/ Den Faden weiterspinnen. Ratgeber für Testamente, Erbschaften und Legate
|
|
- Lucas Klein
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 / Den Faden weiterspinnen Ratgeber für Testamente, Erbschaften und Legate
2 Spinnen Sie den Faden weiter. Aus Tierhaar wird Wolle, aus Wolle wird Faden, aus Faden wird ein Teppich oder ein Kleidungsstück. Ein ständiger Wandel wie das ganze Leben. Dieser Prozess kann auch nach dem Tod weitergehen. Wollen Sie über Ihr Leben hinaus Gutes tun und den Faden für andere Menschen weiterspinnen? Wollen Sie sich langfristig und gemeinsam mit dem cfd für Frauen im Süden und in der Schweiz einsetzen? Der Christliche Friedensdienst cfd hat eine lange Tradition anderen Menschen zu helfen insbesondere Flüchtlingen und Frauen. Seit mehr als 70 Jahren setzt sich der cfd mit Projekten zur Selbsthilfe für Frieden und Gerechtigkeit im Süden und in der Schweiz ein. Damit Frauen und Männer die Gesellschaft gleichberechtigt mitgestalten und ohne Gewalt leben können. Bestimmen Sie selbst, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen erben soll. Nur mit einem Testament können Sie jene Menschen und Institutionen berücksichtigen, die Ihnen etwas bedeuten. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie ein Testament erstellen und informiert über die gesetzlichen Vorgaben. Gerne stehe ich Ihnen für Fragen oder ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Ich danke Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen. Carmen Meyer, Geschäftsleiterin
3 Gestern heute morgen Wie alles begann Der Christliche Friedensdienst cfd entwickelte sich 1938 aus dem christlich-sozialen Engagement von Gertrud Kurz ( ), die als Tochter eines Seidenfabrikanten im Appenzell zur Welt kam und mit Mann und Kindern in Bern lebte. Sie setzte sich während dem 2. Weltkrieg für Jüdinnen/Juden und Andersgläubige ein, rettete unzählige Leben und bewirkte 1942 beim Bundesrat die Öffnung der Grenze für Flüchtlinge. Früh erkannte die «Flüchtlingsmutter» auch die Probleme im Süden und unterstützte mit dem cfd Projekte zur Selbsthilfe in Israel, Griechenland und Afrika. Viele junge Menschen gingen mit dem cfd z.b. nach Israel in ein Kibbuz, um unentgeltlich Hilfe zu leisten und andere Kulturen kennen zu lernen. Die friedenspolitische Arbeit von Gertrud Kurz stiess auf breite Anerkennung und führte anfangs 60er Jahre gar zur Nominierung für den Friedensnobelpreis. Anfangs 1980er Jahre engagierte sich der cfd stark in der Frauen- und Friedensbewegung, prangerte die Geschlechterungerechtigkeit an und gründete 1981 die Frauenstelle für Friedensarbeit in Zürich. Der cfd heute Stärkt Frauen. Öffnet Perspektiven. Seit 1997 legt der cfd den Fokus seiner Arbeit auf Frauen. Als Friedensorganisation stärkt der cfd mit langfristigen Projekten Frauen im Süden und Migrantinnen in der Schweiz und bezieht Stellung zu friedens- und migrationspolitischen Fragen. Der cfd setzt sich ein für eine gerechte und friedliche Welt. Spinnen wir den Lebensfaden von Gertrud Kurz gemeinsam weiter. Zukunft für Beduininnen im Negev (Israel): Mit Spinnen und Weben verdienen sie eigenes Geld, lernen lesen und schreiben und ihre Produkte vermarkten.
4 Den Lebensfaden weiterspinnen Selbstbestimmt vererben Frauen sind und waren in der Geschichte des kleinen und wirkungsvollen Hilfswerkes cfd immer von zentraler Bedeutung. Viele Frauen und Männer schätzen dies und unterstützen den cfd seit vielen Jahren mit Rat und Tat, Herzblut und finanziellen Zuwendungen. Spinnen Sie diesen Faden über Ihr Leben hinaus weiter. Der cfd baut auf die Menschen und Organisationen vor Ort, handelt nachhaltig und berücksichtigt die örtlichen Strukturen. Erbschaften und Legate sichern die langfristig angelegten Projekte zur Selbsthilfe. Sie kommen voll und ganz den Frauen und ihren Familien in den Projekten zugute. Eine Erbschaft oder ein Legat für den cfd sind starke Zeichen Ihres Engagements. Damit spinnen Sie Ihren Lebensfaden über Ihren Tod hinaus sinnvoll weiter. Perspektiven für ausgegrenzte, ledige Mütter in Marokko: In den projekteigenen Restaurants und Patisserien erlernen sie einen Beruf, verdienen Geld und planen eine eigen ständige Zukunft. Immer mehr Menschen wollen zu Lebzeiten ihren Nachlass regeln und Sinnvolles bewirken. Das Erbrecht ist in der ganzen Schweiz gleich und im Schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt. Im Erbrecht ist festgelegt, wer die gesetzlichen Erben sind, welche Anteile diese vom Nachlass erhalten und wie gross die Anteile sind, über die Sie als ErblasserIn frei verfügen können. Wenn Sie von den gesetzlichen Regelungen abweichen wollen, ist ein Testament notwendig. Das Testament drückt Ihren Willen aus und muss respektiert werden. Ein Testament schafft zudem Klarheit für Ihre Erben und verhindert oft Streitigkeiten. Mit einem Testament können Sie Menschen oder Orga nisationen wie den cfd berücksichtigen, die Ihnen besonders am Herzen liegen. Lassen Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten in jedem Fall beraten.
