Studienordnung für das Studium in den Bachelor- und Masterstudiengängen an der Mathematischnaturwissenschaftlichen

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Transkript:

Studienordnung für das Studium in den Bachelor- und Masterstudiengängen an der Mathematischnaturwissenschaftlichen Fakultät der niversität Zürich (am 1. Juli 2004 von der Fakultätsversammlung der MNF verabschiedet) 1 Inhaltsverzeichnis TEIL A ALLGEMEINER TEIL... 2 1. ALLGEMEINE BESTIMMNGEN... 2 TEIL B BACHELOR- ND MASTERSTDIENGÄNGE... 5 2. MATHEMATIK... 5 3. PHYSIK... 11 4. CHEMIE... 18 5. WIRTSCHAFTSCHEMIE... 27 6. BIOCHEMIE... 34 7. BIOLOGIE... 43 8. GEOGRAPHIE... 49 9. ERDSYSTEMWISSENSCHAFTEN... 59 TEIL C SPEZIALISIERTE MASTERSTDIENGÄNGE... 66 10. MWELTWISSENSCHAFTEN... 66 11. MEDIZINISCHE BIOLOGIE... 70 12. COMPTERGESTÜTZTE WISSENSCHAFTEN... 73 13. COMPTERGESTÜTZTE BIOLOGIE ND BIOINFORMATIK... 75 14. NERONALE SYSTEME ND INFORMATIONSERARBEITNG... 76 FAST TRACK IN NERAL SYSTEMS AND COMPTATION... 77 15. CHEMICAL AND MOLECLAR SCIENCES... 78 16. BIOSTATISTIK... 80 17. SPEZIALISIERTER MASTERSTDIENGANG IN GEOGRAPHIE... 82 18. FAST- TRACK- PROGRAMM IN PHYSIK... 86 19. FAST- TRACK PROGRAMM IN LIFE SCIENCES... 88 TEIL D NEBENFÄCHER... 90 20. NEBENFACH SPEZIELLE INFORMATIK FÜR NATRWISSENSCHAFTEN (SPIN)... 90 21. BIOINFORMATIK ALS NEBENFACH... 91 22. NEBENFACH NEROINFORMATIK... 93 23. NEBENFACH KRISTALLOGRAPHIE... 94 24. NEBENFACH ASTROPHYSIK... 95 25. NEBENFACH ANGEWANDTE WAHRSCHEINLICHKEIT ND STATISTIK... 96 1 Änderungen gemäss F vom 30. Juni 2005, 10. November 2005, 14. Dezember 2005, 9. Februar 2006, 1. Juni 2006, 6. Juli 2006, 14. Dezember 2006, 8. Februar 2007, 12. April 2007, 7. November 2007, 11. Dezember 2008, 5. März 2009, 28. Mai 2009, 1. Oktober 2009, 11. März 2010, 17. März 2011, 26. Mai 2011, 6. Oktober 2011, 15. Dezember 2011, 8. März 2012, 31. Mai 2012, 4. Oktober 2012, 13. Dezember 2012, 7. März 2013, 30. Mai 2013, 7. November 2013 und 12. Dezember 2013.

Studienordnung der MNF vom 01.07.2004 mit gültigen Änderungen gemäss Fakultätsversammlungen der MNF bis 12. Dezember 2013 Teil A Allgemeiner Teil 1. Allgemeine Bestimmungen 1 Rechtlicher Hintergrund Für die allgemeinen Bedingungen der Bachelor- und Masterstudiengänge an der Mathematischnaturwissenschaftlichen Fakultät (MNF) der niversität Zürich (ZH) ist die Rahmenverordnung für das Studium in den Bachelor- und Masterstudiengängen an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der niversität Zürich vom 5. März 2012, nachfolgend als Rahmenverordnung für das Studium an der MNF oder Rahmenverordnung der MNF bezeichnet, massgeblich. 2 Aufbau der Studienordnung Diese Studienordnung enthält in Teil A für alle Fächer der MNF gültige allgemeine Angaben über die Bachelor- und Masterstudiengänge. Teil B und Teil C enthalten die Gliederung der Studiengänge für jedes Fach und die Modalitäten der Prüfungen und Leistungsnachweise. Neben den in den Teilen B und C beschriebenen Haupt- und Nebenfachstudiengängen werden an der MNF in weiteren Fächern Nebenfachprogramme angeboten, die in Teil D beschrieben sind. 3 Masterstudiengänge Es gibt zwei Typen von Masterstudiengängen, den konsekutiven Masterstudiengang und den spezialisierten Masterstudiengang. Sie unterscheiden sich durch die Zulassungsbedingungen, wie sie in der Rahmenverordnung für das Studium an der MNF aufgeführt sind. 4 Module und Leistungsnachweise / nterrichtssprache Für jedes Modul wird aufgrund eines Leistungsnachweises eine festgelegte Anzahl von Kreditpunkten (KP) und in der Regel eine Note vergeben. In den Teilen B bis D der Studienordnung ist festgelegt, für welche Module Prüfungen stattfinden und in welcher Prüfungsperiode diese durchgeführt werden. Modulprüfungen werden immer benotet. Andere Leistungsnachweise können mit bestanden oder nicht bestanden bewertet werden. Für die Definitionen der Begriffe Modul, Pflichtmodul, Wahlmodul und Wahlpflichtmodul verweisen wir auf die Rahmenverordnung für das Studium an der MNF. Die Modulverantwortlichen legen die nterrichtssprache Deutsch oder Englisch fest. Sie berücksichtigen dabei nach Möglichkeit die Bedürfnisse der Studierenden. Die Information zur nterrichtssprache wird im kommentierten orlesungsverzeichnis publiziert. Gegebenenfalls wird dort vermerkt, dass die nterrichtssprache erst zu Beginn des Moduls festgelegt wird. Die genauen Daten der Modulprüfungen werden im kommentierten orlesungsverzeichnis der einzelnen Institute / Fächer publiziert. Das orlesungsverzeichnis erscheint jeweils am Ende des vorangehenden Semesters. Der Termin für die themenübergreifende Masterprüfung bzw. das Master-Pflichtmodul Themenübergreifende Fachkompetenz wird in direkter Absprache mit der verantwortlichen Person, welche den Prüfungsstoff bestimmt und die Prüfung abnimmt, festgelegt. Für diesen Prüfungstermin gibt es keine Einschränkung, er unterliegt also nicht den sonst üblichen zeitlichen Einschränkungen der Prüfungsperioden ( 7). In dieser Studienordnung wird die themenübergreifende Masterprüfung bzw. das Master-Pflichtmodul Themenübergreifende Fachkompetenz kurz als Masterprüfung bezeichnet. 5 Belegen zusätzlicher Module Studierende können in einem Studiengang mehr Module belegen als in der Studienordnung vorgeschrieben. 6 Anmeldungen zu Modulprüfungen / Abmeldungen Mit der Einschreibung zu einem Modul mit Modulprüfung erfolgt automatisch auch die Anmeldung zur Modulprüfung. Studierende können sich bis zum Ende der Stornierungsfrist vom Modul und von der Prüfung selbst abmelden. Die Stornierungsfrist ist im elektronischen orlesungsverzeichnis angegeben. Seite 2 / 96

