Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim
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- Ruth Kruse
- vor 9 Jahren
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1 Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans - Konversion Im Zusammenhang mit den im Juni 2010 bekannt gegebenen Abzugsplänen der amerikanischen Streitkräfte bereitet der Nachbarschaftsverband derzeit die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans vor. Bereits vor sechs Jahren, am , hat die Verbandsversammlung beschlossen, dass die Konzeption der Siedlungsentwicklung im Verbandsgebiet insgesamt fortzuschreiben ist, wenn abzusehen ist, dass die militärischen Flächen für eine zivile Nachnutzung zur Verfügung stehen werden. Der Sachstand und die grundlegenden Eckpunkte der zukünftigen Siedlungsentwicklung waren bereits Gegenstand in der letzten Verbandsversammlung vom Demnach soll neben den bekannten planerischen Leitlinien einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung gelten, dass auch vor dem Hintergrund der Nachnutzung von Konversionsflächen jeder Gemeinde im Nachbarschaftsverband ein angemessener Spielraum für eigene Entwicklungen verbleibt. Gleichwohl sollen keine Entwicklungen entstehen, die die sinnvolle Nachnutzung der Konversionsflächen deutlich erschweren. Zielsetzung ist eine weitere moderate Siedlungsentwicklung, die sich an die Entwicklung aus den letzten Jahren anlehnt. Dabei haben sich alle Mitgliedsgemeinden dazu bekannt, dass die Entwicklung der Konversionsflächen unterstützt wird. Im Folgenden wird berichtet, wie sich seither der Sachstand zur Konversion entwickelt hat und wie das weitere Vorgehen des Nachbarschaftsverbandes vorgesehen ist. 1. Sachstand Konversion 1.1. Aktueller Zeitplan der Flächenfreigabe Mannheim In Mannheim sind wie angekündigt erste Flächen frei gegeben worden. Es sind dies Turley Barracks (13 ha, bereits seit 2007 frei), Taylor Barracks (46 ha), Hammond Barracks (7 ha) und Stem Barracks (4 ha). Demnach sind in Mannheim 82 ha von insgesamt 523 ha bereits frei. Im Hinblick auf Spinelli zeichnet sich derzeit ab, dass es möglicherweise zu Verzögerungen kommt und die Freigabe auch erst nach 2015 erfolgen könnte. 1/7
2 Bei allen anderen Flächen ist die Freigabe weiter für 2015 vorgesehen. Heidelberg In Heidelberg sind keine Änderungen des Zeitplans bekannt, hier ist die Freigabe aller Flächen mit einer Größenordnung von insgesamt 200 ha weiter für 2015 geplant. Schwetzingen In Schwetzingen hat sich der Zeitplan zur Freigabe der Konversionsflächen geändert. Während im vergangenen Jahr eine Freigabe der beiden Flächen Kilbourne Barracks und Tompkins Barracks für 2015 in Aussicht gestellt war, werden nach derzeitigem Stand beide Flächen mit einer Größe von insgesamt 42 ha bereits noch in diesem Jahr 2012 frei. 2/7
3 1.2. Erreichter Sachstand bei den betroffenen Planungsträgern Lenkungskreis Konversion Rhein-Neckar Alle relevanten Planungsträger haben gemeinsam einen Lenkungskreis gebildet, um den Informationsaustausch untereinander sicherzustellen und die interkommunalen Themen abzustimmen. Mitglieder sind die Städte Heidelberg, Mannheim und Schwetzingen, der Nachbarschaftsverband, der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN), das Regierungspräsidium Karlsruhe sowie die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Eigentümerin. Mitglied des Nachbarschaftsverbandes ist der Vertreter der 16 Nachbargemeinden, Herr Bürgermeister Marsch. Dem Lenkungskreis ist eine Facharbeitsgruppe zugeordnet, deren Aufgabe es ist, die Entscheidungserfordernisse inhaltlich aufzuarbeiten. Die Facharbeitsgruppe hat sich im vergangenen Jahr mehrfach getroffen. Die Steuerung lag 2011 bei der Stadt Mannheim und ist mit dem Jahreswechsel 2012 an die Stadt Heidelberg