KV TRIFFT POLITIK PRAXISKLINIKEN VERTRAGSÄRZTLICHE VERSORGUNG ZWISCHEN DEN SEKTOREN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "KV TRIFFT POLITIK PRAXISKLINIKEN VERTRAGSÄRZTLICHE VERSORGUNG ZWISCHEN DEN SEKTOREN"

Transkript

1 KV TRIFFT POLITIK PRAXISKLINIKEN VERTRAGSÄRZTLICHE VERSORGUNG ZWISCHEN DEN SEKTOREN

2 PRAXISKLINIK Muss es denn immer das Krankenhaus sein? In 2011 standen in Deutschland 822 Krankenhausbetten je Einwohner zur Verfügung; demgegenüber in Schweden nur 271 Krankenhausbetten Tendenz fallend in den meisten EU-Ländern aufgrund kürzerer Verweildauer der Patienten Kostendruck effektivere Behandlungsmethoden Ergebnisse der IGES-Studie 2015 zeigen, dass jeder 10. Kliniksaufenthalt vermeidbar ist, Krankenhausfälle p. a. gehören in den ambulanten Bereich! 2

3 PRAXISKLINIK IDEE Neues Versorgungskonzept (1970) Einführung durch den Osnabrücker Radiologen Dr. Hartmut Krukemeyer in Anlehnung an die Mayo Clinic Rochester Ziel: Überwindung der in Deutschland damals vorherrschenden Sektorengrenzen Strukturmerkmale Gemeinsames Tätigwerden von spezialisierten Fachärzten unter Nutzung einer Versorgungseinrichtung Gewährleistung eines schnellen und reibungslosen Informationsflusses ohne Zeitverluste Vollständige Versorgung der Patienten durch medizinisches Verbundmodell Personelle und apparativ-technische Ausstattung nach den (Mindest-) Qualitätsvorgaben eines Krankenhauses 3

4 PRAXISKLINIK IDEE Neues Versorgungskonzept (1970) stationäre Versorgung Selbsteinweisung Einführung durch den Osnabrücker Radiologen Dr. Hartmut Krukemeyer in Anlehnung an die Mayo Clinic Rochester Naheliegendes Krankenhaus Ziel der Überwindung der in Deutschland damals vorherrschenden (meist Grund /Regelversorgung) Hausarzt Sektorengrenzen Strukturmerkmale Einweisung bei Bedarf Verlegung bei Bedarf Gemeinsames Tätigwerden von spezialisierten Fachärzten unter Nutzung einer Versorgungseinrichtung Praxisklinik Gewährleistung eines schnellen und reibungslosen Informationsflusses ohne Zeitverluste Vollständige Versorgung der Patienten durch medizinisches Verbundmodell Facharzt Personelle und apparativ-technische Ausstattung nach den Qualitätsvorgaben eines Krankenhauses ambulante Versorgung Entlassung bei Erreichen des Therapieziels Spezialklinik 4 4

5 PRAXISKLINIK DER WEG INS GESETZ 1989 Einführung in das SGB V Definition: Die Praxisklinik ist eine Einrichtung der vertragsärztlichen Versorgung, in der Versicherte durch Zusammenarbeit mehrerer Vertragsärzte ambulant und stationär versorgt werden ( 115 Abs. 2 Nr. 1 SGB V). Eckpfeiler einer Praxisklinik 3 Betten pro Klinikbetreiber 12- bis 24-stündige (maxímal 72 Stunden) stationäre Versorgung Durchgängige Versorgung (prä-, intra- und postoperativ) Privatwirtschaftliches Investitionsvolumen 5

6 PRAXISKLINIK DER WEG INS GESETZ Voraussetzungen und Empfehlungen 115 SGB V: Dreiseitiger Vertrag zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung sowie der Landeskrankenhausgesellschaft auf Länderebene Vertragsabschluss mit dem Ziel, durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und zugelassenen Krankenhäusern eine nahtlose ambulante und stationäre Behandlung der Versicherten zu gewährleisten Kommt eine solche Regelung bis zum 31. Dezember 1990 ganz oder teilweise nicht zustande, wird eine Rechtsverordnung erlassen Es besteht Handlungsbedarf durch den Gesetzgeber zur Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung! 6

7 PRAXISKLINIK DER WEG INS GESETZ Krankenhausneuordnungsgesetz (KHNG 1997) Vorschlag: Praxiskliniken soll es ermöglicht werden, pro Vertragsarzt vier Kurzzeitbetten vorzuhalten, die bei Bedarf bis zu vier Tagen belegt werden können Ablehnung durch den Bundesrat Gründung des PKG e. V. als Spitzenverband der Deutschen Praxiskliniken (2006) Interessenvertretung der Praxiskliniken auf Bundesebene gegenüber den Akteuren des Gesundheitswesens Ziel: Fortschreibung der Praxisklinik als eigenständige Versorgungsform im Gesetz und Schaffung von umsetzbaren Rahmenbedingungen 7

8 PRAXISKLINIK DER WEG INS GESETZ Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG 2009) Einführung des 122 SGB V Behandlung in Praxiskliniken Vereinbarung eines verbindlichen Rahmenvertrages zwischen dem Bundesspitzenverband der Krankenkassen und die für die Wahrnehmung der Interessen der in Praxiskliniken tätigen Vertragsärzte gebildete Spitzenorganisation Erarbeitung eines Kataloges von ambulanten oder stationären durchführbaren stationsersetzenden Behandlungen Festschreibung von Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Behandlung, der Versorgungsabläufe und der Behandlungsergebnisse Die Vorgaben des Rahmenvertrages sind für Praxiskliniken gemäß 115 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V verbindlich! 8

