Kreishandwerkerschaft Füssen-Marktoberdorf. Erben und Vererben. Die Erbfolge nach Gesetz oder die Alternative: Testament

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kreishandwerkerschaft Füssen-Marktoberdorf. Erben und Vererben. Die Erbfolge nach Gesetz oder die Alternative: Testament"

Transkript

1 Kreishandwerkerschaft Füssen-Marktoberdorf Erben und Vererben Die Erbfolge nach Gesetz oder die Alternative: Testament Vortrag am Marktoberdorf, Modeon

2 Seite 2 Beispielsfall : Unternehmerin U ist von X geschieden und hat eine Tochter aus dieser Ehe. Sie hat an V den vollen Zugewinn und laufend Unterhalt bezahlt. U geht davon aus, dass ihre T das Unternehmen fortführen wird, wenn sie sich zur Ruhe setzt oder sie versterben sollte. Bei einem Verkehrsunfall stirbt U am Unfallort, T kurze Zeit später im Krankenhaus. T hat keine Großeltern, ist kinderlos und nicht verheiratet. Sie hat kein Testament errichtet. Folge?

3 Seite 3 A. Nachfolge von Todes wegen Gesetzliche Erbfolge: Verwandtenerbrecht Ehegattenerbrecht Gewillkürte Erbfolge: durch Testament oder Erbvertrag

4 Bestellung des GF Verwandtenerbrecht Seite 4 Das Erbrecht der Verwandten ist abhängig von der Ordnung, in der die Verwandten zum Erblasser stehen: Erben der 1. Ordnung Erben der 2. Ordnung Erben der 3. Ordnung Erben der 4. Ordnung Erben der ferneren Ordnungen

5 Seite 5 Erben der 1. Ordnung: Die Abkömmlinge Erblasser Ehepartner ist vorverstorben Kind 1 Zu 1/3 Kind 2 zu 1/3 Kind 3 - ist bereits vorverstorben Enkel 1 zu 1/6 Enkel 2 zu 1/6

6 Seite 6 Erben der 2. Ordnung: Die Eltern und deren Abkömmling Vater ist bereits vorverstorben Mutter zu 1/2 Bruder zu 1/4 Schwester zu 1/4 Erblasser ist unverheiratet und hat keine Kinder

7 Erben der 3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge Seite 7 Großvater bereits vorverstorben Großmutter bereits vorverstorben Großvater zu 1/4 Großmutter bereits vorverstorben Bruder V zu 1/2 Vater bereits vorverstorben Mutter bereits vorverstorben Schwester M zu 1/4 Erblasser ist unverheiratet und hat keine Kinder

8 Ehegattenerbrecht Seite 8 Der Ehegatte erbt neben den Verwandten. Sein Erbrecht ist abhängig vom Ehegüterstand. Zugewinngemeinschaft Gütertrennung Gütergemeinschaft

9 Seite 9 Ehegattenerbrecht bei Zugewinngemeinschaft Erblasser Ehefrau Erbin zu ¼ + ¼ = 1/2 Tochter Erbin zu 1/4 Sohn Erbe zu 1/4 Anmerkung: Ehegattenerbteil zu ¼ zzgl. Erhöhung um pauschalierten Zugewinnausgleich zu ¼ Zugewinngemeinschaft eröffnet Gestaltungsspielräume Erbschaftsteuerliche Vorteile

10 Ehegattenerbrecht bei Gütertrennung Seite 10 Erblasser Ehefrau Erbin zu 1/3 Tochter Erbin zu 1/3 Sohn Erbe zu 1/3

11 Seite 11 B. Gewillkürte Erbfolge Wer kann ein Testament machen? jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat grundsätzlich auch nach und bei angeordneter Betreuung Einschränkung der Testierfähigkeit: - krankhafter Störung der Geistestätigkeit - Geistesschwäche - Bewusstseinsstörung Wichtig: Von Testierfähigkeit ist stets solange auszugehen, bis kein konkreter Anhaltspunkt für eine etwaig fehlende Testierfähigkeit vorliegt. Nicht die Testierfähigkeit muss in einem Streitfall bewiesen werden, sondern das Vorliegen von Einschränkungen.

12 Inhalt der letztwilligen Verfügungen ist Seite 12 abhängig von den individuellen Vermögensverhältnissen Immobilien, Mobilien (insb. Bankvermögen), Unternehmervermögen, Privatvermögen, Auslandsvermögen etc. abgängig von den individuellen familiären Verhältnissen Güterstand und Ehevertrag, Patchworkfamilien, Minderjährige, erwachsene Kinder, Problemkinder, kinderlose Beziehungen, Scheidung, eingetragene Lebenspartnerschaft etc. abgängig von individuellen Interessen, Wünschen und Absichten Absicherung des Ehepartners oder Lebenspartners, Familienbindung des Vermögens, Optimierung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer und Ertragsteuerbelastung, Vermögensschutz vor Zugriffen von Gläubigern, Gemeinnütziges Engagement etc.

