Niemand stirbt ohne Erben
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- Willi Förstner
- vor 7 Jahren
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1 Niemand stirbt ohne Erben
2 Zukunftsforscher errechneten, dass allein in Deutschland in diesem Jahrzehnt in etwa acht Millionen Haushalten Vermögen von insgesamt rund zwei Billionen Euro vererbt werden. Diese Zahlen machen nachdenklich, wenn man bedenkt, dass nur ca. 30 % der Bürger durch ein Testament vorgesorgt haben. Jeder, der eigene Vorstellungen darüber hat, wie er sowohl sein Alter genießt, als auch, wem er schließlich sein Vermögen hinterlassen will, sollte seinen Nachlass frühzeitig regeln. Haben Sie schon einmal daran gedacht, wer Sie im Alter betreut? Wissen Sie schon heute, welches Ihrer Kinder Sie später pflegen wird, oder möchten Sie das unter allen Umständen vermeiden? Haben Sie sich auf ein Leben im Alter vorbereitet? Wollen Sie eine durch den Staat vorgesehene Berufsbetreuung durch Dritte vermeiden? Haben Sie vorgesorgt, falls Ihnen unverhofft ein Unfall zustößt? Ist Ihre Unternehmensnachfolge geregelt? Sind Ehepartner und minderjährige Kinder in der Lage den Betrieb fortzuführen? Wissen Sie, wie die gesetzliche Erbfolge funktioniert, was Sie beachten müssen, wenn Sie ein Testament verfassen, und wann ein Erbvertrag die bessere Lösung ist? Ist Ihnen bewusst, dass Ihre Erben die Erbschaft auch ausschlagen können?
3 Wissen Sie, wie Sie für Ihren Lebenspartner und Ihre Kinder in Ihrem Sinne vorsorgen können, um damit Krisensituationen zu vermeiden? Wissen Sie, wie man Erbengemeinschaften vermeidet, was Enterbung bedeutet und wem ein Pflichtteil zusteht, welche Aufgaben ein Testamentsvollstrecker hat, welche Besonderheiten für Vermögen im Ausland gelten? Nicht nur Sie, auch Ihre Erben stehen häufig vor vielen Fragen: Wissen Sie, was Ihre Erben nach dem Erbfall tun müssen, kennen Sie die Haftungsrisiken für Erben, wann es sinnvoll ist, eine Erbschaft auszuschlagen, und welche Fristen Ihre Erben beachten müssen? Nur einige der unzähligen Fragen mit denen Sie sich beschäftigen sollten, um Ihre Lieben nicht unnötig mit unlösbaren Problemen zu konfrontieren. Hinter Ihnen steht als sachkundiges engagiertes Team für Altersvorsorge: Rechtsanwalt und Notar Werner Kordt Rechtsanwältin Ute A. Lindenberg Diplom-Betriebswirt Helmut W. Philipps, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT), zugleich Willensvollstrecker in der Schweiz Mit Ihnen zusammen ermöglichen wir Ihrer Familie, das Erbe ohne Streitigkeiten antreten zu können. Wir beraten Sie auch in Spezialfragen des nationalen und internationalen Erbrechts, u. a. in der EU und der Schweiz, bei geplantem Wohnsitzwechsel ins Ausland (Altersruhesitz).
4 Wir kennen die Problematik der deutschen Wegzugsbesteuerung für Privatpersonen und Unternehmen. Wir wissen, wie man Auslandsimmobilien richtig vererbt. Wir entwerfen und gestalten mit Ihnen Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag mit notarieller Beurkundung. Wir beraten Sie zum Thema Steuersparmodelle und helfen bei Problemfällen und der komplizierten Vertragsgestaltung für Lebensgemeinschaften. Gewissenhaft entwickeln wir Ihre individuelle General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und Vorsorgeplan. Wir berechnen die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Als Treuhänder übernehmen wir die Geschäftsführertätigkeit bei Personen- und Kapitalgesellschaften, auf Wunsch auch die Vermögens- und Nachlassverwaltung, vertreten Sie und Ihre Erben vor Behörden und Gerichten. Sollten Sie bereits Erbe sein, so helfen wir Ihnen auch bei Auseinandersetzungen zwischen Miterben. Sollten Sie einen Erben nicht berücksichtigt haben, so trösten Sie Ihr Gewissen mit der Feststellung: Wer im Testament nicht bedacht wurde, dem bleibt auch die Erbschaftsteuer erspart. Durch Vorsorge das Leben auch im Alter genießen!
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Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird
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