Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss
|
|
- Til Busch
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender des G-BA Vortrag im Rahmen der 13. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen 09. November 2012 in Berlin Seite 1 Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den G-BA 09. November 2012 Josef Hecken
2 Gesetzliche Grundlage Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG): Der Gesetzgeber hat den G-BA beauftragt, das Nähere zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung in einer Richtlinie zu regeln. Die bisherige Regelung der ambulanten Behandlung im Krankenhaus in 116b SGB V wird durch die ambulante spezialfachärztliche Versorgung ersetzt. Unter selben Anforderungen sollen künftig schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen sowie hochspezialisierte Leistungen gleichermaßen erbracht werden können durch an vertragsärztlicher Versorgung teilnehmende Leistungserbringer, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Krankenhäuser Seite 2 Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den G-BA 09. November 2012 Josef Hecken
3 Was passiert in der Zwischenzeit? Die bisherige Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach 116b (alt) SGB V gilt zunächst für bereits erteilte Bestimmungen für die ambulante Behandlung im Krankenhaus weiter fort. Seit dem 1. Januar 2012 können keine Neuanträge mehr bei den zuständigen Landesbehörden beschieden werden. Von den zuständigen Landesbehörden vor dem 1. Januar 2012 erteilte Bestimmungen zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus gelten bis zu deren Aufhebung durch die Landesbehörden weiter. Regelungen sind spätestens zwei Jahre, nachdem der G-BA für die jeweilige Erkrankung oder hochspezialisierte Leistung das Nähere zur spezialfachärztlichen Versorgung in einer Richtlinie geregelt hat, aufzuheben. Seite 3 Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den G-BA 09. November 2012 Josef Hecken
4 Was passiert nach der Neufassung der Richtlinie? Leistungserbringer, die an ASV teilnehmen wollen, können dies gegenüber dem erweiterten Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ihres Bundeslandes anzeigen. Der Anzeige sind Belege dafür beizufügen, dass Leistungserbringer gesetzlichen und in der Richtlinie geregelten Voraussetzungen erfüllt. Zwei Monaten nach Eingang der Anzeige des Leistungserbringers ist dieser zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung berechtigt, es sei denn, der Landesausschuss teilt ihm innerhalb dieser Frist mit, dass er die Anforderungen und Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt. Seite 4 Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den G-BA 09. November 2012 Josef Hecken
5 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b Problem der Konkretisierung: Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung und schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen / interdisziplinäre Zusammenarbeit Was muss der G-BA leisten? Richtlinie bis zum 31. Dezember 2012: nähere Regelungen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung: Konkretisierung der Erkrankungen nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten. Bestimmung allgemeiner Tatbestände für Leistungen, die sowohl ambulant spezialfachärztlich als auch teilstationär oder stationär erbracht werden können, für Krankenhäuser, die an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung teilnehmen. Sächliche und personelle Anforderungen an die ambulante spezialfachärztliche Leistungserbringung sowie sonstige Anforderungen an die Qualitätssicherung. Nähere Regelungen für schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen. Hier setzt die ambulante spezialfachärztliche Versorgung die Überweisung durch einen Vertragsarzt voraus. Für seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen sowie hochspezialisierte Leistungen: wann die ambulante spezialfachärztliche Leistungserbringung die Überweisung durch den behandelnden Arzt voraussetzt. Für die Versorgung von Patienten mit schweren Verlaufsformen onkologischer Erkrankungen: Regelungen für die Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung. Seite 5 Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den G-BA 09. November 2012 Josef Hecken