13 Seite 13 Formen letztwilliger Verfügungen Das Gesetz lässt 4 Formen zu: Privatschriftliche Testament Notarieller Erbvertrag Notarielle Testament Gemeinschaftliche Testament (auch Ehegattentestament genannt)

14 Seite 14 Das privatschriftliche Testament Voraussetzungen für die Wirksamkeit: Wird das Testament nicht notariell errichtet, so muss es zwingend vom Testator handschriftlich erstellt und unterschrieben werden. (Unterschrift muss sich unter dem Testament befinden, d.h. angefügte Verfügungen müssen erneut unterzeichnet werden.) Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches, privatschriftliches Testament errichten. Dieses muss von dem einen Ehegatten bzw. Lebenspartner handschriftlich verfasst und von beiden unterzeichnet werden.

15 Seite 15 notarielles Testament/Erbvertrag Vorteile: korrekte juristische Formulierung Prüfung Testierfähigkeit Beschleunigte Nachlassabwicklung Sicherung vor Verlust der letztwilligen Verfügung Kosten (i.d.r. Vermeidung eines Erbscheinsverfahrens) Sonderfall Erbvertrag: Bindung an die im Vertrag getroffenen Verfügungen (diese können nur ganz ausnahmsweise wieder gelöst werden)

16 Änderung eines Testaments Seite 16 Jedes Testament kann vom Testator jederzeit geändert oder aufgehoben werden durch Neue Verfügung von Todes wegen, in der das frühere Testament ausdrücklich aufgehoben wird Neue Verfügung von Todes wegen, die in einem inhaltlichen Widerspruch zum früheren Testament steht Rücknahme eines vor einem Notar errichteten Testaments aus der amtlichen Verwahrung Vernichtung des Testaments

17 Änderungsbeschränkungen Seite 17 Bestimmte Verfügungen von Todes wegen können nicht einseitig aufgehoben werden Dies ist der Fall bei wechselseitigen Verfügungen in gemeinschaftlich errichteten Testamenten Änderungen nur: gemeinsam, oder Zustellung einer entsprechenden notariell beurkundeten Erklärung an den anderen Ehegatten, oder bei Ausschlagung der Zuwendung durch den anderen Ehegatten nach dessen Ableben hier wird unbedingt die Einholung juristischen Rats empfohlen!

18 Berliner Testament Seite 18 = besonderer Fall des Ehegattentestaments Wesentlicher Inhalt: Für den 1. Erbfall: Eheleute setzen sich wechselseitig zu ihren Alleinerben ein. Für den 2. Erbfall: Kinder sind Schlusserben Vorteile: - Vermeidung einer Erbengemeinschaft im 1. Erbfall - Versorgung des überlebenden Ehegatten Fazit: meist nicht zu empfehlen! Nachteile: - Enterbung der Kinder im 1. Erbfall und damit u. U. hohe Pflichtteilsansprüche der Kinder (i.h.v. ¼ des NL-Werts bei ges. Güterstand) - Keine Nutzung der Erbschaftsteuerfreibeträge der Kinder im 1. Erbfall - Vermögensballung beim überlebenden Ehegatten und damit hohe Erbschaftsteuer für die Kinder im 2. Erbfall - Oft unklar, ob Voll- und Schlusserbfolge oder Voru. Nacherbfolge gemeint ist

19 Seite 19 Besonderheit bei kinderlosen Paaren Kinderlose Paare werden in aller Regel eine testamentarische Verfügung so gestalten, dass das Paar sich gegenseitig als Erben einsetzt. Bedacht werden muss hier, dass nach dem Tod des Letztversterbenden nur dessen Verwandten erben und nicht auch die Angehörigen des Vorverstorbenen. Partner Nr. 1 Partner Nr. 2 erbt Partner Nr. 2 Verwandten von Partner Nr. 2 erben Soll dies verhindert werden, muss in dem gemeinsamen Testament geregelt werden, wer nach dem Tod des Letztversterbenden das Erbe antreten soll

20 Mögliche Inhalte testamentarischer Verfügungen im Überblick Seite Erbeneinsetzung / Enterbung 2. Vermächtnisanordnung 3. Auflagenanordnung 4. Ersatzerbschaft 5. Vor- und Nacherbschaft, Voll- und Schlusserbschaft 6. Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis 7. Anordnung einer Testamentsvollstreckung 8. Pflichtteilsentziehung 9. Familienrechtliche Anordnungen Wegen der unterschiedlichen Begrifflichkeiten wird unbedingt die Einholung juristischen Rats empfohlen!

21 Testamentsvollstreckung Seite 21 Der Testator kann in dem Testament einen Testamentsvollstrecker ernennen. Wird eine Testamentsvollstreckung angeordnet, wird der Nachlass für die Erben verwaltet, die Auseinandersetzung unter mehreren Erben vorbereitet und vollzogen sowie die Erbschaftsteuererklärung vorbereitet. Die Testamentsvollstreckung dient somit der Streitvermeidung. Sie wehrt auch Zugriffe von Gläubigern des Erben ab. Der Aufgabenbereich des Testamentsvollstreckers sowie die Vergütungsfrage muss im Testament klar geregelt sein.

22 Bestattungsverfügung Seite 22 Anordnungen über die Art und den Ort der Bestattung sollten im Testament nicht niedergelegt sein, da die Bestattung bis zur Testamentseröffnung in der Regel schon erfolgt sein wird. Es empfiehlt sich also dies auf eine andere Weise zu regeln.

