2. KVB-Versorgungskonferenz
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- Jesko Bayer
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1 2. KVB-Versorgungskonferenz 10. März 2015 Bericht über die vertragsärztliche ambulante Versorgung in Bayern Referent: Jochen Maurer, Leiter des Referats Strategische Versorgungsstrukturen und Sicherstellung
2 Inhalt Bedarfsplanung Grundlagen der Bedarfsplanung Regionale Gestaltungsmöglichkeiten: Teilung von Mittelbereichen Sicherstellung Notarztdienst Bereitschaftsdienst 2
3 Hintergründe zur Bedarfsplanung Was bedeutet Bedarfsplanung? Einschränkung des Grundrechts auf Freiheit der Berufsausübung Zugunsten des öffentlichen Interesses an einer flächendeckenden ärztlichen Versorgung gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland Beitrag zur Sicherung der finanziellen Stabilität und Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung Ziel der Bedarfsplanung im GKV-Versorgungsstrukturgesetz 2012 Mehr Flexibilität und stärkere Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten Umsetzung der neuen Bedarfsplanung in Bayern Bedarfsplanungsrichtlinie am in Kraft getreten Neuer Bedarfsplan zum in Kraft getreten 3
4 Was regelt die Bedarfsplanung? Welche Ärzte benötigt werden Einteilung der Ärzte in 23 Arztgruppen Wo Ärzte benötigt werden Definition von Planungsbereichen Wie viele Ärzte im Planungsbereich benötigt werden Verhältniszahl Wie viele Einwohner pro Arzt gelten als bedarfsgerechte Versorgung Modifikation Demographiefaktor: Je älter die Bevölkerung, desto höherer der Leistungsbedarf, desto höherer Bedarf an Ärzten Beispiel: Bedarfsplanungsarztgruppe Hausärzte Allgemeinärzte, hausärztliche Internisten, Praktische Ärzte Planungsbereiche: Mittelbereiche Allgemeine Verhältniszahl: Durch Demographiefaktor angepasste Verhältniszahl im Planungsbereich Bamberg: Naila:
5 Versorgungsgrad und Zulassungsmöglichkeiten Der Versorgungsgrad stellt die aktuelle Versorgungssituation im Planungsbereich dar. Versorgungsgrad = 100% ausgewogenes Verhältnis zwischen Ärzten und Einwohnern Versorgungsgrad unter 50 % (Fachärzte) bzw. unter 75 % (Hausärzte) Unterversorgung ist anzunehmen Versorgungsgrad über 110 % Überversorgung: Planungsbereich für weitere Zulassungen gesperrt Niederlassung nur im Rahmen von Praxisnachbesetzungen möglich Die zukünftige Entwicklung der Versorgungssituation wird bei der Prüfung auf drohende Unterversorgung ermittelt. 5
6 Versorgungsebenen der Bedarfsplanung Hausärztliche Versorgung Allgemeine Fachärztliche Versorgung Fachärztliche Versorgung Spezialisierte Fachärztliche Versorgung* Gesonderte Fachärztliche Versorgung Mittelbereiche Kreise (Typisiert nach Mitversorgung in fünf Kreistypen) Raumordnungsregionen (18 in Bayern) KV-Region Allgemeinärzte Allgemeinärzte Praktische Ärzte Praktische Ärzte Hausärztliche Hausärztliche Internisten Internisten Kinder- u. Jugendärzte Augenärzte Chirurgen Frauenärzte HNO-Ärzte Hautärzte Nervenärzte Orthopäden Urologen Psychotherapeuten Anästhesisten Radiologen Fachinternisten Kinder- und Jugendpsychiater Physikalische- und Reha-Mediziner Nuklearmediziner Strahlentherapeuten Neurochirurgen Humangenetiker Laborärzte Pathologen Transfusionsmediziner *nach 13 Bedarfsplanungs-Richtline 116b SGB V ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) 6
7 Inhalt Bedarfsplanung Grundlagen der Bedarfsplanung Regionale Gestaltungsmöglichkeiten: Teilung von Mittelbereichen Sicherstellung Notarztdienst Bereitschaftsdienst 7
8 Regionale Gestaltungsmöglichkeiten Bedarfsplanungsrichtlinie ist mit bundesweit gültigen Vorgaben weiterhin maßgeblich Abweichungen von der Richtlinie möglich Regionale Besonderheiten (Morbidität; Bevölkerungsstruktur) Aus Gründen der Versorgung notwendig Einvernehmen mit den Krankenkassen Widerspruchsfreie, rechtssichere Darlegung und Begründung im Bedarfsplan In Bayern bestehen regionale Besonderheiten, die eine Anpassung der Bedarfsplanung notwendig machen Schwerpunkt zunächst auf hausärztlichem Versorgungsbereich Zusätzliche Analyse der fachärztlichen Versorgungsebenen erforderlich 8
9 Regionale Gestaltungsmöglichkeiten Teilung von Mittelbereichen Abweichungen von den Bundesvorgaben in Bayern Mittelbereiche in Bayern in Größe und Ausdehnung zum Teil sehr unterschiedlich Teilung einzelner Mittelbereiche in kleinere Planungsbereiche notwendig Ziele bei der Teilung von Mittelbereichen Hausärztliche Versorgungsebene wohnortnäher beplanen Verhinderung einer Abwanderung von ländlich niedergelassenen Hausärzten in städtische Gebiete Vorgehen Erarbeitung von Teilungsvorschlägen auf Basis eines einheitlichen statistischen Modells Abstimmung der Teilungsvorschläge mit dem zuständigen Planungsverband Herstellung des Einvernehmens mit den Krankenkassen 9
10 Teilung Mittelbereiche: Aktueller Stand Fortlaufender Prozess seit Juni 2013 unter Einbindung der Krankenkassen und Regionalen Planungsverbände Aktueller Stand: Mit Fortschreibung des Bedarfsplans im Juni 2014 sind insgesamt 15 Mittelbereiche geteilt. Die KVB strebt die weitere Teilung von Mittelbereichen mit einer Ausdehnung von > 30 km an. Die KV Bayerns betrachtet die Bedarfsplanung als einen fortlaufenden Anpassungsund Optimierungsprozess STA oe,sl Bedarfsplan Bedarfsplan Bedarfsplan
11 Inhalt Bedarfsplanung Sicherstellung Prüfung auf (drohende) Unterversorgung Rechtliche Grundlagen Aktueller Stand zur (drohenden) Unterversorgung in Bayern Sicherstellungsrichtlinie der KVB Notarztdienst Bereitschaftsdienst 11
12 Versorgungssituation in Bayern Neuauflage Versorgungsatlas Die Versorgungsatlanten enthalten umfassende Informationen zur Versorgungssituation in Bayern und sind ab sofort für alle Bedarfsplanungsarztgruppen verfügbar: Inhalte und Schwerpunkte Gesamtzahl der Ärzte und Psychotherapeuten je Planungsbereich Kleinräumige Verteilung der Ärzte und Psychotherapeuten auf die Einwohner Altersstruktur der Ärzte und Psychotherapeuten Aufteilung der Ärzte und Psychotherapeuten nach Geschlecht 12
13 Prozess zur Feststellung von (drohender) Unterversorgung Halbjährliche Prüfung nach Aktualisierung der Planungsblätter (Bedarfsplanung Teil 3) Vorliegen eines Anhalts auf (drohende) Unterversorgung ( 29 Bedarfsplanungsrichtlinie) Unterversorgung ist anzunehmen wenn: Versorgungsgrad < 75% Hausärzte / Versorgungsgrad < 50% Fachärzte Drohende Unterversorgung ist anzunehmen wenn: simulierter Versorgungsgrad < 75% Hausärzte / simulierter Versorgungsgrad < 50% Fachärzte Gemeinsame Prüfung von KV und Krankenkassen ( 30 Bedarfsplanungsrichtlinie) Prüfung von (drohender) Unterversorgung und Feststellung durch den Landesausschuss ( 33 Bedarfsplanungsrichtlinie) 13
14 Elemente der gemeinsamen Prüfung In die Prüfung auf Unterversorgung / drohende Unterversorgung fließen ein Versorgungssituation Aktualisierte Versorgungsgrade offene Anträge bei den Zulassungsausschüssen (drohende) Altersbetrachtung und Nachbesetzungswahrscheinlichkeit Unterversorgung Versorgungsentwicklung Simulierter Versorgungsgrad Detailprüfkriterien nach 31 Bedarfsplanungs-Richtlinie Tätigkeitsgebiet (Arztsitze vorhanden) Einwohnerstruktur Leistungsfähigkeit (Fallzahlen) Altersstruktur der Ärzte Ort der Inanspruchnahme (Patientenströme) Praxisstruktur 14
15 Inhalt Bedarfsplanung Sicherstellung Feststellungen von (drohender) Unterversorgung Aktueller Stand zur (drohenden) Unterversorgung in Bayern Sicherstellungsrichtlinie der KVB Notarztdienst Bereitschaftsdienst 15
16 (Drohende) Unterversorgung in Bayern Hausärzte Stand: Unterversorgung: Feuchtwangen Schweinfurt Nord Ansbach Nord Drohende Unterversorgung: Selb Vilsbiburg Wassertrüdingen Dinkelsbühl Ingolstadt Süd 155 Planungsbereiche orientiert an Mittelbereichen 16
17 (Drohende) Unterversorgung in Bayern Fachärzte Stand: Unterversorgung Hautärzte HNO-Ärzte HNO-Ärzte KJP LK Haßberge LK Haßberge LK Wunsiedel ROR Oberpfalz Nord Drohende Unterversorgung Augenärzte Hautärzte Urologen KJP LK Kronach LK Neustadt / Bad Windsheim LK Bad Kissingen ROR Oberland 18 Planungsbereiche Raumordnungsregionen 79 Planungsbereiche Stadt-/Landkreise/ Kreisregionen 17
18 Inhalt Bedarfsplanung Sicherstellung Feststellungen von (drohender) Unterversorgung Aktueller Stand zur (drohenden) Unterversorgung in Bayern Strukturfonds / Sicherstellungsrichtlinie der KVB Notarztdienst Bereitschaftsdienst 18
19 Strukturfonds / Sicherstellungsrichtlinie Einrichtung eines Strukturfonds in Bayern nach 105 Abs. 1a SGB V zum Januar 2014 Voraussetzung: Beschluss des Landesausschusses auf (drohende) Unterversorgung Finanzierung erfolgt paritätisch durch Krankenkassen und KVB Sicherstellungsrichtlinie der KVB Definiert finanzielle Fördermaßnahmen für (drohend) unterversorgte Planungsbereiche Bisher investiertes Fördervolumen: ,00 Euro* Erfolge 2014: Förderung von 14 Niederlassungen; einer Zweigpraxen und vier Anstellungen Beseitigung von Unterversorgung in einem Planungsbereich Abwendung von drohender Unterversorgung in fünf Planungsbereichen * Stand:
20 Fördermaßnahmen der Sicherstellungsrichtlinie der KVB Weiterbildung FÄ Ausbildung PT Hausärztliche Versorgungsassistentin Praxisfortführung über 63. LJ Niederlassung KVB Fördermaßnahmen Zweigpraxis Anstellung Arzt/PT Mit zunehmend andauerndem Status (drohende) Unterversorgung künftig auch weitere Sicherstellungsmaßnahmen denkbar, u.a. weitere honorarwirksame Maßnahmen (z.b. Sicherstellungszuschläge) Eigeneinrichtungen der KVB Zulassungssperren in regelversorgten Gebieten 20
21 Anhebung der Fördersummen Erhöhung der Anreize, um Ärzte insbesondere für schlecht versorgte ländliche Gebiete Bayerns zu gewinnen. Niederlassungsförderung durch KVB in unterversorgten Gebieten bis zu Euro für Haus- und Fachärzte bis zu Euro für Vertragspsychotherapeuten Auch die Zuschüsse zur Errichtung von Filialen in unterversorgten Gebieten wurden erhöht. Doppelförderung durch KVB und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ist nun möglich bei der Niederlassung eines Vertragsarztes in einem unterversorgten Planungsbereich in einer Gemeinde mit weniger als Einwohnern Fördersumme von insgesamt bis zu Euro möglich 21
22 Inhalt Bedarfsplanung Sicherstellung Notarztdienst Bereitschaftsdienst 22
23 Grundlagen & Herausforderungen im Notarztdienst Grundlagen, Rolle der KVB Zuweisung des Sicherstellungsauftrages an die KVB (Art. 14, BayRDG) Benutzungsentgelte für Mitwirkung von Ärzten (Art. 35, BayRDG) Qualitätsmanagement (Art. 45, Bay RDG) Dienstplanung Abrechnung gesetzlich versicherter Patienten über emdoc Herausforderung Sicherstellung der Notfallversorgung/Besetzung aller Dienste auch im ländlichen Raum Etablierung einer gerechten Vergütung. (Verhältnis Einsatzvergütung/Grundvergütung) 23
