DAS ERBRECHT ZGB Systematik und gesetzliche Erben Die Erben ZGB
|
|
- Leon Lang
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Seite 1 Lernziele: Die wesentlichen Eigenschaften des Erbrechts erklären Pflichtteil und frei verfügbarer Teil unterscheiden Rechte und Pflichten der letztwilligen Verfügung anwenden DAS ERBRECHT ZGB Systematik und gesetzliche Erben Die Erben ZGB Die gesetzlichen Erben ZGB Verwandte Erben Nachkommen ZGB 457 Elterlicher Stamm ZGB 458 Grosselterlicher Stamm ZGB 459 Umfang der Erbberechtigung ZGB 460 Überlebender Ehegatte ZGB 462 Gemeinwesen ZGB 466 Die Verfügungen von Todes wegen ZGB Der Erbgang ZGB Die Eröffnung des Erbgangs ZGB Die Wirkungen des Erbgangs ZGB Die Teilung der Erbschaft ZGB Aufgaben zu den Grundlagen und Begriffen Welche Möglichkeiten der Erbfolge unterscheidet man? Wie nennt man im Erbrecht den Verstorbenen? Unter welchem Begriff fasst man die Vermögens- und Schuldenverhältnisse zusammen, die der Verstorbene hinterlässt?
2 Seite 2 Die gesetzliche Erbfolge Die gesetzlichen Erben werden nach Stämmen oder Parentelen eingeteilt. Die Parentelen-Ordnung: 1 = Nachkommen, erste Parentele (1-3); 11 = Elterliche Parentele (4-8); 111 = Grosselterliche Parentele (9-13); IV = Staat Beispiele:
3 Seite 3 Aufgabe 4 Herbert Weber ist gestorben. Er hat seine letzten Jahre in einem Altersheim in der Stadt Zürich verbracht. Sein Sohn Max lebt in Aarau und die verheiratete Tochter Gertrud mit ihrer Familie in Luzern. Sie sind sich über die Verteilung der Erbschaft nicht einig, worauf Gertrud eine gerichtliche Auseinandersetzung anstrebt. Wo muss sie ihre Klage anbringen? Aufgabe 5 Die 89jährige Frau Brugger hat ihre Erben auf den Pflichtteil gesetzt und einen Teil ihres Vermögens testamentarisch ihrem Hund Bello vermacht. Die Erben fechten das Testament an. Werden sie damit Erfolg haben? Aufgabe 6 Peter Schwaller hinterlässt seinen Erben ein Sparheft von Fr. 53'000.- sowie Kassaobligationen im Wert von Fr. 80' Beim Möbelhaus Mobiliar sowie bei verschiedenen anderen Firmen hat er aber noch Rechnungen im Gesamtbetrag von ca. Fr. 11'000.offenstehen. Was geschieht jetzt mit diesen Schulden? Aufgabe 7 Welche Möglichkeiten haben Erben von Gesetzes wegen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Erbschaft? Aufgaben zu den gesetzlichen Erben Welche drei Gruppen von gesetzlichen Erben sieht das ZGB für den Fall vor, dass ein Erblasser kein Testament verfasst hat? Das Erbrecht basiert auf dem Prinzip der Blutsverwandtschaft. Es gibt jedoch eine Ausnahme, Wer ist gemeint? Der Nachlass von Roman Graf beträgt 120'000 Franken. Er hinterlässt seine Frau, zwei Kinder. Seine Eltern und die drei Schwestern leben ebenfalls noch. Ein Testament ist keines vorhanden. Wer erbt wieviel? Aufgabe 4 Wie sähe die Situation aus, wenn Roman Graf keine Kinder hätte? Aufgabe 5 Wie sähe die Situation aus, wenn Roman Grafs Frau bereits gestorben wäre?
