Oft gestellte. Fragen. zum. Jugendschutzgesetz. Informationen für Eltern. Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen



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Transkript:

Oft gestellte Fragen zum Jugendschutzgesetz Informationen für Eltern Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen

Liebe Eltern, dieser Flyer soll Ihnen Antworten auf wichtige Fragen zum Jugendschutzgesetz geben und Sie bei Ihren Erziehungsaufgaben unterstützen. Das Jugendschutzgesetz regelt die Zeit- und Altersgrenzen für den Besuch von Gaststätten, Spielhallen, Diskotheken und Kinos sowie das Rauchen in der Öffentlichkeit und den Verkauf und Konsum von Alkohol. Weiterhin enthält das Gesetz Vorschriften zum Jugendschutz im Bereich der Medien, beispielsweise die Alterskennzeichnung von Filmen. Zudem regelt das Jugendschutzgesetz vom 1.4.2003 die verbindlichen Altersfreigaben von Computerspielen und eine Stärkung der Elternkompetenz. Als Eltern haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, sich mit ihrem 9-jährigen Kind einen Film anzugucken, der ab 12 Jahren freigegeben worden ist. Eine weitere Stärkung Ihrer Entscheidungsmöglichkeiten liegt darin, eine erziehungsbeauftragte Person zu benennen, die für einen bestimmten Anlass Ihre Erziehungsaufgaben übernimmt. Ihre Tochter darf dann beispielsweise in Begleitung dieser erziehungsbeauftragten Person auch mit 15 Jahren eine Diskothek besuchen. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Betonung der Elternverantwortung auch deutlich machen, dass letztlich Sie als Eltern am besten einschätzen können, was Sie Ihrem Kind zutrauen und zumuten möchten. Falls Sie Fragen zum Jugendschutzgesetz haben, die hier nicht beantwortet werden, wenden Sie sich gerne an uns. Andrea Urban Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen

Begriffsbestimmungen ( 1 JuSchG) Was bedeutet personensorgeberechtigte Person Eine personensorgeberechtigte Person hat die Personensorge alleine oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches übernommen. Im Allgemeinen sind das die Eltern. Was bedeutet erziehungsbeauftragte Person Eine erziehungsbeauftragte Person nimmt mit der Zustimmung der Eltern zeitweise oder auf Dauer die Erziehungsaufgaben wahr. Diese erziehungsbeauftragte Person kann jede Person sein, die mindestens 18 Jahre alt ist. Wichtig ist, dass die erziehungsbeauftragte Person bei einer eventuellen Kontrolle nachweisen kann, dass sie das Kind bzw. den Jugendliche begleiten darf. Generell gilt: Die erziehungsbeauftragte Person ist verantwortlich für den anvertrauten Jugendlichen. Das bedeutet, dass sie sich in einer Diskothek in der Nähe des Jugendlichen aufhalten muss, um dessen Verhalten kontrollieren zu können. Kind ist, wer noch nicht 14 Jahre alt ist. Jugendliche sind Mädchen und Jungen, wenn sie 14 aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Ab 18 Jahren ist man erwachsen.

G A S T S T Ä T T E N Fr a g e n z u m J u g e n d s c h u t z g e s e t z Wie lange darf sich mein Sohn, 14 Jahre alt, in unserer Dorfkneipe aufhalten Wenn Ihr Sohn in Begleitung eines Elternteils oder in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person ist, darf er sich dort unbegrenzt lange aufhalten. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich ansonsten nur zwischen 5 Uhr und 23 Uhr in einer Gaststätte aufhalten, wenn sie dort eine Mahlzeit oder ein Getränk zu sich nehmen, nicht aber, um damit den Aufenthalt in einer Gaststätte zu rechtfertigen. Aufenthalt in Gaststätten ( 4 JuSchG) Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich bis 24 Uhr in einer Gaststätte aufhalten, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person. TA N Z V E R A N S TA L T U N G E N Wie lange darf meine Tochter, 15 Jahre alt, in die Disko Jugendliche unter 16 Jahren dürfen eine Diskothek nur einer erziehungsbe- Tanzveranstal- Träger der Ju- sich Kinder besuchen, wenn sie in Begleitung auftragten Person sind. Ist die tung von einem anerkannten gendhilfe organisiert, dürfen unter 14 Jahren bis 22 Uhr dort aufhalten, Jugendliche (ab 14 und unter 18 Jahren) dürfen bis 24 Uhr bleiben. Wie lange darf sich mein Sohn, 13 Jahre alt, abends mit seinen Freunden treffen Das Jugendschutzgesetz gibt hier keine Regelung vor. Es liegt in Ihrer Verantwortung, wie lange sich Ihr Sohn abends mit oder bei Freunden treffen darf. Sie kennen Ihr Kind am besten und können zeitliche Grenzen stecken. Das Jugendschutzgesetz schränkt den Aufenthalt für Kinder und Jugendliche in Gaststätten, Diskotheken und bei Kinobesuchen ein.

