.3 Abgabenordnung WFW_2018_Fernlehrgang_2018_11_21_Korn_Wiedemann (Änderungen vorbehalten) Seite 7

4 Unternehmensführung 4.1 Betriebsorganisation 4.1.1 Unternehmensleitbild, Unternehmensphilosophie, Unternehmenskultur und Corporate Identity 4.1.2 Strategische und operative Planung 4.1.3 Aufbauorganisation 4.1.4 Ablauforganisation 4.1.5 Analysemethoden 4.2 Personalführung 4.2.1 Zusammenhang zwischen Unternehmenszielen, Führungsleitbild und Personalpolitik 4.2.2 Arten von Führung 4.2.3 Führungsstile 4.2.4 Führen von Gruppen 4.2.5 Personalplanung 4.2.6 Personalbeschaffung 4.2.7 Personalanpassungsmaßnahmen 4.2.8 Entgeltformen 4.3 Personalentwicklung 4.3.1 Arten der Personalentwicklung 4.3.2 Potenzialanalyse 4.3.3 Kosten- und Nutzenanalyse der Personalentwicklung Handlungsspezifische Qualifikationen 5. Betriebliches Management 5.1 Betriebliche Planungsprozesse 5.1.1 Betriebliches Zielsystem 5.1.2 Bedeutung des betrieblichen Zielsystems für den Planungsprozess 5.1.3 Zusammenhang zwischen strategischer und operativer Planung 5.1.4 Betriebsstatistik, Vergleichsrechnung, Planungsrechnung als Grundlage betrieblicher Planungsprozesse 5.1.5 Entscheidungsprozesse in der betrieblichen Planung 5.2 Organisations- und Personalentwicklung 5.2.1 Auswirkungen betrieblicher Planungsprozesse auf die Organisations- und Personalentwicklung 5.2.2 Organisationsentwicklung (OE) 5.2.3 Personalentwicklung (PE) 5.3 Informationstechnologie und Wissensmanagement 5.3.1 Wissensmanagement 5.3.2 Informationstechnologie 5.4 Managementtechniken 5.4.1 Zeit- und Selbstmanagement 5.4.2 Kreativitäts- und Entscheidungstechniken 5.4.3 Projektmanagement 5.4.4 Gesprächs- und Kooperationstechniken 6. Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling 6.1 Investitionsplanung und -rechnung 6.1.1 Investition 6.1.2 Investitionsrechenverfahren 6.2 Finanzplanung und Ermittlung des Finanzbedarfs 6.2.1 Kapitalbedarfsplanung 6.2.2 Finanzierungsplanung 6.2.3 Liquiditätsplanung 6.3 Finanzierungsarten 6.3.1 Innen- und Außenfinanzierung 6.3.2 Eigen- und Fremdfinanzierung 6.3.3 Innenfinanzierung 6.3.4 Außenfinanzierung 6.4 Kosten- und Leistungsrechnung 6.4.1 Die Deckungsbeitragsrechnung als Entscheidungsrechnung 6.4.2 Normalkostenrechnung 6.4.3 Plankostenrechnung 6.4.4 Neuere Kostenrechnungsverfahren WFW_2018_Fernlehrgang_2018_11_21_Korn_Wiedemann (Änderungen vorbehalten) Seite 8

