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Transkript:

Amtliche Mitteilungen Datum 8. Februar 2016 Nr. 2/2016 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Bildungswissenschaften im Bachelorstudium für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit integrierter Förderpädagogik der Universität Siegen Vom 31. Januar 2016 Herausgeber: Rektorat der Universität Siegen Redaktion: Dezernat 3, Herrengarten 3, 57068 Siegen, Tel. 0271/740-4813

Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Bildungswissenschaften im Bachelorstudium für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit integrierter Förderpädagogik der Universität Siegen Vom 31. Januar 2016 Aufgrund des 2 Absatz 4 und des 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547) hat die Universität Siegen die folgenden Fachspezifischen Bestimmungen erlassen: 1

Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Zugangsvoraussetzungen und Fremdsprachenkenntnisse 3 Ziele des Studiums (und Berufsfelder)/ Studieninhalte 4 Auslandsaufenthalt 5 Studienumfang 6 Modularisierung und Leistungspunkte 7 Studien- und Prüfungsleistungen 8 Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit 9 Bachelorarbeit 10 Studienverlaufsplan Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit integrierter Förderpädagogik 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung 2

1 Geltungsbereich Diese Fachspezifischen Bestimmungen regeln zusammen mit der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt der Universität Siegen vom 5. November 2012 (Amtliche Mitteilung 31/2012) in der jeweils gültigen Fassung das Studium im Fach Bildungswissenschaften im Bachelorstudium für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit integrierter Förderpädagogik. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2011/2012 im Bachelorstudium im Lehramt an der Universität Siegen eingeschrieben sind. Entfällt. 2 Zugangsvoraussetzungen und Fremdsprachenkenntnisse 3 Ziele des Studiums (und Berufsfelder)/ Studieninhalte Ziel des Studiums ist der Erwerb der bildungswissenschaftlich relevanten Kompetenzen für die Lehrerbildung gemäß den Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften der KMK vom 16.12.2004 in der Fassung vom 12.06.2014, dem Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG) des Landes NRW vom 12.05.2005 zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2013 in der derzeit gültigen Fassung sowie der zugehörigen Lehramtszugangsverordnung (LZV) vom 18.06.2009. 4 Auslandsaufenthalt Ein Auslandsaufenthalt ist nicht obligatorisch vorgesehen, wird allerdings empfohlen. 5 Studienumfang Im Rahmen des Bachelorstudiums für das Lehramt der Universität Siegen sind für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums im Bachelorstudium im Fach Bildungswissenschaften für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit integrierter Förderpädagogik 54 Leistungspunkte zu erwerben (exklusive 8 LP für die Bachelorarbeit). 6 Modularisierung und Leistungspunkte Nr. Modultitel SL PL Empf. Fachsemester SWS LP LE ESE B1 HRGe Pädagogische Arbeitsfelder/Einführungsmodul B1 4 1 1.-2. 8 14 9-1.1 Einführung in die Erziehungswissenschaft 1 1. 2 3 Orientierungspraktikum 1.2 einschließlich Begleitseminar 1 1.-2. 2 5 5 mit FSP LE 1.3 Tutorium zur Vorlesung 1 1. 2 2 Voraussetzungen 3