23 Der Pflichtteil Seite 23 Grundsätzlich kann der Testator frei über sein Vermögen verfügen. Das Gesetz regelt jedoch, dass nahe Angehörige Anspruch auf den sog. Pflichtteil haben, wenn sie im Testament übergangen wurden Kreis der Pflichtteilsberechtigten: Eltern Erblasser Ehegatte / eingetragener Lebenspartner Abkömmling

24 Seite 24 Höhe des Pflichtteilsanspruchs Die Berechtigten erhalten einen Anspruch in Geld in Höhe des Wertes des halben gesetzlichen Erbteils Beispiel: Erblasser Kind Nr. 2 macht gesetzlicher Erbteil Pflichtteil: (verwitwet, 2 Kinder) PT geltend des Kindes: 50% 25% Netto-Nachlasswert: Anspruch auf:

25 Modifikation des Pflichtteils Seite 25 unter gewissen Voraussetzungen kann es zu einem Abzug vom Pflichtteil oder auch zu einer Erhöhung des Anspruchs kommen Zuwendungen zu Lebzeiten: Pflichtteilsergänzungsanspruch: der Wert der Zuwendungen ist vom Anspruch abzuziehen, wenn diese mit der Bestimmung erfolgt sind, dass sie auf den Pflichtteil anzurechnen sind. Hat der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen vollzogen, die den Wert des Nachlasses schmälern, so hat der Pflichtteilsberechtigte Anspruch auf eine Pflichtteilsergänzung Pflichtteilsentziehung Um einen etwaigen Pflichtteil möglichst gering zu halten wird die Einholung juristischen Rats empfohlen

26 Familienrechtliche Anordnungen Seite 26 Es kann u.u. notwendig sein in einem Testament familienrechtliche Anordnungen zu treffen Dies sind insbesondere der Entzug des Verwaltungsrechts über das Kindsvermögen nach Scheidung der Eltern oder die Benennung eines Betreuers Erblasser Ehefrau (Erbin) Vermögensverwaltung erfolgt durch Dritten (z.b. Bruder der Ehefrau der auch im Betrieb des Erblassers tätig ist)

27 Seite 27 Sonderfälle Betriebliche Nachfolgeplanung Mehrstaatenangehörigkeit Wegzug aus Europa Vermögen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Nachlass am Nachlass

28 Seite 28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3

Mehr

Immobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main

Immobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Immobilien richtig vererben Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Übersicht Gesetzliches Erbrecht Ordnungs- und Stämmesystem Erbrecht des Ehegatten

Mehr

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick 1 INHALT 1 DIE GESETZLICHE ERBFOLGE 2/3 2 TESTAMENT: DIE GEWILLKÜRTE ERBFOLGE 3 3 STEUERKLASSEN, FREIBETRÄGE, STEUERSÄTZE 4/5 2 1 DIE GESETZLICHE

Mehr

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass

Mehr

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere

Mehr

S t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs

S t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs S t e u e r b e r a t e r Herzlich Willkommen zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs 1 Tod und Erbeinsetzung 2 Todesfall Ø Benachrichtigung eines Arztes 3 Ø Ausstellung eines Totenscheins 4 Verdacht auf

Mehr

Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie

Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie Unternehmerforum der Sparkasse Karlsruhe -Ettlingen Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie Dienstag, den 24. April 2012 Vortragsgliederung A. Gesetzliche

Mehr

Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament

Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Unerwünschte Folgen der gesetzlichen Erbfolge für Ehegatten Ehepartner möchten nicht nur ihr gemeinsames Leben gestalten, sondern auch

Mehr

Erbrecht. Aktiv gestaltenoder. Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1

Erbrecht. Aktiv gestaltenoder. Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1 Erbrecht Aktiv gestaltenoder Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1 Gesetzliche Erbfolge 1.Ordnung: Abkömmlinge -Kinder -Enkel etc. 2.Ordnung: Eltern & Abkömmlinge -Eltern -Geschwister

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5 Vorwort... 5 Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung Wie kann ich meinen Nachlass richtig regeln?... 14 Warum sind meine persönlichen Interessen und Wünsche für die Nachlassplanung wichtig?... 16 Vermögensverzeichnis

Mehr

EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln

EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln 1. Fall Der, unverheiratet, hinterlässt zwei Kinder K1 K2 1. Fall K1 K2 ½ ½ Der, unverheiratet,

Mehr

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten

Mehr

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt die Ehefrau als Alleinerbe ein (inklusive weiterer Bestimmungen). Inhaltsübersicht:

Mehr

Erbrecht Das kluge Testament. Sieben Thesen zum klugen Testament

Erbrecht Das kluge Testament. Sieben Thesen zum klugen Testament Erbrecht Das kluge Testament Thesen des Vortrags von Dr. Anton Steiner Fachanwalt für Erbrecht Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e.v. für Handicap International e.v. vom 12.04.2013 Sieben Thesen

Mehr

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Kinderloser Erblasser setzt seine Eltern und seinen Bruder als Erben ein (inklusive weiterer Bestimmungen).

Mehr

Erben und Vererben. 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge?

Erben und Vererben. 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge? 1 Erben und Vererben 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge? Ohne Testament tritt gesetzliche Erbfolge ein. Gesetz = BGB Bürgerliches Gesetzbuch Gilt seit 1.1.1900,

Mehr

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23.

