Ein Legat für Hörbehinderte
|
|
- Eike Böhm
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ein Legat für Hörbehinderte Ein Testament ermöglicht Ihnen zu entscheiden, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Neben Personen können Sie als Erbin auch eine gemeinnützige Organisation einsetzen, deren Arbeit und Ziele Ihnen besonders wichtig sind. Das kann zum Beispiel heissen, dass Sie sich für hörbehinderte Menschen mit einem Legat engagieren. Wie Sie dies am besten tun, zeigt Ihnen dieser Ratgeber. Haben Sie sich auch schon mit dem Gedanken getragen, ein Testament zu schreiben? Das frühzeitige Verfassen eines Testaments hat viele Vorteile: Missverständnisse unter den Erben werden vermieden, und vor allem können Sie diejenigen Personen berücksichtigen, die Ihnen besonders nahe stehen. Immer mehr Menschen in der Schweiz begünstigen in ihrem letzten Willen auch eine gemeinnützige Organisation. Doch wie macht man das? Wie hoch ist der Pflichtteil? Und was genau ist ein Legat? Mit diesem Ratgeber möchte der Dachverband des schweizerischen Hörbehindertenwesens solche Fragen beantworten. Rund Schwerhörige leben in der Schweiz. Wer jemand von ihnen aus seinem näheren Umfeld kennt, weiss, was eine Hörbehinderung bedeutet: Allzu oft sind schwerhörige Menschen gesellschaftlich ausgeschlossen. Die Hörbehinderung isoliert - in der Ausbildung, in der Familie, am Arbeitsplatz, in der Freizeit. Für die soziale Einbindung von hörbehinderten Menschen in die Gesellschaft und für mehr Chancengleichheit engagieren sich in der Schweiz zahlreiche Organisationen und Vereine wie beispielsweise pro audito berner oberland. Sie alle sind auf Unterstützung von Privatpersonen zwingend angewiesen, und dabei sind Legate ein äusserst wertvoller Beitrag. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Interesse.
2 Wie schreibe ich ein Testament? Ein Testament zu schreiben, ist in den meisten Fällen einfacher, als man denkt. Oftmals genügen ein paar wenige Zeilen, damit die persönlichen Wünsche im Todesfall berücksichtigt werden. Als erstes sollten Sie sich Zeit nehmen, Ihre wichtigsten Vermögens- und Sachwerte in einer Liste festzuhalten. Danach ist zu überlegen, wen Sie zusätzlich zu Ihren nächsten Verwandten begünstigen möchten. Dies können Personen wie Ihr Patenkind sein oder eine gemeinnützige Organisation, deren Ziele Ihnen am Herzen liegen. So vorbereitet, verfassen Sie Ihr Testament entweder selbst (eigenhändige Verfügung) oder zusammen mit einer Fachperson (öffentliche Verfügung). Eigenhändige Verfügung Sie schreiben Ihren letzten Willen auf ein Blatt Papier. Damit Ihr Testament rechtsgültig ist, müssen Sie dabei ein paar Dinge berücksichtigen: Schreiben Sie Ihr Testament von Anfang bis Ende von Hand. Mit Schreibmaschine oder Computer geschriebene Testamente sind ungültig. Als Überschrift soll «Testament», «Letztwillige Verfügung» oder «Letzter Wille» stehen. Versehen Sie Ihr handgeschriebenes Testament mit dem Ort, an dem Sie es geschrieben haben, und mit dem exakten Datum. (Ein ungenaues Datum wie «im Mai 20U» kann ein Testament anfechtbar machen.) Unterschreiben Sie das Testament mit Ihrem Namen. Zur Sicherheit können Sie die eigenhändige Verfügung jederzeit von einem Notar oder Rechtsanwalt durchlesen lassen. Öffentliche Verfügung Diese Variante empfiehlt sich bei komplizierten Familien-, Finanz- oder Erbverhältnissen. Ein Anwalt oder ein Notar verfasst in Ihrer Anwesenheit das Testament genau so, wie Sie es wünschen. Durch ihre Unterschrift bestätigen zwei Zeugen, dass das Testament Ihrem Willen entspricht.
3 Welche Möglichkeiten habe ich. mein Erbe aufzuteilen? Gewisse Teile Ihres Vermögens sind als Pflichtteil gesetzlich für Ihre Erben bestimmt (siehe Seite 9). Unter Berücksichtigung der Pflichtteile können Sie Ihr Vermögen ansonsten ganz nach Ihren Vorstellungen verteilen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: Legat Mit einem Legat (auch Vermächtnis genannt) hinterlassen Sie einer nahe stehenden Person oder einer Organisation einen festgelegten Betrag und/oder bestimmte Sachwerte (z.b. Immobilien, Wertpapiere oder Kunstwerke). Erbeinsetzung Mit einer Erbeinsetzung können Sie einer gemeinnützigen Organisation einen prozentualen Anteil Ihres Vermögens hinterlassen. In diesem Fall wird die als Miterbin eingesetzte Organisation neben den anderen Erben Mitglied in der Erbengemeinschaft. Nacherbeneinsetzung Mit einer Nacherbeneinsetzung können Sie die eingesetzten Erben dazu verpflichten, die Erbschaft nach Eintritt einer Bedingung (beispielsweise nach dem Tod des Erben) an eine andere Person oder Organisation (Nacherbe) weiterzugeben. Ehe- und Erbvertrag In einem Ehe- und Erbvertrag können Sie Ihren Nachlass gemeinsam mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin regeln. In einem solchen Vertrag können Sie festhalten, dass ein Teil des Vermögens als Legat an eine Organisation geht. Für einen Ehe- und Erbvertrag müssen Sie in jedem Fall einen Notar beiziehen. Willensvollstrecker In Ihrem Testament können Sie eine Person Ihres Vertrauens oder einen Rechtsanwalt als so genannten Willensvollstrecker einsetzen. Den Willensvollstrecker betrauen Sie mit der Erbschaftsverwaltung und der Erbteilung. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn sonst niemand da ist, der nach Ihrem Tod die letzten Dinge regelt.