5 Wer erbt? Pflichtteile und frei verfügbare Erbteile Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge nach dem Tod und bestimmt, wer wie viel erbt. Liegen kein Testament oder Erbvertrag vor, gilt die gesetzliche Erbfolge und es erben ausschliesslich Ehe- oder eingetragene PartnerIn, Familienangehörige oder beim Fehlen nähe rer Angehöriger - das Gemeinwesen. Die nächsten Angehörigen, d.h. EhepartnerIn oder eingetragene PartnerIn, Nachkommen und bei deren Fehlen die Eltern erhalten mindestens die so genannten Pflichtteile. Frei verteilen können Sie mittels Testament aber denjenigen Teil, der die gesetzlichen Pflichtteile übersteigt, die so genannte frei verfügbare Quote. Sie können damit FreundInnen, Personen und auch gemeinnützige Institutionen begünstigen, die Ihnen besonders am Herzen liegen. Wie hoch die frei verfügbare Quote ist, hängt von Ihrer familiären Situation ab: / 1890 bis 1972 Die «Flüchtlingsmutter» Gertrud Kurz am Telefon ihrem wichtigsten Arbeitsinstrument. Hinterlassene Gesetzliche Erbteile Pflichtteile/frei verfügbare Erbteile (ohne Testament/Erbvertrag) (mit Testament/Erbvertrag) EhepartnerIn und Kinder 50 % EhepartnerIn 25 % EhepartnerIn 50 % Kinder 37.5 % Kinder 37.5 % frei verfügbar Kinder 100 % Kinder 75 % Kinder 25 % frei verfügbar EhepartnerIn oder 100 % Ehe - oder 50 % Ehe- oder eingetragene PartnerIn eingetragene PartnerIn eingetragene PartnerIn 50 % frei verfügbar Eltern (Vater oder Mutter) 100 % Eltern 50 % Eltern 50 % frei verfügbar Eltern (Vater oder Mutter) 50 % Eltern 25 % Eltern und Geschwister 50 % Geschwister 0 % Geschwister 75 % frei verfügbar Die Grafik zeigt die maximalen Anteile, über die frei verfügt werden kann. Natürlich können diese Anteile auch kleiner sein.
6 Ein eigenes Testament So wird s gemacht Ein Testament können Sie ganz einfach selber erstellen. Folgende formale Punkte müssen Sie dabei streng einhalten, sonst ist das Testament ungültig und damit wirkungslos: Ihr ganzes Testament muss von Hand geschrieben sein von Anfang bis Ende, inklusive Zusätzen und Änderungen. Mit Computer oder von andern Personen geschriebene Testamente sind ungültig. Das Testament muss genau datiert (Tag, Monat, Jahr) und unterschrieben sein. Auch nachträgliche Änderungen müssen datiert und unterschrieben werden. Bei Unsicherheiten, komplizierten familiären oder finanziellen Situationen empfehlen wir Ihnen, eine Juristin oder einen Notar beizuziehen. - Listen Sie Ihre Vermögenswerte auf. Unsere Checkliste in der Beilage und Ihre Steuererklärung helfen Ihnen dabei. - Das Gesetz schützt gewisse Personen mit einem Pflichtteil. Prüfen Sie, ob Sie pflichtteilsgeschützte ErbInnen haben und wie hoch deren Pflichtteile sind. - Welche Ihnen nahe stehenden Personen oder Organisationen möchten Sie zusätzlich berücksichtigen? Die frei verfügbare Quote können Sie auf diese Personen und Organisationen verteilen, entweder indem Sie sie als Erbe/Erbin einsetzen oder mit einem Legat bedenken (s. folgende Seite) - Schreiben Sie einen Testamentsentwurf. Lassen Sie sich Zeit und schlafen Sie darüber. Überprüfen Sie noch einmal, ob Ihr Wille klar und unmissverständlich aus dem Text hervorgeht. - Ihr bereinigter Entwurf dient nun als Vorlage für Ihr Testament. Schreiben Sie es von A bis Z von Hand. - Vergessen Sie Ort und Datum und Ihre Unterschrift nicht! - Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf, wo es nach Ihrem Tod auch gefunden wird. Sie können es auch bei einer Bank, Ihrer Wohn sitzgemeinde oder in einem Notariat hinterlegen oder beim Zentralen Testamentenregister eintragen lassen. - Treffen Sie allenfalls weitere Anordnungen für den Todesfall, z.b. zu Bestattung, Trauerfeier, Auflösung Haushalt, PatientInnenverfügung. / 1963 cfd-strickunterricht in Lefkas, Griechenland.
