Lizenzbedingungen SingleFeeder SingleFeeder steht für die Firma SingleFeeder, Matthias Heine, Hildesheimer Str. 86A, Hannover.

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Transkript:

Vorbemerkung: Dieser Lizenzvertrag regelt die Installation und die Nutzung der hier beschriebenen SingleFeeder Software durch den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer bestätigt die Gültigkeit dieses Vertrages. Dieser Vertrag gilt nur für die Software, für die der Lizenznehmer eine gültige Lizenz erworben hat, unabhängig davon, ob andere Software hier erwähnt oder beschrieben wird. 1. Definitionen 1.1. SingleFeeder SingleFeeder steht für die Firma SingleFeeder, Matthias Heine, Hildesheimer Str. 86A, 30169 Hannover. 1.2. Autorisierte Benutzer Autorisierter Benutzer bezeichnet Angestellte und einzelne Vertragspartner (zum Beispiel -Zeitarbeiter) des Lizenznehmers. 2. Zustandekommen des Lizenzvertrages Der Lizenzvertrag zwischen SingleFeeder und dem Lizenznehmer kommt zustande durch Annahme des Angebots,- das mit diesem Vertrag, über den entsprechenden Link im Angebot, verbunden ist und/oder durch Herunterladen, Kopieren, Installation oder Verwendung der Software. 2.1. Dauer Der Lizenzvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er endet mit dem Ende der Nutzung der Software. 3. Lizenz SingleFeeder räumt dem Lizenznehmer ein unbefristetes, nicht exklusives Recht ein, autorisierten Nutzern zu gestatten, die gemäß diesem Vertrag gelieferte Software im Einklang mit den Bestimmung dieses Vertrages auf Computern innerhalb des internen Netzwerkes des Lizenznehmers und auf lizenzierten Plattformen und Konfigurationen- auf die in der Dokumentation beschriebene Weise und die dort beschriebene Zwecke zu installieren und nutzen. 3.1. Lizenzbeschränkungen Die Lizenz ist beschränkt auf die vom Lizenznehmer erworbenen Lizenzen. 3.2. Sicherung und Wiederherstellung bei Verlust Der Lizenznehmer darf für Sicherungs- und Archivierungszwecke eine angemessene Anzahl an Kopien der Software anfertigen und installieren und entsprechende Kopien ausschließlich in dem Fall nutzen, dass die Erstkopie versagt oder zerstört wird. Der Lizenznehmer ist ferner berechtigt, Kopien der Software in einer Wiederherstellungsumgebung- zu installieren, die ausschließlich zum Zwecke der Wiederherstellung bei Verlust zu verwenden ist, nicht jedoch für andere Zwecke. 1

3.3. Dokumentation Der Lizenznehmer darf für die Nutzung durch autorisierte Nutzer im Zusammenhang mit dem Einsatz der Soft-ware gemäß diesem Vertrag Kopien der Dokumentation anfertigen und verteilen, jedoch höchstens in der nach vernünftigen Ermessen erforderlichen Anzahl. Jede zulässige Kopie der Dokumentation, die der Lizenznehmer anfertigt, muss dieselben Urheberrechtes- und Schutzrechtsvermerke tragen, die auch auf oder in der Dokumentation selbst vorhanden sind. 3.4. Auslagerung Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Nutzung der Software an Dritte in Unterlizenz zu vergeben. Sollte dies doch der Fall sein, verpflichtet sich der Lizenznehmer SingleFeeder eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von 5.000,- für jeden Fall. 3.5. Keine Modifizierung, keine Rückentwicklung Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zu modifizieren, zu portieren, anzupassen oder zu übersetzen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren- oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln. Für jeden Fall des Verstoßes gegen dieses Verbot verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,- für jeden Einzelfall. 3.6. Keine Entbündelung Die Software enthält gegebenenfalls mehrere Anwendungen, Hilfsprogramme und Komponenten, -unterstützt verschiedene- Plattformen und Sprachen und kann dem Lizenznehmer auf unterschiedlichen Datenträgern oder in mehreren Kopien überlassen werden. Ungeachtet dessen wurde die Software als einzelnes -Produkt entwickelt- und dem Lizenznehmer so überlassen. Sie darf nur als einzelnes Produkt auf Computer und Plattformen- wie hier gestattet verwendet werden. Der Lizenznehmer muss nicht alle Komponenten der Software verwenden, darf jedoch die Software Komponenten nicht zur Verwendung auf verschiedenen -Computer entbündeln-. Insbesondere ist es dem Lizenznehmer nicht gestattet, die Software zum Vertrieb oder zur Weitergabe- oder für andere Zwecke zu entbündeln und neu zu verpacken. 3.7. Nutzungsverbote Soweit gemäß dieses Lizenzvertrag nicht ausdrücklich gestattet, ist es dem Lizenznehmer untersagt die Software im Namen Dritter zu nutzen anderen Rechte an der Software einzuräumen, etwa durch Vermietung, Verleasung pp. jegliche Komponenten und andere Technologien mit Ausnahme der freizugänglichen zu anderen Zwecken zu benutzen als dem alleinigen Zweck der Nutzung in Verbindung mit der Software 3.8. Wiederverkauf Dem Lizenznehmer ist es insbesondere verboten mittelbar oder unmittelbar die Software oder mit Teilen davon zu handeln. 3.9. Nutzung der Datenbank Dem Lizenznehmer ist es untersagt, die im Lieferumfang der Software enthaltene Datenbank von SingleFeeder zu anderen Zwecke zu verwenden als denen, die ausschließlich in Zusammengang mit der Nutzung der Software durch den Lizenznehmer in Verbindung stehen und mit der hier -bereit gestellten Dokumentation konform sind. 2

