Hochschulambulanzen und KV-System:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Hochschulambulanzen und KV-System:"

Transkript

1 Hochschulambulanzen und KV-System: Wie verträgt sich das? Frühjahrsforum der Deutschen Hochschulmedizin Berlin, 3. April 2014 Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

2 Frühjahrsforum der Deutschen Hochschulmedizin 03. April 2014 Seite 2 von 12 Agenda 1 Sicherstellung der (ambulanten) Versorgung 2 Aus- und Weiterbildung

3 Frühjahrsforum der Deutschen Hochschulmedizin 03. April 2014 Seite 3 von 12 Sicherstellung der (ambulanten) Versorgung Ausgangslage: g g Der Gesetzgeber sieht eine Pflicht für die Ermächtigung von Hochschul-ambulanzen vor. 117 SGB V Hochschulambulanzen (1) Der Zulassungsausschuss ( 96) ist verpflichtet, auf Verlangen von Hochschulen oder Hochschulkliniken die Ambulanzen, Institute und Abteilungen der Hochschulkliniken (Hochschulambulanzen) zur ambulanten ärztlichen Behandlung der Versicherten und der in 75 Abs. 3 genannten Personen zu ermächtigen. Die Ermächtigung ist so zu gestalten, dass die Hochschulambulanzen die Untersuchung und Behandlung der in Satz 1 genannten Personen in dem für Forschung und Lehre erforderlichen Umfang durchführen können. Das Nähere zur Durchführung der Ermächtigung regeln die Kassenärztlichen Vereinigungen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gemeinsam und einheitlich durch Vertrag mit den Hochschulen oder Hochschulkliniken. (2) ( )

4 Frühjahrsforum der Deutschen Hochschulmedizin 03. April 2014 Seite 4 von 12 Sicherstellung der (ambulanten) Versorgung Das VStG schreibt die Anrechnung auf den Versorgungsgrad vor. Das Instrument der Ermächtigung diente im ursprünglichen Sinne der subsidiären Leistungserbringung i. d. R. durch Krankenhausärzte, sofern keine Vertragsärzte die Leistungen erbringen konnten (deshalb bisher keine Anrechnung auf Versorgungsgrad). Ermächtigte Einrichtungen leisten mittlerweile einen wichtigen Beitrag zur ambulanten Versorgung besonderer Patientengruppen. Wenn eine Anrechnung auf den Versorgungsgrad vorgesehen ist, sollte der Ermächtigung eine Bedarfsprüfung vorausgehen. Die Berücksichtigung der ermächtigten Einrichtungen sollte im Rahmen eines Versorgungsebenenmodells erfolgen.

5 Frühjahrsforum der Deutschen Hochschulmedizin 03. April 2014 Seite 5 von 12 Sicherstellung der (ambulanten) Versorgung Koalitionsvertrag sieht weitere Institutsambulanzen vor: Schaffung vom medizinischen Behandlungszentren analog zu den sozialpädiatrischen Zentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen hb hi Problem aus Sicht der KBV: Institutsambulanzen sollen vor allem Leistungen anbieten, die nicht durch vertragsärztliche Versorgung abgedeckt werden. Ziel ist, Patientengruppen zu behandeln, die in der vertragsärztlichen Regelversorgung nicht angemessen versorgt werden können. Letztgenannter Bereich ist durch institutionelle Öffnung der Krankenhäuser immer weiter gewachsen. Gleichzeitig ist festzustellen, dass Institutsambulanzen zunehmend Aufgaben der Regelversorgung wahrnehmen.

6 Frühjahrsforum der Deutschen Hochschulmedizin 03. April 2014 Seite 6 von 12 Sicherstellung der (ambulanten) Versorgung Position der KBV: Es ist ein Modell der Regelversorgung mit klarer Aufgabenzuweisung und Aufgabenbegrenzung erforderlich: Leistungen mit Bezug auf besondere Verfahren oder spezifische Versorgungsaufträge sollten in die ASV ( 116b SGB V) integriert werden. Leistungen, die der vertragsärztlichen Versorgung entsprechen, nur nach Bedarfsprüfung durch den paritätisch besetzten Zulassungsausschuss Perspektivisch ASV-Modell als Blaupause für sektorübergreifende Zusammenarbeit insgesamt, Integration entsprechender Versorgungsformen (z. B. ambulantes Operieren, Hochschulambulanzen, psych. Institutsambulanzen, geriatrische Institutsambulanzen etc.)

7 Frühjahrsforum der Deutschen Hochschulmedizin 03. April 2014 Seite 7 von 12 Sicherstellung der (ambulanten) Versorgung Vorschlag: Das Leistungsspektrum vieler ermächtigter Einrichtungen wie Hochschulambulanzen h l kann i. d. R. zwei Bereichen zugeordnet werden. Ergänzendes Leistungsspektrum nach 116 Abs.1 SGB V, für das die ermächtigte Einrichtung zu Zwecken e der Forschung Lehre e ermächtigt wurde Subsidiär erbrachte (Regel-) Leistungen, die durch ermächtigte Einrichtungen erbracht werden (Erreichbarkeit e oder Versorgungserfordernisse) Beibehaltung Status quo keine Anrechnung auf Versorgungsgrad Diese Leistungen würden der regulären vertragsärztlichen Versorgung zugeordnet werden. Einrichtungen müssten hierzu vom Zulassungsausschuss ermächtigt werden. Es erfolgt eine Anrechnung in der Bedarfsplanung.