6.5 Controlling 6.5.1 Begriff und Notwendigkeit des Controlling 6.5.2 Organisatorische Eingliederung des Controlling 6.5.3 Aufgaben des Controlling 6.5.4 Controllinginstrumente 7. Logistik 7.1 Einkauf und Beschaffung 7.1.1 Grundlagen der Logistik 7.1.2 Einkaufsprozess 7.1.3 Beschaffungsprozess 7.2 Materialwirtschaft und Lagerhaltung 7.2.1 Materialwirtschaft 7.2.2 Lagerhaltung 7.3 Wertschöpfungskette 7.3.1 Fertigungsprinzipien 7.3.2 Transportsysteme 7.3.3 Verpackung 7.3.4 Warenausgang 7.3.5 Verladung 7.3.6 Entsorgung 7.4 Aspekte der Rationalisierung 7.4.1 Optimierung des Produkt-Portfolios 7.4.2 Weltweiter Einkauf 7.4.3 Prozesse auf Verschwendung 7.5 Spezielle Rechtsaspekte 7.5.1 Einkaufsverträge 7.5.2 Verkaufsverträge 7.5.3 Zollrecht bei Im- und Export 7.5.4 Abfallwirtschaft 8. Marketing und Vertrieb 8.1 Marketingplanung 8.1.1 Marketingprozess 8.1.2 Marketing-Ziele 8.1.3 Marketingstrategien 8.1.4 Marketingplan 8.2 Marketinginstrumentarium / Marketing-Mix 8.2.1 Marketinginstrumente 8.2.2 Produktpolitik 8.2.3 Preispolitik 8.2.4 Distributionspolitik 8.2.5 Kommunikationspolitik 8.2.6 Marketing-Mix 8.3 Vertriebsmanagement 8.3.1 Vertriebsorganisation 8.3.2 Vertriebscontrolling 8.4 Internationale Geschäftsbeziehungen und Geschäftsentwicklung / interkulturelle Kommunikation 8.4.1 Einführung in den Außenhandel 8.4.2 Kooperationen im Außenhandel 8.4.3 Interkulturelle Kommunikationsdimensionen 8.5 Spezielle Rechtsaspekte 8.5.1 Wettbewerbsrecht 8.5.2 Markenrecht 8.5.3 Verbraucherschutz WFW_2018_Fernlehrgang_2018_11_21_Korn_Wiedemann (Änderungen vorbehalten) Seite 9

9. Führung und Zusammenarbeit 9.1 Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation 9.1.1 Zusammenhang Persönlichkeit und berufliche Entwicklung 9.1.2 Entwicklung des Sozialverhaltens 9.1.3 Psychologische und soziologische Aspekte bestimmter Personengruppen 9.1.4 Zielorientiertes Führen 9.1.5 Grundsätze der Zusammenarbeit 9.2 Mitarbeitergespräche 9.2.1 Anerkennungs- und Kritikgespräch 9.2.2 Beurteilungsgespräch 9.3 Konfliktmanagement 9.3.1 Konflikte und Ursachen 9.3.2 Maßnahmen zur Vermeidung von Konflikten 9.3.3 Maßnahmen im Umgang mit Konflikten 9.3.4 Möglichkeiten zur Überwindung von Widerständen gegen Veränderungen 9.4 Mitarbeiterförderung 9.4.1 Personalentwicklung als Mittel der Steuerung und Förderung der personellen Ressourcen 9.4.2 Potenzialanalyse von Mitarbeitern 9.4.3 Personaleinschätzung 9.5 Ausbildung 9.5.1 Rechtliche Rahmenbedingungen 9.5.2 Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) 9.5.3 Anforderungen an die Eignung der Ausbilder und Ausbilderinnen 9.5.4 Beteiligte und Mitwirkende an der Ausbildung 9.5.5 Ergänzende individuelle Bildungsmaßnahmen 9.5.6 Prüfungsdurchführung 9.5.7 Anforderungen an Ausstattung und Ergonomie der Arbeitsumgebung 9.5.8 Unterweisung 9.5.9 Außer- und überbetriebliche Ausbildung 9.5.10 Maßnahmen der Personalentwicklung 9.6 Moderation von Projektgruppen 9.6.1 Arbeitsgruppen, Teams und Projektgruppen 9.6.2 Moderieren von Arbeits- und Projektgruppen 9.6.3 Steuern von Arbeits- und Projektgruppen 9.6.4 Projektabschluss durch Projektleitung 9.7 Präsentationstechniken 9.7.1 Ziel und Gegenstand einer Präsentation 9.7.2 Voraussetzungen für eine erfolgreiche Präsentation 9.7.3 Präsentation 9.7.4 Präsentation WFW_2018_Fernlehrgang_2018_11_21_Korn_Wiedemann (Änderungen vorbehalten) Seite 10