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23. RECHTSANWÄLTE Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung einschließlich steuerrechtlicher Aspekte Dienstag, 23. Juni 2015 Referenten am heutigen Abend: Rechtsanwältin Christa Smeets-Koch Rechtsanwalt

Mehr

Erbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist:

Erbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist: Erbe Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Über das gesetzliche Erbrecht bestehen oftmals falsche Vorstellungen. Das böse Erwachen

Mehr

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank Rüdiger Bönig Rechtsanwalt und Notar a.d.»fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« 1. Fall Sachverhalt Ein betuchtes, mit Immobilien wie Liquidität ausgestattetes Ehepaar hat zwei Töchter. Die

Mehr

Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament

Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament 6. Februar 2015 Sie können in einem Testament (oder einem Erbvertrag) ihre Erbfolge frei bestimmen. Im Normalfall wird ein Erbe bestimmt, der bei Ihrem Tod ohne

Mehr

Die gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge Die gesetzliche Erbfolge Was und wie wird geerbt? Gesamtrechtsnachfolge. Mit dem Tode eines Menschen geht sein Vermögen ohne dass die Erbin oder der Erbe etwas tun muss oder Kenntnis von dem Erbfall hat

Mehr

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten

Mehr

Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist? Gesetzliche Erbfolge - wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist? Nur ca. 20 % der Bundesbürger haben ein Testament errichtet. Dies obwohl viele nicht die gesetzliche Erbfolge kennen und diese tatsächliche

Mehr

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen

Mehr

Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt

Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche Hinweise 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerpflichtiger Erwerb 2.4 Steuerbefreiungen 2.5

Mehr

Erben und Vererben. Hans-Michael Schiller. Referent:

Erben und Vererben. Hans-Michael Schiller. Referent: Aktuelle Rechts- und Steuerfragen des Eigenheims: Vererben oder Schenken 09.30 12.30 Uhr 1.Teil Referent: Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht Merksatz: Wer keine eigene letztwillige Verfügung

Mehr

Erben und Vererben mit Kindern

Erben und Vererben mit Kindern Erben und Vererben mit Kindern Gliederung 1. Problem Geschwisterstreit 2. Problem Kind aus früherer Ehe/Außereheliches 3. Problem ungleiche Verteilung durch Eltern 4. Problem Patchworkfamilie 5. Problem

Mehr

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Hans-Oskar Jülicher Fachanwalt für Erbrecht Testamentsvollstrecker Ostpromenade 1, 52525 Heinsberg Telefon: 02452

Mehr

Von Notar Nico Matheis, Mallersdorf-Pfaffenberg am 05.04.2011 in der Sparkasse Mallersdorf

Von Notar Nico Matheis, Mallersdorf-Pfaffenberg am 05.04.2011 in der Sparkasse Mallersdorf Von Notar Nico Matheis, Mallersdorf-Pfaffenberg am 05.04.2011 in der Sparkasse Mallersdorf Mit dem Tod eines Menschen geht dessen gesamtes Vermögen (Immobilien, Bar- und Anlagevermögen, Auto, etc., aber

Mehr

Alarm für Thomas Britzger

Alarm für Thomas Britzger Herrschinger Jungunternehmertagung 2013 Alarm für Thomas Britzger Rechtsfragen rund um Familie, Haus und Hof Rechtsanwalt Thomas Britzger Hauptgeschäftsstelle Schwaben Problemfelder: Eherecht Erbrecht

Mehr

Vorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?

Vorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? Vorwort 4 Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 13 1. Was bestimmt das Gesetz? 13 1.1 Das Erbrecht Ihrer Verwandten 14 1.2 Das Erbrecht Ihres

Mehr

Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen

Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen 7 Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 14 Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen 1. Was Testierfreiheit im deutschen Recht bedeutet... 15 2. Der»Erbfall«... 16 3. Was vererbt werden

Mehr

Testamentsgestaltung nach Trennung und Scheidung

Testamentsgestaltung nach Trennung und Scheidung Gudrun Fuchs Rechtsanwältin Maximilianstr. 14/III 93047 Regensburg Telefon: 0941/561440 Telefax: 0941/561420 Internet: http://www.rain-fuchs.de e-mail: kanzlei@rain-fuchs.de in Kooperation mit Steuerberaterinnern

Mehr

Muster: Festsetzen einer Auflage im Testament

Muster: Festsetzen einer Auflage im Testament Muster: Festsetzen einer Auflage im Testament Hiermit lege ich, Hans Schmidt, geb., wohnhaft., meinen letzten Willen wie folgt fest: 1. Zu meinem Alleinerben setze ich den Gemeinnützigen Verein der Katzenfreunde«mit

Mehr

Thema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien

Thema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien Rechtsanwälte & Kollegen Postfach 1251 53498 Bad Breisig Elmar Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Medizinrecht Gabriele Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Erbrecht Milca Büro Bad Breisig

Mehr

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423 Repetitorium Erb- und Familienrecht Vorlesung am 08.07.2011 Gesetzliche und testamentarische Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423

Mehr

Notar Schwarzer, Tegernsee. Erben und Vererben. Erben und Vererben. Notar Wilfried Schwarzer Tegernsee

