Informationen, die wir für die Erstellung eines Erbscheinsantrags benötigen:
|
|
- Ludo Berger
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Informationen, die wir für die Erstellung eines Erbscheinsantrags benötigen: Bitte auf dem Rechner ausfüllen und uns per oder anderweitig zuleiten. Danke Einleitende Frage: Liegt ein Testament vor? Ja Nein Falls ja, notariell oder handschriftlich? Falls notariell, in der Regel kein Erbschein erforderlich! handschriftlich notariell Bereits eröffnet vom Nachlassgericht? Wenn ja wann zu welchem Aktenzeichen? 6. Falls handschriftliches Testament, wer hat das Original? Wenn noch nicht beim Nachlassgericht, sofort bei uns abliefern zwecks Einreichung (gesetzliche Verpflichtung, Zuwiderhandlung wird bestraft) 1. Gestorben ist (persönliche Daten des Erblassers nach folgendem Muster: Annette Meyer geborene Müller, geb. am , gest. am in Musterhausen, letzter Wohnsitz Musterhausen) 2. Warum wird Erbschein benötigt? Weil Grundbesitz im Nachlass ist und kein bzw. nur ein privatschriftliches Testament
2 vorliegt. Dann bitte aufführen, ob die gesamte Immobilie oder nur ein Bruchteil, z.b. 1/2, sich im Nachlass befindet Weil die Bank / Sparkasse es so will. 3. Antragsteller(in) (also derjenige, der zur Beurkundung kommt. Es muss nur einer der Erben erscheinen):persönliche Daten nach folgendem Muster: Achtung: Bei mehreren Erben sollten die nicht vor dem Notar erscheinenden Erben Zustimmungserlärungen abgeben, die Sie auf unserer Webseite herunterladen können) Telefonnummern -Adresse Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser: (z.b. Tochter, Ehegatte, Sohn der Schwester des Verstorbenen) 4. Weitere nächste Verwandte des Verstorbenen wie folgt mit Daten: a) Kinder, falls vorhanden 1. Kind (persönliche Daten bitte nach Falls vorverstorben bitte Sterbedaten angeben und zusätzlich die Daten der Kinder des Vorverstorbenen
3 2. Kind (persönliche Daten bitte nach 3. Kind (persönliche Daten bitte nach 5. Ehegatte, falls vorhanden oder vorverstorben (dann auch Sterbedatum, Sterbeort) (Persönliche Daten bitte nach folgendem Muster): (evtl.:) vorverstorben am in 6. Eltern, nur falls keine Kinder und keine Enkelkinder vorhanden (falls Elternteile tot oder Erbschaft ausgeschlagen, auch Todeszeitpunkt und Sterbeort oder Ausschlagungsdatum) Mutter (persönliche Daten bitte nach Regine Meyer, geb. am , wohnhaft Hauptstr. 34, Musterhausen, gest. am in...
4 Vater (persönliche Daten bitte nach Frank Meyer, geb. am , wohnhaft, gest. am in...
5 7. Geschwister, auch Halbgeschwister (nur falls keine Kinder vorhanden und mindestens ein Elternteil tot ist oder die Erbschaft ausgeschlagen hat) Geschwister 1: (Persönliche Daten bitte nach Geschwister 2: (Persönliche Daten bitte nach Geschwister 3: (Persönliche Daten bitte nach 8. Wenn Testament vorhanden, werden nur die folgenden Original-Urkunden benötigt: Das Testament oder das gerichtliche Eröffnungsprotokoll Sterbeurkunde des Erblassers Heiratsurkunde zum Nachweis des Erbrechts des Ehegatten (es genügt nicht, dass der Ehegatte in der Sterbeurkunde mit aufgeführt ist.) Falls ein im Testament eingesetzter Erbe vorverstorben, auch dessen Sterbeurkunde 8. Wenn kein Testament vorhanden ist, benötigen wir zusätzlich folgende Original- Personenstandsurkunden:
6 Bei Kindern sind die Abstammungs- oder Geburtsurkunden notwendig. Wenn sich der Name eines Kindes durch Eheschließung geändert hat, die Heiratsurkunde des Kindes. Ist ein Kind vorverstorben auch dessen Sterbeurkunde. In diesem Fall müssen dann alle Urkunden der Erben des Kindes vorgelegt werden. Ist der Ehegatte während der Ehe vorverstorben, dessen Sterbeurkunde. Ist eine Ehegatte durch Scheidung weggefallen, das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk. Falls eine neue Ehe eingegangen wurde, genügt Auszug aus dem Familienbuch, aus dem sich ergibt, dass die Ehe geschieden wurde Falls Eltern zur Erbfolge berufen worden wären (also nur, wenn Erblasser keine Kinder hatte), benötigen wir Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde 9. Ich beauftrage die Notare Polster & Schwiering mit der Erstellung eines Erbscheinsantragsentwurfs und weiß, dass bei Nichtbeurkundung der Entwurf nach dem GNotKG in Rechnung gestellt wird.
Beurkundungstermin am:
Notare Neuwirth & Dr. Voltz Hauptstraße 23, 77652 Offenburg Telefon: 0781 939 959-0 Telefax: 0781-939 959-29 E-Mail: kanzlei@notare-n-v.de Beurkundungstermin am: Erbscheinsantrag (wird in der Regel erst
MehrFamilienname Vorname(n) Geburtsname. geboren am in (Stadt, Land) gestorben am in (Stadt, Land) letzte Adresse (Straße, Stadt, Land)
Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) Familienname Vorname(n) Geburtsname geboren am in (Stadt, Land) gestorben am in (Stadt, Land) Staatsangehörigkeiten
MehrErbscheinsantrag -an das- PLZ, Ort Datum
Erbscheinsantrag -an das- PLZ, Ort Datum Notariat - Nachlassgericht - in - Aktenzeichen Antragsteller (Name und Anschrift) Es wird die Erteilung eines Allein- / gemeinschaftlichen Erbscheins mit folgendem
MehrF R A G E B O G E N zur Vorbereitung der Beurkundung eines Antrags zur Erlangung eines Erbscheins
F R A G E B O G E N zur Vorbereitung der Beurkundung eines Antrags zur Erlangung eines Erbscheins I. Bitte mit Maschine oder in Druckschrift ausfüllen. Alle Bezeichnungen, wie z.b. Erblasser, Konsularbeamter,
MehrFragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages. 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser)
Gz.: 520.50 SE (wird von der Auslandsvertretung ausgefüllt) Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) Familienname Vorname(n) Geburtsname geboren am in
MehrInformationen zum deutschen Erbschein und zum Europäischen Nachlasszeugnis
Informationen zum deutschen Erbschein und zum Europäischen Nachlasszeugnis Stand: März 2017 I. In welchen Fällen benötigen Sie welchen Erbnachweis? Generell ist die Deutsche Botschaft Bern für Sie zuständig,
MehrErhebung / Fragebogen
Notariat Illerkirchberg - NACHLASSGERICHT - zu AZ.: 1 NG /. Schloßstraße 4, 89171 Illerkirchberg Telefon (0 73 46) 481 u. 482 Telefax (0 73 46) 62 16 Mail: poststelle@notillerkirchberg.justiz.bwl.de in
MehrMandanten-Fragebogen in Erbangelegenheiten. Auftraggeber. Name, Vorname:... Adresse:... Telefon: ... privat... Firma... Mobil. E-Mail:...
