Ein Legat für Janin. Berücksichtigen Sie Hörbehinderte und Gehörlose in Ihrem Testament. Herausgegeben vom Hörbehinderten- und Gehörlosenwesen Schweiz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ein Legat für Janin. Berücksichtigen Sie Hörbehinderte und Gehörlose in Ihrem Testament. Herausgegeben vom Hörbehinderten- und Gehörlosenwesen Schweiz"

Transkript

1 Ein Legat für Janin. Berücksichtigen Sie Hörbehinderte und Gehörlose in Ihrem Testament. Herausgegeben vom Hörbehinderten- und Gehörlosenwesen Schweiz

2 Inhalt Editorial S. 2 Wie schreibe ich ein Testament? S. 5 Welche Möglichkeiten habe ich, mein Erbe aufzuteilen? S. 6 Was mache ich mit dem fertig geschriebenen Testament? S. 8 Fragen und Antworten rund um das Testament S. 10 Die vier Dachverbände des Hörbehinderten- und Gehörlosenwesens Liebe Leserin, lieber Leser Haben Sie sich auch schon mit dem Gedanken getragen, ein Testament zu schreiben? Das frühzeitige Verfassen eines Testaments hat viele Vorteile: Missverständnisse unter den Erben werden vermieden, und vor allem können Sie diejenigen Personen berücksichtigen, die Ihnen besonders nahe stehen. Immer mehr Menschen in der Schweiz begünstigen in ihrem letzten Willen auch eine gemeinnützige Organisation. Doch wie macht man das? Wie l? Und was genau ist ein Legat? Mit diesem Ratgeber möchten die vier Dachverbände des schweizerischen Hörbehinderten und Gehörlosenwesens solche Fragen beantworten. Rund Gehörlose und rund Schwerhörige leben in unserem Land. Wer jemand von ihnen aus seinem näheren Umfeld kennt, weiss, was eine Hörbehinderung bedeutet: Allzu oft sind gehörlose oder schwerhörige Menschen gesellschaftlich ausgeschlossen. Die Hörbehinderung isoliert in der Ausbildung, in der Familie, am Arbeitsplatz, in der Freizeit. Für die soziale Einbindung von hörbehinderten Menschen in die Gesellschaft und für mehr Chancengleichheit engagieren sich in der Schweiz zahlreiche Organisationen und Vereine sowie die vier Dachverbände des Hörbehinderten- und Gehörlosenwesens. Sie alle sind auf Unterstützung von Privatpersonen zwingend angewiesen, und dabei sind Legate ein äusserst wertvoller Beitrag. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Interesse. Barbara Wenk-Hüni, Präsidentin pro audito schweiz Roland Hermann, Präsident Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS Titelbild: Janin (6) ist hörbehindert und hat hörende Eltern. Kinder wie Janin und ihre Eltern werden vom SGB-FSS mit Heimkursen in Gebärdensprache unterstützt. Andere Dachverbände wie pro audito oder Sonos engagieren sich zudem dafür, dass sich hörbehinderte Kinder dank Hörgeräten und Schulbildung möglichst gut in ein hörendes Umfeld integrieren können. Martin Risch, Präsident Bruno Schlegel, Präsident Schweizerischer Gehörlosen Sportverband SGSV-FSS S Sonos Schweizerischer Dachverband für Gehörlosen- und Hörgeschädigten-Organisationen 1

3 Wie schreibe ich ein Testament? Ein Testament zu schreiben, ist in den meisten Fällen einfacher, als man denkt. Oftmals genügen ein paar wenige Zeilen, damit die persönlichen Wünsche im Todesfall berücksichtigt werden. Als erstes sollten Sie sich Zeit nehmen, Ihre wichtigsten Vermögens- und Sachwerte in einer Liste festzuhalten. Danach ist zu überlegen, wen Sie zusätzlich zu Ihren nächsten Verwandten begünstigen möchten. Dies können Personen wie Ihr Patenkind sein oder eine gemeinnützige Organisation, deren Ziele Ihnen am Herzen liegen. So vorbereitet, verfassen Sie Ihr Testament entweder selbst (eigenhändige Verfügung) oder zusammen mit einer Fachperson (öffentliche Verfügung). Ein Legat für Philipp. Eigenhändige Verfügung Sie schreiben Ihren letzten Willen auf ein Blatt Papier. Damit Ihr Testament rechtsgültig ist, müssen Sie dabei ein paar Dinge berücksichtigen: Schreiben Sie Ihr Testament von Anfang bis Ende von Hand. Mit Schreibmaschine oder Computer geschriebene Testamente sind ungültig. Als Überschrift soll «Testament», «Letztwillige Verfügung» oder «Letzter Wille» stehen. Versehen Sie Ihr handgeschriebenes Testament mit dem Ort, an dem Sie es geschrieben haben, und mit dem exakten Datum. (Ein ungenaues Datum wie «im Mai 2016» kann ein Testament anfechtbar machen.) Unterschreiben Sie das Testament mit Ihrem Namen. Zur Sicherheit können Sie die eigenhändige Verfügung jederzeit von einem Notar oder Rechtsanwalt durchlesen lassen. Öffentliche Verfügung Diese Variante empfiehlt sich bei komplizierten Familien-, Finanz- oder Erbverhältnissen. Ein Anwalt oder ein Notar verfasst in Ihrer Anwesenheit das Testament genau so, wie Sie es wünschen. Durch ihre Unterschrift bestätigen zwei Zeugen, dass das Testament Ihrem Willen entspricht. 2 Philipp Steiner (23) ist seit Geburt gehörlos und fährt Skirennen. Als Mitglied des Schweizerischen Gehörlosen Sportverbands wird er in Trainings und Wettkämpfen unterstützt. Über andere Institutionen kann Philipp Steiner zudem Dolmetschdienste in Anspruch nehmen, und bereitgestellte Hilfsmittel wie Schreibtelefon und Videophone erleichtern seinen Alltag zusätzlich. 3

4 Ein Legat für Salome. Welche Möglichkeiten habe ich, mein Erbe aufzuteilen? Gewisse Teile Ihres Vermögens sind als Pflichtteil gesetzlich für Ihre Erben bestimmt (siehe Seite 9). Unter Berücksichtigung der Pflichtteile können Sie Ihr Vermögen ansonsten ganz nach Ihren Vorstellungen verteilen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: Legat Mit einem Legat (auch Vermächtnis genannt) hinterlassen Sie einer nahe stehenden Person oder einer Organisation einen festgelegten Betrag und/oder bestimmte Sachwerte (z.b. Immobilien, Wertpapiere oder Kunstwerke). Erbeinsetzung Mit einer Erbeinsetzung können Sie einer gemeinnützigen Organisation einen prozentualen Anteil Ihres Vermögens hinterlassen. In diesem Fall wird die als Miterbin eingesetzte Organisation neben den anderen Erben Mitglied in der Erbengemeinschaft. Nacherbeneinsetzung Mit einer Nacherbeneinsetzung können Sie die eingesetzten Erben dazu verpflichten, die Erbschaft nach Eintritt einer Bedingung (beispielsweise nach dem Tod des Erben) an eine andere Person oder Organisation (Nacherbe) weiterzugeben. Ehe- und Erbvertrag In einem Ehe- und Erbvertrag können Sie Ihren Nachlass gemeinsam mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin regeln. In einem solchen Vertrag können Sie festhalten, dass ein Teil des Vermögens als Legat an eine Organisation geht. Für einen Ehe- und Erbvertrag müssen Sie in jedem Fall einen Notar beiziehen. Salome Lienin (33) ist seit Geburt gehörlos und arbeitet als Köchin. Für ihre Weiterbildung hat sie von der Beratungsstelle für Gehörlose und Hörbehinderte eine Tutorin zur Seite gestellt bekommen. Ein zusätzlicher Diätkochkurs wurde durch eine Dolmetschende in Gebärdensprache ermöglicht. Dank dieser Ausbildung stehen Salome Lienins Berufschancen besser denn je. Willensvollstrecker In Ihrem Testament können Sie eine Person Ihres Vertrauens oder einen Rechtsanwalt als so genannten Willensvollstrecker einsetzen. Den Willensvollstrecker betrauen Sie mit der Erbschaftsverwaltung und der Erbteilung. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn sonst niemand da ist, der nach Ihrem Tod die letzten Dinge regelt. 4 5

