29. August 2016 Das Erbe richtig ausschlagen Die Berechnung der Ausschlagungsfrist

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "29. August 2016 Das Erbe richtig ausschlagen Die Berechnung der Ausschlagungsfrist"

Transkript

1 29. August 2016 Das Erbe richtig ausschlagen Die Berechnung der Ausschlagungsfrist Wird jemand durch Testament oder gesetzliche Erbfolge zum Erben, dann ist dies für ihn nicht bindend. Er ist zwar erst einmal Erbe, kann die Erbschaft aber noch ausschlagen. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn der Erblasser Schulden hatte, kann aber auch aus steuerlichen oder persönlichen Gründen erfolgen ( Taktische Ausschlagung ). Dabei müssen Sie aber beachten, dass die Ausschlagung nur innerhalb einer recht kurzen Frist möglich ist. Ausgeschlagen wird gegenüber dem Nachlassgericht Möchte man das Erbe ausschlagen, dann passiert das durch eine Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht. Inhalt einer solchen Erklärung ist schlicht und einfach, dass man die Erbschaft nicht annehmen möchte. Die Erklärung darf aber nicht von einer Bedingung abhängig gemacht werden. Man darf auch nicht nur einen Teil der Erbschaft ausschlagen. Es gilt: Entweder man nimmt das Erbe komplett und bedingungslos an, oder man schlägt alles aus. Auschlagungsfrist: Grundsätzlich hat man sechs Wochen Überlegungsfrist Nach 1944 Abs. 1 BGB hat man sechs Wochen Zeit, sich zu überlegen, ob man das Erbe annehmen oder ausschlagen will. In dieser Zeit soll man sich einen Überblick über das verschaffen, was einem vererbt wurde. Man kann zum Beispiel überprüfen, ob der Nachlass vielleicht verschuldet ist. Realistisch ist das in vielen Erbfällen nicht. Nach sechs Wochen sollte man dann spätestens einen guten Überblick über den Nachlass haben und kann sich auf dieser Grundlage überlegen, ob man Erbe bleiben möchte oder doch ausschlagen will. Es ist aber auch möglich, dass der Erblasser eine Verlängerung oder Verkürzung der Frist in seinem Testament anordnet (Palandt/Weidlich 1944 Rn 1).

2 Längere Frist für Ausshclagung wenn Erbe oder Erblasser im Ausland sind Hat der Erblasser seinen einzigen Wohnsitz nur im Ausland gehabt, dann beträgt die Ausschlagungsfrist nach 1944 Abs. 3 BGB nicht mehr sechs Wochen, sondern sechs Monate. Aber Achtung: Das gilt nicht, wenn er zusätzlich noch einen Wohnsitz hier in Deutschland hat. Das gleiche gilt, wenn sich der Erbe zum Fristbeginn im Ausland aufgehalten hat. Im Gegensatz zum Erblasser muss er aber nicht seinen Wohnsitz im Ausland gehabt haben. Es reicht aus, dass er nur im Urlaub war. Fristbeginn mit Kenntnis des Erben 1944 Abs. 2 BGB regelt, dass die Frist mit dem Zeitpunkt beginnt, in dem der Erbe von dem Anfall Erbschaft und dem Grund seiner Berufung zum Erben also aus gesetzlicher Erbfolge oder Testament Kenntnis erlangt. Damit die Frist zu laufen beginnt, muss der Erbe also: 1. wissen, dass der Erblasser gestorben ist. 2. wissen, dass er selbst Erbe geworden ist. 3. wissen, woraus seine konkrete Berufung zum Erben folgt. Das bedeutet, nachdem man also vom Tod erfahren hat, konkret: 1. Ausschlagungsfrist beginnt erst, wenn man weiß, dass man Erbe ist Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn man weiß, dass man Erbe geworden ist. Um das zu wissen, reicht es z.b. aus, dass man die Verwandtschaft zum Erblasser kennt, aus der sich die Erbenstellung ergibt. Vermutet der gesetzliche Erbe aber aus guten Gründen, dass er in einem Testament enterbt wurde, dann beginnt die Frist erst dann zu laufen, wenn er weiß, dass er doch Erbe ist. Gibt es ein Testament, muss man wissen, dass man dort als Erbe eingesetzt wurde.

3 2. Und wissen, wieso man Erbe geworden ist Damit die Frist zu laufen beginnt, reicht es aber nicht, dass man nur weiß, dass man irgendwie Erbe geworden ist. Der Erbe muss außerdem die Umstände kennen, die ihn zum Erbe machen. Es muss ihm also klar sein, ob er als gesetzlicher Erbe erbt oder ob er in einem Testament zum Erben eingesetzt wurde. Der gesetzliche Erbe muss wissen, dass er mit dem Erblasser verwandt ist und dass es keine anderen Verwandten gibt, die vor ihm erben. Außerdem darf er keine plausible Vermutung haben, dass es vielleicht ein Testament gibt. Bei einem Testament beginnt die Frist erst mit der Bekanntgabe der Verfügung durch das Nachlassgericht. Bei mehreren Erben berechnet man die Frist für die Ausschlagung für jeden Erbe extra. Das Ende der Frist für die Ausschlagung Sechs Wochen bzw. Sechs Monate nach dem Fristbeginn endet die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen. Die Berechnung der Frist erfolgt nach 187 Abs. 1, 188 Abs. 2, 3, 193 BGB. Beispiel: Der Erbe erfährt am Montag den vom Anfall der Erbschaft und vom Grund seiner Berufung zum Erben, dann beginnt die Frist am Dienstag den zu laufen. Die sechs Wochenfrist endet dann am Montag den um 24:00 Uhr. Kann man als Erbe die Frist für die Ausschlagung verlängern? Die im Gesetz vorgesehene Frist für die Ausschlagung ist für die meisten Erbfälle zu kurz. Der Erbe kann sich, insbesondere wenn er mit dem Erblasser vor seinem Tod keinen intensiven Kontakt hatte, nicht innerhalb von 6 Wochen über alle Vermögensgegenstände und Schulden in einer Erbschaft einen nachhaltigen Überblick verschaffen. Viele Informationen muss sich der Erbe erst von dritter Seite, z.b. dem Steuerberater des Verstorbenen, besorgen. Die Bewertung einzelner möglicherweise negativer Vermögenswerte, wie etwa ein wirtschaftlich nicht erfolgreiches Unternehmen oder eine Immobilie in schlechter Lage, nimmt im Einzelfall Monate in Anspruch. Daher stellt sich die Frage, ob man nicht die im Gesetz vorgesehene Ausschlagungsfrist