4 Was mache ich mit dem fertig geschriebenen Testament? Am besten bewahren Sie Ihr Testament an einem nicht jedermann zugänglichen Ort in einem verschlossenen und angeschriebenen Umschlag auf. Bedenken Sie dabei jedoch, dass das Testament im Todesfall nicht allzu schwierig aufzufinden sein sollte. Sie können Ihr Testament auch bei Ihrer Wohnsitz- oder Heimatgemeinde hinterlegen. Da diese Gemeinden im Todesfall immer informiert werden, haben Sie die Sicherheit, dass Ihr letzter Wille tatsächlich vollstreckt wird. Eine öffentliche Verfügung (notarielles Testament) wird übrigens immer auch beim Notar hinterlegt. Falls Sie eine gemeinnützige Organisation in Ihrem Testament berücksichtigen, können Sie die Organisation selbstverständlich gerne darüber informieren. Ein kurzer Brief oder eine genügt. Fragen und Antworten rund um das Testament Was geschieht, wenn ich kein Testament verfasse? Ihr Erbe wird nach dem Gesetz auf den Ehepartner und die Nachkommen verteilt. Sind diese nicht vorhanden, geht das Erbe an entfernte Verwandte. Als entfernte Verwandte gelten Grosseltern sowie deren Nachkommen. Sind auch diese nicht vorhanden, wird der Staat zum Alleinerben. Ich bin verheiratet. Gilt mein Testament für uns beide? Nein, das Testament gilt nur für diejenige Person, die es verfasst. Gemeinsame Testamente sind ungültig. Für Ehe- oder Lebenspartner, die ihre Erbfolge zusammen regeln möchten, empfiehlt sich der Abschluss eines öffentlich beurkundeten Erbvertrags. Kann ich jemanden enterben? Die Enterbung von pflichtteilsberechtigten Ehegatten oder nächsten Verwandten ist nur dann zulässig, wenn die betreffende Person ihre familienrechtlichen Pflichten sträflich vernachlässigt hat. Liegt dieser Fall vor, müssen Sie das im Testament begründen.
5 Wird mein Nachlass besteuert? Erbschaften und Vermächtnisse an Ehegatten und Nachkommen sind in der Regel steuerfrei. Bei anderen Verwandtschaftsverhältnissen beträgt der Steuersatz je nach Kanton bis zu 40 Prozent. Gemeinnützige Organisationen hingegen sind in den meisten Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. Somit geht Ihr Legat nicht an den Staat, sondern es kommt in vollem Umfang den Projekten zugute, die Ihnen wichtig sind. Kann ich einer gemeinnützigen Organisation vorschreiben, für welchen Zweck mein Legat eingesetzt werden soll? Ja. Es ist jedoch ratsam, die Verwendung eines Legats nicht allzu stark einzugrenzen. Zwischen der Niederschrift des Testaments und dem Todesfall kann sehr viel Zeit verstreichen, in der sich begünstigte Projekte ändern oder allenfalls eingestellt werden. Was ist der Pflichtteil und wie hoch ist er? Unter dem Pflichtteil versteht man denjenigen Teil des Nachlasses, der den gesetzlichen Erben zwingend zusteht. Dabei handelt es sich um die Kinder/Nachkommen, die Ehepartnerin/den Ehepartner und die Eltern (falls keine Nachkommen da sind). Die so genannte «freie Quote» ist jener Teil des Nachlasses, den Sie frei vergeben können, ohne die Pflichtteile zu verletzen. Über die freie Quote kann nur mittels Testament oder Erbvertrag verfügt werden. Pflichtteile und freie Quote an Beispielen: Der Verstorbene lässt einen Ehepartner zurück. Der Pflichtteil für den hinterbliebenen Ehepartner ist ½ der Erbmasse. Die restliche Hälfte (freie Quote) kann an Freunde, Verwandte oder Organisationen vermacht werden. Der Verstorbene lässt einen Ehepartner und Kinder zurück. Der hinterbliebene Ehepartner hat Anspruch auf ¼ des Erbanspruchs, die Kinder auf 3/8. Die freie Quote von 3/8 bleibt übrig, um andere Personen o- der Organisationen zu begünstigen. Der Verstorbene lässt nur Kinder/Nachkommen zurück. Den direkten Nachkommen stehen gesetzlich 3/4 des Nachlasses als Pflichtteil zu. Die freie Quote beträgt 1/4 des Nachlasses, der zur Begünstigung von anderen Personen oder Organisationen freisteht.