Weiterqualifikationen Welche Möglichkeiten eröffnen sich mir nach dem Abschluss? Wenn Sie den Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen bestanden haben, sind Sie vom schriftlichen Teil der Prüfung nach Ausbilder-Eignungsverordnung ( AdA-Prüfung ) befreit. Die IHK- Akademie Koblenz e. V. bietet für ihre Absolvent/-innen zur Vorbereitung auf den mündlichen Teil der Prüfung besondere und verkürzte Seminare an. Mit dem erfolgreichen Abschluss zum/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirt/-in erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Weiterqualifikation zum/zur Geprüften Betriebswirt/-in. Damit qualifizieren Sie sich auf der höchsten Ebene der IHK-Weiterbildungen. Im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) ist der Abschluss zum/zur Betriebswirt/-in auf der gleichen Stufe (Stufe 7 von 8 Stufen) wie die akademischen Masterabschlüsse eingeordnet (http://www.dqr.de/). Sie entwickeln anspruchsvolle Fach- und Handlungskompetenzen, die praxisnah an den betrieblichen Bedürfnissen und Erfahrungen orientiert sind. So bereiten Sie sich auf (zukünftige) Leitungsfunktionen vor. Geprüfter Betriebswirt Geprüfter Wirtschaftsfachwirt und Berufspraxis Berufsausbildung und Berufspraxis Mit dem erfolgreichen Abschluss zum/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirt/-in erwerben Sie auch die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Fachhochschulen und Universitäten in Rheinland-Pfalz (Landesverordnung über die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung beruflich qualifizierter Personen vom 9. Dezember 2010). Informationen zu den Regelungen anderer Bundesländer finden Sie z. B. unter www.hochschulkompass.de Wie melde ich mich an? Sie können sich über unsere Homepage www.ihk-akademie-koblenz.de anmelden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Wir berücksichtigen die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs. Die IHK-Akademie Koblenz e. V. stellt für die angemeldeten Teilnehmer kostenlos eine Anmeldebescheinigung sowie - auf Wunsch - nach Abschluss des Lehrgangs eine Teilnahmebescheinigung aus. Darüber hinaus gehende Bescheinigungen sind gebührenpflichtig. Anwesenheitsbescheinigungen können leider nicht ausgestellt werden. Von wem kann ich weitere Informationen erhalten? Jutta Wiedemann IHK-Akademie Koblenz e. V., Bildungsstätte Koblenz Josef-Görres-Platz 19 56068 Koblenz Telefon: 0261 30471-72 Telefax: 0261 30471-79 wiedemann@ihk-akademie-koblenz.de WFW_2018_Fernlehrgang_2018_11_21_Korn_Wiedemann (Änderungen vorbehalten) Seite 11

Fernunterrichtsvertrag Dieser Fernunterrichtsvertrag wird geschlossen zwischen IHK-Akademie Koblenz e.v. Josef-Görres-Platz 19 56068 Koblenz Telefon: 0261 30471-0 Fax: 0261 30471-21 E-Mail: service@ihk-akademie-koblenz.de - im Folgenden IHK-Akademie - und Vorname / Name: Anschrift: Telefonnummer: E-Mail-Adresse: Geburtsdatum: - im Folgenden Kunde - Stand: 2018_03_17