4 einfach verlängern lassen kann, etwa durch einen Antrag beim Insolvenzgericht. Die eindeutige Antwort ist: Nein, man kann die Frist für die Ausschlagung nicht verlängern lassen. Das bedeutet aber nicht, dass der Erbe bei einem unübersichtlichen Nachlass schon vorsichtshalber ausschlagen sollte, um nicht für die Verbindlichkeiten mit dem eigenen Vermögen zu haften. Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass zu beschränken. Alternativen zur Ausschlagung sind beispielsweise die Nachlassverwaltung, die Nachlassinsolvenz und die Dürftigkeitseinrede. Daneben können unter bestimmten Voraussetzungen die Annahme, die Ausschlagung und auch die versäumte Ausschlagungsfrist angefochten werden. Sonderfall: Der minderjährige Erbe und Aussschlagung Einige Besonderheiten gibt es, wenn ein Minderjähriger erbt. Der Minderjährige darf dann nicht selbst entscheiden, ob er das Erbe ausschlagen will. Das entscheiden seine gesetzlichen Vertreter, also im Regelfall beide Eltern, für ihn. Deshalb kommt es für die Fristberechnung auch darauf an, ob die Eltern vom Erbfall wissen, der Erbenstellung wissen oder ob sie sich im Ausland aufhalten. Sind beide Eltern Vertreter, dann müssen auch beide Kenntnis haben. Hemmung der Frist wenn Genehmigung nötig Möchten die Eltern für ihr Kind ausschlagen, dann dürfen sie das in einigen Fällen nicht allein entscheiden, sondern die Ausschlagung muss noch vom Familiengericht genehmigt werden, 1643 Abs. 2 BGB. Da es einige Zeit dauern kann, bis das Gericht entschieden hat, wird die Frist in der Zeit zwischen dem Antrag bei Gericht und der Genehmigung durch das Gericht gehemmt, das heißt, sie ist für diesen Zeitraum angehalten. Allerdings hat hier der Gesetzgeber für typische Kosntellationen der Ausschlagung für Minderjährige eine Ausnahme gemacht: Muss für den Minderjährigen nur ausgeschlagen werden, weil vorher seine Mutter oder sein Vater schon das Erbe, z.b. des Opas, ausgeschlagen haben, braucht man keine Genehmigung, 1643 Abs. 2 Satz 2 BGB. Fazit: Sollten Sie Erbe geworden sein, dann müssen Sie schnell handeln. Ab der Kenntnis von allen wichtigen Umständen haben Sie in der Regel nur sechs Wochen Zeit, um sich zu überlegen, ob Sie die Erbschaft annehmen

5 wollen oder lieber ausschlagen. Tun Sie in diesen sechs Wochen nichts, gilt die Erbschaft als angenommen und Sie werden ungefragt Erbe. Mehr zur Ausschlagung lesen Sie hier. Wir beraten Sie gern zu allen erbrechtlichen Fragen. Ihr Ansprechpartner für Erbrecht: Rechtsanwalt Alexander Grundmann, LL.M. in Leipzig Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Ausschlagung der Erbschaft Stand 1 Januar 2016

Ausschlagung der Erbschaft Stand 1 Januar 2016 Ausschlagung der Erbschaft Stand 1 Januar 2016 Allgemeines Wie wird ausgeschlagen? Ausschlagungsfrist Folge der Ausschlagung Ausschlagung bei Minderjährigen Kosten der Ausschlagung Anfechtung der Annahme-

Mehr

Erbrecht - Ausschlagung der Erbschaft

Erbrecht - Ausschlagung der Erbschaft Erbrecht - Ausschlagung der Erbschaft Nach deutschem Recht geht eine Erbschaft mit dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin automatisch auf die Erben über. Wenn Sie die Erbschaft nicht antreten wollen,

Mehr

Erbrecht - Ausschlagung der Erbschaft

Erbrecht - Ausschlagung der Erbschaft Erbrecht - Ausschlagung der Erbschaft Nach deutschem Recht geht eine Erbschaft mit dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin automatisch auf die Erben über. Wenn Sie die Erbschaft nicht antreten wollen,

Mehr

14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt

14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt 14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt Die meisten Ehepaare schließen keinen Ehevertrag. Sie vereinbaren somit keinen besonderen

