Versorgungsverbund Medizinische Behandlungszentren Veranstaltung Der Paritätische Berlin am

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Versorgungsverbund Medizinische Behandlungszentren Veranstaltung Der Paritätische Berlin am"

Transkript

1 Versorgungsverbund Medizinische Behandlungszentren Veranstaltung Der Paritätische Berlin am

2 Die AOK Nordost engagiert sich in den Regionen für spezifische Versichertengruppen für spezifische Erkrankungen mit besonderen Strukturen Folie: 2

3 1. Definition der einzuschließenden Versichertengruppe: a. Verwendung gesicherter ambulanter und/oder stationärer Diagnosen b. Versichertenbezogene Merkmale (Grad der Behinderung / Minderung der Erwerbsfähigkeit c. Versichertenarten gem. 5 Abs. 1 SGB V Die möglichst zielgenaue Beschreibung der Versicherten, die im Rahmen eines Versorgungskonzeptes behandelt werden sollen, hat erheblichen Einfluss auf die Gestaltung der Versorgungsstruktur und die Finanzierung Folie: 3

4 2. Abgrenzung zwischen Regelversorgung und besonderer Versorgung: 27 SGB V 43b SGB V 119c SGB V 1. Ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung, 2. zahnärztliche Behandlung, [ ] 3. Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, 4. häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe, 5. Krankenhausbehandlung, 6. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und ergänzende Leistungen. Versicherte Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen haben Anspruch auf nichtärztliche Leistungen, insbesondere auf psychologische, therapeutische und psychosoziale Leistungen, wenn sie unter ärztlicher Verantwortung durch ein medizinisches Behandlungszentrum nach 119c erbracht werden [ ]. Dies umfasst auch die im Einzelfall erforderliche Koordinierung von Leistungen. unter ständiger ärztlicher Leitung Übernehmen die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Behandlung. Stellen eine ausreichende Versorgung sicher. Arbeiten mit anderen behandelnden Ärzten, den Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe und mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst eng zusammen. Folie: 4

5 2. Abgrenzung zwischen Regelversorgung und besonderer Versorgung: 27 SGB V 43b SGB V 119c SGB V 1. Ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung, 2. zahnärztliche Behandlung, [ ] 3. Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, 4. häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe, 5. Krankenhausbehandlung, 6. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und ergänzende Leistungen. Versicherte Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen haben Anspruch auf nichtärztliche Leistungen, insbesondere auf psychologische, therapeutische und psychosoziale Leistungen, wenn sie unter ärztlicher Verantwortung durch ein medizinisches Behandlungszentrum nach 119c erbracht werden [ ]. Dies umfasst auch die im Einzelfall erforderliche Koordinierung von Leistungen. unter ständiger ärztlicher Leitung Übernehmen die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Behandlung. Stellen eine ausreichende Versorgung sicher. Arbeiten mit anderen behandelnden Ärzten, den Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe und mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst eng zusammen. Folie: 5

6 2. Abgrenzung zwischen Regelversorgung und besonderer Versorgung: Vernetze Strukturen (z.b. Verbundlösungen) können eine Antwort auf die medizinischen Herausforderungen und die Versorgungsbedarfe unserer Versicherten geben. Regionalität Ergebnisbezug Praxisnähe Bedarfsgerechtigkeit Folie: 6

7 2. Abgrenzung zwischen Regelversorgung und besonderer Versorgung: 140a SGB V - Besondere Versorgung (1) Die Krankenkassen können Verträge [ ] über eine besondere Versorgung der Versicherten abschließen. Sie ermöglichen eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende oder eine interdisziplinär fachübergreifende Versorgung (integrierte Versorgung) [ ] (2) [ ] Die Wirtschaftlichkeit der besonderen Versorgung muss spätestens vier Jahre nach dem Wirksamwerden der zugrunde liegenden Verträge nachweisbar sein.[ ] Folie: 7

8 3. Wahl der Vertragsstruktur: 140a SGB V - Besondere Versorgung (3) Die Krankenkassen können nach Maßgabe von Absatz 1 Satz 2 Verträge abschließen mit: 1. nach diesem Kapitel zur Versorgung der Versicherten berechtigten Leistungserbringern oder deren Gemeinschaften 2. Trägern von Einrichtungen, die eine besondere Versorgung durch zur Versorgung der Versicherten nach dem Vierten Kapitel berechtigte Leistungserbringer anbieten, 3. Pflegekassen und zugelassenen Pflegeeinrichtungen auf der Grundlage des 92b des Elften Buches, 4. Praxiskliniken nach 115 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 5. pharmazeutischen Unternehmern, 6. Herstellern von Medizinprodukten im Sinne des Gesetzes über Medizinprodukte, 7. Kassenärztlichen Vereinigungen zur Unterstützung von Mitgliedern, die an der besonderen Versorgung teilnehmen. i Für Verträge gemäß 140a SGB V gilt das Vergaberecht. Folie: 8

