Wissenswertes zu Testament und Erbe
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- Waldemar Bach
- vor 8 Jahren
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1 Wissenswertes zu Testament und Erbe Sie können über Ihr Hab und Gut weitgehend frei verfügen. Zu Lebzeiten und auch in der Nachlassregelung. Viele Menschen machen jedoch zu Lebzeiten davon keinen Gebrauch. Dann gilt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge, die im bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt ist. Sind keine Verwandten vorhanden, erbt der Staat. Was viele nicht wissen: Neben geliebten Menschen können Sie dabei zum Beispiel auch eine gemeinnützige Organisation bedenken und so über den Tod hinaus Gutes bewirken. Damit wirklich alles nach Ihrem Willen läuft, gibt es Einiges zu beachten. Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Testament und Erbschaft. Warum ein Testament? Oder: Was ist die gesetzliche Erbfolge? Wenn kein Testament verfasst wurde, wird Ihr Vermögen nach einer festgelegten gesetzlichen Erbfolge verteilt. Wer diese Erbfolge nicht wünscht und eigene Akzente setzen möchte, muss seinen letzten Willen in einem Testament festhalten. Die gesetzliche Erbfolge unterscheidet zwischen verschiedenen Ordnungen: Die Erben erster Ordnung sind die eigenen Kinder, die zu gleichen Teilen erben. Für verstorbene Kinder rücken die zugehörigen Enkel nach. In zweiter Ordnung folgen die Eltern. Sollten sie nicht mehr leben, rücken ihre Nachkommen nach - also zunächst die eigenen Geschwister, danach Neffen und Nichten. Als Erben dritter Ordnung bezeichnet man schließlich die Großeltern und deren Nachkommen, also Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.
2 Vorhandene Erben vorrangiger Ordnung schließen Nachrangige aus. Das heißt also, dass ihr Nachlass nur dann an Erben zweiter Ordnung fließt, wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind. Und erst wenn es auch keine Erben zweiter Ordnung gibt, kommt die dritte Ordnung ins Spiel. Als einzigem Nicht-Blutsverwandten kommt dem Ehepartner in der gesetzlichen Erbfolge eine Sonderrolle zu: Er bzw. sie erbt in jedem Fall egal, welche Ordnung von Blutsverwandten zum Zug kommt. Wie viel er/ sie erbt, hängt unter anderem vom ehelichen Güterstand ab das Minimum ist aber immer ein Viertel des Nachlasses. Wer keine Verwandten hat, dessen Erbe geht an den Staat, genauer gesagt an das Bundesland, in dem der letzte Wohnsitz war. Beispiele: Wenn Sie verheiratet sind, im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und Kinder haben, erben neben dem überlebenden Ehegatten zunächst Ihre Kinder die Hälfte Ihres Nachlasses und zwar zu je gleichen Teilen. Enkel und Urenkel wären dann vom Erbe ausgeschlossen. Der Ehegatte erhält die übrige Hälfte des Erbes. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft liegt immer dann vor, wenn Sie als Eheleute keinen anderen Güterstand wie beispielsweise die Gütertrennung in einem besonderen Ehevertrag vereinbart haben. Haben Sie keine Kinder, stehen dem Ehegatten dreiviertel des Vermögens zu. Das restliche Viertel geht an die Erben zweiter Ordnung. Sollte eines Ihrer Kinder bereits verstorben sein, erben stellvertretend dessen Kinder, also Ihre Enkel. Adoptivkinder und uneheliche Kinder sind im Erbrecht den ehelichen Kindern gleichgestellt. Nichteheliche Lebenspartner werden in der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt, sofern sie nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben.