9 PRAXISKLINIK HEUTE Praxiskliniken führen ein Schattendasein Obwohl der Gesetzgeber bewusst keine Einschränkung auf bestimmte Facharztgruppen vorgenommen hat, sind Praxiskliniken vornehmlich ambulante Operationszentren 9

10 PRAXISKLINIK HEUTE in 7 KV-Bereichen (wie Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Baden-Württemberg ) gibt es zwar Rahmenverträge, die aufgrund ihrer Regelungen jedoch nicht umgesetzt werden können Praxiskliniken sind keine zugelassenen Krankenhäuser gemäß 107, 108 SGB V Praxiskliniken bleiben bei der Krankenhausplanung unberücksichtigt und Anträge auf Versorgungsverträge mit Krankenkassen sind bislang nicht positiv beschieden worden ( 108, 109 SGB V) Praxiskliniken im Sinne des SGB V gibt es nicht Hürde viel zu hoch. Voraussetzungen sind eine Handbremse für die Praxisklinik! 10

11 PRAXISKLINIK RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Fazit: Rahmenvorgabe und Verträge auf Landesebene beinhalten nur oberflächliche und wenig hilfreiche Regelungen für Praxiskliniken. Beide spiegeln den Minimalkonsens divergierender Interessen der drei Vertragspartner (Krankenkassen, Krankenhaus, KV) wieder. Status und Leistungsangebot der Praxiskliniken werden weder in den gesetzlichen Regelungen noch in den ergänzenden Verträgen abgebildet. 11

12 PRAXISKLINIKEN WO IST DAS PROBLEM? Jede Behandlung, die eine Übernachtung erfordert, ist nicht mehr ambulant, sondern stationär (Rechtsprechung). Stationäre Behandlung darf nur in Krankenhäusern erfolgen. Wollen Praxiskliniken stationäre Behandlungen erbringen, benötigen sie einen Versorgungsvertrag. Wären Praxiskliniken (durch Versorgungsvertrag) Krankenhäuser, bräuchten sie keine gesonderte Vergütungsregelung. 12

13 PRAXISKLINIK GESTUFTE VERSORGUNG Vorteile und Effekte Praxiskliniken sind geprägt durch Arbeitsteilung und Verdichtung durch gezielten Einsatz von Vertragsärzten und Pflegekräften. Hochtechnisch ausgerichtete Facharztpraxen Facharztstandard Höhere Patientenzufriedenheit durch individuelle Behandlung ( Arzt meines Vertrauens ) Geringeres Infektionsrisiko Kosteneinsparungen gegenüber stationärer Versorgung aufgrund geringerer Sach- und Personalkosten 13

14 PRAXISKLINIK Krankenhaus Praxisklinik Chefarzt Vertragsarzt Oberarzt Fachärzte Assistenzarzt Pflege Pflege Kosteneinsparung durch weniger Ärzte und mehr gut ausgebildeten Pflegekräfte in Praxiskliniken 14

15 PRAXISKLINIK FORDERUNGEN Umsetzung und notwendige Fortschreibung von Praxiskliniken Schaffung von finanziellen und gesetzgeberischen Rahmenbedingungen Eigenes Vergütungssystem analog dem DRG-System Etablierung eines eigenen Leistungserbringerstatus Ambulante oder stationäre Bedarfsplanung in Bezug auf Praxiskliniken Viele Klinikstandorte sind defizitär, von Schließung bedroht und werden aus strukturpolitischen Strategien am Leben gehalten Versorgungssicherung durch Praxiskliniken anstelle von nicht-rentablen Kliniken Gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Krankenhäusern und Praxiskliniken etwa durch öffentliche Investitionszuschüssen 15

16 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!

Sektorübergreifende Versorgung: Sind kleine Schritte schneller als die große Politik?

Sektorübergreifende Versorgung: Sind kleine Schritte schneller als die große Politik? Sektorübergreifende Versorgung: Sind kleine Schritte schneller als die große Politik? Neujahrsforum der vdek-landesvertretung Sachsen am 13. Januar 2012 Dr. Max Kaplan Vizepräsident der Bundesärztekammer

Mehr

Einzelverträge mit den Kostenträgern

Einzelverträge mit den Kostenträgern Neue Versorgungswege Einzelverträge mit den Kostenträgern Prof. Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum Münster DRG-Kommission der DG HNOKHC Problemstellung

Mehr

Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG

Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG Rolf Hufenbach 11.11.2004 V/VS2 1 - Teilnehmer und Teilnahmeformen - Versorgungsformen - Position der KVN zur sektorübergreifenden Versorgung 11.11.2004

Mehr

Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär -

Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär - Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär - Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft 15. April 2015 Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin

Mehr

Vertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen

Vertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen Vertrag nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen z w i s c h e n der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf u n d der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf, Kassenärztlichen

Mehr

Integrierte Versorgung

Integrierte Versorgung 2007 Definition: Geleitete Versorgung von Patienten/Versicherten innerhalb eines Versorgungsnetzes (Managed Care) Ziel: Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung im Gesundheitswesen durch Schaffung

Mehr

Praxiskliniken als Möglichkeit einer nahtlosen ambulanten und stationären Behandlung

Praxiskliniken als Möglichkeit einer nahtlosen ambulanten und stationären Behandlung Deutscher Bundestag Drucksache 18/13577 18. Wahlperiode 14.09.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Wöllert, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer

Mehr

Wege zu einer effektiven und effizienten Zusammenarbeit in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland

Wege zu einer effektiven und effizienten Zusammenarbeit in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland Wege zu einer effektiven und effizienten Zusammenarbeit in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland Beteiligte Gutachter Prof. Dr. Dr. Dr. Eckhard Nagel Prof. Dr. Benno Neukirch Prof. Dr.

Mehr

zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Düsseldorf

zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Düsseldorf Vereinbarung gemäß 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser zwischen dem AOK-Bundesverband, Bonn dem BKK

Mehr

KV TRIFFT POLITIK SEKTORENGRENZEN ENDLICH ÜBERWINDEN AMBULANTE VERSORGUNG STÄRKEN

KV TRIFFT POLITIK SEKTORENGRENZEN ENDLICH ÜBERWINDEN AMBULANTE VERSORGUNG STÄRKEN KV TRIFFT POLITIK SEKTORENGRENZEN ENDLICH ÜBERWINDEN AMBULANTE VERSORGUNG STÄRKEN AKTUELLE SITUATION Ziel: Verzahnung von ambulant und stationär Ambulante Versorgung Stationäre Versorgung 7.725 Ärzte und

Mehr

Symposium Zukünftige Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgung

Symposium Zukünftige Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgung Symposium Zukünftige Gestaltung der sektorenübergreifenden Versorgung 23.11.2017, Berlin Ambulantes Operieren Dr. Heike Thomae Fachanwältin für Medizinrecht 115 b SGB V Ambulantes Operieren im Krankenhaus

Mehr

Das Hospiz- und Palliativgesetz Aufgaben und Herausforderungen für die stationäre Altenhilfe

Das Hospiz- und Palliativgesetz Aufgaben und Herausforderungen für die stationäre Altenhilfe Das Hospiz- und Palliativgesetz Aufgaben und Herausforderungen für die stationäre Altenhilfe Fachtagung Palliative Care am 25.09.2017 AWO Westliches Westfalen Hintergrund der Gesetzesentwicklung Breite

Mehr

5.2.3 Normen der Qualitätssicherung

5.2.3 Normen der Qualitätssicherung 5.2.3 Normen der Gesetzliche Grundlage für die in der GKV bildet das So-zialgesetzbuch (SGB V). Daneben hat der Vertragsarzt noch weitere Gesetze bzw. Verordnungen zu beachten, die insbesondere Strukturqualitätsfragen

Mehr

Flächendeckende Versorgung ohne Sektorengrenzen. Rolf Steinbronn Dresden, 17. Oktober 2011

Flächendeckende Versorgung ohne Sektorengrenzen. Rolf Steinbronn Dresden, 17. Oktober 2011 Flächendeckende Versorgung ohne Sektorengrenzen Rolf Steinbronn Dresden, Agenda ambulante und stationäre Versorgungsvielfalt besondere Versorgungssituation in ländlichen Gebieten Versorgungsmanagement

Mehr

Integrierte Versorgung an der ambulant-stationären Schnittstelle

Integrierte Versorgung an der ambulant-stationären Schnittstelle Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Integrierte Versorgung an der ambulant-stationären Schnittstelle Prof. Dr. Eberhard Wille, Emeritus Universität Mannheim Regionalkonferenz

Mehr

Grenzen überwinden: Die Schnittstelle ambulant/stationär

Grenzen überwinden: Die Schnittstelle ambulant/stationär Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Grenzen überwinden: Die Schnittstelle ambulant/stationär Prof. Dr. Eberhard Wille, Emeritus Universität Mannheim Symposium 2018

Mehr

Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System -

Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System - IT-Technologie als Brücke zwischen Klinik und Praxis Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System - PD Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum

Mehr

DR. CHRISTOPH STRAUB VORSTANDSVORSITZENDER DER BARMER GEK

DR. CHRISTOPH STRAUB VORSTANDSVORSITZENDER DER BARMER GEK BARMER VERSORGUNGS- UND FORSCHUNGSKONGRESS 2016 VERSORGUNGSSTEUERUNG UND ÜBERWINDUNG DER SEKTORENGRENZEN CHANCEN FÜR EINE PATIENTENGERECHTERE VERSORGUNG DR. CHRISTOPH STRAUB VORSTANDSVORSITZENDER DER BARMER

Mehr

Entlassmanagement Eine Chance für die Optimierung der sektorübergreifenden Versorgung

Entlassmanagement Eine Chance für die Optimierung der sektorübergreifenden Versorgung Entlassmanagement Eine Chance für die Optimierung der sektorübergreifenden Versorgung Christina Sabic AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Gesundheitspolitischer Impuls Rheinland-Pfalz 10.05.2017 Mainz Was bedeutet

Mehr

Ambulante spezialärztliche Versorgung: Gegenüberstellung Arbeitsentwurf GKV-VSG mit mit Gutachten Ambulante Onkologie

Ambulante spezialärztliche Versorgung: Gegenüberstellung Arbeitsentwurf GKV-VSG mit mit Gutachten Ambulante Onkologie Ambulante spezialärztliche Versorgung: Gegenüberstellung mit mit 1 Gegenstandsbereich Gegenstandsbereich 6 Onkologische Erkrankungen als eine Form der Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen 6

Mehr

KOOPERATION MIT KRANKENHÄUSERN - STRATEGISCHER ANSATZ DER KV RLP

KOOPERATION MIT KRANKENHÄUSERN - STRATEGISCHER ANSATZ DER KV RLP KOOPERATION MIT KRANKENHÄUSERN - STRATEGISCHER ANSATZ DER KV RLP VERSORGUNGSSITUATION IN RLP Kurzüberblick Anzahl der Einwohner: 3.998.702 (Stand 31.12.2012) Anzahl der Vertragsärzte/Vertragspsychotherapeuten:

Mehr

Koordinierte Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen

Koordinierte Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Koordinierte Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Universität Bielefeld Symposium 2018

