Eingang 3 rj. Dez. MH Behörde für Inneres und Sport irlr-rrwinailf^mant Harr^Durg ifioh efahrenefkundung Kampfmlttelverdacht, Biltetr, 87 D > 20539 Hamburg MH ebäudem^agement Hamburg mbh Herr Maurienstraße 15 Feuerwehr sfahrbnerkijndijng Kampfmiflelvecdacht (EKV) Billstr, 87 D - 20539 Hamburg 22305 Hamburg Hamburg, den 17.12,2014 Ihr Zeichen; ihr Antrag vom 30.10.20t4, efahrenerkundung / Luftbifdauswertung, Schwarzenbergstraße 72 Unser eschäftszeichen: BIS/F046-14/07869_1 Bei Antwort bilte angeben Sehr geehrter die efahrenerkundung/ Luftbildauswertung anhand historischer Aufnahmen der Aliiierten aus dem II. Weltkrieg ergab, dass auf den im anliegenden Plan gelb dargestellten Flächen der Verdacht auf vergrabene Kampfmittel besteht. Auf den rot dargestellten Flächen besteht ßombenblindgängerverdacht aufgrund eines registrierten Verdachtspunktes. Die zugehörigen Koordinaten sind angegeben. Auf orange dargestellten Flächen besteht Kampfmittelverdacht aufgrund einer angemessenen Anomalie. Orange schraffierte Flächen gelten als Verdachtsfläche als Folge von Sondierungsergebnissen. Allgemeine Bombenblindgängerverdachtsffächen wie z.b. Trümmerflächen, nicht abgesuchte Wasserflächen oder nicht auswertbare stark bombardierte Flächen sind rot schraffiert abgebildet. Bombenkrater sind auf dem Lageplan mit roter Kreuzschraffur versehen. Sollte es Bürgerhinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln aus dem II. Weltkrieg geben, werden diese Flächen mit gezahntem Umring dargesfellt. Die genannten Sachverhalte werden gemäß 1 (4) KampfmittelVO (Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel) als Verdachtsflächen eingestuft und nach 12 HmbVerm (Hamburgisches esetz über das Vermessungswesen) wird die Belastung Bombenblindgängerverdacht im ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) eingetragen.
Nach 6 KampfmittelVO ist die rundstückseigentümerin bzw. der rundstückseigentümer oder die Veranlasserin bzw. der Veranlasser des Eingriffs in den Baugrund verpflichtet, geeignete Maßnahmen vorzunehmen, soweit diese zur Verhinderung von efahren und Schäden durch Kampfmittel bei der Durchführung der Bauarbeiten erforderlich sind. Zur Aufhebung des Kampfmittelverdachts nach 8 KampfmittelVO sind Verdachtsflächen nach Maßgabe der TA- KRD Hamburg 2013 durch ein geeignetes Unternehmen zu untersuchen. Bei Auftragserteilung ist dem Unternehmen eine Kopie dieser Stellungnahme inklusive des Lageplans auszuhändigen. Eine Liste der geeigneten Unternehmen liegt diesem Schreiben bei. Auf den im Lageplan ggf. grün abgebildeten Flächen liegt kein Hinweis auf noch nicht beseitigte Bombenblindgänger und/oder vergrabene Kampfmittel vor. Diese Stellungnahme gilt nur für die auf dem anliegenden Plan farblich dargestellten Flächen. Ein ebührenbescheid für die Antragsbearbeitung geht Ihnen gesondert zu.
