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Inhaltsverzeichnis. Anlagen: Anlage 1: Studienplan

Transkript:

Nr. 14 vom 19. Februar 2018 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften mit einem Betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfach der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vom 16. Juni 2010 und 20. Dezember 2017 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 5. Februar 2018 die vom Fakultätsrat der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften am 16. Juni 2010 und vom Fakultätsrat der Fakultät für Betriebswirtschaft am 20. Dezember 2017 auf Grund von 91 Absatz 2 Nummer 1 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 171) in der Fassung vom 28. November 2017 (HmbGVBl. S. 365) beschlossenen Fachspezifischen Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften mit einem Betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfach der Lehramtsstudiengänge gemäß 108 Absatz 1 HmbHG genehmigt. Universität Hamburg Mittelweg 177 20148 Hamburg www.uni-hamburg.de

Präambel Diese Fachspezifischen Bestimmungen ergänzen die Regelungen der Prüfungsordnung für den Abschluss Master of Education der Lehramtsstudiengänge, die von der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften am 16. Juni 2010, von der Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft am 16. Dezember 2009/24. März 2010, von der Fakultät für Geisteswissenschaften am 14. Juli 2010 und der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften am 8. September 2010 beschlossen worden sind und beschreiben den Teilstudiengang Berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften mit einem Betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfach. I. Ergänzende Bestimmungen Zu 1 Studienziel, Prüfungszweck, Akademischer Grad, Durchführung des Studiengangs Zu 1 Absatz 3: Studienziel des Teilstudiengangs ist die Vermittlung von vertieften methodischen, theoretischen und inhaltlich anwendungsbezogenen betriebswirtschaftlichen Kenntnissen und Kompetenzen sowie von allgemeinen und fachbezogenen Schlüsselqualifikationen. Zu 1 Absatz 6: Die Durchführung des Teilstudiengangs erfolgt durch die Fakultät für Betriebswirtschaft. Zu 3 Studienfachberatung Zu 3 Absatz 1: Durch die Teilnahme an einer studiengangspezifischen Orientierungseinheit am Anfang des Studiums wird die Verpflichtung zur Teilnahme der Studierenden an einer Studienfachberatung erfüllt. Zu 4 Studien- und Prüfungsaufbau, Module und Leistungspunkte (LP) Zu 4 Absatz 1: Die Leistungspunkte verteilen sich auf die Berufliche Fachrichtung und das Unterrichtsfach in den einzelnen Semestern wie folgt: Semester Berufliche Fachrichtung Unterrichtsfach Summe 1 12 6 18 2 6 9(6+3) 15 3 6 0 6 4 6 0 6 Gesamt 30 15 45 Universität Hamburg Seite 2

a) In der Beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften sind ausschließlich Wahlpflichtmodule zu absolvieren. Die Studierenden wählen Vorlesungsmodule aus dem Schwerpunktbereich des Modulkatalogs des M.Sc. Betriebswirtschaft (Business Administration) im Umfang von 30 LP; Seminar -Module können nicht belegt werden. Der Katalog der betriebswirtschaftlichen Module wird in den Anlagen zu den Fachspezifischen Bestimmungen des M.Sc. Betriebswirtschaft (Business Administration) definiert. b) Die Studierenden wählen im Betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfach als Unterrichtsfach Module im Umfang von 15 LP. Es sind Wahlpflichtmodule und Wahlmodule zu absolvieren. Die Studierenden wählen im Betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfach Wahlpflichtmodule im Umfang von mindestens 12 LP. Als Wahlpflichtmodule stehen Vorlesungsmodule aus dem Bereich Methoden aus dem Modulangebot des M.Sc. Betriebswirtschaft (Business Administration) zur Verfügung. Der Katalog der betriebswirtschaftlichen Module wird in den Anlagen zu den Fachspezifischen Bestimmungen des M.Sc. Betriebswirtschaft (Business Administration) definiert. Die verbleibenden 3 LP können sowohl durch die Belegung eines weiteren Wahlpflichtmoduls aus dem vorgegebenen Katalog als auch durch die erfolgreiche Belegung eines Wahlmoduls aus dem Angebot der Universität Hamburg erworben werden. Ausführlichere Beschreibungen der Inhalte und Qualifikationsziele der einzelnen Module sind der Darstellung in dem Modulhandbuch des M.Sc. Betriebswirtschaft (Business Admi-nistration) vorbehalten. Zu 4 Absatz 4: Die Berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften in Kombination mit dem Betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfach kann unter Beachtung der nachfolgenden Grundsätze für die Studienplanung im Teilzeitstudium absolviert werden: (1) Teilzeitstudierende müssen ihren veränderten Studierendenstatus unverzüglich dem Studienbüro BWL mitteilen (Bescheinigung des Zentrums für Studierende). Der veränderte Status wird vom Studienbüro vermerkt. (2) Bei einem Teilzeitstudium müssen im Regelfall die für das Vollzeitstudium in den Fachspezifischen Bestimmungen vorgesehenen Module und Leistungspunkte (30 LP) eines Fachsemesters in zwei Hochschulsemestern absolviert werden. Die im Vollzeitstudium vorgesehene verbindliche Abfolge der Module ist im Regelfall einzuhalten. (3) Teilzeitstudierende müssen mit den jeweiligen Studienfachberatern und mit Zustimmung der bzw. des Prüfungsausschussvorsitzenden verbindliche individuelle Studienvereinbarungen treffen. Zu 5 Lehrveranstaltungen Zu 5 Absatz 2: Die Lehrveranstaltungen werden in deutscher oder englischer Sprache abgehalten. Die konkrete Lehrveranstaltungssprache wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben. Universität Hamburg Seite 3