9 4. Konkrete Zielstellung Organisation der Versorgung Qualität der Versorgung Ziele besonderer Versorgungsformen Wirtschaftlichkeit der Versorgung Kundennutzen Service Folie: 9

10

Arbeitsgruppe Geistige Behinderung Bericht AK Geistige Behinderung

Arbeitsgruppe Geistige Behinderung Bericht AK Geistige Behinderung Arbeitsgruppe Geistige Behinderung Bericht AK Geistige Behinderung Dr. med Franziska Gaese Isar Amper Klinikum, Klinikum München Ost Abt. für Menschen mit geistiger Behinderung, Autismus und anderen Entwicklungsstörungen

Mehr

Vertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen

Vertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen Vertrag nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen z w i s c h e n der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf u n d der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf, Kassenärztlichen

Mehr

Tragende Gründe. Vom 22. November Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf... 4

Tragende Gründe. Vom 22. November Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf... 4 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur ambulanten Sanierungsbehandlung von Trägern des Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung

Mehr

» Der 64b SGB V. Entwicklung und Perspektive. Workshop Jetzt wird s praktisch. Arno Deister. Berlin-Wannsee 21. September Prof. Dr. med.

» Der 64b SGB V. Entwicklung und Perspektive. Workshop Jetzt wird s praktisch. Arno Deister. Berlin-Wannsee 21. September Prof. Dr. med. » Der 64b SGB V Entwicklung und Perspektive Workshop Jetzt wird s praktisch Berlin-Wannsee 21. September 2012 Prof. Dr. med. Arno Deister Klinikum Itzehoe Zentrum für Psychosoziale Medizin » Der 64b SGB

Mehr

Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Vortrag auf dem Workshop Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde / Perspektiven in der Behindertenhilfe des Bundesverbandes evangelische

Mehr

Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom 24.

Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom 24. Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom 24. Juni 2003 Auf Grund des 32 Nr. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Mehr

BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013

BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013 BFW - Fachtagung der Kliniksozialdienste 22. Oktober 2013 Das Entlassmanagement nach dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz STAATLICH ANERKANNTE FACHHOCHSCHULE Programm A. Einführung B. Die Hintergründe C.

Mehr

Neue Betreuungsstrukturverträge mit der Techniker Krankenkasse, der BARMER GEK und der BAHN BKK ab

Neue Betreuungsstrukturverträge mit der Techniker Krankenkasse, der BARMER GEK und der BAHN BKK ab ,, An alle Ärztinnen und Ärzte - außer den Fachgruppen, die ausschließlich auf Überweisung tätig werden dürfen Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) 3 0 03-999 Fax: (030) 3 0 03 900

Mehr

Veranstaltung von Autismus NRW am im Landtag von Nordrhein- Westfalen Rechtliche Grundlagen zur Finanzierung von Autismustherapie

Veranstaltung von Autismus NRW am im Landtag von Nordrhein- Westfalen Rechtliche Grundlagen zur Finanzierung von Autismustherapie Veranstaltung von Autismus NRW am 05.04.2016 im Landtag von Nordrhein- Westfalen Rechtliche Grundlagen zur Finanzierung von Autismustherapie Vortrag von Ass. jur. Christian Frese, Geschäftsführer autismus

Mehr

Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V

Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V Pflegeeinrichtung Vertragsärztin/Vertragsarzt Adresse Praxisanschrift Institutskennzeichen (IK) LANR BSNR 1 Gegenstand und Ziele des Kooperationsvertrages (1)

Mehr

eßlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle

eßlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle 37b Ambulante Palliativversorgung (1) Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) -

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - - Auszug - 37b Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (1) Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei

Mehr

GKV - Leistungen und Beziehungen zu Leistungserbringern

GKV - Leistungen und Beziehungen zu Leistungserbringern Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter GKV - Leistungen und Beziehungen zu Leistungserbringern Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen,

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgungs-Richtlinie / SAPV-RL) vom 20. Dezember 2007,

Mehr

des Vortrages Medizinische Behandlungszentren (MZEB) Berlin,

des Vortrages Medizinische Behandlungszentren (MZEB) Berlin, Hier 119c steht SGB V das Thema des Vortrages Medizinische Behandlungszentren (MZEB) Berlin, 02.03.2016 MZEBs bis zur Arbeitsfähigkeit Ermächtigung durch Zulassungsgremien MZEB Vergütung Abrechnung 2 Zulassungsvoraussetzungen

Mehr

11. Sozialgesetzgebung

11. Sozialgesetzgebung 116 11. Sozialgesetzgebung Bundessozialhilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1994 (BGBl. I S. 646, 2975), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgungs-Richtlinie / SAPV-RL) vom 20. Dezember 2007,

Mehr

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Konzeption einer Netzwerkstruktur in Westsachsen

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Konzeption einer Netzwerkstruktur in Westsachsen Medizin Stephanie Schmidt Spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Konzeption einer Netzwerkstruktur in Westsachsen Bachelorarbeit Stephanie Schmidt Spezialisierte ambulante Palliativversorgung.