Mehr

Ergänzungsvereinbarung. Koordinierte Versorgung von Rückenschmerzpatienten in der Region Vorpommern

Ergänzungsvereinbarung. Koordinierte Versorgung von Rückenschmerzpatienten in der Region Vorpommern Ergänzungsvereinbarung über die Koordinierte Versorgung von Rückenschmerzpatienten in der Region Vorpommern gemäß 3 Abs. 3 des Modellvorhabens nach 63 Abs. 1 SGB V über die Weiterentwicklung der Verfahrens-,

Mehr

AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Qualitätsindikatoren und Vertragsgestaltung in Integrierter Versorgung und Arztnetzen

AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Qualitätsindikatoren und Vertragsgestaltung in Integrierter Versorgung und Arztnetzen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Qualitätsindikatoren und Vertragsgestaltung in Integrierter Versorgung und Arztnetzen Sabine Schwonbeck AOK Niedersachsen Geschäftsführerin Gesundheitsmanagement

Mehr

Vereinbarung. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Vereinbarung. des Gemeinsamen Bundesausschusses Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Vereinbarung

Mehr

STELLUNGNAHME. 08. Februar Forschen. Lehren. Heilen.

STELLUNGNAHME. 08. Februar Forschen. Lehren. Heilen. STELLUNGNAHME Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz HHVG) 08. Februar 2017 Forschen. Lehren. Heilen.

Mehr

Qualitätsanforderungen an die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus

Qualitätsanforderungen an die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus Qualitätsanforderungen an die ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus Dr. Kerrin Schillhorn, MIL Fachanwältin für Verwaltungsrecht Fachanwältin für Medizinrecht Ambulante Leistungen durch Krankenhaus

Mehr

Dreiseitiger Vertrag

Dreiseitiger Vertrag Dreiseitiger Vertrag zur Zusammenarbeit bei der Gestaltung und Durchführung eines ständig einsatzbereiten Notdienstes gemäß 115 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V zwischen der der den Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote?

Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Tagung der Gesellschaft für r Sozialen Fortschritt in Berlin am 06. September 2006 Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Dr. Michael Dalhoff Leiter der Unterabteilung Gesundheitsversorgung,

Mehr

Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Die ASV aus Sicht der KVB

Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Die ASV aus Sicht der KVB Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Stephan Spring, Geschäftsführer Einführung ASV - Ziele des Gesetzgebers Reibungsloseres Ineinandergreifen von stationärer

Mehr

Fachärztliche Versorgung an der Schnittstelle ambulant und stationär

Fachärztliche Versorgung an der Schnittstelle ambulant und stationär Fachärztliche Versorgung an der Schnittstelle ambulant und stationär Positionen zur Zukunft der fachärztlichen Versorgung Dr. Martina Wenker Gliederung 1. Zur Situation der fachärztlichen Versorgung 2.

Mehr

Arbeitshilfe zur Begutachtung von Arzneimitteln im Krankenhaus. Dr. Johannes Lemminger Leiter SEG 4 MDK Baden-Württemberg

Arbeitshilfe zur Begutachtung von Arzneimitteln im Krankenhaus. Dr. Johannes Lemminger Leiter SEG 4 MDK Baden-Württemberg Arbeitshilfe zur Begutachtung von Arzneimitteln im Krankenhaus Dr. Johannes Lemminger Leiter SEG 4 MDK Baden-Württemberg Abrechnung nach G-DRG 22.10.2008 Dr. Lemminger 2 Abrechnung nach EBM 22.10.2008

Mehr

Gesundheitspolitik nach der Wahl

Gesundheitspolitik nach der Wahl Gesundheitspolitik nach der Wahl Herausforderung: Neubestimmung der Versorgungsstrukturen Prof. Dr. Christoph Straub Vorstandsvorsitzender der BARMER 12.09.2017 Prof. Dr. Christoph Straub Seite 1 Überwindung

Mehr

Management von Gesundheitseinrichtungen. Aktuelle Herausforderungen für das Management im ärztlichen ambulanten Bereich

Management von Gesundheitseinrichtungen. Aktuelle Herausforderungen für das Management im ärztlichen ambulanten Bereich Management von Gesundheitseinrichtungen Aktuelle Herausforderungen für das Management im ärztlichen ambulanten Bereich 14.04.2016 Schultz-Zehden Folie 1 Organisationsformen der ambulanten ärztlichen Versorgung

Mehr

Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in

Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Marion Henkel Geschäftsbereich Zulassung / Sicherstellung Tag der Neuapprobierten der Psychotherapeutenkammer NRW Düsseldorf,

Mehr

Ambulante Notfallversorgung ärztlicher Notdienst der Vertragsärzte und Kapazitätsprobleme

Ambulante Notfallversorgung ärztlicher Notdienst der Vertragsärzte und Kapazitätsprobleme Neuordnung der Notfallversorgung durch sektorale Vernetzung sicherer? Ambulante Notfallversorgung ärztlicher Notdienst der Vertragsärzte und Kapazitätsprobleme Deutscher Krankenhaustag/VKD, Düsseldorf,

Mehr

Verteilungsgerechtigkeit in der ambulanten Versorgung in unterschiedlich strukturierten Regionen

Verteilungsgerechtigkeit in der ambulanten Versorgung in unterschiedlich strukturierten Regionen 79. Ordentlicher Medizinischer Fakultätentag Mainz 2018 Verteilungsgerechtigkeit in der ambulanten Versorgung in unterschiedlich strukturierten Regionen Mainz 31. Mai 2018 Thomas Uhlemann, GKV-Spitzenverband

Mehr

Festlegung von Mindestmengen in der ASV rechtliche Zulässigkeit und konkrete Anforderungen. Dr. Ursula Waßer Richterin am BSG Kassel

Festlegung von Mindestmengen in der ASV rechtliche Zulässigkeit und konkrete Anforderungen. Dr. Ursula Waßer Richterin am BSG Kassel Festlegung von Mindestmengen in der ASV rechtliche Zulässigkeit und konkrete Anforderungen Dr. Ursula Waßer Richterin am BSG Kassel Festlegung von Mindestmengen in der ASV - rechtliche Zulässigkeit und

Mehr

Die neuen Vergütungsregelungen für Ärztenetze

Die neuen Vergütungsregelungen für Ärztenetze Die neuen Vergütungsregelungen für Ärztenetze Der 87b SGB V Dr. Burkhard John Vorsitzender des Vorstandes Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt 87b SGB V Vergütung der Ärzte (Honorarverteilung) Neufassung

Mehr

Schnittstellenmanagement Strukturierte Zusammenarbeit mit Komplementäreinrichtungen

Schnittstellenmanagement Strukturierte Zusammenarbeit mit Komplementäreinrichtungen Schnittstellenmanagement Strukturierte Zusammenarbeit mit Komplementäreinrichtungen in der Zusammenarbeit zwischen Krankenhaus und Pflege Dieter Eichler Landesbeauftragter Bundesverbandes privater Anbieter

Mehr

Richtlinien. des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung. (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)

Richtlinien. des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung. (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) in der Fassung vom 24. März 2003 (veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

Anlage 2 zum Gesamtvertrag

Anlage 2 zum Gesamtvertrag Anlage 2 zum Gesamtvertrag Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein einerseits und der Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v., Siegburg, sowie der AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.v.,

Mehr

Barrieren in der gesundheitlichen Versorgung erwachsener Menschen mit Behinderung

Barrieren in der gesundheitlichen Versorgung erwachsener Menschen mit Behinderung Bestandsaufnahme, Erfahrungen Bisherige Aktivitäten und Erfolge Barrieren Weiteres Vorgehen Bestandsaufnahme, Erfahrungen Erfahrungsbericht einer Mutter Bestandsaufnahme, Erfahrungen Diplomarbeit von Martina

Mehr

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) in der Fassung vom 24. März 2003 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

Wichtige Entscheidungen und Stellungnahmen von GBA und SVR zur ambulanten kinder-und jugendpsychiatrischen Versorgung die Sicht des Berufsverbandes

Wichtige Entscheidungen und Stellungnahmen von GBA und SVR zur ambulanten kinder-und jugendpsychiatrischen Versorgung die Sicht des Berufsverbandes Wichtige Entscheidungen und Stellungnahmen von GBA und SVR zur ambulanten kinder-und jugendpsychiatrischen Versorgung die Sicht des Berufsverbandes Gundolf Berg, Vorsitzender des BKJPP e.v. 2018 Fachärzte

Mehr

Vertrag nach 115b Abs. 1 SGB V. - Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus -

Vertrag nach 115b Abs. 1 SGB V. - Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus - Vertrag nach 115b Abs. 1 SGB V - Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus - zwischen 1. dem AOK-Bundesverband dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen dem IKK-Bundesverband

Mehr

Wie komplex ist Geriatrie? Zum Stand der Versorgung in NRW

Wie komplex ist Geriatrie? Zum Stand der Versorgung in NRW Wie komplex ist Geriatrie? Zum Stand der Versorgung in NRW Dirk Ruiss Leiter der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) in Nordrhein-Westfalen Gesundheitskongress des Westens 2017

Mehr

Vertrag nach 115b Abs. 1 SGB V. - Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus -

Vertrag nach 115b Abs. 1 SGB V. - Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus - Vertrag nach 115b Abs. 1 SGB V - Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus - zwischen 1. dem AOK-Bundesverband dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen dem IKK-Bundesverband

Mehr

Ressourcenverteilung im Gesundheitswesen: Wo steht die Pflege?

Ressourcenverteilung im Gesundheitswesen: Wo steht die Pflege? Ressourcenverteilung im Gesundheitswesen: Wo steht die Pflege? Prof. Dr. Michael Simon Hochschule Hannover Vortrag auf dem 7. Landespflegekongress Schleswig-Holstein Kiel, 12. Mai 2016 1 Struktur des Vortrags

Mehr

Praxistag für Leitungskräfte Überblick über die Auswirkungen des PHG auf die stationäre Pflege

Praxistag für Leitungskräfte Überblick über die Auswirkungen des PHG auf die stationäre Pflege Praxistag für Leitungskräfte Überblick über die Auswirkungen des PHG auf die stationäre Pflege RA Hinrich Christophers MBA, DES 11. März 2016 I. Zahlen Palliativ- und Hospizgesetz - 715.000 Geburten in

Mehr

» Der 64b SGB V. Entwicklung und Perspektive. Workshop Jetzt wird s praktisch. Arno Deister. Berlin-Wannsee 21. September Prof. Dr. med.

» Der 64b SGB V. Entwicklung und Perspektive. Workshop Jetzt wird s praktisch. Arno Deister. Berlin-Wannsee 21. September Prof. Dr. med. » Der 64b SGB V Entwicklung und Perspektive Workshop Jetzt wird s praktisch Berlin-Wannsee 21. September 2012 Prof. Dr. med. Arno Deister Klinikum Itzehoe Zentrum für Psychosoziale Medizin » Der 64b SGB

Mehr

Strukturierter Qualitätsbericht der Krankenhäuser 2012

Strukturierter Qualitätsbericht der Krankenhäuser 2012 Strukturierter Qualitätsbericht der Krankenhäuser 2012 Dr. D. Carstanjen d.carstanjen@dkgev.de Strukturierter Qualitätsbericht der Krankenhäuser Gesetzliche Regelungen 137 SGB V (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss

Mehr

Rundschreiben Nr. 146/2006. Beschwerdeverfahren der Europäischen Kommission wegen Beihilfen an öffentliche Krankenhäuser

Rundschreiben Nr. 146/2006. Beschwerdeverfahren der Europäischen Kommission wegen Beihilfen an öffentliche Krankenhäuser VERBAND DER BAYER. BEZIRKE Körperschaft des öffentlichen Rechts Postfach 22 15 22 G e s c h ä f t s s t e l l e 80505 München Juni 2006 Rundschreiben Nr. 146/2006 a) Bezirkstagspräsidenten b) Mitglieder

Mehr

Wettbewerb zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten: ein Ausblick

Wettbewerb zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten: ein Ausblick Wettbewerb zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten: ein Ausblick Stefanie Gehrlein Leiterin des Referates Stationäre Versorgung und Tarifangelegenheiten des Hartmannbundes I. Sektorale Trennung

Mehr

Sektorenübergreifende. Vergütung. Aus Sicht der Techniker Krankenkasse. Thomas Ballast

Sektorenübergreifende. Vergütung. Aus Sicht der Techniker Krankenkasse. Thomas Ballast Sektorenübergreifende Vergütung Aus Sicht der Techniker Krankenkasse Thomas Ballast 12.06.2018 Sektorenübergreifende Vergütung ist wichtig, denn Medizin soll einheitlich sein Diagnostik und Therapie Es

Mehr

Versorgungsstrukturgesetz

Versorgungsstrukturgesetz Versorgungsstrukturgesetz - Die Rolle der Krankenhäuser einschließlich spezialärztlicher Versorgung - Dr. Kerrin Schillhorn, MIL Fachanwältin für Verwaltungsrecht Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin

Mehr

Versorgungsverbund Medizinische Behandlungszentren Veranstaltung Der Paritätische Berlin am

Versorgungsverbund Medizinische Behandlungszentren Veranstaltung Der Paritätische Berlin am Versorgungsverbund Medizinische Behandlungszentren Veranstaltung Der Paritätische Berlin am 02.03.2016 Die AOK Nordost engagiert sich in den Regionen für spezifische Versichertengruppen für spezifische

Mehr

Zur Durchführung von Plausibilitätsprüfungen am Beispiel Nordrhein

Zur Durchführung von Plausibilitätsprüfungen am Beispiel Nordrhein Zur Durchführung von Plausibilitätsprüfungen am Beispiel Nordrhein Inhalte des Vortrags 1. Struktur des 106 a SGB V/ zentrale Regelungen 2. Ablauf am Beispiel Nordrhein/ aktuelle Themen 3. Ausblick 4.

Mehr

Ambulant vor stationär? Erfahrungen aus Deutschland

Ambulant vor stationär? Erfahrungen aus Deutschland Ambulant vor stationär? Vortrag beim 4. Zürcher Forum für sforschung am 22. Juni 2017 Thesen 1. Ambulante und stationäre sind in Deutschland in hohem Ausmaß voneinander getrennt. 2. Ursachen sind in erster

Mehr

Strukturvertrag Rheuma ( 73a) für Brandenburg

Strukturvertrag Rheuma ( 73a) für Brandenburg Strukturvertrag Rheuma ( 73a) für Brandenburg Update und erste Erfahrungen Dr. med. Joachim-Michael Engel Internist - Rheumatologe Physikalische Therapie, Sozialmedizin Ärztlicher Direktor MVZ Epikur GbR

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft der medizinischberuflichen Rehabilitationseinrichtungen. Fachtagung und Mitgliederversammlung

Bundesarbeitsgemeinschaft der medizinischberuflichen Rehabilitationseinrichtungen. Fachtagung und Mitgliederversammlung Bundesarbeitsgemeinschaft der medizinischberuflichen Rehabilitationseinrichtungen Fachtagung und Mitgliederversammlung 26./27. November 2007 Hessisch-Oldendorf AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

Mehr

16. Herbsttagung. vom 16. bis 17. September 2016 in Berlin

16. Herbsttagung. vom 16. bis 17. September 2016 in Berlin 16. Herbsttagung vom 16. bis 17. September 2016 in Berlin 1 Würdevolles Sterben in Pflegeheimen und Krankenhäusern Herausforderungen nach Inkrafttreten des Hospiz- und Palliativgesetzes Rechtsanwältin

Mehr

Memorandum of Understanding

Memorandum of Understanding Memorandum of Understanding zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, den Kassenärztlichen Vereinigungen Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz,

Mehr

Weiterentwicklung der Palliativ- und Hospizversorgung Im Freistaat Sachsen

Weiterentwicklung der Palliativ- und Hospizversorgung Im Freistaat Sachsen Weiterentwicklung der Palliativ- und Hospizversorgung Im Freistaat Sachsen Rene Kellner Referent Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Sachsen 25. Runder Tisch Pflege am 19.9.2016

Mehr

Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in

Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka Geschäftsbereich Zulassung / Sicherstellung Tag der Neuapprobierten der Psychotherapeutenkammer NRW Dortmund,

Mehr

Strategien für eine gute gesundheitliche Versorgung älterer Menschen in Bremen

Strategien für eine gute gesundheitliche Versorgung älterer Menschen in Bremen Strategien für eine gute gesundheitliche Versorgung älterer Menschen in Bremen Dr. Hermann Schulte-Sasse Senator für Gesundheit Gliederung 1. Unsere Ziele 2. Stärken und Herausforderungen 3. Strategie

