Das Nachlassgericht - Notariat ist für alle Nachlassangelegenheiten von Verstorbenen
|
|
- Reiner Kaiser
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Informationen zu Nachlassverfahren vor dem Nachlassgericht Das Nachlassgericht - Notariat ist für alle Nachlassangelegenheiten von Verstorbenen zuständig, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Amtsgerichtsbezirk Bruchsal haben. Mit Wirkung vom wurde die bisherige Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts aufgehoben.dies bedeutet, dass ein Erbschein nur auf Antrag der Erben erteilt wird. Einen Erbschein benötigen Sie immer, wenn der Verstorbene Allein-oder Miteigentümer von Grundbesitz war, da nach der Grundbuchordnung eine Grundbuchberichtigungspflicht besteht. Ein Erbschein wird nicht benötigt, wenn eine notariell beurkundete letztwillige Verfügung des Erblassers vorliegt, da diese den Erbschein ersetzt. Befinden sich Testamente oder Erbverträge in besonderer amtlicher Verwahrung beim Nachlassgericht, werden diese von Amtswegen eröffnet und den gesetzlichen und testamentarischen Erben übersandt. Befinden sich privatschriftliche Testamente im Besitz eines Angehörigen, so ist dieser gem BGB verpflichtet das Testament im Original unverzüglich dem Nachlassgericht abzuliefern. In der Anlage erhalten Sie eine kurze Information und einen Überblick über die Verfahren vor dem Nachlassgericht. In der Anlage sind wichtige Antragsschreiben und Formulare mit Hinweisen auf die erforderlichen Urkunden mit der Bitte um Verwendung beigefügt.
2 Aufgabe des Nachlassgerichts : Das Nachlassverfahren ist ein schriftliches Verfahren. Eine Erbenermittlung von Amts wegen erfolgt im Regelfall nicht. Bitten benutzen Sie die hier zur Verfügung gestellten Hinweise und Formulare. Die Mitarbeiter des Nachlassgerichts dürfen- außerhalb eines konkret anhängigen Verfahrens und auch nur soweit ein berechtigtes Interesse besteht, keine weitergehenden Informationen erteilen. Eine persönliche Vorsprache beim Nachlassgericht ist daher in aller Regel nicht erforderlich und - auch im Zuge eines konkret anhängigen Antragsverfahrens - grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Zur Vereinbarung von Terminen im Rahmen eines laufenden Nachlassverfahrens erreichen Sie das Nachlassgericht telefonisch wie folgt : Mo-Do von 9.00 bis Uhr Telefon : Nachlassabteilung I zuständig für Bruchsal und Ortsteile 07251/ Nachlassabteilung II zuständig für Forst, Karlsdorf-Neuthardt Kraichtal, Graben-Neudorf, Dettenheim 07251/ Nachlassabteilung III zuständig für Hambrücken, Kronau, Ubstadt-Weiher, Bad Schönborn u.östringen 07251/ Nicht Aufgabe des Nachlassgerichts ist : a) die Abwicklung des Nachlasses b) die Beantwortung von Fragen zu der Erfüllung von angeordneten Vermächtnissen und Auflagen c) die Ermittlung über die Zusammensetzung und Werthaltigkeit des Nachlasses d) allgemeine Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Nachlassverfahren f) Festsetzung und Auskünfte zur Erbschaftssteuer
3 Allgemeine Hinweise zum Nachlassverfahren 1. Testamente, Erbverträge und Testamentseröffnung Hat der Erblasser ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen ist in der Regel kein Erbschein erforderlich. Grundsätzlich genügt in diesen Fällen eine beglaubigte Abschrift der Verfügung von Todes wegen mit Eröffnungsprotokoll als Erbnachweis. Einen solchen Erbnachweis können Sie mit der Mustervorlage Anlage 6 beim Nachlassgericht beantragen Privatschriftliche Testamente müssen im Original beim Nachlassgericht zur Eröffnung abgegeben werden. Die in amtlicher Verwahrung des Nachlassgerichts befindlichen letztwilligen Verfügungen von Todes wegen und die abgegebenen privatschriftlichen Testamente werden vom Nachlassgericht von Amts wegen eröffnet. Im Eröffnungsverfahren benötigt das Nachlassgericht verschiedene Unterlagen und Angaben : Namen und Anschriften aller gesetzlichen und testamentarischen Erben sowie aller Vermächtnisnehmer, damit an diese eine Übersendung der eröffneten Verfügung von Todes wegen möglich ist. Sie können zur Vorlage eines in Ihrem Besitz befindlichen Testaments und für die notwendigen Angaben hierzu die beigefügte Anlage 1 im Anhang verwenden. 2.Erbschein und Erbscheinsverfahren Falls für die Grundbuchberichtigung oder die Verfügung über Nachlassgegenstände (z.b. Bankkonten, Depots, Bausparverträge, Lebensversicherungen u.a.) ein Erbschein
4 erforderlich ist, da kein Erbvertrag oder notarielles Testament vorhanden ist, kann jedermiterbe allein oder ein eventuell ernannter Testamentsvollstrecker einen Erbscheinsantrag mit Wirkung für alle Miterben stellen. Ein Erbschein wird nur auf Antrag erteilt. Für die Erteilung des Erbscheins ist in der Regel die eidesstattliche Versicherung erforderlich, wenn das Nachlassgericht nicht darauf verzichtet. Die eidesstattliche Versicherung kann vor einem Nachlassgericht oder einem Notar abgegeben werden. Wenn der Erbscheinsantrag nicht von allen Erben gemeinsam gestellt wird, hat der Antragsteller anzugeben, dass alle Erben die Erbschaft angenommen haben. Es empfiehlt sich daher auch zur Beschleunigung des Verfahrens für alle Miterben eine Vollmacht zur Durchführung des Erbscheinsverfahrens vorzulegen. Ansonsten müssten alle Miterben nach Antragstellung zum Erbscheinsantrag angehört werden. Ein entspechender Vordruck für eine Vollmacht oder eine nachträgliche Zustimmung sind in der Anlage 4 und 5 beigefügt. 3. Notwendige Angaben im Erbscheinsantrag und Urkunden, die für die Erteilung des Erbscheins vorzulegen sind a) gesetzliche Erbfolge Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) hinterlassen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Die Erben müssen das Verhältnis angeben, auf dem ihr Erbrecht beruht (verwandtschaftliche Beziehung, Familienstand, Güterstand). Diese Angaben sind durch Vorlage folgender Urkunden ( im Original oder in öffentlich beglaubigter Form, beglaubigt durch ein Standesamt oder Notar) nachzuweisen: -Sterbeurkunde des Erblassers -Familienstammbuch oder
5 -sämtliche Geburts-bzw.Abstammungsurkunden, die die Verwandtschaft der Erben mit dem Erblasser nachweisen Die Sterbeurkunden sämtlicher Personen, die als ( Mit)-Erben in Betracht gekommen wären, wenn sie den Erbfall erlebt hätten. War der Erblasser geschieden, so ist das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk vorzulegen. Für die vorstehenden Angaben und die Mitteilung der Namen und Anschriften aller Erben und Beteiligten,können Sie den anliegenden Vordruck Anlage 1 verwenden. Beachten Sie, dass nur über einen sorgfältig und gut leserlich ausgefüllter Vordruck mit den vorgenannten Standesurkunden positiv entschieden werden kann.sie beschleuningen hiermit auch die Bearbeitung Ihres Antrags. 4. Erbausschlagung Die Erbschaft fällt dem Erben bei Anwendung des deutschen Erbrechts an, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung der Erben bedarf.die Erbschaft geht mit allen Aktiva und Passiva auf die Erben über. Wer eine ihm angefallene Erbschaft nicht annehmen möchte, muss sie ausdrücklich ausschlagen.die Ausschlagungserklärung ist bei dem für das Nachlassverfahren zuständigen Nachlassgericht/ Notariat oder dem Nachlassgericht/ Notariat, in dessen Bezirk der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat, zu erklären. Die Ausschlagungserklärung ist entweder zur Niederschrift des Nachlassgerichts/ Notariats oder in öffentlich beglaubigter Form durch Unterschriftsbeglaubigung(d.h. vor einem Notar unterzeichnet) abzugeben.in Baden ist ist auch eine Unterschriftstsbeglaubigung bei einem Ratschreiber möglich. Die Ausschlagungserklärung muss binnen einer Frist von 6 Wochen ab Kenntnis von der Erbenstellung bei dem zuständigen Nachlassgericht eingegangen sein. Die Frist beträgt 6 Monate, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt nur im Ausland hatte oder der Erbe sich bei Beginn der Frist im Ausland aufhält.
6 Nach Fristablauf gilt die Erbschaft als angenommen. Durch eine Ausschlagung fällt die Erbschaft in aller Regel den Kindern des Ausschlagenden oder mangels Kindern den sonst nächsten Verwandten an. Haben Sie minderjährige Kinder und steht Ihnen das Sorgerecht gemeinsam mit dem weiteren Elternteil zu, so müssen die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern beide für diese Kinder die Erbschaft ausschlagen. Wenn Sie für ein minderjähriges Kind ausschlagen müssen, für das sie die elterliche Sorge haben und selbst nicht als Erbe in Betracht kommen, benötigen Sie für die Wirksamkeit der Erbausschlagung die familiengerichtliche Genehmigung. Als Anlage 2 und Anlage 3 sind jeweils Vordrucke für Erbausschlagungserklärungen für Unterschriftsbeglaubigungen in Standartfällen beigefügt. 5.Besondere amtliche Verwahrung der Verfügungen von Todes wegen Die besondere amtliche Verwahrung ist ein Verfahren zur Verwahrung von letztwilligen Verfügungen( Testamente/Erbverträgen) beim Nachlassgericht zum Schutz vor Verlust und Verfälschung. Bei notariellen Testamenten und bei Erbveträgen, in denen die Parteien die besondere amtliche Verwahrung vereinbart haben, veranlasst der Notar die besondere amtliche Verwahrung. Eigenhändige Testamente werden auf Antrag in besondere amtliche Verwahrung genommen. Für die Antragstellung können Sie den anliegenden Vordruck Anlage 7 verwenden Legen Sie vor : - Kopie von Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepasses - die Geburtsurkunden sämtlicher Testierenden zumindest in Kopie oder Kopie der Heiratsurkunde aus dem Familienstammbuch, falls vorhanden - die zu verwahrende Verfügung von Todes wegen im Original
7 Kosten : Einmalige Gebühr in Höhe von EUR 75,00 und zusätzlich erhebt das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer für die Registrierung eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 18,00 pro Person 6.Rückgabe von Verfügungen von Todes wegen Beim Nachlassgericht verwahrte Verfügungen von Todes wegen können auf Verlangen der Parteien jederzeit aus der amtlichen Verwahrung genommen werden.jedoch nur höchstpersönlich und bei einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament nur durch die Ehegatten gemeinschaftlich auch bei vorausgegangener Ehescheidung. Alle Testierenden müssen testierfähig sein. Bringen Sie zu diesem Termin folgende Unterlagen mit: - von allen Testierenden einen gültigen Personalausweis oder Reisepass - den Hinterlegungsschein 7.Muster und Anlagen Anlage 1: Mitteilung der Personendaten aller Beteiligten an das Nachlassgericht mit Bitte um Übersendung eines Erbscheinsantrags Anlage 2: Erbausschlagung für sich selbst und nachrangig berufene Kinder Anlage 3: Erbausschlagung für mind.kinder mit erf.familiengerichtlicher Genehmigung Anlage 4: Erklärung der Zustimmung zu einem beim Nachlassgericht eingerichten Erbscheinsantrag Anlage 5: Vollmacht an Dritte zur Stellung eines Erbscheinsantrags Anlage 6: Antrag auf Erteilung einer begl. Ablichtung des notariellen Testaments/ Erbvertrages mit begl. Ablichtung des Eröffnungsprotokolls als Erbnachweis( an Stelle eines Erbscheinsantrags) Anlage 7: Antrag zur Testamentshinterlegung
Merkblatt für Nachlasssachen
Merkblatt für Nachlasssachen Das Nachlassgericht ist im Wesentlichen zuständig für - die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten - das Erbscheinsverfahren - die Entgegennahme von Erbausschlagungen - die
MehrAusschlagung der Erbschaft Stand 1 Januar 2016
Ausschlagung der Erbschaft Stand 1 Januar 2016 Allgemeines Wie wird ausgeschlagen? Ausschlagungsfrist Folge der Ausschlagung Ausschlagung bei Minderjährigen Kosten der Ausschlagung Anfechtung der Annahme-
MehrCheckliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages
Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) (bitte vollständig aufführen) Bei mehreren Staatsangehörigkeiten: Welche war für den Verstorbenen wichtiger? Familienstand
MehrIhr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren:
Amtsgericht Neuwied Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren: Das Nachlassgericht Neuwied ist für die Erteilung des Erbscheins zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Bezirk
MehrIhr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren:
Amtsgericht Worms Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren: Das Nachlassgericht Worms ist für die Erteilung des Erbscheins zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Amtsgerichtsbezirk
MehrIhr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren:
Amtsgericht Landau in der Pfalz Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren: Das Amtsgericht Landau - Nachlassgericht - ist für die Erteilung des Erbscheins zuständig, wenn der Erblasser seinen
MehrIhr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren:
Amtsgericht Bernkastel-Kues Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren: Das Amtsgericht Bernkastel-Kues ist für die Erteilung des Erbscheins zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz
MehrFragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages. 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser)
Gz.: 520.50 SE (wird von der Auslandsvertretung ausgefüllt) Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) Familienname Vorname(n) Geburtsname geboren am in
MehrI. Allgemeines. 1. 4. 1953 bis 30. 6. 1958. Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab 1. 7. 1958
I. Allgemeines. 4. 953 bis 30. 6. 958 ab. 7. 958 Gesetzlicher Güterstand Gütertrennung, 426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 363 ff. BGB Vertraglicher Güterstand allg. Gütergemeinschaft, 437 ff. BGB
MehrDas wichtigste Mittel der Nachfolgeplanung ist das Testament. Das Testament ist wie der Erbvertrag rechtlich eine letztwillige Verfügung.