3 Hinweis: Da rund 75% aller Erwachsenen in Deutschland kein Testament verfassen, geht deren Vermögen an die gesetzlichen Erben und soweit diese nicht vorhanden sind an den Staat. Vor allem für Menschen ohne wirklich nahe Verwandte ist es daher ratsam, in Erwägung zu ziehen, ihr Vermögen einer wohltätigen Einrichtung, einer Organisation oder einer Stiftung zukommen zu lassen oder Personen zu bedenken, die nicht verwandt, aber dem Betreffenden wirklich nahe stehen. Wie begünstige ich eine gemeinnützige Organisation? Wer seine Erben selbst bestimmen will, muss ein Testament aufsetzen und hat dazu formal zwei Möglichkeiten. Einsetzen als (Mit-) Erben: Sie können grundsätzlich jeden als Erben einsetzen und ihm/ihr einen bestimmten Anteil an Ihrem Nachlass zukommen lassen, sofern dieser Erbe rechtsfähig ist. Das ist jeder Mensch und sind die allermeisten Organisationen. Sie sollten sich soweit Sie eine Organisation oder eine mildtätige Einrichtung einsetzen unverbindlich erkundigen, ob diese auch rechtsfähig ist. Der Erbe übernimmt alle Rechte und Pflichten aus Ihrem Nachlass. Vermächtnis: Neben einer Erbeinsetzung können Sie aber auch einzelne Gegenstände oder eine bestimmte Geldsumme aus Ihrem Nachlass zuwenden. In der Praxis werden gemeinnützige Organisationen, oftmals mit einem Geldbetrag bedacht. Und was ist mit den Pflichtteilen? Unabhängig von dem bestehenden Pflichtteilsrecht können Sie als Erben einsetzen, wen immer Sie wünschen. Pflichtteilsberechtigt sind nach deutschem Recht grundsätzlich Kinder, Ehegatten und Eltern. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Dieser Pflichtteilsanspruch ist von dem Pflichtteilsberechtigten binnen drei Jahren nach Kenntnis (in der Regel des Todes) dem Erben gegenüber geltend zu machen. Soweit Sie also Ihre Kinder oder den Ehepartner bei der
4 Erbfolge übergehen, haben die Pflichtteilsberechtigten die Möglichkeit, binnen drei Jahren ihren Pflichtteilsanspruch in Geld bei dem Erben geltend zu machen. Das Pflichtteilsrecht bedeutet nicht, dass Sie die Pflichtteilsberechtigten in dem Testament bedenken müssen. Wie erstelle ich ein Testament? Wenn Sie entschieden haben, wie Sie Ihren Nachlass verteilen möchten, geht es an die konkrete Umsetzung: Sie möchten Ihr Testament erstellen, und zwar möglichst so, dass nach Ihrem Tod keinerlei Zweifel oder Unstimmigkeiten aufkommen können. Sie haben nun wiederum zwei Möglichkeiten: Entweder Sie verfassen Ihr Testament handschriftlich selbst, oder Sie lassen es vom Notar ausfertigen. Das handschriftliche Testament: In diesem Fall verfassen Sie selbst das gesamte Testament handschriftlich Pflichtbestandteile sind Ort, Datum und Unterschrift. Eheleute können auch ein gemeinsames Testament verfassen. Dabei schreibt einer das Testament, es müssen aber beide mit Ort und Datum unterschreiben. Um spätere Unklarheiten zu vermeiden, sollte das Testament unbedingt sehr klar formuliert sein und Gegenstände ausreichend genau beschrieben werden. Sie können das Testament selbst aufbewahren oder sicher beim Amtsgericht hinterlegen, was allerdings gebührenpflichtig ist. Bei privater Aufbewahrung besteht allerdings das Risiko des Verlustes oder der Unterschlagung durch übergangene Erben. Der Vorteil dieser Variante ist, dass sie für den Erblasser kostenlos ist. Für die Erben kann das allerdings anders sein: In der Regel verlangen Banken, Versicherungen einen Erbschein, aus dem der Erbe ersichtlich ist. Dieser Erbschein wird vom Nachlassgericht kostenpflichtig erteilt. Weitere Nachteile können sich bei inhaltlichen und formalen Fehlern im Testament ergeben: Das Testament birgt dann die Gefahr nicht wirksam zu sein, so dass Ihre Wünsche nicht umgesetzt werden können.
5 Sie sollten daher bei einer privatschriftlichen Abfassung des Testamentes auf eine klare Gliederung achten: In erster Linie sind die Erben nach bestimmten Quoten zu nennen. Beispiel: Erbe ist zu einem Drittel die Organisation XYZ, zu einem Drittel die Kirchengemeinde und zu einem Drittel meine Freundin Helga Müller. Im zweiten Gliederungspunkt können, müssen aber nicht, bestimmte Vermögenswerte zugewandt werden. Beispiel: Die Briefmarkensammlung erhält mein Neffe Peter, das Tafelsilber meine Nichte Ingrid. Ein Testament können Sie jederzeit neu abfassen und damit auch ein schon niedergeschriebenes Testament widerrufen. Für gemeinschaftliche Testamente gelten dabei besondere Regelungen. Der Aufbewahrungsort für ein Testament ist nicht vorgeschrieben. Sie können es entweder selbst in der Wohnung aufbewahren oder aber auch beim Amtsgericht, bei einem Notar oder einer Person Ihres Vertrauens