24 Neues Vergütungsmodell Ziel: Bessere Vergütung der ländlichen Regionen mit wenigen Einsätzen Garantierte Grundvergütung: Einteilung der Standorte nach durchschnittlichem Einsatzaufkommen Je weniger Einsätze, desto mehr Grundvergütung / Stunde Leistungsbezogene Einsatzvergütung Pauschale Vergütung je Patient; bei mehreren Patienten in einem Einsatzgeschehen erfolgt eine gestaffelte Vergütung Zuschlag bei einer Einsatzdauer von > 120 Minuten Zuschlag für Dienststunden in der Nacht sowie an Samstag/Sonntag/Feiertag ca. 75% der Standorte profitieren; insbesondere in ländlichen Gebieten Verlustbegrenzung auf max. 15% im Quartal 1/2015 und 2/2015 Zweit- und Außenarzteinsätze werden rückwirkend um 20 Euro / Einsatz auf 90 Euro erhöht Folgequartale werden mit den Kostenträgern verhandelt 24
25 Aktuelle Entwicklungen im Notarztdienst Umstellung von Berechtigung auf Ermächtigung Kein finanzieller Aufwand für bereits tätige Notärzte, da finanzielle Unterstützung durch KVB und Krankenkassen Einrichtung eines neuen Zulassungsausschusses für Ermächtigungsverfahren Sonderförderprogramm Digitalfunk Freistaat Bayern bezuschusst Erstbeschaffung der Digitalfunkgeräte KVB bringt die Förderung übersteigender Kosten in die Verhandlungen mit den Kostenträgern ein Notfallsanitätergesetz Das Gesetz regelt nicht die Umsetzung / Durchführung von Maßnahmen im Einsatz Derzeit finden noch Abstimmungsgespräche zur Umsetzung des Gesetzes statt 25
26 Inhalt Bedarfsplanung Sicherstellung Notarztdienst Bereitschaftsdienst 26
27 Grundlagen & Herausforderungen im Bereitschaftsdienst Grundlagen Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu sprechstundenfreien Zeiten Verpflichtende Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst für Vertragsärzte (Ausnahmen in der Bereitschaftsdienstordnung geregelt) Aufgabe des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes ist es, die unaufschiebbare ambulante vertragsärztliche Versorgung der Patienten durch die erforderlichen Untersuchungen, Behandlungen und Beratungen bis zur nächstmöglichen regulären ambulanten oder stationären Behandlung, sicherzustellen Herausforderungen Demographischer Wandel der Bevölkerung und die damit verstärkte Inanspruchnahme Steigendes Alter niedergelassener Ärzte und sinkende Zahl der Ärzte im ländlichen Bereich Einer der ersten Schritte zur Entlastung der Ärzte war die im April 2013 in Kraft getretene Bereitschaftsdienstordnung der KVB 27
28 Bereitschaftsdienstgruppen im allg. ärztlichen Bereitschaftsdienst Derzeit laufende Umorganisationen: 30 Gruppen < 15 TN Anzahl Gruppen Jun 12 Jan 13 Jan 14 Jan 15* Ziel Dez 15 weiße Gruppen < rote Gruppen grüne Gruppen >= GESAMT * Stand
29 Januar 2013 Januar
30 Weiterentwicklung im Bereitschaftsdienst Ziele der KVB Entlastung der Vertragsärzte, bzw. der Dienstverpflichteten Steigerung der Attraktivität des organisierten Bereitschaftsdienstes Erhöhung der Sicherheit während der Bereitschaftsdienste Weitere Maßnahmen Trennung der Sitz- und Fahrdienste Etablierung von insgesamt 110 Bereitschaftspraxen in Bayern (52 bestehen bereits; 58 müssen noch eingerichtet werden) Implementierung eines Poolärztesystem, mit dem Ziel die Vertragsärzte durch freiwillige Teilnehmer am Bereitschaftsdienst zu entlasten 30
31 Fazit Die KVB steht zu ihrem Sicherstellungsauftrag Gestaltung der Versorgungssituation Prospektive Analyse der Versorgungslandschaft weitere Regionalisierung der Bedarfsplanung Reform der Vergütungssystematik im Notarztdienst Bereitschaftsdienstreform Gezielte Förderung Fördergelder werden zur Verfügung gestellt Fördermaßnahmen werden gezielt auf die betroffenen Planungsbereiche ausgerichtet Die KVB ist an enge gesetzliche Vorgaben gebunden SGB V Zulassungsverordnung Ärzte Bedarfsplanungsrichtlinie 31
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