Mehr

Fall 2: Kurwesen. Fall 2: Kurwesen

Fall 2: Kurwesen. Fall 2: Kurwesen Fall 2: Kurwesen Bei einem 56-jährigen, bislang immer gesunden Patienten wurde als Zufallsbefund im Rahmen der Vorsorge ein Dickdarmkarzinom entdeckt und operiert. Die Operation verlief komplikationslos,

Mehr

Continentale will Palliativversorgung nicht zahlen

Continentale will Palliativversorgung nicht zahlen David gegen Goliath Continentale will Palliativversorgung nicht zahlen Witten (22. Januar 2014) - Das Amtsgericht Witten muß jetzt entscheiden, ob private Krankenkassen für ihre zu Hause sterbenden Versicherten

Mehr

Palliative Versorgung in Deutschland was haben wir was brauchen wir.?

Palliative Versorgung in Deutschland was haben wir was brauchen wir.? Palliative Versorgung in Deutschland was haben wir was brauchen wir.? Sozialmedizinische Begutachtungsgrundlagen ambulanter palliativer Versorgungsbedarfe Hamburg 20.Mai 2015 Dr. Joan Elisabeth Panke Seniorberaterin

Mehr

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de Versorgungsstärkungsgesetz - Auswirkungen auf die ambulanten und stationären

Mehr

Erfordernisse und Ansätze für ein Entlassungsmanagement und Stolpersteine bei der Umsetzung

Erfordernisse und Ansätze für ein Entlassungsmanagement und Stolpersteine bei der Umsetzung Entlassen und was dann? 12. Plattform Gesundheit IKK, 18.03. 2015 Erfordernisse und Ansätze für ein Entlassungsmanagement und Stolpersteine bei der Umsetzung Prof. Dr. Michael Sailer . Gesetzliche Grundlagen

Mehr

Versorgungsvertrag. für ambulante Pflege nach 72 SGB XI. im Freistaat Thüringen. zwischen. und. den Landesverbänden der Pflegekassen in Thüringen

Versorgungsvertrag. für ambulante Pflege nach 72 SGB XI. im Freistaat Thüringen. zwischen. und. den Landesverbänden der Pflegekassen in Thüringen Versorgungsvertrag ambulante Pflege nach 72 SGB XI im Freistaat Thüringen zwischen - einerseits - und den Landesverbänden der Pflegekassen in Thüringen AOK PLUS - Die Gesundheitskasse Sachsen und Thüringen.

Mehr

Neueste Entwicklung - Palliative Care in Deutschland (Überblick)

Neueste Entwicklung - Palliative Care in Deutschland (Überblick) Palliativmedizin eine Brücke Salzburg, 7.12.2006 Neueste Entwicklung - Palliative Care in Deutschland (Überblick) Thomas Schindler (Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin) email: dgp@dgpalliativmedizin.de

Mehr

Bekanntmachung. Folgende Voraussetzungen müssen die interessierten Arztnetze aufweisen:

Bekanntmachung. Folgende Voraussetzungen müssen die interessierten Arztnetze aufweisen: Bekanntmachung Die AOK Nordost möchte in der Kooperation mit regionalen Arztnetzen die Versorgung psychisch kranker Versicherter verbessern. Ziel ist der Abschluss von Verträgen zur interdisziplinären

Mehr

Rechtliche Grundlagen für Entlastungs-/Kurzzeitangebote Stand: Februar 2016

Rechtliche Grundlagen für Entlastungs-/Kurzzeitangebote Stand: Februar 2016 Informationsblatt für Angehörige von Menschen mit geistiger und/oder körperlichen Behinderungen Rechtliche Grundlagen für Entlastungs-/Kurzzeitangebote Stand: Februar 2016 1. Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch

Mehr

Teilhabe im Überblick Stand März 2011

Teilhabe im Überblick Stand März 2011 Teilhabe im Überblick Stand März 2011 eantrag Leistungsarten Leistungen zur Teilhabe 5 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Teilhabe

Mehr

Mitgebrachte und interkurrente Erkrankungen während einer stationären Maßnahme der medizinischen Rehabilitation Positionen der AG MedReha SGB IX ¹ )

Mitgebrachte und interkurrente Erkrankungen während einer stationären Maßnahme der medizinischen Rehabilitation Positionen der AG MedReha SGB IX ¹ ) Mitgebrachte und interkurrente Erkrankungen während einer stationären Maßnahme der medizinischen Rehabilitation Positionen der AG MedReha SGB IX ¹ ) 1. Einführung 1.1 Anspruch der Rehabilitationseinrichtungen

Mehr

Versorgungsverbund für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen in Berlin

Versorgungsverbund für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen in Berlin Versorgungsverbund für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen in Berlin 1. Gesetzliche und gesundheitspolitische Zielsetzung Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten

Mehr

Gesamtversorgungsvertrag. nach 72 Abs. 2 SGB XI

Gesamtversorgungsvertrag. nach 72 Abs. 2 SGB XI Gesamtversorgungsvertrag nach 72 Abs. 2 SGB XI zwischen dem Träger Name des Trägers Strasse des Trägers 00000 Ort des Trägers und AOK Baden-Württemberg, den Ersatzkassen BARMER GEK Techniker Krankenkasse

Mehr

Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System -

Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System - IT-Technologie als Brücke zwischen Klinik und Praxis Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System - PD Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum

Mehr

(Orthopädische) Hilfsmittelversorgung aus Sicht des MDK

(Orthopädische) Hilfsmittelversorgung aus Sicht des MDK (Orthopädische) Hilfsmittelversorgung aus Sicht des MDK Dr. Lothar Kern Fachbereich Hilfsmittel und Medizinprodukte MDK Bayern 17. Wissenschaftliche Tagung des ASBH Beirates 21. November 2015 Wer ist der

Mehr

Vertrag. gemäß 117 Abs. 1 Satz 3 SGB V. zwischen dem

Vertrag. gemäß 117 Abs. 1 Satz 3 SGB V. zwischen dem Vertrag gemäß 117 Abs. 1 Satz 3 SGB V Klinikum der Universität München, Klinikum Rechts der Isar der Technischen Universität München, Klinikum der Universität Erlangen-Nürnberg, Klinikum der Universität

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer gemäß 91 Abs. 5 SGB V zur Änderung von Anlage I der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL): Berlin, 27.07.2011 Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch

Mehr

Sozialmedizinische Nachsorge

Sozialmedizinische Nachsorge Sozialmedizinische Nachsorge ( 43 Abs. 2, 132c SGB V) Wenn ein chronisch oder schwerstkrankes Kind aus dem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung entlassen wird, sind Eltern und Betreuungspersonen

Mehr

Workshop I Mobile Rehabilitation in der Neurologie - aus Sicht der GKV -

Workshop I Mobile Rehabilitation in der Neurologie - aus Sicht der GKV - Symposium Der Beitrag der Mobilen Rehabilitation zur Bewältigung der Zukunft, 06./07.November 2009, Berlin-Spandau Workshop I Mobile Rehabilitation in der Neurologie - aus Sicht der GKV - Dr. med. Sabine

Mehr

Entlassungsmanagement aus Sicht der Sozialen Arbeit

Entlassungsmanagement aus Sicht der Sozialen Arbeit Entlassungsmanagement aus Sicht der Sozialen Arbeit 1 Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin (FH) Sozialmanagerin Zertifizierte Case Managerin (DGCC) Leiterin Sozialdienst & Case Management St. Hedwig Kliniken

Mehr

Heidelberg, den 06.11.2014

Heidelberg, den 06.11.2014 D V f R Maaßstr. 26 69123 Heidelberg An das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Referat 221 per E-Mail 221@bmg.bund.de Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) Maaßstr. 26 69123 Heidelberg

Mehr

Vergütungsvereinbarung

Vergütungsvereinbarung Anlage 2 zum Vertrag vom 01.01.2007 Vergütungsvereinbarung gemäß 125 SGB V über ergotherapeutische Leistungen ab dem 01.01.2012 zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e.v. (DVE) - nachstehend

Mehr

Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (1) Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung,

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Verzeichnis. im Freistaat Sachsen. Stand: 15. Dezember VZ AMBPFLEG - 2j/13

STATISTISCHES LANDESAMT. Verzeichnis. im Freistaat Sachsen. Stand: 15. Dezember VZ AMBPFLEG - 2j/13 STATISTISCHES LANDESAMT Verzeichnis im Freistaat Sachsen Stand: 15. Dezember 2013 VZ AMBPFLEG - 2j/13 Inhalt Vorbemerkungen 3 Seite Erläuterungen 3 Tabellen Teil I Ambulante Pflegedienste NUTS 2-Region

Mehr

Rechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege

Rechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege Rechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege Überblick über die wichtigsten Gesetzesgrundlagen Auszug aus dem Gesetzestext Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch (SGB) V 38 SGB V: Haushaltshilfe

Mehr

Vortrag. Niedrigschwellige Betreuungsangebote für den gerontopsychiatrischen Bereich und für geistig behinderte ältere Menschen

Vortrag. Niedrigschwellige Betreuungsangebote für den gerontopsychiatrischen Bereich und für geistig behinderte ältere Menschen Vortrag Niedrigschwellige Betreuungsangebote für den gerontopsychiatrischen Bereich und für geistig behinderte ältere Menschen Netzwerk moderne kommunale Seniorenpolitik Niedersachsen Modul 3 16. Juni