Mehr

Informationsblatt Ausschlagung Erbschaft

Informationsblatt Ausschlagung Erbschaft Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Handelsregister und Notariate Informationsblatt Ausschlagung Erbschaft 1. Ausgangslage Gesetzliche und eingesetzte Erben treten mit dem Tod des Erblassers

Mehr

Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen. 1. Einführung. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten:

Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen. 1. Einführung. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten: Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen 1. Einführung Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten: Der Erblasser hat zunächst die Möglichkeit, durch eine

Mehr

Haus und Grundstück im Erbrecht 1

Haus und Grundstück im Erbrecht 1 15. 9. 2015 -Haus und Grundstück im Erbrecht 1 Viele Menschen haben Grundeigentum, sei es ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Wochenendgrundstück. Insgesamt haben knapp 48 % aller privaten

Mehr

A LLES UM DEN E RBFALL

A LLES UM DEN E RBFALL A LLES UM DEN E RBFALL H INWEISE FÜR B ETEILIGTE IM N OTARIAT Notar Axel Hesse Haferstraße 41 49324 Melle Telefon: (0 54 22) 94 06-13, -15, -11 Fax: (0 54 22) 94 06-66 E-Mail: notariat@wedegaertner.de

Mehr

Erbteil ausschlagen. Ablauf, Folgen, Kosten, Fristen & Muster

Erbteil ausschlagen. Ablauf, Folgen, Kosten, Fristen & Muster Erbteil ausschlagen Ablauf, Folgen, Kosten, Fristen & Muster Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1. Was bedeutet Erbteil

Mehr

1. Hemmung der Ausschlagungsfrist wegen höherer Gewalt

1. Hemmung der Ausschlagungsfrist wegen höherer Gewalt DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 12135 letzte Aktualisierung: 11.08.2005 BGB 1944 Abs. 2 S. 3, 210 Abs. 1, 1643 Abs. 2 S. 1, 1829 Abs. 3, 1831 Erbschaftsausschlagung für ein minderjähriges

Mehr

2. Das Erbrecht des Ehegatten

2. Das Erbrecht des Ehegatten Auflagen und sonstigen Beschwerungen als besonderer Erbteil gilt. Hierdurch wird vermieden, dass sich durch die Anwachsung der ursprüngliche Anteil des gesetzlichen Erben wertmäßig vermindert. BEISPIEL:

Mehr

Examinatorium Erbrecht. Titz/Zott. Fall 1 Gesetzliche Erbfolge. Hinweis: Verhältnis von gewillkürter und gesetzlicher Erbfolge

Examinatorium Erbrecht. Titz/Zott. Fall 1 Gesetzliche Erbfolge. Hinweis: Verhältnis von gewillkürter und gesetzlicher Erbfolge Examinatorium Erbrecht Titz/Zott Augsburger Examinatorium der Juristischen Fakultät Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Zimmer: 2007a Tel.: +49 821 598-4055 examinatorium@jura.uni-augsburg.de www.jura.uni-augsburg.de/examinatorium

Mehr

Handout zum Vortrag. "Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene" am 20. September 2013 in Groß-Gerau. Dr.

Handout zum Vortrag. Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene am 20. September 2013 in Groß-Gerau. Dr. Handout zum Vortrag "Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene" am 20. September 2013 in Groß-Gerau Dr. Thomas Milde Dr. Thomas Milde Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht Bleichstraße

Mehr

Die Betreuung des Kunden im Erbfall naher Angehöriger

Die Betreuung des Kunden im Erbfall naher Angehöriger Die Betreuung des Kunden im Erbfall naher Angehöriger Vortrag im Rahmen der MMM der Fonds Finanz Maklerservice GmbH im März 2015 Referentin: Ulrike Specht Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Paluka

Mehr

Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament von Ehepaaren

Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament von Ehepaaren Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament von Ehepaaren Ehepartner möchten nicht nur ihr gemeinsames Leben gestalten, sondern auch gemeinsam die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Mehr

VII. Die Ausschlagung

VII. Die Ausschlagung VII. Die Ausschlagung 1. Ausschlagung als Haftungsausschluss Der Erbe oder Vermächtnisnehmer kann das Erbe oder das Vermächtnis ausschlagen. Damit verliert er sämtliche Rechte an dem vererbten bzw. vermachten

Mehr

Erben und Vererben. Aktuelle Informationen und praktische Tipps für Erblasser und Erben zur rechtssicheren Nachfolgegestaltung CLEMENS KRÄMER

Erben und Vererben. Aktuelle Informationen und praktische Tipps für Erblasser und Erben zur rechtssicheren Nachfolgegestaltung CLEMENS KRÄMER Erben und Vererben Aktuelle Informationen und praktische Tipps für Erblasser und Erben zur rechtssicheren Nachfolgegestaltung CLEMENS KRÄMER RECHTSANWALT UND NOTAR Sektionsleiter Berlin des Deutschen Forums

Mehr

Die Europäische Erbrechtsverordnung

Die Europäische Erbrechtsverordnung Die Europäische Erbrechtsverordnung I. Einleitung Seit dem 17.08.2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Großbritanniens, Irlands und Dänemarks.