Studienordnung der MNF vom 01.07.2004 mit gültigen Änderungen gemäss Fakultätsversammlungen der MNF bis 12. Dezember 2013 Zu den schriftlichen Prüfungen werden keine Anmeldungen versandt. Über die Termine der mündlichen Modulprüfungen werden die Studierenden bis spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich informiert. Die Termine für die mündlichen Modulprüfungen werden von der modulverantwortlichen Person festgelegt. Für die Masterprüfung bzw. das Master-Pflichtmodul Themenübergreifende Fachkompetenz erfolgt die An- und Abmeldung (bis 10 Tage vor dem Prüfungstermin) direkt bei der modulverantwortlichen Person. Wer einer Modulprüfung fernbleibt, hat diese nicht bestanden. Die Fakultät kann beim orliegen wichtiger Gründe oder eines ärztlichen Zeugnisses Ausnahmen bewilligen. In solchen Fällen muss ein schriftliches Gesuch mit den nötigen nterlagen oder Zeugnissen spätestens fünf Tage nach dem Prüfungstag an das Studiendekanat gerichtet werden. Wenn die Fakultät das Gesuch bewilligt, legt sie gleichzeitig fest, wann die Modulprüfung nachzuholen ist. In der Regel wird dies der Repetitionstermin für die betroffene Modulprüfung sein. Wer aus gesundheitlichen oder andern wichtigen Gründen an der Teilnahme an einem Leistungsnachweis anderer Art verhindert ist, hat sich umgehend bei der modulverantwortlichen Person zu melden, die dafür sorgt, dass der Leistungsnachweis nachgeholt werden kann. In Zweifelsfällen, insbesondere bei wiederholten Absenzen oder ausserterminlichen Abmeldungen aus medizinischen Gründen, kann die Fakultät einen ertrauensarzt beiziehen resp. die Beurteilung weiterer Absenzen bzw. ausserterminlicher Abmeldungen von einem vertrauensärztlichen Gutachten abhängig machen. 7 Prüfungsperioden KW = Kalenderwoche Periode 1: KW 51 + 2 Periode 2: KW 3 + 4 Periode 3: KW 6 + 7 Periode 4: KW 22 + 23 Periode 5: KW 25 + 26 Periode 6: KW 35-37 8 Wahl der Nebenfächer In Teil B dieser Studienordnung sind für jedes Fach die frei wählbaren Nebenfächer festgelegt. Gesuche für die Wahl anderer Nebenfächer können im Studiendekanat gestellt werden. 9 Weiterbildungsmöglichkeiten Der Mastergrad ist oraussetzung für Weiterbildungsprogramme wie Promotion, Lehrdiplom für Maturitätsschulen oder den Erwerb weiterer Zusatzabschlüsse. 10 Bachelorarbeit In folgenden Fächern ist eine Bachelorarbeit vorgeschrieben: Physik, Geographie, Erdsystemwissenschaften. Die Bachelorarbeit beinhaltet das eigenständige Bearbeiten einer klar vorgegebenen Problemstellung. Der mfang ist für das jeweilige Fach in Teil B dieser Studienordnung festgelegt. Die Bachelorarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden, im Einverständnis mit der betreuenden Person auch in französischer oder italienischer Sprache. 11 Anrechnung vorgängig erworbener Kreditpunkte an das Masterstudium Kreditpunkte für Module, die schon vor der Einschreibung in den Masterstudiengang erworben wurden, können dann für ein Masterstudium angerechnet werden, wenn diese Module Bestandteil des betreffenden Masterstudiengangs sind und noch nicht an einen anderen Studienabschluss angerechnet wurden. Dem Antrag auf Anrechnung muss eine schriftliche Bestätigung beiliegen, die besagt, dass ein Modul für den Masterstudiengang angerechnet werden kann. Zuständig hierfür ist die verantwortliche Person für das Masterprogramm. Für Wahlmodule entfällt dieser Nachweis. Der Antrag, dass ein Modul für den Masterstudiengang angerechnet werden soll, ist mit dem Antrag auf das Bachelordiplom zu stellen. Mit der Masterarbeit darf erst im Masterstudium begonnen werden. Seite 3 / 96

Studienordnung der MNF vom 01.07.2004 mit gültigen Änderungen gemäss Fakultätsversammlungen der MNF bis 12. Dezember 2013 Für nicht bestandene Module gilt für die Aufnahme in den Masterstudiengang sinngemäss die Regelung für einen Hauptfachwechsel, wie in der Rahmenverordnung der MNF, 24 definiert. 12 Masterarbeit Im erlauf des Masterstudiums ist eine Masterarbeit zu verfassen. Diese beinhaltet das eigenständige Bearbeiten einer grösseren Problemstellung. Der mfang ist für jedes Fach in Teil B bzw. in Teil C dieser Studienordnung festgelegt. Die Masterarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden, im Einverständnis mit der betreuenden Person auch in französischer oder italienischer Sprache. 13 Abschlussnote Der Abschluss wird mit einer Note (Bachelornote, bzw. Masternote) bewertet. Diese ist das nach Kreditpunkten gewichtete Mittel der in den benoteten Modulen des Bachelor- bzw. Masterstudiengangs sowie in der Masterarbeit (und ggf. der Bachelorarbeit) erworbenen Noten. Das gewichtete Mittel wird auf Zehntel-Noten gerundet. 14 Erteilung eines Diploms Die Bewerbung für die Erteilung eines Diploms (Bachelor- oder Mastergrad) kann zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der Öffnungszeiten des Studiendekanats eingereicht werden. Die abzugebenden Dokumente sind im Merkblatt Anmeldung für die Erteilung des Bachelorgrades bzw. Anmeldung für die Erteilung des Mastergrades und Abgabe der Masterarbeit festgehalten. Sofern alle Bedingungen erfüllt sind und die Bewerbung mindestens drei Wochen vor der Fakultätsversammlung erfolgt ist, verleiht die Fakultät den entsprechenden Titel an der nächsten Fakultätsversammlung, andernfalls an der darauf folgenden. 15 Fakultätsfremde Module und Nebenfächer Die einzelnen Fächer der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät (Teil B und Teil C dieser Studienordnung bzw. zugehörige Wegleitungen) legen fest, welche ausserfakultären Module und Nebenfächer frei bzw. gesuchspflichtig wählbar sind. Für fakultätsfremde Module und Nebenfächer erfolgt die ergabe von Kreditpunkten in der Regel nach den Bestimmungen der betreffenden Fakultäten bzw. der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH). on diesen Bestimmungen abweichende Regelungen werden fakultätsweise durch Richtlinien geregelt, die von der jeweiligen Fakultät bzw. der ETH und der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät zu genehmigen sind. 16 Lehrdiplom an den Maturitätsschulen Absolventinnen und Absolventen der entsprechenden Masterstudiengänge der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät erfüllen grundsätzlich die wissenschaftlichen oraussetzungen für das Lehrdiplom an den Maturitätsschulen in den Fächern Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Geographie. Die Bedingungen für die Qualifikationen als erstes oder zweites nterrichtsfach sind in den entsprechenden Reglementen / Ordnungen des Instituts für Erziehungswissenschaft festgehalten. Seite 4 / 96