4 Seite 4 Die Verfügungen von Todes wegen ZGB Die Verfügungsfähigkeit ZGB Letztwillige Verfügung ZGB 467 Erbvertrag ZGB 468 Mangelhafter Wille ZGB 469 Die Verfügungsfreiheit ZGB Verfügbarer Teil ZGB Umfang der Verfügungsbefugnis, Pflichtteil, Begünstigung des Ehegatten, Berechnung des verfügbaren Teils ZGB 471 Enterbung ZGB Die Verfügungsarten ZGB Im allgemeinen ZGB 481 Auflagen und Bedingungen ZGB 482 Erbeinsetzung ZGB 483 Vermächtnis ZGB Ersatzverfügung ZGB 487 Nacherbeneinsetzung ZGB Stiftungen ZGB 493 Erbverträge ZGB Die Verfügungsformen ZGB Errichtung ZGB Im allgemeinen ZGB 498 Öffentliche Verfügung ZGB Eigenhändige Verfügung ZGB 505 Mündliche Verfügung ZGB Widerruf und Vernichtung ZGB Erbverträge ZGB Verfügungsbeschränkung ZGB 516 Die Willensvollstrecker ZGB Erteilung des Auftrags ZGB 517 Inhalt des Auftrags ZGB 518 Die Ungültigkeit und Herabsetzung der Verfügungen ZGB Ungültigkeitsklage ZGB Herabsetzungsklage ZGB Klagen aus Erbverträgen ZGB Ansprüche bei Ausrichtung zu Lebzeiten des Erblassers ZGB 534 Ausgleichung beim Erbverzicht ZGB
5 Seite 5 Aufgaben zu den Verfügungen von Todes wegen Hans Benz ist Elektroniker-Lehrling. Er ist 18 Jahre alt und ist begeisterter Segelflieger. Da sein Hobby nicht ganz ungefährlich ist, kommt er auf die Idee, dass er ein Testament schreiben könnte, um seine Plattensammlung im Falle seines Todes der Freundin zu vermachen. Ist dieses Testament gültig? Oskar Stoll hat kürzlich seinen 60. Geburtstag gefeiert. Er hat eine Frau und zwei Töchter. Um Erbschaftsangelegenheiten hat er sich bisher noch nicht gekümmert. Nun aber will er seinen letzten Willen festhalten. Welche Möglichkeiten stehen ihm dazu offen? Oskar Stoll entscheidet sich für eine öffentliche Verfügung, damit bei seinem möglichen Tod keine Unstimmigkeiten auftreten. Welche Formvorschriften muss er dabei beachten? Platz für persönliche Notizen Hausaufgaben:
Erbrecht. Erbrecht. Welches sind die Rechtsquellen im Erbrecht? 25.02.2013. Silvio Kuster
Erbrecht Silvio Kuster Welches sind die Rechtsquellen im Erbrecht? ZGB = Erbrecht III. Teil EGzZGB EVzZGB Kommentare und Fachzeitschriften wie ZBGR BGE (= Bundesgerichtsentscheide) usw. Erbrecht Vorschriften
MehrProf. Dr. iur. Roland Fankhauser. Erbrecht. 3 Gesetzliche Erbfolge
Erbrecht 3 Gesetzliche Erbfolge I. Rechtfertigung und Grundzüge der gesetzlichen Konzeption Gemeinrechtlich ist schon lange klar, dass die Familie die hauptberechtigte Gruppe des Erbrechts darstellt. Man
MehrStephanie Hrubesch-Millauer Prof. Dr. iur., Rechtsanwältin Professorin an der Universität Bern. Erbrecht. in a nutshell. 2.
Stephanie Hrubesch-Millauer Prof. Dr. iur., Rechtsanwältin Professorin an der Universität Bern Erbrecht in a nutshell 2. Auflage Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis III V
MehrDataCard. Rund ums Erben. Schweizerische Treuhandgesellschaft AG
DataCard Rund ums Erben Schweizerische Treuhandgesellschaft AG Vorbemerkungen Mit dem Tod eines Menschen gehen seine sämtlichen Vermögenswerte in den Nachlass (Erbmasse) über. War der Erblasser zum Zeitpunkt
MehrH. Erbrecht. Als Erbe kannst du einzelne Stücke aus dem Vermögen oder das ganze Vermögen bekommen. Erbrechtstitel. Vermächtnis
H. Erbrecht Lernziel Was sollst du mitnehmen? Du sollst ein Testament verfassen können & wissen, was dir rechtlich zusteht. Im Personenrecht hast du gelernt, dass die Rechtsfähigkeit des Menschen mit dem
MehrTagebuch Internet-Blog 2011. Datum: 07.06.2011 Fach / Thema: Recht/Erbrecht Dozenten: Herr Dohner
Tagebuch Internet-Blog 2011 Datum: 07.06.2011 Fach / Thema: Recht/Erbrecht Dozenten: Herr Dohner Themenschwerpunkte / Vorgehensweisen: Erben- teilen- streiten Ein Beispiel als Vorgeschmack auf unser heutiges
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Vorwort... 5. Die Autoren... 7 FRAGEN, DIE SIE SICH STELLEN SOLLTEN... 17
INHALTSVERZEICHNIS Vorwort... 5 Die Autoren... 7 FRAGEN, DIE SIE SICH STELLEN SOLLTEN... 17 1. Soll Vermögen vor dem Erbfall, etwa im Wege einer Schenkung, vorzeitig übertragen werden?... 18 2. Muss ich
MehrErben & Schenken. Was rechtlich und steuerlich zu beachten ist. Dr. Daniel Malin öffentlicher Notar
Erben & Schenken Was rechtlich und steuerlich zu beachten ist Dr. Daniel Malin öffentlicher Notar Programmübersicht I. Wissenswertes beim Erben & Vererben Der Erblasser hinterlässt kein Testament was nun?