3.10. Verwirkung der Lizenz Sollte der Lizenznehmer die vorstehenden Pflichten aus diesem Vertrag nicht einhalten, kann SingleFeeder neben den bereits gesondert erwähnten Vertragsstrafen die Lizenz beenden und den Lizenznehmer verpflichten, alle Kopien der Software zu vernichten. 3.11. Bereitstellung Die Software kann per elektronischem Versand oder auf Datenträger (zum Beispiel CD, DVD, Download oder USB) geliefert werden, gegebenenfalls auch zusammen mit den gültigen Lizenzschüsseln. 4. Gewerbliche Schutzrechte Die Software und alle Kopien, die der Lizenznehmer nach der vorliegenden Lizenz herstellen darf, sind geistiges Eigentum von SingleFeeder. Dies gilt ebenso für alle Marken, geschäftliche Bezeichnungen und Designentwürfe-. Die Software, Marken, geschäftlichen Bezeichnungen, Design und sonstiges geistiges Eigentum- stehen unter dem gesetzlichen Schutz in dem Land, in dem sie verwendet werden. Soweit in -diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas vereinbart ist, werden dem Lizenznehmer durch diesen Vertrag keine gewerblichen- Schutzrechte an der Software, den Marken, den geschäftlichen Bezeichnungen und/oder Design pp. eingeräumt. Diese Rechte bleiben ausdrücklich SingleFeeder vorbehalten. 5. Geheimhaltung Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Beispielanwendungscode und die Lizenzschlüssel streng vertraulich zu behandeln. 6. Updates Handelt es sich bei der Software um ein Upgrade oder Update einer früheren Version der Software, muss der Lizenznehmer im Besitz einer gültigen Lizenz für diese frühere Software sein, um das Upgrade oder Update benutzen- zu dürfen. Alle Upgrades und Updates werden dem Lizenznehmer vorbehaltlich der -Bestimmung dieses Vertrags in Form eines Lizenztausches überlassen. Der Lizenznehmer bestätigt, dass er durch die Nutzung- eines Upgrades oder Updates freiwillig sein Recht aufgibt, die frühere Version der Software zu nutzen. In Ausnahmefällen darf der Lizenznehmer die auf seinem Computer installierten früheren Versionen der Software für einen angemessenen Zeitraum von maximal 3 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Erhalts des Upgrades oder Updates, weiterverwenden, um dem Lizenznehmer die Umstellung auf das Upgrade oder Update zu erleichtern. 7. Gewährleistung SingleFeeder gewährleistet, dass die Software die in der Dokumentation beschriebenen Funktionalitäten bereitstellt,- vorausgesetzt, die Software wird auf der empfohlenen Plattform und Hardwarekonfiguration mit dem empfohlenen Betriebssystem ausgeführt gemäß den Vorgaben von SingleFeeder (Mindestanforderungen): Windows 7 oder höher Office 2010 oder höher 2 GB RAM 3 GHz Prozessor mit zwei Kernen Min. 1 GB freier Festplattenspeicher Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, wenn der Kunde Unternehmer ist und zwei Jahre für Verbraucher. Geringfügige- Abweichungen von den vereinbarten Funktionalitäten begründen keine Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleistung gilt im Übrigen nicht für die kostenfreie Demoversion und/oder Testsoftware und/oder gegebenenfalls überlassenen Beispielanwendungscode. 3

Beta-Versionen Bei Lizenzen für Betaversionen, die mit einem Preisnachlass abgegeben werden, übernimmt SingleFeeder keine Haftung für Funktionseinschränkungen, einschließlich solchen, die die Fertigstellung von Dokumentationen beeinträchtigen. 7.1. Haftungsbeschränkung Die Gewährleistung entfällt, wenn der Lizenznehmer abweichend von der Anleitung die Software fehlerhaft bedient, etwa in andere Formate konvertiert, oder die Software abändert. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, muss der Lizenznehmer die Software auf Kosten von SingleFeeder bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist an SingleFeeder oder einen beauftragten Dritten zurückgeben. Wenn die -Funktionalitäten der Software wesentlich von den vereinbarten Funktionalitäten abweichen, ist SingleFeeder dazu -berechtigt, die Software im Wege der Nacherfüllung nach eigenem Ermessen zu reparieren oder auszutauschen. Sollte die Mängelbeseitigung zweimal fehlschlagen, ist der Lizenznehmer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, - oder den Kaufpreis für die Lizenz zu mindern. Im Übrigen ist die Haftung für Verletzung von lebend Körper und Gesundheit des Lizenznehmers - ausgeschlossen, soweit die Verletzung nicht auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von SingleFeeder oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von SingleFeeder beruht; darüber hinaus ist die Haftung für sonstige Schäden ausgeschlossen, falls diese nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SingleFeeder oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SingleFeeder beruht. Die Haftung von SingleFeeder, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist im Übrigen der Höhe nach beschränkt auf den bis zur der Zeit des Abschlusses des Lizenzvertrages typischerweise vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Mangelfolgeschaden -einschließlich solchen, die die Fertigstellung von Dokumentationen des Anwenders beeinträchtigen. 7.2. Einschränkungen Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Fälle gesetzlich zwingender Haftung. 7.3. Verpflichtungen Der Lizenznehmer ist dazu verpflichtet alle zur Vermeidung oder Minderung von Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere Sicherungskopien der Software, der Datenbankinhalte und der Computerdaten des Lizenznehmers gemäß den Bestimmungen des Vertrages zu erstellen. Dies gilt insbesondere auch für die Sicherung der Daten anderer Programme oder Anwendungen, die sich auf dem Computer des Lizenznehmers befinden. Für deren Verlust und/oder Beschädigung übernimmt SingleFeeder keine Haftung. 8. Vertragslaufzeit und Kündigung Der Lizenzvertrag ist unbefristet. Mit Zahlung der Lizenzgebühr ist das Recht auf unbefristete Nutzung der -Lizenz abgegolten. Unbeschadet davon steht SingleFeeder das Recht zur außerordentlichen fristlosen -Kündigung zu, und zwar bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Lizenznehmer. Eine solche Verletzung wird insbesondere angenommen bei unberechtigter Weitergabe der Software an Dritte, bei -Verstoß gegen das Umarbeitungsverbot und etwa bei unberechtigter Vervielfältigung des Programms. In diesen Fällen ist SingleFeeder berechtigt die Kündigung ohne Abmahnung auszusprechen. 4

Bei Beendigung des Vertrages gleich aus welchem Rechtsgrund ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Nutzung der Software sofort einzustellen und die Software, Dokumentation und alle Kopien hiervon zu vernichten. 9. Drittbegünstigte Der Lizenznehmer erklärt, dass die Lizenzgeber von SingleFeeder (und/oder SingleFeeder selbst, wenn der Lizenznehmer die Software von Dritten und nicht von SingleFeeder selbst bezogen hat) als Drittbegünstigte dieses Vertrages das Recht haben, die Vertragspflichten hinsichtlich der jeweiligen Technologie zu Gunsten des jeweiligen Lizenzgebers und/oder von SingleFeeder geltend zu machen. Der Lizenznehmer sichert den Dritten den Schutz ihrer Rechte zu, entsprechend den, die der Lizenznehmer zur Kenntnis genommen hat und als solche gegenüber SingleFeeder und gegenüber den Dritten akzeptiert. Soweit die Software weitere Software von Drittanbietern enthält, für die spezielle Hinweise erforderlich sind und/oder zusätzlich Bestimmungen gelten, werden diese durch Bezugnahme Bestandteil dieses Vertrages. Diese Bestimmungen sind nachzulesen in den Lizenztexten, die während der Installation der jeweiligen Programme angezeigt werden oder die sich in den Installationsverzeichnissen und auf Herstellerwebseiten befinden: EPPlus Excel Package Plus http://epplus.codeplex.com Ninject Open source dependency injector for.net http://www.ninject.org/ Nini.NET Configuration Library http://nini.sourceforge.net/ Ionic.Zip a library for handling zip archives. http://www.codeplex.com/dotnetzip 5