7 Ein Legat Testament Testament e Eine Erbschaft Mit einem Legat können Sie beispielsweise dem cfd einen bestimmten Geldbetrag ein bestimmtes Wertobjekt (z.b. Haus, Lebensversicherung) oder einen bestimmten Prozentsatz am Nachlass vermachen. Ich, Christina Muster, geboren , Bürgerin von Bern, wohnhaft an der Mustergasse 1, 3000 Bern, verfüge nach meinem Tod: 1) Unter dem Vorbehalt allfälliger Bruder, Hanspeter Muster, geboren als meinen Alleinerben ein. Ich, Christina Muster, geboren , Bürgerin von Bern, wohnhaft an der Mustergasse 1, 3000 Bern, verfüge nach meinem Tod: Ich hebe alle bisher getroffenen Ver fügungen auf. Als Erben meiner Hinterlassenschaft setze ich zu gleichen Teilen ein: Sie können beispielsweise den cfd auf die Liste der ErbInnen setzen und ihm einen Anteil am Nachlass vermachen (alleine oder mit anderen). 2) Der Christliche Friedensdienst erhält Fr und mein Haus an der Mustergasse 1 in Bern. 1) meinen Bruder Jakob Muster, wohnhaft in Uster, Zürich, zu 40 % Stirbt mein Bruder vor mir, treten an seine Stelle zu gleichen Teilen der cfd und Brot für alle. 2) Christlicher Friedensdienst, Bern, zu 30 % 3) Brot für alle, Bern, zu 30 % / 1976 Eine cfd-mitarbeiterin bei der Arbeit mit Waisenkindern in Bethanien (Palästina, Westbank). Als Willensvollstreckerin ernenne ich Rechtsanwältin Barbara Sigrist aus Bern. Dieses Testament ersetzt alle meine bisherigen letztwilligen Verfügungen. Bern, 7. August 2011 Unterzeichnet: Christina Muster Stirbt mein Bruder vor mir, soll der Nachlass zu gleichen Teilen den Organisationen cfd und Brot für alle zugutekommen. Bern, 7. August 2011 Unterzeichnet: Christina Muster
8 Häufige Fragen Wo bekomme ich Rat? Der cfd vermittelt Ihnen gerne eine vertrauenswürdige, neutrale und kompetente Juristin, die Sie in Erbrechtsfragen beraten und unterstützen kann. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie unsere Geschäftsleiterin Carmen Meyer telefonisch oder per Selbstverständlich besteht kein Zwang, den cfd deswegen im Testament zu berücksichtigen. Bezahlt der cfd Erbschaftssteuern? Nein. Der cfd ist als gemeinnützige Organisation anerkannt und steuerbefreit. Jeder Franken kann für die Projekte verwendet werden. Ich habe nicht viel zu vererben. Kann ich trotzdem den cfd berücksichtigen? Ja. Wir erhalten viel kleinere Erbschaften und freuen uns über jeden Betrag. Bereits kleine testamentarische Begünstigungen stärken Frauen und öffnen Perspektiven. Kann ich ein Testament ändern? Ja. Ergänzungen müssen von Hand geschrieben und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Bei grossen Änderungen empfehlen wir, das Testament neu zu schreiben und das alte zu vernichten, oder in der neuen Fassung zu vermerken, dass frühere Testamente ungültig sind.
EIN GESCHENK AN ZUKÜNFTIGE GENERATIONEN TESTAMENT-RATGEBER DER STIFTUNG UMWELTEINSATZ
EIN GESCHENK AN ZUKÜNFTIGE GENERATIONEN TESTAMENT-RATGEBER DER STIFTUNG UMWELTEINSATZ INHALTSVERZEICHNIS Das Testament... 3 Das Legat... 6 Nacherben-Einsetzung... 7 Das geschieht mit dem Testament nach
MehrRatgeber für Testamente und Vermächtnisse
Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse Bern, im Dezember 2014 Liebe Leserin, lieber Leser Im Laufe des Lebens verwenden wir viel Kraft darauf, Werte zu schaffen, zu pflegen und weiterzugeben. Doch was
MehrIn Würde altern. Dank Ihrem Legat.
In Würde altern. Dank Ihrem Legat. Wertvolles schenken. Domicil steht allen älteren Menschen offen. Hier erhalten sie eine umfassende Betreuung nach Mass, können komfortabel wohnen sowie gesund und abwechslungsreich
MehrBleibend die Hand ausstrecken für taubblinde Kinder. Testament-Ratgeber Tanne
Bleibend die Hand ausstrecken für taubblinde Kinder Testament-Ratgeber Tanne Liebe Leserin, lieber Leser Die Tanne ist ein Vermächtnis: Die Schweizerische Stiftung für Taubblinde sichert auf Dauer das
MehrGESTALTEN SIE EIN STÜCK ZUKUNFT! RATGEBER FÜR TESTAMENT UND LEGATE STIFTUNG SYNAPSIS ALZHEIMER FORSCHUNG SCHWEIZ AFS
GESTALTEN SIE EIN STÜCK ZUKUNFT! RATGEBER FÜR TESTAMENT UND LEGATE STIFTUNG SYNAPSIS ALZHEIMER FORSCHUNG SCHWEIZ AFS EDITORIAL Vielen Dank, dass Sie unseren Testament-Ratgeber bestellt haben. Viele Menschen
Mehr15. Das Erbrecht, Übungen
15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen
Mehr15. Das Erbrecht, Übungen
15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen
MehrInformationsschreiben Legate
Informationsschreiben Legate Möchten Sie die Stiftung für krebskranke Kinder Regio Basiliensis mit einem Legat unterstützen? Sie helfen damit Kindern mit Krebs sowie ihren Eltern und Geschwistern. Wir
MehrWerte, die Ihnen am Herzen liegen, sind nicht vergänglich. Testamente und Legate
Werte, die Ihnen am Herzen liegen, sind nicht vergänglich Testamente und Legate 1 Gemeinsam gegen Brustkrebs Die Patientin im Zentrum der Forschung Vorwort Vielen Menschen fällt es schwer, sich mit dem