Mehr

Versorgungsvertrag für ambulante Pflege nach 72 SGB XI

Versorgungsvertrag für ambulante Pflege nach 72 SGB XI Versorgungsvertrag für ambulante Pflege nach 72 SGB XI zwischen Herrn TRÄGER - Mustermann Straße der Muster 25 04000 Musterstadt und den Landesverbänden der Pflegekassen in Sachsen im Einvernehmen mit

Mehr

Vorstellung des Projektes zur Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung im Rahmen des. NetzWerkes psychische Gesundheit

Vorstellung des Projektes zur Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung im Rahmen des. NetzWerkes psychische Gesundheit Vorstellung des Projektes zur Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung im Rahmen des NetzWerkes psychische Gesundheit Vertrag nach 140a ff SGB V mit der Techniker Krankenkasse 1 Ausgangssituation

Mehr

Entlassmanagement in deutschen Krankenhäusern Ulrike Reus Referentin Dezernat I Deutsche Krankenhausgesellschaft e.v.

Entlassmanagement in deutschen Krankenhäusern Ulrike Reus Referentin Dezernat I Deutsche Krankenhausgesellschaft e.v. 4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses 27. September 2012 - Berlin Entlassmanagement in deutschen Krankenhäusern Ulrike Reus Referentin Dezernat I Deutsche Krankenhausgesellschaft

Mehr

Regional gut versorgt Handlungsbedarf für eine leistungsfähige medizinische Rehabilitation

Regional gut versorgt Handlungsbedarf für eine leistungsfähige medizinische Rehabilitation Regional gut versorgt Handlungsbedarf für eine leistungsfähige medizinische Rehabilitation Frank Winkler Stellv. Leiter der vdek-landesvertretung Baden-Württemberg BDPK-Bundeskongress 2015 24. Juni 2015

Mehr

UNFÄLLE UND BERUFSKRANKHEITEN

UNFÄLLE UND BERUFSKRANKHEITEN UNFÄLLE UND BERUFSKRANKHEITEN Die BG BAU sorgt nach n und bei von Versicherten in den ihr zugehörigen Unternehmen für eine medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln.

Mehr

Gestaltung der Integrationsversorgung nach den jüngeren Entscheidungen des BSG

Gestaltung der Integrationsversorgung nach den jüngeren Entscheidungen des BSG Gestaltung der Integrationsversorgung nach den jüngeren Entscheidungen des BSG Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Schmidt, von der Osten & Huber Haumannplatz 28 45130 Essen I. Entwicklung der integrierten

Mehr

Vertrag. zwischen. der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße 4, Magdeburg

Vertrag. zwischen. der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße 4, Magdeburg Mit folgenden Rehabilitationseinrichtungen bestehen Verträge zur Einbindung der stationären Rehabilitationseinrichtungen in das strukturierte Behandlungsprogramm DM1: - Paracelsus-Harz-Klinik Bad Suderode

Mehr

Hochschulambulanzen und KV-System:

Hochschulambulanzen und KV-System: Hochschulambulanzen und KV-System: Wie verträgt sich das? Frühjahrsforum der Deutschen Hochschulmedizin Berlin, 3. April 2014 Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Mehr

Ambulante Rehabilitation von Suchterkrankungen. Klinik Hohe Mark. Psychiatrie Psychotherapie Psychosomatik

Ambulante Rehabilitation von Suchterkrankungen. Klinik Hohe Mark. Psychiatrie Psychotherapie Psychosomatik Psychiatrie Psychotherapie Psychosomatik Klinik Hohe Mark KLINIKEN Ambulante Rehabilitation Sucht in Frankfurt a. M. fachlich kompetent christlich engagiert hohemark.de Ambulante Rehabilitation von Suchterkrankungen

Mehr

Das Krankenhausstrukturgesetz: Ein wichtiger Beitrag zur Schließung von Versorgungslücken für Patienten 1

Das Krankenhausstrukturgesetz: Ein wichtiger Beitrag zur Schließung von Versorgungslücken für Patienten 1 21.09.2016 Das Krankenhausstrukturgesetz: Ein wichtiger Beitrag zur 1 Von Ingo Neupert, Dipl. Sozialpädagoge, M. A., stellv. Abteilungsleitung Sozialdienst Universitätsklinikum Essen I. Einleitung Im November

Mehr

Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Menschen mit Amputationen

Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Menschen mit Amputationen Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Menschen mit Amputationen Münster, 28.11.2007 Dr. med. Christel Stegemann MDK Westfalen-Lippe Geschäftsführer

Mehr

GESICHTSPUNKTE EINES LEISTUNGSERBRINGERS DAS BEISPIEL EINER KLINIK FÜR KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRIE Martin Sobanski

GESICHTSPUNKTE EINES LEISTUNGSERBRINGERS DAS BEISPIEL EINER KLINIK FÜR KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRIE Martin Sobanski GESICHTSPUNKTE EINES LEISTUNGSERBRINGERS DAS BEISPIEL EINER KLINIK FÜR KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRIE Martin Sobanski Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am 26.04.2013 unter www.hss.de/download/130419_sobanski.pdf