Teil B, Mathematik Teil B Bachelor- und Masterstudiengänge 2. Mathematik 2 1 Studienziele In der Mathematik werden ein Bachelor- und ein Masterstudiengang angeboten mit den Abschlüssen Bachelor of Science ZH in Mathematik bzw. Bachelor of Science ZH in Mathematics und Master of Science ZH in Mathematik bzw. Master of Science ZH in Mathematics. Im Bachelorstudium Mathematik wird den Studierenden solides Grundlagenwissen und die Fähigkeit zu methodisch-wissenschaftlichem Denken vermittelt. Das Masterstudium baut auf der Bachelorstufe auf und vermittelt den Studierenden eine vertiefte wissenschaftliche Ausbildung und die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten. Der MSc in Mathematik ist die berufsbefähigende Qualifikation für akademisch-mathematische Berufe und bildet die wissenschaftliche Grundlage für das Lehrdiplom für Maturitätsschulen. An den MSc-Abschluss kann sich ein Promotionsstudium anschliessen, welches eine zunehmend selbstständige Forschungsarbeit beinhaltet und zum Doktorgrad (Dr. sc. nat.) führt. 2 Strukturierung der Studiengänge 2.1 Allgemeine Informationen Der Bachelorstudiengang Mathematik und der Masterstudiengang Mathematik bestehen aus Modulen. Ein Modul umfasst eine oder mehrere eranstaltungen. Für die Definition der Begriffe Modul, Pflichtmodul, Wahlpflichtmodul und Wahlmodul wird auf die Rahmenverordnung für das Studium an der MNF verwiesen. Die detaillierte Beschreibung aller eranstaltungstypen findet sich in der Wegleitung zum Studium Mathematik. Die folgenden Abkürzungen werden verwendet: = orlesung, = vorlesungsbegleitende Übungen, S = Seminar, M = Masterarbeit, MP = Masterprüfung, KP = Kreditpunkt. 2.2 Bachelorstudiengang 2.2.1 Allgemeines Der Bachelorstudiengang beginnt mit einem zweisemestrigen Grundstudium, welches für alle Studierenden der Mathematik einheitlich organisiert ist und aus n im mfang von 43 KP besteht. Im ersten Studienjahr ist zusätzlich der Besuch der Pflichtvorlesung MAT 801 Numerik I (9 KP) vorgesehen. Danach schliessen sich weitere aus den Bereichen Analysis, Algebra, Geometrie / Topologie und Stochastik sowie Wahlmodule an (81 KP). Zusätzlich ist der Besuch eines Seminars vorgeschrieben. Falls kein Nebenfach gewählt wird, können 20 Kreditpunkte frei aus dem Angebot der niversität Zürich gewählt werden. In diesem Fall müssen die restlichen Punkte mit Mathematik- Wahlmodulen erreicht werden. Im Bachelorstudium kann zudem ein Nebenfach im mfang von mindestens 20 Kreditpunkten gewählt werden (vgl. 2.4). m den Bachelorgrad zu erlangen, sind 180 Kreditpunkte erforderlich. Die Kreditpunkte sind durch Module in Mathematik oder im belegten Nebenfach zu erarbeiten. Die Studierenden können im Rahmen der Strukturierungsvorgaben (vgl. 2.2.2) frei wählen, wann sie welche Module belegen. 2 Massgebend ab HS 2009 gemäss Fakultätsversammlung vom 5. März 2009 Seite 5 / 96

Teil B, Mathematik 2.2.2 Tabellarischer Überblick über das Bachelorstudium Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode MAT 111 Lineare Algebra 1 MAT 121 Analysis 2 MAT 115 Grundlagen der Mathematik (HS) 18 MAT 111.1 Lineare Algebra I (HS) MAT 111.2 Übungen Lineare Algebra I (HS) MAT 111.3 Lineare Algebra II (FS) MAT 111.4 Übungen Lineare Alg. II (FS) 18 MAT 121.1 Analysis I (HS) MAT 121.2 Übungen Analysis I (HS) MAT 121.3 Analysis II (FS) MAT 121.4 Übungen Analysis II (FS) Ja, 6 Ja, 6 3 MAT 115.1 Grundlagen der Mathematik Ja, 3 MAT 801 Numerik I (FS) 9 MAT 801.1 Numerik I MAT 801.2 Übungen Numerik I 1 Zweisemestrige eranstaltung 2 Das Modul MAT 121 ist identisch mit MAT 131 und MAT 132 zusammengenommen; MAT 121 entspricht in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit MAT 131 und MAT 132 zusammengenommen. (Zur Zeit unterscheiden sich die Module MAT 131 und 132 vom MAT 121 im Prüfungsmodus: Jahresprüfung vs. Semesterprüfung.) Wahlpflichtmodule Es muss eines der zwei folgenden Module absolviert werden: MAT 101 Programming in Python (HS) INFE 1001 Programmierung für Mathematik (HS) Ja, 6 4 MAT101.1 Programming in Python 4 INFE 1001.1 Programmierung für Mathematik Ja 2 2 INFE 1001 ist eine eranstaltung des Instituts für Informatik, die Modulprüfung richtet sich nach deren Modalitäten. 3. 6. Semester Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung/ Periode MAT 221 Analysis III 9 MAT 221.1 Analysis III MAT 221.2 Übungen Analysis III MAT 211 Algebra I 9 MAT 211.1 Algebra I MAT 211.2 Übungen Algebra I MAT 701 Geometrie I / 9 MAT 701.1 Geometrie I / Topologie Topologie MAT 701.2 Übungen Geometrie I / Topologie MAT 901 Stochastik 9 MAT 901.1 Stochastik MAT 901.2 Übungen Stochastik Wahlmodule Ja, 3 Ja, 3 Ja, 3 oder 6 Ja, 3 oder 6 orlesungen Im Wahlbereich müssen Mathematikvorlesungen aus vier Gebieten im Gesamtumfang von 45 KP besucht werden. Neben regelmässig angebotenen Mathematikvorlesungen können auch unregelmässig angebotene Mathematikvorlesungen der ZH und der ETH besucht werden. Seminare Es müssen Seminare im mfang von 4 KP besucht werden. Seite 6 / 96

Teil B, Mathematik 2.3 Masterstudiengang 2.3.1 Allgemeines Der Masterstudiengang beinhaltet Mathematikvorlesungen aus dem Wahlbereich im mfang von mindestens 27 KP aus mindestens zwei verschiedenen Gebieten, Seminare im mfang von 8 KP, die Masterarbeit (30 KP), die Masterprüfung (5 KP) und einem optionalen Nebenfach im mfang von 20 KP (vgl. 2.4). Falls kein Nebenfach gewählt wird, müssen die 20 KP mit Wahlmodulen der Mathematik erreicht werden. m den Mastergrad zu erlangen sind 90 KP erforderlich. Die Seminare sind innerhalb der Mathematik frei wählbar. Ein Seminar kann durch eine Seminararbeit ersetzt werden. 2.3.2 Tabellarischer Überblick über das Masterstudium 1. 3. Semester Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode MAT 491 Masterarbeit 30 MAT 491.1 Masterarbeit M MAT 499 Masterprüfung 5 MAT 499.1 Masterprüfung MP Ja Wahlmodule orlesungen Mathematikvorlesungen aus dem Wahlbereich im mfang von mindestens 27 KP aus mindestens 2 verschiedenen Gebieten. Seminare Seminare der Mathematik im mfang von 8 KP. Ein Seminar kann durch eine Seminararbeit ersetzt werden. 2.4 Nebenfach für Studierende mit Hauptfach Mathematik Die Wahl eines Nebenfachs im Bachelorstudium ist optional. Falls ein Nebenfach gewählt wird, muss dies einen Mindestumfang von 20 Kreditpunkten haben. Das Nebenfach ist frei wählbar innerhalb der Fächer der niversität Zürich, die ein Nebenfach mit Mindestumfang von 20 Kreditpunkten anbieten. Die verbleibenden Kreditpunkte müssen durch Wahlmodule der Mathematik oder Module im Nebenfach erreicht werden. Das Curriculum des Nebenfachs wird vom Nebenfach festgelegt. Falls kein Nebenfach gewählt wird, dürfen maximal 20 Kreditpunkte durch Lehrveranstaltungen der gesamten niversität Zürich belegt werden. Die verbleibenden Kreditpunkte müssen durch Wahlmodule der Mathematik erreicht werden. Es dürfen auch alle Kreditpunkte im Bereich der Mathematik gesammelt werden. Die Wahl eines Nebenfachs im Masterstudium ist optional. Der mfang beträgt 20 Kreditpunkte. Falls kein Nebenfach gewählt wird, dann müssen die 20 Kreditpunkte mit Mathematik-Wahlmodulen erreicht werden. 2.5 Mathematik als Nebenfach 2.5.1 Allgemeines Ein Nebenfach Mathematik beinhaltet mindestens 36 Kreditpunkte. Die sind MAT 111 Lineare Algebra und MAT 121 Analysis. Das Nebenfach kann durch den Besuch weiterer orlesungen und Seminare in Mathematik ausgebaut werden auf 60 KP. Seite 7 / 96