6 pro audito berner oberland veranstaltet lokale Kurse zur besseren Verständigung führt gesellige und kulturelle Anlässe durch veranstaltet Fach- und Diavorträge sowie Lesungen organisiert Ausflüge, kleine Wanderungen und Besichtigungen trifft Massnahmen gegen die Vereinsamung vertritt die Anliegen der Hörbehinderten in der Öffentlichkeit setzt sich für den Einbau von Höranlagen in öffentlichen Gebäuden ein pflegt Kontakte mit anderen Hörbehinderten-Vereinen und mit dem Dachverband pro audito schweiz pro audito berner oberland Hören heisst dazugehören 3600 Thun Telefon / PC-Konto: pro audito schweiz pro audito schweiz ist der Verband der Selbst- und Fachhilfe für Menschen mit Hörproblemen und deren Angehörige. Mit einem dichten Netz von regionalen Vereinen sowie über die Schweizerische Tinnitus-Liga übt er eine Dachfunktion aus. Gegenüber dem Bund und den Sozialversicherungen vertritt der Verband die Interessen der hörbehinderten Menschen. pro audito schweiz setzt sich dafür ein, dass Hörbehinderte ein Leben ohne Benachteiligungen führen können. Für dieses Ziel engagiert sich der Verband auf politischer Ebene, gegenüber der Hörmittelbranche und mit der Schulung von Spezialisten für Höranlagen in öffentlichen Gebäuden. pro audito schweiz Feldeggstrasse 69 Postfach Zürich Telefon Fax / PC-Konto:
Ein Legat für Janin. Berücksichtigen Sie Hörbehinderte und Gehörlose in Ihrem Testament. Herausgegeben vom Hörbehinderten- und Gehörlosenwesen Schweiz
Ein Legat für Janin. Berücksichtigen Sie Hörbehinderte und Gehörlose in Ihrem Testament. Herausgegeben vom Hörbehinderten- und Gehörlosenwesen Schweiz Inhalt Editorial S. 2 Wie schreibe ich ein Testament?
MehrEin Legat für Janin. Berücksichtigen Sie Hörbehinderte und Gehörlose in Ihrem Testament. Herausgegeben vom Hörbehinderten- und Gehörlosenwesen Schweiz
Ein Legat für Janin. Berücksichtigen Sie Hörbehinderte und Gehörlose in Ihrem Testament. Herausgegeben vom Hörbehinderten- und Gehörlosenwesen Schweiz Inhalt Editorial S. 2 Wie schreibe ich ein Testament?
MehrLiebe Leserin, lieber Leser
Liebe Leserin, lieber Leser Was wir einmal hinterlassen werden, beschäftigt uns je länger je mehr, wie älter wir werden. Auch wenn das Thema nicht einfach ist, ist es doch wichtig, sich frühzeitig und
MehrGESTALTEN SIE EIN STÜCK ZUKUNFT! RATGEBER FÜR TESTAMENT UND LEGATE STIFTUNG SYNAPSIS ALZHEIMER FORSCHUNG SCHWEIZ AFS
GESTALTEN SIE EIN STÜCK ZUKUNFT! RATGEBER FÜR TESTAMENT UND LEGATE STIFTUNG SYNAPSIS ALZHEIMER FORSCHUNG SCHWEIZ AFS EDITORIAL Vielen Dank, dass Sie unseren Testament-Ratgeber bestellt haben. Viele Menschen
MehrEIN GESCHENK AN ZUKÜNFTIGE GENERATIONEN TESTAMENT-RATGEBER DER STIFTUNG UMWELTEINSATZ
EIN GESCHENK AN ZUKÜNFTIGE GENERATIONEN TESTAMENT-RATGEBER DER STIFTUNG UMWELTEINSATZ INHALTSVERZEICHNIS Das Testament... 3 Das Legat... 6 Nacherben-Einsetzung... 7 Das geschieht mit dem Testament nach
MehrWerte, die Ihnen am Herzen liegen, sind nicht vergänglich. Testamente und Legate
Werte, die Ihnen am Herzen liegen, sind nicht vergänglich Testamente und Legate 1 Gemeinsam gegen Brustkrebs Die Patientin im Zentrum der Forschung Vorwort Vielen Menschen fällt es schwer, sich mit dem
MehrInformationsschreiben Legate
Informationsschreiben Legate Möchten Sie die Stiftung für krebskranke Kinder Regio Basiliensis mit einem Legat unterstützen? Sie helfen damit Kindern mit Krebs sowie ihren Eltern und Geschwistern. Wir
MehrRatgeber für Testamente und Vermächtnisse
Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse Bern, im Dezember 2014 Liebe Leserin, lieber Leser Im Laufe des Lebens verwenden wir viel Kraft darauf, Werte zu schaffen, zu pflegen und weiterzugeben. Doch was
MehrNachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus
Nachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus Das Testament Ein Testament ermöglicht Ihnen, selbst über Ihren Nachlass zu bestimmen. Sie können eine Verteilung Ihres Besitzes in Ihrem Sinne festlegen, Erben einsetzen
MehrLeitfaden für ein Testament
Seite 1 von 5 1. Ein paar Gedanken als Einleitung Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod und was danach folgt. Wenn wir unseren Willen in einem rechtzeitig treffen, haben wir die Möglichkeit
MehrDie Zukunft sichern Av. Louis-Ruchonnet 14 CH Lausanne Tel Fax PC
Die Zukunft sichern Informationen zur Regelung des Nachlasses Klare Verhältnisse schaffen, bevor es zu spät ist In der zweiten Lebenshälfte ist vielleicht auch bei Ihnen der Wunsch stärker, über Ihr
Mehr15. Das Erbrecht, Übungen
15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen
MehrStiftung Vivamos Mejor Informationen zu Nachlass Vermächtnis Erbe
Stiftung Vivamos Mejor Informationen zu Nachlass Vermächtnis Erbe schenken sie zukunft! Erwerbsförderung für Frauen in Kolumbien Nachlass Vermächtnis Erbe machen Sie sich stark für benachteiligte Menschen
Mehr15. Das Erbrecht, Übungen
15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen
MehrKanton St.Gallen Departement des Innern. Testament. Wie verfasse ich ein Testament? Amtsnotariate des Kantons St. Gallen
Kanton St.Gallen Departement des Innern Testament Wie verfasse ich ein Testament? Amtsnotariate des Kantons St. Gallen Rechtliches Welche Verfügungen von Todes wegen gibt es? eigenhändige letztwillige
MehrEin starker Wille kann Berge versetzen. Der letzte ganz besonders.