Mehr

7. Kapitel. Die Haftung der Erben für Verbindlichkeiten. I. Allgemeines

7. Kapitel. Die Haftung der Erben für Verbindlichkeiten. I. Allgemeines 7. Kapitel Die Haftung der Erben für Verbindlichkeiten I. Allgemeines Vor der Annahme der Erbschaft haftet der Erbe für Nachlassverbindlichkeiten nur mit dem Nachlass. Nach der Annahme haftet er sowohl

Mehr

B & K Special II. Die Europäische Erbrechtsverordnung 11/2015. I. Einleitung. II. Regelungsinhalt der EU-ErbVO. III. Auswirkungen der EU-ErbVO

B & K Special II. Die Europäische Erbrechtsverordnung 11/2015. I. Einleitung. II. Regelungsinhalt der EU-ErbVO. III. Auswirkungen der EU-ErbVO B & K Special II 11/2015 Die Europäische Erbrechtsverordnung I. Einleitung Seit dem 17.08.2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Großbritanniens,

Mehr

Wichtig: Der Voraus wird gesetzlich wie ein Vermächtnis behandelt (siehe Kapitel 7 Das Vermächtnis ).

Wichtig: Der Voraus wird gesetzlich wie ein Vermächtnis behandelt (siehe Kapitel 7 Das Vermächtnis ). Die gesetzliche Erbfolge Wie erhält der Ehegatte den Voraus? Er muss die Gegenstände von den Erben verlangen und sich das Eigentum übertragen lassen. Da der Ehegatte aber im Besitz der Gegenstände ist,

Mehr

Erbvertrag. Rechtsnatur Vertragliche Verfügung von Todes wegen, die der Erblasser mit einem Dritten schließt; erbrechtlicher

Erbvertrag. Rechtsnatur Vertragliche Verfügung von Todes wegen, die der Erblasser mit einem Dritten schließt; erbrechtlicher Erbvertrag Rechtsnatur Vertragliche Verfügung von Todes wegen, die der Erblasser mit einem Dritten schließt; erbrechtlicher Vertrag sui generis. Inhalt - Erblasser oder Erblasser und Vertragspartner treffen

Mehr

Nachlass - häufig gestellte Fragen

Nachlass - häufig gestellte Fragen Nachlass - häufig gestellte Fragen Zu den Fragen, die besonders häufig an das Nachlassgericht Bremen gestellt werden, gibt es hier allgemein gefasste Antworten. Basisinformationen Bevor Sie sich mit Ihrer

Mehr

Großer Pflichtteil & kleiner Pflichtteil: die Unterschiede

Großer Pflichtteil & kleiner Pflichtteil: die Unterschiede Großer Pflichtteil & kleiner Pflichtteil: die Unterschiede Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1. Die Höhe des Erbes

Mehr

Fälle - Alpmann-Schmidt. Fälle Erbrecht. Bearbeitet von Von Claudia Haack, Rechtsanwältin und Repetitorin

Fälle - Alpmann-Schmidt. Fälle Erbrecht. Bearbeitet von Von Claudia Haack, Rechtsanwältin und Repetitorin Fälle - Alpmann-Schmidt Fälle Erbrecht Bearbeitet von Von Claudia Haack, Rechtsanwältin und Repetitorin Gesetzliche Erbfolge 1. Teil 1. Teil: Gesetzliche Erbfolge 1. Verwandtenerbrecht Fall 1: Gesetzliche

Mehr

Inhalt. Vorwort 9. So wird die Erbschaft bei der gesetzlichen Erbfolge verteilt 11

Inhalt. Vorwort 9. So wird die Erbschaft bei der gesetzlichen Erbfolge verteilt 11 Inhalt Vorwort 9 So wird die Erbschaft bei der gesetzlichen Erbfolge verteilt 11 Die gesetzliche Erbfolge kann oftmals unbefriedigend sein 12 Dem Staat nicht einfach etwas schenken 12 Dem Überlebenden

Mehr

Familienrecht Vorlesung 7. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 7. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 11. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 1365 BGB Fall: Keusch kann, nachdem Untreu die Winzertochter in die

Mehr

Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt Was erbt der Ehegatte? Pflegende Angehörige...

Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt Was erbt der Ehegatte? Pflegende Angehörige... Inhalt Vorwort... 9 Einleitung... 11 Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge... 13 Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt... 14 Was erbt der Ehegatte?... 18 Pflegende Angehörige... 22 Kapitel 2: Das Testament...

Mehr

30. Mai 2016 Widerruf eines Testaments Wie geht das?

30. Mai 2016 Widerruf eines Testaments Wie geht das? 30. Mai 2016 Widerruf eines Testaments Wie geht das? Ein einmal geschriebenes Testament kann aus verschiedenen Gründen nicht mehr dem aktuellen Willen entsprechen. Gründe für die Testamentsänderung können

Mehr

Minderjährige im Erbrecht

Minderjährige im Erbrecht Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht Minderjährige im Erbrecht Estate Planner Treffen 15. Juni 2010 Rechtsanwälte Zacher & Partner Richard-Wagner-Straße 12 (Nähe

Mehr

Rechtsanwalt Alexander Grundmann LL.M.