Teil B, Mathematik 2.5.2 Tabellarischer Überblick über das Nebenfachstudium Mathematik Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung / Periode MAT 111 Lineare Algebra MAT 121 Analysis 1 18 MAT 111.1 Lineare Algebra I (HS) MAT 111.2 Übungen Lineare Algebra I (HS) MAT 111.3 Lineare Algebra II (FS) MAT 111.4 Übungen Lineare Algebra II (FS) 18 MAT 121.1 Analysis I (HS) MAT 121.2 Übungen Analysis I (HS) MAT 121.3 Analysis II (FS) MAT 121.4 Übungen Analysis II (FS) 1 Das Modul MAT 121 entspricht in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit MAT 131 und MAT 132 zusammengenommen. (Zur Zeit unterscheidet sich MAT 121 von den Modulen MAT 131 und 132 im Prüfungsmodus: Semesterprüfung vs. Jahresprüfung.) Wahlmodule Weitere orlesungen und Seminare in Mathematik bis 60 Kreditpunkte. 2.6 Mathematik als Serviceveranstaltung Hier sind die Module aufgeführt, welche als Serviceveranstaltungen von anderen Fächern benötigt werden. Die Spezifikation, ob das Modul ein Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul ist, wird von den jeweiligen Hauptfächern festgelegt. Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung/ Periode MAT 131 Analysis für 9 MAT 121.1 orlesung Analysis I Physikstudierende I 2 MAT 121.2 Übungen Analysis I MAT 132 Analysis für 9 MAT 121.3 orlesung Analysis II Physikstudierende II 2 MAT 121.4 Übungen Analysis II MAT 141 Lineare Algebra für die Naturwissenschaften MAT 182 Analysis für die Naturwissenschaften MAT 183 Stochastik für die Naturwissenschaften MAT 184 Mathematik für die Chemie I MAT 185 Mathematik für die Chemie II PHY 312 Mathematische Methoden in der Physik I 5 MAT 141.1 orlesung Lineare Algebra für die Naturwissenschaften MAT 141.2 Übungen Lineare Algebra für die Naturwissenschaften 6 MAT 182.1 orlesung Analysis für die Naturwissenschaften MAT 182.2 Übungen Analysis für die Naturwissenschaften 6 MAT 183.1 orlesung Stochastik für die Naturwissenschaften MAT 183.2 Übungen Stochastik für die Naturwissenschaften 4 MAT 184.1 orlesung Mathematik für die Chemie I (HS) MAT 184.2 Übungen Mathematik für die Chemie I (HS) 4 MAT 185.1 orlesung Mathematik für die Chemie II (FS) MAT 185.2 Übungen Mathematik für die Chemie II (FS) 5 PHY 312.1 orlesung Mathematische Methoden in der Physik I PHY 312.2 Übungen Mathematische Methoden in der Physik I Ja, 6 Ja, 6 Ja, 3 Ja, 5 Ja, 3 Ja, 2 Ja, 5 Ja, 3 Ja, 5 Seite 8 / 96

Teil B, Mathematik Modul KP Das Modul besteht aus Typ Prüfung/ Periode PHY 322 Mathematische Methoden in der Physik II STA120 Einführung in die Statistik STA121 Statistische Modellierung BINF 2180 Numerik und wissenschaftliches Rechnen 5 PHY 322.1 orlesung Mathematische Methoden in der Physik II PHY 322.2 Übungen Mathematische Methoden in der Physik II 5 STA120.1 orlesung Einführung in die Statistik 5 STA121.1 orlesung Statistische Modellierung 3 2 Die Module MAT 131 und MAT 132 sind zusammengenommen identisch mit dem Modul MAT 121; MAT 131 und MAT 132 entsprichen zusammengenommen MAT 121 in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit. (Zur Zeit unterscheiden sich die Module MAT 131 und 132 vom MAT 121 im Prüfungsmodus: Semesterprüfung vs. Jahresprüfung.) Bemerkungen: Die Prüfungen zu den Modulen MAT 182 und MAT 183 sind schriftlich und dauern jeweils 120 Minuten. Die jeweiligen Repetitionsprüfungen finden in Prüfungsperiode 6 statt. Die Prüfungen zu den Modulen MAT 131, MAT 132 und MAT 141 finden nach Ankündigung des Modulverantwortlichen schriftlich oder mündlich statt. Die Repetitionsprüfungen finden für MAT 131 und MAT 141 in Prüfungsperiode 3 und für MAT 132 in Prüfungsperiode 6 statt. 3 Prüfungen 3.1 Allgemeines Alle orlesungen werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Die Prüfungen der werden schriftlich durchgeführt, die Repetitionsprüfungen schriftlich oder mündlich. Die Prüfungen und Repetitionsprüfungen der Wahlmodule können schriftlich oder mündlich durchgeführt werden. Schriftliche Prüfungen dauern in der Regel 180 Minuten, mündliche 20 Minuten. Eine Ausnahme ist die Modulprüfung MAT 115 Grundlagen der Mathematik, die 120 Minuten dauert. Die Modulprüfungen finden in den beiden Wochen vor orlesungsbeginn des Frühjahrssemesters (Prüfungsperiode 3) oder den beiden Wochen vor orlesungsbeginn des Herbstsemesters (Prüfungsperiode 6) statt. Für die Regelungen zur An- und Abmeldung wird auf die Rahmenverordnung für das Studium an der MNF verwiesen. Die Leistungsnachweise werden durch den Modulverantwortlichen mit Ankündigung des Moduls festgelegt. Der Repetitionstermin für nichtbestandene Prüfungen in Prüfungsperiode 3 ist die darauf folgenden Prüfungsperiode 6 und für nichtbestandene Prüfungen in Prüfungsperiode 6 die darauf folgende Prüfungsperiode 3. Die Seminarvorträge und die Seminararbeit werden nicht benotet. Die Masterprüfung ist mündlich und dauert 60 Minuten. Inhalt der Masterprüfung ist die Masterarbeit und das mfeld der Masterarbeit gemäss Absprache mit dem / der Modulverantwortlichen der Masterarbeit. Die Prüfung wird durch den Modulverantwortlichen bzw. die Modulverantwortliche und ein bis zwei weitere prüfungsberechtigte Personen durchgeführt. Prüfungsberechtigte Personen sind die ordentlichen und ausserordentlichen Professorinnen und Professoren, Assistenzprofessorinnen und -professoren, Titularprofessorinnen und -professoren, Privatdozentinnen und Privatdozenten sowie Postdoktorandinnen und Postdoktoranden der Fakultät; es können entsprechende Personen anderer Fakultäten oder universitärer Hochschulen herangezogen werden. Zudem können Beisitzerinnen und Beisitzer anwesend sein, die einen akademischen Abschluss auf Stufe Diplom bzw. Master oder höher besitzen. Ja Ja Seite 9 / 96

Teil B, Mathematik 3.2 Bachelornote Der Bachelorgrad ist benotet. Die Note ist das nach Kreditpunkten gewichtete Mittel der benoteten Module. Auf der Bachelor-rkunde werden neben der Gesamtnote auch das nach Kreditpunkten gewichtete Mittel der Mathematik-Module und das der Nebenfach-Module aufgeführt. 3.3 Masternote Der Mastergrad ist benotet. Die Note ist das nach Kreditpunkten gewichtete Mittel der benoteten Module. Auf der Master-rkunde werden neben der Gesamtnote auch das nach Kreditpunkten gewichtete Mittel der Mathematik-Module und das der Nebenfach-Module aufgeführt. Seite 10 / 96