8 Frühjahrsforum der Deutschen Hochschulmedizin 03. April 2014 Seite 8 von 12 Aus- und Weiterbildung Ausgangslage: Die Zusammensetzung der Ärzteschaft in der ambulanten Versorgung verändert sich zu Lasten der grundversorgenden Anteile 100% 80% +49% Spezialisiertere fachärztliche Versorgung* Ant teil in % 60% 40% 41,3% 41,0% 41,6% +0,7% Fachärztliche Grundversorgung (einschl. Kinderärzten) 20% 0% 47,1% 44,5% 41,1% -13% Hausärztliche Versorgung (ohne Kinderärzte) Jahr Zuordnung der Gruppen nach den Versorgungsebenen der Bedarfsplanung. *Umfasst die spezialisierte und die gesonderte fachärztliche Versorgung; Quelle: Bundesarztregister der KBV

9 Aus- und Weiterbildung Frühjahrsforum der Deutschen Hochschulmedizin 03. April 2014 Seite 9 von 12 Die Alters- und Gebietsstruktur der Ärzteschaft verschärft die Situation in den kommenden Jahren zusätzlich. Altersstruktur Ärzte ( ) KBV-Prognose Anzahl Durchschnittsalter: 52, fachärztl. Vertragsärzte (inkl. Kinderärzte) fachärztl. Grundversorger* 3000 fachärztl. Spezialisten** Hausärzte -14% Hautärzte -7% Kinderärzte -4% Augenärzte -4% HNO-Ärzte -2% 2500 Frauenärzte Urologen 0% 0% 2000 Anästhesisten Nervenärzte 1% 5% 1500 Orthopäden Chirurgen 8% 9% 1000 Fachinternisten 12% ärztliche PT 17% 500 Radiologen 28% psych. PT sonstige Ärzte 37% 45% * allgemeine fachärztliche Versorgung im Sinne der Bedarfsplanung ** spezialisierte und gesonderte fachärztliche Versorgung im Sinne der Bedarfsplanung; Quelle: Bundesarztregister der KBV

10 Aus- und Weiterbildung Frühjahrsforum der Deutschen Hochschulmedizin 03. April 2014 Seite 10 von 12 Anerkennung von Facharztbezeichnungen Anzahl Jahr * einschl. Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt)

11 Aus- und Weiterbildung Position der KBV: Frühjahrsforum der Deutschen Hochschulmedizin 03. April 2014 Seite 11 von 12 Einbindung von Hochschulambulanzen zu Zwecken der Forschung und Lehre ist essenziell. Ambulanter werdende Versorgung erfordert Spiegelung der Versorgungsrealität auch in der Aus- und Weiterbildung Hochschulambulanzen können Bedarf nur teilweise abdecken. Beabsichtigte Anrechnung von Hochschulambulanzen in die Bedarfsplanung setzt klare Differenzierung der Leistungen zu Zwecken der Forschung Lehre und zu Zwecken der Sicherstellung von Versorgung voraus. Nota bene: Verantwortung des Bundes für Hochschulen stärken, insbesondere im Bereich der Ausbildung.

12 Frühjahrsforum der Deutschen Hochschulmedizin 03. April 2014 Seite 12 von 12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

2. Inwiefern sind ihr Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die Krankenhäuser und Arztpraxen vor Ort im Wahlkreis Bretten bekannt?

2. Inwiefern sind ihr Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die Krankenhäuser und Arztpraxen vor Ort im Wahlkreis Bretten bekannt? Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4693 31. 01. 2014 Kleine Anfrage des Abg. Joachim Kößler CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und

Mehr

Medizinische Versorgungszentren aktuell. zum Stichtag 31.12.2015. Kassenärztliche Bundesvereinigung

Medizinische Versorgungszentren aktuell. zum Stichtag 31.12.2015. Kassenärztliche Bundesvereinigung Medizinische Versorgungszentren aktuell zum Stichtag 31.1.015 Kassenärztliche Bundesvereinigung Medizinische Versorgungszentren 31.1.015 Seite Seit ihrer Einführung im Jahr 004 beobachtet die KBV die Entwicklung

Mehr

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin. und. der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin. und. der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin, schließen als Anlage 28 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte

Mehr

Das Krankenhaus im System der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter

Das Krankenhaus im System der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter Das Krankenhaus im System der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter Von Jan-Hendrik Simon Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung und Gang der Untersuchung 13 1. Teil Das

Mehr

Ambulante Notfallversorgung im Krankenhaus: Chance oder Problem?

Ambulante Notfallversorgung im Krankenhaus: Chance oder Problem? Ambulante Notfallversorgung im Krankenhaus: Chance oder Problem? am Formen der ambulanten Leistungserbringung im Krankenhaus Vertragsärztliche Behandlung Arztpraxis im Krankenhaus MVZ im Krankenhaus Ermächtigter

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Neufassung der Krankenhausbehandlungs-Richtlinie Vom 22. Januar 2015 Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 22. Januar 2015 die Richtlinie

Mehr

(Anlage 27 zum Bundesmantelvertrag) Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin. und

(Anlage 27 zum Bundesmantelvertrag) Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin. und Vereinbarung nach 119b Abs. 2 SGB V zur Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären Pflegeheimen (Anlage 27 zum Bundesmantelvertrag) Die Kassenärztliche

Mehr

Medizinische Versorgung ab 2004 Wie geht es weiter?

Medizinische Versorgung ab 2004 Wie geht es weiter? Pressematerial Medizinische Versorgung ab 2004 Wie geht es weiter? Landespressekonferenz Mecklenburg-Vorpommern 7. Oktober 2003 Dr. med. Wolfgang Eckert Dr. med. Andreas Crusius Vorsitzender der Präsident

Mehr

Daher ist aus Sicht der DGPT für die Ausbildungsstätten nach 6 PsychThG dringender Veränderungsbedarf anzumelden.