5 Was mache ich mit dem fertig geschriebenen Testament? Am besten bewahren Sie Ihr Testament an einem nicht jedermann zugänglichen Ort in einem verschlossenen und angeschriebenen Umschlag auf. Bedenken Sie dabei jedoch, dass das Testament im Todesfall nicht allzu schwierig aufzufinden sein sollte. Sie können Ihr Testament auch bei Ihrer Wohnsitz- oder Heimatgemeinde hinterlegen. Da diese Gemeinden im Todesfall immer informiert werden, haben Sie die Sicherheit, dass Ihr letzter Wille tatsächlich vollstreckt wird. Eine öffentliche Verfügung (notarielles Testament) wird übrigens immer auch beim Notar hinterlegt. Falls Sie eine gemeinnützige Organisation in Ihrem Testament berücksichtigen, können Sie die Organisation selbstverständlich gerne darüber informieren. Ein kurzer Brief oder eine genügt. Ein Legat für Frédéric. Frédéric Bernath (50) ist gehörlos und engagiert sich für die Gebärdensprache. Über den SGB-FSS konnte er den Lehrgang zum Gebärdensprachausbilder absolvieren, und in seiner Tätigkeit als Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit hält er in Schulen und Institutionen Vorträge, um die hörende Welt für die Gebärdensprache und die Hörbehinderung zu sensibilisieren. 6 7

6 Fragen und Antworten rund um das Testament Was geschieht, wenn ich kein Testament verfasse? Ihr Erbe wird nach dem Gesetz auf den Ehepartner und die Nachkommen verteilt. Sind diese nicht vorhanden, geht das Erbe an entfernte Verwandte. Als entfernte Verwandte gelten Grosseltern sowie deren Nachkommen. Sind auch diese nicht vorhanden, wird der Staat zum Alleinerben. Ich bin verheiratet. Gilt mein Testament für uns beide? Nein, das Testament gilt nur für diejenige Person, die es verfasst. Gemeinsame Testamente sind ungültig. Für Ehe- oder Lebenspartner, die ihre Erbfolge zusammen regeln möchten, empfiehlt sich der Abschluss eines öffentlich beurkundeten Erbvertrags. Kann ich jemanden enterben? Die Enterbung von pflichtteilsberechtigten Ehegatten oder nächsten Verwandten ist nur dann zulässig, wenn die betreffende Person ihre familienrechtlichen Pflichten sträflich vernachlässigt hat. Liegt dieser Fall vor, müssen Sie das im Testament begründen. Wird mein Nachlass besteuert? Erbschaften und Vermächtnisse an Ehegatten und Nachkommen sind in der Regel steuerfrei. Bei anderen Verwandtschaftsverhältnissen beträgt der Steuersatz je nach Kanton bis zu 40 Prozent. Gemeinnützige Organisationen hingegen sind in den meisten Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. Somit geht Ihr Legat nicht an den Staat, sondern es kommt in vollem Umfang den Projekten zugute, die Ihnen wichtig sind. Kann ich einer gemeinnützigen Organisation vorschreiben, für welchen Zweck mein Legat eingesetzt werden soll? Ja. Es ist jedoch ratsam, die Verwendung eines Legats nicht allzu stark einzugrenzen. Zwischen der Niederschrift des Testaments und dem Todesfall kann sehr viel Zeit verstreichen, in der sich begünstigte Projekte ändern oder allenfalls eingestellt werden. Was ist der Pflichtteil und wie hoch ist er? Unter dem Pflichtteil versteht man denjenigen Teil des Nachlasses, der den gesetzlichen Erben zwingend zusteht. Dabei handelt es sich um die Kinder/Nachkommen, die Ehepartnerin/den Ehepartner und die Eltern (falls keine Nachkommen da sind). Die so genannte «freie Quote» ist jener Teil des Nachlasses, den Sie frei vergeben können, ohne die Pflichtteile zu verletzen. Über die freie Quote kann nur mittels Testament oder Erbvertrag verfügt werden. Pflichtteile und freie Quote an Beispielen: Der Verstorbene lässt einen Ehepartner zurück. Der Pflichtteil für den hinterbliebenen Ehepartner ist 1/2 der Erbmasse. Die restliche Hälfte (freie Quote) kann an Freunde, Verwandte oder Organisationen vermacht werden. Der Verstorbene lässt einen Ehepartner und Kinder zurück. Der hinterbliebene Ehepartner hat Anspruch auf 1/4 des Erbanspruchs, die Kinder auf 3 /8. Die freie Quote von 3 /8 bleibt übrig, um andere Personen oder Organisationen zu begünstigen. Der Verstorbene lässt nur Kinder/Nachkommen zurück. Den direkten Nachkommen stehen gesetzlich 3 /4 des Nachlasses als Pflichtteil zu. Die freie Quote beträgt 1/4 des Nachlasses, der zur Begünstigung von anderen Personen oder Organisationen freisteht. «Mein Testament habe ich geschrieben, um Verantwortung zu übernehmen. Verantwortung gegenüber meinen Kindern, aber auch Verantwortung gegenüber hörbehinderten und gehörlosen Menschen, die ich mit einem Legat bedenke.» Paul Tanner, Biel 8 9