6 ASV und Bedarfsplanung: Was muss der G-BA leisten? 1. Einheitliche Verhältniszahlen für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad in der vertragsärztlichen Versorgung; 2. Maßstäbe für eine ausgewogene hausärztliche und fachärztliche Versorgungsstruktur mit Regelungen, mit denen bei der Berechnung des Versorgungsgrades a) die von Ärzten erbrachten spezialfachärztlichen Leistungen nach 116b berücksichtigt werden, b) die durch Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte berücksichtigt werden; 3. Vorgaben für ausnahmsweise Besetzung zusätzlicher Vertragsarztsitze, um lokalen oder qualifikationsbezogenen Versorgungsbedarf zu decken; 4. Allgemeine Voraussetzungen, nach denen die Landesausschüsse zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf in nicht unterversorgten Planungsbereichen feststellen können ( 100); 5. Ausnahmeregelungen für die Zulassung in einem Planungsbereich mit Zulassungsbeschränkungen; 6. Regelungen für die Anstellung von Ärzten bei einem Vertragsarzt. Seite 6 Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den G-BA 09. November 2012 Josef Hecken
7 Aktuelle Handlungsfelder Herausforderung und Chancen der Abgrenzung Doppelte Eingrenzung besonders schwerer Erkrankungen mit besonders schweren Behandlungsverläufen führt in manchen Bereichen zu schwierigen Abgrenzungsprozessen. Sachgerechte Anwendungen können Beteiligten auch Ängste und Befürchtungen nehmen, die häufig die politischen Diskussionen beeinflusst und auch manchmal sogar gebremst haben. Legitime Interessen der niedergelassenen Ärzte oder der Krankenhäuser dürfen nicht beeinträchtigt werden Erste Schritte: Bereich onkologischer Erkrankungen als Lackmustest für funktionierende, organisierte und klar strukturierte sektorenübergreifende Zusammenarbeit. Seite 7 Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den G-BA 09. November 2012 Josef Hecken
Der erweiterte Landesausschuss: Aufgaben und Rolle. Prof. Dr. jur. Volker Wahrendorf Vorsitzender erweiterter Landesausschuss Nordrhein
Der erweiterte Landesausschuss: Aufgaben und Rolle Prof. Dr. jur. Volker Wahrendorf Vorsitzender erweiterter Landesausschuss Rechtliche Grundlagen Neufassung des 116b SGB V seit dem 1.1.2012 G-BA Richtlinie
MehrJosef Hecken Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses
Die sektorenübergreifende ambulante spezialfachärztliche Versorgung, eine Chance für mehr Qualität und Nachhaltigkeit in der Versorgung von schweren Verlaufsformen rheumatischer Erkrankungen? aus Sicht
Mehr116b SGB V: Ein neuer Versorgungssektor entsteht
116b SGB V: Ein neuer Versorgungssektor entsteht Cognomed-Focus: 116b Ambulante spezialfachärztliche Versorgung vor dem Start Droht ein neuer Verteilungskampf zwischen Klinik und Praxis? Berlin, 26.6.2013
MehrErweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Westfalen-Lippe
Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Westfalen-Lippe Merkblatt zum Anzeigeformular 1. Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) Nach 116 b
MehrM e r k b l a t t. I. Allgemeiner Überblick über die Rechtsgrundlagen der 2 Berechtigung zur Teilnahme an der spezialfachärztlichen Versorgung
M e r k b l a t t für an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte* und gemäß 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser, die an der spezialfachärztlichen Versorgung gemäß 116b SGB V teilnehmen wollen
MehrTragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Zulassungsfähige Arztgruppen
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Zulassungsfähige Arztgruppen Vom 20. Dezember 2007 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen
MehrErweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Nordrhein
Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Nordrhein Merkblatt zum Anzeigeformular Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung 1. Teilnahme an der ambulanten
MehrM e r k b l a t t. I. Allgemeiner Überblick über die Rechtsgrundlagen der Berechtigung zur Teilnahme an der spezialfachärztlichen Versorgung 2
M e r k b l a t t für den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer und gemäß 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser, die an der spezialfachärztlichen Versorgung gemäß 116b SGB
MehrAmbulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - eine ordnungspolitische Einordnung
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - eine ordnungspolitische Einordnung MDK/SEG 4 Jahrestagung 2019 Strukturen schaffen, Schnittstellen gestalten Stuttgart, 29.01.2019 Dr. Mechtild Schmedders
MehrStand und Perspektiven der spezialfachärztlichen. Deutschland
Stand und Perspektiven der spezialfachärztlichen Versorgung in Deutschland Saale-Klinik Kongress zur Integrierten Versorgung in Deutschland Halle, 5. September 2013 Klaus Böttcher Hauptabteilungsleiter
MehrCarus Consilium Sachsen am 2. März GKV-Versorgungsstrukturgesetz bundesdeutscher Rahmen für länderspezifische Umsetzung?
