Geschäftsordnung des Wasser- und Bodenverbandes Prignitz

Ähnliche Dokumente
Kassenordnung des CER e.v. Kassenordnung. Stand: von 8

How to Finanzen für Fachschaften. Inhaltsverzeichnis. Allgemeines

Anwendungsbereich. Mecklenburg Vorpommern: Das Dienstleistungsportal

Finanzordnung des Sächsischen Tennis Verbandes e. V.

Haushalts- und Kassenordnung (HKO)

Finanzordnung ( Vers. 23) SV Weiden 1914/75 e.v. Sportverein Weiden 1914/75 e.v.

Finanzordnung. des TSV Einheit Claußnitz 1864 e.v. Finanzordnung. beschlossen durch die Mitgliederversammlung am:

1.3 Haushalts- und Kassenordnung (Satzung) der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein. - Körperschaft des öffentlichen Rechts -

Finanzordnung. Bürger-Schützenverein Oberlohberg e.v Gültig ab März Seite 1 von 7

Geschäftsordnung für die Finanzen

Finanzordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. in der gültigen Fassung vom Inhaltsverzeichnis: 1 Grundsätze. 2 Verantwortlichkeit

WKV F I N A N Z O R D N U N G. WKV - Finanzordnung

Finanzordnung für den Kreissportbund Oberberg e.v.

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

F I N A N Z O R D N U N G

Finanzordnung. des. Bogensportbund Sachsen-Anhalt e.v.

ANTRAG AUF ERSTATTUNG VON KOSTEN UND AUSGABEN

Finanzordnung. 1. Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit

Finanz- und Beitragsordnung des Polizeitauchclubs Oberlausitz-Niederschlesien e.v. Diving Crocodil

ANTRAG AUF ERSTATTUNG VON KOSTEN UND AUSGABEN

Finanzordnung des Kreissportbundes Hildburghausen e.v.

C. Finanzordnung (FO)

Ordnung der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Forchheim

Finanzordnung des Rehabilitations-, Präventions- und Gesundheitssportverein Halle e. V.

V e r w e n d u n g s n a c h w e i s

VwV Schulkonten. vom 13. August 2018

Allgemeines Haushaltsrecht H BHO

Finanzordnung. des American Football und Cheerleading Verbandes Schleswig- Holstein (AFCVSH) e.v. Präambel. 1 Haushaltswesen

Kassenprüfungsordnung gemäß 10 Absatz 1 und 12 der Satzung

Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Waroldern in Twistetal

Finanz- und Beitragsordnung des 1. Suhler Sportverein 06 e.v.

Kreisschü tzenverband Segeberg e.v. Finanzordnung

Festlegungen zur Belegführung bei der Verwaltung von kirchlichen Kassen

Haushalts- und Kassenordnung

LEITFADEN FÜR LEITUNGSKRÄFTE KINDERTAGESSTÄTTEN

Rechnungslegung. Inhalt. 5 Nachweis der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse

Finanz- und Beitragsordnung des Rad- und Sportverein Hohenmemmingen e.v Giengen an der Brenz

AMTSBLATT für den Landkreis Barnim

Finanzordnung (FinO) des HVN

Sportgemeinschaft Köln-Worringen e. V.

Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V.

Wirtschaftsordnung der Studierendenschaft

Beitrags-und Kassenordnung. des Bad Salzunger Kulturvereins e.v.

GESCHÄFTSORDNUNG. Inhalt: Beitragsordnung Seite 2 Finanzordnung Seite 3 Geschäftsordnung Verein Seite 4 Geschäftsordnung Vorstand Seite 7

Stelle Finanzordnung vom Änderungsanträge Kommentar

Rems-Murr-Dartliga e.v.

Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Erfurt, beschlossen am 9. Februar 2011

Satzung des Zweckverbandes Musikschule Greven/Emsdetten/Saerbeck vom

Mitteldeutscher Fachverband für Antennen- und Kabelanlagen

N I E D E R S C H R I F T. über die 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom

S A T Z U N G. für den Verband der Hyundai-Vertragspartner Deutschland e. V. Lage, Sitz und Rechtsform des Verbandes

Geschäftsordnung für den Vorstand. 1 Erlass und Änderung dieser Geschäftsordnung. C. Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung

D E U T S C H E R B R I D G E V E R B A N D E. V. Finanzordnung

Lion Squares Germany e.v.

Geschäftsordnung der Geschäftsstelle der Architektenkammer Thüringen (AKT)

Muster einer Geschäftsordnung für das interne Prüfungsgremium (Finanzkommission, Kassenprüfer) im Kreuzbund-Diözesanverband N.N.

Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen

Reisekostenordnung des BVS Sachsen

II.3.3 Kassenführung und Abrechnung von Verfügungsgeld. Dokument: Ziel und Zweck

TURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v.

Finanzordnung Badminton-Landesverband NRW e. V.

DBU - Jugendordnung - Stand Seite 1. Jugendordnung

Anleitung zur Erstellung des Verwendungsnachweises (Unbedingt beachten!)

Beitragsund. Finanzordnung. des

Finanzordnung. Stand: November 2017

Finanzordnung. des Anglervereins e.v. Mönchengladbach und Rheydt 1935 In der Fassung vom 22. November I n h a l t s v e r z e i c h n i s

Anleitung für die Monatsabrechnung für die Kindergärten im Bereich der Verrechnungsstelle Durmersheim

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Jährlich ist ein Jahresabschluss durchzuführen. Die Fraktionsversammlung beschließt über den Jahresabschluss (Entlastung des Fraktionsvorstandes).

Satzung. für den. Verein für militärhistorische Forschung e. V. Stuttgart

Allgemeine Geschäftsordnung. der DEGRO

Finanzordnug. 1. Die Finanzen der Freie Dart Sport Liga Harz e.v. sind wirtschaftlich und sparsam zu verwalten.

Finanzordnung (vom )

Auszahlungsantrag und Teil- / Verwendungsnachweis für das Jahr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8029. Beschlussempfehlung

Satzung des Zweckverbandes Musikschule Greven/Emsdetten/Saerbeck vom

Satzung. Imkerverein der Stadt Magdeburg und Umgebung e.v. Dies soll insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

Hinweis der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zum Führen von Ausbildungsnachweisen

Fraktionsgeschäftsordnung

Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg

PLANUNGSVERBAND REGION INGOLSTADT REGION 10

Finanzordnung (FO) der Studierendenschaft der Universität Erfurt vom Diese Fassung ersetzt die Fassung vom

Finanzordnung der Studierendenschaft der Hochschule Geisenheim University

[ ] höchstens jedoch bis zu einem Zwölftel des Vorjahresplanes pro Monat oder die aufgrund bereits bestehender rechtlicher

Eigenbetriebssatzung Gebäudebetrieb Papenburg vom 01. Oktober 2013

In Ergänzung der Satzung gibt sich der Vorstand nachfolgende Finanz- und Beitragsordnung:

Satzung von ARC Deutschland e.v.

Ablauf zur Erstellung der Jahresrechnungen

Finanzordnung der Fachschaft

Gebühren- und Finanzordnung

Mieterverein Prenzlau und Umgebung e. V.

Satzung. 1 Name, Sitz, Rechtsform. 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit. 3 Mitgliedschaft

LUFTSPORTVERBAND THÜRINGEN e.v.