Meine Tochter, 17 Jahre alt, möchte gerne mit ihrem Freund, 20 Jahre alt, länger als 24 Uhr in der Disko bleiben. Kann ich das erlauben Den Freund Ihrer Tochter können Sie als erziehungsbeauftragte Person benennen. Er nimmt dann - mit Ihrer Zustimmung - für die Dauer des Besuchs der Diskothek die Erziehungsaufgaben wahr. In Begleitung dieser erziehungsbeauftragten Person kann Ihre Tochter unbegrenzt in der Diskothek bleiben. Wenn Ihre Tochter jedoch alleine oder mit gleichaltrigen Freunden unterwegs ist, muss sie die Diskothek bis 24 Uhr verlassen haben. Darf meine Tochter, 14 Jahre alt, zum Robbie- Williams-Konzert Popkonzerte werden in vielen Fällen als öffentliche Tanzveranstaltung eingeordnet, weil die Gelegenheit zum Tanzen gegeben ist. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen dann in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person die Tanzveranstaltung (Großraumveranstaltung) besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich dort allein bis 24 Uhr aufhalten. Nähere Informationen darüber, ob die Veranstaltung als Konzert oder Tanzveranstaltung eingestuft wurde, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt. Es gibt bei der Einstufung von Popkonzerten einen Interpretationsspielraum, als Musikkonzerte eingestufte Veranstaltungen dürfen auch von unter 16-Jährigen besucht werden. Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen, u.a. Diskothek ( 5 JuSchG) Unter 16-Jährige dürfen Tanzveranstaltungen nicht besuchen, es sei denn, sie werden von einer erziehungsbeauftragten Person begleitet. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bis 24 Uhr dort bleiben, danach auch nur mit einer erziehungsbeauftragten Person.

A L K O H O L I S C H E G E T R Ä N K E Darf meine Tochter, 17 Jahre alt, Alcopops trinken Nein, Ihre Tochter darf Alcopops nicht trinken, wenn sie branntweinhaltig sind. Branntweinhaltige Getränke (z.b. klare Schnäpse, Liköre, Whiskey oder Mixgetränke, z.b. Cola-Rum) dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht konsumieren. Darunter fallen auch die Alcopops aus branntweinhaltigem Getränkepulver. Es gibt allerdings Mischgetränke, die ab 16 Jahren erlaubt sind: Bier-Limonade-Mischgetränke Wein-Mischgetränke Nicht erlaubt sind: Bier-Spirituosen-Limonade-Mischgetränke Mischgetränke mit destilliertem bzw. hochprozentigem Alkohol und Limonaden Generell gilt: Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche Bier und Wein trinken. 14- und 15-Jährige dürfen Bier und Wein in der Öffentlichkeit nur in Begleitung ihrer Eltern trinken. Jüngeren ist der Konsum von Alkohol verboten, auch wenn die Eltern dabei sind. Alkoholische Getränke ( 9 JuSchG) - Abgabe / Verzehr von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken und Lebensmitteln Alkoholische Getränke dürfen an Kinder nicht abgegeben werden. Auch der Verzehr darf ihnen nicht gestattet werden. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen alkoholische Getränke wie z.b. Wein, Bier o.ä. trinken. (Ausnahme von der Altersbegrenzung: Der Verzehr von Alkohol ist erlaubt, wenn 14- und 15-Jährige in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person [Eltern] sind). Achtung: Erziehungsbeauftragte Personen dürfen den Konsum von Alkohol nicht gestatten.

R A U C H E N I N D E R Ö F F E N T L I C H K E I T Mein Sohn, 15 Jahre, raucht heimlich bei Freunden, was kann ich tun In der Öffentlichkeit darf Ihr Sohn erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres rauchen. Der Konsum im privaten Bereich ist nicht gesetzlich geregelt. Ihnen bleibt nur das Gespräch über mögliche Gesundheitsrisiken, die besonders in der Wachstumsphase auftreten können. Mein 15-jähriger Sohn hat mit seinen Freunden (15 und 16 Jahre) Wasserpfeife geraucht und behauptet, das sei kein Tabak. Stimmt das Gegenwärtig gibt es einen Trend unter den Jugendlichen, Wasserpfeife (auch Shisha, Nagrileh oder Blubber genannt) zu rauchen. Meistens handelt es sich hier um aromatisierte Fruchttabake (Erdbeere, Apfel, Coca-Cola, Cappuccino etc.). Generell verbietet das Jugendschutzgesetz Kindern und Jugendlichen den Erwerb und Konsum von Tabakwaren. Dazu gehören auch Fruchttabake. In der Öffentlichkeit dürfen sie keinen Tabak rauchen. Eine gesetzliche Regelung für den privaten Gebrauch gibt es nicht. R a u c h e n i n d e r Ö f f e n t l i c h ke i t, Tabakwaren ( 10 JuSchG) Kinder und Jugendliche dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen und keine Tabakwaren kaufen.

F I L M V E R A N S TA L T U N G E N Darf meine Tochter Lena, 10 Jahre alt, mit ihrer Freundin und deren Mutter einen Film angucken, der ab 12 Jahren freigegeben worden ist Kinder ab sechs Jahren dürfen auch Filme sehen, die ab zwölf Jahren freigegeben worden sind, wenn sie von ihren Eltern begleitet werden. Diese Gesetzesänderung ist unter dem Begriff PG-Regelung gefasst. Diese Ausnahme bezieht sich nicht auf andere Erwachsene. Ihrer Tochter dürfen Sie den Kinobesuch also nicht erlauben. Welche Freigaben gibt es bei Computerspielen Die Altersfreigaben bei den Computerspielen vergibt die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle). Es werden die gleichen Altersfreigaben wie bei den Kinofilmen vergeben: Freigegeben ohne Altersbeschränkung Freigegeben ab 6 Jahren Freigegeben ab 12 Jahren Freigegeben ab 16 Jahren Freigegeben ab 18 Jahren Die Sticker mit den Altersfreigaben befinden sich sowohl auf der Hülle als auch auf der CD selbst. Bei Computerspielezeitschriften gilt die Altersfreigabe des beiliegenden Datenträgers. Befindet sich auf der CD-ROM eine Demoversion eines Spiels, das ab 16 Jahren freigegeben worden ist, ist auch die Zeitschrift erst ab 16 Jahren frei verkäuflich. Der Sticker mit der jeweiligen Altersfreigabe befindet sich auf dem Datenträger und auf der Zeitschrift.

Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen ( 11 JuSchG) Kennzeichnung von Filmen und Film- und Spielprogrammen ( 14 JuSchG) Filmveranstaltungen dürfen von Kindern und Jugendlichen nur bei Freigabe des Films und Vorspanns für ihr Alter besucht werden. Die Altersfreigaben bei Kinofilmen vergibt die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft). Es gelten folgende Altersfreigaben: Freigegeben ab 0 Jahren ab 6 Jahren ab 12 Jahren ab 16 Jahren ab 18 Jahren Ausnahme: Bei Filmen ab 12 Jahren (PG-Parental Guidance: Elternbegleitung) ist die Anwesenheit für Kinder ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person [Eltern] gestattet. Zudem muss die zeitliche Begrenzung beachtet werden, wenn Eltern ihre Kinder nicht ins Kino begleiten. Kinder ab 6 und unter 12 Jahren müssen das Kino um 20 Uhr verlassen, Jugendliche unter 16 Jahren um 22 Uhr und Jugendliche ab 16 Jahren um 24 Uhr.