Mehr

Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege

Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege Fachbereich Thematik Beihilfe Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für häusliche und teilstationäre Pflege I. Allgemeines Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen erhalten Beihilfe zu Pflegeleistungen

Mehr

Facharztgleichstellung

Facharztgleichstellung Psychotherapeutenkammer Hessen Facharztgleichstellung - Eine Bestandsaufnahme aus juristischer Sicht Referent: Johann Rautschka-Rücker Gliederung Vortrag Begriff und Verortung Facharztgleichstellung Besonderheiten

Mehr

Rechtliche Grundlagen des Betreuten Wohnens in Familien

Rechtliche Grundlagen des Betreuten Wohnens in Familien Rechtliche Grundlagen des Betreuten Wohnens in Familien SGB XII 53 Leistungsberechtigte und Aufgabe SGB IX 2 Behinderung SGB XII 54 Leistungen der Eingliederungshilfe SGB IX 55 Leistungen zur Teilhabe

Mehr

Betriebskrankenkasse der BMW AG, Dingolfing. Jahresrechnung zum 31. Dezember 2012. - Testatsexemplar -

Betriebskrankenkasse der BMW AG, Dingolfing. Jahresrechnung zum 31. Dezember 2012. - Testatsexemplar - Betriebskrankenkasse der BMW AG, Dingolfing Jahresrechnung zum 31. Dezember 2012 - Testatsexemplar - Krankenversicherung BESTÄTIGUNGSVERMERK An die Betriebskrankenkasse der BMW AG, rechtsfähige Körperschaft

Mehr

41. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See

41. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See 41. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 40. Satzungsnachtrages

Mehr

-Kooperationsvertrag- zwischen. der stationären Pflegeeinrichtung IK: und. dem Vertragsarzt / Vertragsärztin / MVZ. mit Praxissitz LANR

-Kooperationsvertrag- zwischen. der stationären Pflegeeinrichtung IK: und. dem Vertragsarzt / Vertragsärztin / MVZ. mit Praxissitz LANR Pflegeheimvertrag entsprechend der Vereinbarung nach 119b Abs. 2 SGB V zur Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären Pflegeheimen (Anlage 27 zum

Mehr

Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit NIEDERSÄCHSISCHE VERSORGUNGSKASSE Stand: 01.01.2015 Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit im häuslichen und teilstationären Bereich Dauernde Pflegebedürftigkeit

Mehr

Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) - Änderungen Ambulant Stand: SGB V Ambulant. Inkrafttreten/ Umsetzung der Regelung

Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) - Änderungen Ambulant Stand: SGB V Ambulant. Inkrafttreten/ Umsetzung der Regelung Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) - Änderungen Ambulant SGB V Ambulant der Regelung 1. Ambulante Palliativversorgung wird Bestandteil der HKP 37 Abs. 2a Häusliche Krankenpflege (neu) Leistungen der allgemeinen

Mehr

Vergütungsvereinbarung (Anlage 3) wirksam ab zum Vertrag gemäß 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie. wirksam ab

Vergütungsvereinbarung (Anlage 3) wirksam ab zum Vertrag gemäß 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie. wirksam ab Vergütungsvereinbarung (Anlage 3) wirksam zum Vertrag gemäß 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie wirksam ab 01.11.2010 zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e. V. (nachfolgend

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Artikel-Nr. 3842 14001 Öffentliche Sozialleistungen K II 1 - j/14 (1) Fachauskünfte: (0711) 641-26 02 27.11.2015 Gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in Baden-Württemberg im Jahr 2014 Teil

Mehr

Kooperationsvereinbarung. zwischen dem ambulanten Hospiz. und. (SAPV-Team)

Kooperationsvereinbarung. zwischen dem ambulanten Hospiz. und. (SAPV-Team) Kooperationsvereinbarung zwischen dem ambulanten Hospiz und (SAPV-Team) Präambel Im Mittelpunkt palliativer Arbeit stehen schwerkranke und sterbende Menschen und die ihnen Nahestehenden. Ziel ist es, Menschen

Mehr

Gesetzliche Zuzahlungen.

Gesetzliche Zuzahlungen. Behalten Sie Ihre Zuzahlungen im Blick. So zahlen Sie nicht mehr als nötig. Steffen Herold, SBK-Kundenberater Starke Leistung. Ganz persönlich. Gesetzliche Zuzahlungen. Ein Überblick von Steffen Herold,

Mehr

Erfahrungen mit einem Regionalen Budget für die Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik im Kreis Steinburg

Erfahrungen mit einem Regionalen Budget für die Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik im Kreis Steinburg Zentrum für Psychosoziale Medizin Psychiatrie Psychotherapie Psychosomatik Erfahrungen mit einem Regionalen Budget für die Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik im Kreis Steinburg Arno Deister

Mehr

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel

Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de und Berufsordnung werden wir Ärzte in die Zange genommen? Kooperation