Haushalts- und Kassenordnung der Architektenkammer Thüringen

Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Oranienbaum-Wörlitz und deren Ortsteile Aufwandsentschädigungssatzung

Dienstanweisung. für den/die Verwalter/in einer doppisch geführten Zahlstelle

Empfehlung. Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) für das Führen von Ausbildungsnachweisen

Gemeinde Escheburg AZ:

Gebarungsprüfung bei Freiwilligen Feuerwehren

Transkript:

Geschäftsordnung des Wasser- und Bodenverbandes Prignitz Haushaltsführung 1 Aufstellung des Haushaltsplanes (1) Der Geschäftsführer stellt den jährlichen Entwurf des Haushaltsplanes auf und legt ihn dem Verbandsvorstand vor. (2) Der Verbandsvorstand stellt den Entwurf des Haushaltsplanes fest und leitet ihn nach der Beratung an die Verbandsversammlung zur Beschlussfassung weiter. (3) Der Haushaltswirtschaft ist eine fünfjährige Planung zugrunde zu legen und von der Verbandsversammlung zu beschließen. Dabei ist das erste Jahr das dem aktuellen Planungsjahr vorgehende Haushaltsjahr. In diesem Plan sind Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen. 2 Kassenkredite (1) Der Kassenkredit soll 35 % der Summe der Beitragseinnahmen der Mitgliedsgemeinden nicht überschreiten. Überschreitungen sind durch den Vorstand gegenüber der Verbandsversammlung schriftlich im Erläuterungsbericht zu begründen und von der Verbandsversammlung gesondert zu beschließen. 3 Rücklagen (1) Überschüsse sind einer Rücklage zuzuführen. Über die Verwendung entscheidet auf Empfehlung des Vorstandes die Verbandsversammlung. 4 Erheblichkeitsgrenze für über- und außerplanmäßige Ausgaben (1) Erheblich sind diese Ausgaben, wenn sie 1 % der Summe der Beitragseinnahmen der Mitgliedsgemeinden überschreiten. 5 Erstellung und Abrechnung der Haushaltspläne (1) Die Gliederung der Nachweisführung und der Abrechnung der Haushaltspläne erfolgt entsprechend der Gliederung der Planaufstellung (Vergleichbarkeit).

- 2 - (2) Grundlage für die Gliederung der Haushaltsplan-Aufstellung und -Abrechnung sind die Gliederungs- und Gruppierungspläne für die Haushalts-Planung und -Abrechnung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Brandenburg. Dabei kann insbesondere der Gliederungsplan inhaltlich den Erfordernissen des Verbandes angepasst werden. (3) Einnahmeansätze werden auf voll hundert abgerundet, Ausgabeansätze werden auf volle hundert aufgerundet. (4) Über alle wirtschaftlichen Vorgänge sind eindeutige Belege anzulegen und kontrollfähig aufzubewahren. Die Einnahmen und Ausgaben sind nach barem (über Kasse) und unbarem (über Konto) Geldverkehr zu unterscheiden. (5) Alle Belege, die wirtschaftliche Vorgänge des Verbandes dokumentieren sind auf die - rechnerische Richtigkeit, - sachliche Richtigkeit zu überprüfen und als Bestätigung dafür abzuzeichnen. Erst nach Vorliegen dieser Bestätigung darf die Zahlungsanweisung ausgesprochen werden. Die Befugnisse zur Feststellung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit sowie für die Zahlungsanordnung ergeben sich aus Anlage 1. (6) Jedem Primärbeleg ist eine Zahlungs-Anordnung bzw. ein Einnahme-Nachweis gemäß Anlage 2 beizuheften. Die Zahlungs-Anordnung muss ordnungsgemäß ausgefüllt sein (bei unbarem Geldverkehr entfallen die Zeilen "gezahlt." und "empfangen:"). Sie ist als Buchungs-Anweisung und -Nachweis zu verwenden. (7) Zur Ordnungsmäßigkeit der Primärbelege und der Zahlungs-Anordnungen gehören die wahrheitsgetreue, vollständige, termingerechte und übersichtliche Erfassung, Bearbeitung und Ablage der die Wirtschaftsvorgänge beschreibenden Daten. Belege sind so auszufertigen, dass alle Eintragungen dauerhaft und auch bei nachträglichen Veränderungen erkennbar bleiben. (8) Im Verband wird eine Handkasse geführt. Das Kassenlimit beträgt 800,00. Die Abrechnung des Postportos erfolgt über diese Kasse. Die Führung der Handkasse obliegt der Finanzbeauftragten. Dem unbaren Zahlungsverkehr sollte Vorrang eingeräumt werden. (9) Die Nachweisführung über die Haushaltsplanabrechnung soll tagfertig sein. Bei Einsatz von PC für die Buchungen ist zu sichern, dass in der Regel wöchentlich 1 Buchungstag genutzt wird. (10) Der Geschäftsführer ist für die Realisierung der beschlossenen Haushaltspläne sowie für deren Abrechnung und Nachweisführung auf der Grundlage dieser Ordnung verantwortlich. Er hat sich hierzu regelmäßig mit dem Verbandsvorsteher abzustimmen und den Verbandsvorstand über die Finanzlage des Verbandes zu informieren. Die Kontrolltätigkeit des Prüf-Ausschusses des Verbandes ist hiervon unberührt.