Testament Das wichtigste Mittel der Nachfolgeplanung ist das Testament. Das Testament ist wie der Erbvertrag rechtlich eine letztwillige Verfügung. Auch wenn viele bei einem Testament nur an Enterbung
MehrHanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
- Ausfertigung - Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 2 W 22/14 = HRA 20832 HB Amtsgericht Bremen B e s c h l u s s In der Handelsregistersache S. Grundstücks KG [ ] Beschwerdeführerin
MehrInhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Mustertexte
Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Mustertexte V IX XV A. Die Erbfolge 1 I. Die gesetzliche Erbfolge 1 II. Die testamentarische Erbfolge 16 III. Die vorweggenommene Erbfolge 65
MehrInformationen zu Nachlassverfahren
Informationen zu Nachlassverfahren vor dem Nachlassgericht Sehr geehrte Damen und Herren, die folgende Informationsbroschüre soll Ihnen einen einfachen und effektiven Überblick über die gerichtlichen Verfahren
MehrDiese Angaben sind durch Vorlage folgender Urkunden (im Original oder in öffentlich beglaubigter Form) nachzuweisen:
Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) hinterlassen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Die Erben müssen das Verhältnis angeben, auf dem ihr Erbrecht beruht (verwandtschaftliche
Mehr29. August 2016 Das Erbe richtig ausschlagen Die Berechnung der Ausschlagungsfrist
29. August 2016 Das Erbe richtig ausschlagen Die Berechnung der Ausschlagungsfrist Wird jemand durch Testament oder gesetzliche Erbfolge zum Erben, dann ist dies für ihn nicht bindend. Er ist zwar erst
MehrVorwort 5. Inhalt des Testaments 7. Eigenhändiges Testament 9. Öffentliches Testament 10. Nottestament 13. Gemeinschaftliches Testament 16
3 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhalt des Testaments 7 Eigenhändiges Testament 9 Öffentliches Testament 10 Nottestament 13 Gemeinschaftliches Testament 16 Ehegattentestament 16 Berliner Testament 17 Unternehmertestament
Mehrdie Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Bergisch Gladbach freuen sich mit Ihnen über die bevorstehende Geburt Ihres Kindes.
Liebe Eltern, die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Bergisch Gladbach freuen sich mit Ihnen über die bevorstehende Geburt Ihres Kindes. Wir wollen Ihnen mit dieser Broschüre die Hilfestellung geben,
MehrMerkblatt Geburtsanzeige und Namenserklärung für deutsche Kinder
Stand: März 2016 Merkblatt Geburtsanzeige und Namenserklärung für deutsche Kinder Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung. Trotz aller
MehrMaßnahmen für den Erbfall
Maßnahmen für den Erbfall Ist der Tod einer Person eingetreten, so muss trotz der Trauer ein erhebliches Maß an Formalitäten zeitnah, zumeist innerhalb nur weniger Tage, erledigt werden. Die nachstehende
MehrInformationen zu Nachlassverfahren
Informationen zu Nachlassverfahren vor dem Nachlassgericht Sehr geehrte Damen und Herren, die folgende Informationsbroschüre soll Ihnen einen einfachen und effektiven Überblick über die gerichtlichen Verfahren
MehrIhr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren:
Amtsgericht Speyer Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren: Todesfälle sind für die Angehörigen in vielfacher Hinsicht eine schwere Belastung. Zu der menschlichen Tragödie kommen zahlreiche
MehrPuroVivo-Checkliste: Erben und Vererben
Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 PuroVivo-Checkliste: Erben und Vererben Die PuroVivo-Checkliste bietet Ihnen eine Orientierung zu den Themen Testament Erben und Vererben und soll Ihnen helfen, mit den richtigen
MehrA LLES UMS V ERERBEN H INWEISE FÜR B ETEILIGTE IM N OTARIAT
A LLES UMS V ERERBEN H INWEISE FÜR B ETEILIGTE IM N OTARIAT Notar Axel Hesse Haferstraße 41 49324 Melle Telefon: (0 54 22) 94 06-13, -15, -11 Fax: (0 54 22) 94 06-66 E-Mail: notariat@wedegaertner.de Internet:
MehrWichtig: Der Voraus wird gesetzlich wie ein Vermächtnis behandelt (siehe Kapitel 7 Das Vermächtnis ).
Die gesetzliche Erbfolge Wie erhält der Ehegatte den Voraus? Er muss die Gegenstände von den Erben verlangen und sich das Eigentum übertragen lassen. Da der Ehegatte aber im Besitz der Gegenstände ist,
MehrRechtsanwalt und Notar Friedrich Schmidt, Giessen: Erbrecht und Beratung durch den Notar
Vorsicht... Erbschaft! Eine Erbschaft bedeutet nicht nur wegen des traurigen Anlasses ein eingeschränktes Vergnügen. Auch nach dem Erbfall erwarten den Erben - in wirtschaftlicher wie in menschlicher Hinsicht
MehrInformationsblatt Ausschlagung Erbschaft
Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Handelsregister und Notariate Informationsblatt Ausschlagung Erbschaft 1. Ausgangslage Gesetzliche und eingesetzte Erben treten mit dem Tod des Erblassers
MehrInhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird
9 Inhalt Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt 1. Was»erben«bedeutet... 15 2. Wer Erbe sein kann... 17 3. Was geerbt werden kann und was nicht... 18 4. Wenn der Erbe minderjährig ist... 19 5. Wenn die Erben
MehrWER BRAUCHT EIN TESTAMENT? Notwendigkeit und Gestaltungsmöglichkeit bei erbrechtlichen Verfügungen
WER BRAUCHT EIN TESTAMENT? Notwendigkeit und Gestaltungsmöglichkeit bei erbrechtlichen Verfügungen Auf die Frage Brauche ich ein Testament? muss der Jurist zumeist die beim Ratsuchenden so ungemein beliebte