Mandanten-Fragebogen in Erbangelegenheiten Auftraggeber Name, Vorname: Adresse:......... Telefon:... privat... Firma... Mobil E-Mail:... Geburtsdatum/-ort:...... Bevorzugter Kommunikationsweg: persönliches
MehrCheckliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages
Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) (bitte vollständig aufführen) Bei mehreren Staatsangehörigkeiten: Welche war für den Verstorbenen wichtiger? Familienstand
MehrM u s t e r f r a g e b o g e n. Zur Vorbereitung der Beurkundung eines Antrags zur Erlangung eines Erbscheins
Botschaft Luxemburg M u s t e r f r a g e b o g e n Zur Vorbereitung der Beurkundung eines Antrags zur Erlangung eines Erbscheins Bitte mit Maschine oder in Druckschrift ausfüllen. Alle Bezeichnungen,
MehrF r a g e b o g e n. zur Vorbereitung der Beurkundung eines Antrags zur Erlangung eines Erbscheins
F r a g e b o g e n zur Vorbereitung der Beurkundung eines Antrags zur Erlangung eines Erbscheins Bitte mit Maschine oder in Druckschrift ausfüllen. Alle Bezeichnungen, wie z.b. Erblasser, Konsularbeamter,
MehrTestament und Berliner Testament
Seniorenclub Wallotstraße, Vortrag am 5. November 206 Testament und Berliner Testament Ausgangslage Weitergabe von Vermögen nach dem Tod Gesetzliche Erbfolge Individuell bestimmte Erbfolge Gesetzliche
MehrI. Allgemeines. 1. 4. 1953 bis 30. 6. 1958. Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab 1. 7. 1958
I. Allgemeines. 4. 953 bis 30. 6. 958 ab. 7. 958 Gesetzlicher Güterstand Gütertrennung, 426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 363 ff. BGB Vertraglicher Güterstand allg. Gütergemeinschaft, 437 ff. BGB
MehrZur Vorbereitung der Beurkundung eines Antrags zur Erlangung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ)
Zur Vorbereitung der Beurkundung eines Antrags zur Erlangung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ) Bitte mit Maschine oder in Druckschrift ausfüllen. Alle Bezeichnungen, wie
MehrIhr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren:
Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren: Das Amtsgericht Mainz - Nachlassgericht - ist für die Erteilung des Erbscheins zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Amtsgerichtsbezirk
MehrErben Vererben Erbschaftsteuer
Erben Vererben Erbschaftsteuer Landshut, 13.06.2015 Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin
MehrF r a g e b o g e n zur Vorbereitung der Beurkundung eines Antrags zur Erlangung eines Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses
F r a g e b o g e n zur Vorbereitung der Beurkundung eines Antrags zur Erlangung eines Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses - Bitte am Computer oder in Druckschrift ausfüllen - Alle Bezeichnungen,
MehrDas Nachlassgericht - Notariat ist für alle Nachlassangelegenheiten von Verstorbenen
Informationen zu Nachlassverfahren vor dem Nachlassgericht Das Nachlassgericht - Notariat ist für alle Nachlassangelegenheiten von Verstorbenen zuständig, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Amtsgerichtsbezirk
MehrIhr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren:
Amtsgericht Worms Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren: Das Nachlassgericht Worms ist für die Erteilung des Erbscheins zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Amtsgerichtsbezirk
MehrA LLES UM DEN E RBFALL
A LLES UM DEN E RBFALL H INWEISE FÜR B ETEILIGTE IM N OTARIAT Notar Axel Hesse Haferstraße 41 49324 Melle Telefon: (0 54 22) 94 06-13, -15, -11 Fax: (0 54 22) 94 06-66 E-Mail: notariat@wedegaertner.de
MehrI. Allgemeiner Hinweis
Stand: Oktober 2016 Botschaft Pretoria E-Mail: info@pretoria.diplo.de Generalkonsulat Kapstadt E-Mail: info@kapstadt.diplo.de M u s t e r f r a g e b o g e n Zur Vorbereitung der Beurkundung eines Antrags
MehrFRAGEBOGEN ZUR VORBEREITUNG DER BEURKUNDUNG EINES ANTRAGS ZUR ERLANGUNG EINES ERBSCHEINS ODER EINES EUROPÄISCHEN NACHLASSZEUGNISSES (ENZ)
Name des Erblassers: Bitte zurücksenden an: 1. Per Briefpost: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Postfach 60, 1037 Wien 2. Per Telefax: +43 1 711546 67026 3. Per E-Mail: info[at]wien.diplo.de FRAGEBOGEN
Mehr7. Kapitel. Die Haftung der Erben für Verbindlichkeiten. I. Allgemeines
