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Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Vorlage-Nr. 14/1133 öffentlich Datum: 12.04.2016 Dienststelle: Fachbereich 81 Bearbeitung: Herr Brehmer Gesundheitsausschuss Landschaftsausschuss 29.04.2016 24.05.2016 zur Kenntnis Beschluss Tagesordnungspunkt: Benennung einer Vertreterin / eines Vertreters des LVR für den Verein Bundesarbeitsgemeinschaft Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderung e.v. BAG MZEB Beschlussvorschlag: Der Landschaftsausschuss benennt die Direktorin des LVR als Vertreterin des LVR für die Mitgliederversammlung des Vereins Bundesarbeitsgemeinschaft Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderung e.v. BAG MZEB. UN-Behindertenrechtskonvention (BRK): Diese Vorlage berührt eine oder mehrere Zielrichtungen des LVR-Aktionsplans zur Umsetzung der BRK. Gleichstellung/Gender Mainstreaming: Diese Vorlage berücksichtigt Vorgaben des LVR-Aktionsplanes für Gleichstellung, Familienfreundlichkeit und Gender Mainstreaming. nein nein Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr): Produktgruppe: Erträge: Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan Einzahlungen: Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme: Aufwendungen: /Wirtschaftsplan Auszahlungen: /Wirtschaftsplan Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: jährlich 250 Mitgliedsbeitrag Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten L U B E K

Zusammenfassung: Der Landschaftsverband Rheinland strebt eine Mitgliedschaft in der Bundesarbeitsgemeinschaft Medizinischer Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderungen ( BAG MZEB) an, deren Gründung in Form eines eingetragenen Vereins zurzeit vorbereitet wird. Zur Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte muss eine Vertreterin / ein Vertreter des LVR benannt werden. Hierfür ist ein Beschluss des Landschaftsausschusses erforderlich. Wegen der unmittelbaren Verknüpfung zwischen den Tätigkeiten des Vereins und den fachlichen Aufgaben des LVR-Dezernats Klinikverbund und Verbund Heilpädagogischer Hilfen schlägt die Verwaltung vor, das Stimmrecht des LVR in der Mitgliederversammlung auf die Direktorin des Landschaftsverbandes zu übertragen.

Begründung der Vorlage Nr. 14/1133: 1. Hintergrund Zurzeit wird die Gründung einer Bundesarbeitsgemeinschaft Medizinischer Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderung ( BAG MZEB) in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins vorbereitet. An der Gründungsveranstaltung am 14.12.2015 haben insgesamt 101 Vertreter und Vertreterinnen potentieller Trägerorganisationen aus dem ganzen Bundesgebiet teilgenommen. Der Verein bezweckt laut der als Anlage beigefügten Satzung, die Etablierung der Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistigen oder schweren Mehrfachbehinderungen zu fördern, sie konzeptionell weiterzuentwickeln und Impulse zu deren Integration in die regionalen Versorgungsstrukturen zu geben. Hierzu sollen Rahmenkonzeptionen für die Medizinischen Behandlungszentren sowie gemeinsame Qualitätsstandards entwickelt werden. Ebenso sollen die Träger, die ein Medizinisches Behandlungszentrum aufbauen, fachlich beraten werden. Dies schließt die Beratung über die Zulassungs- und Finanzierungsfragen sowie der Leistungsentwicklung ein. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit Fachverbänden und den Krankenkassen sowie den Verbänden der Betroffenen gefördert werden. Rechtsgrundlage für die Gründung von Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderung ist 119 c SGB V, der mit dem GKV- Versorgungsstärkungsgesetz vom 16.7.2015 (Vorlage 14/703) neu eingeführt worden ist. Die neuen Zentren werden durch die Zulassungsausschüsse bei den Kassenärztlichen Vereinigungen zur ambulanten Versorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen ermächtigt. Da sie multiprofessionelle und interdisziplinäre Angebote bereithalten, sind sie ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der strukturierten gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung. Sie schließen damit zugleich eine Lücke zu den Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ), die für die interdisziplinäre ambulante Krankenbehandlung von Kindern und Jugendlichen im Kontext mit ihrem sozialen Umfeld zuständig sind. Die LVR-Kliniken Bedburg-Hau, Bonn, Langenfeld und Viersen bereiten derzeit die Gründung derartiger medizinischer Behandlungszentren vor und haben bei dem Zulassungsausschuss der Ärztekammer Nordrhein die erforderlichen Ermächtigungen beantragt. Eine Mitgliedschaft des Landschaftsverbandes Rheinland in der BAG MZEB bietet daher die Möglichkeit, sich mit anderen Trägern zu vernetzen und sich über die rechtlichen und fachlichen Anforderungen, die sich aus dem Betrieb eines medizinischen Behandlungszentrums ergeben, auszutauschen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 250. Nach 5 der Satzung der BAG MZEB sind die Organe des Vereins die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die Mitgliedschaftsrechte werden in erster Linie durch die Stimmrechte in der Mitgliederversammlung wahrgenommen.

Wegen der unmittelbaren Sachnähe der Vereinstätigkeiten zu den fachlichen Aufgaben des LVR-Dezernates Klinikverbund und Verbund Heilpädagogischer Hilfen schlägt die Verwaltung vor, das Stimmrecht des LVR in der Mitgliederversammlung auf die Direktorin des Landschaftsverbandes zu übertragen. 2. Entsendung eines Vertreters / einer Vertreterin des LVR Die Benennung der stimmberechtigten Vertreterin / des stimmberechtigten Vertreters erfolgt durch den Landschaftsausschuss im Rahmen einer Mehrheitswahl gemäß 50 Absatz 2 GO i. V. m. 10 Absatz 3 und 5, 14 Absatz 3 LVerbO. In Vertretung W e n z e l J a n k o w s k i