Mehr

1. Nachtrag. zur. Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen mit Wirkung für das Jahr 2015 vom zwischen

1. Nachtrag. zur. Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen mit Wirkung für das Jahr 2015 vom zwischen 1. Nachtrag zur Vereinbarung zur ärztlichen Vergütung in Thüringen vom 05.06.2015 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Landesverbänden der Krankenkassen - AOK PLUS Die Gesundheitskasse

Mehr

die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen

die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen ANLAGE 13 Vereinbarung über die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 35 des DMP-Vertrages Brustkrebs vom 09.04.2013 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und dem BKK-Landesverband

Mehr

Bremen, Seite 1

Bremen, Seite 1 Bremen, 09.06.2016 Seite 1 Klinikum Bremen Mitte 2009 Neuralgische Punkte im Schnittstellenmanagment Johann Ockenga Medizinische Klinik II Gastroenterologie, Hepatologie, Endokrinologie & Ernährungsmedizin

Mehr

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz TSVG)

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz TSVG) 16.08.2018 A. Vorbemerkung Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz TSVG) Der Gesetzentwurf und seine Ziele,

Mehr

Krankenhausplanung NRW eine Zwischenbilanz

Krankenhausplanung NRW eine Zwischenbilanz Krankenhausplanung NRW eine Zwischenbilanz Michael Süllwold vdek-landesvertretung NRW Ärztekammer Nordrhein Symposium am 03. September 2016 Rückblick: RWI Krankenhaus Rating Report 2011 die Krankenhaushäufigkeit

Mehr

Der Innovationsfonds als neues Finanzierungsinstrument zur Förderung neuer Versorgungsformen und von Versorgungsforschung

Der Innovationsfonds als neues Finanzierungsinstrument zur Förderung neuer Versorgungsformen und von Versorgungsforschung Fachkongress Gesundheit & Versorgung am 16. und 17. Juni 2015 in Leipzig Der Innovationsfonds als neues Finanzierungsinstrument zur Förderung neuer Versorgungsformen und von Versorgungsforschung Referent:

Mehr

Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka

Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Geschäftsbereich Zulassung / Sicherstellung Tag der Neuapprobierten der Psychotherapeutenkammer NRW Dortmund, Agenda Themenbereiche Die Kassenärztlichen Vereinigungen

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 -

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 - Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Uwe Schwarz, Holger Ansmann, Marco

Mehr

Einführung. Einführung

Einführung. Einführung Einführung Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen zur ambulanten medizinischen Versorgung, in denen Ärzte als Vertragsärzte oder als Angestellte

Mehr

2. Besteht eine regionale Über- oder Unterversorgung mit Hausärzten? 4. Bestehen Unterschiede zur Ärzteversorgung im Landesdurchschnitt?

2. Besteht eine regionale Über- oder Unterversorgung mit Hausärzten? 4. Bestehen Unterschiede zur Ärzteversorgung im Landesdurchschnitt? Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 928 24. 11. 2011 Kleine Anfrage des Abg. Felix Schreiner CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und

Mehr

Krankenhausplanung nach Qualitätsvorgaben - erste Erfahrungen

Krankenhausplanung nach Qualitätsvorgaben - erste Erfahrungen Krankenhausplanung nach Qualitätsvorgaben - erste Erfahrungen Rhein-Main-Zukunftskongress 26.02.2015 Dr. Daisy Hünefeld Vorstand St. FRANZISKUS-Stiftung Münster (www.st-franziskus-stiftung.de) Eckdaten

Mehr

Realität im Krankenhaus heute: frühzeitige/zu frühe Entlassung:

Realität im Krankenhaus heute: frühzeitige/zu frühe Entlassung: Alt, krank und auf dem Weg vom Krankenhaus nach Hause die Versorgung alter Patienten an der Schnittstelle stationär - ambulant Düsseldorf, 1.März 2008 (IQN) Seite 1 Seite 2 frühzeitige/zu frühe Entlassung:

Mehr

Hochschulambulanzen und KV-System:

Hochschulambulanzen und KV-System: Hochschulambulanzen und KV-System: Wie verträgt sich das? Frühjahrsforum der Deutschen Hochschulmedizin Berlin, 3. April 2014 Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Mehr

GKV-VSG: Neue Optionen für sektorenübergreifende Kooperationen?

GKV-VSG: Neue Optionen für sektorenübergreifende Kooperationen? GKV-VSG: Neue Optionen für sektorenübergreifende Kooperationen? Alexander Korthus Rechtsanwalt, LL.M. - Medizinrecht stv. Geschäftsführer der Rechtsabteilung der DKG Lehrbeauftragter der Hochschule für

Mehr

Das Hospiz- und Palliativgesetz

Das Hospiz- und Palliativgesetz v Das Hospiz- und Palliativgesetz Zentrale Neuerungen und praktische Auswirkungen in Niedersachsen Dr. Sven Schwabe 03.04.2017 1 Gliederung 1. Allgemeines zum HPG und zur Umsetzung 2. Ambulanter Bereich

Mehr

FACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG

FACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG FACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG NÜRNBERG, 08. FEBRUAR 2017 DR. DIETER GEIS, VORSTAND Gliederung Definition zentraler Begriffe Was ist hausärztliche

Mehr

Keine kranken Häuser

Keine kranken Häuser Keine kranken Häuser Transparenz und Qualität aus Sicht der Leistungserbringer Helmut Fricke Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellscha Vortrag im Rahmen der Fachtagung Qualität und Transparenz

Mehr

Fördermöglichkeiten für Ärzte in Ost und West

Fördermöglichkeiten für Ärzte in Ost und West Fördermöglichkeiten für Ärzte in Ost und West Dipl.-Med. Regina Feldmann Kassenärztliche Vereinigung Thüringen Bedarfsplanung regelt nach SGB V, Zulassungsverordnung und Bedarfsplanungsrichtlinie unter