7 Die vier Dachverbände des Hörbehinderten- und Gehörlosenwesens in der Schweiz Schweizerischer Gehörlosen Sportverband SGSV-FSSS Der Schweizerische Gehörlosen Sportverband SGSV-FSSS ist die Dachorganisation des Gehörlosensports in der Schweiz. Er fördert den Breiten- und Leistungssport bei den Gehörlosen und Hörbehinderten. Der SGSV-FSSS macht sich dafür stark, dass gehörlose und hörbehinderte Kinder und Jugendliche so früh wie möglich Zugang zu regelmässigem Sport erhalten und sie daran Freude finden. Weiter engagiert er sich für eine qualitativ hochstehende Aus- und Weiterbildung von Trainern, Leitern und Vereinsvorständen sowie für die Vernetzung mit den hörenden Sportverbänden. chen Gebäuden. Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS Der Schweizerische Gehörlosenbund SGB-FSS ist die Dachorganisation der Gehörlosen- und Hörbehinderten-Selbsthilfe. Er vertritt die Haltung «Gleiche Rechte und gleiche Chancen für Gehörlose und Hörbehinderte in Bildung, Beruf, Gesellschaft und Kultur». Der SGB-FSS verbessert die Kommunikation und die Verständigung zwischen der hörenden Welt und den Gehörlosen. Als Förderer der Gebärdensprache organisiert der Schweizerische Gehörlosenbund Sensibilisierungskampagnen und Gebärdensprachkurse. Weiter setzt er sich für die Interessen der Gehörlosen ein, indem er ihnen Beratungen zur optimalen Integration und Inklusion anbietet. Sonos Schweizerischer Dachverband für Gehörlosen- und HörgeschädigtenOrganisationen Sonos, 1911 gegründet, ist ein Dachverband der privaten Behindertenhilfe für die Schweiz. In Zusammenarbeit mit seinen 45 MitgliederOrganisationen aus der Selbst- und Fachhilfe, Vereinigungen von Eltern hörgeschädigter Kinder und Herstellern von technischen Hilfsmitteln trägt der Verband dazu bei, dass hörgeschädigte Menschen ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestalten können. Zu den Aufgaben von Sonos gehören die Unterstützung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die Sicherstellung eines bedürfnisgerechten Gebärdensprach-Dolmetschdienstes, sowie die Förderung der Inklusion von Hörgeschädigten in die Gesellschaft. pro audito schweiz Feldeggstrasse 69 Postfach Zürich Telefon Fax PC-Konto: Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS Oerlikonerstrasse Zürich Telefon Fax PC-Konto: Schweizerischer Gehörlosen Sportverband SGSV-FSSS Oerlikonerstrasse Zürich Telefon Fax PC-Konto: Geschäftsstelle Sonos Feldeggstrasse 69 Postfach Zürich Telefon Fax PC-Konto: pro audito schweiz pro audito schweiz ist der Verband der Selbst- und Fachhilfe für Menschen mit Hörproblemen und deren Angehörige. Mit einem dichten Netz von regionalen Vereinen sowie über die Schweizerische Tinnitus-Liga übt er eine Dachfunktion aus. Gegenüber dem Bund und den Sozialversicherungen vertritt der Verband die Interessen der hörbehinderten Menschen. pro audito schweiz setzt sich dafür ein, dass Hörbehinderte ein Leben ohne Benachteiligungen führen können. Für dieses Ziel engagiert sich der Verband auf politischer Ebene, gegenüber der Hörmittelbranche und mit der Schulung von 10 11

8 Ein Legat für Familie Reimann. Liebe Leserin, lieber Leser Wenn Sie beabsichtigen, Sonos, den Schweizerischen Dachverband für Gehörlosen- und Hörgeschädigten-Organisationen in Ihrem Testament zu berücksichtigen, leisten Sie einen wertvollen Beitrag für eine verbesserte Integration von Menschen mit einer Hörbehinderung in der Schweiz. Unsere vier zentralen Positionen sind: 1. Zugang von Gehörlosen zum Arbeitsmarkt 2. Barrierefreiheit (Mobilität, Bauen, Kultur, Medien, Recht, Bildung) 3. Bildung (Sonos ist der Träger der Berufsschule für Hörgeschädigte) 4. Hörbehindertengerechtes Wohnen Zusammen mit unseren 45 Mitglieder-Organisationen wollen wir unsere gesetzten Ziele erreichen. Für all unsere Projekte brauchen wir auch Geld. Mit einem Vermächtnis an Sonos wertschätzen Sie unseren grossen Einsatz, den wir seit unserer Gründung im Jahre 1911 täglich vollbringen. Die Anzahl an Menschen mit einer Hörbehinderung wird in der Zukunft noch ansteigen. Wir müssen daher langfristig denken und handeln, wenn wir die zukünftigen Herausforderungen bewältigen wollen. Mit Ihrer Hilfe können auch die Bedürfnisse der kommenden Generation gemeistert werden. Wir beraten Sie gerne bei einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns an oder nehmen Sie per oder Brief mit uns Kontakt auf. Ihr Anliegen wird selbstverständlich vertraulich behandelt. Sonos Hannes Egli Geschäftsführer Feldeggstrasse 69 Postfach Zürich Anita Reimann (34) ist hörend ihre drei Töchter Fabienne, Janin und Leonie sind hörbehindert. Damit Anita Reimann besser mit ihren Kindern kommunizieren kann, hat sie beim SGB-FSS einen Gebärdensprachkurs absolviert. Eine weitere Hilfeleistung sind Verständigungstrainingskurse von pro audito, dank denen Hörbehinderte lernen, von den Lippen abzulesen. 12 Tel (direkt) Tel (Zentrale) Fax Einsatz für Gehörlose seit 1911

9 Ein Legat für Hörbehinderte und Gehörlose. Fotos: Andreas Schwaiger Konzept: Oliver Gemperle GmbH Ein Testament ermöglicht Ihnen zu entscheiden, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Neben Personen können Sie als Erbin auch eine gemeinnützige Organisation einsetzen, deren Arbeit und Ziele Ihnen besonders wichtig sind. Das kann zum Beispiel heissen, dass Sie sich für hörbehinderte und gehörlose Menschen mit einem Legat engagieren. Wie Sie dies am besten tun, zeigt Ihnen dieser Ratgeber, der von den vier Dachverbänden des schweizerischen Hörbehindertenund Gehörlosenwesens herausgegeben wurde. Die Dachverbände des Hörbehinderten- und Gehörlosenwesens: pro audito schweiz Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS Schweizerischer Gehörlosen Sportverband SGSV-FSSS Sonos Schweizerischer Dachverband für Gehörlosen- und Hörgeschädigtenorganisationen Einsatz für Gehörlose seit 1911

Ein Legat für Hörbehinderte

Ein Legat für Hörbehinderte Ein Legat für Hörbehinderte Ein Testament ermöglicht Ihnen zu entscheiden, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Neben Personen können Sie als Erbin auch eine gemeinnützige Organisation einsetzen, deren

Mehr

Ein Legat für Janin. Berücksichtigen Sie Hörbehinderte und Gehörlose in Ihrem Testament. Herausgegeben vom Hörbehinderten- und Gehörlosenwesen Schweiz

Ein Legat für Janin. Berücksichtigen Sie Hörbehinderte und Gehörlose in Ihrem Testament. Herausgegeben vom Hörbehinderten- und Gehörlosenwesen Schweiz Ein Legat für Janin. Berücksichtigen Sie Hörbehinderte und Gehörlose in Ihrem Testament. Herausgegeben vom Hörbehinderten- und Gehörlosenwesen Schweiz Inhalt Editorial S. 2 Wie schreibe ich ein Testament?