MehrDie Zukunft sichern Av. Louis-Ruchonnet 14 CH Lausanne Tel Fax PC
Die Zukunft sichern Informationen zur Regelung des Nachlasses Klare Verhältnisse schaffen, bevor es zu spät ist In der zweiten Lebenshälfte ist vielleicht auch bei Ihnen der Wunsch stärker, über Ihr
Mehrzu lebzeiten säen Informationsbroschüre der vbg zum Thema Legat und Testament
zu lebzeiten säen Informationsbroschüre der vbg zum Thema Legat und Testament Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser Worte, Taten, Gesten was wir in Liebe an andere Menschen weitergeben, wird Frucht
MehrGutes tun, das bleibt. Ein Testament-Ratgeber
Gutes tun, das bleibt. Ein Testament-Ratgeber Rheumaliga Bern ist ZEWO-zertifiziert. Das Gütesiegel steht für: zweckbestimmten, wirtschaftlichen und wirksamen Einsatz Ihrer Spende transparente Information
MehrEin Legat für Hörbehinderte
Ein Legat für Hörbehinderte Ein Testament ermöglicht Ihnen zu entscheiden, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Neben Personen können Sie als Erbin auch eine gemeinnützige Organisation einsetzen, deren
MehrPuroVivo-Checkliste: Erben und Vererben
Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 PuroVivo-Checkliste: Erben und Vererben Die PuroVivo-Checkliste bietet Ihnen eine Orientierung zu den Themen Testament Erben und Vererben und soll Ihnen helfen, mit den richtigen
MehrNachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus
Nachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus Das Testament Ein Testament ermöglicht Ihnen, selbst über Ihren Nachlass zu bestimmen. Sie können eine Verteilung Ihres Besitzes in Ihrem Sinne festlegen, Erben einsetzen
MehrWas bleibt. Ihr Testament verfassen ein Ratgeber
Was bleibt Ihr Testament verfassen ein Ratgeber «Was bleibt, sind Glaube, Hoffnung, Liebe...» 1. Korinther 13, Vers 13 Titelbild und Bild Seite 2: Marcus Perkins Liebe Leserin, Lieber Leser Wir alle werden
MehrVorsorgen in der eigenen endlichen Zeit, um Bleibendes zu bewirken...
Vorsorgen in der eigenen endlichen Zeit, um Bleibendes zu bewirken......durch ein Testament zu Gunsten der Überseeischen Missions-Gemeinschaft Leitfaden für Erbschaften und Legate Wir Menschen sind sehr
MehrKanton St.Gallen Departement des Innern. Testament. Wie verfasse ich ein Testament? Amtsnotariate des Kantons St. Gallen
Kanton St.Gallen Departement des Innern Testament Wie verfasse ich ein Testament? Amtsnotariate des Kantons St. Gallen Rechtliches Welche Verfügungen von Todes wegen gibt es? eigenhändige letztwillige
MehrGutes tun, das bleibt. Ein Testament-Ratgeber
Gutes tun, das bleibt. Ein Testament-Ratgeber Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren von Liebe, die wir hinterlassen. (Albert Schweizer) Gutes tun, das bleibt. Viele Menschen haben den Wunsch, über
MehrLiebe Leserin, lieber Leser
Liebe Leserin, lieber Leser Was wir einmal hinterlassen werden, beschäftigt uns je länger je mehr, wie älter wir werden. Auch wenn das Thema nicht einfach ist, ist es doch wichtig, sich frühzeitig und
MehrEhe- und Erbrecht. Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht
Ehe- und Erbrecht 10. November 2011 Dr. iur. Alexandra Zeiter Rechtsanwältin / Fachanwältin SAV Erbrecht Übersicht I. Zu meiner Person II. III. IV. Was bedeutet erben? Wer erbt nach Gesetz wie viel? 1.
MehrTestament-Ratgeber der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL)
Ihr Engagement der Landschaft zuliebe Testament-Ratgeber der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) Sehr geehrte Damen und Herren Ihnen liegt unsere Kultur- und Naturlandschaft am Herzen? Auf Spaziergängen
MehrVortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April RA MLaw Michael Peter, LL.M.
Vortrag Frauenverein Wiesendangen vom 21. April 2016 RA MLaw Michael Peter, LL.M. } Begrüssung / Vorstellung } Eherecht } Erbrecht } Vorsorgeauftrag } Patientenverfügung Vortrag Ehe-/Erbrecht, Vorsorgeauftrag
MehrStiftung Vivamos Mejor Informationen zu Nachlass Vermächtnis Erbe
Stiftung Vivamos Mejor Informationen zu Nachlass Vermächtnis Erbe schenken sie zukunft! Erwerbsförderung für Frauen in Kolumbien Nachlass Vermächtnis Erbe machen Sie sich stark für benachteiligte Menschen
MehrÜber das Leben hinaus Freude schenken. Testament-Ratgeber. Arbeit in Würde Entwicklungszusammenarbeit, die wirkt
Über das Leben hinaus Freude schenken Testament-Ratgeber Arbeit in Würde Entwicklungszusammenarbeit, die wirkt Schenken macht Freude Vielleicht finden auch Sie das Glück darin, anderen Menschen Freude
MehrGesetzliche Erbfolge. Unterhalt für die ersten 30 Tage Wer mit dem Erblasser bis zu dessen Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und
11 Gesetzliche Erbfolge Hat ein Verstorbener keine letztwillige Verfügung hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Einige Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch regeln, wer das Vermögen dann erhält.