3564750 3564800 3564SSI) nfrn Behörde für Inneres und Sport sfahrenerlujnains KvnprmilEelsejijKM (EXV Lageplan zur Stellungnahme B1S/F046-14/07869_1 Antrag auta ah>cr>ei1iunilur.g ; Luf^idouswertimg 69261 so S92S200 j;: o ir is 1 M T/ 3/ \ Flächen ohne Kampfmittelverdacht r I Kampfmittelfreie Fläef>eflemä& 5 [1) ^ KampfmittelVO Es beste ht kein Hinweis auf Bombenblindgänger Oder vergrabena Kampfmittel aus dem II. Weliüleg. Es handelt sich um Flächen, die j nach Fernerkundung^ LuftbiWaLswertung freigegeben werden konnten Nach heutigem Kenntnisstand sind keine weiteren Maßnahmen notwendig. Flächen mit Kampfmittelverdacht Es besteht der Verde cht a uf vergrabene j Kampffnillel. Oie LuMbildauawertung ergab jedoch a keine Hinweise aut Bomberblindganger aus dem II. Weltkneg. Es besieht der Verdacht aijf vergrabene 1 Kampfmittel. Des Weiteren baslieht der al Igemeine Vaivlacht auf Bomben bli rtdghngef aus dem il. Weltknag. Verdachtspunht eines ombenblindgängers aus dem II. Weftkriag, JEs besteht a llgcmeiner Bombenbl indgärtgarverdachtdurch einen ragistriertan Verdachtspunkt I''/ J Es beslehl ahgemeloät BombenblindgängerverdHdht I A Es beatehl ailgemelnar Borrbenblirtdgänger- * ' * verdacht durch Trümmerilächen. * yi Es besteht allgemeiner Bombejiblindgänger* tr X,l verdacht durch nicht abgesuchte ehemalige Wasserflächeri. tif V^l verdacht besieht durch airgememer Bombenkrater Bombenblirdgänger- OFür Verdachtafjachen mit dieser Umrandung fliegt j^-. eii> Bürgerhinweis vor. I 7 Es besteht Kampifmittolverdacht aufgrund I einer angemessenen Anomalie Es besteht KampfmitteIverdaeht aufgrund von SQrtdferungsergabfiissen. Lageplan nur in Verbindung mrl der SteMungnBruna g A Komrdinatengittei: auß-kruger Lagestalus: 1O0 Q :\Ol <s> <15 (SJ is' MaHstab: 1:750 Kaitenbrstellar; M,Ot(o - Hamburg, den 17.l2JD1i Feuerwehr Hamburg Sefahr^BA^rkundung KimpfrtVit^hvtrdichl {CEKV) 35e4TS0 3564S00 354S50 3664900
Behörde für Inneres und Sport &fahrftnerkundung Kampfmittelverdacht, BHIatr. 6? D -20539 Hamburg MH ebäudemanaaemeru-batnhijrq nmi7 H Herr Eingang Maurienstraße 15 3 Ö, Dez. 2314 22305 Hamburg MH rtamtnjrg CimbH Feuerwehr efahrenerkundung Kampfmittelverdachl (6KV) Billstr. B7 D - 20539 Hamburg Hamburg, den 17.12.2014 Ihr Zeichen: Ihr Antrag vom 28.08.2014, efahrenerkundung / Luftbildauswertung, Schwarzenbergstraße 72 Unser eschäftszeichen: BIS/F046-14/06358_1 Bei Antwort bitte angeban Sehr geehrter die efahrenerkundung/ Luftbildauswertung anhand historischer Aufnahmen der Alliierten aus dem II. Weltkrieg ergab, dass auf den im anliegenden Plan gelb dargestellten Flächen der Verdacht auf vergrabene Kampfmittel besteht. Auf den rot dargestellten Flächen besteht Bombenblindgängerverdacht aufgrund eines registrierten Verdachtspunktes. Die zugehörigen Koordinaten sind angegeben. Auf orange dargesteüten Flächen besteht Kampfmittelverdacht aufgrund einer angemessenen Anomalie. Orange schraffierte Flächen gelten als Verdachtsfläche als Folge von Sondierungsergebnissen. Allgemeine ßombenblindgängerverdachtsfiächen wie z.b. Trümmerflächen, nicht abgesuchte Wasserflächen oder nicht auswertbare stark bombardierte Flächen sind rot schraffiert abgebildet. Bombenkrater sind auf dem Lageplan mit roter Kreuzschraffur versehen. Sollte es Bürgerhinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln aus dem II. Weltkrieg geben, werden diese Flächen mit gezahntem Umring dargestellt. Die genannten Sachverhalte werden gemäß 1 (4) KampfmittelVO (Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel) als Verdachtsflächen eingestuft und nach 12 HmbVerm (Hamburgisches esetz über das Vermessungswesen) wird die Belastung Bombenblindgängerverdacht" im ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) eingetragen.