Daher ist aus Sicht der DGPT für die Ausbildungsstätten nach 6 PsychThG dringender Veränderungsbedarf anzumelden. Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) zum Entwurf der Bundesregierung (Kabinettsentwurf) des GKV- Versorgungsstärkungsgesetzes

Mehr

Von der Bedarfsplanung zur Versorgungssteuerung

Von der Bedarfsplanung zur Versorgungssteuerung 6. Kongress des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen, Leipzig 3./5. Mai 2011 Von der Bedarfsplanung zur Versorgungssteuerung Positionen des GKV-Spitzenverbandes zur Zukunft der ambulanten Versorgung

Mehr

Versorgungsverbund Medizinische Behandlungszentren Veranstaltung Der Paritätische Berlin am

Versorgungsverbund Medizinische Behandlungszentren Veranstaltung Der Paritätische Berlin am Versorgungsverbund Medizinische Behandlungszentren Veranstaltung Der Paritätische Berlin am 02.03.2016 Die AOK Nordost engagiert sich in den Regionen für spezifische Versichertengruppen für spezifische

Mehr

Ergänzungsvereinbarung. zwischen. der AOK Bremen/Bremerhaven, zugleich für die Bundesknappschaft, Verwaltungsstelle Hannover/Seekrankenkasse

Ergänzungsvereinbarung. zwischen. der AOK Bremen/Bremerhaven, zugleich für die Bundesknappschaft, Verwaltungsstelle Hannover/Seekrankenkasse Übergangsvereinbarung zur Prüfvereinbarung zum 01.10.2005 Ergänzungsvereinbarung zwischen der AOK Bremen/Bremerhaven, zugleich für die Bundesknappschaft, Verwaltungsstelle Hannover/Seekrankenkasse dem

Mehr

Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka

Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Geschäftsbereich Zulassung / Sicherstellung Tag der Neuapprobierten der Psychotherapeutenkammer NRW Dortmund, Agenda Themenbereiche Die Kassenärztlichen Vereinigungen

Mehr

- Assistentenrichtlinie -

- Assistentenrichtlinie - Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zur Beschäftigung von Assistenten gemäß 98 Abs. 2 Nr. 13 SGB V in Verbindung 32 Abs. 2 Ärzte-ZV in Verbindung mit 2 Abs. 5 der Satzung der KVBB -

Mehr

Ärzteatlas 2011 Wissenschaftliches Institut der AOK

Ärzteatlas 2011 Wissenschaftliches Institut der AOK Joachim Klose Isabel Rehbein Ärzteatlas 2011 Daten zur Versorgungsdichte von Vertragsärzten Wissenschaftliches Institut der AOK Die vorliegende Publikation ist ein Beitrag des Wissenschaftlichen Instituts

Mehr

Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG

Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG Rolf Hufenbach 11.11.2004 V/VS2 1 - Teilnehmer und Teilnahmeformen - Versorgungsformen - Position der KVN zur sektorübergreifenden Versorgung 11.11.2004

Mehr

2. KVB-Versorgungskonferenz

2. KVB-Versorgungskonferenz 2. KVB-Versorgungskonferenz 10. März 2015 Bericht über die vertragsärztliche ambulante Versorgung in Bayern Referent: Jochen Maurer, Leiter des Referats Strategische Versorgungsstrukturen und Sicherstellung

Mehr

2015 im Zeichen der Krankenhausreform Hochschulambulanzen Handlungsbedarf aus Sicht der KBV Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender

2015 im Zeichen der Krankenhausreform Hochschulambulanzen Handlungsbedarf aus Sicht der KBV Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender Universitätskliniken Seite 1 2015 im Zeichen der Krankenhausreform Hochschulambulanzen Handlungsbedarf aus Sicht der KBV Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender Frühjahrsforum der Deutschen Hochschulmedizin

Mehr

des Vortrages Medizinische Behandlungszentren (MZEB) Berlin,

des Vortrages Medizinische Behandlungszentren (MZEB) Berlin, Hier 119c steht SGB V das Thema des Vortrages Medizinische Behandlungszentren (MZEB) Berlin, 02.03.2016 MZEBs bis zur Arbeitsfähigkeit Ermächtigung durch Zulassungsgremien MZEB Vergütung Abrechnung 2 Zulassungsvoraussetzungen

Mehr

Arztzahlenentwicklung und Bedarfsplanung in der ambulanten rheumatologischen Versorgung

Arztzahlenentwicklung und Bedarfsplanung in der ambulanten rheumatologischen Versorgung Arztzahlenentwicklung und Bedarfsplanung in der ambulanten rheumatologischen Versorgung 9. Kongress des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen 16. Mai 2014 Arztzahlen und Bedarfsplanung in der rheumatologischen

Mehr

Versorgungsmanagement für Westfalen-Lippe in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe

Versorgungsmanagement für Westfalen-Lippe in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Versorgungsmanagement für Westfalen-Lippe in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Agentur deutscher Arztnetze e. V. Berlin, 22.02.2013 Thomas Müller Geschäftsführer - Zentralstab

Mehr

Wettbewerb zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten: ein Ausblick

Wettbewerb zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten: ein Ausblick Wettbewerb zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten: ein Ausblick Stefanie Gehrlein Leiterin des Referates Stationäre Versorgung und Tarifangelegenheiten des Hartmannbundes I. Sektorale Trennung

Mehr

vom 12. November 2012

vom 12. November 2012 Vereinbarung über Praxisbesonderheiten für Heilmittel nach 84 Abs. 8 Satz 3 SGB V unter Berücksichtigung des langfristigen Heilmittelbedarfs gemäß 32 Abs. 1a SGB V vom 12. November 2012 vereinbart zwischen

Mehr

Rahmenempfehlung. Zuzahlung nach 28 Abs. 4 SGB V (Praxisgebühr) bei ambulanten Leistungen im Krankenhaus

Rahmenempfehlung. Zuzahlung nach 28 Abs. 4 SGB V (Praxisgebühr) bei ambulanten Leistungen im Krankenhaus Rahmenempfehlung zum Erheben der Zuzahlung nach 28 Abs. 4 SGB V (Praxisgebühr) bei ambulanten Leistungen im Krankenhaus Die Spitzenverbände der Krankenkassen, der AOK-Bundesverband, der BKK-Bundesverband,