- 3 - (11) Der Geschäftsführer überträgt der Finanzbeauftragten und der Lohnbuchhalterin des Verbandes die Erledigung der laufenden Arbeiten bei der Haushaltsplan-Abrechnung und - Nachweisführung auf der Grundlage dieser Ordnung. (12) Diese Ordnung wurde am 23.07.2012 durch den Verbandsvorstand beschlossen und tritt am gleichen Tage in Kraft. Änderungen hierzu können nur vom Verbandsvorstand beschlossen werden. (13) Diese Geschäftsordnung ersetzt die Ordnung für die Erstellung und zur Abrechnung der Haushaltspläne vom 05.10.2010 und wird damit außer Kraft gesetzt. Perleberg, 23.07.2012 Woith Verbandsvorsteher Anlage 1: Unterschriften-Berechtigungen Anlage 2: Zahlungs-Anordnungen

Anlage 1 Unterschriften-Berechtigungen auf Belegen 1. Die rechnerische Richtigkeit können bestätigen: 1. Frau Telschow, Lohnsachbearbeiterin... 2. Frau Kortwig, Finanzbeauftragte... 3. Herr Meier, Bereichsingenieur... 4. Herr Stockmann, Bereichsingenieur... 5. Herr Habedank, Bereichsingenieur... 6. Herr Schröder, Geschäftsführer... 7. Herr Burmeister, Projektkoordinator... 2. Die sachliche Richtigkeit können bestätigen, jedoch nur, wenn die gleiche Person nicht die rechnerische Richtigkeit bestätigt hat: 1.... 7. wie unter Ziffer 1. 8. Herr Jennerjahn Stellv. Verbandsvorsteher... 9. Herr Woith, Verbandsvorsteher... 3. Zur Zahlungsanordnung sind berechtigt: 1. Herr Schröder, Geschäftsführer (jedoch nicht bei Barzahlungen oder Einzel- Überweisungen an sich selbst), 2. Herr Burmeister, Herr Stockmann, Herr Habedank, Herr Meier gemeinsam mit Frau Kortwig oder Frau Telschow (jedoch nicht bei Barzahlungen oder Einzel-Überweisungen an sich selbst). 3. Herr Woith bei Barzahlungen oder Einzel-Überweisungen an den Geschäftsführer, bei Überweisungen an den Geschäftsführer mittels elektronischem Datenträgeraustausch Kontrollvermerk nach Zahlungsanordnung durch den Geschäftsführer, 4. Herr Jennerjahn in Vertretung des Verbandsvorstehers.

Wasser- und Bodenverband "Prignitz" Sitz Perleberg Beleg-Nr. Z A H L U N G S - A N O R D N U N G 3 = Ausgabe, unbar Schlüssel-Nr. 4 = Ausgabe, bar Betrag Betrag in Worten Gliederungs-Nr.: Gruppierungs-Nr. rechnerisch richtig: sachlich richtig: zur Zahlung angewiesen: gezahlt: empfangen: gebucht: Prüfvermerk: