Nachlassauseinandersetzungsvertrag

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Transkript:

XII. Nachlassauseinandersetzungsvertrag 1. Erblasser / Verstorbener Geburtsname / -ort Sterbedatum / -ort Letzter gewöhnlicher Aufenthalt (Anschrift): Zuständiges Nachlassgericht Ggfs. Aktenzeichen des Nachlassgerichts 2. Erben / Veräußerer Miterbe 1 www.notar-klein-oehringen.de info@notar-klein-oehringen.de Seite 1 von 8

Miterbe 2 Miterbe 3 Miterbe 4 www.notar-klein-oehringen.de info@notar-klein-oehringen.de Seite 2 von 8

3. Erwerber Miterbe 1 Miterbe 2 Miterbe 3 Miterbe 4 Zusammen mit seinem/ihren Ehegatten, dessen Daten lauten: Erwerbsverhältnis bei mehreren Erwerbern: je zur Hälfte (50% / 50%) zu folgenden Anteilen (z. B. 80% / 20%): in Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gesellschaftsvertrag bitte in Kopie vorlegen.) www.notar-klein-oehringen.de info@notar-klein-oehringen.de Seite 3 von 8

4. Vollmacht / Vertretung Alle Veräußerer und Erwerber sind zur Beurkundung persönlich anwesend. Bei der Beurkundung wird (Name des betroffenen Beteiligten) nicht persönlich anwesend sein, sondern den Vertrag nachträglich bei einem (anderen) Notar genehmigen durch folgende Person vertreten: (Name,, Anschrift des Vertreters) Vertretungsnachweis (z. B. Vollmacht, Bestellungsurkunde) in Kopie beifügen! 5. Grundeigentum / Vertragsgegenstand a) Grundstück mit Gebäude Gemarkung (Ort / Ortsteil): Flurstück Nr.: Grundbuchnummer: : Art des Gebäudes: Wochenendhaus Wohnhaus Wohn- und Geschäftshaus Geschäftshaus / Gewerbeobjekt Baujahr des Gebäudes: b) Wohnungs- und Teileigentum Gemarkung (Ort / Ortsteil): Flurstück Nr.: Grundbuchnummer: : Wohnung / Einheit Nr.: www.notar-klein-oehringen.de info@notar-klein-oehringen.de Seite 4 von 8

Sondernutzungsrecht an: Gartenfläche Nr. Stellplatz Nr. Sonstiges: Baujahr des Gebäudes: Hausverwalter (Firma/Name, Anschrift): c) Unbebautes Grundstück Gemarkung (Ort / Ortsteil): Flurstück Nr.: Grundbuchnummer: Art des Grundstücks: Verkehrsfläche Bauerwartungsland Bauplatz Garten-/Grünfläche Erschließungszustand: Vollständig als Bauland erschlossen. Teilweise als Bauland erschlossen. Nicht als Bauland erschlossen. d) Land- und Forstwirtschaft Gemarkung (Ort / Ortsteil): Flurstück Nr.: Grundbuchnummer: Art des Grundstücks: Ackergrundstück (Baum-)Wiese / Grünland Waldgrundstück Gartengrundstück gerodeter / unbestockter Weinberg bestockter Weinberg Bebauung / Gebäude: unbebaut bebaut mit: Geräte- / Gartenhütte Weinberghaus Scheune www.notar-klein-oehringen.de info@notar-klein-oehringen.de Seite 5 von 8