Mehr

Liebe Leserin, lieber Leser

Liebe Leserin, lieber Leser Liebe Leserin, lieber Leser Was wir einmal hinterlassen werden, beschäftigt uns je länger je mehr, wie älter wir werden. Auch wenn das Thema nicht einfach ist, ist es doch wichtig, sich frühzeitig und

Mehr

GESTALTEN SIE EIN STÜCK ZUKUNFT! RATGEBER FÜR TESTAMENT UND LEGATE STIFTUNG SYNAPSIS ALZHEIMER FORSCHUNG SCHWEIZ AFS

GESTALTEN SIE EIN STÜCK ZUKUNFT! RATGEBER FÜR TESTAMENT UND LEGATE STIFTUNG SYNAPSIS ALZHEIMER FORSCHUNG SCHWEIZ AFS GESTALTEN SIE EIN STÜCK ZUKUNFT! RATGEBER FÜR TESTAMENT UND LEGATE STIFTUNG SYNAPSIS ALZHEIMER FORSCHUNG SCHWEIZ AFS EDITORIAL Vielen Dank, dass Sie unseren Testament-Ratgeber bestellt haben. Viele Menschen

Mehr

EIN GESCHENK AN ZUKÜNFTIGE GENERATIONEN TESTAMENT-RATGEBER DER STIFTUNG UMWELTEINSATZ

EIN GESCHENK AN ZUKÜNFTIGE GENERATIONEN TESTAMENT-RATGEBER DER STIFTUNG UMWELTEINSATZ EIN GESCHENK AN ZUKÜNFTIGE GENERATIONEN TESTAMENT-RATGEBER DER STIFTUNG UMWELTEINSATZ INHALTSVERZEICHNIS Das Testament... 3 Das Legat... 6 Nacherben-Einsetzung... 7 Das geschieht mit dem Testament nach

Mehr

Werte, die Ihnen am Herzen liegen, sind nicht vergänglich. Testamente und Legate

Werte, die Ihnen am Herzen liegen, sind nicht vergänglich. Testamente und Legate Werte, die Ihnen am Herzen liegen, sind nicht vergänglich Testamente und Legate 1 Gemeinsam gegen Brustkrebs Die Patientin im Zentrum der Forschung Vorwort Vielen Menschen fällt es schwer, sich mit dem

Mehr

Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse

Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse Bern, im Dezember 2014 Liebe Leserin, lieber Leser Im Laufe des Lebens verwenden wir viel Kraft darauf, Werte zu schaffen, zu pflegen und weiterzugeben. Doch was

Mehr

Informationsschreiben Legate

Informationsschreiben Legate Informationsschreiben Legate Möchten Sie die Stiftung für krebskranke Kinder Regio Basiliensis mit einem Legat unterstützen? Sie helfen damit Kindern mit Krebs sowie ihren Eltern und Geschwistern. Wir

Mehr

Die Zukunft sichern Av. Louis-Ruchonnet 14 CH Lausanne Tel Fax PC

Die Zukunft sichern Av. Louis-Ruchonnet 14 CH Lausanne Tel Fax PC Die Zukunft sichern Informationen zur Regelung des Nachlasses Klare Verhältnisse schaffen, bevor es zu spät ist In der zweiten Lebenshälfte ist vielleicht auch bei Ihnen der Wunsch stärker, über Ihr

Mehr

Leitfaden für ein Testament

Leitfaden für ein Testament Seite 1 von 5 1. Ein paar Gedanken als Einleitung Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod und was danach folgt. Wenn wir unseren Willen in einem rechtzeitig treffen, haben wir die Möglichkeit

Mehr

Nachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus

Nachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus Nachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus Das Testament Ein Testament ermöglicht Ihnen, selbst über Ihren Nachlass zu bestimmen. Sie können eine Verteilung Ihres Besitzes in Ihrem Sinne festlegen, Erben einsetzen

Mehr

Kanton St.Gallen Departement des Innern. Testament. Wie verfasse ich ein Testament? Amtsnotariate des Kantons St. Gallen

Kanton St.Gallen Departement des Innern. Testament. Wie verfasse ich ein Testament? Amtsnotariate des Kantons St. Gallen Kanton St.Gallen Departement des Innern Testament Wie verfasse ich ein Testament? Amtsnotariate des Kantons St. Gallen Rechtliches Welche Verfügungen von Todes wegen gibt es? eigenhändige letztwillige

Mehr

zu lebzeiten säen Informationsbroschüre der vbg zum Thema Legat und Testament

zu lebzeiten säen Informationsbroschüre der vbg zum Thema Legat und Testament zu lebzeiten säen Informationsbroschüre der vbg zum Thema Legat und Testament Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser Worte, Taten, Gesten was wir in Liebe an andere Menschen weitergeben, wird Frucht

Mehr

15. Das Erbrecht, Übungen

15. Das Erbrecht, Übungen 15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen

Mehr

15. Das Erbrecht, Übungen

15. Das Erbrecht, Übungen 15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen

Mehr

Stiftung Vivamos Mejor Informationen zu Nachlass Vermächtnis Erbe

Stiftung Vivamos Mejor Informationen zu Nachlass Vermächtnis Erbe Stiftung Vivamos Mejor Informationen zu Nachlass Vermächtnis Erbe schenken sie zukunft! Erwerbsförderung für Frauen in Kolumbien Nachlass Vermächtnis Erbe machen Sie sich stark für benachteiligte Menschen

Mehr

In Würde altern. Dank Ihrem Legat.

In Würde altern. Dank Ihrem Legat. In Würde altern. Dank Ihrem Legat. Wertvolles schenken. Domicil steht allen älteren Menschen offen. Hier erhalten sie eine umfassende Betreuung nach Mass, können komfortabel wohnen sowie gesund und abwechslungsreich

Mehr

Ein starker Wille kann Berge versetzen. Der letzte ganz besonders.

Ein starker Wille kann Berge versetzen. Der letzte ganz besonders. Ein starker Wille kann Berge versetzen. Der letzte ganz besonders. Ihr Vermächtnis für die Hospizarbeit JOHANNES-HOSPIZ OBERBERG STIFTUNG Gutes bewirken über das eigene Leben hinaus Haben Sie sich schon

Mehr

Gemeinsam handeln für eine bessere Welt

Gemeinsam handeln für eine bessere Welt Gemeinsam handeln für eine bessere Welt Helvetas Weinbergstrasse 22a Postfach CH-8021 Zürich Mit Unterstützung von Helvetas haben schon Millionen Menschen Schritte in eine bessere Zukunft gemacht: dank

Mehr

Testament und Berliner Testament

Testament und Berliner Testament Seniorenclub Wallotstraße, Vortrag am 5. November 206 Testament und Berliner Testament Ausgangslage Weitergabe von Vermögen nach dem Tod Gesetzliche Erbfolge Individuell bestimmte Erbfolge Gesetzliche

Mehr

Kanton St.Gallen Departement des Innern. Testament. Wie verfasse ich ein Testament? Amtsnotariate des Kantons St. Gallen

Kanton St.Gallen Departement des Innern. Testament. Wie verfasse ich ein Testament? Amtsnotariate des Kantons St. Gallen Kanton St.Gallen Departement des Innern Testament Wie verfasse ich ein Testament? Amtsnotariate des Kantons St. Gallen Rechtliches Welche Verfügungen von Todes wegen gibt es? eigenhändige letztwillige

Mehr

Bleibend die Hand ausstrecken für taubblinde Kinder. Testament-Ratgeber Tanne

Bleibend die Hand ausstrecken für taubblinde Kinder. Testament-Ratgeber Tanne Bleibend die Hand ausstrecken für taubblinde Kinder Testament-Ratgeber Tanne Liebe Leserin, lieber Leser Die Tanne ist ein Vermächtnis: Die Schweizerische Stiftung für Taubblinde sichert auf Dauer das

Mehr

Helfen Sie mit! PATENSCHAFT FAMILY-PACKAGE. Gebärdensprachkurse zuhause für Familien mit einem gehörlosen Kind

Helfen Sie mit! PATENSCHAFT FAMILY-PACKAGE. Gebärdensprachkurse zuhause für Familien mit einem gehörlosen Kind Helfen Sie mit! PATENSCHAFT FAMILY-PACKAGE Gebärdensprachkurse zuhause für Familien mit einem gehörlosen Kind KEINE VERSTÄNDIGUNG, KEINE CHANCE Ein hörendes Paar bekommt ein Kind. Nach einigen Monaten

Mehr

Was bleibt. Ihr Testament verfassen ein Ratgeber

Was bleibt. Ihr Testament verfassen ein Ratgeber Was bleibt Ihr Testament verfassen ein Ratgeber «Was bleibt, sind Glaube, Hoffnung, Liebe...» 1. Korinther 13, Vers 13 Titelbild und Bild Seite 2: Marcus Perkins Liebe Leserin, Lieber Leser Wir alle werden

Mehr

PuroVivo-Checkliste: Erben und Vererben

PuroVivo-Checkliste: Erben und Vererben Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 PuroVivo-Checkliste: Erben und Vererben Die PuroVivo-Checkliste bietet Ihnen eine Orientierung zu den Themen Testament Erben und Vererben und soll Ihnen helfen, mit den richtigen

Mehr

Pensionierungsseminar Qualibroker AG. Zürich, 2. Juli Ehe- und Erbrecht. Dr. Walter Sticher

Pensionierungsseminar Qualibroker AG. Zürich, 2. Juli Ehe- und Erbrecht. Dr. Walter Sticher Pensionierungsseminar Qualibroker AG Zürich, 2. Juli 2014 Ehe- und Erbrecht Dr. Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht Sticher Strazzer Zeiter Rechtsanwälte, Zürich www.sszlaw.ch Risiko Urteilsunfähigkeit

Mehr

Letzter Wille als neuer Anfang Die Testaments - Spende Dr. Thomas Curdt LL.M. (Cambridge)

Letzter Wille als neuer Anfang Die Testaments - Spende Dr. Thomas Curdt LL.M. (Cambridge) Letzter Wille als neuer Anfang Die Testaments - Spende Dr. Thomas Curdt LL.M. (Cambridge) Rechtsanwalt und Steuerberater Kapp, Ebeling & Partner 1 Gliederung des Vortrags: I. Gesetzliche Erbfolge Überblick

Mehr

GEMEINNÜTZIG VERERBEN IHR SOZIALES VERMÄCHTNIS FÜR KRANKE KINDER DER VFK E.V. SANKT AUGUSTIN BEANTWORTET IHRE FRAGEN ZUM THEMA»VERERBEN«.

GEMEINNÜTZIG VERERBEN IHR SOZIALES VERMÄCHTNIS FÜR KRANKE KINDER DER VFK E.V. SANKT AUGUSTIN BEANTWORTET IHRE FRAGEN ZUM THEMA»VERERBEN«. DER VFK E.V. SANKT AUGUSTIN BEANTWORTET IHRE FRAGEN ZUM THEMA»VERERBEN«. GEMEINNÜTZIG VERERBEN IHR SOZIALES VERMÄCHTNIS FÜR KRANKE KINDER Verein zur Förderung der Kinderklinik und des Deutschen Kinderherzzentrums

Mehr

1. Worum es geht Es geht darum die Verteilung des eigenen Vermögens nach dem Ableben möglichst weise zu gestalten.

1. Worum es geht Es geht darum die Verteilung des eigenen Vermögens nach dem Ableben möglichst weise zu gestalten. Kurze Einführung ins Erbrecht Diese Aufstellung ersetzt keine Beratung Der Artikel beruht auf einem Vortrag für Laien. 1. Worum es geht Es geht darum die Verteilung des eigenen Vermögens nach dem Ableben

Mehr

Richtig vererben was Sie wissen sollten

Richtig vererben was Sie wissen sollten Richtig vererben was Sie wissen sollten Immer wieder wird die Liebenzeller Mission nach Informationen zum Thema Vererben gefragt. Es müssen mehrere Dinge beachtet werden, damit mit dem eigenen Besitz nach

Mehr

1. VORWORT 2. ERBSCHAFT 2.1. EIGENHÄNDIGES, HANDSCHRIFTLICHES TESTAMENT 2.2. ÖFFENTLICHES TESTAMENT 2.3. ERBVERTRAG 2.4. ÄNDERUNGEN/WIDERRUF

1. VORWORT 2. ERBSCHAFT 2.1. EIGENHÄNDIGES, HANDSCHRIFTLICHES TESTAMENT 2.2. ÖFFENTLICHES TESTAMENT 2.3. ERBVERTRAG 2.4. ÄNDERUNGEN/WIDERRUF Erbschaft Inhaltsverzeichnis 1. VORWORT 2. ERBSCHAFT 2.1. EIGENHÄNDIGES, HANDSCHRIFTLICHES TESTAMENT 2.2. ÖFFENTLICHES TESTAMENT 2.. ERBVERTRAG 2.. ÄNDERUNGEN/WIDERRUF 2.5. ERBEINSETZUNG 2.6. LEGAT/VERMÄCHTNIS

Mehr

Testamentsführer. Die Thurgauische Krebsliga ist für Krebskranke und Angehörige da.

Testamentsführer. Die Thurgauische Krebsliga ist für Krebskranke und Angehörige da. Testamentsführer Die Thurgauische Krebsliga ist für Krebskranke und Angehörige da www.tgkl.ch Liebe Leserin, lieber Leser Was soll dereinst geschehen mit den Werten, die wir während unseres Lebens erarbeitet

Mehr

DAS ERBRECHT ZGB Systematik und gesetzliche Erben Die Erben ZGB

DAS ERBRECHT ZGB Systematik und gesetzliche Erben Die Erben ZGB Seite 1 Lernziele: Die wesentlichen Eigenschaften des Erbrechts erklären Pflichtteil und frei verfügbarer Teil unterscheiden Rechte und Pflichten der letztwilligen Verfügung anwenden DAS ERBRECHT ZGB 457-640

Mehr

Testament, öffentlich oder handgeschrieben Erbvertrag (Ehevertrag) Kombination Ehe-und Erbvertrag oder Testament

Testament, öffentlich oder handgeschrieben Erbvertrag (Ehevertrag) Kombination Ehe-und Erbvertrag oder Testament Testament, öffentlich oder handgeschrieben Erbvertrag (Ehevertrag) Kombination Ehe-und Erbvertrag oder Testament Letztwillige Verfügungen können mit Auflagen, Bedingungen oder Einschränkungen versehen

Mehr

Wertvolles Testament 1

Wertvolles Testament 1 Wertvolles Testament 1 Ihr letzter Wille kann für jemand anderen ein neuer Anfang sein Der Tod ist ein sensibles Thema. Die wenigsten machen sich gerne Gedanken über ihr Ableben oder was danach geschieht,

Mehr

Ehe- und Erbrecht. Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht

Ehe- und Erbrecht. Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht Ehe- und Erbrecht 10. November 2011 Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht Übersicht I. Zu meiner Person II. III. IV. Was bedeutet erben? Wer erbt nach Gesetz wie viel? 1.

Mehr

Testament und Erbvertrag

Testament und Erbvertrag VERBAND BERNISCHER NOTARE Testament und Erbvertrag Wer erbt? Fragen Sie Ihre Notarin oder Ihren Notar PERSÖNLICH DISKRET KOMPETENT Man spricht nicht gerne vom Tod. Und doch muss man sich früher oder später

Mehr

Wissenswertes zu Testament und Erbe

Wissenswertes zu Testament und Erbe Wissenswertes zu Testament und Erbe Sie können über Ihr Hab und Gut weitgehend frei verfügen. Zu Lebzeiten und auch in der Nachlassregelung. Viele Menschen machen jedoch zu Lebzeiten davon keinen Gebrauch.