MehrRichtig vererben. Was ist die gesetzliche Erbfolge?
8 Richtig vererben WER ERBT WANN? Sie sind verheiratet und haben zwei Kinder aus erster Ehe. Ihre Ehefrau hat eine Tochter aus erster Ehe. Wer ist Erbe, wenn Ihrer Ehefrau etwas zustößt? Wer erbt, wenn
MehrERBRECHT. Arno Steinwender
ERBRECHT 1 GRUNDBEGRIFFE 2 BERUFUNG ZUR ERBSCHAFT 2.1 ERBVERTRAG 2.2 LETZTWILLIGE ERKLÄRUNG (VERFÜGUNG) 2.3 GESETZ 3 PFLICHTTEILSRECHT 4 VERFAHREN ZUR ERLANGUNG DER ERBSCHAFT Seite 2 Erbrecht 1 Grundbegriffe
MehrRechtswissenschaftliches Institut Prof. Dr. Dominique Jakob
Übersicht Teil 2: Erbrecht A. Grundlagen B. II. Pflichtteilsrecht C. Die Verfügungen von Todes wegen D. Die Erbschaft HS 205 Seite 27. Begriff gesetzlich Gesetzliche Erben Ordnung gilt, wenn Erblasser
MehrAlleinstehend keine Nachkommen
Erbrecht Alleinstehend keine Nachkommen Es erbt der elterliche Stamm. Art. 458 ZGB - Hinterlässt der Erblasser keine Nachkommen, so gelangt die Erbschaft an den Stamm der Eltern. - Vater und Mutter erben
MehrTestament und Testierfähigkeit
Testament und Testierfähigkeit 1. Gesetzliche Erbfolge gewillkürte Erbfolge Zunächst ist zwischen testamentarischer Erbfolge als sogenannte gewillkürte Erbfolge einerseits und andererseits der gesetzlichen
MehrInhalt. Wie Sie Ihre persönliche Erbfolge optimal regeln 29 Testament oder Erbvertrag? 30 So errichten Sie Ihr Testament 35
2 Inhalt Ihr Vermögen in guten Händen 5 Weshalb Sie ein Testament verfassen sollten 6 Gesetzliche Erbfolge was ist das? 7 Wie wird Ihr Ehegatte berücksichtigt? 10 Welche Erbfolge ist für Sie die richtige?
MehrGesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist? Nur ca. 20 % der Bundesbürger haben ein Testament errichtet. Dies obwohl viele nicht die gesetzliche Erbfolge kennen und diese tatsächliche
MehrErben. Teilen. Streiten?
PODIUM MÄRZ 2015 Erben. Teilen. Streiten? Kinga M. Weiss, Rechtsanwältin Hans-Peter Kümin, Rechtsanwalt René Strazzer, Rechtsanwalt Moderation: Hans-Peter Kümin Zürcher Anwaltsverband Geschäftsstelle Birmensdorferstrasse
MehrGesetzliche Erbfolge. Unterhalt für die ersten 30 Tage Wer mit dem Erblasser bis zu dessen Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und
11 Gesetzliche Erbfolge Hat ein Verstorbener keine letztwillige Verfügung hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Einige Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch regeln, wer das Vermögen dann erhält.
MehrDie Personen, die in diesem Falle die Erbschaft erhalten, werden als die «gesetzlichen Erben» bezeichnet. Es sind dies:
ERBEN > REGELN SIE IHREN NACHLASS > SEITE 1 VON 5 ERBEN Regeln Sie Ihren Nachlass A WAS, WENN ICH NICHTS REGLE? Für all diejenigen Personen, die für den Fall ihres Todes keine Vorkehrungen getroffen haben,
MehrWichtig: Der Voraus wird gesetzlich wie ein Vermächtnis behandelt (siehe Kapitel 7 Das Vermächtnis ).