Teil B, Physik 3. Physik 1 Überblick Der Studiengang Physik an der niversität Zürich kann mit einem Grad als Bachelor of Science ZH in Physik (BSc ZH in Physik) bzw. Bachelor of Science ZH in Physics (BSc ZH in Physics), Master of Science ZH in Physik (MSc ZH in Physik), bzw. Master of Science ZH in Physics (MSc ZH in Physics) oder Doctor scientiarum naturalium (Dr.sc.nat. = PhD) abgeschlossen werden. Der Bachelorabschluss ist der Ausweis über eine allgemeine naturwissenschaftliche Bildung mit Schwerpunkt Physik und nur bescheidener Spezialisierung innerhalb der Physik. Er eignet sich als Basis für Weiterbildungsprogramme verschiedenster Art. Die Richtstudienzeit für den Grad als Bachelor of Science in Physics beträgt 6 Semester. Der Studienaufbau bis zum Bachelorabschluss beinhaltet drei Teile: einführende Physikmodule I bis III mit Demonstrationsversuchen und begleitendem Praktikum; ertiefung in wichtige Teilgebiete der Experimentalphysik, zum Teil mit Praktikum; Grundzyklus von orlesungen in theoretischer Physik. orlesungen zu den mathematischen Grundlagen, Wahlpflicht-, Wahlmodule und entsprechende Proseminare runden die Grundausbildung ab. Während der vorlesungsfreien Zeit werden Blockkurse hauptsächlich zu praktischen Themen (z.b. Informatik, Werkstatt, Elektronik) angeboten. Aufbauend auf der Bachelorstufe kann innerhalb von drei weiteren Richtstudiensemestern der Masterabschluss erreicht werden. Er beinhaltet eine Spezialisierung in einem aktuellen Forschungsgebiet. Der Schwerpunkt liegt auf einer etwa 9 Monate dauernden Masterarbeit in Form einer Forschungsarbeit auf einem hohen wissenschaftlichen Niveau. Der MSc ist die berufsbefähigende Qualifikation für akademische physikalische Berufe und bildet die wissenschaftliche Grundlage für das Lehrdiplom für Maturitätsschulen. Es wird folgender Titel verliehen 3 : Master of Science ZH in Physik bzw. Master of Science ZH in Physics. Im Anschluss an den MSc-Abschluss kann mit einer angeleiteten, aber zunehmend selbstständigen wissenschaftlichen Forschungsarbeit der Doktorgrad (PhD) erworben werden. Der PhD wird weltweit als Qualifikation für die Befähigung zur selbständigen Forschung anerkannt. Details über die Durchführung, Inhalte und Leistungsnachweise der in den nachfolgenden Paragraphen aufgeführten Module, sowie weitere Informationen über das Physikstudium sind in der Wegleitung zum Studium der Physik beschrieben (siehe http://www.physik.uzh.ch/info/wegleitung.pdf). 2 Bachelorstudiengang in Physik 2.1 Modultypen und Modulprüfungen B = Bachelorarbeit BK = Blockkurs (findet in der vorlesungsfreien Zeit statt) MA P = = Masterarbeit Praktikum S = Seminar T = Tutorat = Übung = orlesung Die Termine für die Modulprüfungen sind in den folgenden Tabellen vermerkt. Repetitionsprüfungen für Prüfungen der Prüfungsperioden 1 und 6 finden in der darauffolgenden Periode 3 statt, für alle anderen Prüfungen in der darauffolgenden Periode 6. Die Prüfungen und Repetitionsprüfungen werden nach Ankündigung des Modulverantwortlichen schriftlich oder mündlich durchgeführt. m den Bachelorgrad zu erlangen, sind 180 Kreditpunkte erforderlich. 3 Fakultätsversammlung vom 9. Februar 2006 Seite 11 / 96

Teil B, Physik 2.2 Erstes Studienjahr Das erste Studienjahr bietet eine mathematische und physikalische Grundausbildung mit Schwerpunkt auf der Phänomenologie der klassischen Physik, auch mit dem Ziel, die unterschiedlichen oraussetzungen auszugleichen, die die Studierenden mitbringen. Alle Module sind. 1. Semester Modul KP Typ Modulprüfung / Periode PHY 111 Physik I 2 8 / Ja, 1 PHY 112 Praktikum I 3 P PHY 110 ertiefung zu Physik I 3 MAT 131 Analysis für Physikstudierende I 9 / Ja, 3* MAT 141 Lineare Algebra für die Naturwissenschaften 5 / Ja, 3* PHY 114 Informatik für Physikstudierende I 1 1 BK 1 PHY 114: Einführung in für Physikstudierende wichtige Tools der Informatik 2 Das Modul PHY 111 ist identisch mit dem Modul PHY 116; die beiden identischen Module entsprechen einander in Bezug auf auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit. Die Module MAT 131 und MAT 132 sind zusammengenommen identisch mit dem Modul MAT 121; MAT 131 und MAT 132 entsprichen zusammengenommen MAT 121 in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit. (Zur Zeit unterscheiden sich die Module MAT 131 und 132 vom MAT 121 im Prüfungsmodus: Jahresprüfung vs. Semesterprüfung.) 2. Semester Modul KP Typ Modulprüfung/ Periode PHY 121 Physik II 2 8 / Ja, 5 PHY 122 Praktikum II 3 P PHY 120 ertiefung zu Physik II 3 MAT 132 Analysis für Physikstudierende II 9 / Ja, 5 PHY 125 Scientific Computing 3 / P PHY 113 Werkstatt I 1 1 BK 1 PHY 113: Feinmechanische Grundausbildung, Bedienung von Werkzeugen, Bohr- und Fräsmaschinen und 2 Drehbänken anhand der Herstellung von kleinen Geräten. Das Modul PHY 121 ist identisch mit dem Modul PHY 126; die beiden identischen Module entsprechen einander in Bezug auf auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit. Die Module MAT 131 und MAT 132 sind zusammengenommen identisch mit dem Modul MAT 121; MAT 131 und MAT 132 entsprichen zusammengenommen MAT 121 in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit. (Zur Zeit unterscheiden sich die Module MAT 131 und 132 vom MAT 121 im Prüfungsmodus: Jahresprüfung vs. Semesterprüfung.) Das Modul MAT 141 Lineare Algebra für die Naturwissenschaften kann durch MAT 111 Lineare Algebra I + II ersetzt werden. Studierende mit Nebenfach Mathematik oder mit zweitem nterrichtsfach Mathematik (im Rahmen der Ausbildung für das Lehrdiplom für Maturitätsschulen) müssen die orlesung MAT 111 besuchen. Studierende, die von anderen Hochschulen an die ZH wechseln und die orlesungen Lineare Algebra und / oder Analysis nicht bestanden haben, gelten als Repetenten für die Pflichtvorlesungen MAT 131, MAT 132 und MAT 141 (und MAT 111 Lineare Algebra). MAT 131 und MAT 132 kann in der Regel (insbesondere nach Prüfungsmisserfolg) nicht durch MAT 121 Analysis I + II ersetzt werden, da die Lehrinhalte der orlesungen identisch sind (und umgekehrt). Seite 12 / 96

Teil B, Physik 2.3 Zweites und drittes Studienjahr Die Physik III bietet eine phänomenologische Einführung in die Strahlungsgesetze und Quantenmechanik. Anschliessend werden in einem Wahlpflicht-Block verschiedene Gebiete der aktuellen Forschung der Experimentalphysik vorgestellt. Zu den entsprechenden Modulen gehören auch komplexere Praktikumsversuche (Blockkurse). Ebenfalls im 2. Studienjahr beginnt die Einführung in die theoretische Physik. Daneben wird die Ausbildung in Mathematik und in einigen praktischen Gebieten nach Wahl vertieft. In den Proseminaren in experimenteller und theoretischer Richtung hält jede / jeder Studierende je einen ortrag. 2.3.1 3. Semester Modul KP Typ Modulprüfung / Periode PHY 131 Physik III (Phänomenologische Quantenmechanik und ertiefungsgebiete der klassischen Physik)* 12 / / P Ja, 1 PHY 231 Datenanalyse 3 / PHY 311 Mechanik 8 / Ja, 3 PHY 312 Mathematische Methoden in der Physik I 6 / PHY 123 Werkstatt II 1 BK *Das Modul PHY 131 und das Modul PHY 139 unterscheiden sich nur wie folgt: PHY 131 entspricht ohne Praktikum dem Modul PHY 139; In Bezug auf Anrechenbarkeit und Fehlversuche sind die orlesung und die Übungen von PHY 131 identisch mit PHY 139. 4. Semester Modul KP Typ Modulprüfung / Periode PHY 210 Festkörperphysik 6 / / P Ja, 4 PHY 321 Elektrodynamik 8 / Ja, 6 1 PHY 322 Mathematische Methoden in der Physik II 1 6 / Die Prüfung Elektrodynamik findet eine Woche vor der Prüfungsperiode 6 in KW 35 statt. 5. Semester Modul KP Typ Modulprüfung / Periode PHY 211 Kern- und Teilchenphysik 6 / / P Ja, 1 PHY 291 (HS) Proseminar Experimentalphysik 2 S PHY 331 Quantenmechanik I 8 / Ja, 3 PHY 341 Thermodynamik 4 / 6. Semester Modul KP Typ Modulprüfung / Periode PHY 391 (FS) Proseminar theoretische Physik 2 S PHY 399 Bachelorarbeit 12 B Die beiden Proseminarvorträge (PHY 291 und PHY 391), die Bachelorarbeit (PHY 399) sowie allfällige weitere Praktikumsversuchsberichte (PHY 271) werden mit Noten bewertet. Diese fliessen wie die Resultate der Modulprüfungen in die Mittelwertbildung für die Bachelornote ein. Im 6. Richtstudiensemester wird die Bachelorarbeit ausgeführt, die aus der aktiven Mitarbeit in einer der Forschungsgruppen in experimenteller oder theoretischer Physik besteht. Das Resultat der Arbeit wird in einem schriftlichen Bericht festgehalten, in einem Seminarvortrag vorgestellt und benotet. Seite 13 / 96