Mehr

Gesundheitspolitik nach der Wahl

Gesundheitspolitik nach der Wahl Gesundheitspolitik nach der Wahl Herausforderung: Neubestimmung der Versorgungsstrukturen Prof. Dr. Christoph Straub Vorstandsvorsitzender der BARMER 12.09.2017 Prof. Dr. Christoph Straub Seite 1 Überwindung

Mehr

DR. CHRISTOPH STRAUB VORSTANDSVORSITZENDER DER BARMER GEK

DR. CHRISTOPH STRAUB VORSTANDSVORSITZENDER DER BARMER GEK BARMER VERSORGUNGS- UND FORSCHUNGSKONGRESS 2016 VERSORGUNGSSTEUERUNG UND ÜBERWINDUNG DER SEKTORENGRENZEN CHANCEN FÜR EINE PATIENTENGERECHTERE VERSORGUNG DR. CHRISTOPH STRAUB VORSTANDSVORSITZENDER DER BARMER

Mehr

Strategien für eine gute gesundheitliche Versorgung älterer Menschen in Bremen

Strategien für eine gute gesundheitliche Versorgung älterer Menschen in Bremen Strategien für eine gute gesundheitliche Versorgung älterer Menschen in Bremen Dr. Hermann Schulte-Sasse Senator für Gesundheit Gliederung 1. Unsere Ziele 2. Stärken und Herausforderungen 3. Strategie

Mehr

Ärzte im GKV-System. Prof. Michael Faist Sprecher des Ärztlichen Beirats der Bezirksdirektion Freiburg

Ärzte im GKV-System. Prof. Michael Faist Sprecher des Ärztlichen Beirats der Bezirksdirektion Freiburg Ärzte im GKV-System Prof. Michael Faist Sprecher des Ärztlichen Beirats der Bezirksdirektion Freiburg Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) Jeder Bürger in Deutschland findet einen Arzt, der ihn wohnortnah

Mehr

Verteilungsgerechtigkeit in der ambulanten Versorgung in unterschiedlich strukturierten Regionen

Verteilungsgerechtigkeit in der ambulanten Versorgung in unterschiedlich strukturierten Regionen 79. Ordentlicher Medizinischer Fakultätentag Mainz 2018 Verteilungsgerechtigkeit in der ambulanten Versorgung in unterschiedlich strukturierten Regionen Mainz 31. Mai 2018 Thomas Uhlemann, GKV-Spitzenverband

Mehr

Wie funktioniert die Bedarfsplanung für die ambulante ärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein?

Wie funktioniert die Bedarfsplanung für die ambulante ärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein? Wie funktioniert die Bedarfsplanung für die ambulante ärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein? Florian Unger Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Schleswig-Holstein Bargteheide, den

Mehr

STELLUNGNAHME. 08. Februar Forschen. Lehren. Heilen.

STELLUNGNAHME. 08. Februar Forschen. Lehren. Heilen. STELLUNGNAHME Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz HHVG) 08. Februar 2017 Forschen. Lehren. Heilen.

Mehr

Ärztliche Versorgung in Nordhessen - Landarztmangel in Waldeck? Carsten Lotz, Abteilungsleiter Beratung Korbach, 27.01.2016

Ärztliche Versorgung in Nordhessen - Landarztmangel in Waldeck? Carsten Lotz, Abteilungsleiter Beratung Korbach, 27.01.2016 Ärztliche Versorgung in Nordhessen - Landarztmangel in Waldeck? Carsten Lotz, Abteilungsleiter Beratung Korbach, 27.01.2016 Agenda 1. Bedarfsplanung 2. Versorgungssituation im Landkreis Waldeck-Frankenberg

Mehr

KV TRIFFT POLITIK PRAXISKLINIKEN VERTRAGSÄRZTLICHE VERSORGUNG ZWISCHEN DEN SEKTOREN

KV TRIFFT POLITIK PRAXISKLINIKEN VERTRAGSÄRZTLICHE VERSORGUNG ZWISCHEN DEN SEKTOREN KV TRIFFT POLITIK PRAXISKLINIKEN VERTRAGSÄRZTLICHE VERSORGUNG ZWISCHEN DEN SEKTOREN PRAXISKLINIK Muss es denn immer das Krankenhaus sein? In 2011 standen in Deutschland 822 Krankenhausbetten je 100.000

Mehr

Kooperationsvertrag. nach 119b Abs. 1 SGB V. entsprechend der Vereinbarung nach 119b Abs. 2 SGB V. zur Förderung der kooperativen und

Kooperationsvertrag. nach 119b Abs. 1 SGB V. entsprechend der Vereinbarung nach 119b Abs. 2 SGB V. zur Förderung der kooperativen und Kooperationsvertrag nach 119b Abs. 1 SGB V entsprechend der Vereinbarung nach 119b Abs. 2 SGB V zur Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären Pflegeheimen

Mehr

Gemeinsames Positionspapier

Gemeinsames Positionspapier Kreisärzteschaft Aalen Kreisärzteschaft Schwäbisch Gmünd Gemeinsames Positionspapier des Ostalbkreises, der Kreisärzteschaft Aalen, der Kreisärzteschaft Schwäbisch Gmünd sowie der Kliniken des Ostalbkreises

Mehr

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Pädiater Sicher durch die Facharztprüfung. Erfolgreich in die Praxis. Düsseldorf, 15. Nov. 2014 Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Johannes Reimann KV Nordrhein Leiter Referat für Gesundheitspolitik

Mehr

Ohne Gesundheit ist alles nichts! Fakten und Thesen zur medizinischen Versorgung

Ohne Gesundheit ist alles nichts! Fakten und Thesen zur medizinischen Versorgung Ohne Gesundheit ist alles nichts! Fakten und Thesen zur medizinischen Versorgung Mathias Tronnier 14. Oktober 2013 Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Entwicklung der Altersstruktur Sachsen-Anhalt

Mehr

Dr. med. Thomas Fischbach

Dr. med. Thomas Fischbach Zukunft der ambulanten pädiatrischen Versorgung aus Sicht der KBV 110. DGKJ - Jahrestagung Leipzig, 12. September 2014 Dr. med. Thomas Fischbach Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Facharzt für Anaesthesiologie