Die gesetzliche Erbfolge Wie erhält der Ehegatte den Voraus? Er muss die Gegenstände von den Erben verlangen und sich das Eigentum übertragen lassen. Da der Ehegatte aber im Besitz der Gegenstände ist,
MehrFamilienrecht Erbrecht 29.04.2010
Würzburger Woche an der Bahçeşehir Universität Istanbul Familienrecht Erbrecht 29.04.2010 Christian Krauße, LL.M. Eur. Familienrecht Unterteilung Eherecht Verwandtschaftsrecht Vormundschafts- und Betreuungsrecht
MehrEhe- und erbrechtliche Fragen zur Unternehmensnachfolge
Referat bei der ERFA-Gruppe Weinfelden vom 11. Januar 2005 Ehe- und erbrechtliche Fragen zur Unternehmensnachfolge Dr. iur. Hans Rudolf Forrer Forrer Lenherr Bögli Rechtsanwälte, Weinfelden Man soll die
MehrKapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt Was erbt der Ehegatte? Pflegende Angehörige...
Inhalt Vorwort... 9 Einleitung... 11 Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge... 13 Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt... 14 Was erbt der Ehegatte?... 18 Pflegende Angehörige... 22 Kapitel 2: Das Testament...
MehrVorwort. Steuerforum 2011 Dr. Christ / Dr. von Elsner
4 Vorwort Am 1.1.2010 ist das viele Jahre diskutierte Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts in Kraft getreten. 1 Die wichtigsten Punkte der Reform betreffen das Pflichtteilsrecht und einen
MehrVorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?
Vorwort 4 Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 13 1. Was bestimmt das Gesetz? 13 1.1 Das Erbrecht Ihrer Verwandten 14 1.2 Das Erbrecht Ihres
MehrEhe- und Erbrecht. Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht
Ehe- und Erbrecht 10. November 2011 Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht Übersicht I. Zu meiner Person II. III. IV. Was bedeutet erben? Wer erbt nach Gesetz wie viel? 1.
MehrWas bringt das ErbRÄG 2015 Neues?
Was bringt das ErbRÄG 2015 Neues? Ziele des ErbRÄG 2015 Modernisierung des Erbrechts Stärkung der Testierfreiheit erbrechtliche Berücksichtigung von Pflegeleistungen Aufwertung der Stellung des Lebensgefährten
MehrSoll das Gut noch fliessen wie das Blut? Familienbilder in aktuellen Diskussionen zur Reform des Erbrechts
Forum für Universität und Gesellschaft Universität Bern Brüchiger Generationenkitt? Generationenbeziehungen im Umbau 10. Dezember 2011 Soll das Gut noch fliessen wie das Blut? Familienbilder in aktuellen
MehrIBM AG Seminar zur Vorbereitung auf die Pensionierung Nachlassplanung, Erbrecht, Testament
IBM AG Seminar zur Vorbereitung auf die Pensionierung Zürich, 26./27. September 2013 Nachlassplanung, Erbrecht, Testament Dr. René Strazzer Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht Übersicht I. Gegenstand
MehrErben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland
Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3
MehrLiebe Leserin, lieber Leser
Liebe Leserin, lieber Leser Was wir einmal hinterlassen werden, beschäftigt uns je länger je mehr, wie älter wir werden. Auch wenn das Thema nicht einfach ist, ist es doch wichtig, sich frühzeitig und
MehrTESTAMENT UND WILLENSVOLLSTRECKUNG
TESTAMENT UND WILLENSVOLLSTRECKUNG INHALTSVERZEICHNIS 1. DAS EIGENHÄNDIGE TESTAMENT... 1 1.1 Formvorschriften... 1 1.2 Hinterlegungsort... 1 1.3 Vorgängige Testamente und Nachträge... 1 1.4 Gesetzliche
MehrMuster Erbbescheinigungen
Muster Erbbescheinigungen Einleitung Der Gemeindeschreiberverband des Kantons Luzern hat am 16. und 31. Januar 2007 eine Weiterbildung Erbrecht durchgeführt. Eines der Themen war den Erbbescheinigungen
MehrErbrechtsänderungsgesetz 2015 aus der Sicht der Pflichtteilsberechtigten
Newsletter Private Clients Issue 4 2016 Erbrechtsreform Teil 4 Erbrechtsänderungsgesetz 2015 aus der Sicht der Pflichtteilsberechtigten Das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) tritt am 1.1.2017
MehrInformationen zum Erbrecht. Informationen zum Erbrecht. Rechtsanwältin Dr. Schröder
Informationen zum Erbrecht 1. Allgemeines... 3 2. Gesetzliche Erbfolge:... 4 I. Erben erster Ordnung... 4 II. Weitere Ordnungen... 4 III. Das Erbrecht des Ehegatten... 4 3. Gewillkürte Erbfolge... 5 I.
MehrProf. Dr. R. Fankhauser. Erbrecht. 7. Doppelstunde, 9. November Verfügungsarten. Prof. Dr. R. Fankhauser.