Teil B, Physik 2.3.2 Wahlpflichtmodule Es muss eines der vier folgenden Module absolviert werden: Modul KP Typ Modulprüfung / Periode PHY 212 Physik auf der Nanometerskala I 8 / / P Ja, 5 PHY 213 Kern- und Teilchenphysik II 8 / / P Ja, 5 PHY 351 Quantenmechanik II 8 / Ja, 5 PHY 241 Einführung in die Astrophysik 6 / Ja, 5 2.3.3 Wahlmodule Im Bachelorstudiengang Physik müssen insgesamt 34 KP aus Wahlmodulen erreicht werden. Aus der Physik werden insbesondere untenstehende Module empfohlen. Es können aber auch andere Module aus beliebigen Fächern der ZH und der ETH gewählt werden. Modul KP Typ Modulprüfung / Periode PHY 224 Programmieren in C++ 1 BK PHY 250 Elektronik 3 / P PHY 251 Elektronikkurs 3 BK PHY 261 Tutorat 5 T PHY 271 zusätzliche Praktikumsversuche 2 P 3 Masterstudiengang in Physik Der Masterstudiengang dauert 3 Semester. Er besteht aus einer vertieften Ausbildung in der gewählten Spezialisierungsrichtung (Physik der kondensierten Materie, Elementarteilchenphysik, Theoretische Physik oder Astrophysik und Kosmologie) sowie einer Masterarbeit im mfang von 9 Monaten. Die Masterarbeit wird in einem schriftlichen Bericht festgehalten sowie in einem Seminarvortrag vorgestellt. Der nterricht in den Masterstudiengängen wird wahlweise in englischer oder deutscher Sprache abgehalten. Es können auch Arbeiten in einer externen Forschungsgruppe ausgeführt werden (z.b. in Biomedical Imaging, Medical Physics). Dazu ist ein schriftlicher Antrag mit Arbeitsplan an einen Dozenten der Physik der ZH zu stellen, der bereit sein muss, für die Arbeit die erantwortung zu übernehmen und die Auswahl der zu besuchenden orlesungen festzulegen. Für solche Masterarbeiten kommen jedoch grundsätzlich nur Themen mit physikalischen Fragestellungen in Frage. Eine Masterarbeit in einer externen Forschungsgruppe unterliegt in Bezug auf Dauer, Qualität, Betreuung und Benotung den Anforderungen eines Masterstudienganges in Physik an der ZH. Die entsprechenden Kreditpunkte gelten deshalb als Kreditpunkte, die in einem Masterstudiengang fu r Physik an der ZH erworben wurden. Ein BSc ZH in Physics der MNF und alle von der MNF gemäss Rahmenverordnung der MNF, 45 anerkannten Abschlüsse anderer universitärer Hochschulen berechtigen automatisch zur Zulassung zum Masterstudiengang in Physik. BSc anderer Fachgebiete oder anderer universitärer Hochschulen werden aufgrund eines Gesuches an die Fakultät individuell beurteilt. m den Mastergrad zu erlangen, sind 90 Kreditpunkte erforderlich. Die Masterarbeit wird, zusammen mit der Modulpru fung zur Masterarbeit, mit einer Note bewertet. Den erfolgreichen Absolventen wird das Diplom eines Master of Science ZH in Physics verliehen. 3.1 Kondensierte Materie Diese Spezialisierungsrichtung bietet eine vertiefte Ausbildung in experimenteller kondensierter Materie. Das erste Semester setzt sich aus orlesungsmodulen mit den entsprechenden begleitenden Übungen und Praktika zusammen. Im zweiten ist die orlesungsbelastung reduziert und es kann bereits mit der Masterarbeit begonnen werden, die etwa 9 Monate dauert. Seite 14 / 96

Teil B, Physik Modul KP Typ Modulprüfung / Periode PHY 401 Kondensierte Materie 10 / Ja PHY 403 Proposal für eine Masterarbeit 2 P PHY 447 Forschungsseminar 2 S PHY 448 Masterarbeit 45 MA Ja Wahlpflicht- und Wahlmodule Die für das Total von 90 Punkten fehlenden Kreditpunkte müssen in Wahlpflichtmodulen und Wahlmodulen erarbeitet werden. Aus dem Gebiet der kondensierten Materie müssen mindestens je eine experimenttell orientierte orlesung mit grundlegendem Inhalt sowie eine theoretisch orientierte orlesung gewählt werden. Die weiteren Module (Wahlmodule) sollen Spezialgebiete aus der kondensierten Materie behandeln, welche weitgehend auf das Thema der Masterarbeit abgestimmt sind. Die Auswahl der Module, die von der ZH oder ETHZ angeboten werden können, geschieht individuell in Absprache mit dem Koordinator des Masterstudienganges "kondensierte Materie". 3.2 Elementarteilchenphysik Dieser Masterstudiengang bietet eine vertiefte Ausbildung in theoretischer und experimenteller Elementarteilchenphysik. Die eranstaltungen werden von den Dozenten der ETH und der ZH gemeinsam angeboten. Nach zwei Semestern mit orlesungen, Übungen und Praktika schliesst sich eine Masterarbeit im mfang von etwa 9 Monaten an. Modul KP Typ Modulprüfung / Periode PHY 451 Phänomenologie der Teilchenphysik I 10 / Ja PHY 452 Phänomenologie der Teilchenphysik II 6 / Ja PHY 461 Experimentelle Methoden und Instrumente 6 / Ja PHY 497 Forschungsseminar 2 S PHY 498 Masterarbeit 45 MA Ja Wahlpflichtmodule Im Wahlpflichtbereich müssen mindestens zwei der nachfolgend aufgelisteten Module gewählt werden. Modul KP Typ Modulprüfung / Periode PHY 463 Forschungspraktikum 6 P PHY 551 Quantenfeldtheorie I 10 / Ja PHY 462 Statistische Methoden 6 / Ja PHY 465 Experimentelle Astroteilchenphysik 6 / Ja PHY 513 Theoretical Cosmology 10 / Ja PHY 552 Quantenfeldtheorie II 8 / Ja Wahlmodule Die für das Total von 90 Punkten fehlenden Kreditpunkte müssen in Wahlmodulen erarbeitet werden. Dabei können weitere Module des Wahlpflichtblockes gewählt werden. In Spezialvorlesungen werden jedes Jahr wechselnde Gebiete der aktuellen Forschung behandelt. Es können auch Kreditpunkte aus Blockkursen für die Graduiertenausbildung hier angerechnet werden. Seite 15 / 96

