Prüfung und Beratung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen Weniger Krankenhäuser mehr private Träger Die Krankenhauslandschaft in Deutschland befindet sich in einem anhaltenden Umbruch. Die Zahl der Einrichtungen geht seit Jahren zurück. Sie verringerte sich allein in 2012 von vormals 2.241 Einrichtungen auf 2.065 Häuser. Gleichzeitig verschiebt sich auch die Trägerschaft, d.h. private und gewinnorientierte Unternehmen gewinnen mehr und mehr an Bedeutung. So hat sich der Anteil der privaten Träger seit 1991 mehr als verdoppelt, sodass bereits im Jahr 2010 mehr allgemeine Krankenhäuser in privater als in öffentlicher Trägerschaft waren. Die Steigerung ging fast ausschließlich zulasten der öffentlichen Krankenhäuser. Sie besetzten 2010 noch einen Anteil von 30,5 % gegenüber 1991 mit 46,0 %. Freigemeinnützige Einrichtungen machten in 2010 33,6 % aller Kliniken aus. Auch hier ist ein Rückgang an Bedeutung zu erkennen, denn 1991 waren es noch 39,1 % (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Mehr Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige Im Gegensatz zu den Krankenhäusern stieg die Zahl der Pflegeeinrichtungen in Deutschland von 9.743 Einrichtungen im Jahr 2003 auf 11.634 im Jahr 2009. Und während die Zahl der Pflegebedürftigen in 1999 noch bei 2,02 Millionen Menschen lag, waren es zehn Jahre später bereits rund 2,4 Millionen Frauen und Männer. Davon wurden mehr als zwei Drittel zu Hause versorgt. Laut Prognosen soll die Zahl pflegebedürftiger Menschen bis 2030 auf 3,37 Millionen, bis 2050 auf 3,8 bis 4,5 Millionen steigen. Fazit: Die vollstationäre Pflege im Heim wird auch weiterhin an Bedeutung gewinnen. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Demografischer Wandel). Unsere Leistungen für Ihr Unternehmen Jahres- und Konzernabschlussprüfung: Die Prüfung von Unternehmen im Gesundheitsbereich mit ihren speziellen Rechnungsund Buchführungspflichten gehört zu unseren Kernkompetenzen selbstverständlich unter Berücksichtigung landesspezifischer Besonderheiten. Unser Vorgehen: Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung beurteilen wir die Qualität und Sicherheit der Informationen, die sich aus den rechnungslegungsbezogenen Prozessen sowie der Angemessenheit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements ergeben. Die Besonderheiten von branchenspezifischen Risiken z.b. die Berücksichtigung von Erlösausgleichen im Jahresabschluss bei noch ausstehenden Budgetverhandlungen und ihre Erfassung im Jahresabschluss sind gleichfalls Gegenstand der Beurteilung. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Ermittlung des bestehenden Handlungsbedarfs zur Abschlusserstellung und Maßnahmen zur Prozessoptimierung.
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit nach 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG): Wir sind mit den Anforderungen der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach 53 HGrG langjährig vertraut. Unsere Prüfung basiert auf der eingehenden Kenntnis Ihres Unternehmens und dessen wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeldes. Vertrauen Sie bei der Prüfung unseren kompetenten Mitarbeitern mit langjähriger Erfahrung in diesem Prüfungsfeld. Mittelverwendungsprüfungen: Die Investitionen im Gesundheitsbereich werden zu einem großen Teil durch nicht rückzahlbare Zuschüsse finanziert. Deren zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung ist regelmäßig durch die Bescheinigung des Abschlussprüfers oder eines Wirtschaftsprüfers nachzuweisen. Sowohl im Auftrag unserer Mandanten als auch im Auftrag von Gebietskörperschaften und der EU führen wir langjährig Mittelverwendungsprüfungen von hoher Qualität durch. Jederzeit entsprechend den Vorgaben der Fördermittelgeber und gemäß einschlägiger Richtlinien. Ihr Vorteil: Unsere Berichterstattung ist umfassend und transparent. So generieren wir sowohl ein großes Maß an Sicherheit als auch Vertrauen. Erteilung von Bescheinigungen: Neben den Mittelverwendungsprüfungen haben Krankenhäuser für die Budgetverhandlungen Erlösbestätigungen des Abschlussprüfers vorzulegen. Außerdem ist hinsichtlich der Finanzierung von Ausbildungskosten eine bestätigte Aufstellung für das abgelaufene Jahr über die Einnahmen aus dem Ausgleichsfonds und den in Rechnung gestellten Zuschlägen, über Erlösabweichungen zum vereinbarten Ausbildungsbudget und über die zweckgebundene Verwendung des Ausbildungsbudgets vorzulegen. Die notwendigen Bestätigungen erteilen wir nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben. Vertrauen Sie bei allen Prüfungen unseren langjährigen Branchenkenntnissen. Sie garantieren Ihnen eine höchstmögliche Prüfungsqualität bei professioneller Berichterstattung. Steuerliche Beratung: Das Steuerrecht und seine Tücken sind