MehrAbsicherung durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung
173 Absicherung durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung Wer seinen nichtehelichen Lebensgefährten für die Zeit nach seinem eigenen Tod absichern will, muss dies beizeiten regeln. Testament. Selbstverständlich
MehrDie Meistbegünstigung des Ehegatten
Die Meistbegünstigung des Ehegatten Nicole von Graffenried, Fürsprecherin und Notarin (BE), Von Graffenried & Cie Recht ADVOKATUR UND NOTARIAT Übersicht I. Zusammenspiel Ehe- und Erbrecht II. Eherecht
MehrErbrecht: Grundzüge und Neuerungen Di., 16. April 2013. Dr. jur. Marie-Theres Frick 1
1 Erbrecht: Grundzüge und Neuerungen Dr. iur. Marie-Theres Frick Frick & Partner Rechtsanwälte AG, Vaduz 2 Themen Gesetzliche Erbfolge Pflichtteilsrecht Was erbt der/die überlebende PartnerIn? Was ist
MehrSinn stiften und Leben fördern. Ein Ratgeber zur Nachlassregelung
Sinn stiften und Leben fördern Ein Ratgeber zur Nachlassregelung Inhalt Vorwort 3 Die Quellenhof-Stiftung 4 Von Sonnen- und Schattenseiten 5 Über die Zukunft nachdenken 6 Klare Verhältnisse durch ein Testament
MehrTestament und Erbvertrag
VERBAND BERNISCHER NOTARE Testament und Erbvertrag Wer erbt? Fragen Sie Ihre Notarin oder Ihren Notar PERSÖNLICH DISKRET KOMPETENT Man spricht nicht gerne vom Tod. Und doch muss man sich früher oder später
MehrErbfolge. gewillkürte. gesetzliche. Erbfolge. Erbfolge. Bürgerliches Gesetzbuch
Erbfolge gesetzliche gewillkürte Erbfolge Erbfolge Bürgerliches Gesetzbuch Die gesetzliche Erbfolge die Verwandten Diese werden je nach ihrer Nähe zum Verstorbenen eingeteilt in 5 Ordnungen Es erben nur:
MehrGEMEINNÜTZIG VERERBEN IHR SOZIALES VERMÄCHTNIS FÜR KRANKE KINDER DER VFK E.V. SANKT AUGUSTIN BEANTWORTET IHRE FRAGEN ZUM THEMA»VERERBEN«.
DER VFK E.V. SANKT AUGUSTIN BEANTWORTET IHRE FRAGEN ZUM THEMA»VERERBEN«. GEMEINNÜTZIG VERERBEN IHR SOZIALES VERMÄCHTNIS FÜR KRANKE KINDER Verein zur Förderung der Kinderklinik und des Deutschen Kinderherzzentrums
MehrDas gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament
Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Unerwünschte Folgen der gesetzlichen Erbfolge für Ehegatten Ehepartner möchten nicht nur ihr gemeinsames Leben gestalten, sondern auch
MehrTestament und Erbvertrag. Wer erbt? Rechtsberatung inklusive. Ihre Berner Notare.
Testament und Erbvertrag Wer erbt? Rechtsberatung inklusive. Ihre Berner Notare. Obwohl man nicht gerne über den Tod spricht, muss man sich früher oder später mit ihm befassen. Dazu gehört auch die Frage,
MehrGemeinsam handeln für eine bessere Welt
Gemeinsam handeln für eine bessere Welt Helvetas Weinbergstrasse 22a Postfach CH-8021 Zürich Mit Unterstützung von Helvetas haben schon Millionen Menschen Schritte in eine bessere Zukunft gemacht: dank
MehrTestament, Erbschaft PRO SENECIUIE BENNO STUDER. Wie Sie klare und faire Verhältnisse schaffen. Beobachter. edition
BENNO STUDER Testament, Erbschaft Wie Sie klare und faire Verhältnisse schaffen A PRO SENECIUIE Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis in Zusammenarbeit mit Pro Senectute Beobachter edition Inhalt Vorwort
MehrPensionierungsseminar Qualibroker AG. Zürich, 2. Juli Ehe- und Erbrecht. Dr. Walter Sticher
Pensionierungsseminar Qualibroker AG Zürich, 2. Juli 2014 Ehe- und Erbrecht Dr. Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Erbrecht Sticher Strazzer Zeiter Rechtsanwälte, Zürich www.sszlaw.ch Risiko Urteilsunfähigkeit
MehrInhalt. 1. Wer erbt? Was gehört zum Nachlass? 37. Vo r wort 13
Inhalt Vo r wort 13 1. Wer erbt? 15 Die Regeln des Erbrechts 16 Die Stammesordnung 16 Verwandte als Erben: vier Grundregeln 18 Ehegatte und eingetragene Partnerin 21 Adoptivkinder, Stiefkinderund aussereheliche
MehrWas bleibt. Weitergeben. Schenken. Stiften. Vererben.
