Grundzüge der Nachlassplanung

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1 Grundzüge der Nachlassplanung Dr. Holger Hoffmann Fachanwalt für Erbrecht

2 Referent Herr Dr. Hoffmann ist Fachanwalt für Erbrecht und Partner der Kanzlei Menz und Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Kanzlei Memmingen Kanzlei Kempten Kanzlei Kaufbeuren Kalchstraße 4 Edisonstraße 2 Alte Weberei Memmingen Kempten Kaufbeuren Rechtsanwälte Steuerberater 2

3 Übersicht 1. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung 2. Grundlagen des Erbrechts 3. Die Schenkung- und Erbschaftssteuer 4. Kosten der Pflege Rechtsanwälte Steuerberater 3

4 Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

5 Unterscheide: 1. Vorsorgevollmacht 2. Patientenverfügung Rechtsanwälte Steuerberater 5

6 Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht wird ein anderer beauftragt, alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Der Bevollmächtigte entscheidet anstelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtsgebers. großes persönliches Vertrauen erforderlich möglich in geschäftlichen und persönlichen Angelegenheiten bei Grundstücken notarielle Beurkundung zwingend Kosten beim Notar: seit : bis zu 2700 pro Person Rechtsanwälte Steuerberater 6

7 Patientenverfügung Willenserklärung zur medizinischen Behandlung für den Fall, dass der Patient nicht mehr selber in eine medizinische Behandlung einwilligen oder diese Einwilligung verweigern kann. Gesetzliche Neuregelung ab 1. September 2009, 1901a bis 1901c BGB Legaldefinition: Festlegung eines Volljährigen, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt. Rechtsanwälte Steuerberater 7

8 Grundlagen des Erbrechts

9 Wie wird man Erbe? 1. Durch Testament, Erbvertrag Funktionen des Testaments: Notfallregelung für den Fall des plötzlichen Versterbens. Bei größeren Vermögen ist eine umfassende Nachlassplanung erforderlich, zu der auch die Übertragung von einzelnen Vermögensgegenstände unter Lebenden gehört. 2. Ohne Testament: Durch gesetzliche Erbfolge Funktion der gesetzlichen Erbfolge: Hilfsweise Regelung nur für den Fall, dass kein Testament vorliegt Rechtsanwälte Steuerberater 9

10 Gesetzliche Erbfolge Erblasser Ehefrau K 1 K 2 K 3 E 1 Rechtsanwälte Steuerberater 10

11 Erbeinsetzung Die Erbeinsetzung bedeutet die Gesamtrechtsnachfolge in sämtliche Vermögenspositionen des Erblassers. Vollerbschaft Beispiel: Ich setze den A zu meinem alleinigen Erben ein. Schlusserbschaft Beispiel: Wir, die Ehegatten F und M, setzen uns gegenseitig auf den Tod des Erstversterbenden zu alleinigen Erben ein. Schlusserben nach dem Tod des Letztersterbenden soll unsere Tochter T. sein. Erbanteil fällt automatisch an. Er ist als Erbanteil (auch vor Auseinandersetzung) veräußerbar. Rechtsanwälte Steuerberater 11

12 Vermächtnis Durch ein Vermächtnis kann z.b. ein bestimmter Gegenstand/Geldbetrag/Recht außerhalb des Erbes zugewandt werden. Der Begünstigte kann diesen Gegenstand dann vom Erben fordern. Beispiel: Ich setze den A zu meinem alleinigen Erben ein. Die XY Organisation soll einen Betrag von... Euro erhalten. Rechtsanwälte Steuerberater 12

13 Weitere Gestaltungsmittel Testamentsvollstreckung, insbesondere bei Spannungen unter den Erben und minderjährigen Erben Rechtsanwälte Steuerberater 13

14 Formvorschriften bei Testamenten Errichtung vor dem Notar oder vollständige eigenhändige Errichtung mit Angabe von Ort und Datum sowie Unterschrift Beide Möglichkeiten sind gleich wirksam, Unterschiede bestehen vor allem bei den Kosten Rechtsanwälte Steuerberater 14

15 Die Erbschaft- und Schenkungssteuer

16 Freibeträge Steuerklasse I: Ehegatten Eingetragener Lebenspartner Kinder und Stiefkinder Enkel Weitere Abkömmlinge Eltern bei Erbschaft Steuerklasse II: Geschwister, Kinder von Geschwistern, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern geschiedene Ehegatten Eltern bei Schenkung Steuerklasse III: Übrige Erwerber

17 Steuertarife Wert des Erwerbs nach Freibetrag bis Steuer in Prozent vom Erwerb I II III über

18 Steuertipps: 1. Nutzen Sie bei größeren Vermögen die Steuerfreibeträge alle 10 Jahre aus 2. Wagen Sie den Generationensprung 3. Nutzen Sie bereits zu Lebzeiten die legalen Gestaltungsmöglichkeiten wie - Güterstandsschaukel - Eigenheimschaukel 4. Ziehen Sie Adoptionen/Eheschließungen als Gestaltungsmittel in Erwägung Rechtsanwälte Steuerberater 18

19 Kosten der Pflege

20 Heimkosten Um die Kosten des Pflegeheims zu decken sind Alterseinkünfte pro Person von ca erforderlich. Den Restbetrag übernimmt die Pflegeversicherung. Alterseinkünfte sind z.b.: Rente Mieteinnahmen Kapitaleinkünfte Pfründe (z.b. Ansprüche aus Leibgedingen, Übergabeverträgen) Sonst: Einsatz des eigenen Vermögens bis dieses aufgebraucht ist. Rechtsanwälte Steuerberater 20

21 Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers Wurde in den letzten zehn Jahren vor Eintritt der Bedürftigkeit Vermögen verschenkt, kann dieses vom Sozialhilfeträger zurückgefordert werden. z. B.: Übertragung von Immobilien Übertragung von Bankkonten Verzicht auf Rechte Rechtsanwälte Steuerberater 21

22 Unterhaltsansprüche Kinder können zum Unterhalt ihrer Eltern herangezogen werden! Maßgeblich: Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen (Zahlungen auf Schulden, Unterhaltsansprüche eigener Kinder oder des Ehegatten werden abgezogen) Selbstbehalt: Von dem den Selbstbehalt übersteigenden Einkommen muss die Hälfte als Unterhalt bezahlt werden. Rechtsanwälte Steuerberater 22

23 Dr. Holger Hoffmann Fachanwalt für Erbrecht Kalchstraße Memmingen Edisonstraße Kempten Alte Weberei Kaufbeuren Rechtsanwälte Steuerberater 23

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung Rechtsanwälte Steuerberater 24

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