Rechtsanwalt Alexander Grundmann LL.M. Rechtsanwalt Alexander Grundmann LL.M. Vita/Vorträge/Lehrtätigkeit/Dozent Erbrecht Veröffentlichungen im Erbrecht Ausgabe 4/2016 des IHK-Magazins wirtschaft der IHK Leipzig, Seite 16ff.: Nachfolgeregelung

Mehr

Erbschaftsangelegenheiten. (Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Ausschlagung, allgemeine Regelungen)

Erbschaftsangelegenheiten. (Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Ausschlagung, allgemeine Regelungen) Stand: März 2018 Erbschaftsangelegenheiten (Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Ausschlagung, allgemeine Regelungen) Allgemeine Informationen Im deutschen Recht geht der Nachlass einer verstorbenen

Mehr

Prof. Dr. R. Fankhauser. Erbrecht. 10. Doppelstunde. 10 Der Weg zur Erbenstellung. Erbrecht, HS 2011

Prof. Dr. R. Fankhauser. Erbrecht. 10. Doppelstunde. 10 Der Weg zur Erbenstellung. Erbrecht, HS 2011 Erbrecht 10. Doppelstunde 10 Der Weg zur Erbenstellung Folie 1/23 I. Unmittelbarkeitsprinzip Die Erbschaft wird unmittelbar mit dem Tod des Erblassers erworben ( le mort saisit le vif ) => Art. 560 Abs.

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 15w374_13 letzte Aktualisierung: OLG Hamm, W 374/13

DNotI. Dokumentnummer: 15w374_13 letzte Aktualisierung: OLG Hamm, W 374/13 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 15w374_13 letzte Aktualisierung: 28.4.2014 OLG Hamm, 13.12.2013-15 W 374/13 BGB 1643 Abs. 2, 1829 Abs. 3 Familiengerichtliche Genehmigung bei Ausschlagung

Mehr

Zivilrecht V (Erbrecht) Erbschaftserwerb; Rechtsstellung des Erben

Zivilrecht V (Erbrecht) Erbschaftserwerb; Rechtsstellung des Erben Zivilrecht V (Erbrecht) Erbschaftserwerb; Rechtsstellung des Erben Evaluationsergebnis Wiederholung Aus welchen Gründen unterstellt 2301 die Schenkung von Todes wegen dem Recht der Verfügungen von Todes

Mehr

Das gesetzliche Erbrecht, das Erbschaftsteuerrecht und das Pflichtteilsrecht begünstigen eigene Kinder als nahe Verwandte.

Das gesetzliche Erbrecht, das Erbschaftsteuerrecht und das Pflichtteilsrecht begünstigen eigene Kinder als nahe Verwandte. Adoption im Erbrecht Die Adoption ist auch für das Erbrecht und die Nachfolgeplanung interessant. Die Adoption spielt auch in unserer Beratungspraxis eine immer größere Rolle, zum einen weil Kinder häufig

Mehr

PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Erbrecht

PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Erbrecht PD Dr. Daniel Effer-Uhe Erbvertrag Beispielsfall (nach Lipp, Examens-Repetitorium, 3. Aufl. 2013, S. 145): Das kinderlose Ehepaar M und F hat erbvertraglich bindend vereinbart: M und F setzen sich gegenseitig

Mehr

Das gesetzliche Erbrecht, das Erbschaftsteuerrecht und das Pflichtteilsrecht begünstigen eigene Kinder als nahe Verwandte.

Das gesetzliche Erbrecht, das Erbschaftsteuerrecht und das Pflichtteilsrecht begünstigen eigene Kinder als nahe Verwandte. Adoption im Erbrecht Die Adoption ist auch für das Erbrecht und die Nachfolgeplanung interessant. Die Adoption spielt in unserer Beratungspraxis eine immer größere Rolle, zum einen weil Kinder häufig mit

Mehr

Merkblatt zur erbrechtlichen Gestaltung

Merkblatt zur erbrechtlichen Gestaltung Merkblatt zur erbrechtlichen Gestaltung www.notare-ott-doernhoefer.de - 2 - 1. Gestaltungsformen Erbrechtliche Gestaltung lässt sich in verschiedenen Formen verwirklichen. Grundform ist das Testament,

Mehr

Erbschaftsangelegenheiten. (Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Ausschlagung, allgemeine Regelungen)

Erbschaftsangelegenheiten. (Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Ausschlagung, allgemeine Regelungen) Stand: März 2019 Erbschaftsangelegenheiten (Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Ausschlagung, allgemeine Regelungen) Alle Angaben in diesem Merkblatt wurden sorgfältig übreprüft und beruhen auf den

Mehr

Vorwort. Steuerforum 2011 Dr. Christ / Dr. von Elsner

Vorwort. Steuerforum 2011 Dr. Christ / Dr. von Elsner 4 Vorwort Am 1.1.2010 ist das viele Jahre diskutierte Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts in Kraft getreten. 1 Die wichtigsten Punkte der Reform betreffen das Pflichtteilsrecht und einen

Mehr

Meiski Rechtsanwälte. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten insbesondere in den nachfolgenden Bereichen:

Meiski Rechtsanwälte. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten insbesondere in den nachfolgenden Bereichen: Erbrecht Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten in allen erbrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich, sowie vor Behörden, insbesondere Finanzbehörden. Wir beraten und unterstützen

Mehr

Gewusst wie Erben und Vererben. Erben will gelernt sein: Ihr Anwalt bietet individuelle Beratung zum Thema Erben & Vererben.