Ein starker Wille kann Berge versetzen. Der letzte ganz besonders. Ihr Vermächtnis für die Hospizarbeit JOHANNES-HOSPIZ OBERBERG STIFTUNG Gutes bewirken über das eigene Leben hinaus Haben Sie sich schon
Mehrzu lebzeiten säen Informationsbroschüre der vbg zum Thema Legat und Testament
zu lebzeiten säen Informationsbroschüre der vbg zum Thema Legat und Testament Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser Worte, Taten, Gesten was wir in Liebe an andere Menschen weitergeben, wird Frucht
MehrTestament und Berliner Testament
Seniorenclub Wallotstraße, Vortrag am 5. November 206 Testament und Berliner Testament Ausgangslage Weitergabe von Vermögen nach dem Tod Gesetzliche Erbfolge Individuell bestimmte Erbfolge Gesetzliche
MehrBleibend die Hand ausstrecken für taubblinde Kinder. Testament-Ratgeber Tanne
Bleibend die Hand ausstrecken für taubblinde Kinder Testament-Ratgeber Tanne Liebe Leserin, lieber Leser Die Tanne ist ein Vermächtnis: Die Schweizerische Stiftung für Taubblinde sichert auf Dauer das
MehrPuroVivo-Checkliste: Erben und Vererben
Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 PuroVivo-Checkliste: Erben und Vererben Die PuroVivo-Checkliste bietet Ihnen eine Orientierung zu den Themen Testament Erben und Vererben und soll Ihnen helfen, mit den richtigen
MehrIn Würde altern. Dank Ihrem Legat.
In Würde altern. Dank Ihrem Legat. Wertvolles schenken. Domicil steht allen älteren Menschen offen. Hier erhalten sie eine umfassende Betreuung nach Mass, können komfortabel wohnen sowie gesund und abwechslungsreich
MehrKanton St.Gallen Departement des Innern. Testament. Wie verfasse ich ein Testament? Amtsnotariate des Kantons St. Gallen
Kanton St.Gallen Departement des Innern Testament Wie verfasse ich ein Testament? Amtsnotariate des Kantons St. Gallen Rechtliches Welche Verfügungen von Todes wegen gibt es? eigenhändige letztwillige
MehrLetzter Wille als neuer Anfang Die Testaments - Spende Dr. Thomas Curdt LL.M. (Cambridge)
Letzter Wille als neuer Anfang Die Testaments - Spende Dr. Thomas Curdt LL.M. (Cambridge) Rechtsanwalt und Steuerberater Kapp, Ebeling & Partner 1 Gliederung des Vortrags: I. Gesetzliche Erbfolge Überblick
Mehr1. VORWORT 2. ERBSCHAFT 2.1. EIGENHÄNDIGES, HANDSCHRIFTLICHES TESTAMENT 2.2. ÖFFENTLICHES TESTAMENT 2.3. ERBVERTRAG 2.4. ÄNDERUNGEN/WIDERRUF
Erbschaft Inhaltsverzeichnis 1. VORWORT 2. ERBSCHAFT 2.1. EIGENHÄNDIGES, HANDSCHRIFTLICHES TESTAMENT 2.2. ÖFFENTLICHES TESTAMENT 2.. ERBVERTRAG 2.. ÄNDERUNGEN/WIDERRUF 2.5. ERBEINSETZUNG 2.6. LEGAT/VERMÄCHTNIS
MehrTestament und Erbvertrag
VERBAND BERNISCHER NOTARE Testament und Erbvertrag Wer erbt? Fragen Sie Ihre Notarin oder Ihren Notar PERSÖNLICH DISKRET KOMPETENT Man spricht nicht gerne vom Tod. Und doch muss man sich früher oder später
MehrTestament-Ratgeber der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL)
Ihr Engagement der Landschaft zuliebe Testament-Ratgeber der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) Sehr geehrte Damen und Herren Ihnen liegt unsere Kultur- und Naturlandschaft am Herzen? Auf Spaziergängen
MehrRichtig vererben was Sie wissen sollten
Richtig vererben was Sie wissen sollten Immer wieder wird die Liebenzeller Mission nach Informationen zum Thema Vererben gefragt. Es müssen mehrere Dinge beachtet werden, damit mit dem eigenen Besitz nach
MehrPensionierungsseminar Qualibroker AG. Zürich, 2. Juli Ehe- und Erbrecht. Dr. Walter Sticher
Pensionierungsseminar Qualibroker AG Zürich, 2. Juli 2014 Ehe- und Erbrecht Dr. Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht Sticher Strazzer Zeiter Rechtsanwälte, Zürich www.sszlaw.ch Risiko Urteilsunfähigkeit
MehrTestament, öffentlich oder handgeschrieben Erbvertrag (Ehevertrag) Kombination Ehe-und Erbvertrag oder Testament
Testament, öffentlich oder handgeschrieben Erbvertrag (Ehevertrag) Kombination Ehe-und Erbvertrag oder Testament Letztwillige Verfügungen können mit Auflagen, Bedingungen oder Einschränkungen versehen
MehrDAS ERBRECHT ZGB Systematik und gesetzliche Erben Die Erben ZGB
Seite 1 Lernziele: Die wesentlichen Eigenschaften des Erbrechts erklären Pflichtteil und frei verfügbarer Teil unterscheiden Rechte und Pflichten der letztwilligen Verfügung anwenden DAS ERBRECHT ZGB 457-640
MehrWissenswertes zu Testament und Erbe
Wissenswertes zu Testament und Erbe Sie können über Ihr Hab und Gut weitgehend frei verfügen. Zu Lebzeiten und auch in der Nachlassregelung. Viele Menschen machen jedoch zu Lebzeiten davon keinen Gebrauch.