übergegangen. Heidelberg In Heidelberg wurde ein dialogischer Planungsprozess initiiert, in dem die politischen und gesellschaftlichen Kräfte eingebunden sind. Zentrales Gremium ist dabei der Entwicklungsbeirat, der als Scharnier zwischen Verwaltung und Politik einerseits und Bürgerschaft und Öffentlichkeit andererseits eine fachliche Diskussion führen soll. Im Entwicklungsbeirat sitzen Vertreter unterschiedlicher gesellschaftlicher Institutionen, Verbände und Einrichtungen, die ihr jeweiliges Fachwissen einbringen und als Multiplikatoren wirken sowie die Bezirksbeiräte und Stadträte. Die Beschlüsse des Entwicklungsbeirats haben Vorschlagscharakter für den Gemeinderat der Stadt Heidelberg. Parallel zur Arbeit des Entwicklungsbeirats wird eine umfassende Bürgerbeteiligung durchgeführt. Der Entwicklungsbeirat hat am die Leitlinien zur Entwicklung der militärischen Liegenschaften verabschiedet. Die Leitlinien dienen als Maßstab für alle folgenden Überlegungen und sind in die Themenfelder Städtebau, Wohnen, Wissenschaft und Wirtschaft, Verkehr, Freiräume und Kultur untergliedert. Für den Bereich Wohnen z. B. wurde folgendes Ziel definiert: Mit der Entwicklung der Konversionsflächen wird ein wesentlicher Beitrag zu einem ausreichenden Wohnungsangebot für unterschiedliche Nutzer- und soziale Gruppen geleistet, bei dem vielfältige Wohnformen berücksichtigt werden. Im Weiteren werden die Leitlinien Gegenstand der Diskussion im Gemeinderat. Nähere Ergebnisse mit gebietsscharf eingrenzbaren planerischen Aussagen liegen bislang nicht vor. Bis Ende März 2012 soll die Phase 1 des Dialogischen Planungsprozesses abgeschlossen werden. Danach beginnt die standortbezogene Betrachtung, die gemeinsame 3/7
4 Vorstellungen für die Nachnutzung der einzelnen Standorte erarbeiten und abstimmen soll. Erst dann lassen sich die grundsätzlichen Leitlinien räumlich-konzeptionell fassen. Die im November 2011 beschlossenen Vorbereitenden Untersuchungen werden eng mit dem Dialogischen Planungsprozess verknüpft. Mannheim Auch die Stadt Mannheim hat einen umfassenden Beteiligungsprozess initiiert, in dem die Bürgerschaft sowie alle relevanten Verbände und Institutionen aufgefordert sind, sich im Hinblick auf gut 500 ha neue Flächen aktiv in die Fragen der zukünftigen Stadtentwicklung einzubringen. Dieser Prozess wurde im vergangenen Jahr in großer Breite und mit einer Vielzahl von Partizipationsangeboten durchgeführt und stieß auf große Resonanz. Die Ergebnisse werden in einem Weißbuch zusammengefasst und sind zu Beginn des laufenden Jahres Gegenstand der Diskussion im Mannheimer Gemeinderat. Das Weißbuch beinhaltet grundsätzliche Leitlinien und Eckpunkte der zukünftigen Stadtentwicklung und gibt für jede Konversionsfläche erste Bewertungen ab, für welche Nachfolgefunktion diese in welcher Tiefe geeignet erscheint. Dabei geht es um erste Eckpunkte einer Entwicklung, ohne dabei schon detailliert gebietsscharfe planerische Zielsetzungen zu formulieren. Nach Positionierung des Gemeinderates zum Weißbuch sollen dann im laufenden Jahr nähere Vorstellungen für die einzelnen Flächen entwickelt werden. Bereits jetzt ist sicher davon auszugehen, dass nicht alle Flächen bebaut werden und ein zentraler Schwerpunkt freiraumbezogene Nachnutzungen umfassen wird. So strebt Mannheim an, die Bundesgartenschau 2023 auszurichten und die Stadt mit großzügigen Frischluftkorridoren auszustatten. Auch in Mannheim sind die Ziele räumlich noch nicht greifbar, so dass eine nähere Bewertung des Nachbarschaftsverbandes derzeit noch nicht in ausreichender Tiefe möglich ist. Die Stadt Mannheim hat im Hinblick auf die Instrumente des besonderen Städtebaurechts entsprechende Beschlüsse zu vorbereitenden Untersuchungen gefasst. Schwetzingen Schwetzingen hat gemeinsam mit der BImA eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Erste Ergebnisse wurden in der Öffentlichkeit bereits vorgestellt. Im Weiteren hat die Stadt Schwetzingen eine Bürgerpartizipation vorgesehen, deren Ergebnisse in die Entscheidungsfindung des Gemeinderates eingehen werden. Die Abstimmung der bisherigen planerischen Überlegungen der Stadt Schwetzingen mit den Belangen des Nachbarschaftsverbandes wird noch stattfinden. 4/7
