Richtlinien zur Unterstützung der Selbsthilfe im Kreis Unna durch Förderung der Selbsthilfegruppen und -organisationen

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Transkript:

Richtlinien zur Unterstützung der Selbsthilfe im Kreis Unna durch Förderung der Selbsthilfegruppen und -organisationen

Richtlinien zur Unterstützung der Selbsthilfe im Kreis Unna durch Förderung der Selbsthilfegruppen und -organisationen Beschluss des Kreistages vom 07.06.2005 1. Rechtsgrundlage und Ziele Gem. 7 Abs. 3 ÖGDG soll die untere Gesundheitsbehörde die Arbeit der im Gesundheitsbereich tätigen, in ihrer Zielsetzung und Aufgabendurchführung freien Selbsthilfegruppen fördern und mit ihren Vereinigungen und Zusammenschlüssen zusammenarbeiten. Hierzu gewährt der Kreis Unna nach Maßgabe dieser Richtlinien entsprechende Zuwendungen. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Bei allen Maßnahmen des Kreises Unna handelt es sich um freiwillige Leistungen, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden. Verpflichtungen für den Kreis Unna können daraus nicht abgeleitet werden. Die Stärkung der Selbsthilfe durch pauschale finanzielle Zuwendungen seitens des Kreises Unna darf nicht zu einem Rückzug anderer Kostenträger führen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die gesetzlichen Krankenkassen Selbsthilfegruppen und -organisationen fördern sollen. Vielmehr beabsichtigt der Kreis Unna durch die finanzielle Förderung der Selbsthilfe die Bereitschaft anderer Kostenträger zu steigern, die Selbsthilfe ihrerseits durch eine Wahrnehmung bzw. Steigerung des finanziellen Engagements zu fördern, sowie die Selbsthilfegruppen und -organisationen zu ermutigen, entsprechende Fördermöglichkeiten anderer Kostenträger neben einer Kreisförderung in Anspruch zu nehmen. 2. Gegenstand der Förderung Der Kreis fördert die Arbeit der gemäß Nr. 3 tätigen Selbsthilfegruppen und -organisationen, durch pauschale finanzielle Zuwendungen für die notwendige Gruppenarbeit. Die Gruppenarbeit in der Selbsthilfe erfolgt in ihrer Zielsetzung und Aufgabendurchführung autonom. Die pauschale finanzielle Zuwendung soll nicht für Leistungen verwendet werden, die über die Unterstützung der K.I.S.S. durch die Gesundheitshäuser abgedeckt werden können. Dabei handelt es sich insbesondere um die infrastrukturelle Unterstützung, die den Selbsthilfegruppen und -organisationen über die K.I.S.S. angeboten wird (z. B. kostenfreie Raumnutzung in den Gesundheitshäusern, entgeltfreie Nutzung von Telefon und Kopierer, Inanspruchnahme der Dienste der Hausdruckerei). 3. Zuwendungsvoraussetzungen Zuwendungsfähig im Sinne dieser Richtlinien sind jene Selbsthilfegruppen und -organisationen, die als Zusammenschlüsse von Menschen, die in ähnlichen Lebenssituationen stehen, von vergleichbaren Schwierigkeiten betroffen, chronisch krank oder behindert oder Angehörige dieser Menschen sind evtl. unter Beteiligung medizinischer therapeutischer Fachleute und folgende Zielsetzungen verfolgen: Die Bewältigung sozialer, persönlicher oder krankheitsbedingter Belastungen, die Verbesserung der Lebenssituation und eine bessere medizinische und soziale Versorgung der Betroffenen. Die Gewährung einer finanziellen Zuwendung ist unabhängig von der Organisationsform der Gruppe und der organisatorischen Einbindung in einen Landes- oder Bundesverband.