7. Kapitel Die Haftung der Erben für Verbindlichkeiten I. Allgemeines Vor der Annahme der Erbschaft haftet der Erbe für Nachlassverbindlichkeiten nur mit dem Nachlass. Nach der Annahme haftet er sowohl
MehrIhr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren:
Amtsgericht Kandel Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren: Das Amtsgericht Kandel ist für die Erteilung des Erbscheins zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Bezirk des Amtsgerichts
MehrIhr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren:
Amtsgericht Bernkastel-Kues Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren: Das Amtsgericht Bernkastel-Kues ist für die Erteilung des Erbscheins zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz
MehrIhr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren:
Amtsgericht Neuwied Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren: Das Nachlassgericht Neuwied ist für die Erteilung des Erbscheins zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Bezirk
MehrAuftrag zur Bestattung
Bitte faxen an: per E-Mail an: per Post an: 40-73 93 88 64 info@letzte-weg.de Friedrich-Frank-Bogen 75 21033 Hamburg Bitte lesen Sie diesen Auftrag und die anliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrIhr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren:
Amtsgericht Mayen Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren: Das Amtsgericht Mayen -Nachlassgericht - ist für die Erteilung des Erbscheins zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz
MehrIhr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren:
Amtsgericht Alzey Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren: Das Nachlassgericht Alzey ist für die Erteilung des Erbscheins zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Amtsgerichtsbezirk
MehrIhr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren:
Amtsgericht Landau in der Pfalz Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren: Das Amtsgericht Landau - Nachlassgericht - ist für die Erteilung des Erbscheins zuständig, wenn der Erblasser seinen
MehrMerkblatt für Nachlasssachen
Merkblatt für Nachlasssachen Das Nachlassgericht ist im Wesentlichen zuständig für - die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten - das Erbscheinsverfahren - die Entgegennahme von Erbausschlagungen - die
MehrMANDANTEN - INFORMATIONSBOGEN ERBRECHT. Stuttgart Heilbronn Tübingen. Willkommen in der Kanzlei M\S\L Dr. Silcher!
Stuttgart Heilbronn Tübingen MANDANTEN - INFORMATIONSBOGEN ERBRECHT M\S\L Dr. Silcher RA Dr. Erik Silcher RA Sascha Müller¹ RA Günther Silcher¹ RA Jan Stockmann² RA Andreas Wolf¹ Willkommen in der Kanzlei
MehrIhr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren:
Amtsgericht St. Goar Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren: Das Amtsgericht St. Goar ist für die Erteilung des Erbscheins zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Bezirk des
MehrZur Abwicklung einer Nachlassangelegenheit benötige ich einen deutschen Erbschein ein europäisches Nachlasszeugnis (ENZ)
Zur Abwicklung einer Nachlassangelegenheit benötige ich einen deutschen Erbschein ein europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) I. Beantrage ich einen deutschen Erbschein oder ein europäisches Nachlasszeugnis?
MehrRichtig vererben. Was ist die gesetzliche Erbfolge?
8 Richtig vererben WER ERBT WANN? Sie sind verheiratet und haben zwei Kinder aus erster Ehe. Ihre Ehefrau hat eine Tochter aus erster Ehe. Wer ist Erbe, wenn Ihrer Ehefrau etwas zustößt? Wer erbt, wenn
MehrIhr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren
Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren Das Nachlassgericht Kaiserslautern ist für die Erteilung des Erbscheins zuständig, wenn der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Amtsgerichtsbezirk
MehrKapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt Was erbt der Ehegatte? Pflegende Angehörige...
Inhalt Vorwort... 9 Einleitung... 11 Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge... 13 Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt... 14 Was erbt der Ehegatte?... 18 Pflegende Angehörige... 22 Kapitel 2: Das Testament...
