Erhebung / Fragebogen

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1 Notariat Illerkirchberg - NACHLASSGERICHT - zu AZ.: 1 NG /. Schloßstraße 4, Illerkirchberg Telefon ( ) 481 u. 482 Telefax ( ) Mail: [email protected] in der Nachlasssache (Erblasser/in): verstorben am: zuletzt wohnhaft in: Erhebung / Fragebogen Um genaue Beantwortung nachstehender Fragen wird gebeten: 1. War d. Verstorbene (Erblasser/in) verheiratet? JA NEIN Name, Anschrift d. Ehegatten: Falls d. Erblasser verwitwet ist, bitte Todeszeittag, Sterbeort und letzter Wohnsitz des vorverstorbenen Ehegatten angeben: 2. Hat d. Erblasser/in Kinder hinterlassen? JA NEIN Falls JA, Name, Anschriften, Geburtsdaten angeben und auflisten:

2 Sind Kinder vorverstorben? JA NEIN Falls JA, Name, Geburtsdatum angeben: Wann und wo verstorben: Letzter Wohnsitz: 4. Sind Abkömmlinge verstorbener Kinder (Enkel oder Urenkel) vorhanden? JA NEIN Falls JA, Name, Anschriften und Geburtsdaten angeben: Falls solche Kinder (Enkel oder Urenkel) minderjährig sind, bitte Name und Anschrift des gesetzlichen Vertreters angeben: 5. Hat d. Erblasser/in nichteheliche Kinder hinterlassen? JA NEIN Falls JA, Name, Anschriften, Geburtsdaten angeben: Ebenso Name, Anschrift des anderen Elternteils angeben: 6. Sonstige Verwandte: Falls weder Ehegatte, noch Kinder oder Enkelkinder vorhanden sind: Bitte die Daten (Namen, Anschriften, Geburtsdaten) der weiteren Verwandten angeben, z.b. von Eltern, Geschwistern, Geschwisterkindern, usw. 7. Hat d. Erblasser/in ein Testament oder sonstige letztwillige Verfügung (z. B. Ehe- und Erbvertrag) hinterlassen? JA NEIN Falls JA, bitte bezeichnen: Wann abgeschlossen? Vor welchem Notar? Ein Testament (auch ein privatschriftliches) muss sofort an das Nachlassgericht (Notariat) abgeliefert werden. Das gilt für alle Schriftstücke welche als Testament gewertet werden können und letztwillige Anordnungen des Erblassers enthalten.

3 Verbindlichkeiten (Schulden) : Hat d. Erblasser/in Verbindlichkeiten (Schulden) hinterlassen? JA NEIN Bei vorhandenen Verbindlichkeiten (Schulden) bitte nähere Angaben (Gläubiger, Höhe und Art der Verbindlichkeit, ggf. Darlehensnachweise beifügen): Bei Bankschulden: Bei sonstigen Schulden: Bei einer Überschuldung des Nachlasses besteht die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung für den/die Erben. Nähere Einzelheiten müssten umgehend mit dem Nachlassgericht, einem Notar oder Rechtsanwalt oder einer sonstigen Rechtsberatungsstelle abgeklärt werden. 9. Was hat d. Erblasser/in an NACHLASS (Vermögen) hinterlassen? Bitte die Angaben so genau wie irgend möglich (ggf. in einem Beiblatt) auflisten: a) Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen: Markung/Ort/Lage, Flurstücks-Nummer, Gebäude-Nummer: Verkehrswert (Gemeiner Wert): circa Bei Gebäuden letzter Brandversicherungswert (BVA 1914) = Bitte ggf. Versicherungsnachweis mit BVA-Angabe beifügen. b) Girokonto: Bank oder Sparkasse, Konto-Nr. und Stand am Todestag angeben, ggf. Obligoauszug beifügen: c) Sparkonten (auch Festgelder oder Terminkonten): Bank oder Sparkasse, Konto-Nr. und Stand zum Todestag angeben, ggf. Obligoauszug beifügen: d) Wertpapiere/Anlagepapiere (Bankdepot): Bank und Depot-Nummer; Stand am Todestag, Nennwert oder Kurswert angeben:

4 - 4 - e) Bausparverträge: Bausparkasse, Konto-Nummer und derzeitiges Guthaben: f) Vermögen im Ausland: Bei Grundbesitz oder Kapitalanlagen im Ausland sind genaue detaillierte Angaben erforderlich: Verkehrswert: g) Betriebsvermögen: Inhaberschaft oder Beteiligung an folgenden Firmen/Gesellschaften: h) Sonstiges Vermögen: z. B. besondere Wertgegenstände, Fahrzeuge, Pkw, Sammlungen, u. a. 10. Benötigen Sie einen Erbnachweis, Erbschein? JA NEIN Wichtig: Bitte fragen Sie deswegen bei allen Banken, Kreditinstituten bzw. Versicherungen an! Falls ein Erbschein benötigt wird vereinbaren Sie nach Rücksendung des Fragebogens einen Termin mit dem Notariat (Nachlassgericht) zur Vorbereitung und Aufnahme des Erbscheinantrages. > Bei sog. Oderkonten oder wenn Vollmachten vorliegen, verlangen die meisten Banken und Sparkassen keinen Erbschein. > Falls die Nachlassabwicklung ohne weitere Tätigkeit des NACHLASSGERICHTS und ohne Erbschein erfolgen kann, entstehen keine gerichtlichen Kosten oder Gebühren.

5 Den Nachlass hat in Besitz (Verwaltung): Name, Anschrift und Telefon-Nummer angeben: 12. Weitere Auskunftgeber: Weitere Auskunft kann geben (Bitte Name, Anschriften, Telefon-Nummer): 13. Versicherung: Alle Miterben und Beteiligte sind über vorstehende Angaben unterrichtet. Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben: Meine Telefonnummer für Rückfragen:..., den... (Ort) (Datum).. (persönliche Unterschrift) Es besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht gegenüber dem Nachlassgericht (NOTARIAT). Soweit der Platz in diesem Fragebogen nicht ausreichend ist, bitte Ergänzungsblatt beifügen. Je genauer und detaillierter die gemachten Angaben sind, desto schneller und sachgerechter kann die nachlassgerichtliche Bearbeitung und Abwicklung erfolgen. Erforderliche Rückfragen klären Sie bitte baldmöglichst mit der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts ab (Zuständig: Frau Justizfachangestellte Becker, Frau Justizangestellte Hornung, Frau Justizangestellte Rusznyak). Fragebogen (ggf. mit Anlagen und Ergänzungsblatt) bitte unterschrieben zurück an: Notariat Illerkirchberg -Nachlassgericht- Schloßstraße Illerkirchberg

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