B I L D S C H I R M S P I E L G E R Ä T E In Kaufhäusern findet man immer wieder Bereiche, in denen die Kinder Computerspiele ausprobieren können. Dürfen dort alle Spiele zum Testen zur Verfügung gestellt werden Nein, auf den Spielkonsolen oder Compu- tern dürfen nur Spiele zum Testen installiert sein, die eine Kennzeichnung Freigegeben ohne Alterbeschrän- kung oder eine Freigabe ab 6 Jahren von der USK bekommen haben. Kann ich meinem 17-jährigen Sohn eine Einverständniserklärung unterschreiben, mit der er auf einer LAN-Party Spiele spielen darf, die eine Alterskennzeichnung Freigegeben ab 18 Jahren bekommen haben Spezielle gesetzliche Regelungen für LAN-Parties gibt es laut Jugendschutzgesetz nicht. Zu beachten ist, welche Spiele auf der LAN-Party gespielt werden. Das können Spiele sein, die mit Freigegeben ab 18 Jahren gekennzeichnet sind oder von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert, d. h. als jugendgefährdend eingestuft wurden. Ist dies der Fall, dürfen Kinder und Jugendliche nicht an solchen LAN- Parties teilnehmen. Auch mit einer Einverständniserklärung der Eltern darf ein Jugendlicher auf einer LAN-Party keine indizierten oder mit Freigegeben ab 18 Jahren gekennzeichneten Spiele spielen. Falls der Veranstalter dies erlauben sollte, begeht er eine Ordnungswidrigkeit oder macht sich strafbar. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelungen sind die meisten LAN-Parties für Kinder und Jugendliche nicht zugänglich.

Darüber hinaus gelten auf LAN-Parties auch die allgemein jugendschutzrechtlichen Beschränkungen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Bier, Wein oder Sekt trinken. Branntweinhaltige Getränke (z.b. klare Schnäpse, Liköre, Whiskey oder Mixgetränke Cola-Rum) dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht trinken und sie dürfen auch nicht an sie abgegeben werden. Wir haben zu Hause keinen Internetanschluss. Darf mein Sohn Ben, 13 Jahre alt, ins benachbarte Internetcafé gehen Grundsätzlich ist es Kindern und Jugendlichen gestattet, ein Internetcafé zu besuchen. Hier muss der Betreiber dafür sorgen, dass Ihr Kind keinen Zugang zu Inhalten erhält, die nicht für sein Alter freigegeben sind oder nur für Erwachsene erlaubt sind. Ein gewerblich betriebenes Internetcafe, das laut 6 des Jugendschutzgesetzes erkennbar das Betriebskonzept, die Betriebsumsätze und die Kundennutzung auf ein schwerpunktmäßiges Spielangebot ausgerichtet hat, muss als Spielhalle konzessioniert sein. Handelt es sich um eine Spielhalle, dürfen sich Kinder und Jugendliche dort nicht aufhalten. Bildschirmspielgeräte ( 13 JuSchG) Das Spielen an elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit, die öffentlich aufgestellt sind, ist Kindern und Jugendlichen nur gestattet, wenn die Programme für ihr jeweiliges Alter freigegeben sind.

Das Jugendschutzgesetz können Sie unter www.jugendschutzniedersachsen.de herunter laden. Weitere Infos unter: www.fsk.de Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft www.usk.de Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle www.ms.niedersachsen.de Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit www.bmfsfj.de Bundesjugendministerium www.jugendschutzaktiv.de Infos zum Jugendschutzgesetz Impressum Text: Grafik: Bilder: Druck: Auflage: Eva Hanel, Andrea Urban blackdog projects, Jürgen G. Frese Copyright (c) 20 av haus hamburg gmbh und dessen Lizenzgeber. Alle Rechte vorbehalten. wikipedia (S.9) Flyerheaven GmbH & Co.KG, Oldenburg 2. 2009 überarbeitete Fassung Diese Broschüre kann in kleiner Stückzahl kostenlos über die Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen bezogen werden. Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen Leisewitzstraße 26 30175 Hannover Tel.: 0511 / 85 87 88 E-Mail: info@jugendschutz-niedersachsen.de www.jugendschutz-niedersachsen.de