5 Verband Region Rhein-Neckar Der Verband Region Rhein-Neckar hat zur Konversion ein eigenständiges Kapitel in den Regionalplanentwurf aufgenommen. Die wesentliche Kernregelung ist in Plansatz enthalten, wonach regional bedeutsame Konversionsflächen hinsichtlich ihrer Folgenutzung und zeitlichen Perspektive für die Umnutzung mit allen relevanten kommunalen und regionalen Akteuren eng abgestimmt werden. Dies gilt auch für andere, erstmals für Siedlungszwecke genutzte Bauflächen, soweit sie regionalbedeutsam sind und Wechselwirkungen zu Konversionsflächen bestehen. Dieser Plansatz ist als regionalplanerischer Grundsatz formuliert, der durch die kommunale Bauleitplanung im Rahmen der Abwägung überwindbar ist. Eine tiefer gehende Steuerung erfolgt durch den Regionalplan nicht. Die sonstigen Plansätze gehen nicht über die bekannten allgemeinen Leitsätze zur Siedlungsentwicklung hinaus, die Raumnutzungskarte stellt die Flächen weiterhin nachrichtlich als Sonderfläche Bund dar. Damit kommt dem Verband im Wesentlichen die Funktion zu, in engem Dialog mit den kommunalen Planungsträgern in der Region die regionalbedeutsamen siedlungsstrukturellen Wechselwirkungen zwischen der Nachnutzung der Konversionsflächen und sonstigen städtebaulichen Entwicklungen zu moderieren. Die Ausweisung von Bauflächen wie Wohnbauland erfolgt durch den Regionalverband nicht, dies wird durch den Nachbarschaftsverband mit dem Flächennutzungsplan gesteuert. Zur Steuerung der Konversion in Bezug auf die regionalbedeutsamen Belange besteht der Lenkungskreis Konversion Rhein-Neckar. 2. Vorgehen Nachbarschaftsverband Zentrale Aufgabe des Nachbarschaftsverbandes ist die interkommunale Steuerung der zukünftigen Entwicklung der Raum- und Siedlungsstruktur für die 18 Mitgliedsgemeinden im baden-württembergischen Kerngebiet der Metropolregion Rhein-Neckar. Der Nachbarschaftsverband ist Träger der Flächennutzungsplanung und damit für die flächenscharfe Ausweisung von Bauflächen zuständig. Im Kontext der frei werdenden Konversionsflächen steht der Nachbarschaftsverband vor der Aufgabe, die bestehende Siedlungskonzeption insgesamt fortzuschreiben. Zentrale Voraussetzung dafür ist es, dass sich die Überlegungen zur baulichen Nutzung der Konversionsflächen in den drei Städten Heidelberg, Mannheim und Schwetzingen auf ein bestimmtes Maß verdichten und sich gebietsscharf eingrenzen lassen. Derzeit ist dies noch nicht der Fall, da beide Oberzentren in einem ersten Schritt einen umfassenden Partizipa- 5/7
6 tions- und Entscheidungsprozess durchführen. Sowohl in Heidelberg wie auch in Mannheim sind entsprechende nähere Planungsergebnisse für das laufende Jahr in Aussicht gestellt. Auch in Schwetzingen gibt es nur für Teilbereiche erste konkretisierte Überlegungen. Erst mit näheren planerischen Konzeptionen lassen sich die Auswirkungen auf die interkommunale Siedlungskonzeption jedoch näher bewerten, weshalb eine tiefer gehende Planung auf Ebene der Flächennutzungsplanung aktuell noch nicht sinnvoll ist. Unabhängig davon bereitet der Nachbarschaftsverband die Grundlagen für die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans kontinuierlich vor. Der Nachbarschaftsverband hat mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Genehmigungsbehörde für den interkommunalen Flächennutzungsplan bereits abgestimmt, welche Planungsgrundlagen in