MehrDataCard. Rund ums Erben. Schweizerische Treuhandgesellschaft AG
DataCard Rund ums Erben Schweizerische Treuhandgesellschaft AG Vorbemerkungen Mit dem Tod eines Menschen gehen seine sämtlichen Vermögenswerte in den Nachlass (Erbmasse) über. War der Erblasser zum Zeitpunkt
MehrGemeinsam handeln für eine bessere Welt
Gemeinsam handeln für eine bessere Welt Helvetas Weinbergstrasse 22a Postfach CH-8021 Zürich Mit Unterstützung von Helvetas haben schon Millionen Menschen Schritte in eine bessere Zukunft gemacht: dank
MehrGEMEINNÜTZIG VERERBEN IHR SOZIALES VERMÄCHTNIS FÜR KRANKE KINDER DER VFK E.V. SANKT AUGUSTIN BEANTWORTET IHRE FRAGEN ZUM THEMA»VERERBEN«.
DER VFK E.V. SANKT AUGUSTIN BEANTWORTET IHRE FRAGEN ZUM THEMA»VERERBEN«. GEMEINNÜTZIG VERERBEN IHR SOZIALES VERMÄCHTNIS FÜR KRANKE KINDER Verein zur Förderung der Kinderklinik und des Deutschen Kinderherzzentrums
MehrERBRECHT. Arno Steinwender
ERBRECHT 1 GRUNDBEGRIFFE 2 BERUFUNG ZUR ERBSCHAFT 2.1 ERBVERTRAG 2.2 LETZTWILLIGE ERKLÄRUNG (VERFÜGUNG) 2.3 GESETZ 3 PFLICHTTEILSRECHT 4 VERFAHREN ZUR ERLANGUNG DER ERBSCHAFT Seite 2 Erbrecht 1 Grundbegriffe
MehrEhe- und Erbrecht. Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht
Ehe- und Erbrecht 10. November 2011 Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht Übersicht I. Zu meiner Person II. III. IV. Was bedeutet erben? Wer erbt nach Gesetz wie viel? 1.
MehrTestamentsführer. Die Thurgauische Krebsliga ist für Krebskranke und Angehörige da.
Testamentsführer Die Thurgauische Krebsliga ist für Krebskranke und Angehörige da www.tgkl.ch Liebe Leserin, lieber Leser Was soll dereinst geschehen mit den Werten, die wir während unseres Lebens erarbeitet
MehrTestament und Testierfähigkeit
Testament und Testierfähigkeit 1. Gesetzliche Erbfolge gewillkürte Erbfolge Zunächst ist zwischen testamentarischer Erbfolge als sogenannte gewillkürte Erbfolge einerseits und andererseits der gesetzlichen
MehrBei Blindheit und Sehbehinderung. Erben und Vererben. Nachlassratgeber
Bei Blindheit und Sehbehinderung Erben und Vererben Nachlassratgeber Inhalt Grusswort aus dem Stiftungsrat 3 Die Mühlehalde stellt sich vor 4 6 gute Gründe, die Mühlehalde zu unterstützen 5 Wie können
MehrHeute schon an morgen denken. Pro Natura Ratgeber Testament
Heute schon an morgen denken Pro Natura Ratgeber Testament Roland Gerth Ein Vermächtnis für die Natur Die Endlichkeit des Lebens ist allgegenwärtig. Sie begleitet uns auf Spaziergängen in der Natur. Wir
MehrAbsicherung durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung
173 Absicherung durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung Wer seinen nichtehelichen Lebensgefährten für die Zeit nach seinem eigenen Tod absichern will, muss dies beizeiten regeln. Testament. Selbstverständlich
MehrCheckliste zur Entwicklung einer individuellen Vermögenstransferplanung
Checkliste zur Entwicklung einer individuellen Vermögenstransferplanung Die nachfolgende Checkliste soll helfen, einen Überblick über Ihr aktuelles, im Wege des Erbfalls an die Familie oder sonstige Personen
MehrWas bleibt. Ihr Testament verfassen ein Ratgeber
Was bleibt Ihr Testament verfassen ein Ratgeber «Was bleibt, sind Glaube, Hoffnung, Liebe...» 1. Korinther 13, Vers 13 Titelbild und Bild Seite 2: Marcus Perkins Liebe Leserin, Lieber Leser Wir alle werden
Mehrmayer+roth Fragen zum Erbrecht im Fürstentum Liechtenstein Dr. Peter Mayer IT)
mayer+roth Fragen zum Erbrecht im Fürstentum Liechtenstein Dr. Peter Mayer IT) Inhaltsverzeichnis Gedanken zuvor 1 Grundsätzliches zum Erbrecht 9 1.1 Ich habe etwas von Nachlass und von Verlassenschaft
Mehrder Tierschutzverein im Aargau 1 Tierliebe ist an die Zukunft zu denken.
der Tierschutzverein im Aargau 1 Tierliebe ist an die Zukunft zu denken. 3 «Wir brauchen für Tiere keine neue Moral. Wir müssen lediglich aufhören, Tiere willkürlich aus der vorhandenen Moral auszuschliessen.»
MehrRechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament
Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament 2 Ein Testament und seine Vorteile 3 Eigenhändiges oder öffentliches Testament, einschließlich der Kosten 4 Gesetzliche Erbfolge, einschließlich
MehrSetzen Sie heute ein Zeichen für morgen. Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse
Setzen Sie heute ein Zeichen für morgen Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse Impressum Herausgeberin Stiftung aha! Allergiezentrum Schweiz Scheibenstrasse 20, 3014 Bern Postfach 1, 3000 Bern 22 Tel.
Mehr1. Worum es geht Es geht darum die Verteilung des eigenen Vermögens nach dem Ableben möglichst weise zu gestalten.
Kurze Einführung ins Erbrecht Diese Aufstellung ersetzt keine Beratung Der Artikel beruht auf einem Vortrag für Laien. 1. Worum es geht Es geht darum die Verteilung des eigenen Vermögens nach dem Ableben
MehrFachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser
Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass
MehrWertvolles Testament 1
Wertvolles Testament 1 Ihr letzter Wille kann für jemand anderen ein neuer Anfang sein Der Tod ist ein sensibles Thema. Die wenigsten machen sich gerne Gedanken über ihr Ableben oder was danach geschieht,
MehrVortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April RA MLaw Michael Peter, LL.M.
Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April 2016 RA MLaw Michael Peter, LL.M. } Begrüssung / Vorstellung } Eherecht } Erbrecht } Vorsorgeauftrag } Patientenverfügung Vortrag Ehe-/Erbrecht, Vorsorgeauftrag
MehrTestament, Erbschaft PRO SENECIUIE BENNO STUDER. Wie Sie klare und faire Verhältnisse schaffen. Beobachter. edition
BENNO STUDER Testament, Erbschaft Wie Sie klare und faire Verhältnisse schaffen A PRO SENECIUIE Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis in Zusammenarbeit mit Pro Senectute Beobachter edition Inhalt Vorwort
MehrErbrecht unter Ehegatten
Anwaltskanzlei & Notar Erbrecht unter Ehegatten Wie wichtig ist ein Testament? Immer wieder stellen wir in der Beratung und bei Vorträgen fest, dass Ehepartner bei der Frage Wie erben wir eigentlich untereinander?
MehrErben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland
Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3
Mehr5. Eheliches Güterrecht (Ehe als Vermögensgemeinschaft) 6. Begünstigung (optimale Vorsorge des überlebenden Ehegatten)
Checkliste Erbrecht Inhalt 1. Kein Testament wer bekommt was 2. Das Pflichtteilsrecht die Freiheiten des Erblassers 3. Enterben so wird s gemacht 4. Testament und Erbvertrag 5. Eheliches Güterrecht (Ehe
MehrTestament und Legat. über dentod hinaus...
Testament und Legat über dentod hinaus... Der Tod und das Sterben sind allgegenwärtig. Manchmal kommt der Tod ganz plötzlich, manchmal geht ein langer Sterbeprozess voraus. Der Tod gehört zum Leben beides
MehrMonika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht
Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht Gute Gründe ein Testament zu errichten und Fehler, die Sie dabei vermeiden können Informationsveranstaltung Nachlass/Testament
MehrVorsorgen in der eigenen endlichen Zeit, um Bleibendes zu bewirken...
Vorsorgen in der eigenen endlichen Zeit, um Bleibendes zu bewirken......durch ein Testament zu Gunsten der Überseeischen Missions-Gemeinschaft Leitfaden für Erbschaften und Legate Wir Menschen sind sehr
MehrZu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen.
Erbrecht I. Vorüberlegungen zur Nachlassgestaltung Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen. 1. Was habe ich zu vererben? Vermögensstatus
MehrErben und Verschenken
Erben und Verschenken Vererben - Verschenken - Testament Vererben Jedes Jahr werden ca. 200 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt und die Hälfte davon sind Immobilien. Eine vorzeitige Übertragung des
MehrINHALTSVERZEICHNIS.
INHALTSVERZEICHNIS 1. Gebrauchsanleitung 11 1.1 Wie wird das LAW Book verwendet? 11 1.2 Muss ein Anwalt beigezogen werden? 11 1.3 Wer soll als Willensvollstrecker eingesetzt werden? 11 1.4 In welchen Fällen
Mehr50er 60er 70er 80er 90er 2000er
Engagement bringt Fortschritt auch in der Krebsbekämpfung. Inhalt Im Verlauf der letzten Jahrzehnte hat sich die Welt stark verändert politisch, technisch und industriell. Im gleichen Zug ist auch die
MehrEtwas Bleibendes hinterlassen
Etwas Bleibendes hinterlassen Wissenswertes zum Testament Inhaltsverzeichnis 3 4 7 8 15 16 18 Vorwort Wozu ein Testament? Wie errichte ich ein Testament? Rund um das Testament Schaffen Sie Klarheit über
MehrNiemand stirbt ohne Erben
Niemand stirbt ohne Erben Zukunftsforscher errechneten, dass allein in Deutschland in diesem Jahrzehnt in etwa acht Millionen Haushalten Vermögen von insgesamt rund zwei Billionen Euro vererbt werden.