Gewusst wie Erben und Vererben. Erben will gelernt sein: Ihr Anwalt bietet individuelle Beratung zum Thema Erben & Vererben. Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz Gewusst wie Erben und Vererben Erben will gelernt sein: Ihr Anwalt bietet individuelle Beratung zum Thema Erben & Vererben. Kein leichtes Erbe

Mehr

Erbrecht Vorlesung 9. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 9. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 9 Annahme und Ausschlagung 26. Juni 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Erwerb der Erbschaft Fall: Erblasser E verstirbt am 1.1. in Aachen. Er hinterlässt einen in Berchtesgaden lebenden

Mehr

11: Erbschaftserwerb; Rechtsstellung des Erben

11: Erbschaftserwerb; Rechtsstellung des Erben 11: Erbschaftserwerb; Rechtsstellung des Erben LITERATUR: Brox, Erbrecht, 21, 32, 34 und 43; Frank/Helms, Erbrecht, 15-17, 24; Leipold, Erbrecht, 17-19; Schmoeckel, Erbrecht, 9-11 AUFSÄTZE: ÜBUNGSFÄLLE:

Mehr

Rechtsanwalt und Notar Friedrich Schmidt, Giessen: Erbrecht und Beratung durch den Notar

Rechtsanwalt und Notar Friedrich Schmidt, Giessen: Erbrecht und Beratung durch den Notar Vorsicht... Erbschaft! Eine Erbschaft bedeutet nicht nur wegen des traurigen Anlasses ein eingeschränktes Vergnügen. Auch nach dem Erbfall erwarten den Erben - in wirtschaftlicher wie in menschlicher Hinsicht

Mehr

Erben: Kennen Sie die Tücken?

Erben: Kennen Sie die Tücken? Erben: Kennen Sie die Tücken? Welche Folgen hat das Erben? Viele übersehen: Wenn jemand als Erbe eingesetzt wird, hat das je nach der Vermögenslage des Verstorbenen nicht nur positive Seiten: Auf den oder

Mehr

Pflicht zur Anzeige des Todes an das Standesamt, 28 ff. PStG

Pflicht zur Anzeige des Todes an das Standesamt, 28 ff. PStG 1 Pflicht zur Anzeige des Todes an das Standesamt, 28 ff. PStG o Pflicht zur Anzeige spätestens am dritten Tag nach dem Eintritt des Todes o Anzeigepflicht für Mitbewohner, Vermieter, Zeugen des Todes,

Mehr

Prof. Dr. iur. Roland Fankhauser. Erbrecht. 10 Der Weg zur Erbenstellung

Prof. Dr. iur. Roland Fankhauser. Erbrecht. 10 Der Weg zur Erbenstellung Prof. Dr. iur. Roland Fankhauser Erbrecht 10 Der Weg zur Erbenstellung I. Unmittelbarkeitsprinzip Die Erbschaft wird unmittelbar mit dem Tod des Erblassers erworben ( le mort saisit le vif ) Art. 560 Abs.

Mehr

Familienrecht Vorlesung 8. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 8. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 6 Die Zugewinngemeinschaft 8. Dezember 2011 Notar Dr. Christian Kesseler 1 1365 BGB Fall: Keusch kann, nachdem Untreu die Winzertochter in die Wohnung aufgenommen hat, diese nicht

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird

Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird 9 Inhalt Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt 1. Was»erben«bedeutet... 15 2. Wer Erbe sein kann... 17 3. Was geerbt werden kann und was nicht... 18 4. Wenn der Erbe minderjährig ist... 19 5. Wenn die Erben

Mehr

Tücken bei der Erbausschlagung

Tücken bei der Erbausschlagung AUSSCHLAGUNG Tücken bei der Erbausschlagung von RA und Notar a.d. Jürgen Gemmer, FA für Steuerrecht, Magdeburg Ein haftungsträchtiger Dauerbrenner in der Praxis ist das Thema Erbausschlagung. Der Beitrag

Mehr

Erbrecht unter Ehegatten

Erbrecht unter Ehegatten Anwaltskanzlei & Notar Erbrecht unter Ehegatten Wie wichtig ist ein Testament? Immer wieder stellen wir in der Beratung und bei Vorträgen fest, dass Ehepartner bei der Frage Wie erben wir eigentlich untereinander?

Mehr

Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft

Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft I. Anfall der Erbschaft Nach dem Prinzip des Vonselbsterwerbs tritt der Erbe mit dem Erbfall nach 1922 in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Dafür bedarf es

Mehr

Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament

Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament 6. Februar 2015 Sie können in einem Testament (oder einem Erbvertrag) ihre Erbfolge frei bestimmen. Im Normalfall wird ein Erbe bestimmt, der bei Ihrem Tod ohne

Mehr

Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II

Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Zentrale, SP II 21 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen und Herleitung der Erbenhaftung 3 2. Eintritt der Erbenhaftung 3 3. Umfang und Beschränkung

Mehr

Prüfe dein Wissen: PdW 6. BGB. Erbrecht. von Prof. Dr. Dr. h.c. Wilfried Schlüter. 9., überarbeitete und ergänzte Auflage

Prüfe dein Wissen: PdW 6. BGB. Erbrecht. von Prof. Dr. Dr. h.c. Wilfried Schlüter. 9., überarbeitete und ergänzte Auflage Prüfe dein Wissen: PdW 6 BGB. Erbrecht von Prof. Dr. Dr. h.c. Wilfried Schlüter 9., überarbeitete und ergänzte Auflage BGB. Erbrecht Schlüter schnell und portofrei erhältlich bei DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Dieter Leipold. Erbrecht. Ein Lehrbuch mit Fällen und. 18., neubeardeitete" Auflage. Mohr Siebeck