Erbrecht 7. Doppelstunde, 9. November 2011 7 Verfügungsarten I. Allgemeines Die Verfügungsarten sind im Gesetz im wesentlichen in den Art. 481-493 ZGB geregelt. Hinzukommen insb. die Willensvollstreckung
MehrTestament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos
Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt seine Kinder als Erben ein (inklusive weiterer Bestimmungen und Klausel zur Enterbung
MehrNeues im Erbrecht 2017
Neues im Erbrecht 2017 Mag. Eva Huber-Stockinger, MBA huber ebmer partner Rechtsanwälte GmbH Linz, 28.April 2016 Was ist und wird neu? Was gilt ab wann? EU-ErbrechtsVO seit 17.08.2015 in Geltung (betrifft
MehrDas Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen.
Das Erbrecht Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen. Es wird unterschieden zwischen der: gesetzlichen Erbfolge und der gewillkürten Erbfolge (Testament, Erbvertrag)
MehrTestfragebogen ZGB III (Grundlagen des Erbrechts) (Zeitbedarf: 40 Minuten)
Testfragebogen ZGB III (Grundlagen des Erbrechts) (Zeitbedarf: 40 Minuten) Aufgabe 1 (2.5 Punkte) Grundsachverhalt: Der Erblasser X hinterlässt seine Ehegattin G und folgende Verwandte (vgl. nachstehende
MehrAbkürzungen 10. Vorwort Das Erbrecht der DDR 13. Einführung 13
Inhalt Abkürzungen 10 Vorwort 11 1. Das Erbrecht der DDR 13 1.1. Einführung 13 Garantie des Erbrechts/ Begriff des persönlichen Eigentums/ Testierfreiheit/ gesetzliches Erbrecht/ Alleineigentum eines Ehegatten/
MehrInhaltsübersicht. Vorwort... Inhaltsverzeichnis... IX
Vorwort............................. Inhaltsübersicht V Inhaltsverzeichnis....................... IX A. Die Schenkung von Immobilien............. 1 I. Ziele einer vorweggenommenen Erbfolge........ 1 II.
MehrWillensvollstrecker und Vermögensverwaltung. Inhalt
Willensvollstrecker und Vermögensverwaltung Inhalt Aufgaben des Willensvollstreckers Abgrenzung Willensvollstrecker/Erbschaftsverwaltung Rechtsgrundlagen Willensvollstreckung Massgeblicher Wille Zeitliche
MehrVererben und Erben. 10., überarbeitete Auflage
Vererben und Erben 10., überarbeitete Auflage Beate Backhaus Vererben und Erben 2 Inhaltsverzeichnis 11 Gesetzliche Erbfolge 12 Verwandte 16 Ehegatten und Leben s - partner 26 Nichteheliche Kinder, Adoptivkinder,
MehrWer erbt eigentlich was?
Wer erbt eigentlich was? Die sogenannte gesetzliche Erbfolge kurz erklärt Jeder weiß es, jedem ist es bewusst: Sterben müssen wir alle. Und doch wird oft die Frage an mich herangetragen, wer denn nun eigentlich
MehrNachfolgeregelung im Erbrecht
Nachfolgeregelung im Erbrecht Von Oliver Arter und Mathias H. Plutschow * 1. Übersicht Erbgang Das Erbrecht bestimmt, wer beim Tod des Erblassers wieviel erbt und wie der Nachlass zwischen den Erben aufgeteilt
MehrMerkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt
Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche Hinweise 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerpflichtiger Erwerb 2.4 Steuerbefreiungen 2.5
MehrNachlass, Testament und Legate Eine Einführung in das Thema
Pro Senectute Kanton Zürich / Legateveranstaltung 2010 Nachlass, Testament und Legate Nachlass, Testament und Legate Eine Einführung in das Thema www.studer-law.com Einleitung Der Kranke tut sich keinen
MehrNichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.
Erben und Vererben Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin Briefe an Leroy 1789 2 Überblick
MehrZivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge
Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge Prof. Dr. Kerstin Walther-Reining Professur für Wirtschaftsrecht Fakultät Wirtschaftswissenschaften Zivilrechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensnachfolge
Mehrwer zum Kreis der Erben gehört
Erbrecht Das Erbrecht regelt, wer zum Kreis der Erben gehört und wie die Erbschaft aufgeteilt wird. Es regelt demnach die Rechtsfragen rund um die Vermögens- und Schuldverhältnisse im Todesfall. Das schweizerische
MehrGüter- und Erbrecht. Copyright by VGGV - Alle Rechte vorbehalten - www.vggv.ch - Infothek
Güter- und Erbrecht Das Erbrecht mag für viele als trockene Materie, vergleichbar mit einem Buch mit sieben Siegeln, erscheinen. In Wirklichkeit ist es eine lebendige und sehr interessante Sache. Es geht
MehrErben und Vererben. 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge?