Notar Schwarzer, Tegernsee. Erben und Vererben. Erben und Vererben. Notar Wilfried Schwarzer Tegernsee Notar Wilfried Schwarzer Tegernsee Erben und Vererben Rathausplatz 5 83684 Tegernsee Telefon (08022)7052-0 Telefax (08022) 705252 Mail: info@notariat-tegernsee.de Erben und Vererben 1. Notwendigkeit letztwilliger

Mehr

Familienrecht Erbrecht 29.04.2010

Familienrecht Erbrecht 29.04.2010 Würzburger Woche an der Bahçeşehir Universität Istanbul Familienrecht Erbrecht 29.04.2010 Christian Krauße, LL.M. Eur. Familienrecht Unterteilung Eherecht Verwandtschaftsrecht Vormundschafts- und Betreuungsrecht

Mehr

Behindertentestament Erbvertrag

Behindertentestament Erbvertrag Formulierungsvorschlag: Behindertentestament Erbvertrag I. Allgemeines Wir, die Ehegatten Egon und Franziska Mustermann, sind in beiderseits erster Ehe verheiratet. Unsere Ehe haben wir am 1. April 1951

Mehr

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen.

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen. Das Erbrecht Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen. Es wird unterschieden zwischen der: gesetzlichen Erbfolge und der gewillkürten Erbfolge (Testament, Erbvertrag)

Mehr

bei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner.

bei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner. Herzlich willkommen bei Ihrer Sparkasse. Erben und Vererben RA Gerhard Ruby 25./26. November 2009 Seite 1 Erben und Vererben das geänderte Erbschaftsteuerrecht und seine größten Irrtümer Referent: RA Gerhard

Mehr

Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken

Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken Haben Sie sich auch schon gefragt? Wie wird das Vermögen verteilt, wenn meinem Mann etwas zustossen sollte? Kann ich weiterhin

Mehr

Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?

Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 1. Was bestimmt das Gesetz? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt u. a. das Erbrecht. Es bestimmt,

Mehr

Vererben und Schenken. Gedächtniskirche Bad Homburg 06. März 2013

Vererben und Schenken. Gedächtniskirche Bad Homburg 06. März 2013 06. März 2013 Vererben und Schenken Gedächtniskirche Bad Homburg 06. März 2013 Rudolf Herfurth Rechtsanwalt Seite 2 Themenüberblick Schenkung formlos bei sofortigem Vollzug Schenkungsversprechen nur notariell

Mehr

Fragebogen für Erblasser

Fragebogen für Erblasser Fragebogen für Erblasser I. Personalien des Erblassers Name Geburtsname Vorname Geburtstag Staatsangehörigkeit Geburtsort Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Beruf/Tätigkeit II. Familiäre Situation Familienstand

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Erben und Vererben. Das letzte Hemd hat keine Taschen. Rechtsanwälte Schott-Lemmer und Lemmer. Jörg Lemmer, Rechtsanwalt

Erben und Vererben. Das letzte Hemd hat keine Taschen. Rechtsanwälte Schott-Lemmer und Lemmer. Jörg Lemmer, Rechtsanwalt Erben und Vererben Das letzte Hemd hat keine Taschen Jörg Lemmer, Rechtsanwalt Ablauf Einleitung / Fakten Vererben Gesetzliche Erbfolge Testament Erbvertrag / Schenkung zu Lebzeiten Erben (u.u.) Rechte

Mehr

Testament. für Unternehmer und Freiberufler. Beck-Rechtsberater. Vorsorge und letztwillige Verfügung. Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth

Testament. für Unternehmer und Freiberufler. Beck-Rechtsberater. Vorsorge und letztwillige Verfügung. Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth Beck-Rechtsberater Testament für Unternehmer und Freiberufler Vorsorge und letztwillige Verfügung Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth 1. Auflage i- Deutscher Taschenbuch Verlag Vorwort.-..-... :,...

Mehr

Vorsorgen, einfach machen Vollmachten, Testamente, Überträge - den Nachlass richtig regeln - Teil II: Vererben Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl

Vorsorgen, einfach machen Vollmachten, Testamente, Überträge - den Nachlass richtig regeln - Teil II: Vererben Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl 1 Vorsorgen, einfach machen Vollmachten, Testamente, Überträge - den Nachlass richtig regeln - Teil II: Vererben Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl Im Rahmen der Vortragsreihe der Sparkasse Geseke hat

Mehr

Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.

Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Erben und Vererben Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin Briefe an Leroy 1789 2 Überblick

Mehr

Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.

Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Vorsorge Testament, Überlassung, Patientenverfügung Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin

Mehr

Gesetzliche Erbfolge oder letztwillige Verfügung?

Gesetzliche Erbfolge oder letztwillige Verfügung? Gesetzliche Erbfolge oder letztwillige Verfügung? Freitag, 11. April 2014 Referent: Rechtsanwalt Jörg Heuser Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Zertifizierter Testamentsvollstrecker Gesetzliche

Mehr

Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis Literaturverzeichnis Beitzke, Familienrecht (Kurzlehrbuch), 25. Auflage 1988 Brox, Erbrecht, 12. Auflage 1990 Münchener Kommentar zum BGB, Band IV, Familienrecht (1977 - mit Ergänzungslieferungen) Gemhuber,

Mehr

Richtig vererben was Sie wissen sollten

Richtig vererben was Sie wissen sollten Richtig vererben was Sie wissen sollten Immer wieder wird die Liebenzeller Mission nach Informationen zum Thema Vererben gefragt. Es müssen mehrere Dinge beachtet werden, damit mit dem eigenen Besitz nach

Mehr

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist.