Carus Consilium Sachsen am 2. März 2012 GKV-Versorgungsstrukturgesetz bundesdeutscher Rahmen für länderspezifische Umsetzung? Spannungsfeld Kompetenzen Bund - Länder Selbstverwaltung Regionale Ebene/Länder
MehrDie Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär -
Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär - Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft 15. April 2015 Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin
MehrSektorübergreifende Versorgung: Sind kleine Schritte schneller als die große Politik?
Sektorübergreifende Versorgung: Sind kleine Schritte schneller als die große Politik? Neujahrsforum der vdek-landesvertretung Sachsen am 13. Januar 2012 Dr. Max Kaplan Vizepräsident der Bundesärztekammer
MehrRichtlinie des GKV-Spitzenverbands. zur Umsetzung des Datenaustauschs nach 295 Abs. 1b SGB V
Richtlinie des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin zur Umsetzung des Datenaustauschs nach 295 Abs. 1b SGB V für Krankenhäuser, die an der ambulanten Behandlung
MehrFrankfurt a.m., 14. Mai 2014
Gesundheitspolitischen Forum des Fördervereins für ärztliche Fortbildung e.v. in Zusammenarbeit mit der KV Hessen, der LÄK Hessen und der AG Zukunft im Gesundheitswesen Frankfurt a.m., 14. Mai 2014 Ambulante
MehrÜberblick über die für Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken relevanten Inhalte des GKV-VStG
Überblick über die für Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken relevanten Inhalte des GKV-VStG Leistungen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen ( 2 SGB V) Bei Vorliegen einer lebensbedrohlichen Krankheit
MehrKasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel
Kasper & Kollegen Rechtsanwälte Kassel Wolfsschlucht 18A 34117 Kassel Telefon: 0561/20865900 Telefax: 0561/20856909 www.rae-med.de Versorgungsstärkungsgesetz - Auswirkungen auf die ambulanten und stationären
MehrStatus quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Die ASV aus Sicht der KVB
Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Stephan Spring, Geschäftsführer Einführung ASV - Ziele des Gesetzgebers Reibungsloseres Ineinandergreifen von stationärer
MehrSektorenübergreifende Kooperation in der ASV aus Sicht der Krankenhäuser
Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Sektorenübergreifende Kooperation in der ASV aus Sicht der Krankenhäuser München, 3. Dezember 2014 Einleitung Teambildung
MehrWas wird das für 2011 angekündigte Versorgungsgesetz den MVZ bringen?
Was wird das für 2011 angekündigte Versorgungsgesetz den MVZ bringen? Zukunft der Medizinischen Versorgungszentren Bundestagsdrucksache 17/3131 vom 1.10.2010 Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine
MehrAmbulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) vor dem Start. 36. Deutscher Krankenhaustag
(ASV) vor dem Start 36. Deutscher Krankenhaustag Düsseldorf 21. November 2013 Dr. Regina Klakow-Franck, M. A. Unparteiisches Mitglied Gliederung I. Status quo auf Basis der ABK-RL II. GKV-VStG: Neufassung
Mehr116 b SGB V neue Fassung
Sektorenübergreifende medizinische Versorgung 116 b SGB V neue Fassung Claudia Holzner Rechtsanwältin, LL.M. DRESDEN INTERNATIONAL UNIVERSITY (DIU) 25.Oktober 2013 Folie 1 Historische Entwicklung der Norm
MehrMüssen wir 116 b neu denken?