aus dem Alltag von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nicht mehr wegzudenken. Nahezu jede Aktivität bzw. gestalterische Maßnahme hat steuerliche Konsequenzen. Zur Vermeidung von steuerlichen Risiken und Nutzung sämtlicher Gestaltungsmöglichkeiten sind fundierte Kenntnisse des Steuerrechts notwendig. Dabei ist zu beachten: Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen werden häufig als gemeinnützige Einrichtungen geführt. Hieraus ergeben sich in vielfacher Hinsicht steuerliche Besonderheiten. Hervorzuheben sind: die zeitnahe und satzungsgemäße Mittelverwendung, die Kooperation mit anderen Einrichtungen, die Gründung von Tochtergesellschaften, die steuerliche Beurteilung der Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen sowie die Umsatzsteuerbefreiung für eng mit dem Betrieb eines Krankenhauses verbundene Umsätze. Insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen ist das frühzeitige Erkennen und Bewältigen steuerlicher Risiken ein wichtiger Beitrag zum Fortbestand der Einrichtung. Wir beraten und begleiten Sie bei der steueroptimierten Gestaltung von Prozessen entsprechend den rechtlichen Vorgaben. Unsere Dienstleistungen umfassen außerdem: die Prüfung der ergangenen Steuerbescheide, die Unterstützung unserer Mandanten bei Rechtsbehelfen und Verfahren vor der Finanzgerichtsbarkeit, die Übernahme von Buchhaltungsleistungen sowie der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, die Beratung bei der Betriebsprüfung und die Planung der steuerlichen Ergebnisrechnung.
Ihr Vorteil: Unser erfahrenes Team hat sich auf die steuerliche Beratung rund um Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen spezialisiert. Betriebswirtschaftliche Beratung: Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die betriebswirtschaftliche Beratung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. In diesem Feld erstreckt sich unsere Tätigkeit auf Gebiete, die eng mit dem Rechnungswesen sowie den wirtschaftlichen Verhältnissen und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung verbunden sind. Unser Ansatz ist ganzheitlich ausgerichtet und berücksichtigt betriebswirtschaftliche, steuerliche, rechnungslegungsbezogene und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen. Denn all diese Aspekte können keinesfalls losgelöst voneinander beurteilt werden. Die konsequente Nutzung betriebswirtschaftlicher Instrumente fördert die Transparenz im Unternehmen und schafft die Voraussetzungen für wirtschaftliches Handeln. Unser Leistungsspektrum umfasst:
die Unterstützung bei der Optimierung der Rechnungslegung, der Kostenrechnung und der Planung, die Evaluierung der rechnungslegungsbezogenen Prozesse und der Ausgestaltung des internen Kontrollsystems, die Unterstützung bei der Einrichtung eines Risikomanagementsystems, die Beratung bei Umstrukturierungen und die Bewertung von Investitionen, deren Wirtschaftlichkeit und Finanzierung. Aufbereitung spezieller Themen für den Aufsichtsrat Vor dem Hintergrund von vermehrten Unternehmensskandalen, Managementfehlern und Insolvenzen stehen die Tätigkeit des Aufsichtsrats und die Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder verstärkt im öffentlichen Fokus. Unverändert besteht Unsicherheit über die Rechte und Pflichten der Mitglieder. Gleiches gilt für die Ausgestaltung der Überwachungsfunktion und die Frage, welche Informationen für die Kontrolle und Beratung erforderlich sind. Zudem agieren von einer Gebietskörperschaft entsandte Aufsichtsratsmitglieder im Spannungsfeld zwischen dem Interesse der Gebietskörperschaft und dem des Unternehmens. Wir informieren Sie gern über die rechtlichen Rahmenbedingungen und beraten Sie bei der Wahrnehmung der Aufsichtsratstätigkeit. Denn nur umfassend und zutreffend informierte Aufsichtsratsmitglieder können gute Aufsichtsräte bilden. Sie benötigen in einem oder mehreren der o.g. Bereiche Hilfe? Oder möchten sich beraten lassen? Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere auf Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen spezialisierten Partner.
Alfons Feld Vorstand WP, StB Lenzeallee 107 14195 Berlin Telefon 030 / 8 97 81-232 feld@domus-ag.net Karl Fietzek Vorstand WP, StB Schornsteinfegergasse 13 14482 Potsdam Telefon 0331 / 7 49 88-14 fietzek@domus-ag.net Eva-Maria Wiedemann Prokuristin WP, StB Lentzeallee 107 14195 Berlin Telefon 030 / 8 97 81-267 e.wiedemann@domus-ag.net Horst Gerisch Prokurist WP Regierungsstraße 58 99084 Erfurt Telefon 0361 / 34 01 02 25 h.gerisch@domus-ag.net Der DOMUS Farbcode: so finden Sie den richtigen Ansprechpartner. Prüfung und Beratung Steuern Recht Beratung Spezialthemen