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist. Erbrecht - Auslandserbrecht/ Internationales Erbrecht und die neue EU-Erbrechtsverordnung Vermögen im Ausland/ ausländische Staatsangehörigkeit wer erbt? - Sie haben Vermögen oder Verwandte im Ausland?

Mehr

Das Berliner Testament

Das Berliner Testament Das Berliner Testament Besonderheiten und Fallstricke Von RA Dr. Ulrich Zacharias Berlin - Adlershof Das klassische Berliner Testament: Wir setzen uns gegenseitig zum Alleinerben ein. Erben des Überlebenden

Mehr

Richtig erben und vererben. 20.04.2009 Richtig erben und vererben

Richtig erben und vererben. 20.04.2009 Richtig erben und vererben Richtig erben und vererben Inhalt des Vortrages 1. Vorstellung Kanzlei 2. Erbrechtlicher Teil 2.1. Gesetzliche Erbfolge 2.2. Pflichtteil 2.3. Testament 3. Steuerrechtlicher Teil 3.1. Neuregelungen 3.2.

Mehr

Rechtsanwalt und Notar Friedrich Schmidt, Giessen: Erbrecht und Beratung durch den Notar

Rechtsanwalt und Notar Friedrich Schmidt, Giessen: Erbrecht und Beratung durch den Notar Vorsicht... Erbschaft! Eine Erbschaft bedeutet nicht nur wegen des traurigen Anlasses ein eingeschränktes Vergnügen. Auch nach dem Erbfall erwarten den Erben - in wirtschaftlicher wie in menschlicher Hinsicht

Mehr

Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen.

Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen. Erbrecht I. Vorüberlegungen zur Nachlassgestaltung Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen. 1. Was habe ich zu vererben? Vermögensstatus

Mehr

Die Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis

Die Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis Generalvollmacht Vertretungsmacht in jeglicher Hinsicht betreffend sämtlicher Vermögenswerte Problem: Vertrauensmissbrauch, eigene Interessen Vorteil: Aufgaben mehrerer Verfügungen sind erfüllt Vorsicht:

Mehr

Testament, Schenken oder Vererben, Schenkung- und Erbschaftsteuer

Testament, Schenken oder Vererben, Schenkung- und Erbschaftsteuer Testament, Schenken oder Vererben, Schenkung- und Erbschaftsteuer Wie kann die Erbschaftsteuer sinnvoll gespart werden? Steuerberater Rechtsanwälte Eugen-Belz-Straße 13 Orleansstraße 6 83043 Bad Aibling

Mehr

Die Notare Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel

Die Notare Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Die Notare informieren Pflichtteilsrecht Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief zum Pflichtteilsrecht

Mehr

Großeltern. Ursulas. Eltern. Ursulas. Erblasserin Ursula

Großeltern. Ursulas. Eltern. Ursulas. Erblasserin Ursula Ihre Rechte bei gesetzlicher Erbfolge Großeltern Ursulas Onkel Otto Eltern Ursulas Tante Thea 1/3 Tante Traute 1/3 Carla 1/6 Claudia 1/6 Erblasserin Ursula Cousin Claus 3. Ordnung. Ordnung 1. Ordnung.

Mehr

Erbrecht Vorlesung 5. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 5. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 5 Gewillkürte Erbfolge 21. Mai 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Der Widerruf der Verfügung Fall: E hatte 2000 ein notarielles Testament errichtet, in dem er die Kirche zum Erben eingesetzt

Mehr

I. Allgemeines. 1. 4. 1953 bis 30. 6. 1958. Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab 1. 7. 1958

I. Allgemeines. 1. 4. 1953 bis 30. 6. 1958. Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab 1. 7. 1958 I. Allgemeines. 4. 953 bis 30. 6. 958 ab. 7. 958 Gesetzlicher Güterstand Gütertrennung, 426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 363 ff. BGB Vertraglicher Güterstand allg. Gütergemeinschaft, 437 ff. BGB

Mehr

Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages

Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) (bitte vollständig aufführen) Bei mehreren Staatsangehörigkeiten: Welche war für den Verstorbenen wichtiger? Familienstand

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

T A X W R K beraten gestalten vertreten

T A X W R K beraten gestalten vertreten Erbanfall und Erbschaftsteuer Weil der Verstorbenen (d.h. der Erblasser) Ihnen seinen Nachlass oder einen Teil davon vererbt bzw. vermacht, hat ist es für Sie wichtig, sich über die erbschaftsteuerlichen

Mehr

Erbe, Erbschaft, Testament. Notar Dr. Jens Fleischhauer

Erbe, Erbschaft, Testament. Notar Dr. Jens Fleischhauer Erbe, Erbschaft, Testament Notar Dr. Jens Fleischhauer Übersicht Nachlassplanung und Testamentsgestaltung: Ziele und Wünsche Rahmenbedingungen: - die gesetzliche Erbfolge - das Pflichtteilsrecht - die