Es erhalten solche Selbsthilfegruppen und -organisationen einen Zuschuss zur Gruppenarbeit die im Selbsthilfegruppenverzeichnis der K.I.S.S. registriert sind und keine Abstinenzgruppe (Alkoholsucht) sind, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung seit mindestens 3 Monaten bestehen, die ihren Sitz oder Tätigkeitsbereich im Kreis Unna haben, die nicht gewinnorientiert arbeiten und die parteipolitisch neutral, offen gegenüber allen Konfessionen und Nationalitäten sind sowie eine Arbeits- und Organisationsstruktur nach demokratischen Grundsätzen gewährleisten. 4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Es erfolgt eine Pauschalförderung in Form eines Zuschusses. Die Förderhöchstgrenze beträgt 500,00. Der Gesamtförderbetrag ergibt sich aufgrund des im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen beschlossenen Haushaltsansatzes»Zuschuss zur Unterstützung von Selbsthilfegruppen im Kreis Unna«. Der Kreis Unna unterscheidet bei der Bewilligung des Zuschusses zwischen Selbsthilfegruppen und -organisationen folgender Themenbereiche: 1) Lebensprobleme psychosozialer Bereich (z. B. Eltern-Kind-Gruppen, Psychosoziale Probleme, Frauenselbsthilfe, Partnerschaft, Alter, Nachbarschaft, besondere soziale Situationen, Wohnen, Verkehr, Umwelt, Ökologie) 2) Gesundheitliche Beeinträchtigungen (z. B. chronische Erkrankungen, Behinderungen und Suchterkrankungen) Die Höhe der Förderung errechnet sich aus der Summe des Gesamtförderbetrages sowie der Antragsanzahl und ist daher variabel. Grundsätzlich erhalten Gruppen, die dem Themenbereich»Lebensprobleme psychosozialer Bereich«zuzuordnen sind, eine Förderung in doppelter Höhe. Die gesundheitlichen Selbsthilfegruppen werden in einfacher Höhe gefördert, da diese zusätzlich die Möglichkeit der finanziellen Förderung durch die Krankenkassen haben.

5. Verfahren 5.1 Antragsverfahren Der Antrag ist nach dem als Anlage 1 beigefügten Muster an den Kreis Unna Gesundheit und Verbraucherschutz Postfach 2112 59411 Unna zu richten. Der Antrag muss bis zum 15. März des Antragsjahres eingegangen und von zwei Mitgliedern der Selbsthilfegruppe unterschrieben sein. Für das Antragsjahr 2005 muss der Antrag bis zum 30. Juni eingegangen sein. Bei erstmaliger Beantragung oder bei Änderung der Förderungsvoraussetzungen ist dem Antrag die Zielsetzung und Arbeitsweise auf der Grundlage einer Selbstdarstellung der Selbsthilfegruppe, -organisation beizufügen. 5.2 Bewilligungsverfahren Die Verwaltung erstellt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel einen Vergabevorschlag, derdem Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises Unna zur Entscheidung vorgelegt wird. 5.3 Auszahlungsverfahren Die Entscheidung des Ausschusses für Gesundheit und Verbraucherschutz wird der beantragenden Gruppe schriftlich mitgeteilt (Bewilligungsbescheid). Auf dieser Grundlage erfolgt die Auszahlung der Fördergelder an die Selbsthilfegruppe, -organisation. 5.4 Verwendungsnachweisverfahren Die Selbsthilfegruppe, -organisation muss gewährleisten, dass der Zuschuss ordnungsgemäß und zweckgebunden verwendet wird. Das antragstellende Mitglied der Selbsthilfegruppe, -organisation ist dafür verantwortlich, die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses durch einfache schriftliche Erklärung gem. Anlage 2 bis zum 31.01. des Folgejahres nach Auszahlung des Zuschusses nachzuweisen.