Mehr«Ich hinterlasse eine bessere Welt.» Testamentratgeber der Krebsforschung Schweiz
«Ich hinterlasse eine bessere Welt.» Testamentratgeber der Krebsforschung Schweiz Inhalt 3 Editorial 4 Was hinterlassen Sie der Welt? 5 Warum soll ich ein Testament machen? 6 Wie schreibe ich ein Testament?
MehrErbfolge. gewillkürte. gesetzliche. Erbfolge. Erbfolge. Bürgerliches Gesetzbuch
Erbfolge gesetzliche gewillkürte Erbfolge Erbfolge Bürgerliches Gesetzbuch Die gesetzliche Erbfolge die Verwandten Diese werden je nach ihrer Nähe zum Verstorbenen eingeteilt in 5 Ordnungen Es erben nur:
MehrInhalt. 1. Wer erbt? Was gehört zum Nachlass? 37. Vo r wort 13
Inhalt Vo r wort 13 1. Wer erbt? 15 Die Regeln des Erbrechts 16 Die Stammesordnung 16 Verwandte als Erben: vier Grundregeln 18 Ehegatte und eingetragene Partnerin 21 Adoptivkinder, Stiefkinderund aussereheliche
MehrMerkblatt zum Ehe- und Erbvertrag
Merkblatt zum Ehe- und Erbvertrag 1. Einleitung Die vorliegende Information dient dazu, Ihnen einen kurzen Überblick zum Thema Ehe- und Erbvertrag zu vermitteln. Einleitend werden einige grundsätzliche
MehrWie gestalte ich mein Testament? Ein Leitfaden
Wie gestalte ich mein Testament? Ein Leitfaden Liebe Leserin, lieber Leser, diese Broschüre soll Ihnen eine Hilfe sein bei Ihren Überlegungen zu der Art, wie Sie Ordnung in die letzten Dinge Ihres Lebens
MehrH. Erbrecht. Als Erbe kannst du einzelne Stücke aus dem Vermögen oder das ganze Vermögen bekommen. Erbrechtstitel. Vermächtnis
H. Erbrecht Lernziel Was sollst du mitnehmen? Du sollst ein Testament verfassen können & wissen, was dir rechtlich zusteht. Im Personenrecht hast du gelernt, dass die Rechtsfähigkeit des Menschen mit dem
MehrErbe, Erbschaft, Testament. Notar Dr. Jens Fleischhauer
Erbe, Erbschaft, Testament Notar Dr. Jens Fleischhauer Übersicht Nachlassplanung und Testamentsgestaltung: Ziele und Wünsche Rahmenbedingungen: - die gesetzliche Erbfolge - das Pflichtteilsrecht - die
MehrEin Vermächtnis zum Wohl der Tiere
Ein Vermächtnis zum Wohl der Tiere Orientierungshilfe zur Regelung Ihres Nachlasses Marek M Fotolia.com «Was ein Mensch an Gutem in die Welt hinausgibt, geht nicht verloren.» Albert Schweitzer (1875 1965)
MehrEin Vermächtnis zum Wohl der Tiere
Ein Vermächtnis zum Wohl der Tiere Orientierungshilfe zur Regelung Ihres Nachlasses Marek M Fotolia.com «Was ein Mensch an Gutem in die Welt hinausgibt, geht nicht verloren.» Albert Schweitzer (1875 1965)
MehrGutes tun, das bleibt. Ein Testament-Ratgeber
Gutes tun, das bleibt. Ein Testament-Ratgeber Rheumaliga Bern ist ZEWO-zertifiziert. Das Gütesiegel steht für: zweckbestimmten, wirtschaftlichen und wirksamen Einsatz Ihrer Spende transparente Information
MehrHandout zum Vortrag. "Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene" am 20. September 2013 in Groß-Gerau. Dr.
Handout zum Vortrag "Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene" am 20. September 2013 in Groß-Gerau Dr. Thomas Milde Dr. Thomas Milde Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht Bleichstraße
MehrDas gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament
Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Unerwünschte Folgen der gesetzlichen Erbfolge für Ehegatten Ehepartner möchten nicht nur ihr gemeinsames Leben gestalten, sondern auch
MehrTestament und Erbvertrag. Wer erbt? Rechtsberatung inklusive. Ihre Berner Notare.
Testament und Erbvertrag Wer erbt? Rechtsberatung inklusive. Ihre Berner Notare. Obwohl man nicht gerne über den Tod spricht, muss man sich früher oder später mit ihm befassen. Dazu gehört auch die Frage,
Mehrzeichen l setzen Ratgeber «Testament, Erbschaft und Vermächtnis»
zeichen l setzen Ratgeber «Testament, Erbschaft und Vermächtnis» hilfe l zur selbsthilfe Überall auf der Welt gibt es Menschen, die sich für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung einsetzen.