Mehr

RICHTIG VERERBEN DURCH TESTAMENT UND ERBVERTRAG

RICHTIG VERERBEN DURCH TESTAMENT UND ERBVERTRAG RICHTIG VERERBEN DURCH TESTAMENT UND ERBVERTRAG Die 11 wichtigsten Fragen an Ihren Notar WOLFGANG TEXTOR Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht CARINA TEXTOR Rechtsanwältin Hagener Straße

Mehr

Schnellübersicht. Wegweiser. Schnellübersicht

Schnellübersicht. Wegweiser. Schnellübersicht Wegweiser Schnellübersicht Schnellübersicht 1 Es ist nie zu früh für ein Testament 7 2 Die gesetzliche Erbfolge 9 3 Verschiedene Formen letztwilliger Verfügungen 33 4 Testier- und Erbfähigkeit 37 5 Form

Mehr

VERERBEN IN ZWEI STUFEN

VERERBEN IN ZWEI STUFEN VERERBEN IN ZWEI STUFEN Bei sorgfältiger Planung eines Testamentes sollte nicht nur geklärt werden, wer Erbe wird, sondern auch der weitere Weg des vererbten Vermögens in die Überlegungen einbezogen werden:

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird

Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird 9 Inhalt Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt 1. Was»erben«bedeutet... 15 2. Wer Erbe sein kann... 17 3. Was geerbt werden kann und was nicht... 18 4. Wenn der Erbe minderjährig ist... 19 5. Wenn die Erben

Mehr

Erbe, Erbschaft, Testament Was ist zu beachten? Notar Dr. Jens Fleischhauer

Erbe, Erbschaft, Testament Was ist zu beachten? Notar Dr. Jens Fleischhauer Was ist zu beachten? Übersicht Warum ein Testament? Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt was? Testament und Erbvertrag: Gestaltungsmöglichkeiten Grenze der Testierfreiheit: Pflichtteilsrecht Erbschaftsteuer:

Mehr

Inhalt. Gesetzliche Erbfolge... 11 Das Testament... 12

Inhalt. Gesetzliche Erbfolge... 11 Das Testament... 12 Inhalt Vorwort... 9 Kapitel 1 Alleinstehende, ledige und kinderlose Personen... 11 Gesetzliche Erbfolge... 11 Das Testament... 12 Kapitel 2 Kinderlose Partner ohne Trauschein... 17 Die Nachteile einer

Mehr

Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater

Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater Es handelt sich hierbei um eine Grundlagenveranstaltung, die nach unserer Einschätzung nicht als Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte anerkannt

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr

Immobilien richtig weitergeben und vererben.

Immobilien richtig weitergeben und vererben. Immobilien richtig weitergeben und vererben. Was soll aus meiner Immobilie einmal werden? Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt wird sich eines Tages fragen, was damit passieren soll. Wer soll sie einmal

Mehr

Thema: Testamente. 20.11.2013 Testamente 1

Thema: Testamente. 20.11.2013 Testamente 1 Thema: Testamente 20.11.2013 Testamente 1 Rechtsanwältin Sybille M. Meier Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin für Sozialrecht meier@ratgeber-arzthaftung.de 1982 Rechtsanwaltszulassung Berlin 1985

Mehr

Verbraucherrechtstag der Rechtsanwaltskammer Koblenz am 10. Sept. 2015 in Bad Kreuznach Gut versorgt im Alter. joachim müller Erbrechtskanzlei

Verbraucherrechtstag der Rechtsanwaltskammer Koblenz am 10. Sept. 2015 in Bad Kreuznach Gut versorgt im Alter. joachim müller Erbrechtskanzlei Verbraucherrechtstag der Rechtsanwaltskammer Koblenz am 10. Sept. 2015 in Bad Kreuznach Gut versorgt im Alter Rechtliche Vorsorge I. Lebzeitige Verfügungen II. Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigung III.

Mehr

Deutsche Bank. Studie Erben und Vererben 2015

Deutsche Bank. Studie Erben und Vererben 2015 Studie Erben und Vererben 2015 Jeder Zweite erbt Haben Sie schon einmal eine Erbschaft gemacht, oder ist zu erwarten, dass Sie in den nächsten zwei, drei Jahrzehnten eine Erbschaft machen werden? 52% 48%

Mehr

Erste Hilfe im Erbrecht - Ein Ratgeber für Frauen

Erste Hilfe im Erbrecht - Ein Ratgeber für Frauen Beck kompakt Erste Hilfe im Erbrecht - Ein Ratgeber für Frauen von Susanne Reinhardt, Cornelie Kister 1. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 versorgt werden, unabhängig von ihrer persönlichen Beziehung

Mehr

Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII

Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort...................................................... V Abkürzungsverzeichnis......................................... XV Literaturverzeichnis............................................

Mehr

Monika Dittmer Tanneck 16 24768 Rendsburg Tel. 04331/149172 Fax: 04331/3387680. Erben und Vererben

Monika Dittmer Tanneck 16 24768 Rendsburg Tel. 04331/149172 Fax: 04331/3387680. Erben und Vererben Monika Dittmer Tanneck 16 24768 Rendsburg Tel. 04331/149172 Fax: 04331/3387680 Erben und Vererben Die Erbordnungen nach dem BGB 1924 ff - ausgehend von dem Tod eines Ehegatten, hier des Mannes - V. V.