MehrKomplettangebot für das Bundesland Baden-Württemberg Seebestattung
Komplettangebot für das Bundesland Baden-Württemberg Seebestattung Übersicht Grundleistungen, Artikel und Gebühren für alle Bestattungsvarianten: Abholung des / der Verstorbenen im Bundesland Baden-Württemberg
MehrGesetzliche Erbfolge. Unterhalt für die ersten 30 Tage Wer mit dem Erblasser bis zu dessen Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und
11 Gesetzliche Erbfolge Hat ein Verstorbener keine letztwillige Verfügung hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Einige Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch regeln, wer das Vermögen dann erhält.
MehrTeil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?
Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 1. Was bestimmt das Gesetz? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt u. a. das Erbrecht. Es bestimmt,
MehrDie gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge Was und wie wird geerbt? Gesamtrechtsnachfolge. Mit dem Tode eines Menschen geht sein Vermögen ohne dass die Erbin oder der Erbe etwas tun muss oder Kenntnis von dem Erbfall hat
MehrS t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs
S t e u e r b e r a t e r Herzlich Willkommen zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs 1 Tod und Erbeinsetzung 2 Todesfall Ø Benachrichtigung eines Arztes 3 Ø Ausstellung eines Totenscheins 4 Verdacht auf
MehrSchiedsamtsZeitung 41. Jahrgang 1970, Heft 02 Online-Archiv Seite 20a-25 -Organ des BDS
Aufsätze Fragen zum Erbrecht Von Justizoberamtmann a. D. Karl Drischler, Lüneburg (Fortsetzung von Heft 12/1969, S. 186) Zunächst muss ich eine kleine Ungenauigkeit in dem o. a. Aufsatz richtig stellen,
MehrUrkundenbestellung beim Standesamt Bad Saulgau
Urkundenbestellung beim Standesamt Bad Saulgau Auf Wunsch können wir Ihnen folgende Personenstandsurkunden ausstellen: Geburtsurkunden auch ohne Geschlechtsangabe auch ohne Religionsangabe auch ohne Angabe
MehrErbfolge. gewillkürte. gesetzliche. Erbfolge. Erbfolge. Bürgerliches Gesetzbuch
Erbfolge gesetzliche gewillkürte Erbfolge Erbfolge Bürgerliches Gesetzbuch Die gesetzliche Erbfolge die Verwandten Diese werden je nach ihrer Nähe zum Verstorbenen eingeteilt in 5 Ordnungen Es erben nur:
MehrNotarielle Fachprüfung 2014/I. Klausur F Dieser Aufgabentext umfasst 8 Seiten einschließlich der Anlage
Notarielle Fachprüfung 2014/I Klausur F 20-53 Dieser Aufgabentext umfasst 8 Seiten einschließlich der Anlage Bearbeitungszeit: 5 Stunden A. Sachverhalt Zu Notar N kommt am 24. März 2014 Herr Siegfried
MehrRECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23.
RECHTSANWÄLTE Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung einschließlich steuerrechtlicher Aspekte Dienstag, 23. Juni 2015 Referenten am heutigen Abend: Rechtsanwältin Christa Smeets-Koch Rechtsanwalt
MehrI. Die gesetzliche Erbregelung
Wer feststellen will, ob es notwendig oder ratsam ist, eine Verfügung von Todes wegen über sein Vermögen oder Vermögensteile zu treffen, sollte wissen, wie das Gesetz die Rechtsnachfolge auf den Tod ohne
MehrErbe, Erbschaft, Testament Was ist zu beachten? Notar Dr. Jens Fleischhauer
Was ist zu beachten? Übersicht Warum ein Testament? Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt was? Testament und Erbvertrag: Gestaltungsmöglichkeiten Grenze der Testierfreiheit: Pflichtteilsrecht Erbschaftsteuer:
MehrErbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist:
Erbe Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Über das gesetzliche Erbrecht bestehen oftmals falsche Vorstellungen. Das böse Erwachen
MehrKomplettangebot für das Bundesland Baden-Württemberg Waldbestattung
Komplettangebot für das Bundesland Baden-Württemberg Waldbestattung Übersicht Grundleistungen, Artikel und Gebühren für alle Bestattungsvarianten: Abholung des / der Verstorbenen im Bundesland Baden-Württemberg
MehrErbrecht: Aufnahmebogen
Erbrecht: Aufnahmebogen bitte zusätzlich zum Mandantenbogen ausfüllen Personendaten des Verstorbenen Name, Vorname Geburtsname Geburtstag Geburtsort Staatsangehörigkeit Anschrift Verheiratet, Güterstand
MehrErbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB
Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere
MehrIhr Amtsgericht informiert zum Erbscheinverfahren:
Amtsgericht Wittlich Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinverfahren: Das Amtsgericht Wittlich ist für die Erteilung des Erbscheins zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Bezirk des
MehrDas Wichtigste aus dem. Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz. ab Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder
Das Wichtigste aus dem Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz ab 01.01.2009 Die Steuerklassen ( 15 ErbStG) Steuerklasse I: 1. Ehegatte 2. Kinder und Stiefkinder 3. Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten
MehrVerwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser
Die gesetzliche Erbfolge der Staat entscheidet für Sie wöhnlichen Aufenthalt hatte. Wohnte der Erblasser also zum Beispiel in Bonn, so fiele die Erbschaft dem Land Nordrhein- Westfalen zu. Lässt sich das
MehrProf. Dr. iur. Roland Fankhauser. Erbrecht. 3 Gesetzliche Erbfolge
Erbrecht 3 Gesetzliche Erbfolge I. Rechtfertigung und Grundzüge der gesetzlichen Konzeption Gemeinrechtlich ist schon lange klar, dass die Familie die hauptberechtigte Gruppe des Erbrechts darstellt. Man
MehrInformationen zu Nachlassverfahren
1 Informationen zu Nachlassverfahren vor dem Nachlassgericht Sehr geehrte Damen und Herren, die folgende Informationsbroschüre soll Ihnen einen einfachen und effektiven Überblick über die gerichtlichen
MehrProf. Dr. R. Fankhauser. Erbrecht. 2. Doppelstunde, 5. Oktober Gesetzliche Erbfolge. Erbrecht, HS 2011
Erbrecht 2. Doppelstunde, 5. Oktober 2011 3 Gesetzliche Erbfolge Folie 1/18 I. Rechtfertigung und Grundzüge der gesetzlichen Konzeption Gemeinrechtlich schon lange klar, dass die Familie die hauptberechtigte
MehrRechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament
Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament 2 Ein Testament und seine Vorteile 3 Eigenhändiges oder öffentliches Testament, einschließlich der Kosten 4 Gesetzliche Erbfolge, einschließlich
Mehr15. Das Erbrecht, Übungen
15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen
MehrLeseprobe Text. Die Erbfolge nach Ordnungen
Leseprobe Text Die Erbfolge nach Ordnungen Einer der Grundsätze der gesetzlichen Erbfolge ist das Ordnungs- oder auch Parentelsystem (von lat. parens = Elternteil). Dieses knüpft an einem gemeinsamen Vorfahren
MehrEINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln
EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln 1. Fall Der, unverheiratet, hinterlässt zwei Kinder K1 K2 1. Fall K1 K2 ½ ½ Der, unverheiratet,
MehrDNotI. Dokumentnummer: 15w136_13 letzte Aktualisierung: 12.5.2014. OLG Hamm, 14.3.2014-15 W 136/13
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 15w136_13 letzte Aktualisierung: 12.5.2014 OLG Hamm, 14.3.2014-15 W 136/13 BGB 1096, 2084, 2269 Schlusserbe regelmäßig kein Ersatzerbe Setzen Ehegatten sich
MehrKreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises Ich,, beantrage die Ausstellung (Vorname, ) eines Staatsangehörigkeitsausweises für mich und folgende minderjährige
MehrInformationen zum Nachlassverfahren
Informationen zum Nachlassverfahren Sehr geehrte Damen und Herren, die folgende Informationsbroschüre soll Ihnen einen einfachen und effektiven Überblick über die gerichtlichen Verfahren vor dem Nachlassgericht
MehrRechtswissenschaftliches Institut Prof. Dr. Dominique Jakob
Übersicht Teil 2: Erbrecht A. Grundlagen B. II. Pflichtteilsrecht C. Die Verfügungen von Todes wegen D. Die Erbschaft HS 205 Seite 27. Begriff gesetzlich Gesetzliche Erben Ordnung gilt, wenn Erblasser
MehrDie Notare Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel
Die Notare informieren Pflichtteilsrecht Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief zum Pflichtteilsrecht
MehrTESTAMENT UND ERBRECHT
TESTAMENT UND ERBRECHT ERBRECHT Der Erblasser kann zu Lebzeiten die Erbfallregelung individuell in einem Testament regeln. Wenn das nicht der Fall ist, erfolgt die Erbfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen.