Müssen wir 116 b neu denken? Zukunft der Patientenversorgung Gesetzliche Herausforderungen und Best Practice in den Krankenhäusern 19. VKD/VDGH-Führungskräfteseminar Thomas Kruse Prokurist und Leiter der
MehrTranslationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie. Berlin, Bernhard Egger GKV-Spitzenverband
Translationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie Berlin, 30.11.2016 Bernhard Egger GKV-Spitzenverband 2 Abs. (1) Satz 3 SGB V Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem anerkannten
MehrStatus quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
Status quo, Probleme und Perspektiven der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung - Die Gesundheitskasse Die ASV aus der Sicht der München, den 03. Dezember 2014 - Die Gesundheitskasse Ambulante spezialfachärztliche
MehrAmbulante spezialfachärztliche Versorgung. Stand: Juni 2016 Referat Strategische Versorgungsstrukturen & Sicherstellung
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Stand: Juni 2016 Referat Strategische Versorgungsstrukturen & Sicherstellung Agenda Rahmenbedingungen in der ASV Umsetzung der ASV in einer ASV-Richtlinie des
MehrStart in ein neues Versorgungskonzept
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) Start in ein neues Versorgungskonzept KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG NIEDERSACHSEN ASV: Start für ein neues Versorgungskonzept Am 1. April 2014 startet ein
MehrKooperation statt ruinöser Konkurrenz
Kooperation statt ruinöser Konkurrenz Ärztliche Positionen zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus nach 116 b SGB V Mitgliederversammlung der Kreisstelle Essen der Ärztekammer Nordrhein 15.09.2010 Entwicklung
MehrLeuchtturmsymposium zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
Leuchtturmsymposium zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung 16. Oktober 2013 Rahmen der ASV / Vorgaben des G-BA Renate Höchstetter Abteilung Qualitätssicherung und sektorenübergreifende Versorgungskonzepte
MehrWie man die Gesundheitsversorgung in Deutschland verbessert
Sektorübergreifende Versorgung aus Sicht der Bayerischen Landesärztekammer Ein Jahr nach der Bundestagswahl Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer 14./15. November 2014 Ingolstadt Weiden Landshut
MehrAmbulante spezialärztliche Versorgung: Gegenüberstellung Arbeitsentwurf GKV-VSG mit mit Gutachten Ambulante Onkologie
Ambulante spezialärztliche Versorgung: Gegenüberstellung mit mit 1 Gegenstandsbereich Gegenstandsbereich 6 Onkologische Erkrankungen als eine Form der Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen 6
MehrDie Bewertung des VStGs aus der Sicht der neuen Versorgungsformen
Die Bewertung des VStGs aus der Sicht der neuen sformen Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c. Oberender Forschungsstelle für Sozialrecht und Gesundheitsökonomie Universität Bayreuth Halle (Saale), 05. September 2013
MehrAufhebung der Einschränkung auf schwere Verlaufsformen Anpassungsbedarf für den G-BA?
Aufhebung der Einschränkung auf schwere Verlaufsformen Anpassungsbedarf für den G-BA? 16. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen Berlin 13. November 2015 Dr. Regina Klakow-Franck, M. A. Unparteiisches
MehrKooperationen innerhalb der ASV aus Sicht der Krankenhäuser
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) Status Quo, Probleme und Perspektiven am 01.10.2014 in Düsseldorf (Haus der Ärzteschaft) Kooperationen innerhalb der ASV aus Sicht der Krankenhäuser
MehrAmbulante spezialfachärztliche Versorgung: Neue Möglichkeiten der intersektoralen Kooperation in Darmkrebszentren
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung: Neue Möglichkeiten der intersektoralen Kooperation in Darmkrebszentren 6. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Darmkrebszentren e.v. (addz) München
MehrWettbewerbsbedingungen an der Sektorengrenze zwischen ambulant und stationär
SACHVERSTÄNDIGENRAT zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Wettbewerbsbedingungen an der Sektorengrenze zwischen ambulant und stationär Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Universität Bielefeld Berlin,
MehrÖffnung der Krankenhäuser für die ambulante onkologische Versorgung. Worum geht es im GMG?
Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante onkologische Versorgung Worum geht es im GMG? Ziele des GMG: Finanzierungsziele/Strukturziele Effizienz- und Qualitätsziele Neudefinition von Schnittstellen:
MehrAktuelle Rechtsfragen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
38. Deutscher Krankenhaustag am 18.11.2015 in Düsseldorf Aktuelle Rechtsfragen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Rechtsanwalt Andreas Wagener Stv. Hauptgeschäftsführer Deutsche Krankenhausgesellschaft
MehrRechtssymposium des Gemeinsamen Bundesausschusses 29. April 2015 Berlin
Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) Rechtssymposium des Gemeinsamen Bundesausschusses 29. April 2015 Berlin 22/04/15 Prof. H-D. Gottlieb 1 Erfahrungsbericht aus einem erweiterten Landesausschuss
MehrVerteilungsgerechtigkeit in der ambulanten Versorgung in unterschiedlich strukturierten Regionen
79. Ordentlicher Medizinischer Fakultätentag Mainz 2018 Verteilungsgerechtigkeit in der ambulanten Versorgung in unterschiedlich strukturierten Regionen Mainz 31. Mai 2018 Thomas Uhlemann, GKV-Spitzenverband
MehrRegionalkonferenz. Medizinische Versorgung im Landkreis Nordsachsen. 17. Oktober 2012
Regionalkonferenz Medizinische Versorgung im Landkreis Nordsachsen 17. Oktober 2012 Aktuelle Situation der ambulanten medizinischen Versorgung im Landkreis Nordsachsen Auswirkungen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes?
MehrKrankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) Fax: (06131)
Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v. 55116 Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) 28695-0 Fax: (06131) 28695-95 www.kgrp.de RUNDSCHREIBEN Lfd. Nummer 426/13 AZ 100 We/mu. Mainz, den 25.11.2013 Neue
MehrGesundheitspolitik nach der Wahl
Gesundheitspolitik nach der Wahl Herausforderung: Neubestimmung der Versorgungsstrukturen Prof. Dr. Christoph Straub Vorstandsvorsitzender der BARMER 12.09.2017 Prof. Dr. Christoph Straub Seite 1 Überwindung
MehrVeränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG
Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG Rolf Hufenbach 11.11.2004 V/VS2 1 - Teilnehmer und Teilnahmeformen - Versorgungsformen - Position der KVN zur sektorübergreifenden Versorgung 11.11.2004
MehrAmbulante spezialfachärztliche Versorgung nach 116b SGB V neue Wege gehen?
SEKTORENÜBERGREIFENDE VERSORGUNG Ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach 116b SGB V neue Wege gehen? von RA, FA für MedR, Wirtschaftsmediator Dr. Tobias Scholl-Eickmann und RAin Dr. Christina Thissen,
MehrIntegrierte Versorgung an der ambulant-stationären Schnittstelle
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Integrierte Versorgung an der ambulant-stationären Schnittstelle Prof. Dr. Eberhard Wille, Emeritus Universität Mannheim Regionalkonferenz
MehrGrenzen überwinden: Die Schnittstelle ambulant/stationär
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Grenzen überwinden: Die Schnittstelle ambulant/stationär Prof. Dr. Eberhard Wille, Emeritus Universität Mannheim Symposium 2018
MehrEntwurf zur Neuordnung der ambulanten Onkologie
Entwurf zur Neuordnung der ambulanten Onkologie DKK2012 Schwerpunkt: Neuordnung der ambulanten Onkologie Berlin, 22. Februar 2012 Dr. rer. medic. Rebecca Jahn Alfried Krupp von Bohlen und Halbach- Stiftungslehrstuhl
MehrDer Innovationsfonds als neues Finanzierungsinstrument zur Förderung neuer Versorgungsformen und von Versorgungsforschung
Fachkongress Gesundheit & Versorgung am 16. und 17. Juni 2015 in Leipzig Der Innovationsfonds als neues Finanzierungsinstrument zur Förderung neuer Versorgungsformen und von Versorgungsforschung Referent:
Mehrhrungskräfteseminar in Berlin
19. VKD/VDGH-Führungskr hrungskräfteseminar am 1. März M 2012 in Berlin Das Versorgungsstrukturgesetz Ausblick auf die weitere Gesetzgebung 1 1. Ziele: Versorgungsstrukturgesetz - AMNOG, GKV-FinG: 2010;
MehrRahmenbedingungen von
Rahmenbedingungen von Psychotherapie im Kontext Krankenkassen Johannes Schopohl Systemisch auf Rezept Berlin 25. November 2017 Übersicht neue Behandlungsmethoden in der GKV fachliche Voraussetzungen für
Mehrin Kraft getreten am neu gefasst am Präambel
Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen zur Verwendung der Mittel aus dem Strukturfonds nach 105 Abs. 1a SGB V (Strukturfonds-Richtlinie) in Kraft getreten am 01.04.2014 neu gefasst am
MehrAmbulante spezialfachärztliche Versorgung Chance für elektronische Vernetzung
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Chance für elektronische Vernetzung Sonja Froschauer Bundesverband ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.v. 14. April 2015 Inhalt Eckpunkte der ASV Der Weg
MehrÄnderungsanzeige zurück an:
Änderungsanzeige zurück an: Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für den Bereich Westfalen-Lippe c/o KVWL Robert-Schimrigk-Str. 4-6 44141 Dortmund 1.0 Änderungsanzeige