1. Vertragsgegenstand 1.1 Gegenstand dieses Fernunterrichtsvertrags ist der von der IHK-Akademie angebotene Fernunterrichtslehrgang Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/-in Starttermin: Der Fernunterrichtslehrgang ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht unter der vorläufigen Zulassungsnummer zugelassen. 1.2 Der Fernunterrichtslehrgang gliedert sich in die folgenden Einheiten: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen Handlungsspezifischen Qualifikationen 1.3 Der Vertrag kommt mit dem Eingang der Vertragserklärung des Kunden bei der IHK-Akademie, spätestens jedoch mit der Lieferung des ersten Lehrmaterials (Eingang beim Kunden) zustande. 2. Voraussetzungen für die Teilnahme 2.1 Ziel des Fernlehrgangs ist es, den Teilnehmenden auf die Prüfung zum/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirt/-in vorzubereiten, deren Zulassungsvoraussetzungen sich im Einzelnen aus der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss / Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1752), geändert durch Artikel 34 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960), zuletzt geändert durch Artikel 18 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) ergeben. (siehe auch Punkt 3.4) 2.2 Der Kunde benötigt für die Teilnahme am Fernunterrichtslehrgang einen Computer sowie einen Internetzugang. Für die Beschaffung ist der Kunde selbst verantwortlich. 3. Inhalt des Fernunterrichtslehrgangs 3.1 Folgende Qualifikations- und Handlungsbereiche sind Teil des Lehrgangs: Qualifikationsbereiche Wirtschaftsbezogene Qualifikationen: VWL und BWL Rechnungswesen Recht und Steuern Unternehmensführung Handlungsbereiche Handlungsspezifische Qualifikationen Betriebliches Management Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling Logistik Marketing und Vertrieb Führung und Zusammenarbeit Folgendes Lehrmaterial ist Bestandteil des Vertrages: 11 methodisch und didaktisch aufbereitete Studienbriefe DIHK-Rahmenplan DIHK-Formelsammlung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss / Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin 18 Einsendeaufgaben (je 1 pro Monat) PowerPacks (Lernfragen zu jedem Qualifikations- bzw. Handlungsbereich) Zugang zu einer Lernplattform und digitalen Lernmedien sowie Übungsklausuren 3 Gesetzestexte 2 Klausurenbände Wirtschaftsbezogene Qualifikationen 2 Klausurenbände Handlungsspezifische Qualifikationen Je 1 Online-Sprechstunde pro Qualifikations- bzw. Handlungsbereich (virtuelles Klassenzimmer) Umfassende Betreuung durch Lernbegleiter/-innen (außer in den Lernpausen) 13 Präsenztage Stand: 2018_03_17

3.2 Die Dauer des Fernunterrichtslehrgangs beträgt 18 Monate. Der Fernunterrichtslehrgang beginnt zu dem oben genannten Starttermin. Die Lieferung des Lehrmaterials (Eingang beim Kunden) erfolgt in Abständen von ca. acht Monaten. 3.3 Im Rahmen jeder Einheit des Fernunterrichtslehrgangs findet begleitender Unterricht an insgesamt 13 Tagen statt. Pro Tag werden 8 Unterrichtsstunden von 45 Minuten durchgeführt (Ausnahme: Startworkshop: 6 Unterrichtsstunden). Der begleitende Unterricht findet in Koblenz statt. Der Unterrichtsraum wird dem Kunden rechtzeitig bekanntgegeben. 3.4 Die Teilnehmenden werden auf die Prüfung zum anerkannten Abschluss / vorbereitet. Die Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer als zuständiger Stelle durchgeführt und von einem unabhängigen Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer abgenommen. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss / vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1752), geändert durch Artikel 34 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960), zuletzt geändert durch Artikel 18 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) ergeben. Dafür müssen die Prüfungskandidaten folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen: Die Zulassung zur Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen setzt eine einschlägige Berufspraxis voraus, deren Dauer von der Art Ihres Ausbildungsabschlusses abhängig ist: Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf: keine zusätzliche Berufspraxis erforderlich Abschluss in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf: mindestens einjährige Berufspraxis Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf: mindestens zweijährige Berufspraxis Kein kaufmännischer Berufsabschluss: mindestens dreijährige Berufspraxis 4. Kosten Die Zulassung zur Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen setzt voraus, dass die Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen innerhalb der letzten fünf Jahre abgelegt sowie ein weiteres Jahr Berufspraxis erworben wurde. Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert worden sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Wirtschaftsfachwirts haben. Der Nachweis der Berufspraxis muss zu Beginn der Prüfung vorliegen. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann zur Prüfung zugelassen werden, wenn er/sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung trifft die zuständige Prüfungsstelle der Industrie- und Handelskammer. Der Kunde ist für die rechtzeitige Erbringung eines entsprechenden Nachweises gegenüber der prüfenden Industrie- und Handelskammer selbst verantwortlich. Die entsprechenden Prüfungsgebühren werden von der prüfenden Industrie- und Handelskammer bei der Prüfungsanmeldung in Rechnung gestellt. 4.1 Die Gesamtkosten des Fernunterrichtslehrgangs belaufen sich auf 3982,00 und beinhalten die Kosten für Lehrgang und Unterrichtsmaterial. Zu den Kosten für die Prüfungen siehe Punkt 3.4. 4.2 Die Kosten für Lehrgang und Unterrichtsmaterial werden in 11 monatlichen Raten zu jeweils 362 in Rechnung gestellt. Die Zahlung hat zu den in der jeweiligen Rechnung genannten Modalitäten zu erfolgen. 4.3 Für die Nutzung von Computer und Internetzugang im Rahmen des Fernunterrichtslehrgangs entstehen dem Kunden keine Kosten, die über die üblichen Grundtarife und Gebühren, mit denen zu rechnen ist, hinausgehen. 4.4 Zusätzlich anfallende Kosten im Rahmen des begleitenden Unterrichts (z. B. Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten) trägt der Kunde selbst. Stand: 2018_03_17