Mehr

Testament-Ratgeber der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL)

Testament-Ratgeber der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) Ihr Engagement der Landschaft zuliebe Testament-Ratgeber der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) Sehr geehrte Damen und Herren Ihnen liegt unsere Kultur- und Naturlandschaft am Herzen? Auf Spaziergängen

Mehr

Setzen Sie heute ein Zeichen für morgen. Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse

Setzen Sie heute ein Zeichen für morgen. Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse Setzen Sie heute ein Zeichen für morgen Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse Impressum Herausgeberin Stiftung aha! Allergiezentrum Schweiz Scheibenstrasse 20, 3014 Bern Postfach 1, 3000 Bern 22 Tel.

Mehr

Testament und Testierfähigkeit

Testament und Testierfähigkeit Testament und Testierfähigkeit 1. Gesetzliche Erbfolge gewillkürte Erbfolge Zunächst ist zwischen testamentarischer Erbfolge als sogenannte gewillkürte Erbfolge einerseits und andererseits der gesetzlichen

Mehr

Heute schon an morgen denken. Pro Natura Ratgeber Testament

Heute schon an morgen denken. Pro Natura Ratgeber Testament Heute schon an morgen denken Pro Natura Ratgeber Testament Roland Gerth Ein Vermächtnis für die Natur Die Endlichkeit des Lebens ist allgegenwärtig. Sie begleitet uns auf Spaziergängen in der Natur. Wir

Mehr

ERBRECHT. Arno Steinwender

ERBRECHT. Arno Steinwender ERBRECHT 1 GRUNDBEGRIFFE 2 BERUFUNG ZUR ERBSCHAFT 2.1 ERBVERTRAG 2.2 LETZTWILLIGE ERKLÄRUNG (VERFÜGUNG) 2.3 GESETZ 3 PFLICHTTEILSRECHT 4 VERFAHREN ZUR ERLANGUNG DER ERBSCHAFT Seite 2 Erbrecht 1 Grundbegriffe

Mehr

Vorsorgen in der eigenen endlichen Zeit, um Bleibendes zu bewirken...

Vorsorgen in der eigenen endlichen Zeit, um Bleibendes zu bewirken... Vorsorgen in der eigenen endlichen Zeit, um Bleibendes zu bewirken......durch ein Testament zu Gunsten der Überseeischen Missions-Gemeinschaft Leitfaden für Erbschaften und Legate Wir Menschen sind sehr

Mehr

Bei Blindheit und Sehbehinderung. Erben und Vererben. Nachlassratgeber

Bei Blindheit und Sehbehinderung. Erben und Vererben. Nachlassratgeber Bei Blindheit und Sehbehinderung Erben und Vererben Nachlassratgeber Inhalt Grusswort aus dem Stiftungsrat 3 Die Mühlehalde stellt sich vor 4 6 gute Gründe, die Mühlehalde zu unterstützen 5 Wie können

Mehr

DataCard. Rund ums Erben. Schweizerische Treuhandgesellschaft AG

DataCard. Rund ums Erben. Schweizerische Treuhandgesellschaft AG DataCard Rund ums Erben Schweizerische Treuhandgesellschaft AG Vorbemerkungen Mit dem Tod eines Menschen gehen seine sämtlichen Vermögenswerte in den Nachlass (Erbmasse) über. War der Erblasser zum Zeitpunkt

Mehr

Absicherung durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung

Absicherung durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung 173 Absicherung durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung Wer seinen nichtehelichen Lebensgefährten für die Zeit nach seinem eigenen Tod absichern will, muss dies beizeiten regeln. Testament. Selbstverständlich

Mehr

Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament

Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament 2 Ein Testament und seine Vorteile 3 Eigenhändiges oder öffentliches Testament, einschließlich der Kosten 4 Gesetzliche Erbfolge, einschließlich

Mehr

Etwas Bleibendes hinterlassen

Etwas Bleibendes hinterlassen Etwas Bleibendes hinterlassen Wissenswertes zum Testament Inhaltsverzeichnis 3 4 7 8 15 16 18 Vorwort Wozu ein Testament? Wie errichte ich ein Testament? Rund um das Testament Schaffen Sie Klarheit über

Mehr

Checkliste zur Entwicklung einer individuellen Vermögenstransferplanung

Checkliste zur Entwicklung einer individuellen Vermögenstransferplanung Checkliste zur Entwicklung einer individuellen Vermögenstransferplanung Die nachfolgende Checkliste soll helfen, einen Überblick über Ihr aktuelles, im Wege des Erbfalls an die Familie oder sonstige Personen

Mehr

mayer+roth Fragen zum Erbrecht im Fürstentum Liechtenstein Dr. Peter Mayer IT)

mayer+roth Fragen zum Erbrecht im Fürstentum Liechtenstein Dr. Peter Mayer IT) mayer+roth Fragen zum Erbrecht im Fürstentum Liechtenstein Dr. Peter Mayer IT) Inhaltsverzeichnis Gedanken zuvor 1 Grundsätzliches zum Erbrecht 9 1.1 Ich habe etwas von Nachlass und von Verlassenschaft

Mehr

Wie gestalte ich mein Testament? Ein Leitfaden

Wie gestalte ich mein Testament? Ein Leitfaden Wie gestalte ich mein Testament? Ein Leitfaden Liebe Leserin, lieber Leser, diese Broschüre soll Ihnen eine Hilfe sein bei Ihren Überlegungen zu der Art, wie Sie Ordnung in die letzten Dinge Ihres Lebens

Mehr

Testament und Legat. über dentod hinaus...

Testament und Legat. über dentod hinaus... Testament und Legat über dentod hinaus... Der Tod und das Sterben sind allgegenwärtig. Manchmal kommt der Tod ganz plötzlich, manchmal geht ein langer Sterbeprozess voraus. Der Tod gehört zum Leben beides

Mehr

Erbrecht unter Ehegatten

Erbrecht unter Ehegatten Anwaltskanzlei & Notar Erbrecht unter Ehegatten Wie wichtig ist ein Testament? Immer wieder stellen wir in der Beratung und bei Vorträgen fest, dass Ehepartner bei der Frage Wie erben wir eigentlich untereinander?

Mehr

Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April RA MLaw Michael Peter, LL.M.

Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April RA MLaw Michael Peter, LL.M. Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April 2016 RA MLaw Michael Peter, LL.M. } Begrüssung / Vorstellung } Eherecht } Erbrecht } Vorsorgeauftrag } Patientenverfügung Vortrag Ehe-/Erbrecht, Vorsorgeauftrag

Mehr

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3

Mehr

der Tierschutzverein im Aargau 1 Tierliebe ist an die Zukunft zu denken.

der Tierschutzverein im Aargau 1 Tierliebe ist an die Zukunft zu denken. der Tierschutzverein im Aargau 1 Tierliebe ist an die Zukunft zu denken. 3 «Wir brauchen für Tiere keine neue Moral. Wir müssen lediglich aufhören, Tiere willkürlich aus der vorhandenen Moral auszuschliessen.»

Mehr

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass

Mehr

Niemand stirbt ohne Erben

Niemand stirbt ohne Erben Niemand stirbt ohne Erben Zukunftsforscher errechneten, dass allein in Deutschland in diesem Jahrzehnt in etwa acht Millionen Haushalten Vermögen von insgesamt rund zwei Billionen Euro vererbt werden.