MehrZulassungsrecht/Bedarfsplanung Update 2013
Zulassungsrecht/Bedarfsplanung Update 2013 13.12.2012 KVSH Präsentation Wer versorgt uns morgen? 13.12.2012 KVSH Präsentation 2 Seite 1 Eckdaten für Schleswig-Holstein 2,8 Millionen Einwohner Über 5000
MehrBedarfsplanung der ambulanten medizinischen Versorgung
Bedarfsplanung der ambulanten medizinischen Versorgung Regionaldialog Havelland-Fläming Roland Kiesche Stellv. Unternehmensbereichsleiter Unternehmensbereich 4 - Qualitätssicherung / Sicherstellung 09.02.2012
MehrWettbewerb zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten: ein Ausblick
Wettbewerb zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten: ein Ausblick Stefanie Gehrlein Leiterin des Referates Stationäre Versorgung und Tarifangelegenheiten des Hartmannbundes I. Sektorale Trennung
MehrGesetzentwurf der Bundesregierung vom Begründung
SGB V alt SGB V in der Fassung des GKV Versorgungsstärkungsgesetzes GKV VSG 95 Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung 95 Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrDer Gemeinsame Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss Rund 71 Millionen Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert (GKV) und haben damit Anspruch auf eine hochwertige Gesundheitsversorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss
MehrStellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom
Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 10.01.2019 zum Antrag der Fraktion der FDP Regionalisierung der Bedarfsplanung, Niederlassungsfreiheit als Drucksache 19/6417 GKV-Spitzenverband Reinhardtstraße
MehrAnzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V
Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Morbus Wilson gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
MehrDR. CHRISTOPH STRAUB VORSTANDSVORSITZENDER DER BARMER GEK
BARMER VERSORGUNGS- UND FORSCHUNGSKONGRESS 2016 VERSORGUNGSSTEUERUNG UND ÜBERWINDUNG DER SEKTORENGRENZEN CHANCEN FÜR EINE PATIENTENGERECHTERE VERSORGUNG DR. CHRISTOPH STRAUB VORSTANDSVORSITZENDER DER BARMER
MehrWir nehmen Abschied von. sektorenübergreifenden Kooperationen von Krankenhäusern und Ärzten. geboren am gestorben am
KOOPERATIONEN Wir nehmen Abschied von sektorenübergreifenden Kooperationen von Krankenhäusern und Ärzten geboren am 01.01.2007 gestorben am 05.04.2016 nach langer Krankheit Die Trauerfeier ist WELCHE KOOPERATIONEN
MehrMedizin trifft Recht: Gibt es Regelungslücken in der Qualitätssicherung des SGB V?
Medizin trifft Recht: Gibt es Regelungslücken in der Qualitätssicherung des SGB V? QS-Konferenz des G-BA, Potsdam, 29.11.2010 Dr. Ilona Köster-Steinebach Agenda 1. Einleitung 2. Fragen zur Qualitätssicherung
MehrSeltene Erkrankungen: Bessere Steuerung durch die ASV? Die Sicht der Kostenträger
Seltene Erkrankungen: Bessere Steuerung durch die ASV? Die Sicht der Kostenträger Harald Möhlmann, Geschäftsführer Versorgungsmanagement, AOK Nordost Die Gesundheitskasse 20.11.2014 Leuchtturmsymposium
MehrFACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG
FACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG NÜRNBERG, 08. FEBRUAR 2017 DR. DIETER GEIS, VORSTAND Gliederung Definition zentraler Begriffe Was ist hausärztliche
MehrTragende Gründe. Vom 21. März 2013
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach 116b SGB V (ASV-RL) Vom 21.
MehrEinheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote?