Mehr

ARGE Landkreis Kaiserslautern Organisation der Vermittlung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung

ARGE Landkreis Kaiserslautern Organisation der Vermittlung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung Neue Wege zu Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit einer psychischen Erkrankung Eva Maria Müller ARGE Landkreis Kaiserslautern Organisation der Vermittlung von Menschen mit einer ARGE Landkreis Kaiserslautern

Mehr

Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens. Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit

Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens. Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit Sterbende Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft

Mehr

Positionsnummernverzeichnis. ambulanten medizinischen

Positionsnummernverzeichnis. ambulanten medizinischen Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis für Leistungen der ambulanten medizinischen Rehabilitation sowie ergänzende Leistungen zur Rehabilitation IKK-Bundesverband Stand: 1. September 2008 Seite

Mehr

Palliativmedizin in der ambulanten Versorgung

Palliativmedizin in der ambulanten Versorgung Palliativmedizin in der ambulanten Versorgung Augsburg 7.6.2008 Teil1 Eberhard Klaschik Lehr- und Forschungsstelle Zentrum für Palliativmedizin Universität Bonn Gesetz zu Stärkung des Wettbewerbs in der

Mehr

Rahmenvertrag nach 73a SGB V zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen (Hauptvertrag)

Rahmenvertrag nach 73a SGB V zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen (Hauptvertrag) Rahmenvertrag nach 73a SGB V zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen (Hauptvertrag) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (nachfolgend KVHB) und der Techniker

Mehr

Hospizarbeit und palliative Versorgung in Bayern - Bestandsaufnahme und Handlungsbedarf

Hospizarbeit und palliative Versorgung in Bayern - Bestandsaufnahme und Handlungsbedarf Margarethe Beck Hospizarbeit und palliative Versorgung in Bayern - Bestandsaufnahme und Handlungsbedarf Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am 15. Mai 2009 unter www.hss.de/downloads/090428_rm_beck.pdf

Mehr

Kurarztverträge - Kurärztliche Behandlung

Kurarztverträge - Kurärztliche Behandlung GB Abrechnung - Plausibilitätsprüfung Spitzenverband Bund der Krankenkassen Kassenärztliche Bundesvereinigung Seite: 2 1 Die (KÄV) Die (KÄV) betreute im Jahr 2008 bundesweit 1.100 Kurärzte * 373 Kurorte

Mehr

Berücksichtigung von Sozialer Arbeit in Landeskrankenhausgesetzen in Deutschland Eine Übersicht

Berücksichtigung von Sozialer Arbeit in Landeskrankenhausgesetzen in Deutschland Eine Übersicht Berücksichtigung von Sozialer Arbeit in Landeskrankenhausgesetzen in Deutschland Eine Übersicht Baden-Württemberg 31 Sozialer Krankenhausdienst (1) Das Krankenhaus stellt einen sozialen Krankenhausdienst

Mehr

Ambulant und stationär Kategorien aus der Vergangenheit!?

Ambulant und stationär Kategorien aus der Vergangenheit!? Ambulant und stationär Kategorien aus der Vergangenheit!? BERLINER RUNDE ZUR ZUKUNFT DER PFLEGE - Zuhause genesen Brücken in eine ambulante Zukunft Elsbeth Rütten Zuhause genesen Brücken in eine ambulante

Mehr

Erweitertes Bundesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung. In dem Schiedsverfahren Aktenzeichen BSA-Ä 2-16 wurde folgende.

Erweitertes Bundesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung. In dem Schiedsverfahren Aktenzeichen BSA-Ä 2-16 wurde folgende. Erweitertes Bundesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung In dem Schiedsverfahren Aktenzeichen BSA-Ä 2-16 wurde folgende Vereinbarung über die Patientengruppen in den Hochschulambulanzen gemäß

Mehr

Versorgungsstrukturen, Qualität, Qualitätsanforderungen

Versorgungsstrukturen, Qualität, Qualitätsanforderungen Versorgungsstrukturen, Qualität, Qualitätsanforderungen Gundolf Berg APK-Workshop: Kinder- und jugendpsychiatrische und psychotherapeutische Versorgung im ambulanten Setting Berlin, 14.6.2016 Versorgungsstrukturen

Mehr

Der Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung

Der Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung Der Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung 18. Februar 2015 Hausärzte können seit dem 01. Januar 2015 auch in nicht unterversorgten Gebieten für die Tätigkeit

Mehr

Integrierte Versorgung

Integrierte Versorgung Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Integrierte Versorgung Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin

Mehr

Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen einer Mutter-Kind- Rehabilitationsmaßnahme/ Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahme

Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen einer Mutter-Kind- Rehabilitationsmaßnahme/ Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahme Beihilfenummer Name, Vorname, der/des Beihilfeberechtigten Geburtsdatum Norddeutsche kirchliche Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchbeamte (NKVK) Beihilfeabteilung Postfach 4563 30045 Hannover Antrag