(Fortsetzung) Nr. Modultitel SL PL 1.4 1.5 Einführung in die Heil- und Sonderpädagogik am Beispiel des FSP LE Prüfungsleistung: benoteter Bericht zum Orientierungspraktikum mit Empf. Fachsemester SWS LP LE 1 1.-2. 2 2 2 1 1.-2. 2 2 ESE Voraussetzungen FSP LE B2 Psychologische, sozialwissenschaftliche sowie kinder- und jugendpsychiatrische Grundlagen B2 3 1 2.-3. 6 11-3 2.1 Psychologie für Pädagogen 1 2. 2 3 2.2 Bildung und Gesellschaft 1 2. 2 3 2.3 2.4 Kinder- und jugendpsychiatrische Grundlagen im FSP ESE Prüfungsleistung: Klausur kumulativ aus beiden Vorlesungen 1 2. 2 3 3 1 3. 2 B3 Unterricht und individuelle Förderung B3 2 1 3.-4. 4 9-9 3.1 Erziehen, Unterrichten und Lernen im FSP ESE 1 3. 2 3 3 3.2 Beurteilen, Beraten und Fördern im FSP ESE 1 4. 2 3 3 Prüfungsleistung: benoteter 3.3 Leistungsnachweis in 3.1 oder 3.2 1 3. o. 4. 3 3 BfP Berufsfeldpraktikum BfP - - 4. - 3 - - B4-HRGe Besonderheiten des Jugendalters B4- HRGe 2-3.-4. 4 6 3-4.1 Jugend, Lebenslauf und Gesellschaft im FSP LE 1 3. 2 3 3 4.2 Themenbezogene Vertiefung 1 4. 2 3 B5-HRGe Schwerpunkte für die Arbeit in der Sekundarstufe I B5- HRGe 3 1 5.-6. 6 11 8 3 5.1 Heterogenität in der Sekundarstufe mit FSP LE 1 5. 2 3 3 Schul- und 5.2 Unterrichtsentwicklung im FSP 1 6. 2 3 3 Themenbezogene Vertiefung 5.3 1 5. o. 6. 2 3 3 im FSP ESE B1 5.4 Prüfungsleistung: unbenoteter Leistungsnachweis in 5.1 1 5. o. 6. 2 2 BP Bachelorarbeit B-BP - 1 6. - 8 - - B1, B2, B3 B1 7 Studien- und Prüfungsleistungen (1) Für den erfolgreichen Abschluss der einzelnen Module und die Vergabe von Leistungspunkten 4

sind Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. (2) Studienleistungen dienen zur Selbstkontrolle des Studienerfolgs der Studierenden; ferner dienen sie dazu, Praktiken des forschenden Lernens einzuüben, verschiedene Text- und Vortragsformate zu erproben, die in den Seminaren erworbene Kompetenzen und Wissensbestände selbständig zu vertiefen und ggf. Informationen und Materialien für die weitere Seminardiskussion zu erstellen und somit zum kollektiven Kompetenz- und Wissenserwerb der Lerngruppe beizutragen. Dabei können Studienleistungen ggf. der Vorbereitung auf die Prüfungsleistung dienen und zur individuellen Profilbildung innerhalb eines Moduls beitragen. Für den Erwerb von 3 LP für eine Lehrveranstaltung einschließlich der Studienleistung sind insbesondere folgende Erbringungsformen der Studienleistungen vorgesehen: 1. qualifizierte mündliche Teilnahme, 2. schriftlicher Test (auch elektronische Form der Leistungsfeststellung und schriftlicher Test im Antwortwahlverfahren) (ca. 30-45 Minuten), 3. Kurzreferat (ca. 15 Minuten), 4. kurze schriftliche Leistung (ca. 6-8 Seiten), 5. mündlicher Test (ca. 15 Minuten), 6. Arbeitsproben und Portfolios, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf. Sofern für eine Studienleistung mehr oder weniger LP vergeben werden sollen, muss der Arbeitsaufwand entsprechend angepasst werden. Weitere Formen sind möglich. Bei der Wahl weiterer Formen sind das Ziel der Studienleistung und der vorgegebene Umfang zu berücksichtigen. Weitere Konkretisierungen enthalten die Modulhandbücher. Fristen, Umfang und Form (sofern nicht eindeutig im Modulhandbuch geregelt) werden den Studierenden zu Beginn des Semesters mitgeteilt. (3) Für den Erwerb von Prüfungsleistungen sind im Umfang von 3 LP insbesondere folgende Erbringungsformen vorgesehen: 1. Hausarbeit (ca. 12-16 Seiten), 2. schriftlich ausgearbeitetes Referat (ca. 8-12 Seiten), 3. Projektbericht (ca. 8-12 Seiten), 4. mündliche Prüfung (ca. 25-45 Minuten), 5. Klausur (auch elektronische Form der Leistungsfeststellung und Klausur im Antwortwahlverfahren, vgl. 9 der Prüfungsordnung) (ca. 45-120 Minuten), 6. eine Kombination aus den genannten Erbringungsformen oder alternative Formen der Leistungsfeststellung, wobei die Arbeitsleistung eine der unter 1-5 aufgeführten Erbringungsformen nicht übersteigen darf. Sofern für eine Prüfungsleistung mehr oder weniger LP vergeben werden sollen, muss der Arbeitsaufwand entsprechend angepasst werden. Fristen, Umfang und Form (sofern nicht eindeutig im Modulhandbuch geregelt) werden den Studierenden zu Beginn des Semesters mitgeteilt. Sofern Studierende die Form der Erbringung der Prüfungsleistung wählen können, ist die gewählte Erbringungsform für das Semester bindend. 5