Nach 6 KampfmittelVO ist die rundstückseigentümerin bzw. der rundstückseigentümer oder die Veranlasserin bzw, der Veranlasser des Eingriffs in den Baugrund verpflichtet, geeignete Maßnahmen vorzunehmen, soweit diese zur Verhinderung von efahren und Schäden durch Kampfmittel bei der Durchführung der Bauarbeiten erforderlich sind. Zur Aufhebung des Kampfmittelverdachts nach 8 KampfmittelVO sind Verdachtsflächen nach Maßgabe der TA- KRD Hamburg 2013 durch ein geeignetes Unternehmen zu untersuchen. Bei Auftragserteilung ist dem Unternehmen eine Kopie dieser Stellungnahme inklusive des Lageplans auszuhändigen. Eine Liste der geeigneten Unternehmen liegt diesem Schreiben bei. Auf den im Lageplan ggf. grün abgebildeten Flächen liegt kein Hinweis auf noch nicht beseitigte Bombenblindgänger und/oder vergrabene Kampfmittel vor. Diese Stellungnahme gilt nur für die auf dem anliegenden Plan farblich dargesteliten Flächen. Ein ebührenbescheid für die Antragsbearbeitung geht Ihnen gesondert zu. en rüßen
3564750 \ ^ 3564801} Mä X f<ür Inn^ro» und Sport QirlihrenBi'hurKhirg KsnpIrnitCalverdaiilit KV <3 o O Lageplan zur Stellungnahme BIS/F046-14/06358_1 AAtMS avt C«F2h rlttrflmm(^n9r 59261 so X SX O V O X d: X V ö IV (5^ (? h 72 Schule X QX IX 35647SI} 35S48DQ Flächen ohne Kampfmittelverdacht OKampfnirttelfrel«KanTpfnirttelfrel Fläch«gemäß 3 {1} f KampfmiHefVO. Es BesleM kein Hinweis auf Somtenblindgängerodar vergrabene Kampfmittel aus dem il. Vifalthrieg Es Kä/tdeK aieh lam F^ädten, die nach FarnarhunDung/ luhbildausviierlung fnjigegeben werden koniilan. Nach heuigem KenrLbiisstand sind keine weiteren Malinahmen nolwendig. Flächen mit Kampfmittelverdacht Ep besteht der Verdacht auf vergrabene 1^ yf I KamptmU»!. Die Luflbildauawertung ergab jedoch keine Hirtweise eut BcrnfcenbVndgdnger aus dem II. Wellkrieg. Es De$tehl der Verdacht auf vergrabene yi Kan^mhlai- Oes Weiteren tieabstii der I allgemeine Verdacht auf Bombanbliniilgänger BUS dem It. Wellkneg. Verdachtspunkt eines QcmbenDlindgärBBrs aius dem II. Weitkrisg. Es besteht allgemairter Bembenblirtdgängerverdachl durch einen regletrierieti Vardachtspunkt r* V J Es besteiilallgemeiner BombenblintighngerdH verdacht. y'l Es besteht attgemeiner Bombenblindgä ngerverdacht durch trümmerriächen. Es besteht allgemeinar QoEnbenbUndg5nger> /X J verdacht durch nicht abgesjchla ehemalige Vbssärflhchefi. En Es besteht alfgemelnar SotnbenbiindgiinDer> u verdacht dlirch Bprnbenkratar 0 (ir VerdachtsFIdcheri rrudie cr UmreE^dung lieulein öargarhirwets vor. f I Ea besteht Kamfrfmittelverdachl aufgrund l- I einer angemesaerwn Anomalie, Es besteht Kampimittelvardacht aufgrund vor 6cnd!ierung«ergehn(ssen Lsgepl^n nur m Verbindung mit der Stellungnahrrw ijulds. A Kacidinaleaginer auo-kruger Lagaaleius: 190 Maßstab: 1:50D KaittnerstBiiki: - Hamburg, den f7.i2.z0la Feuerwehr Hambur9 bf lahrwmrkundpng KampHnAsIvardtcht ( EKVj