Was bleibt. Weitergeben. Schenken. Stiften. Vererben. WAS BLEIBT haben oder dies immer noch tun. Auch kleine Streiflichter, wie Reisen an wunderbare Orte oder Erinnerungsstücke, gehören wie bunte Puzzleteile
MehrTestament und Berliner Testament
Seniorenclub Wallotstraße, Vortrag am 5. November 206 Testament und Berliner Testament Ausgangslage Weitergabe von Vermögen nach dem Tod Gesetzliche Erbfolge Individuell bestimmte Erbfolge Gesetzliche
MehrDAS ERBRECHT ZGB Systematik und gesetzliche Erben Die Erben ZGB
Seite 1 Lernziele: Die wesentlichen Eigenschaften des Erbrechts erklären Pflichtteil und frei verfügbarer Teil unterscheiden Rechte und Pflichten der letztwilligen Verfügung anwenden DAS ERBRECHT ZGB 457-640
MehrMonika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht
Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht Gute Gründe ein Testament zu errichten und Fehler, die Sie dabei vermeiden können Informationsveranstaltung Nachlass/Testament
MehrLeitfaden für ein Testament
Seite 1 von 5 1. Ein paar Gedanken als Einleitung Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod und was danach folgt. Wenn wir unseren Willen in einem rechtzeitig treffen, haben wir die Möglichkeit
MehrRechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament
Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament 2 Ein Testament und seine Vorteile 3 Eigenhändiges oder öffentliches Testament, einschließlich der Kosten 4 Gesetzliche Erbfolge, einschließlich
MehrGüterrecht & Erbrecht Swiss Life Select Impulsseminar Gut vorbereitet in die 3. Lebensphase. Sandra Häsler-Moser Rechtsanwältin und Notarin
Güterrecht & Erbrecht Swiss Life Select Impulsseminar Gut vorbereitet in die 3. Lebensphase Sandra Häsler-Moser Rechtsanwältin und Notarin Todesfall 1. Stufe Güterrecht 2. Stufe Erbrecht Güterrechtliche
MehrTestament und Testierfähigkeit
Testament und Testierfähigkeit 1. Gesetzliche Erbfolge gewillkürte Erbfolge Zunächst ist zwischen testamentarischer Erbfolge als sogenannte gewillkürte Erbfolge einerseits und andererseits der gesetzlichen
MehrEin starker Wille kann Berge versetzen. Der letzte ganz besonders.
Ein starker Wille kann Berge versetzen. Der letzte ganz besonders. Ihr Vermächtnis für die Hospizarbeit JOHANNES-HOSPIZ OBERBERG STIFTUNG Gutes bewirken über das eigene Leben hinaus Haben Sie sich schon
Mehr1. Worum es geht Es geht darum die Verteilung des eigenen Vermögens nach dem Ableben möglichst weise zu gestalten.
Kurze Einführung ins Erbrecht Diese Aufstellung ersetzt keine Beratung Der Artikel beruht auf einem Vortrag für Laien. 1. Worum es geht Es geht darum die Verteilung des eigenen Vermögens nach dem Ableben
MehrTestament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos
Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt seine Kinder als Erben ein (inklusive weiterer Bestimmungen und Klausel zur Enterbung
MehrKanton St.Gallen Departement des Innern. Testament. Wie verfasse ich ein Testament? Amtsnotariate des Kantons St. Gallen
Kanton St.Gallen Departement des Innern Testament Wie verfasse ich ein Testament? Amtsnotariate des Kantons St. Gallen Rechtliches Welche Verfügungen von Todes wegen gibt es? eigenhändige letztwillige
MehrTestament und Legat. über dentod hinaus...
Testament und Legat über dentod hinaus... Der Tod und das Sterben sind allgegenwärtig. Manchmal kommt der Tod ganz plötzlich, manchmal geht ein langer Sterbeprozess voraus. Der Tod gehört zum Leben beides
MehrTestament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos
Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt seine Geliebte als Alleinerbin ein (inklusive weiterer Bestimmungen). Inhaltsübersicht:
MehrTestament, Vermächtnis & Co: So regeln Sie Ihre Nachfolge
ERBEN UND VERERBEN Testament, Vermächtnis & Co: So regeln Sie Ihre Nachfolge Bei der Vermögensnachfolge gibt es kein Patentrezept. Das Testament sollte individuell zugeschnitten sein. Das müssen Sie über
MehrHeimat verbindet. Eine Brücke schlagen zwischen heute und morgen. Ratgeber für Erbschaften und Legate.
Heimat verbindet. Eine Brücke schlagen zwischen heute und morgen. Ratgeber für Erbschaften und Legate. SCHWEIZER HEIMATSCHUTZ PATRIMOINE SUISSE HEIMATSCHUTZ SVIZZERA PROTECZIUN DA LA PATRIA Heimat und
MehrSetzen Sie heute ein Zeichen für morgen. Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse
Setzen Sie heute ein Zeichen für morgen Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse Impressum Herausgeberin Stiftung aha! Allergiezentrum Schweiz Scheibenstrasse 20, 3014 Bern Postfach 1, 3000 Bern 22 Tel.
MehrVerwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser
Die gesetzliche Erbfolge der Staat entscheidet für Sie wöhnlichen Aufenthalt hatte. Wohnte der Erblasser also zum Beispiel in Bonn, so fiele die Erbschaft dem Land Nordrhein- Westfalen zu. Lässt sich das
MehrRichtig vererben unter Ehegatten
Beck kompakt Richtig vererben unter Ehegatten Das Berliner Testament Bearbeitet von Julia Roglmeier, Maria Demirci 2. Auflage 2016. Buch. 127 S. Kartoniert Format (B x L): 10,4 x 16,1 cm Recht > Zivilrecht
MehrDas wichtigste Mittel der Nachfolgeplanung ist das Testament. Das Testament ist wie der Erbvertrag rechtlich eine letztwillige Verfügung.