Mehr

Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig

Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Überblick Definitionen im Erbrecht Risiken der gesetzlichen Erbfolge Grundstücke Gesellschaftsanteile

Mehr

Handbuch Erben und Vererben interna

Handbuch Erben und Vererben interna Handbuch Erben und Vererben interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1) Wie Sie ein Berliner Testament aufsetzen... 7 2) So setzen Sie ein Einzeltestament auf... 25 3) Alles zur Erbengemeinschaft... 42

Mehr

Anwaltskanzlei & Mediationskanzlei CIKAČ. Das Testament im kroatischen und deutschen Recht im Vergleich

Anwaltskanzlei & Mediationskanzlei CIKAČ. Das Testament im kroatischen und deutschen Recht im Vergleich Anwaltskanzlei & Mediationskanzlei CIKAČ Das Testament im kroatischen und deutschen Recht im Vergleich Durch ein Testament kann der Erblasser seinen letzten Willen zu einer rechtsgültigen Verfügung machen.

Mehr

Grundzüge der Nachlassplanung

Grundzüge der Nachlassplanung Grundzüge der Nachlassplanung Dr. Holger Hoffmann Fachanwalt für Erbrecht Referent Herr Dr. Hoffmann ist Fachanwalt für Erbrecht und Partner der Kanzlei Menz und Partner Rechtsanwälte und Steuerberater

Mehr

ERBRECHT. Die wichtigsten Stichpunkte zum Ehe-, Familien- und Erbrecht. CHRISTINA ANJA GIESE Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht

ERBRECHT. Die wichtigsten Stichpunkte zum Ehe-, Familien- und Erbrecht. CHRISTINA ANJA GIESE Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht ERBRECHT Die wichtigsten Stichpunkte zum Ehe-, Familien- und Erbrecht CHRISTINA ANJA GIESE Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Liebe Mandanten, Einzeltestamente, Ehegattentestamente, Vorsorgevollmachten

Mehr

Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten

Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten 13 Frau Jansen aus Oschatz: Ich bin Witwe und habe drei Kinder, die mich eigentlich zu jeweils einem Drittel beerben sollten. Im letzten Jahr ist tragischerweise mein

Mehr

Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der

Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Baurecht und Erbrecht des DAV 1. Gesetzliche

Mehr

Erben und Vererben. Was heißt eigentlich erben? Notarin Susanne Pöllmann-Budnick

Erben und Vererben. Was heißt eigentlich erben? Notarin Susanne Pöllmann-Budnick Notarin Susanne Pöllmann-Budnick Erben und Vererben Hauptmarkt 11, 90403 Nürnberg Was heißt eigentlich erben? automatischer Vermögensübergang mit dem Tod des Erblassers auf den oder die Erben Vermögen

Mehr

Frohberg. Meurer. Das Testament. Ist ein Testament überhaupt erforderlich? Wie sieht die gesetzliches Erbfolge aus? Frohberg. Meurer.

Frohberg. Meurer. Das Testament. Ist ein Testament überhaupt erforderlich? Wie sieht die gesetzliches Erbfolge aus? Frohberg. Meurer. Das Testament Die nachstehenden Hinweise geben den Rechtsstand Oktober 2010 wieder und gehen davon aus, dass das deutsche Recht Anwendung findet. Letzteres ist z. B. bei Personen mit anderer Staatsangehörigkeit

Mehr

Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUKosten TU3)UT TUHaftung Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 1 der TestamentsvollstreckungUT... 4 des TestamentsvollstreckersUT... 5 1) Allgemeines

Mehr

Informationen. zum Erbrecht für Eltern von behinderten Kindern. Stand: Oktober 2005. Vortrag vom 16.11.2005 Verein für Angehörige psychisch Erkrankter

Informationen. zum Erbrecht für Eltern von behinderten Kindern. Stand: Oktober 2005. Vortrag vom 16.11.2005 Verein für Angehörige psychisch Erkrankter Informationen zum Erbrecht für Eltern von behinderten Kindern Stand: Oktober 2005 Vortrag vom 16.11.2005 Verein für Angehörige psychisch Erkrankter von Rechtsanwältin Barbara Brauck - Hunger Telemannstr.

Mehr

Die Erbordnungen nach dem BGB 1924 ff - ausgehend von dem Tod eines Ehegatten, hier des Mannes -

Die Erbordnungen nach dem BGB 1924 ff - ausgehend von dem Tod eines Ehegatten, hier des Mannes - Erben und Vererben Die Erbordnungen nach dem BGB 1924 ff - ausgehend von dem Tod eines Ehegatten, hier des Mannes - V. V. V. V. V. V. V. V. IV. IV. IV. IV. 1928 1928 III. III. II. 1925 1926 Geliebte I.

Mehr

Unternehmensnachfolge - Strategien zur Pflichtteilsreduzierung

Unternehmensnachfolge - Strategien zur Pflichtteilsreduzierung Unternehmensnachfolge - Strategien zur Pflichtteilsreduzierung Der Tod des Unternehmers führt oft in eine für das Unternehmen Existenz bedrohende Krise. Insbesondere Pflichtteilsansprüche gefährden die

Mehr

Pflichtteilsergänzung

Pflichtteilsergänzung Pflichtteilsergänzung Der Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen zu Lebzeiten Für nahe Verwandte gibt es bei Enterbung einen Pflichtteilsanspruch der sich aus dem Nachlass zum Todestag ergibt.

Mehr