hinterlegen. Das notarielle Testament: Die Risiken eines selbst erstellten Testamentes können Sie mit dem Weg zum Notar vermeiden. Ihr Vorteil: Hier werden Sie qualifiziert beraten. Formale und inhaltliche Fehler können so vermieden werden. Außerdem benötigen Ihre Erben in aller Regel keinen Erbschein. Die Hinterlegung beim Nachlassgericht gehört bei dieser Variante automatisch hinzu. Der Nachteil besteht in den Notarkosten, die sich nach dem geschätzten Wert des Vermögens richten. Bei privater Aufbewahrung besteht weiterhin das Risiko des Verlustes oder der Unterschlagung durch übergangene Erben. Beispiel Notarkosten für ein Einzeltestament: Vermögen: ,00 132,00 Vermögen: ,00 207,00 Vermögen: ,00 357,00
6 Welche erbrechtlichen Möglichkeiten gibt es noch? Der Erbvertrag Der Erbvertrag wird dann gewählt, wenn es sinnvoll oder notwendig ist, den Erben unwiderruflich zu bestimmen. Das kann innerhalb einer Familie, bei Geschäften oder Unternehmen wichtig sein. Anders als beim Testament ist bei dieser Vertragsform der letzte Wille grundsätzlich nur abänderbar, wenn der Erblasser und der durch den Erbvertrag bestimmte Erbe der Änderung zustimmen. Die Schenkung Eine andere Möglichkeit für die Vermögensnachfolge ist die Schenkung zu Lebzeiten. Sie können beispielsweise Ihr Sparbuch einer gemeinnützigen Organisation zuwenden. Das kann in der Weise geschehen, dass Sie mit Ihrer Bank einen Vertrag auf den Zeitpunkt Ihres Todes abschließen. Die Geldinstitute haben dafür entsprechende Formulare. Eine notarielle Beurkundung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Eine Stiftung Sie können Ihr Vermögen oder einen Teil davon auch in eine Stiftung einbringen. Sie legen fest, welche Zwecke die Stiftung fördert oder machen eine Zustiftung an eine vorhandene Stiftung, die in Ihrem Sinne tätig ist. Die Förderung erfolgt nur aus den Erträgen des Stiftungskapitals. Ihr zugewendetes Vermögen bleibt also langfristig erhalten und wird nicht verbraucht. Je nachdem, wie hoch das einzubringende Vermögen ist, bietet sich die Errichtung einer sogenannten selbstständigen ( rechtsfähigen ) Stiftung oder eine andere Stiftungsform an. In jedem Fall besteht die Möglichkeit, Ihr Andenken mit Ihrem Namen zu wahren.
7 Und was ist mit den Steuern? Sowohl eine Erbschaft als auch ein Vermächtnis sind vollkommen von der Erbschaftssteuer befreit, wenn sie an eine gemeinnützige Organisation gehen. Ansonsten kassiert der Staat mit: Die Erbschaftssteuer ist in drei Klassen unterteilt, die sich an den Erbenordnungen orientieren. Bis zu einer gewissen Größenordnung sind Erbschaften und Vermächtnisse steuerfrei. Bei nahen Verwandten ist der Steuersatz grundsätzlich niedriger als bei entfernten oder gar nicht Verwandten. Die wichtigsten Freibetragsgrenzen lauten nach der Reform des Erbschaftsteuergesetzes in 2008 (Stand 2009): Ehegatten: Euro (vorher Euro) Kinder: Euro (vorher Euro) Eltern und Großeltern: Euro (vorher Euro) Geschwister: Euro (vorher Euro) Entfernte oder Nicht-Verwandte (in Steuerklasse II und III): Euro Weitere Auskünfte erhalten Sie bei jedem Notar.
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9 Checkliste zum Erstellen des Testaments Wie auch immer Sie Ihr Testament erstellen möchten beim Notar oder in Eigenanfertigung: Diese Punkte empfehlen wir Ihnen zu beachten. Was können Sie vererben? Berücksichtigen Sie auf Ihrer Liste sämtliche Vermögenswerte sowie eventuelle Schulden. Stellen Sie fest, wer Ihre gesetzlichen Erben sind (siehe Wissenswertes zu Testament und Erbe ) Achtung: Ein nicht-ehelicher Partner ist kein gesetzlicher Erbe! Wen möchten Sie als (Mit-) Erben einsetzen bzw. in Ihrem Vermächtnis bedenken? Freunde? Entfernte Verwandte? Gemeinnützige Organisationen? Bei Eigenanfertigung: Unbedingt von der ersten bis zur letzten Zeile handgeschrieben anfertigen! Sie dürfen keine Computer oder Schreibmaschinen verwenden oder das Testament von anderen Personen schreiben lassen! Überschreiben Sie das Testament mit den Worten Mein Testament oder Mein letzter Wille. Pflichtbestandteile sind Ort, Datum und Unterschrift (Vor- und Zuname). Es ist zu empfehlen, die Seiten zu nummerieren, um die Vollständigkeit des Testaments sicherzustellen. Überprüfen Sie ein einmal erstelltes Testament hin und wieder darauf, ob es noch immer Ihrem jetzigen Willen entspricht. Wenn Sie ein neues Testament erstellen: Vernichten Sie das alte. Nicht nachträglich in einem früheren Testament korrigieren! Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf und klären Sie mit den Angehörigen, wo es zu finden ist.
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