1 Erben und Vererben 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge? Ohne Testament tritt gesetzliche Erbfolge ein. Gesetz = BGB Bürgerliches Gesetzbuch Gilt seit 1.1.1900,
MehrRechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament
Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament 2 Ein Testament und seine Vorteile 3 Eigenhändiges oder öffentliches Testament, einschließlich der Kosten 4 Gesetzliche Erbfolge, einschließlich
Mehr14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses
7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten
MehrGrundprinzipien des Erbrechts. Privaterbfolge Testierfreiheit Gesamt- und Einzelrechtsnachfolge Parentelsystem Repräsentations- und Gradualsystem
Grundprinzipien des Erbrechts Privaterbfolge Testierfreiheit Gesamt- und Einzelrechtsnachfolge Parentelsystem Repräsentations- und Gradualsystem Erbfolge nach Stämmen/Eintrittsrecht Grundbegriffe des Erbrechts
MehrBerliner Testament Risiken und häufige Fehler
Berliner Testament Risiken und häufige Fehler Das Berliner Testament, also ein gemeinsames Testament, bei dem sich die Ehegatten zuerst als Erben und dann gemeinsam die Kinder als Erben des Letztversterbenden
MehrGüter- und Erbrecht Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referent: Sébastien Baumann
Güter- und Erbrecht Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referent: Sébastien Baumann 08. September 2015 BEST WESTERN HOTELBERN Zeughausgasse 9, 3011 Bern ADVOKATUR UND NOTARIAT Güter- und Erbrecht
MehrErbrecht: Grundzüge und Neuerungen Di., 16. April 2013. Dr. jur. Marie-Theres Frick 1
1 Erbrecht: Grundzüge und Neuerungen Dr. iur. Marie-Theres Frick Frick & Partner Rechtsanwälte AG, Vaduz 2 Themen Gesetzliche Erbfolge Pflichtteilsrecht Was erbt der/die überlebende PartnerIn? Was ist
MehrDie Erbrechtsverordnung der EU, Verfügungen von Todes wegen und Fallbeispiele
3. Schweizerischer Notarenkongress 14. November 2014 Die Erbrechtsverordnung der EU, Verfügungen von Todes wegen und Fallbeispiele Philippe Frésard, Notar und Rechtsanwalt, MLE, Bern Freitag, 14. November
MehrTBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich. www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15
TBO Treuhand AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tbo.ch info@tbo.ch 044 457 15 15 TBO Revisions AG Steinstrasse 21 8036 Zürich www.tborevision.ch info@tborevision.ch 044 457 15 55 1 Symbole 2 Formen des
MehrRatgeber für Testamente und Vermächtnisse
Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse Bern, im Dezember 2014 Liebe Leserin, lieber Leser Im Laufe des Lebens verwenden wir viel Kraft darauf, Werte zu schaffen, zu pflegen und weiterzugeben. Doch was
Mehr1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist.
Erbrecht - Auslandserbrecht/ Internationales Erbrecht und die neue EU-Erbrechtsverordnung Vermögen im Ausland/ ausländische Staatsangehörigkeit wer erbt? - Sie haben Vermögen oder Verwandte im Ausland?
MehrBei Blindheit und Sehbehinderung. Erben und Vererben. Nachlassratgeber
Bei Blindheit und Sehbehinderung Erben und Vererben Nachlassratgeber Inhalt Grusswort aus dem Stiftungsrat 3 Die Mühlehalde stellt sich vor 4 6 gute Gründe, die Mühlehalde zu unterstützen 5 Wie können
Mehrsterben erben streiten?
sterben erben streiten? Markus Schärer Notar und Rechtsanwalt Von Graffenried Recht, Bern / Zürich markus.schaerer@graffenried.ch / 031 320 59 11 2 Übersicht 1. Einleitung 2. Zusammenspiel Ehe - und Erbrecht
MehrPD Dr. Daniel Effer-Uhe. Erbrecht
PD Dr. Daniel Effer-Uhe Erbrecht Vor- und Nacherbfolge Der Erblasser kann mehrere Personen zeitlich nacheinander als Erben einsetzen ( 2100). Der Nachlass fällt dann zunächst mit dem Erben dem Vorerben
MehrLeseprobe Text. Die Erbfolge nach Ordnungen
Leseprobe Text Die Erbfolge nach Ordnungen Einer der Grundsätze der gesetzlichen Erbfolge ist das Ordnungs- oder auch Parentelsystem (von lat. parens = Elternteil). Dieses knüpft an einem gemeinsamen Vorfahren
MehrWorkshop 3 Wie erstelle ich ein Testament?