Dieter Leipold. Erbrecht. Ein Lehrbuch mit Fällen und. 18., neubeardeitete Auflage. Mohr Siebeck Dieter Leipold Erbrecht Ein Lehrbuch mit Fällen und 18., neubeardeitete" Auflage Mohr Siebeck 1. Teil Einführung 1 Gegenstand, Rechtsquellen und Geltungsbereich des Erbrechts... I. Begriff und Gegenstand

Mehr

Annahme und Ausschlagung der Erbschaft / Gesetzliche Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Annahme und Ausschlagung der Erbschaft / Gesetzliche Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: Repetitorium Familien- und Erbrecht Vorlesung am 21.06.2012 Annahme und Ausschlagung der Erbschaft / Gesetzliche Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=44701

Mehr

Testament und Berliner Testament

Testament und Berliner Testament Seniorenclub Wallotstraße, Vortrag am 5. November 206 Testament und Berliner Testament Ausgangslage Weitergabe von Vermögen nach dem Tod Gesetzliche Erbfolge Individuell bestimmte Erbfolge Gesetzliche

Mehr

Kapitel 11 Wann der Erbe das Erbe besser ausschlagen sollte

Kapitel 11 Wann der Erbe das Erbe besser ausschlagen sollte 115 Kapitel 11 Wann der Erbe das Erbe besser ausschlagen sollte Nicht jeder Erbe ist glücklich über die Tatsache, dass er etwas erben soll. Häufig will sich ein Erbe sogar gegen die Erbschaft wehren. Zumeist

Mehr

Datenblatt für die Ausschlagung einer Erbschaft

Datenblatt für die Ausschlagung einer Erbschaft Bitte senden Sie dieses Datenblatt ausgefüllt an das Notariat zurück, - per Post, - per Telefax: 06201/845-220 oder - per email: kanzlei@notare-weinheim.de. Notare Dr. Zander & Dr. Ott Institutstr. 15

Mehr

Die Reform des Erbrechts zum

Die Reform des Erbrechts zum Die Reform des Erbrechts zum 01.01.2010 Alexander Doll Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht Inhalt - Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil - Wahlrecht zwischen beschränktem Erbteil und Pflichtteil

Mehr

Erbschaftsteuer. Inhalt. Mandanteninfo der Kanzlei Neunzig & Riegert

Erbschaftsteuer. Inhalt. Mandanteninfo der Kanzlei Neunzig & Riegert Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche e 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerpflichtiger Erwerb 2.4 Steuerbefreiungen 2.5 Steuerklassen

Mehr

Repetitorium Familien- und Erbrecht am :

Repetitorium Familien- und Erbrecht am : Repetitorium Familien- und Erbrecht am 14.07.2010: Familienrecht III: Unterhalt,,gesetzliche Vertretung des Kindes / Erbrecht I: Annahme und Ausschlagung g der Erbschaft Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien

Mehr

Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis Literaturverzeichnis Beitzke, Familienrecht (Kurzlehrbuch), 25. Auflage 1988 Brox, Erbrecht, 12. Auflage 1990 Münchener Kommentar zum BGB, Band IV, Familienrecht (1977 - mit Ergänzungslieferungen) Gemhuber,

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Vorlesung 5 Abschnitt 6 Die Zugewinngemeinschaft 2. Dezember 2010 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Zugewinngemeinschaft Gesetzlicher Güterstand Im Grundsatz hat der Güterstand erst Auswirkungen

Mehr

Notarin Sonja Egner. Erben und Vererben. Referent Name Notarin Sonja

Notarin Sonja Egner. Erben und Vererben. Referent Name Notarin Sonja Erben und Vererben e. V. Eingangsbeispiel Günter (Schwager) Maria (Schwester) Irma (verstorben) Hans (Bruder) Karl mit Ehefrau Peter mit Ehefrau e. V. 2 Häufig gestellte Fragen. Was bedeutet Erben? 2.

Mehr

Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil

Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil 1. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus und wer ist pflichtteilsberechtigt? Pflichtteilsberechtigt ist nur, wer ohne Testament oder Erbvertrag Erbe geworden wäre.

Mehr

Angaben zur Ausschlagung öffentlich zu beglaubigen durch Notarin Müller

Angaben zur Ausschlagung öffentlich zu beglaubigen durch Notarin Müller Angaben zur Ausschlagung öffentlich zu beglaubigen durch Notarin Müller Bitte ausgefüllt zurücksenden an: Notarin Müller Notariat Filderstadt B1 Georgstraße 5 70794 Filderstadt optional per Fax: 0711 77896-17

Mehr

Erklärung zum Formular: Antrag für die Übernahme von Bestattungs-Kosten

Erklärung zum Formular: Antrag für die Übernahme von Bestattungs-Kosten Erklärung zum Formular: Antrag für die Übernahme von Bestattungs-Kosten Erklärung Bevor ein Mensch stirbt, bestimmt er. Welche Menschen seine Sachen bekommen. Wenn er stirbt. Diese Menschen sind seine

Mehr

Familienname Vorname(n) Geburtsname. geboren am in (Stadt, Land) gestorben am in (Stadt, Land) letzte Adresse (Straße, Stadt, Land)

Familienname Vorname(n) Geburtsname. geboren am in (Stadt, Land) gestorben am in (Stadt, Land) letzte Adresse (Straße, Stadt, Land) Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) Familienname Vorname(n) Geburtsname geboren am in (Stadt, Land) gestorben am in (Stadt, Land) Staatsangehörigkeiten