MehrHandout zum Vortrag. "Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene" am 20. September 2013 in Groß-Gerau. Dr.
Handout zum Vortrag "Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene" am 20. September 2013 in Groß-Gerau Dr. Thomas Milde Dr. Thomas Milde Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht Bleichstraße
MehrErben & Schenken. Was rechtlich und steuerlich zu beachten ist. Dr. Daniel Malin öffentlicher Notar
Erben & Schenken Was rechtlich und steuerlich zu beachten ist Dr. Daniel Malin öffentlicher Notar Programmübersicht I. Wissenswertes beim Erben & Vererben Der Erblasser hinterlässt kein Testament was nun?
MehrEin Erbschein kann ferner bei jedem deutschen Notar beantragt werden.
Das Erbscheinsverfahren Der Erbe wird vom Nachlassgericht befragt, ob er einen Erbschein beantragen möchte. Der Antrag sollte aber nicht immer gestellt werden, denn in vielen Fällen gibt es andere und
MehrAntrag auf Übernahme von Bestattungskosten gemäß 74 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)
Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Soziales und Gesundheit - Gesundheitssoziale Dienste - Hegelallee 6-10 (Haus 2) 14467 Potsdam Antragseingang Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten gemäß 74 Sozialgesetzbuch,
MehrDR. THOMAS DURCHLAUB. Master of Business Administrat ion NOTAR BOCHUM RATGEBER ERBRECHT. Hinterlassen Sie mehr als Ihr Vermögen
DR. THOMAS DURCHLAUB Master of Business Administrat ion NOTAR BOCHUM RATGEBER ERBRECHT Hinterlassen Sie mehr als Ihr Vermögen RATGEBER DR. THOMAS DURCHLAUB Master of Business Administrat ion NOTAR BOCHUM
MehrAntrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises
Landratsamt Landratsamt Coburg Coburg Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises Ich,, beantrage die Ausstellung (Vorname und Familienname eines Staatsangehörigkeitsausweises. Bei mehreren
Mehr15. Das Erbrecht, Übungen
15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen
MehrLetzter Wille als neuer Anfang Die Testaments - Spende Dr. Thomas Curdt LL.M. (Cambridge)
Letzter Wille als neuer Anfang Die Testaments - Spende Dr. Thomas Curdt LL.M. (Cambridge) Rechtsanwalt und Steuerberater Kapp, Ebeling & Partner 1 Gliederung des Vortrags: I. Gesetzliche Erbfolge Überblick
MehrAlleinstehend keine Nachkommen
Erbrecht Alleinstehend keine Nachkommen Es erbt der elterliche Stamm. Art. 458 ZGB - Hinterlässt der Erblasser keine Nachkommen, so gelangt die Erbschaft an den Stamm der Eltern. - Vater und Mutter erben
MehrERBRECHT. Arno Steinwender
ERBRECHT 1 GRUNDBEGRIFFE 2 BERUFUNG ZUR ERBSCHAFT 2.1 ERBVERTRAG 2.2 LETZTWILLIGE ERKLÄRUNG (VERFÜGUNG) 2.3 GESETZ 3 PFLICHTTEILSRECHT 4 VERFAHREN ZUR ERLANGUNG DER ERBSCHAFT Seite 2 Erbrecht 1 Grundbegriffe
Mehr29. August 2016 Das Erbe richtig ausschlagen Die Berechnung der Ausschlagungsfrist
29. August 2016 Das Erbe richtig ausschlagen Die Berechnung der Ausschlagungsfrist Wird jemand durch Testament oder gesetzliche Erbfolge zum Erben, dann ist dies für ihn nicht bindend. Er ist zwar erst
MehrWichtig: Der Voraus wird gesetzlich wie ein Vermächtnis behandelt (siehe Kapitel 7 Das Vermächtnis ).