8 Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit Sofern die Bachelorarbeit in den Bildungswissenschaften des Bachelorstudiums für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit integrierter Förderpädagogik geschrieben wird, werden dazu Studierende zugelassen, die die Module B1, B2 und B3 erfolgreich abgeschlossen haben. Die entsprechenden Vorgaben des 11 der Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Lehramt bleiben unberührt. 9 Bachelorarbeit Wird die Bachelorarbeit im Fach Bildungswissenschaften des Bachelorstudiums für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit integrierter Förderpädagogik geschrieben, beträgt der Anteil der Arbeit 8 LP. 6

10 Studienverlaufsplan Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen mit integrierter Förderpädagogik Studienverlaufspläne dienen zur Orientierung. Veranstaltungen und Leistungspunkte können unter Berücksichtigung der Studienordnung auch in anderer Reihenfolge besucht und erworben werden. Semester B1 (14 LP) Pädagogische Arbeitsfelder/Einführungsmodul 1. Einführung in die Erziehungswissenschaft Orientierungspraktikum einschl. Begleitseminar mit FSP LE (5 LP) Tutorium zur Vorlesung (2 LP) Benoteter Bericht zum OP mit FSP LE (2 LP) 2. Einführung in die Heil- und Sonderpädagogik am Beispiel des FSP LE (2 LP) B2 (11 LP) Psychologische, sozialwissenschaftliche sowie kinder- und jugendpsychiatrische Grundlagen Psychologie für Pädagogen Bildung und Gesellschaft 3. Kinder- u. jugendpsychiatrische Grundlagen im FSP ESE B3 (9 LP) Unterricht und individuelle Förderung Erziehen, Unterrichten und Lernen im FSP ESE Klausur (2 LP) 4. Beurteilen, Beraten und Fördern im FSP ESE B4-HRGe (6 LP) Besonderheiten des Jugendalters Jugend, Lebenslauf und Gesellschaft im FSP LE Themenbezogene Vertiefung B5-HRGe (11 LP) Schwerpunkte der Arbeit in der Sekundarstufe I Prüfungsleistung mit FSP ESE 5. Heterogenität in der Sekundarstufe mit FSP LE Schul- und Unterrichtsentwicklung im FSP LE 6. Themenbezogene Vertiefung für den FSP LE Prüfungsleistung (2 LP) BfP Berufsfeldpraktikum SWS/LP 8/12 4/ 8 6/11 4/12 4/6 2/5 28/54 7

11 Inkrafttreten und Veröffentlichung Diese Fachspezifischen Bestimmungen treten mit Wirkung vom 1. Oktober 2012 in Kraft. Sie werden im Verkündungsblatt Amtliche Mitteilungen der Universität Siegen veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Lehrerbildungsrates vom 20. Januar 2014. Siegen, den 31. Januar 2016 Der Rektor gez. (Universitätsprofessor Dr. Holger Burckhart) 8