Mehr

Unternehmertestament

Unternehmertestament Unternehmertestament III von Prof. Dr. Wolfgang Burandt, LL. M., M. A., MBA (Wales) Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Mediator (BAFM) in Hamburg Dr. Hannelore Zacher-Röder Rechtsanwältin,

Mehr

Erbfolge. gewillkürte. gesetzliche. Erbfolge. Erbfolge. Bürgerliches Gesetzbuch

Erbfolge. gewillkürte. gesetzliche. Erbfolge. Erbfolge. Bürgerliches Gesetzbuch Erbfolge gesetzliche gewillkürte Erbfolge Erbfolge Bürgerliches Gesetzbuch Die gesetzliche Erbfolge die Verwandten Diese werden je nach ihrer Nähe zum Verstorbenen eingeteilt in 5 Ordnungen Es erben nur:

Mehr

Testament, Erbschaft PRO SENECIUIE BENNO STUDER. Wie Sie klare und faire Verhältnisse schaffen. Beobachter. edition

Testament, Erbschaft PRO SENECIUIE BENNO STUDER. Wie Sie klare und faire Verhältnisse schaffen. Beobachter. edition BENNO STUDER Testament, Erbschaft Wie Sie klare und faire Verhältnisse schaffen A PRO SENECIUIE Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis in Zusammenarbeit mit Pro Senectute Beobachter edition Inhalt Vorwort

Mehr

«Ich hinterlasse eine bessere Welt.» Testamentratgeber der Krebsforschung Schweiz

«Ich hinterlasse eine bessere Welt.» Testamentratgeber der Krebsforschung Schweiz «Ich hinterlasse eine bessere Welt.» Testamentratgeber der Krebsforschung Schweiz Inhalt 3 Editorial 4 Was hinterlassen Sie der Welt? 5 Warum soll ich ein Testament machen? 6 Wie schreibe ich ein Testament?

Mehr

Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht

Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht Gute Gründe ein Testament zu errichten und Fehler, die Sie dabei vermeiden können Informationsveranstaltung Nachlass/Testament

Mehr

Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen.

Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen. Erbrecht I. Vorüberlegungen zur Nachlassgestaltung Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen. 1. Was habe ich zu vererben? Vermögensstatus

Mehr

5. Eheliches Güterrecht (Ehe als Vermögensgemeinschaft) 6. Begünstigung (optimale Vorsorge des überlebenden Ehegatten)

5. Eheliches Güterrecht (Ehe als Vermögensgemeinschaft) 6. Begünstigung (optimale Vorsorge des überlebenden Ehegatten) Checkliste Erbrecht Inhalt 1. Kein Testament wer bekommt was 2. Das Pflichtteilsrecht die Freiheiten des Erblassers 3. Enterben so wird s gemacht 4. Testament und Erbvertrag 5. Eheliches Güterrecht (Ehe

Mehr

Handout zum Vortrag. "Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene" am 20. September 2013 in Groß-Gerau. Dr.

Handout zum Vortrag. Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene am 20. September 2013 in Groß-Gerau. Dr. Handout zum Vortrag "Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene" am 20. September 2013 in Groß-Gerau Dr. Thomas Milde Dr. Thomas Milde Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht Bleichstraße

Mehr

Erben und Verschenken

Erben und Verschenken Erben und Verschenken Vererben - Verschenken - Testament Vererben Jedes Jahr werden ca. 200 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt und die Hälfte davon sind Immobilien. Eine vorzeitige Übertragung des

Mehr

50er 60er 70er 80er 90er 2000er

50er 60er 70er 80er 90er 2000er Engagement bringt Fortschritt auch in der Krebsbekämpfung. Inhalt Im Verlauf der letzten Jahrzehnte hat sich die Welt stark verändert politisch, technisch und industriell. Im gleichen Zug ist auch die

Mehr

Merkblatt zum Ehe- und Erbvertrag

Merkblatt zum Ehe- und Erbvertrag Merkblatt zum Ehe- und Erbvertrag 1. Einleitung Die vorliegende Information dient dazu, Ihnen einen kurzen Überblick zum Thema Ehe- und Erbvertrag zu vermitteln. Einleitend werden einige grundsätzliche

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS.

INHALTSVERZEICHNIS. INHALTSVERZEICHNIS 1. Gebrauchsanleitung 11 1.1 Wie wird das LAW Book verwendet? 11 1.2 Muss ein Anwalt beigezogen werden? 11 1.3 Wer soll als Willensvollstrecker eingesetzt werden? 11 1.4 In welchen Fällen

Mehr

kammergericht Wie errichte ich ein Testament?

kammergericht Wie errichte ich ein Testament? Wie errichte ich ein Testament? von Oliver Elzer, Dr., Richter am Kammergericht Warum sollte ich ein Testament errichten? Ä Versorgung Å Partner, Abkömmlinge (Kinder und Enkel) und sonstige nahe Verwandte

Mehr

Etwas Bleibendes hinterlassen Wissenswertes zum Testament

Etwas Bleibendes hinterlassen Wissenswertes zum Testament Etwas Bleibendes hinterlassen Wissenswertes zum Testament Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Wozu ein Testament? 4 Wie errichte ich ein Testament? 6 Schaffen Sie Klarheit über Ihren Nachlass 6 Der gesetzliche

Mehr

H. Erbrecht. Als Erbe kannst du einzelne Stücke aus dem Vermögen oder das ganze Vermögen bekommen. Erbrechtstitel. Vermächtnis

H. Erbrecht. Als Erbe kannst du einzelne Stücke aus dem Vermögen oder das ganze Vermögen bekommen. Erbrechtstitel. Vermächtnis H. Erbrecht Lernziel Was sollst du mitnehmen? Du sollst ein Testament verfassen können & wissen, was dir rechtlich zusteht. Im Personenrecht hast du gelernt, dass die Rechtsfähigkeit des Menschen mit dem

Mehr

Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament

Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament Ein Testament und seine Vorteile Das Testament (Lat.,,testari : bezeugen) ist ein Rechtsgeschäft, eine einseitig getroffene Verfügung des Erblassers.

Mehr

Verwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser

Verwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser Die gesetzliche Erbfolge der Staat entscheidet für Sie wöhnlichen Aufenthalt hatte. Wohnte der Erblasser also zum Beispiel in Bonn, so fiele die Erbschaft dem Land Nordrhein- Westfalen zu. Lässt sich das

Mehr

Erben und Vererben Was kann ich frühzeitig regeln?

Erben und Vererben Was kann ich frühzeitig regeln? Erben und Vererben Was kann ich frühzeitig regeln? - Auszug aus der Präsentation - GenerationenManagementMandat, Seite 1 Disclaimer Diese Präsentation stellt weder eine Rechtsberatung noch eine Steuerberatung

Mehr

Was bleibt. Weitergeben. Schenken. Stiften. Vererben.

