Erbrecht: Aufnahmebogen
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- Cornelius Bäcker
- vor 9 Jahren
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1 Erbrecht: Aufnahmebogen bitte zusätzlich zum Mandantenbogen ausfüllen Personendaten des Verstorbenen Name, Vorname Geburtsname Geburtstag Geburtsort Staatsangehörigkeit Anschrift Verheiratet, Güterstand Vollmachten über den Tod hinaus? Testament? Todestag Stammbaum zeichnen Angaben über Kinder, Eltern bzw. Personen die im Testament bedacht wurden bzw. als Erbe in Betracht kommen Name Adresse Verwandtschaftsgrad vorverstorben
2 Aufstellung der Vermögensverhältnisse des Erblassers in Form eines Nachlassverzeichnisses: Vermögensverzeichnis I) Realnachlass/Aktiva: 1. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen Lage des Betriebes, Beschrieb nach dem Grundbuch, zum Verkauf bestimmte Erntevorräte, Maschinen, Vieh, Milchkontingente 2. Grundvermögen/Wohnungseigentum Lage des Grundstücks: Gemeinde, Straße und Hausnummer, Beschrieb nach dem Grundbuch, Verzeichnis der Mieter und Pächter, Mietund Pachtzinsen, Rückstände 3. Betriebsvermögen Gewerbebetrieb, Freiberufler, Personengesellschaft, geschlossener Immobilienfonds, Bilanz zum Todestag, Geschäftseinrichtung, Waren, good will 4. Wertpapiere, Anteile, Genussscheine (z. B. festverzinsliche Wertpapiere, Aktien, GmbH-Anteile, Investmentanteile, Guthaben bei Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften) Bezeichnung der Wertpapiere, Anteile, gegebenenfalls Name, Anschrift und Depot-Nr. des verwahrenden Geldinstitutes, Nennbetrag, Stückzahl, Kurs am Todestag 5. Kapitalforderungen (z. B. Konten mit Bank-, Sparkassen-, Postspar- und Bausparguthaben, Hypotheken- und Grundschuldforderungen, Forderungen aus Darlehen,
3 Pacht, Miete, Einlagen als stiller Gesellschafter, Steuererstattungsansprüche, bei gemeinschaftlichen Forderungen, auch der jeweiligen Anteile, Zinsen bis zum Todestag, Rückstände) 6. Durch Todesfall fällig gewordene Ansprüche, soweit sie zum Nachlass gehören (z. B. aus Lebensversicherung ohne Benennung eines Dritten als Bezugsberechtigten, Sterbegelder, Abfindungsansprüche aus Gesellschaftsverträgen) 7. Bargeld 8. Kunstgegenstände, Schmuck, Ringe, Gold- und Silbersachen 9. Kraftfahrzeuge, Boote, Wohnwagen, Fahrräder 10. Hausrat (Haus- und Küchengeräte, Möbel, Bilder, Uhren, Vorhänge, Teppiche, Spiegel, Lampen, Porzellan, Gläser, Kühlschrank, Waschmaschine, Wäsche etc.) 11. Gegenstände des persönlichen Gebrauchs (Kleidung, Leibwäsche, Bücher, Musikinstrumente, Sportgeräte, Waffen, Rundfunk- und Fernsehgeräte, Werkzeuge, Tiere) 12. Urheberrechte, Erfindungen, Patente 13. Beteiligung an Erbengemeinschaft, fortgesetzte Gütergemeinschaft, Genossenschaft, Erbbaurecht 14. Sonstiges und Besonderheiten (ausländisches Vermögen, beschwertes Vermögen z.b. aus Vorerbschaft)
4 II) Nachlassverbindlichkeiten/Passiva: 1. Bestattungs- und Grabdenkmalkosten (nicht Grabpflege) 2. Erblasserschulden bei Firmen (Miete, Vergütung Haushälterin etc.) 3. Bankschulden, Darlehnsschulden 4. Kosten Wertermittlung der Erbschaft gem BGB für Gutachten 5. Ehegatten- Innengesellschaft: Zahlung auf Auseinandersetzungsguthaben 6. Steuerforderungen gegen den Erblasser und damit einhergehende Steuerberatungskosten 7. Kosten der Nachlasssicherung, - pflegschaft, -verwaltung 8. Unterhalt für geschiedenen Ehegatten, 1586 b BGB 9. Zugewinnausgleichsanspruch gem Abs. 2, 3 BGB III) Pflichtteilsergänzungspflichtige Zuwendungen gem BGB: Schenkungen des Erblassers innerhalb der letzten 10 Jahre an Personen, die nicht Erbe sind IV) Ausgleichs- oder pflichtteilsrelevante lebzeitige Vorausempfänge, 2316, 2315, 2050 ff. BGB: Schenkungen des Erblassers an Erben oder Pflichtteilsberechtigte Bitte fügen Sie soweit vorhanden Belege für die jeweiligen Angaben bei.
5 Checkliste Erbrecht: Einreichung eines Erbscheinantrags: Dies hängt davon ab, ob ein Testament vorliegt oder nicht. Im Falle eines Testaments wird beim Antrag auf Erteilung eines Erbscheins benötigt: Testament Sterbeurkunde Im Falle der gesetzlichen Erbfolge wird beim Antrag auf Erteilung eines Erbscheins benötigt: Sterbeurkunde des Erblassers Heiratsurkunde des Erblassers, wenn er verheiratet war Sterbeurkunden von vor-verstorbenen Erben des Erblassers ggf. Erbverzichtsverträge potentieller Miterben Wenn der Erblasser bei gesetzlicher Erbfolge keine eigenen Abkömmlinge hinterlässt bzw. diese bereits vorverstorben sind und ebenfalls keine Kinder hatten werden folgende Unterlagen benötigt: Geburtsurkunde des Erblassers, wenn er keine Nachkommen hinterlassen hat oder diese vorbzw. nachverstorben sind Heiratsurkunde der Eltern des Erblassers ggf. Sterbeurkunden der Eltern des Erblassers ggf. Geburts- und Sterbeurkunden der Geschwister des Erblassers ggf. Geburts- und Sterbeurkunden von Nachkommen der Geschwister des Erblassers Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen: Um Pflichtteilsansprüche geltend zu machen werden grundsätzlich keine Unterlagen benötigt. Es wäre jedoch von Vorteil wenn der Pflichtteilsberechtigte bereits im Vorfeld überlegt, welches Vermögen der Erblasser einmal besessen hat, so dass ein Abgleich stattfinden kann. Zur Überlegung kann der von uns erstellte Fragebogen verwendet werden. alles jeweils soweit zutreffend/vorhanden
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