Zu 5 Absatz 3: Den Studierenden wird dringend empfohlen, in den Lehrveranstaltungen regelmäßig anwesend zu sein. Zu 7 Prüfungsorganisation Zu 7 Absatz 3: Dem dezentralen Prüfungsausschuss gehört zusätzlich ein Mitglied aus der Gruppe des Technischen und Verwaltungspersonals mit beratender Stimme an. Zu 10 Fristen und Anzahl der Modulprüfungen Zu 10 Absatz 6: Die Fristen für das Erbringen von Modulprüfungen für alle Wahlpflichtmodule richtet sich nach dem Referenzmodell gemäß 10 Absatz 2 a). Für die Wahlpflichtmodule der Beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften ist für Module, die im Wintersemester angeboten werden, das dritte Fachsemester das Referenzsemester und für Module, die im Sommersemester angeboten werden, ist das vierte Fachsemester das Referenzsemester. Für Wahlpflichtmodule im Betriebswirtschaftlichen Schwerpunkt als Unterrichtsfach ist für Module, die im Wintersemester angeboten werden, das erste Fachsemester das Referenzsemester, und für Module, die im Sommersemester angeboten werden, ist das zweite Fachsemester das Referenzsemester. Zu 13 Studienleistungen und Modulprüfungen Zu 13 Absatz 2: In der Regel werden die Module durch eine Klausur von mindestens 60 und höchstens 120 Minuten Dauer abgeschlossen. Die konkrete Prüfungsart wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Zu 13 Absatz 4: Klausuren können auch in Kombination von offener Fragestellung und Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice) durchgeführt werden. Die Note bildet sich aus Teilnoten oder Teilpunkten, die zu einer Note zusammengefasst werden. Es kann auch festgelegt werden, dass jeder Teil bestanden sein muss. Die relative Bestehensgrenze wird in der Regel für die Gesamtnote ermittelt. Zu 13 Absatz 5: Die Prüfungssprachen sind Deutsch oder Englisch. Die konkrete Prüfungssprache wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Zu 15 Bewertung der Prüfungsleistungen Zu 15 Absatz 3: Die Fachnoten in der Beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften mit einem Betriebswirtschaftlichen Schwerpunktfach ergeben sich jeweils aus dem Mittel der mit Leistungspunkten gewichteten Modulnoten (außer dem Abschlussmodul). Universität Hamburg Seite 4

Zu 23 Inkrafttreten Diese Fachspezifischen Bestimmungen treten am Tage nach der Veröffentlichung als Amtliche Bekanntmachung der Universität Hamburg in Kraft. Sie gelten erstmals für Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2010/2011 aufgenommen haben. Hamburg, den 19. Februar 2018 Universität Hamburg Universität Hamburg Seite 5