Militärische Konversion im Stadtumbau West 7. Transferwerkstatt der Bundestransferstelle Stadtumbau West am
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- Björn Mann
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1 Militärische Konversion im Stadtumbau West 7. Transferwerkstatt der Bundestransferstelle Stadtumbau West am Themenblock 2 : Altlastenproblematik bei militärischen Konversionsflächen Impulsreferat 4 : Altlasten und Kampfmitteluntersuchungen bei der Nachnutzung des ehem. Fliegerhorstes Leipheim Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg als Praxisbeispiel für die Konversion einer militärischen Liegenschaft ORR Christian Zimmermann 1
2 Beispiel ehemaliger Fliegerhorst Leipheim ORR Christian Zimmermann 2
3 Militärische Vornutzungen, Bekanntgabe der Aufgabe und Abzug der Truppen, Verkauf der Flächen durch die BIMA : Bau des Militärflugplatzes bis 1945 : Nutzung als Einsatzflughafen, als Erprobungsflugplatz und als Flugzeugfabrik 1949 bis 1959 : Nutzung durch die US Armee ab 1959 : Nutzung durch die Bundeswehr 1978 wird der Fliegerhorst Leipheim NATO Flugplatz, Mitnutzung durch US Armee 1994 : überraschende Einstellung des aktiven Flugbetriebes durch die Bundeswehr und US Armee November 2004 : Bekanntgabe der Auflösung des Fliegerhorstes Leipheim durch das Bundesministerium der Verteidigung : Schließung des Fliegerhorstes Leipheim : Verkauf des Areals an den Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg (ca. 227,2 ha zzgl. Gleistrasse) und Stadt Leipheim (ca. 22 ha) : Übernahme des Zweckverbandsgebietes durch den Zweckverband von der BIMA ORR Christian Zimmermann 3
4 Städtebauliche Herausforderung Areal des ehem. Fliegerhorstes Leipheim umfasst ca. 256 ha einschließlich Gleistrasse entspricht damit in etwa der Siedlungsfläche der unmittelbar angrenzenden Stadt Leipheim befindet sich räumlich gesehen in der Mitte der Großen Kreisstadt Günzburg, der Stadt Leipheim und der Gemeinde Bubesheim im Landkreis Günzburg ORR Christian Zimmermann 4
5 Nachnutzungsplanung Leitlinie der bauplanungsrechtlichen Entwicklung bei der Konversion des Zweckverbandsgebietes ist das Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEK) als gemeinsame Zielsetzung für die Konversionsliegenschaft ehemaliger Fliegerhorst Leipheim der kommunalen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Fliegerhorst Leipheim, ehemals bestehend aus den Standortkommunen Große Kreisstadt Günzburg, Stadt Leipheim und Gemeinde Bubesheim In diesem SEK sind die Grundzüge der künftigen baulichen Entwicklung niedergelegt Ziel : Entwicklung eines Interkommunalen Gewerbe und Industriegebietes durch den Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg Der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg ist damit Nachfolgeorganisation der kommunales Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Fliegerhorst Leipheim und legt der baulichen Entwicklung die Zielsetzungen des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEK) zu Grunde ORR Christian Zimmermann 5
6 Städtebaulicher Rahmenplan In Weiterführung und Verfeinerung der Planungen des SEK hat der Zweckverband einen Städtebaulichen Rahmenplan erstellt, der bei der 11. Verbandsversammlung am beschlossen wurde In dem Städtebaulichen Rahmenplan ist die bauliche Entwicklung nach Baufeldern näher dargestellt und die Grundzüge der künftigen Verkehrserschließung sind ebenso dargestellt Das Zweckverbandsgebiet umfasst ca. 227,2 ha als Teilfläche des Areals des ehem. Fliegerhorstes Leipheim, zzgl. der Gleistrasse zum Bahnhof in der Großen Kreisstadt Günzburg Die Nachnutzungsplanung auf Grundlage des Städtebaulichen Rahmenplanes sieht die Entwicklung von ca. 113,4 ha an Gewerbe und Industriebauflächen vor, einschließlich eines Sondergebietes Energiewirtschaft (geplanter Standort für ein Gas und Dampfturbinenkraftwerk) Die zur Nachnutzung vorgesehenen Flächen sind im nachfolgenden Städtebaulichen Rahmenplan grau (Gewerbe und Industriebauflächen) und orange (Sondergebiet Energiewirtschaft) farblich dargestellt ORR Christian Zimmermann 6
7 Der Städtebauliche Rahmenplan als Karte ORR Christian Zimmermann 7
8 Altlasten und Kampfmitteluntersuchungen Erkenntnisse im Hinblick auf Altlasten und Kampfmittel: wesentlich sind die Gutachten der BIMA, hier insbesondere Historisch genetische Kurzrekonstruktion ehem. Flugplatz Leipheim der Oberfinanzdirektion Hannover (Landesbauabteilung) vom (erstellt durch Luftbilddatenbank Ing. Büro Dr. H.G. Carls und Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbh) Altlastenerkundung Phase I und Orientierende Untersuchung Phase II a mit entsprechender Ergänzung, jeweils beauftragt durch die BIMA ORR Christian Zimmermann 8
9 Auswirkungen der Altlasten und Kampfmittelsituation auf die Konversion Bisher gibt es keine altlasten / bzw. kampfmittelbedingten Veränderung im Hinblick auf die Konversionsplanungen Es liegt ein potentieller Kampfmittelverdacht für das Zweckverbandsgebiet vor, da die Liegenschaft während des Zweiten Weltkrieges mehrfach bombardiert wurde Bei Eingriffen in das Erdreich (damit praktisch bei den meisten Baumaßnahmen) ist eine baubegleitende Kampfmittelberäumung bzw. begleitung aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich, eine Räumung von Kampfmitteln hat zu erfolgen, sofern Kampfmittel tatsächlich gefunden werden Aufgrund der entsprechenden Information und Aufklärung der Investoren vor Kaufvertragsabschluss ist diese Situation bei entsprechender Planung in der Bauphase bisher tragbar ORR Christian Zimmermann 9
10 Beispiele einzelner Altlasten und Kampfmittelfunde Bild unten : Mai 2011 Fund eines 5 Zentner Bombenblindgängers ORR Christian Zimmermann 10
11 Bild unten : Mai/ Juni 2011 exemplarisch : Fund einer Stabbrandbombe ORR Christian Zimmermann 11
12 ENDE Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! ORR Christian Zimmermann 12
Dipl.-Mil. wi., HS-Ing. Ök. Thomas Hennicke Ingenieurbüro Freier Sachverständiger a. o. Mitglied der Güteschutzgemeinschaft
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