Testament Das wichtigste Mittel der Nachfolgeplanung ist das Testament. Das Testament ist wie der Erbvertrag rechtlich eine letztwillige Verfügung. Auch wenn viele bei einem Testament nur an Enterbung
MehrEtwas Bleibendes hinterlassen
Etwas Bleibendes hinterlassen Wissenswertes zum Testament Inhaltsverzeichnis 3 4 7 8 15 16 18 Vorwort Wozu ein Testament? Wie errichte ich ein Testament? Rund um das Testament Schaffen Sie Klarheit über
MehrMerkblatt zum Ehe- und Erbvertrag
Merkblatt zum Ehe- und Erbvertrag 1. Einleitung Die vorliegende Information dient dazu, Ihnen einen kurzen Überblick zum Thema Ehe- und Erbvertrag zu vermitteln. Einleitend werden einige grundsätzliche
MehrInformationen. zum Erbrecht für Eltern von behinderten Kindern. Stand: Oktober 2005. Vortrag vom 16.11.2005 Verein für Angehörige psychisch Erkrankter
Informationen zum Erbrecht für Eltern von behinderten Kindern Stand: Oktober 2005 Vortrag vom 16.11.2005 Verein für Angehörige psychisch Erkrankter von Rechtsanwältin Barbara Brauck - Hunger Telemannstr.
Mehr1. VORWORT 2. ERBSCHAFT 2.1. EIGENHÄNDIGES, HANDSCHRIFTLICHES TESTAMENT 2.2. ÖFFENTLICHES TESTAMENT 2.3. ERBVERTRAG 2.4. ÄNDERUNGEN/WIDERRUF
Erbschaft Inhaltsverzeichnis 1. VORWORT 2. ERBSCHAFT 2.1. EIGENHÄNDIGES, HANDSCHRIFTLICHES TESTAMENT 2.2. ÖFFENTLICHES TESTAMENT 2.. ERBVERTRAG 2.. ÄNDERUNGEN/WIDERRUF 2.5. ERBEINSETZUNG 2.6. LEGAT/VERMÄCHTNIS
MehrErbrecht Neu. u Mit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015 wurde das in weiten Teilen seit 200 Jahren bestehende Erbrecht in Österreich reformiert
Graz, 09.02.2017 Öffentliche Notare Dr. Walter Pisk & Dr. Peter Wenger Raubergasse 20, 8010 Graz Tel. 0316/810044-0 Email: pisk.wenger@notariat-graz.at Erbrecht Neu u Mit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015
MehrRichtig vererben. Was ist die gesetzliche Erbfolge?
8 Richtig vererben WER ERBT WANN? Sie sind verheiratet und haben zwei Kinder aus erster Ehe. Ihre Ehefrau hat eine Tochter aus erster Ehe. Wer ist Erbe, wenn Ihrer Ehefrau etwas zustößt? Wer erbt, wenn
MehrAlleinstehend keine Nachkommen
Erbrecht Alleinstehend keine Nachkommen Es erbt der elterliche Stamm. Art. 458 ZGB - Hinterlässt der Erblasser keine Nachkommen, so gelangt die Erbschaft an den Stamm der Eltern. - Vater und Mutter erben
MehrFachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser
Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass
MehrH. Erbrecht. Als Erbe kannst du einzelne Stücke aus dem Vermögen oder das ganze Vermögen bekommen. Erbrechtstitel. Vermächtnis
H. Erbrecht Lernziel Was sollst du mitnehmen? Du sollst ein Testament verfassen können & wissen, was dir rechtlich zusteht. Im Personenrecht hast du gelernt, dass die Rechtsfähigkeit des Menschen mit dem
MehrErben Vererben Erbschaftsteuer
Erben Vererben Erbschaftsteuer Landshut, 13.06.2015 Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin
MehrEtwas Bleibendes hinterlassen Wissenswertes zum Testament
Etwas Bleibendes hinterlassen Wissenswertes zum Testament Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Wozu ein Testament? 4 Wie errichte ich ein Testament? 6 Schaffen Sie Klarheit über Ihren Nachlass 6 Der gesetzliche
MehrErbrecht unter Ehegatten
Anwaltskanzlei & Notar Erbrecht unter Ehegatten Wie wichtig ist ein Testament? Immer wieder stellen wir in der Beratung und bei Vorträgen fest, dass Ehepartner bei der Frage Wie erben wir eigentlich untereinander?
MehrTestament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos
Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt die Ehefrau als Alleinerbe ein (inklusive weiterer Bestimmungen). Inhaltsübersicht:
MehrTestament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos
Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt eingetragenen Lebenspartner als Alleinerben ein (inklusive weiterer Bestimmungen).
MehrWorkshop 3 Wie erstelle ich ein Testament?
Workshop 3 Dr. jur. Marie-Theres Frick Frick & Partner Rechtsanwälte, Vaduz Freitag, 9. November 2007 Workshop 3 Themen Liechtensteinisches Erbrecht (FL-Bürger, andere Staatsbürgerschaft) Testament und
Mehr5. Eheliches Güterrecht (Ehe als Vermögensgemeinschaft) 6. Begünstigung (optimale Vorsorge des überlebenden Ehegatten)
Checkliste Erbrecht Inhalt 1. Kein Testament wer bekommt was 2. Das Pflichtteilsrecht die Freiheiten des Erblassers 3. Enterben so wird s gemacht 4. Testament und Erbvertrag 5. Eheliches Güterrecht (Ehe
MehrInformationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken
Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken Haben Sie sich auch schon gefragt? Wie wird das Vermögen verteilt, wenn meinem Mann etwas zustossen sollte? Kann ich weiterhin
MehrLetzter Wille als neuer Anfang Die Testaments - Spende Dr. Thomas Curdt LL.M. (Cambridge)
Letzter Wille als neuer Anfang Die Testaments - Spende Dr. Thomas Curdt LL.M. (Cambridge) Rechtsanwalt und Steuerberater Kapp, Ebeling & Partner 1 Gliederung des Vortrags: I. Gesetzliche Erbfolge Überblick
MehrWissenswertes zu Testament und Erbe
Wissenswertes zu Testament und Erbe Sie können über Ihr Hab und Gut weitgehend frei verfügen. Zu Lebzeiten und auch in der Nachlassregelung. Viele Menschen machen jedoch zu Lebzeiten davon keinen Gebrauch.