Sofern bebaut: Besteht eine Gebäudeversicherung (Brand- und Elementarschadensversicherung)? ja nein 6. Flurbereinigung Befindet sich der Vertragsgegenstand in einem Flurbereinigungsverfahren? Nein. Ja. (Bitte weiter vorliegende Unterlagen hierzu einreichen!) 7. Genehmigung des Landwirtschaftsamts In bestimmten Fällen muss die Veräußerung vom zuständigen Landratsamt (Landwirtschaftsamt) nach 3 Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) genehmigt werden. Zur Abklärung der Genehmigungspflicht beantworten Sie bitte die folgenden Fragen: Frage: Ja Nein 1) Befindet sich auf dem Vertragsgegenstand eine Hofstelle oder ein Wirtschaftsgebäude eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs? 2) Ist der Vertragsgegenstand land- oder forstwirtschaftlich genutzt oder nutzbar und (allein oder zusammen mit anderen im Eigentum des Veräußerers stehenden räumlich zusammenhängenden Grundstücken) mindestens einen Hektar (10.000 qm) groß? 3) Dient der Vertragsgegenstand dem Weinbau oder einem Betrieb mit gartenbaulicher Erzeugung und ist (allein oder zusammen mit anderen im Eigentum des Veräußerers stehenden räumlich zusammenhängenden Grundstücken) mindestens 0,5 Hektar (5.000 qm) groß? Hinweis zum räumlichen Zusammenhand von Grundstücken: Als räumlich zusammenhängend gelten auch Grundstücke, die durch Wege im Sinne von 3 Abs. 2 Nr. 4 des Straßengesetzes (beschränkt öffentliche Wege, insbesondere: öffentliche Feld- und Waldwege; Radwege, soweit sie nicht Bestandteil einer anderen öffentlichen Straße sind; Fußgängerbereiche; Friedhof-, Kirch- und Schulwege, Wander- und sonstige Fußwege) oder durch Gräben, die in öffentlichem Eigentum stehen, voneinander getrennt sind. Sofern Frage 2) und/oder 3) bejaht wurde, bitte folgende Frage beantworten: Der Vertragsgegenstand bildet mit: keinem anderen Grundstück des Veräußerers eine zusammenhängende Fläche. folgendem/n Grundstück/en des Veräußerers eine zusammenhängende Fläche: (Bitte die jeweilige Nummer des Flurstücks angeben.) Hinweis: Ist der Verkauf genehmigungspflichtig wird empfohlen, vorab(!) mit dem Landwirtschaftsamt abzuklären, ob der Vertrag genehmigt wird oder nicht. www.notar-klein-oehringen.de info@notar-klein-oehringen.de Seite 6 von 8

8. Verkehrswert des Vertragsgegenstands Der Verkehrswert des Vertragsgegenstands beträgt Hinweis: Eine Angabe ist hier zwingend erforderlich. Die Wertermittlung ist nicht Aufgabe des Notars. Bodenrichtwerte für unbebaute Grundstücke erfahren Sie bei der jeweiligen Markungsgemeinde. Verkehrswerte von bebauten Objekten bitte im Zweifel grob geschätzt angeben. 9. Ausgleichszahlung an weichende Miterben Der Erwerber hat keine Ausgleichszahlung zu erbringen. Der Erwerber hat folgende Ausgleichszahlung/en zu leisten: Kontoinhaber: Betrag: IBAN: DE99 9999 9999 9999 9999 99 Kontoinhaber: Betrag: IBAN: DE99 9999 9999 9999 9999 99 Kontoinhaber: Betrag: IBAN: DE99 9999 9999 9999 9999 99 Die Ausgleichszahlung erfolgt vollständig aus Eigenkapital des Erwerbers. Es erfolgt keine Finanzierung über Kredite. www.notar-klein-oehringen.de info@notar-klein-oehringen.de Seite 7 von 8

Die Finanzierung der Ausgleichszahlung erfolgt ganz oder teilweise über Kredite. Die Finanzierung des Erwerbers übernimmt folgende Bank: (Bank, Sachbearbeiter, nummer) Die Finanzierungsbank benötigt auf dem Vertragsgegenstand eine neue Grundschuld als Kreditsicherheit. (Formulare unverzüglich vorlegen!) Die Finanzierungsbank übernimmt auf dem Vertragsgegenstand bereits eingetragene Grundschuld/en als Kreditsicherheit. Der Vertragsgegenstand wird nicht als Kreditsicherheit verwendet (z. B. Verwendung einer Grundschuld auf einem anderen Objekt). 10. Vermietung / Verpachtung Ist der Vertragsgegenstand vermietet oder verpachtet? Nein. Ja, und zwar: vollständig teilweise vermietet verpachtet Mieter/Pächter ist: der Erwerber. dritte Person. 11. Beurkundungsauftrag Der Notar wird beauftragt, die Beurkundung des Vertrags vorzubereiten und einen Vertragsentwurf wie folgt zu übersenden: Veräußerer Erwerber Dritte (z. B. Steuerberater): Hinweis: Es ist stets empfehlenswert, dass alle Beteiligten einen Entwurf erhalten. 12. Anlagen Bitte fügen Sie sämtlichen Schriftverkehr mit dem Nachlassgericht bei, insbesondere: alle Dokumente über die Eröffnung von Testamenten / Erbverträgen. sowie einen etwa erteilten Erbschein. 13. Sonstiges Raum für sonstige Vereinbarungen der Vertragsparteien oder Bemerkungen: www.notar-klein-oehringen.de info@notar-klein-oehringen.de Seite 8 von 8