MehrSchiedsamtsZeitung 41. Jahrgang 1970, Heft 02 Online-Archiv Seite 20a-25 -Organ des BDS
Aufsätze Fragen zum Erbrecht Von Justizoberamtmann a. D. Karl Drischler, Lüneburg (Fortsetzung von Heft 12/1969, S. 186) Zunächst muss ich eine kleine Ungenauigkeit in dem o. a. Aufsatz richtig stellen,
MehrERBEN UND VERERBEN Dr. Michael Reindl, Notar
ERBEN UND VERERBEN Dr. Michael Reindl, Notar Notar Dr. Michael Reindl Brauche ich ein Testament? Erben und Schenken Vortrag bei der Stifter-Initiative Nürnberg Zur Person Dr. Michael Reindl 44 Jahre 989
MehrGeburt eines Kindes mit mindestens einem deutschen Elternteil in Estland
Geburt eines Kindes mit mindestens einem deutschen Elternteil in Estland Stand: Mai 2016 Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft
MehrBankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Annemarie Gaugel Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter und Tod Bankvollmacht Durch eine Bankvollmacht
MehrBetzendahl & Kaiser Anwaltssozietät und Notariat
Carl-Severing-Strasse 97 a 33649 Bielefeld Telefon: (0521) 94 666-0 Telefax: (0521) 94 666-22 E-Mail: kanzlei@rae-be-ka.de Hompage: www.rae-be-ka.de Erben und Vererben Erben und Vererben, die beiden Seiten
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Begriff und gesellschaftliche Funktion des Erbrechts
INHALTSVERZEICHNIS Einführung 1 I. ABSCHNITT : Begriff und gesellschaftliche Funktion des Erbrechts 1: Begriff und Gegenstand des Erbrechts' 13 1. Das Erbrecht als Teil des Zivilrechts 13 '2. Das Verhältnis
MehrERBEN UND VERERBEN Grundwissen
Teil I Erblasser: Erbe: Erbengemeinschaft: Letztwillige Verfügung: Pflichtteil : Begriffe: Damit bezeichnet man die Person, die bei ihrem Ableben eine Erbschaft hinterlässt. Wenn jemand stirbt, tritt der
MehrEingangsstempel Bundesverwaltungsamt. Antrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter
Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die angegebene Anschrift. Bundesverwaltungsamt Außenstelle Hamm Alter Uentroper Weg 2 59071 Hamm (Westfalen)
MehrAntrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte aufgrund Erbschaft gem. 20 Waffengesetz
Stadt Heilbronn -Ordnungsamt- Weststraße 53 74072 Heilbronn Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte aufgrund Erbschaft gem. 20 Waffengesetz 1. Angaben zur Antragstellerin / zum Antragsteller Name,
MehrERBRECHT. Arno Steinwender
ERBRECHT 1 GRUNDBEGRIFFE 2 BERUFUNG ZUR ERBSCHAFT 2.1 ERBVERTRAG 2.2 LETZTWILLIGE ERKLÄRUNG (VERFÜGUNG) 2.3 GESETZ 3 PFLICHTTEILSRECHT 4 VERFAHREN ZUR ERLANGUNG DER ERBSCHAFT Seite 2 Erbrecht 1 Grundbegriffe
MehrIV. Wer kann den Erbschein beantragen? V. Wann wird ein Erbschein benötigt?
IV. Wer kann den Erbschein beantragen? IV. Wer kann den Erbschein beantragen? Antragsbefugt sind: n der Erbe, der einzelne Miterbe auch allein n der Testamentsvollstrecker n der Nachlassverwalter n der
MehrAbkürzungen 10. Vorwort Das Erbrecht der DDR 13. Einführung 13
Inhalt Abkürzungen 10 Vorwort 11 1. Das Erbrecht der DDR 13 1.1. Einführung 13 Garantie des Erbrechts/ Begriff des persönlichen Eigentums/ Testierfreiheit/ gesetzliches Erbrecht/ Alleineigentum eines Ehegatten/
MehrTestament, Vermächtnis & Co: So regeln Sie Ihre Nachfolge
ERBEN UND VERERBEN Testament, Vermächtnis & Co: So regeln Sie Ihre Nachfolge Bei der Vermögensnachfolge gibt es kein Patentrezept. Das Testament sollte individuell zugeschnitten sein. Das müssen Sie über
MehrErbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist:
Erbe Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Über das gesetzliche Erbrecht bestehen oftmals falsche Vorstellungen. Das böse Erwachen
MehrKapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene
Inhalt Abkürzungen... 17 Kapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene 1. Wer für die Bestattung zuständig ist... 19 2. Welche Bestattungsformen sind erlaubt?... 20 2.1 Erdbestattung... 20 2.2
MehrDr. Andreas Frieser, 9. Dezember 2011 Erbrechtliche Ansprüche und ihre Durchsetzung
Dr. Andreas Frieser, 9. Dezember 2011 Erbrechtliche Ansprüche und ihre Durchsetzung Materielle und verfahrensrechtliche Fragen (mit simulierter nachlassgerichtlicher Verhandlung im Gerichtslabor) A. Terminplan
MehrMerkblatt über die Abgabe einer Namenserklärung (Ehenamen/Kindesnamen)
Stand: Juli 2012 Merkblatt über die Abgabe einer Namenserklärung (Ehenamen/Kindesnamen) Das deutsche Zivilrecht erlaubt in der Regel eine Namensänderung nur im Falle einer Veränderung des Personenstandes,
MehrAufgaben des Nachlassgerichts
Aufgaben des Nachlassgerichts Das Nachlassgericht ist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem letzten Wohnsitz d. Verstorbenen. Die Zuständigkeit ist zwingend
MehrAntrag auf Ermächtigung zur ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung
Achtung: Die Seiten 1-6 des Antrages aufgrund der elektronischen Erfassung bitte nur komplett einrei- chen!! Andernfalls ist eine Bearbeitung nicht möglich. An die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses
MehrBGB 1943, 1944, 1822 Nr. 1, 1643 Erbschaftsausschlagung durch minderjährigen Erben mit Wohnsitz in Italien nach deutschem Erblasser. I.
DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 12131 letzte Aktualisierung: 13.04.2006 BGB 1943, 1944, 1822 Nr. 1, 1643 Erbschaftsausschlagung durch minderjährigen Erben mit Wohnsitz in Italien
MehrZu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen.
Erbrecht I. Vorüberlegungen zur Nachlassgestaltung Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen. 1. Was habe ich zu vererben? Vermögensstatus
MehrHinterlegung von Nachlässen mit unbekannten Erben
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1809 Landtag 18. Wahlperiode 07.04.2015 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Hinterlegung von Nachlässen Erben Antwort des Senats auf die
MehrPensionierungsseminar Qualibroker AG. Zürich, 2. Juli Ehe- und Erbrecht. Dr. Walter Sticher
Pensionierungsseminar Qualibroker AG Zürich, 2. Juli 2014 Ehe- und Erbrecht Dr. Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht Sticher Strazzer Zeiter Rechtsanwälte, Zürich www.sszlaw.ch Risiko Urteilsunfähigkeit
MehrWegweiser für Hinterbliebene
Wegweiser für Hinterbliebene Alles Wichtige zur Nachlassabwicklung Deutsche Postbank AG Zentrale Marken und Marketingkommunikation Bonn 100 % chlorfrei gebleichter Zellstoff 000 000 000 Stand: November
MehrErben und Vererben. Ein Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe. 2. Auflage. Beratung inklusive. Der Notar.
Erben und Vererben Ein Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe 2. Auflage Beratung inklusive. Der Notar. Erben und Vererben Wer soll mein Erbe sein? Wer bekommt mein Haus, wer mein Geld, wer
MehrDie Betreuung des Kunden im Erbfall naher Angehöriger
Die Betreuung des Kunden im Erbfall naher Angehöriger Vortrag im Rahmen der MMM der Fonds Finanz Maklerservice GmbH im März 2015 Referentin: Ulrike Specht Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Paluka
MehrInhaltsverzeichnis. eichnis. Einleitung Gesetzliche Erbfolge ( VII. Vorwort...
VII eichnis Vorwort.............................................................. V Einleitung.......................................................... 1 A. Das Erbrecht und seine Regelung.....................................
MehrErbR-Report. ErbR-Report. Rechtsanwältin Dr. Stephanie Herzog, Würselen*
Herzog Änderungen im deutschen Erbscheinsverfahren Einführung mit V. Gesetzesentwurf Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) Aktuell liegt dem Bundestag ein Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz-
MehrDie Notare. informieren. Testament und Erbvertrag
Die Notare informieren Testament und Erbvertrag Dr. Martin Kretzer Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 Info-Brief zum Thema Testament
MehrErben entlasten. (Link: www.sparda-sw-erben.de/teil-3/)
Gut vorbereitet für den Ernstfall Was ist im Todesfall zu tun? Muss man ein Schuldenerbe annehmen? Diese wichtigen Fragen beantworten wir in Teil 4 der Serie Erben und Vererben. Erben entlasten Im Trauerfall
MehrVorwort Inhaltsübersicht. 1. Kapitel Die Erbfolge 1. I. Die gesetzliche Erbfolge 3
Vorwort Inhaltsübersicht V VII 1. Kapitel Die Erbfolge 1 I. Die gesetzliche Erbfolge 3 1. Das Erbrecht der Verwandten 3 a) Grundprinzipien des Verwandtenerbrechts 3 b) Erbordnungen im Einzelnen 6 2. Das
MehrTestamentserrichtung Stand: 1. Januar 2016
Testamentserrichtung Stand: 1. Januar 2016 1) Testierfähigkeit / Formvorschriften... 2 2) Aufbewahrung des Testaments... 3 3) Besonderheiten bei gemeinschaftlichen Testamenten... 4 4) Widerruf von Testamenten...