Teil B, Physik 3.3 Astrophysik und Kosmologie Dieser Masterstudiengang bietet eine vertiefte Ausbildung in Astrophysik und Kosmologie. Nach zwei Semestern mit orlesungen und Übungen schliesst sich eine Masterarbeit im mfang von etwa 9 Monaten an. Modul KP Typ Modulprüfung / Periode PHY 511 General Relativity 10 / Ja PHY 517 Astrophysical Dynamics 10 / Ja PHY 513 Theoretical Cosmology 10 / Ja PHY 547 Forschungsseminar 2 S PHY 548 Masterarbeit 45 MA Ja Wahlmodule Die für das Total von 90 Punkten fehlenden Kreditpunkte müssen in Wahlmodulen erarbeitet werden. Zum Beispiel werden empfohlen: QGD 411 Computational Science I, QFT 1 (PHY 551) oder spezialisierte Astrophysik-Wahlmodule, die jedes Jahr stattfinden (z.b. Stellar Structure and Evolution). 3.4 Theoretische Physik Dieser Masterstudiengang erlaubt die Spezialisierung in einem Gebiet der theoretischen Physik, das von den übrigen Spezialisierungsrichtungen nicht abgedeckt wird. Die Masterarbeit dauert etwa neun Monate. Modul KP Typ Modulprüfung / Periode PHY 511 General Relativity 10 / Ja PHY 551 Quantenfeldtheorie I 10 / Ja PHY 597 Forschungsseminar 2 S PHY 598 Masterarbeit 45 MA Ja Wahlmodule Die für das Total von 90 Punkten fehlenden Kreditpunkte müssen in Wahlmodulen erarbeitet werden. Die Wahlmodule sollen auf das Themengebiet der Masterarbeit abgestimmt sein. 4 Nebenfach für Studierende mit Hauptfach Physik Es ist möglich, im Rahmen der Wahlmodule ein Nebenfach zu wählen. Das Nebenfach kann aus dem Angebot aller an der ZH oder der ETH gelehrten Fächer (ausgenommen Physik) gewählt werden. Ein Nebenfach muss mindestens 20 KP umfassen. or der Wahl eines Nebenfaches muss mit den Studienberatern des Haupt- und des Nebenfaches abgeklärt werden, welche Module im entsprechenden Nebenfach allenfalls obligatorisch sind. 5 Physik als Nebenfach 5.1a) Physik als Nebenfach für 20 KP für Studierende der Chemie PHY 117 und PHY 127 Physik I und II (je 6 KP) PHY139* Physik III für Nebenfachstudierende (8 KP) * Das Modul PHY 139 und das Modul PHY 131 unterscheiden sich nur wie folgt: PHY 131 entspricht ohne Praktikum dem Modul PHY 139; In Bezug auf Anrechenbarkeit und Fehlversuche sind die orlesung und die Übungen von PHY 131 identisch mit PHY 139. Seite 16 / 96

Teil B, Physik 5.1b) Physik als Nebenfach für 20 KP für andere Studierende PHY 116 und PHY 126* Physik I und II (je 7 KP) PHY 112 und PHY 122 Praktika I und II (je 3 KP) Das Modul PHY 116 ist identisch mit dem Modul PHY 111; PHY 116 und PHY 111 entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit. * Das Modul PHY 126 ist identisch mit dem Modul PHY 121; die beiden identischen Module entsprechen einander in Bezug auf auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit. 5.2 Physik als Nebenfach für 45 KP (z.b. für Mathematikstudierende) Das Curriculum für 45 Kreditpunkte besteht aus den folgenden n PHY116 Physik I für Nebenfachstudierende (7 KP) PHY110 ertiefung zu Physik I (3 KP) PHY112 Praktikum I (3 KP) PHY126* Physik II für Nebenfachstudierende (7 KP) PHY120 ertiefung zu Physik II (3 KP) PHY122 Praktikum II (3 KP) PHY139 Physik III für Nebenfachstudierende (8 KP) Das Modul PHY 116 ist identisch mit dem Modul PHY 111; PHY 116 und PHY 111 entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit. * Das Modul PHY 126 ist identisch mit dem Modul PHY 121; die beiden identischen Module entsprechen einander in Bezug auf auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit. Das Modul PHY 139 und das Modul PHY 131 unterscheiden sich nur wie folgt: PHY 131 entspricht dem Modul PHY 139 mit Praktikum; In Bezug auf Anrechenbarkeit und Fehlversuche sind die orlesung und die Übungen von PHY 131 identisch mit PHY 139. Daneben sind weitere Module aus dem Bachelorprogramm der Physik im mfang von 11 KP zu besuchen, aber ohne PHY 312 / PHY 322 und PHY 399. Im konsekutiven Nebenfach (Masternebenfach, nach 45 KP Bachelornebenfach) können weitere Module aus dem Bachelorprogramm der Physik im mfang von 20 KP besucht werden, ohne PHY 312 / PHY 322 und PHY 399. Als Nebenfach Physik während des Bachelor- oder des Masterstudiums kann auch das oben aufgeführte Nebenfach im mfang von 20 KP belegt werden. 5.3 Physik als Grundlagenfach für Studierende der Biologie, Chemie, Biochemie, Wirtschaftschemie, Erd- und Erdsystemwissenschaften PHY 117 und PHY 127 (je 6 KP) für Biologie, Chemie, Biochemie und Wirtschaftschemie PHY 116 und PHY 126* (je 7 KP) Praktikum PHY 112 (3 KP) für Erdwissenschaften PHY 116 (7 KP), Praktikum PHY 112 (3 KP) und Informatik PHY 114 (3 KP) für Erdsystemwissenschaften Das Modul PHY 116 ist identisch mit dem Modul PHY 111; PHY 116 und PHY 111 entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit. * Das Modul PHY 126 ist identisch mit dem Modul PHY 121; diese zwei identischen Module entsprechen einander in Bezug auf auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit. Seite 17 / 96

Teil B, Chemie 4. Chemie 1. Studiengang 1.1 Studienziele Der Studiengang Chemie an der niversität Zürich kann, je nach Studienumfang, mit einem Grad als Bachelor of Science ZH in Chemie bzw. Bachelor of Science ZH in Chemistry, Master of Science ZH in Chemie bzw. Master of Science ZH in Chemistry oder einer Promotion (Dr. Sc. Nat.) abgeschlossen werden. Jede Stufe baut auf der vorhergehenden auf. Der Abschluss jeder Stufe ist oraussetzung für den Eintritt in den nächsten Studienabschnitt. Im Bachelorstudium Chemie wird den Studierenden solides Grundlagenwissen in den Fächern Chemie, Biologie, Biochemie, Mathematik und Physik vermittelt. Die Studierenden lernen auf dieser Stufe systematisches, wissenschaftliches Denken und Arbeiten. Der Bachelorabschluss ist für Studierende geeignet, die anschliessend in eine Karriere mit allgemeinem naturwissenschaftlichem Abschluss eintreten. Dieser Abschluss ist nicht auf Forschung oder Entwicklung orientiert. Im anschliessenden Masterstudium spezialisieren sich die Studierenden in ausgewählten chemischen Fächern und erhalten durch die Mitarbeit in aktuellen Projekten Einblick in die Forschung. Der Masterabschluss bildet die wissenschaftliche Grundlage für das Lehrdiplom für Maturitätsschulen und befähigt, in Forschung und Entwicklung mitzuarbeiten. Mit einer angeleiteten, aber eigenständigen wissenschaftlichen Forschungsarbeit kann nach dem Masterstudium der Grad eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr. sc. nat.) erarbeitet werden. Dieser Abschluss wird weltweit als Qualifikation für selbständige Forschung anerkannt. Er ermöglicht eine Karriere, bei der unter anderem eigenständige chemische Forschung und Entwicklung im ordergrund stehen. Die Ausbildung im Doktoratsstudium wird durch orlesungen und Seminare weiter vertieft. 1.2 Aufbau des Studiums Der Studiengang Chemie führt während der ersten 2 Studienjahre durch das einheitlich geregelte, gemeinsame Grundstudium für Chemie und Biochemie und hat einen mfang von 120 Kreditpunkten (KP). Mit Beginn des 3. Studienjahres müssen sich die Studierenden für ein Bachelorstudium Chemie oder Biochemie entscheiden, wobei aber über Wahlmodule Fortbildung in der einen oder anderen Richtung immer noch möglich ist. Das Bachelorstudium Chemie wird nach dem 3. Studienjahr mit insgesamt 180 KP abgeschlossen. Das Masterstudium in Chemie wird mit insgesamt 90 KP abgeschlossen. Es kann zeitlich flexibel gestaltet werden und dauert in der Regel drei Semester. Eine eigenständige Forschungsarbeit schliesst das Masterstudium ab. oraussetzung für den Eintritt ins Masterstudium ist das abgeschlossene Bachelorstudium in Chemie der ZH oder auf Antrag ein im mfang äquivalentes abgeschlossenes naturwissenschaftliches Bachelorstudium mit wesentlichen Anteilen an Chemie. Die angegebenen Studienzeiten sind idealtypisch und hängen von der Erarbeitung der geforderten Anzahl KP ab. Die 90 KP des Masterstudiums sind aus n, aus Wahlpflichtmodulen und aus Wahlmodulen oder dem Nebenfach zu erarbeiten. Damit können die Studierenden ein individuelles Ausbildungsprofil selbst gestalten. Bei Eintritt ins Masterstudium ohne Bachelor in Chemie der ZH wie oben beschrieben erfolgt die Erarbeitung der KP nach einem von der Fakultät bewilligten individuellen Studienplan. 2. Strukturierung der Studiengänge 2.1 orbemerkung Die im Studiengang aufgeführten Module bestehen aus einzelnen oder zusammengefassten Lehrveranstaltungen. Module sind in, Wahlpflichtmodule und Wahlmodule aufgeteilt. Für deren Definition wird auf die Rahmenverordnung der MNF, 3. Abschnitt, 11 verwiesen. Die KP werden für Module vergeben, deren Besuch von orbedingungen abhängig gemacht werden kann. Seite 18 / 96