Mehr

DEMOGRAPHIETAG TORSTEN ERB ABTEILUNGSLEITER SICHERSTELLUNG MAINZ NOVEMBER 2015

DEMOGRAPHIETAG TORSTEN ERB ABTEILUNGSLEITER SICHERSTELLUNG MAINZ NOVEMBER 2015 DEMOGRAPHIETAG TORSTEN ERB ABTEILUNGSLEITER SICHERSTELLUNG MAINZ NOVEMBER 2015 THEMENÜBERSICHT I. Zuständigkeiten II. III. Zulassungsvoraussetzungen Bedarfsplanung/ Standortwahl IV. Möglichkeiten in der

Mehr

Abrechnung von Krankenhausleistungen unter besonderer Berücksichtigung der Abgrenzung von stationärer und ambulanter Behandlung im Krankenhaus

Abrechnung von Krankenhausleistungen unter besonderer Berücksichtigung der Abgrenzung von stationärer und ambulanter Behandlung im Krankenhaus G-DRG-Update 2010 Abrechnung von Krankenhausleistungen unter besonderer Berücksichtigung der Abgrenzung von stationärer und ambulanter Behandlung im Krankenhaus Folie 1 Inhalt 1. FPV 2010 minimale Änderungen

Mehr

über die Programmierte ärztliche Schulung und Betreuung von Versicherten mit Diabetes mellitus Typ 1 zwischen

über die Programmierte ärztliche Schulung und Betreuung von Versicherten mit Diabetes mellitus Typ 1 zwischen Überleitungsvereinbarung bis zum Abschluss eines Vertrages über ein Strukturiertes Behandlungsprogramm (Disease-Management-Programm) nach 137 f SGB V für Typ 1 Diabetes über die Programmierte ärztliche

Mehr

Ärztemangel - Ärzteschwemme?

Ärztemangel - Ärzteschwemme? 48 Joachim Klose Thomas Uhlemann Swen Gutschmidt Ärztemangel - Ärzteschwemme? Auswirkungen der Altersstruktur von Ärzten auf die vertragsärztliche Versorgung Wissenschaftliches Institut der AOK Wissenschaftliches

Mehr

Medizinische Versorgung und Bedarfsplanung in NRW - Sachstand und Perspektiven

Medizinische Versorgung und Bedarfsplanung in NRW - Sachstand und Perspektiven Medizinische Versorgung und Bedarfsplanung in NRW - Sachstand und Perspektiven Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Nordrhein-Westfalen 33. Landesparteitag der CDU NRW 12. März 2011, Siegen

Mehr

Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in

Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka Geschäftsbereich Zulassung / Sicherstellung Tag der Neuapprobierten der Psychotherapeutenkammer NRW Dortmund,

Mehr

Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung

Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 21. November 2015 1 Grundsätze 1) Zur Sicherstellung

Mehr

Praxisöffnungszeiten. -Befragung in Arztpraxen- Dezember 2009. forsa. 22519/P9635 12/09 Kl/Wi

Praxisöffnungszeiten. -Befragung in Arztpraxen- Dezember 2009. forsa. 22519/P9635 12/09 Kl/Wi Praxisöffnungszeiten -Befragung in Arztpraxen- Dezember 29 forsa. 2259/P9635 2/9 Kl/Wi Inhalt Studiendesign 3 Zusammenfassung 5 Ergebnisse im Detail 8 Tage mit Sprechstunden für Kassenpatienten 8 Termine

Mehr

Hochschulambulanzreform - Problemlage aus Sicht eines Universitätsklinikums

Hochschulambulanzreform - Problemlage aus Sicht eines Universitätsklinikums Hochschulambulanzreform - Problemlage aus Sicht eines Universitätsklinikums Anja Simon, Kaufmännische Direktorin Universitätsklinikum Würzburg Kaufmännische Direktorin Agenda 1. Vorstellung UKW 2. Eckpunkte

Mehr

Zulassungsrecht/Bedarfsplanung Update 2013

Zulassungsrecht/Bedarfsplanung Update 2013 Zulassungsrecht/Bedarfsplanung Update 2013 13.12.2012 KVSH Präsentation Wer versorgt uns morgen? 13.12.2012 KVSH Präsentation 2 Seite 1 Eckdaten für Schleswig-Holstein 2,8 Millionen Einwohner Über 5000

Mehr

Name, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am

Name, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am KV HESSEN I Georg-Voigt-Straße 15 I 60325 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Georg-Voigt-Straße 15 60325 Frankfurt Langzeit-EKG im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung

Mehr

Ärzte verkaufen immer mehr Privatleistungen an gesetzlich Krankenversicherte

Ärzte verkaufen immer mehr Privatleistungen an gesetzlich Krankenversicherte Pressemitteilung Wissenschaftliches Institut der AOK HAUSANSCHRIFT Rosenthaler Str. 31 D-10178 Berlin POSTANSCHRIFT Postfach 11 02 46 D-10832 Berlin TELEFON +49 30 34646-2393 FAX +49 30 34646-2144 INTERNET

Mehr

FACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG

FACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG FACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG NÜRNBERG, 08. FEBRUAR 2017 DR. DIETER GEIS, VORSTAND Gliederung Definition zentraler Begriffe Was ist hausärztliche

Mehr

Vertrag über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin. zwischen der

Vertrag über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin. zwischen der Vertrag über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe - Im Folgenden: KVWL genannt

Mehr

Fachärztliche Versorgung an der Schnittstelle ambulant und stationär

Fachärztliche Versorgung an der Schnittstelle ambulant und stationär Fachärztliche Versorgung an der Schnittstelle ambulant und stationär Positionen zur Zukunft der fachärztlichen Versorgung Dr. Martina Wenker Gliederung 1. Zur Situation der fachärztlichen Versorgung 2.

Mehr

(Anlage 19 BMV-Ä) dem GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K. d. ö. R., Berlin, einerseits und

(Anlage 19 BMV-Ä) dem GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K. d. ö. R., Berlin, einerseits und Vereinbarung zur Abwicklung der Finanzierung des Gemeinsamen Bundesausschusses ( 91 SGB V), des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen ( 137a SGB V) und des Instituts für Qualität und

Mehr

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz Ziele, Instrumente und Ergebnisse

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz Ziele, Instrumente und Ergebnisse Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz Ziele, Instrumente und Ergebnisse Henning Horst Abteilungsleiter Ambulante Versorgung Verband der Ersatzkassen e. V. Presseworkshop 2. September 2014, Berlin Ziel 1: Sicherstellung

Mehr

DIE FACHÄRZTLICHE VERSORGUNG IN RHEINLAND-PFALZ FACHÄRZTETAG 2014

DIE FACHÄRZTLICHE VERSORGUNG IN RHEINLAND-PFALZ FACHÄRZTETAG 2014 DIE FACHÄRZTLICHE VERSORGUNG IN RHEINLAND-PFALZ FACHÄRZTETAG 214 INHALT Strukturen der fachärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz Die aktuelle vertragsärztliche Versorgung Nachbesetzungsbedarfe bei fachärztlichen

Mehr

1. Gegenstand der Förderung

1. Gegenstand der Förderung Vereinbarung zur Umsetzung der Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in Gebieten mit regionalem Versorgungsbedarf entsprechend Ziffer 3 Unterziffer 2 des Hessischen Pakts zur Sicherstellung

Mehr

Flächendeckende Versorgung ohne Sektorengrenzen. Rolf Steinbronn Dresden, 17. Oktober 2011

Flächendeckende Versorgung ohne Sektorengrenzen. Rolf Steinbronn Dresden, 17. Oktober 2011 Flächendeckende Versorgung ohne Sektorengrenzen Rolf Steinbronn Dresden, Agenda ambulante und stationäre Versorgungsvielfalt besondere Versorgungssituation in ländlichen Gebieten Versorgungsmanagement

Mehr

Nachwuchsgewinnung für die ambulante vertragsärztliche Versorgung

Nachwuchsgewinnung für die ambulante vertragsärztliche Versorgung Nachwuchsgewinnung für die ambulante vertragsärztliche Versorgung Ass. jur. Kai Laarmann, MHA Geschäftsbereichsleiter Vertragsärztliche Versorgung Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Bezirksstelle

Mehr

Erweitertes Bundesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung. In dem Schiedsverfahren Aktenzeichen BSA-Ä 2-16 wurde folgende.

Erweitertes Bundesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung. In dem Schiedsverfahren Aktenzeichen BSA-Ä 2-16 wurde folgende. Erweitertes Bundesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung In dem Schiedsverfahren Aktenzeichen BSA-Ä 2-16 wurde folgende Vereinbarung über die Patientengruppen in den Hochschulambulanzen gemäß

Mehr

Symposium Zukünftige Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgung

Symposium Zukünftige Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgung Symposium Zukünftige Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgung 23.11.2017, Berlin Ambulantes Operieren Dr. Heike Thomae Fachanwältin für Medizinrecht 115 b SGB V Ambulantes Operieren im Krankenhaus

Mehr

Qualitätsanforderungen an die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus

Qualitätsanforderungen an die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus Qualitätsanforderungen an die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus Dr. Kerrin Schillhorn, MIL Fachanwältin für Verwaltungsrecht Fachanwältin für Medizinrecht Ambulante Leistungen durch Krankenhaus

Mehr

Ärztedichte SPOTLIGHT GESUNDHEIT. Neue Bedarfsplanung geht am Bedarf vorbei. Daten, Analysen, Perspektiven

Ärztedichte SPOTLIGHT GESUNDHEIT. Neue Bedarfsplanung geht am Bedarf vorbei. Daten, Analysen, Perspektiven SPOTLIGHT GESUNDHEIT Daten, Analysen, Perspektiven 03 2015 Ärztedichte Neue Bedarfsplanung geht am Bedarf vorbei Die Arztsitze sind nicht bedarfsgerecht verteilt. Die neue Bedarfsplanung verbessert die

Mehr

XV. Gesundheitspolitisches Symposium der Ersatzkassen

XV. Gesundheitspolitisches Symposium der Ersatzkassen XV. Gesundheitspolitisches Symposium der Ersatzkassen Umsetzung der neuen Bedarfsplanung in Sachsen-Anhalt 24.10.2013 Dr. med. Burkhard John Vorsitzender des Vorstandes Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Mehr

Koordinierte Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen

Koordinierte Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Koordinierte Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Universität Bielefeld Symposium 2018

Mehr

Wichtige Entscheidungen und Stellungnahmen von GBA und SVR zur ambulanten kinder-und jugendpsychiatrischen Versorgung die Sicht des Berufsverbandes

Wichtige Entscheidungen und Stellungnahmen von GBA und SVR zur ambulanten kinder-und jugendpsychiatrischen Versorgung die Sicht des Berufsverbandes Wichtige Entscheidungen und Stellungnahmen von GBA und SVR zur ambulanten kinder-und jugendpsychiatrischen Versorgung die Sicht des Berufsverbandes Gundolf Berg, Vorsitzender des BKJPP e.v. 2018 Fachärzte

Mehr

Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Hessen

Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Hessen Anordnung Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte Krankenkassen in Hessen 58 Der Landesausschuss der Ärzte Krankenkassen in Hessen hat am 15. November 2012 folgende Beschlüsse

Mehr

Vereinbarung. über die Definition von Standorten der Krankenhäuser und ihrer Ambulanzen. gemäß S 2a Abs. 1 KHG. dem GKV-Spitzenverband KdöR, Berlin

Vereinbarung. über die Definition von Standorten der Krankenhäuser und ihrer Ambulanzen. gemäß S 2a Abs. 1 KHG. dem GKV-Spitzenverband KdöR, Berlin Vereinbarung über die Definition von Standorten der Krankenhäuser und ihrer Ambulanzen gemäß S 2a Abs. 1 KHG zwischen dem GKV-Spitzenverband KdöR, Berlin und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.v.,

Mehr

Bedarfsplanung neu Änderungen, Fragen, Herausforderungen

Bedarfsplanung neu Änderungen, Fragen, Herausforderungen Bedarfsplanung neu Änderungen, Fragen, Herausforderungen Jochen Maurer, Kassenärztliche Vereinigung Bayerns 10.12.2012 Agenda Erwartungen an die neue Bedarfsplanung Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Mehr

Regionalkonferenz. Medizinische Versorgung im Landkreis Nordsachsen. 17. Oktober 2012

Regionalkonferenz. Medizinische Versorgung im Landkreis Nordsachsen. 17. Oktober 2012 Regionalkonferenz Medizinische Versorgung im Landkreis Nordsachsen 17. Oktober 2012 Aktuelle Situation der ambulanten medizinischen Versorgung im Landkreis Nordsachsen Auswirkungen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes?

Mehr

Statement BVKJ PARLAMENTARISCHER ABEND DAKJ

Statement BVKJ PARLAMENTARISCHER ABEND DAKJ Statement BVKJ PARLAMENTARISCHER ABEND DAKJ 23.04.2015 Aktuelle Situation BVKJ 12.500 12.000 11.500 11.000 10.500 10.000 9.500 9.000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Mitgliederentwicklung

Mehr

Ergänzender Fragebogen

Ergänzender Fragebogen UNIVERSITÄTSKLINIKUM SCHLESWIG-HOLSTEIN Campus Lübeck Institut für Sozialmedizin «ID» Codenummer: Ergänzender Fragebogen zu Leistungseinschränkungen in Arztpraxen Vor einigen Wochen füllten Sie einen Fragebogen

Mehr

Ergänzung zum 115b SGB V: (Ambulantes Operieren im Krankenhaus)

Ergänzung zum 115b SGB V: (Ambulantes Operieren im Krankenhaus) Kooperationen zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern beim Ambulanten Operieren und in der vor- und nachstationären Versorgung (Ergänzungen der 115a und 115b im SGB V ab dem 01.01.2012) Ambulantes Operieren

Mehr

Gesetzestexte. 1. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Arzte-ZV)

Gesetzestexte. 1. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Arzte-ZV) Vorwort... Hinweise für den Gebrauch... Abkürzungsverzeichnis... Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur... V VII XV XXIII Gesetzestexte 1. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)... 1 2. Zulassungsverordnung

Mehr

Einzelverträge mit den Kostenträgern

Einzelverträge mit den Kostenträgern Neue Versorgungswege Einzelverträge mit den Kostenträgern Prof. Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum Münster DRG-Kommission der DG HNOKHC Problemstellung

Mehr

Arbeitsgruppe Geistige Behinderung Bericht AK Geistige Behinderung

Arbeitsgruppe Geistige Behinderung Bericht AK Geistige Behinderung Arbeitsgruppe Geistige Behinderung Bericht AK Geistige Behinderung Dr. med Franziska Gaese Isar Amper Klinikum, Klinikum München Ost Abt. für Menschen mit geistiger Behinderung, Autismus und anderen Entwicklungsstörungen

Mehr

SELTENE ERKRANKUNGEN SICHT DER KRANKENKASSEN

SELTENE ERKRANKUNGEN SICHT DER KRANKENKASSEN 2014 I 6. FORUM Patientennahe Klinische Forschung Freiburg SELTENE ERKRANKUNGEN SICHT DER KRANKENKASSEN BARMER GEK WUPPERTAL Kompetenzzentrum Medizin + Versorgungsforschung Dr. med. Ursula Marschall NAMSE

Mehr

Pseudonummernverzeichnis (extern) 06.07.2016 1

Pseudonummernverzeichnis (extern) 06.07.2016 1 KV Berlin Pseudonummern-Verzeichnis (Stand vom 05.07.2016) 88192 88192 Kennzeichnung von Fällen gemäß der Bestimmung Nr.3 zu Kapitel 32.3 (Spezielle Laboratoriumsuntersuchungen, molekulargenetische und

Mehr

Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Saarland vom

Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Saarland vom Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Saarland vom 08.10.2015 Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Saarland hat in seiner Sitzung am 08.10.2015 auf der Grundlage

Mehr

Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender des G-BA Vortrag im Rahmen der 13. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen

Mehr

Die Klinik zu Hause stationsäquivalente psychiatrische Behandlung

Die Klinik zu Hause stationsäquivalente psychiatrische Behandlung Die Klinik zu Hause stationsäquivalente psychiatrische Behandlung Fachveranstaltung des VSP in Reutlingen Dr. med. Frank H. Jagdfeld, 19.05.2017 Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) ist

Mehr

Sektorübergreifende Versorgung: Sind kleine Schritte schneller als die große Politik?

Sektorübergreifende Versorgung: Sind kleine Schritte schneller als die große Politik? Sektorübergreifende Versorgung: Sind kleine Schritte schneller als die große Politik? Neujahrsforum der vdek-landesvertretung Sachsen am 13. Januar 2012 Dr. Max Kaplan Vizepräsident der Bundesärztekammer

Mehr

Weiterentwicklung der Palliativ- und Hospizversorgung Im Freistaat Sachsen

Weiterentwicklung der Palliativ- und Hospizversorgung Im Freistaat Sachsen Weiterentwicklung der Palliativ- und Hospizversorgung Im Freistaat Sachsen Rene Kellner Referent Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Sachsen 25. Runder Tisch Pflege am 19.9.2016

Mehr

Grundsätze Bedarfsplanung:

Grundsätze Bedarfsplanung: Grundsätze Bedarfsplanung: Durch die Bedarfsplanung wird festgelegt, wie viele Ärzte in einem bestimmten räumlichen Bereich tätig sein sollen. Räumliche Grundlage der Bedarfsplanung sind die so genannten