Mehr

Arztzahlenentwicklung und Bedarfsplanung in der ambulanten rheumatologischen Versorgung

Arztzahlenentwicklung und Bedarfsplanung in der ambulanten rheumatologischen Versorgung Arztzahlenentwicklung und Bedarfsplanung in der ambulanten rheumatologischen Versorgung 9. Kongress des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen 16. Mai 2014 Arztzahlen und Bedarfsplanung in der rheumatologischen

Mehr

Vereinbarung. über die Definition von Standorten der Krankenhäuser und ihrer Ambulanzen. gemäß S 2a Abs. 1 KHG. dem GKV-Spitzenverband KdöR, Berlin

Vereinbarung. über die Definition von Standorten der Krankenhäuser und ihrer Ambulanzen. gemäß S 2a Abs. 1 KHG. dem GKV-Spitzenverband KdöR, Berlin Vereinbarung über die Definition von Standorten der Krankenhäuser und ihrer Ambulanzen gemäß S 2a Abs. 1 KHG zwischen dem GKV-Spitzenverband KdöR, Berlin und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.v.,

Mehr

Optionen Integrierter Versorgung nach dem GMG

Optionen Integrierter Versorgung nach dem GMG 14. Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Thoraxchirurgie Optionen Integrierter Versorgung nach dem GMG Berlin, den 2. Juni 2005 Harald Möhlmann Beauftragter des Vorstandes AOK Berlin Die Gesundheitskasse

Mehr

Erfahrungen mit einem Regionalen Budget für die Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik im Kreis Steinburg

Erfahrungen mit einem Regionalen Budget für die Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik im Kreis Steinburg Zentrum für Psychosoziale Medizin Psychiatrie Psychotherapie Psychosomatik Erfahrungen mit einem Regionalen Budget für die Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik im Kreis Steinburg Arno Deister

Mehr

Integrierende IT-Konzepte für die Integrierte Versorgung Branchen Lösung für Ärztenetze. 18. Netzkonferenz 2012 Berlin Dr. Clemens Spiekermann

Integrierende IT-Konzepte für die Integrierte Versorgung Branchen Lösung für Ärztenetze. 18. Netzkonferenz 2012 Berlin Dr. Clemens Spiekermann Integrierende IT-Konzepte für die Integrierte Versorgung Branchen Lösung für Ärztenetze 18. Netzkonferenz 2012 Berlin Dr. Clemens Spiekermann Der Patient steht im Mittelpunkt Effiziente Versorgung und

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Krankentransporte und Krankenfahrten Dezember 2016 Krankentransporte und Krankenfahrten Was Ärzte bei der Verordnung beachten sollten Das Verordnen von Fahrten zur ärztlichen

Mehr

Mustervertrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. für einen Kooperationsvertrag nach 119b Abs. 1 i.v.m. 87a Abs. 2 S. 3 Nr.

Mustervertrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. für einen Kooperationsvertrag nach 119b Abs. 1 i.v.m. 87a Abs. 2 S. 3 Nr. (Stand 2014) Mustervertrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für einen Kooperationsvertrag nach 119b Abs. 1 i.v.m. 87a Abs. 2 S. 3 Nr. 2 SGB V entsprechend der Vereinbarung nach 119b Abs. 2 SGB V

Mehr

Teil A: Vorschläge zum Referentenentwurf des GKV VSG

Teil A: Vorschläge zum Referentenentwurf des GKV VSG Berlin, 05.11.2014 Stellungnahme zum Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV Versorgungsstärkungsgesetz GKV VSG) Wir begrüßen die mit

Mehr

Kooperationsvertrag nach 119b Abs. 1 i.v.m. 87a Abs. 2 S. 3 Nr. 2 SGB V

Kooperationsvertrag nach 119b Abs. 1 i.v.m. 87a Abs. 2 S. 3 Nr. 2 SGB V 4. November 2014 Kooperationsvertrag nach 119b Abs. 1 i.v.m. 87a Abs. 2 S. 3 Nr. 2 SGB V entsprechend der Vereinbarung nach 119b Abs. 2 SGB V zur Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen

Mehr

Gesundheitlichen Versorgung im ländlichen Raum Probleme und mögliche Lösungen

Gesundheitlichen Versorgung im ländlichen Raum Probleme und mögliche Lösungen Deutscher Caritasverband e.v. Workshop Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum was ist zu tun? Frankfurt am Main, 19. April 2012 Gesundheitlichen Versorgung im ländlichen Raum Probleme und mögliche Lösungen

Mehr

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. - einerseits - und

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. - einerseits - und Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin - einerseits - und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin - andererseits - vereinbaren Folgendes: Artikel

Mehr

Mehr Spielraum für Kooperationsverträge

Mehr Spielraum für Kooperationsverträge 4. MSD Forum GesundheitsPARTNER 17. September 2014 Peter Kurt Josenhans AOK Bremen/Bremerhaven Kooperation im Gesundheitswesen > 300.000 Ergebnisse bei google.de Zusammenarbeit der Leistungserbringer Ärzte/Fachdisziplinen

Mehr

Heilmittelvereinbarung für das Jahr Richtgrößenvereinbarung für den Bereich der Heilmittel für das Jahr 2007

Heilmittelvereinbarung für das Jahr Richtgrößenvereinbarung für den Bereich der Heilmittel für das Jahr 2007 Heilmittelvereinbarung sowie Richtgrößenvereinbarung für den Bereich der Heilmittel gemäß 84 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und der/dem AOK Sachsen Die Gesundheitskasse. vertreten

Mehr