Tagung der Gesellschaft für r Sozialen Fortschritt in Berlin am 06. September 2006 Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Dr. Michael Dalhoff Leiter der Unterabteilung Gesundheitsversorgung,
MehrDer GKV-Spitzenverband. (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin.
Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R., Berlin
MehrAmbulante spezialfachärztliche Versorgung
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung 27. Onkologische Konferenz am 7. und 8. November 2014 in Eisenach Dr. Arnim Findeklee Leiter der vdek-landesvertretung Thüringen Tel.: 0361/44 252 12 Fax: 0361/44
MehrVoraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in
Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Marion Henkel Geschäftsbereich Zulassung / Sicherstellung Tag der Neuapprobierten der Psychotherapeutenkammer NRW Düsseldorf,
Mehr1. Abrechnungsfähige ambulante spezialfachärztliche Leistungen (ASV- Leistungen)
Ergänzter erweiterter Bewertungsausschuss nach 87 Abs. 5a SGB V Beschluss des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen
MehrVersorgungsstrukturgesetz
Versorgungsstrukturgesetz - Die Rolle der Krankenhäuser einschließlich spezialärztlicher Versorgung - Dr. Kerrin Schillhorn, MIL Fachanwältin für Verwaltungsrecht Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin
MehrStart in ein neues Versorgungskonzept
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) Start in ein neues Versorgungskonzept KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG NIEDERSACHSEN ASV: Start für ein neues Versorgungskonzept Am 1. April 2014 startet ein
Mehr5. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA 14. Oktober 2013
5. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA 14. Oktober 2013 Neue Methoden und Instrumente Teambildung als Strukturqualitätsanforderung am Beispiel ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) Inhaltsverzeichnis
MehrNeuerungen im Vertragsarztrecht und das GKV- Versorgungsstärkungsgesetz
Neuerungen im Vertragsarztrecht und das GKV- Versorgungsstärkungsgesetz Vortrag auf dem 16. Deutschen Medizinrechtstag 18.-19. September 2015 Berlin Dr. Horst Bonvie Fachanwalt für Medizinrecht Zweitmeinung,
MehrGeht die Sonderrolle der Hochschulmedizin im G BA unter?
Geht die Sonderrolle der Hochschulmedizin im G BA unter? Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender des G BA Vortrag im Rahmen des IX. Innovationskongresses der deutschen Hochschulmedizin am 27.06.2013 in
MehrAmbulante Spezialfachärztliche Versorgung Intro Die Neuregelungen 116b SGB V aus Sicht des Gemeinsamen Bundesausschusses: Vorgaben für die Landesebene
Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung Intro Die Neuregelungen 116b SGB V aus Sicht des Gemeinsamen Bundesausschusses: Vorgaben für die Landesebene Stefan Wöhrmann Abteilungsleiter Stationäre Versorgung
MehrVon der Bedarfsplanungsrichtlinie zur Zulassungsentscheidung Neue Zuständigkeiten und Befugnisse Dr. R. Hess. Abstract:
Von der Bedarfsplanungsrichtlinie zur Zulassungsentscheidung Neue Zuständigkeiten und Befugnisse Dr. R. Hess Abstract: 1. Durch die mit 99 SGB V idf GKV-VStG zum 1. 1. 2012 eingeführte Regionalisierung
MehrÄrztliche Bereitschaftsdienstordnung
Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 21. November 2015 1 Grundsätze 1) Zur Sicherstellung
MehrStellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz TSVG)
16.08.2018 A. Vorbemerkung Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz TSVG) Der Gesetzentwurf und seine Ziele,
MehrAmbulante neuropsychologische Leistungen Niederlassungsmöglichkeiten, Abrechnung
Ambulante neuropsychologische Leistungen Niederlassungsmöglichkeiten, Abrechnung Informationsveranstaltung der LPK RLP Mainz, 14.08.2012 Bundesvorsitzender der DPtV 1 Bedarfsplanung, Zulassung, Sicherstellung
MehrVoraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in
Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka Geschäftsbereich Zulassung / Sicherstellung Tag der Neuapprobierten der Psychotherapeutenkammer NRW Dortmund,
MehrDiagnostik und Versorgung von Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie Anlage 3, Nr. 8
