De-Mail und neuer Personalausweis für moderne und sichere Verwaltungsdienste E-Government-Gesetz in der Praxis 8. April 2014, Frankfurt am Main
De-Mail und neuer Personalausweis 8. April 2014 Einleitung Das E-Government Gesetz wurde am 18. April 2013 durch den Bundestag beschlossen und soll damit die Voraussetzungen für zeitund ortsunabhängige Verwaltungsdienste schaffen. Dem Gesetz stimmte der Bundesrat am 7. Juni zu. Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung dient u.a. dem Ziel, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern und Bund, Ländern und Kommunen zu ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Hierbei spielen De-Mail und der neue Personalausweis eine entscheidende Rolle, da sie einen elektronischen Ersatz der Schriftform darstellen. Am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Mit dem innovativen Ausweisdokument setzt Deutschland neue Maßstäbe im Identitätsmanagement. Der neue Personalausweis hat nicht nur ein anderes Format, er bietet darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt. Neue Funktionen für den Bürger sind die Online-Ausweisfunktion (auch elektronischer Identitätsnachweis bzw. eid-funktion genannt) und optional die Unterschriftsfunktion mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten für alle Dienste, die schnell und zuverlässig personen- bzw. ausweisbezogene Daten benötigen. So können völlig neue Gestaltungsmöglichkeiten für Online-Dienste eröffnet werden, die Kostensenkung, Vereinfachung, Bürokratieabbau und Service-Qualität fördern. Mit De-Mail steht der Verwaltung nun zusätzlich ein Medium zur Verfügung, über das sicher und nachweisbar elektronische Nachrichten versendet werden können. Das De-Mail-Gesetz regelt die Mindestanforderungen an einen sicheren elektronischen Nachrichtenaustausch. Darüber hinaus sorgt es für ein geregeltes Verfahren, wie diese Anforderungen, die für alle De-Mail-Anbieter in gleicher Weise gelten, wirksam überprüft werden.
De-Mail und neuer Personalausweis 8. April 2014 Nutzen für die Teilnehmer Das Seminar betrachtet die Themen De-Mail und Neuer Personalausweis im Kontext des E-Government-Gesetzes aus technischer und rechtlicher Perspektive, vermittelt einen neutralen Überblick über vorhandene Produkte und gibt Empfehlungen für den Einsatz in der öffentlichen Verwaltung. Beide Dozenten waren in Ihrer Tätigkeit im Fraunhofer FOKUS Test- und Demonstrationszentrums neuer Personalausweis an der Einführung des neuen Personalausweises in Deutschland beteiligt und können den Seminarteilnehmern somit fachkundig auch Detailfragestellungen beantworten. Zielgruppe Das Seminar adressiert insbesondere Führungskräfte sowie IT- und Informationssicherheit-Verantwortliche der öffentlichen Verwaltung und in Sicherheitsbehörden, bietet aber auch anderen Institutionen einen Einblick in das Thema Elektronischer Ersatz der Schriftform. Referenten: Jens Fromm, Leiter des Kompetenzzentrums Öffentliche IT (ÖFIT) und des Common Criteria Certification Lab am Fraunhofer-Institut FOKUS Christian Welzel, Informatiker und wissenschaftlicher Mitarbeiter im Kompetenzzentrum Öffentliche IT (ÖFIT) am Fraunhofer-Institut FOKUS Weitere Informationen finden Sie unter: www.cyber-akademie.de Ort: Frankfurt am Main, zentral gelegenes Konferenzzentrum (Maritim-Hotel oder vergleichbarer Standard) Gebühr: 490,- Euro zzgl. Mwst
THEMENÜBERBLICK: 8. April 2014, 09:30 17:00 Uhr Teil 1 - Einführung und Theorie Das E-Government-Gesetz: Neue Perspektiven für die Verwaltung Eine Einführung in De-Mail und den Personalausweis Der Personalausweis, Beispielanwendungen und europäischer Kontext Teil 2 - Die Praxis Der Personalausweis, rechtliche Aspekte Der Personalausweis, technische Aspekte Handlungsempfehlungen und Lessons Learned im Einsatz Diskussion offener Fragen
Die Cyber Akademie Zentrum für IT-Sicherheit Die Cyber Akademie ist ein unabhängiges Ausbildungs- und Kompetenzzentrum für Informationssicherheit und Datenschutz. Die Ausbildungs- und Informationsveranstaltungen der Cyber Akademie sind auf den spezifischen Bedarf von Behörden- und Unternehmensleitungen, Führungskräften und Mitarbeitern in Landes- und Kommunalverwaltungen sowie Sicherheitsbehörden und kirchlichen Organisationen ausgerichtet. Anerkannte Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und Industrie vermitteln praxisnah rechtliche Grundlagen, technologische Entwicklungen, Risikoanalyse und -management, Schutzmaßnahmen, organisatorische Herausforderungen, aktuelle Methoden und zukünftige Gefahrenpotenziale. Die Veranstaltungen der Cyber Akademie finden bundesweit in ausgewählten Konferenzzentren - auf Anfrage auch als In-House-Veranstaltungen vor Ort - statt. Die Cyber Akademie bietet als höchste Ausbildungsstufe auch Zertifizierungsseminare nach internationalen Standards an. Prüfung und Zertifikatausstellung nach erfolgreich bestandener Prüfung werden durch die Personenzertifizierungsstelle von TÜV Rheinland vorgenommen. Weitere Informationen unter: www.cyber-akademie.de Die Cyber Akademie ist Partner der Allianz für Cyber-Sicherheit, einer Initiative des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.v. (BITKOM).
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