Mehr

Translationale Zentren

Translationale Zentren Translationale Zentren Dr. Johannes Bruns Generalsekretär Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), Berlin Translationale Medizin Der Begriff Translationale Medizin (TM) umfasst die interdisziplinären Aktivitäten,

Mehr

Dr. med. Max Kaplan. Präsident der Bayerischen Landesärztekammer Vorsitzender des Ärztlichen Kreisverbandes Memmingen-Mindelheim

Dr. med. Max Kaplan. Präsident der Bayerischen Landesärztekammer Vorsitzender des Ärztlichen Kreisverbandes Memmingen-Mindelheim Ärztliche Versorgung im Landkreis Unterallgäu unter Berücksichtigung des GKV-Versorgungsstrukturgesetz, der neuen Bedarfsplanung und der neuen Bereitschaftsdienstordnung Dr. med. Max Kaplan Präsident der

Mehr

Gemeinsamer Bundesausschuss. - Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung. Statement des GKV-Spitzenverbandes

Gemeinsamer Bundesausschuss. - Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung. Statement des GKV-Spitzenverbandes Gemeinsamer Bundesausschuss - Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung Statement des GKV-Spitzenverbandes Berlin 15.10.2018 Thomas Uhlemann, GKV-SV Weiterentwicklung der Bedarfsplanung mit dem

Mehr

Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär -

Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär - Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär - Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft 15. April 2015 Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin

Mehr

Rahmenbedingungen von

Rahmenbedingungen von Rahmenbedingungen von Psychotherapie im Kontext Krankenkassen Johannes Schopohl Systemisch auf Rezept Berlin 25. November 2017 Übersicht neue Behandlungsmethoden in der GKV fachliche Voraussetzungen für

Mehr

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung: Bewertung und Erwartungen aus Sicht der DKG

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung: Bewertung und Erwartungen aus Sicht der DKG 8. Gefäßspezifisches DRG-Praktikum & Ökonomiepraktikum Offenbach, 23.01./24.01.2014 Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung: Bewertung und Erwartungen aus Sicht der DKG Dr. Michael Mörsch, Leiter

Mehr

Innovationsfonds aus Sicht des G-BA Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender im Gemeinsamen Bundesausschuss

Innovationsfonds aus Sicht des G-BA Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender im Gemeinsamen Bundesausschuss Innovationsfonds aus Sicht des G-BA Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender im Gemeinsamen Bundesausschuss 3. DNVF-Forum Versorgungsforschung am 18. Mai 2015 in Berlin Der Innovationsfonds nach dem Referentenentwurf

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage. des Abg. Heidel (FDP) vom 18.11.2010 betreffend ärztliche Versorgung im Kreis Waldeck-Frankenberg und Antwort

HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage. des Abg. Heidel (FDP) vom 18.11.2010 betreffend ärztliche Versorgung im Kreis Waldeck-Frankenberg und Antwort 18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/3206 20. 11. 2011 Kleine Anfrage des Abg. Heidel (FDP) vom 18.11.2010 betreffend ärztliche Versorgung im Kreis Waldeck-Frankenberg und Antwort des Sozialministers

Mehr

Interdisziplinäre Frühförderung ist eine Komplexleistung!

Interdisziplinäre Frühförderung ist eine Komplexleistung! Interdisziplinäre Frühförderung ist eine Komplexleistung! Gemeinsame Empfehlung zur Novellierung der Regelungen zur interdisziplinären Frühförderung im SGB IX, SGB V und in der Frühförderungsverordnung

Mehr

Kinder- und jugendpsychiatrische Institutsambulanzen. Prof. Dr. M. Kölch APK-Workshop ambulante Versorgung. Berlin

Kinder- und jugendpsychiatrische Institutsambulanzen. Prof. Dr. M. Kölch APK-Workshop ambulante Versorgung. Berlin Kinder- und jugendpsychiatrische Institutsambulanzen Prof. Dr. M. Kölch APK-Workshop ambulante Versorgung Berlin 14.6.2016 Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane Gesetzliche Grundlage(n) 118

Mehr

Sektorenübergreifende. Vergütung. Aus Sicht der Techniker Krankenkasse. Thomas Ballast

Sektorenübergreifende. Vergütung. Aus Sicht der Techniker Krankenkasse. Thomas Ballast Sektorenübergreifende Vergütung Aus Sicht der Techniker Krankenkasse Thomas Ballast 12.06.2018 Sektorenübergreifende Vergütung ist wichtig, denn Medizin soll einheitlich sein Diagnostik und Therapie Es

Mehr

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - eine ordnungspolitische Einordnung

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - eine ordnungspolitische Einordnung Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - eine ordnungspolitische Einordnung MDK/SEG 4 Jahrestagung 2019 Strukturen schaffen, Schnittstellen gestalten Stuttgart, 29.01.2019 Dr. Mechtild Schmedders

Mehr

Bedarfsplanung der ambulanten medizinischen Versorgung

Bedarfsplanung der ambulanten medizinischen Versorgung Bedarfsplanung der ambulanten medizinischen Versorgung Regionaldialog Havelland-Fläming Roland Kiesche Stellv. Unternehmensbereichsleiter Unternehmensbereich 4 - Qualitätssicherung / Sicherstellung 09.02.2012

Mehr

Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Vortrag auf dem Workshop Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde / Perspektiven in der Behindertenhilfe des Bundesverbandes evangelische

Mehr

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie)

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie) Antrag auf Ausführung Abrechnung von Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-242, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung

Mehr

1 Der Fonds im Gesetzentwurf

1 Der Fonds im Gesetzentwurf 1 1 Der Fonds im Gesetzentwurf Kabinettsentwurf vom 17.12.2014 ( 92a-NEU, 92b-NEU SGB V) Innovationsfonds beim G-BA zur Förderung von Innovationen in der Versorgung und von Versorgungsforschung Volumen

Mehr