Antrag nach 116 b SGB V Krankenhaus Diagnostik und Versorgung von Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie Anlage 3, Nr. 8 1. Konkretisierung der Erkrankung und des Behandlungsauftrages mittels
MehrHintergrundinformation
Hintergrundinformation 1. August 018 Der Gesetzgeber plant, mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), vorübergehend die Höchstgrenzen für die Zulassung von solchen Arztgruppen aufzuheben, bei
MehrVersorgungssituation und Gesundheitspolitik aktueller Stand, Ziele, Perspektiven
Versorgungssituation und Gesundheitspolitik aktueller Stand, Ziele, Perspektiven Dr. med. Max Kaplan Präsident der Bayerischen Landesärztekammer 07. Symposium Aktuelle Kardiologie und Angiologie AKA 2012
MehrFestlegung von Mindestmengen in der ASV rechtliche Zulässigkeit und konkrete Anforderungen. Dr. Ursula Waßer Richterin am BSG Kassel
Festlegung von Mindestmengen in der ASV rechtliche Zulässigkeit und konkrete Anforderungen Dr. Ursula Waßer Richterin am BSG Kassel Festlegung von Mindestmengen in der ASV - rechtliche Zulässigkeit und
MehrSektorenübergreifende Bedarfsplanung Perspektive des G-BA Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender im Gemeinsamen Bundesausschuss
Sektorenübergreifende Bedarfsplanung Perspektive des G-BA Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender im Gemeinsamen Bundesausschuss ZI-Fachtagung Abseits vom Mittelwert: Welche Zukunft hat die medizinische
MehrEinflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung
Einflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung Fachtagung: Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum 29. Juni 2011 RA Dr. Horst Bonvie Fachanwalt für Medizinrecht Bonvie
MehrASV in der anwaltlichen Beratung niedergelassener Ärzte. 10. April 2014, Berlin
ASV in der anwaltlichen Beratung niedergelassener Ärzte 10. April 2014, Berlin Dr. iur. Karin Hahne Fachanwältin für Medizinrecht Beratungsrelevante Themen 1. Anzeigeverfahren 2. Ablehnung der ASV-Berechtigung
Mehr46. Berliner Krankenhaus Seminar
46. Berliner Krankenhaus Seminar Neue Gesetze, neue Regeln schaffen sie eine bessere Versorgung im Gesundheitswesen? 9. November 2011, Technische Universität Berlin Versorgungsgesetz: Was kommt wirklich
MehrVorwort AbkürzungsVerzeichnis Literaturverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Vorwort AbkürzungsVerzeichnis Literaturverzeichnis Seite V XIII XVII 1. Kapitel Struktur und Akteure des deutschen Gesundheitswesens.. 1 1. Verfassungsrechtliche Grundlagen 1 II. Akteure
MehrAllgemeine Informationen zum Thema Anstellung eines Arztes
Stand: 12. Februar 2016 Der Begriff Vertragsärzte und Medizinische Versorgungszentren können Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten anstellen, wenn für die
MehrStationsäquivalente Behandlung. Rechtliche Rahmenbedingungen
Stationsäquivalente Behandlung Rechtliche Rahmenbedingungen Gesetzliche Grundlagen - PsychVVG Änderung 39 Krankenhausbehandlung : Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, stationsäquivalent, teilstationär,
MehrAnzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V
Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit pulmonaler Hypertonie gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
MehrHistorie. Einkaufsmodell. Kasse. vor 1883 Honorar. Behandlung. von (Bismarck) Leistung (Pflicht zur Behandlung)
TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, Ulm und Heilbronn Juli 2015 Historie vor 1883 Patient Honorar Behandlung Arzt von 1883-1931 (Bismarck) Patient Leistung (Pflicht zur Behandlung) Einkaufsmodell Arzt
MehrBeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung des Beschlusses zur Neufassung der Arzneimittel-Richtlinie
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung des Beschlusses zur Neufassung der Arzneimittel-Richtlinie / AM-RL vom 18. Dezember 2008: Einfügung des Abschnitts Q zur Verordnung besonderer
MehrKleines Glossar des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG)
Im Dienst der Medizin. Kleines Glossar des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) Ein Service für Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe 2 Glossar zum VÄndG Am 1. Januar 2007
Mehr