Mehr

VIII. Gesellschafterwechsel

VIII. Gesellschafterwechsel VIII. Gesellschafterwechsel 1. Eintritt a) Grundsatz OHG ist Personengesellschaft, also grds. vom unveränderten personellen Fortbestand abhängig. b) Aufnahmevertrag Aufnahmevertrag wird zwischen eintretendem

Mehr

Erben und Vererben. Das letzte Hemd hat keine Taschen. Rechtsanwälte Schott-Lemmer und Lemmer. Jörg Lemmer, Rechtsanwalt

Erben und Vererben. Das letzte Hemd hat keine Taschen. Rechtsanwälte Schott-Lemmer und Lemmer. Jörg Lemmer, Rechtsanwalt Erben und Vererben Das letzte Hemd hat keine Taschen Jörg Lemmer, Rechtsanwalt Ablauf Einleitung / Fakten Vererben Gesetzliche Erbfolge Testament Erbvertrag / Schenkung zu Lebzeiten Erben (u.u.) Rechte

Mehr

Informationen, die wir für die Erstellung eines Erbscheinsantrags benötigen:

Informationen, die wir für die Erstellung eines Erbscheinsantrags benötigen: Informationen, die wir für die Erstellung eines Erbscheinsantrags benötigen: Bitte auf dem Rechner ausfüllen und uns per E-Mail (mail@kanzlei-polster.com) oder anderweitig zuleiten. Danke Einleitende Frage:

Mehr

Workshop Pflichtteilsrecht

Workshop Pflichtteilsrecht Workshop Pflichtteilsrecht Fachanwalt für Erbrecht Hansjörg Tamoj HÜMMERICH legal Rechtsanwälte in Partnerschaft mbb Bonn srecht Der Pflichtteilsanspruch: Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung

Mehr

Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge. JProf. Dr. Katrin Haußmann

Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge. JProf. Dr. Katrin Haußmann Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge JProf. Dr. Katrin Haußmann SS 2016 Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge Vorlesungstermine Vorlesung: Dienstag, 9.00-10.30 Uhr Bitte informieren Sie sich über

Mehr

Prof. Dr. Thomas Rüfner

Prof. Dr. Thomas Rüfner Vorlesung am 8. Februar 2013 Erbrecht I: Grundlagen und Gesetzliche Erbfolge Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=47003 Überblick zum Erbrecht Prüfungsstoff

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von März 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Rechtsanwalt

Mehr

Erbrecht. Judith Hartmann Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht

Erbrecht. Judith Hartmann Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht Erbrecht Judith Hartmann Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht Erbrecht - allgemein Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 5. Buch Testament vor Wiedervereinigung 03.10.1990 geschrieben --> altes DDR-Recht

Mehr

Behindertentestament in der Nachfolgeplanung

Behindertentestament in der Nachfolgeplanung Behindertentestament in der Nachfolgeplanung 12. Februar 2015 Ein behindertes Kind bezieht in der Regel Sozialleistungen. Wenn Sie ein behindertes Kind haben, möchten Sie, dass Ihr Kind auch nach Ihrem

Mehr

Ein wichtiger Bereich der lebzeitigen Vorsorgemaßnahmen ist die vorweggenommene Erbfolge.

Ein wichtiger Bereich der lebzeitigen Vorsorgemaßnahmen ist die vorweggenommene Erbfolge. Schenkung Schenkung und vorweggenommene Erbfolge Eine weitsichtige erbrechtliche Planung schafft nicht nur ein gut durchdachtes Testament. Auch lebzeitige Vorsorgemaßnahmen können sinnvoll sein und müssen

Mehr

ERBRECHT. Arno Steinwender

ERBRECHT. Arno Steinwender ERBRECHT 1 GRUNDBEGRIFFE 2 BERUFUNG ZUR ERBSCHAFT 2.1 ERBVERTRAG 2.2 LETZTWILLIGE ERKLÄRUNG (VERFÜGUNG) 2.3 GESETZ 3 PFLICHTTEILSRECHT 4 VERFAHREN ZUR ERLANGUNG DER ERBSCHAFT Seite 2 Erbrecht 1 Grundbegriffe

Mehr

Niemand stirbt ohne Erben

Niemand stirbt ohne Erben Niemand stirbt ohne Erben Zukunftsforscher errechneten, dass allein in Deutschland in diesem Jahrzehnt in etwa acht Millionen Haushalten Vermögen von insgesamt rund zwei Billionen Euro vererbt werden.

Mehr

Die gemeinnützige Stiftung als Erbin Chancen und Risiken

Die gemeinnützige Stiftung als Erbin Chancen und Risiken Die gemeinnützige Stiftung als Erbin Chancen und Risiken Rechtsanwalt und Notar Alfred Eckhard Harbs (Fachanwalt für Erbrecht, Kiel) Situation der Erblasser Es kommt oft vor - das kann ich auch aus meiner

Mehr

STEUERN SPAREN BEIM ERBEN UND VERSCHENKEN

STEUERN SPAREN BEIM ERBEN UND VERSCHENKEN STEUERN SPAREN BEIM ERBEN UND VERSCHENKEN Agenda 1. Aktueller Überblick 2. Müssen Ihre Erben Erbschaftsteuer zahlen? 3. Wie viel müssen Ihre Erben zahlen und wann? 4. Wie können Sie dem entgegenwirken?

Mehr

Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung Testamentsvollstreckung Im Rahmen der Nachfolgeplanung und Testamentsgestaltung sollten Sie immer prüfen lassen, ob die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sinnvoll ist. Durch die Testamentsvollstreckung

Mehr