MehrI. Die gesetzliche Erbfolge
Was Sie vom Erbrecht wissen sollten I. Die gesetzliche Erbfolge 1. Das gesetzliche Erbrecht der Verwandten, insbesondere der Abkömmlinge Verwandt sind Personen, - die voneinander abstammen Verwandtschaft
MehrDeutsche heiraten in der Türkei
Deutsche heiraten in der Türkei Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Türkei Stand: November 2015 Diese Informationsschrift soll Sie bei
MehrErben und Vererben. Gesetzliche Erbfolge
Erben und Vererben Wer soll mein Erbe sein? Wer bekommt mein Haus, wer mein Geld, wer meinen Schmuck? Wer soll sich um die Grabpflege einmal kümmern? Oder soll ich schon jetzt etwas verschenken? Oft gestellte
MehrGesetzliche Erbfolge und Pflichtteil
1. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus und wer ist pflichtteilsberechtigt? Pflichtteilsberechtigt ist nur, wer ohne Testament oder Erbvertrag Erbe geworden wäre.
MehrReferent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der
Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Baurecht und Erbrecht des DAV 1. Gesetzliche
MehrAntrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter. (ADZ-Anerkennungsrichtlinie)
Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die angegebene Anschrift. Bundesverwaltungsamt Außenstelle
MehrDas Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen.
Das Erbrecht Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen. Es wird unterschieden zwischen der: gesetzlichen Erbfolge und der gewillkürten Erbfolge (Testament, Erbvertrag)
MehrHinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUKosten TU3)UT TUHaftung Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 1 der TestamentsvollstreckungUT... 4 des TestamentsvollstreckersUT... 5 1) Allgemeines
MehrKapitel 4 Wie man einen Erbschein bekommt
86 Kapitel 4 Wie man einen Erbschein bekommt 1. Wann ein Erbschein notwendig ist Nachweis für Erbrecht Amtliches Zeugnis Mit dem Tod des Erblassers geht dessen Vermögen auf Erben oder Miterben über ( 1922
MehrSüdafrika: Abwicklung des Nachlasses von RA Jan-Hendrik Frank
Dieser Artikel stammt von RA Jan-Hendrik Frank und wurde im Januar 2006 unter der Artikelnummer 10848 auf den Seiten von jurawelt.com publiziert. Die Adresse lautet www.jurawelt.com/aufsaetze/10848. II
MehrKapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt Was erbt der Ehegatte? Pflegende Angehörige...
Inhalt Vorwort... 9 Einleitung... 11 Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge... 13 Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt... 14 Was erbt der Ehegatte?... 18 Pflegende Angehörige... 22 Kapitel 2: Das Testament...
MehrInformationen zum Erbrecht. Informationen zum Erbrecht. Rechtsanwältin Dr. Schröder
Informationen zum Erbrecht 1. Allgemeines... 3 2. Gesetzliche Erbfolge:... 4 I. Erben erster Ordnung... 4 II. Weitere Ordnungen... 4 III. Das Erbrecht des Ehegatten... 4 3. Gewillkürte Erbfolge... 5 I.
MehrEin starker Wille kann Berge versetzen. Der letzte ganz besonders.
Ein starker Wille kann Berge versetzen. Der letzte ganz besonders. Ihr Vermächtnis für die Hospizarbeit JOHANNES-HOSPIZ OBERBERG STIFTUNG Gutes bewirken über das eigene Leben hinaus Haben Sie sich schon
MehrPostleitzahl, Ort. Telefax. Ich erkläre, dass gegen mich kein gerichtliches Straf- oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.
Name, Vorname Straße, Haus-Nr. Postleitzahl, Ort Telefon Telefax Weimarplatz 4 99423 Weimar Approbationserteilung als Antrag Erklärung über anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren Ich erkläre, dass
MehrAnmeldung der Eheschließung!
Anmeldung der Eheschließung! Was sollten Sie wissen, wenn Sie heiraten wollen? Stand: 04.06.2013 Erstellt vom Standesamt Stockstadt a. Main Bevor Sie heiraten und Sie sich trauen lassen können,, müssen
MehrPersönliche Datenbank
Persönliche Datenbank Ihre Datenbank Zum Inhalt: Geld- und Wertanlagen Versicherungen Vermögensübersicht Mein Nachlaß Mein Testament Familien-Dokumente Familienstammbuch Geburtsurkunde Heiratsurkunde Sterbeurkunde
MehrInhaltsübersicht. Vorwort... Inhaltsverzeichnis... IX
Vorwort............................. Inhaltsübersicht V Inhaltsverzeichnis....................... IX A. Die Schenkung von Immobilien............. 1 I. Ziele einer vorweggenommenen Erbfolge........ 1 II.
MehrAntrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG)
Eingangsstempel des Standesamts I in Berlin Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG), den (Ort und Datum) Antragsteller / Antragstellerin (, Geburtsname, Vorname, Wohnort)
MehrTESTAMENT UND ERBRECHT
TESTAMENT UND ERBRECHT ERBRECHT Der Erblasser kann zu Lebzeiten die Erbfallregelung individuell in einem Testament regeln. Wenn das nicht der Fall ist, erfolgt die Erbfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen.
MehrInformationen zum deutschen Namensrecht
Rechts- und Konsularabteilung Deutsche Botschaft Brüssel Rue Jacques de Lalaingstraat 8-14 1040 Brüssel Tel.: 02-787.18.00 Fax: 02-787.28.00 Informationen zum deutschen Namensrecht Mit der Verabschiedung
MehrNutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.
Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Es ist nie zu früh für ein Testament... 7 Abkürzungen... 9 1 Die gesetzliche Erbfolge...11
MehrTestament und Testierfähigkeit
Testament und Testierfähigkeit 1. Gesetzliche Erbfolge gewillkürte Erbfolge Zunächst ist zwischen testamentarischer Erbfolge als sogenannte gewillkürte Erbfolge einerseits und andererseits der gesetzlichen
MehrPostbank Girokonto Auflösung eines Postbank Girokontos nach dem Tod einer Kontoinhaberin / eines Kontoinhabers
Postbank Girokonto Auflösung eines Postbank Girokontos nach dem Tod einer Kontoinhaberin / eines Kontoinhabers Kontobezeichnung Bitte füllen Sie den Auftrag in Druckbuchstaben aus. Vorname/n Name/Geschäftsbezeichnung
MehrWas muss ich regeln, wenn eine nahestende Person verstirbt?
TOBIAS FEIST & THOMAS KRISTIC NOTARE Was muss ich regeln, wenn eine nahestende Person verstirbt? Wichtige Informationen an Angehörige weitergeben. TOBIAS FEIST, NOTAR THOMAS KRISTIC, NOTAR BAHNHOFSTR.
MehrKanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München
Checkliste für Erben und Angehörige Diese Informationen wurden für Sie zusammengestellt von, Der Tod des Erblassers stellt Sie als Erben/Angehörigen oft vor eine schwierige Aufgabe: Trotz der Trauer muss
MehrDNotI Deutsches Notarinstitut
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstituts Dokumentnummer: 1407# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 Leider kam es im DNotI-Report 21/96 zu einem Druckfehler. Das
MehrHinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen
MehrVerhandelt. Ulrich Wilde
Urkundenrolle-Nr. /2013 1 Verhandelt zu Haren am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Ulrich Wilde mit dem Amtssitz in Haren (Ems) erschienen: 1) Herr, geb. am, 2) dessen Ehefrau, geb., geb. am, beide wohnhaft:,
MehrErben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland
Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3
MehrRichtig vererben was Sie wissen sollten
Richtig vererben was Sie wissen sollten Immer wieder wird die Liebenzeller Mission nach Informationen zum Thema Vererben gefragt. Es müssen mehrere Dinge beachtet werden, damit mit dem eigenen Besitz nach
MehrAntrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises
Landratsamt Landratsamt Coburg Coburg Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises Ich,, beantrage die Ausstellung (Vorname und Familienname eines Staatsangehörigkeitsausweises. Bei mehreren
MehrPersonalausweis beantragen
Personalausweis beantragen Der neue Personalausweis kann seit dem 1.11.2010 beantragt werden. Der bisherige Personalausweis ist bis zum Ablauf seiner individuell bestimmten Gültigkeit verwendbar. Basisinformationen
MehrTestament, Erbschaft PRO SENECIUIE BENNO STUDER. Wie Sie klare und faire Verhältnisse schaffen. Beobachter. edition
BENNO STUDER Testament, Erbschaft Wie Sie klare und faire Verhältnisse schaffen A PRO SENECIUIE Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis in Zusammenarbeit mit Pro Senectute Beobachter edition Inhalt Vorwort
MehrNAMENSERKLÄRUNG. Hier finden Sie Informationen zu
NAMENSERKLÄRUNG Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Bot- insbesondere schaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, wegen
MehrDer Erwerb Ihrer Traumimmobilie in Spanien
Der Erwerb Ihrer Traumimmobilie in Spanien Artikel 6: Die spanische Traumimmobilie im Erbfall ( Und wenn einer von uns verstirbt, dann ziehe nach Mallorca um! ) Während der erbrechtlichen Beratung eines
MehrErbrecht und Vorsorgevollmacht
Folie 1 Herzlich Willkommen zum Kurzvortrag über Erbrecht und Vorsorgevollmacht Referent: Notar Dr. Ernst Wahl Notare Königstraße 21 90402 Nürnberg Tel.: 0911/23086-0 Fax: 0911/23086-31 Mobil: 0173/3920439
MehrAntrag auf Bestattungskosten gemäß 74 Sozialgesetzbuch (SGB) XII
Antrag auf Bestattungskosten gemäß 74 Sozialgesetzbuch (SGB) XII Eingangsstempel: Hiermit beantrage ich die Übernahme der Bestattungskosten für den unter A. genannten Verstorbenen. Meine Personalien: Name
MehrRepetitorium Familien- und Erbrecht am :
Repetitorium Familien- und Erbrecht am 14.07.2010: Familienrecht III: Unterhalt,,gesetzliche Vertretung des Kindes / Erbrecht I: Annahme und Ausschlagung g der Erbschaft Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien
MehrErbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich meinen letzten Willen?
Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich meinen letzten Willen? Notar Dr. Jens Fleischhauer Übersicht Nachlassplanung und Testamentsgestaltung: Ziele und Wünsche Rechtliche Rahmenbedingungen:
Mehr