Workshop 3 Dr. jur. Marie-Theres Frick Frick & Partner Rechtsanwälte, Vaduz Freitag, 9. November 2007 Workshop 3 Themen Liechtensteinisches Erbrecht (FL-Bürger, andere Staatsbürgerschaft) Testament und
MehrWissenswertes zu Testament und Erbe
Wissenswertes zu Testament und Erbe Sie können über Ihr Hab und Gut weitgehend frei verfügen. Zu Lebzeiten und auch in der Nachlassregelung. Viele Menschen machen jedoch zu Lebzeiten davon keinen Gebrauch.
MehrErbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge. JProf. Dr. Katrin Haußmann
Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge JProf. Dr. Katrin Haußmann SS 2016 Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge Vorlesungstermine Vorlesung: Dienstag, 9.00-10.30 Uhr Bitte informieren Sie sich über
MehrZu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen.
Erbrecht I. Vorüberlegungen zur Nachlassgestaltung Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen. 1. Was habe ich zu vererben? Vermögensstatus
MehrTESTAMENT UND WILLENSVOLLSTRECKUNG
TESTAMENT UND WILLENSVOLLSTRECKUNG INHALTSVERZEICHNIS 1. DAS EIGENHÄNDIGE TESTAMENT... 1 1.1 Formvorschriften... 1 1.2 Hinterlegungsort... 1 1.3 Vorgängige Testamente und Nachträge... 1 1.4 Gesetzliche
MehrTestamentsgestaltung nach Trennung und Scheidung
Gudrun Fuchs Rechtsanwältin Maximilianstr. 14/III 93047 Regensburg Telefon: 0941/561440 Telefax: 0941/561420 Internet: http://www.rain-fuchs.de e-mail: kanzlei@rain-fuchs.de in Kooperation mit Steuerberaterinnern
MehrTestament und Erbvertrag
VERBAND BERNISCHER NOTARE Testament und Erbvertrag Wer erbt? Fragen Sie Ihre Notarin oder Ihren Notar PERSÖNLICH DISKRET KOMPETENT Man spricht nicht gerne vom Tod. Und doch muss man sich früher oder später
MehrNachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus
Nachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus Das Testament Ein Testament ermöglicht Ihnen, selbst über Ihren Nachlass zu bestimmen. Sie können eine Verteilung Ihres Besitzes in Ihrem Sinne festlegen, Erben einsetzen
Mehr14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses
7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten
MehrDas liechtensteinische Erbrecht
Das liechtensteinische Erbrecht Was muss ich wissen, was sollte ich berücksichtigen? Dr. Vivien Gertsch Finanzerweg 3 FL-9496 Balzers Tel.: +423 384 35 92 Fax: +423 384 35 93 www.vip-beratung.com info@vip-beratung.com
MehrErben und Vererben. Hans-Michael Schiller. Referent:
Aktuelle Rechts- und Steuerfragen des Eigenheims: Vererben oder Schenken 09.30 12.30 Uhr 1.Teil Referent: Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht Merksatz: Wer keine eigene letztwillige Verfügung
MehrErbe, Erbschaft, Testament Was ist zu beachten? Notar Dr. Jens Fleischhauer
Was ist zu beachten? Übersicht Warum ein Testament? Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt was? Testament und Erbvertrag: Gestaltungsmöglichkeiten Grenze der Testierfreiheit: Pflichtteilsrecht Erbschaftsteuer:
MehrWie regle ich meinen Nachlass. Notariat Roland Bolliger Bernstrasse 118 4852 Rothrist www. notariat-bolliger.ch
Wie regle ich meinen Nachlass Notariat Roland Bolliger Bernstrasse 118 4852 Rothrist www. notariat-bolliger.ch Einleitung Nichts in dieser Welt ist sicher, ausser dem Tod und den Steuern. Benjamin Franklin
MehrErben nach dem Gesetz Mittwoch, den 17. März 2010 um 14:15 Uhr - Aktualisiert Mittwoch, den 29. Februar 2012 um 14:35 Uhr
Über den eigenen Tod denkt man nicht gerne nach. Doch gerade wenn es darum geht, dass das kleine oder größere Vermögen auch über Ihr eigenes Leben hinaus erhalten bleiben soll, müssen Sie sich mit der
MehrNichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.