Teil B, Chemie Die Inhalte der Module können wechseln, ebenso wie die geforderten Leistungsnachweise. Die jeweils gültigen Inhalte und Bedingungen finden sich im aktuellen, kommentierten orlesungsverzeichnis respektive in der Wegleitung zum Studium der Chemie an der MNF der niversität Zürich. Werden die Inhalte der Module während eines Studienganges stark geändert, können Ersatzmodule definiert werden. 2.2 Detaillierte Strukturierung 2.2.1 Bachelorstudiengang: Grundstudium Chemie / Biochemie Das zweijährige Grundstudium dient dazu, die unterschiedlichen orkenntnisse der AbsolventInnen verschiedener Maturitätstypen auszugleichen und die Studierenden der Fachrichtungen Chemie und Biochemie auf den für das Fachstudium notwendigen Wissensstand in den molekularen Wissenschaften und angrenzenden Fachgebieten zu bringen. Es enthält Grundkurse in Allgemeiner Chemie, Mathematik, Physik und Biologie und eine Einführung in die fachspezifische Informatik sowie im Rahmen des Grundlagenpraktikums eine Einführung in Sicherheit und mweltschutz. Im zweiten Studienjahr wird die chemische und biochemische Ausbildung intensiviert. = orlesung, = Übung, P = Praktikum, S = Seminar, KP = Kreditpunkte. 1. + 2. Semester Modul KP Das Modul besteht aus Typ Modulprüfung a / Periode CHE 101 Grundlagen der Chemie, 1. Teil CHE 102 Grundlagen der Chemie, 2. Teil* CHE 111 Grundlagenpraktikum der Chemie 1. Teil CHE 112 Grundlagenpraktikum der Chemie 2. Teil MAT 184 Mathematik für die Chemie I MAT 185 Mathematik für die Chemie II 6 CHE 101.1 orlesung Grundlagen der Chemie 1. Teil CHE 101.2 Übung Grundlagen der Chemie 1. Teil 6 CHE 102.1 orlesung Grundlagen der Chemie 2. Teil CHE 102.2 Übung Grundlagen der Chemie 2. Teil 8 CHE 111.1 Grundlagenpraktikum der Chemie 1. Teil 8 CHE 112.1 Grundlagenpraktikum der Chemie 2. Teil 4 MAT 184.1 orlesung Mathematik für die Chemie I MAT 184.2 Übungen Mathematik für die Chemie I 4 MAT 185.1 orlesung Mathematik für die Chemie II MAT 185.2 Übungen Mathematik für die Chemie II PHY 117 Physik I 6 PHY 117.1 Physik I PHY 117.2 Übungen / Praktikum Physik I PHY 127 Physik II 6 PHY 127.1 Physik II PHY 127.2 Übungen / Praktikum Physik II CHE 103 Informatik 3 CHE 103.1 Informatik CHE 103.2 Übungen zur Informatik P P P+ P+ + Ja, 3 Ja, 5 Ja, 3 Ja, 5 Ja, 2 Ja, 5 Seite 19 / 96

Teil B, Chemie Modul KP Das Modul besteht aus Typ Modulprüfung a / Periode BIO 117 Molekulare und klassische Genetik mit Praktikum 6 +P Ja, 2 a Zu Modulprüfungen und andere Leistungsnachweise s. Rahmenverordnung der MNF, 4. Abschnitt, 21 bis 29. Das Modul CHE 101 und das Modul CHE 156 entsprechen einander in Bezug auf auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit. * Die Module CHE 102 und CHE 157 entsprechen einander in Bezug auf auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit. Das Modul BIO 117 entspricht dem Modul BIO 111 in Bezug auf auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit. Wahlpflichtmodule Modul KP Das Modul besteht aus Typ Modulprüfung a / Periode BIO 3 Ein Modul aus BIO 122, 123, 124, 125, 142, 143 a Zu Modulprüfungen und andere Leistungsnachweise s. Rahmenverordnung der MNF, 4. Abschnitt, 21 bis 29. 3. + 4. Semester Modul KP Das Modul besteht aus Typ Modulprüfung a / Periode CHE 205 Anorg. Chemie I 3 CHE 205.1 Anorg. Chemie I + Ja, 3 CHE 206 Anorg. Chemie II 3 CHE 206.1 Anorg. Chemie II + Ja, 5 CHE 207 Anorg. Chemie Praktikum I 5 CHE 207.1 Anorg. Chemie Praktikum I CHE 208 Org. Chemie I 3 CHE 208.1 Org. Chemie I + Ja, 3 CHE 209 Org. Chemie II 5 CHE 209.1 Org. Chemie II + Ja, 5 CHE 210 Org. Chemie Praktikum I P Ja, 5 5 CHE 210.1 Org. Chemie Praktikum I P CHE 211 Physik. Chemie I 5 CHE 211.1 Physik. Chemie I CHE 211.2 Übung Physik. Chemie I + Ja, 3 CHE 212 Physik. Chemie II 5 CHE 212.1 Physik. Chemie II + Ja, 5 CHE 213 Physik. Chemie Praktikum I 5 CHE 210.1 Physik. Chemie Praktikum I P CHE 214 Spektroskopie 4 CHE 214.1 Spektroskopie + CHE 215 Mathematische Probleme in der Chemie 2 CHE 215.1 Mathematische Probleme in der Chemie + Ja, 3 BCH 201 Biochemie I 4 Ja, 2 BCH 211 Übungen zu Biochemie I 1 BCH 202 Biochemie II 4 Ja, 5 BCH 221 Übungen zu Biochemie II BCH 203 Praktischer Kurs in Biochemie I a 1 5 BCH 203.1 Praktischer Kurs in Biochemie I Zu Modulprüfungen und andere Leistungsnachweise s. Rahmenverordnung der MNF, 4. Abschnitt, 21 bis 29. Das Modul BCH 201 ist dasselbe Modul wie BCH 210; diese zwei identischen Module entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit Das Modul BCH 202 ist dasselbe Modul wie BCH 220; diese zwei identischen Module entsprechen einander in Bezug auf Fehlversuche und Anrechenbarkeit. P Seite 20 / 96