welcher Tiefe nach derzeitigem Stand zu erarbeiten sind. Neben näheren Nachweisen zum Bedarf wie Prüfung der Innenentwicklungspotenziale, die Auswertung von Prognosen sollen auch insbesondere folgende Themen bearbeitet werden: Einzelhandel Die Steuerung des Einzelhandels im Verbandsgebiet nimmt seit einigen Jahren erhebliche Kapazitäten beim Nachbarschaftsverband in Anspruch. Maßgabe für die Positionen des Nachbarschaftsverbandes ist die Einzelhandelskonzeption des Verbandes als zentrale Leitlinie für die Bewertung von Vorhaben. Dieser Konzeption liegen insbesondere fachgutachterliche Analysen aus den Jahren 1998 und 2004 zugrunde. Gerade in den letzten Jahren kam es zu weiteren deutlichen Bewegungen in der Einzelhandelslandschaft. Die Ansiedlung großflächiger Betriebe in Ortsrandlage ( teilintegriert ), ist inzwischen in allen Mitgliedsgemeinden der Regelfall, wenn ein entsprechender Bedarf zur eigenen Grundversorgung sowie die Vereinbarkeit mit den städtebaulichen Zielsetzungen des Nachbarschaftsverbandes nachgewiesen werden. Solche Vorhaben erfordern in der Regel Paralleländerungsverfahren des Flächennutzungsplans. Etwa die Hälfte der bislang 19 seit 2006 erforderlichen Änderungen des Planes wurden durch großflächige Einzelhandelsvorhaben ausgelöst. Auch wenn die Verträglichkeit gutachterlich nachgewiesen wurde, kam es regelmäßig auch zu städtebaulichen Auswirkungen zu Lasten der Ortszentren. Vor diesem Hintergrund wird der Nachbarschaftsverband eine Analyse über den erreichten Sachstand beauftragen, um eine einheitliche Bewertungs- und Steuerungsgrundlage weiter abzusichern. Es soll sichergestellt werden, dass es durch unterschiedliche gutachterliche Annahmen nicht zu uneinheitlichen Beurteilungen der städtebaulichen Auswirkungen kommt. 6/7
7 Landschaftsplan Der Landschaftsplan ist das zentrale Instrument zur Steuerung und Koordination der naturfachlichen Belange auf kommunaler Planungsebene. Der Nachbarschaftsverband ist Träger der Landschaftsplanung. Das Verbandsgebiet gehört bereits jetzt mit einem Bebauungsgrad von 36,5% (Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche laut Statistischem Landesamt) zu den am dichtesten bebauten Räumen Baden-Württembergs und ist in erheblichem Maße durch intensive Nutzungen überformt. Nicht nur im Sinne einer auch ökologisch nachhaltigen Entwicklung des Raumes sondern auch in Hinblick auf attraktive Angebote zur Naherholungsvorsorge können mit einem qualifizierten Landschaftsplan die vielschichten Erfordernisse zur Entwicklung von Natur und Landschaft zielgerichtet koordiniert werden. Für das Verbandsgebiet liegt ein Landschaftsplan aus dem Jahre 1999 vor, der als Fachplan für den Flächennutzungsplan 2015/2020 erstellt worden war. Dieser stellt einen umfassenden und vielschichtigen Katalog an Grundlagenerhebungen und naturfachlichen Zielsetzungen dar. Der Nachbarschaftsverband hat den Landschaftsplan analysiert. Die Analyse hat gezeigt, dass er zwar sehr umfassende und detaillierte Bewertungen trifft, jedoch nur geringfügige Relevanz für raumbedeutsame Vorhaben hat. Der Landschaftsplan soll deshalb fortgeschrieben werden. Insbesondere sind die neuen naturfachlichen Entwicklungen wie z.b. die europarechtlichen Schutzkategorien in das Planwerk zu integrieren. Es ist vorgesehen, den Landschaftsplan zu aktualisieren, in ein zeitgemäßes und transparentes GIS-basiertes System zu überführen und gezielt Module zur Landschaftsentwicklung zu prüfen. Nicht zuletzt sind auch die Konversionsflächen landschaftsplanerisch zu prüfen. Der Nachbarschaftsverband strebt dabei an, in einem engen Austausch mit den kommunalen Planungsträgern die örtliche Bedeutung und Möglichkeiten zur Fortentwicklung des Instruments zu diskutieren. 7/7
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