Was bleibt. Weitergeben. Schenken. Stiften. Vererben. Was bleibt. Weitergeben. Schenken. Stiften. Vererben. WAS BLEIBT haben oder dies immer noch tun. Auch kleine Streiflichter, wie Reisen an wunderbare Orte oder Erinnerungsstücke, gehören wie bunte Puzzleteile

Mehr

Richtig vererben unter Ehegatten

Richtig vererben unter Ehegatten Beck kompakt Richtig vererben unter Ehegatten Das Berliner Testament Bearbeitet von Julia Roglmeier, Maria Demirci 2. Auflage 2016. Buch. 127 S. Kartoniert Format (B x L): 10,4 x 16,1 cm Recht > Zivilrecht

Mehr

Erben Vererben Erbschaftsteuer

Erben Vererben Erbschaftsteuer Erben Vererben Erbschaftsteuer Landshut, 13.06.2015 Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin

Mehr

Inhalt. 1. Wer erbt? Was gehört zum Nachlass? 37. Vo r wort 13

Inhalt. 1. Wer erbt? Was gehört zum Nachlass? 37. Vo r wort 13 Inhalt Vo r wort 13 1. Wer erbt? 15 Die Regeln des Erbrechts 16 Die Stammesordnung 16 Verwandte als Erben: vier Grundregeln 18 Ehegatte und eingetragene Partnerin 21 Adoptivkinder, Stiefkinderund aussereheliche

Mehr

zeichen l setzen Ratgeber «Testament, Erbschaft und Vermächtnis»

zeichen l setzen Ratgeber «Testament, Erbschaft und Vermächtnis» zeichen l setzen Ratgeber «Testament, Erbschaft und Vermächtnis» hilfe l zur selbsthilfe Überall auf der Welt gibt es Menschen, die sich für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung einsetzen.

Mehr

Erbrecht: Grundzüge und Neuerungen Di., 16. April 2013. Dr. jur. Marie-Theres Frick 1

Erbrecht: Grundzüge und Neuerungen Di., 16. April 2013. Dr. jur. Marie-Theres Frick 1 1 Erbrecht: Grundzüge und Neuerungen Dr. iur. Marie-Theres Frick Frick & Partner Rechtsanwälte AG, Vaduz 2 Themen Gesetzliche Erbfolge Pflichtteilsrecht Was erbt der/die überlebende PartnerIn? Was ist

Mehr

Inhalt. Wie Sie Ihre persönliche Erbfolge optimal regeln 29 Testament oder Erbvertrag? 30 So errichten Sie Ihr Testament 35

Inhalt. Wie Sie Ihre persönliche Erbfolge optimal regeln 29 Testament oder Erbvertrag? 30 So errichten Sie Ihr Testament 35 2 Inhalt Ihr Vermögen in guten Händen 5 Weshalb Sie ein Testament verfassen sollten 6 Gesetzliche Erbfolge was ist das? 7 Wie wird Ihr Ehegatte berücksichtigt? 10 Welche Erbfolge ist für Sie die richtige?

Mehr

Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt Was erbt der Ehegatte? Pflegende Angehörige...

Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt Was erbt der Ehegatte? Pflegende Angehörige... Inhalt Vorwort... 9 Einleitung... 11 Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge... 13 Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt... 14 Was erbt der Ehegatte?... 18 Pflegende Angehörige... 22 Kapitel 2: Das Testament...

Mehr

Erbe, Erbschaft, Testament. Notar Dr. Jens Fleischhauer

Erbe, Erbschaft, Testament. Notar Dr. Jens Fleischhauer Erbe, Erbschaft, Testament Notar Dr. Jens Fleischhauer Übersicht Nachlassplanung und Testamentsgestaltung: Ziele und Wünsche Rahmenbedingungen: - die gesetzliche Erbfolge - das Pflichtteilsrecht - die

Mehr

/ Den Faden weiterspinnen. Ratgeber für Testamente, Erbschaften und Legate

/ Den Faden weiterspinnen. Ratgeber für Testamente, Erbschaften und Legate / Den Faden weiterspinnen Ratgeber für Testamente, Erbschaften und Legate Spinnen Sie den Faden weiter. Aus Tierhaar wird Wolle, aus Wolle wird Faden, aus Faden wird ein Teppich oder ein Kleidungsstück.

Mehr

Ein Vermächtnis zum Wohl der Tiere

Ein Vermächtnis zum Wohl der Tiere Ein Vermächtnis zum Wohl der Tiere Orientierungshilfe zur Regelung Ihres Nachlasses Marek M Fotolia.com «Was ein Mensch an Gutem in die Welt hinausgibt, geht nicht verloren.» Albert Schweitzer (1875 1965)

Mehr

Ein Vermächtnis zum Wohl der Tiere

Ein Vermächtnis zum Wohl der Tiere Ein Vermächtnis zum Wohl der Tiere Orientierungshilfe zur Regelung Ihres Nachlasses Marek M Fotolia.com «Was ein Mensch an Gutem in die Welt hinausgibt, geht nicht verloren.» Albert Schweitzer (1875 1965)

Mehr

Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament

Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Unerwünschte Folgen der gesetzlichen Erbfolge für Ehegatten Ehepartner möchten nicht nur ihr gemeinsames Leben gestalten, sondern auch

Mehr

Workshop 3 Wie erstelle ich ein Testament?

Workshop 3 Wie erstelle ich ein Testament? Workshop 3 Dr. jur. Marie-Theres Frick Frick & Partner Rechtsanwälte, Vaduz Freitag, 9. November 2007 Workshop 3 Themen Liechtensteinisches Erbrecht (FL-Bürger, andere Staatsbürgerschaft) Testament und

Mehr

Sinn stiften und Leben fördern. Ein Ratgeber zur Nachlassregelung

Sinn stiften und Leben fördern. Ein Ratgeber zur Nachlassregelung Sinn stiften und Leben fördern Ein Ratgeber zur Nachlassregelung Inhalt Vorwort 3 Die Quellenhof-Stiftung 4 Von Sonnen- und Schattenseiten 5 Über die Zukunft nachdenken 6 Klare Verhältnisse durch ein Testament

Mehr

Testament und Erbvertrag. Wer erbt? Rechtsberatung inklusive. Ihre Berner Notare.

Testament und Erbvertrag. Wer erbt? Rechtsberatung inklusive. Ihre Berner Notare. Testament und Erbvertrag Wer erbt? Rechtsberatung inklusive. Ihre Berner Notare. Obwohl man nicht gerne über den Tod spricht, muss man sich früher oder später mit ihm befassen. Dazu gehört auch die Frage,

Mehr

Richtig vererben unter Ehegatten

Richtig vererben unter Ehegatten Beck kompakt Richtig vererben unter Ehegatten Das Berliner Testament Bearbeitet von Julia Roglmeier, Maria Demirci 2. Auflage 2016. Buch. 127 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 70096 5 Format (B x L): 10,4 x

Mehr

Erbe, Erbschaft, Testament Was ist zu beachten? Notar Dr. Jens Fleischhauer

Erbe, Erbschaft, Testament Was ist zu beachten? Notar Dr. Jens Fleischhauer Was ist zu beachten? Übersicht Warum ein Testament? Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt was? Testament und Erbvertrag: Gestaltungsmöglichkeiten Grenze der Testierfreiheit: Pflichtteilsrecht Erbschaftsteuer:

Mehr

Heimat verbindet. Eine Brücke schlagen zwischen heute und morgen. Ratgeber für Erbschaften und Legate.

Heimat verbindet. Eine Brücke schlagen zwischen heute und morgen. Ratgeber für Erbschaften und Legate. Heimat verbindet. Eine Brücke schlagen zwischen heute und morgen. Ratgeber für Erbschaften und Legate. SCHWEIZER HEIMATSCHUTZ PATRIMOINE SUISSE HEIMATSCHUTZ SVIZZERA PROTECZIUN DA LA PATRIA Heimat und

Mehr