MehrGüterrecht & Erbrecht Swiss Life Select Impulsseminar Gut vorbereitet in die 3. Lebensphase. Sandra Häsler-Moser Rechtsanwältin und Notarin
Güterrecht & Erbrecht Swiss Life Select Impulsseminar Gut vorbereitet in die 3. Lebensphase Sandra Häsler-Moser Rechtsanwältin und Notarin Todesfall 1. Stufe Güterrecht 2. Stufe Erbrecht Güterrechtliche
MehrUnternehmertestament
Unternehmertestament III von Prof. Dr. Wolfgang Burandt, LL. M., M. A., MBA (Wales) Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Mediator (BAFM) in Hamburg Dr. Hannelore Zacher-Röder Rechtsanwältin,
MehrHeimat verbindet. Eine Brücke schlagen zwischen heute und morgen. Ratgeber für Erbschaften und Legate.
Heimat verbindet. Eine Brücke schlagen zwischen heute und morgen. Ratgeber für Erbschaften und Legate. SCHWEIZER HEIMATSCHUTZ PATRIMOINE SUISSE HEIMATSCHUTZ SVIZZERA PROTECZIUN DA LA PATRIA Heimat und
MehrErben Vererben Erbschaftsteuer
Erben Vererben Erbschaftsteuer Landshut, 13.06.2015 Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin
MehrRechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament
Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament Ein Testament und seine Vorteile Das Testament (Lat.,,testari : bezeugen) ist ein Rechtsgeschäft, eine einseitig getroffene Verfügung des Erblassers.
MehrErben, vererben und vermachen
In Deutschland werden jährlich Milliardenwerte vererbt. Wer kein Testament macht, lässt seine Erben oft mit einer Fülle von Problemen allein. Rechtzeitig zu regeln, in welcher Weise das Vermögen auf die
MehrInhalt. Wie Sie Ihre persönliche Erbfolge optimal regeln 29 Testament oder Erbvertrag? 30 So errichten Sie Ihr Testament 35
2 Inhalt Ihr Vermögen in guten Händen 5 Weshalb Sie ein Testament verfassen sollten 6 Gesetzliche Erbfolge was ist das? 7 Wie wird Ihr Ehegatte berücksichtigt? 10 Welche Erbfolge ist für Sie die richtige?
MehrKapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt Was erbt der Ehegatte? Pflegende Angehörige...
Inhalt Vorwort... 9 Einleitung... 11 Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge... 13 Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt... 14 Was erbt der Ehegatte?... 18 Pflegende Angehörige... 22 Kapitel 2: Das Testament...
MehrTESTAMENT UND ERBRECHT
TESTAMENT UND ERBRECHT ERBRECHT Der Erblasser kann zu Lebzeiten die Erbfallregelung individuell in einem Testament regeln. Wenn das nicht der Fall ist, erfolgt die Erbfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Mehrkammergericht Wie errichte ich ein Testament?
Wie errichte ich ein Testament? von Oliver Elzer, Dr., Richter am Kammergericht Warum sollte ich ein Testament errichten? Ä Versorgung Å Partner, Abkömmlinge (Kinder und Enkel) und sonstige nahe Verwandte
MehrEtwas Bleibendes hinterlassen Wissenswertes zum Testament
Etwas Bleibendes hinterlassen Wissenswertes zum Testament Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Wozu ein Testament? 4 Wie errichte ich ein Testament? 6 Schaffen Sie Klarheit über Ihren Nachlass 6 Der gesetzliche
MehrWorkshop 3 Wie erstelle ich ein Testament?
Workshop 3 Dr. jur. Marie-Theres Frick Frick & Partner Rechtsanwälte, Vaduz Freitag, 9. November 2007 Workshop 3 Themen Liechtensteinisches Erbrecht (FL-Bürger, andere Staatsbürgerschaft) Testament und
MehrRichtig vererben unter Ehegatten
Beck kompakt Richtig vererben unter Ehegatten Das Berliner Testament Bearbeitet von Julia Roglmeier, Maria Demirci 2. Auflage 2016. Buch. 127 S. Kartoniert Format (B x L): 10,4 x 16,1 cm Recht > Zivilrecht
MehrErben und Vererben Was kann ich frühzeitig regeln?
Erben und Vererben Was kann ich frühzeitig regeln? - Auszug aus der Präsentation - GenerationenManagementMandat, Seite 1 Disclaimer Diese Präsentation stellt weder eine Rechtsberatung noch eine Steuerberatung
MehrVerwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser
Die gesetzliche Erbfolge der Staat entscheidet für Sie wöhnlichen Aufenthalt hatte. Wohnte der Erblasser also zum Beispiel in Bonn, so fiele die Erbschaft dem Land Nordrhein- Westfalen zu. Lässt sich das
MehrDas Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen.
Das Erbrecht Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen. Es wird unterschieden zwischen der: gesetzlichen Erbfolge und der gewillkürten Erbfolge (Testament, Erbvertrag)
MehrEhegatten-Erbrecht: Vererben aus Liebe, aber mit Köpfchen
Ehegatten-Erbrecht: Vererben aus Liebe, aber mit Köpfchen Foto: momanuma - Fotolia.com Ein Verkehrsunfall oder ein Herzinfarkt: Schnell ist s passiert! Zur Ohnmacht, Trauer und Fassungslosigkeit über den
MehrDas liechtensteinische Erbrecht
Das liechtensteinische Erbrecht Was muss ich wissen, was sollte ich berücksichtigen? Dr. Vivien Gertsch Finanzerweg 3 FL-9496 Balzers Tel.: +423 384 35 92 Fax: +423 384 35 93 www.vip-beratung.com info@vip-beratung.com
Mehr