Vorsorge Testament, Überlassung, Patientenverfügung Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin
Mehr14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt
14. Oktober 2016 Erbrecht und Zugewinngemeinschaft Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt Die meisten Ehepaare schließen keinen Ehevertrag. Sie vereinbaren somit keinen besonderen
MehrProf. A.K. Schnyder Lizentiat II-Klausur vom 29. August 2005, Privatrecht (Fall ZGB) Lösungsvorschlag
Prof. A.K. Schnyder Lizentiat II-Klausur vom 29. August 2005, Privatrecht (Fall ZGB) Lösungsvorschlag Sachverhalt Manfred Meierhans, wohnhaft gewesen in Horgen, verstarb am 15. Dezember 2004 in einem Zürcher
MehrInhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird
9 Inhalt Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt 1. Was»erben«bedeutet... 15 2. Wer Erbe sein kann... 17 3. Was geerbt werden kann und was nicht... 18 4. Wenn der Erbe minderjährig ist... 19 5. Wenn die Erben
MehrDie gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge Was und wie wird geerbt? Gesamtrechtsnachfolge. Mit dem Tode eines Menschen geht sein Vermögen ohne dass die Erbin oder der Erbe etwas tun muss oder Kenntnis von dem Erbfall hat
MehrUnd wenn ich nicht mehr da bin
Und wenn ich nicht mehr da bin Podiumsdiskussion vom 10. November 2010 Die Stiftung Silea und insieme Thun Oberland führten am 10. November 2010 eine gemeinsame Informationsveranstaltung zum Thema Erbrecht
MehrIhr Vermögen in guten Händen
Vorwort 5 5 Ihr Vermögen in guten Händen Häufig schließen sich an einen Todesfall Erbstreitigkeiten an, vor allem, wenn kein Testament existiert, das die Wünsche des Verstorbenen klar und unangreifbar
MehrErbrecht Vorlesung 2. Erbrecht
Erbrecht Vorlesung 2 Erbfähigkeit Gesetzliche Erbfolge 23. April 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Erbfähigkeit Der oder die Erben sind die Personen, auf die der Nachlass mit dem Erbfall übergeht. Erbfähigkeit
MehrERBEN UND VERERBEN Dr. Michael Reindl, Notar
ERBEN UND VERERBEN Dr. Michael Reindl, Notar Notar Dr. Michael Reindl Brauche ich ein Testament? Erben und Schenken Vortrag bei der Stifter-Initiative Nürnberg Zur Person Dr. Michael Reindl 44 Jahre 989
MehrWintersemester 2011/2012. RiBFH Dr. Matthias Loose Lehrstuhl für Steuerrecht Ruhr-Universität Bochum
Wintersemester 2011/2012 Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Lehrstuhl für Steuerrecht Ruhr-Universität Bochum Spannungsverhältnis Eigentümerfreiheit des Erblassers Gleichheit innerhalb der Nachfolgegeneration
MehrTeil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?
Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 1. Was bestimmt das Gesetz? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt u. a. das Erbrecht. Es bestimmt,
MehrVon Notar Nico Matheis, Mallersdorf-Pfaffenberg am 05.04.2011 in der Sparkasse Mallersdorf
Von Notar Nico Matheis, Mallersdorf-Pfaffenberg am 05.04.2011 in der Sparkasse Mallersdorf Mit dem Tod eines Menschen geht dessen gesamtes Vermögen (Immobilien, Bar- und Anlagevermögen, Auto, etc., aber
Mehr1.4 - Gesellschaft. - Wandlung des Familienbildes - Grundlagen und Formen des Zusammenlebens (Konkubinat, Verlobung, Ehe) - Vormundschaft - Erbrecht
1.4 - Gesellschaft - Wandlung des Familienbildes - Grundlagen und Formen des Zusammenlebens (Konkubinat, Verlobung, Ehe) - Vormundschaft - Erbrecht Wandlung des Familienbildes Hat das Zusammenleben der
MehrALEXANDER HOLD. Das ist Ihr RECHT! Richtig vererben. Aber wie? Testament und Erbvertrag Erbfolge und Pflichtteil Gebühren und Erbschaftssteuer.
ALEXANDER HOLD Das ist Ihr RECHT! Richtig vererben Aber wie? Testament und Erbvertrag Erbfolge und Pflichtteil Gebühren und Erbschaftssteuer HERBiG 5 Inhalt Vorwort...........................................
MehrZusammenleben in der Partnerschaft / Gemeinschaft
Zusammenleben in der Partnerschaft / Gemeinschaft 1. Entscheiden Sie, ob die folgenden Behauptungen richtig oder falsch sind. richtig falsch Die Ehefrau erhält bei der Heirat das Bürgerrecht des X Ehemannes,
Mehr