5. Widerruf Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das erste Unterrichtsmaterial in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (IHK-Akademie Koblenz e. V., Josef-Görres-Platz 19, 56068 Koblenz, Tel: 0261 30471-0, Fax: 0261 30471-21, E-Mail: service@ihk-akademie-koblenz.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir das Unterrichtsmaterial wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie das Unterrichtsmaterial zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben das Unterrichtsmaterial unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie das Unterrichtsmaterial vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Unterrichtsmaterials. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des Unterrichtsmaterials nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Unterrichtsmaterials nicht notwendigen Umgang mit diesem zurückzuführen ist. Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: IHK-Akademie Koblenz e.v. Josef-Görres-Platz 19 56068 Koblenz Fax: 0261 30471-21 E-Mail: service@ihk-akademie-koblenz.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen. Stand: 2018_03_17

6. Kündigung 6.1 Der Kunde kann den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Recht der IHK-Akademie und des Kunden, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. 6.2 Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. 6.3 Im Falle der Kündigung hat der Kunde nur den Anteil der Kosten zu entrichten, der dem Wert der Leistungen der IHK-Akademie während der Laufzeit des Vertrags entspricht. 7. Haftung 7.1 Die Haftung der IHK-Akademie, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. 7.2 Dies gilt nicht (1) für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, d.h. vertragliche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, (2) für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit, (3) für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen der IHK-Akademie, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, (4) für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und (5) für Ansprüche aus Garantien. 7.3 Der IHK-Akademie bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen. 7.4 Die Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 8. Datenschutz 8.1 Die Daten des Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses verwendet. Alle Daten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert, verarbeitet und entsprechend der gesetzlichen Fristen gelöscht. 8.2 Der Kunde hat jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung der über ihn gespeicherten Daten. 9. Urheberrecht Sämtliche von der IHK-Akademie an den Kunden ausgehändigte oder zur Einsicht bereitgehaltene Unterrichtsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne die Einwilligung der IHK- Akademie bzw. des jeweiligen Rechteinhabers bearbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder in sonstiger Weise wirtschaftlich verwertet werden. 10. Schlussvorschriften 10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Von dieser Regelung unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 10.2 Vertragssprache ist deutsch. 10.3 Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten ist Koblenz. Ort, Datum Kunde Stand: 2018_03_17

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats Name und Anschrift des Zahlungsempfängers Name und Anschrift des Kontoinhabers IHK-Akademie Koblenz e.v. Josef-Görres-Platz 19 56068 Koblenz Gläubiger-Identifikationsnummer: DE71ZZZ00000004608 Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen wegen Studiengebühr / bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos mit der IBAN des Zahlungspflichtigen: BIC: bei (genaue Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts) durch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich mein / wir unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Ort, Datum Unterschrift(en) Kontoinhaber(in) Stand: 2018_03_17