Die gesetzliche Erbfolge Wie erhält der Ehegatte den Voraus? Er muss die Gegenstände von den Erben verlangen und sich das Eigentum übertragen lassen. Da der Ehegatte aber im Besitz der Gegenstände ist,
MehrMerkblatt Geburtsanzeige und Namenserklärung für deutsche Kinder
Stand: Januar2018 Merkblatt Geburtsanzeige und Namenserklärung für deutsche Kinder Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz
MehrInformationen zur Geburt Ihres Kindes
Informationen zur Geburt Ihres Kindes Inhalt Was muss ich vor der Geburt meines Kindes beachten? Seite 4 Wie soll mein Kind mit Vornamen heißen? Seite 4 Welchen Familiennamen soll mein Kind bekommen? Seite
MehrFragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrags bzw. eines Antrags auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
Return by email, mail or fax to the competent German Consulate General in Lagos or the German Embassy in Abuja Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrags bzw. eines Antrags auf Erteilung eines
MehrErbrecht und Familienrecht BerÄhrungspunkte. Ein Vortrag von RA Gerd Winkler Rechtsanwalt und Fachanwalt fär Familienrecht TSP Erbrecht.
Erbrecht und Familienrecht BerÄhrungspunkte Ein Vortrag von RA Gerd Winkler Rechtsanwalt und Fachanwalt fär Familienrecht TSP Erbrecht Begriffe 1 (Erbl.) d. verstorbene Person Erbe Gesetzlicher Erbe durch
Mehrmayer+roth Fragen zum Erbrecht im Fürstentum Liechtenstein Dr. Peter Mayer IT)
mayer+roth Fragen zum Erbrecht im Fürstentum Liechtenstein Dr. Peter Mayer IT) Inhaltsverzeichnis Gedanken zuvor 1 Grundsätzliches zum Erbrecht 9 1.1 Ich habe etwas von Nachlass und von Verlassenschaft
Mehr2. Das Erbrecht des Ehegatten
Auflagen und sonstigen Beschwerungen als besonderer Erbteil gilt. Hierdurch wird vermieden, dass sich durch die Anwachsung der ursprüngliche Anteil des gesetzlichen Erben wertmäßig vermindert. BEISPIEL:
MehrAusschlagung der Erbschaft Stand 1 Januar 2016
Ausschlagung der Erbschaft Stand 1 Januar 2016 Allgemeines Wie wird ausgeschlagen? Ausschlagungsfrist Folge der Ausschlagung Ausschlagung bei Minderjährigen Kosten der Ausschlagung Anfechtung der Annahme-
MehrVerhandelt. Heidi Mustermann. Nummer 000 der Urkundenrolle für das Jahr zu Musterhausen am. Vor der unterzeichnenden Notarin
Nummer 000 der Urkundenrolle für das Jahr 2013 Verhandelt zu Musterhausen am Vor der unterzeichnenden Notarin Heidi Mustermann mit dem Amtssitz in Musterhausen, Musterstraße 1, erschienen heute - 2-1.
MehrErbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick
Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick 1 INHALT 1 DIE GESETZLICHE ERBFOLGE 2/3 2 TESTAMENT: DIE GEWILLKÜRTE ERBFOLGE 3 3 STEUERKLASSEN, FREIBETRÄGE, STEUERSÄTZE 4/5 2 1 DIE GESETZLICHE
MehrReferent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der
Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Baurecht und Erbrecht des DAV 1. Gesetzliche
Mehr