MehrFrohberg. Meurer. Das Testament. Ist ein Testament überhaupt erforderlich? Wie sieht die gesetzliches Erbfolge aus? Frohberg. Meurer.
Das Testament Die nachstehenden Hinweise geben den Rechtsstand Oktober 2010 wieder und gehen davon aus, dass das deutsche Recht Anwendung findet. Letzteres ist z. B. bei Personen mit anderer Staatsangehörigkeit
MehrHeute schon an morgen denken. Pro Natura Ratgeber Testament
Heute schon an morgen denken Pro Natura Ratgeber Testament Roland Gerth Ein Vermächtnis für die Natur Die Endlichkeit des Lebens ist allgegenwärtig. Sie begleitet uns auf Spaziergängen in der Natur. Wir
MehrGüter- und Erbrecht Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referent: Sébastien Baumann
Güter- und Erbrecht Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referent: Sébastien Baumann 08. September 2015 BEST WESTERN HOTELBERN Zeughausgasse 9, 3011 Bern ADVOKATUR UND NOTARIAT Güter- und Erbrecht
MehrEhe- und Erbrecht was geschieht mit meiner Praxis im Trennungsresp.
Ehe- und Erbrecht was geschieht mit meiner Praxis im Trennungsresp. Todesfall? Referent: Leodegar Kaufmann Dr. oec. HSG, Partner Inspecta Treuhand AG St. Gallen Folie 1 Vorstellung Referent Ausbildung
MehrIhr Vermögen in guten Händen
Vorwort 5 5 Ihr Vermögen in guten Händen Häufig schließen sich an einen Todesfall Erbstreitigkeiten an, vor allem, wenn kein Testament existiert, das die Wünsche des Verstorbenen klar und unangreifbar
MehrErben, vererben und vermachen
In Deutschland werden jährlich Milliardenwerte vererbt. Wer kein Testament macht, lässt seine Erben oft mit einer Fülle von Problemen allein. Rechtzeitig zu regeln, in welcher Weise das Vermögen auf die
Mehrmayer+roth Fragen zum Erbrecht im Fürstentum Liechtenstein Dr. Peter Mayer IT)
mayer+roth Fragen zum Erbrecht im Fürstentum Liechtenstein Dr. Peter Mayer IT) Inhaltsverzeichnis Gedanken zuvor 1 Grundsätzliches zum Erbrecht 9 1.1 Ich habe etwas von Nachlass und von Verlassenschaft
Mehr50er 60er 70er 80er 90er 2000er
Engagement bringt Fortschritt auch in der Krebsbekämpfung. Inhalt Im Verlauf der letzten Jahrzehnte hat sich die Welt stark verändert politisch, technisch und industriell. Im gleichen Zug ist auch die
MehrTESTAMENT FÜR ELTERN MIT BEHINDERTEN KINDERN
12.05.2016 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de TESTAMENT FÜR ELTERN MIT BEHINDERTEN KINDERN, Bad Aibling Vorstellung Kai
MehrDie gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge Was und wie wird geerbt? Gesamtrechtsnachfolge. Mit dem Tode eines Menschen geht sein Vermögen ohne dass die Erbin oder der Erbe etwas tun muss oder Kenntnis von dem Erbfall hat
MehrDie Personen, die in diesem Falle die Erbschaft erhalten, werden als die «gesetzlichen Erben» bezeichnet. Es sind dies:
ERBEN > REGELN SIE IHREN NACHLASS > SEITE 1 VON 5 ERBEN Regeln Sie Ihren Nachlass A WAS, WENN ICH NICHTS REGLE? Für all diejenigen Personen, die für den Fall ihres Todes keine Vorkehrungen getroffen haben,
MehrErbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist:
Erbe Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Über das gesetzliche Erbrecht bestehen oftmals falsche Vorstellungen. Das böse Erwachen
MehrB. Gesetzliches Erbrecht Neu
2. Gesetzliches Vorausvermächtnis 2. Gesetzliches Vorausvermächtnis 1. Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten und eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Partners 744 ABGB Der Ehegatte sowie eingetragene Partner
MehrTestament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos
Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Kinderloser Erblasser setzt seine Eltern und seinen Bruder als Erben ein (inklusive weiterer Bestimmungen).
MehrTestament - Vorlage, Muster & Vordruck
Testament - Vorlage, Muster & Vordruck Testamente einer Einzelperson Mit diesem Testament widerrufe ich alle bisher errichteten Verfügungen von Todes wegen. Es soll allein das hier Geschriebene gelten.
MehrRichtig vererben was Sie wissen sollten
Richtig vererben was Sie wissen sollten Immer wieder wird die Liebenzeller Mission nach Informationen zum Thema Vererben gefragt. Es müssen mehrere Dinge beachtet werden, damit mit dem eigenen Besitz nach
MehrRechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament
Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament Ein Testament und seine Vorteile Das Testament (Lat.,,testari : bezeugen) ist ein Rechtsgeschäft, eine einseitig getroffene Verfügung des Erblassers.
Mehr