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen der Versorgung mit Kommunikationshilfen

Rechtliche Rahmenbedingungen der Versorgung mit Kommunikationshilfen Rechtliche Rahmenbedingungen der Versorgung mit Kommunikationshilfen 2. Symposium Unterstützte Kommunikation in der Praxis Frankfurt/M., 11. September 2009 GKV-Spitzenverband Abteilung Gesundheit - Hilfsmittel

Mehr

Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen - zugleich handelnd als Spitzenverbände der Pflegekassen -

Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen - zugleich handelnd als Spitzenverbände der Pflegekassen - Anlage 1 Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen - zugleich handelnd als Spitzenverbände der Pflegekassen - AOK-Bundesverband, Bonn-Bad Godesberg BKK Bundesverband, Essen IKK-Bundesverband,

Mehr

Altenpflegeeinrichtungen im Landkreis Bamberg

Altenpflegeeinrichtungen im Landkreis Bamberg Landratsamt Bamberg Altenpflegeeinrichtungen im Landkreis Bamberg Beteiligung 2013 an der Aktion Kurzzeitpflegeplätze in der Ferienzeit Anschrift Träger Tagessatz Hephata Aschbach Hohner Weg 10 96132 Schlüsselfeld-

Mehr

Integrierte Versorgung durch Hausärztinnen, Hausärzte und Apotheken

Integrierte Versorgung durch Hausärztinnen, Hausärzte und Apotheken Integrierte Versorgung durch Hausärztinnen, Hausärzte und Apotheken Hausärztinnen, Hausärzte und Apotheken als Partner der Patientinnen und Patienten und für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit Thomas

Mehr

Kooperationsvertrag nach 119b Abs. 1 Satz 1 SGB V

Kooperationsvertrag nach 119b Abs. 1 Satz 1 SGB V Kooperationsvertrag nach 119b Abs. 1 Satz 1 SGB V entsprechend der Vereinbarung nach 119b Abs. 2 SGB V zur Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären

Mehr

2.2 Ambulante medizinische Versorgungsstrukturen

2.2 Ambulante medizinische Versorgungsstrukturen > 2.2 Ambulante medizinische Versorgungsstrukturen 2.2 Ambulante medizinische Versorgungsstrukturen Ambulante medizinische Versorgungsstrukturen Rechtliche Grundlage: 72-106a SGB V Ambulante ärztliche

Mehr

Sozialdienst in den St. Hedwig Kliniken Berlin. ASFH; Arbeitsfeld Gesundheit; Kraus;

Sozialdienst in den St. Hedwig Kliniken Berlin. ASFH; Arbeitsfeld Gesundheit; Kraus; Sozialdienst in den St. Hedwig Kliniken Berlin 1 S. Kraus Tel.: (030)23 11-22 85 (d.) Email: s.kraus@alexius.de Dipl.- Sozialarbeiterin (FH)/Sozialmanagerin Zertifizierte Case Managerin (DGCC) Leiterin

Mehr

Geschäftszahlen IKK gesund plus

Geschäftszahlen IKK gesund plus 2012 Mitgliederentwicklung Erfolgs- und Vermögensrechnungen Verteilung der Leistungsausgaben Mitgliederentwicklung 2012 Betrachtet man den Bereich des Mitgliederzuwachses, so konnte die IKK gesund plus

Mehr

Soziale Pflegeversicherung Lehr- und Praxiskommentar (LPK - SGB XI)

Soziale Pflegeversicherung Lehr- und Praxiskommentar (LPK - SGB XI) Soziale Pflegeversicherung Lehr- und Praxiskommentar (LPK - SGB XI) mit Kommentierung der wichtigsten BSHG-Regelungen sowie Anhang Verfahren und Rechtsschutz Herausgegeben von i Prof. Dr. Thomas Klie und

Mehr

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie)

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie) Antrag auf Ausführung Abrechnung von Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-242, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung

Mehr

Welche Bedeutung hat das Patientenrechtegesetz für die Pflege?

Welche Bedeutung hat das Patientenrechtegesetz für die Pflege? Welche Bedeutung hat das Patientenrechtegesetz für die Pflege? Dr. Alexandra Jorzig Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Mediatorin im Gesundheitswesen I. Anwendbarkeit der 630 a ff. BGB auf die

Mehr

Der Direktzugang Patientenversorgung ohne Ärzte?

Der Direktzugang Patientenversorgung ohne Ärzte? Forum Physiotherapie am 6. Mai 2010 in Berlin Der Direktzugang Patientenversorgung ohne Ärzte? Dr. Lothar Lieschke Dezernent Dezernat 4 Verträge und Verordnungsmanagement Kassenärztliche Bundesvereinigung

Mehr

Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes

Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes Juristische Aspekte Johannes Schopohl 9. Landespsychotherapeutentag Berlin Berlin, 9. März 2013 Überblick 1. Juristischer Hintergrund von

Mehr