Rücklagen dürfen von den Zuschüssen nicht gebildet werden. Nicht verbrauchte Zuschussmittel, die einen Betrag von 50 überschreiten, sind dem Kreis Unna zurückzuzahlen. In Zweifelsfällen und zur Durchführung von stichprobenartigen Überprüfungen können Belege oder sonstige Unterlagen zur Prüfung angefordert werden. Zu diesem Zweck sind die Zuschussempfänger verpflichtet, die Belege zum Nachweis der Mittelverwendung zwei Jahre aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen. 6. Schlussbestimmungen Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensrechts (vgl. insb. 48, 49 und 49a VwVfG NRW). Die Allgemeinen Richtlinien des Kreises Unna über die Gewährung von Zuschüssen Zuschussrichtlinien finden Anwendung, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind. 7. In-Kraft-Treten Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 07.06.2005 in Kraft. Unna, 25.08.2005 Makiolla Landrat

Kreis Unna Gesundheit und Verbraucherschutz Postfach 2112 59411 Unna Anlage 1 Antrag auf Gewährung einer finanziellen Zuwendung an eine Selbsthilfegruppe für das Jahr Die Gewährung der finanziellen Zuwendung erfolgt gemäß der»richtlinien zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Kreis Unna«vom 07.06.2005 Der Antrag muss bis zum 15.03. des Antragsjahres eingegangen sein. Angaben zur Selbsthilfegruppe Name der Selbsthilfegruppe Ansprechpartner Ansprechpartnerin Name Anschrift Fon Fax E-Mail Wir sind im Selbsthilfegruppenverzeichnis der K.I.S.S. erfasst Ja Nein Wenn nein: Wir möchten aufgenommen werden. Gründungsdatum: Wir haben unseren Sitz bzw. Tätigkeitsbereich im Kreis Unna Wir arbeiten nicht gewinnorientiert Wir sind parteipolitisch neutral, offen gegenüber allen Konfessionen und Nationalitäten und haben eine Arbeits- und Organisationsstruktur nach demokratischen Grundsätzen.

Bankverbindung Kontoinhaber Kontoinhaberin Anschrift Fon Fax Geldinstitut BLZ Kontonummer Selbstdarstellung der Selbsthilfegruppe (Nur bei erstmaliger Beantragung oder bei Änderung der Förderungsvoraussetzungen) Mitgliedschaft in übergeordneten Verbänden Anzahl der Mitglieder: Inhalte der Gruppenarbeit

Mit der Antragstellung erkennen wir die Richtlinien ausdrücklich an und versichern, die Zuschüsse unter Berücksichtigung von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechend unserer Zielsetzung für die Gruppenarbeit zu verwenden. Darüber hinaus versichern wir, dass die Mittel notwendig sind, da Eigenmittel, Spendengelder oder sonstige Drittmittel nicht oder nur zweckgebunden zur Verfügung stehen. Die Verwendung werden wir bis zum 31.01. des Folgejahres nach Auszahlung des Zuschusses nachweisen. Zuschüsse, die nicht verbraucht oder nicht zweckentsprechend verwendet wurden, werden wir gemäß Punkt 5.4 der Förderrichtlinien zurückzahlen. Ort, Datum 1. Unterschrift 2. Unterschrift (Vertretungsberechtigte Mitglieder)

Kreis Unna Gesundheit und Verbraucherschutz Postfach 2112 59411 Unna Anlage 2 Verwendungsnachweis einer finanziellen Zuwendung an eine Selbsthilfegruppe für das Jahr Angaben zur Selbsthilfegruppe Name der Selbsthilfegruppe: Ansprechpartner Ansprechpartnerin: Name Anschrift Fon Fax E-Mail Gemäß Bescheid vom des Kreises Unna in Höhe von erhielten wir eine finanzielle Zuwendung Euro Wir versichern durch Unterschrift, den Zuschuss unter Berücksichtigung von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechend unserer Zielsetzung für die Gruppenarbeit verwendet zu haben. Die nicht verbrauchten Mittel überschreiten einen Betrag von 50 Euro nicht. Die nicht verbrauchten Mittel überschreiten den Betrag von 50 Euro um Euro. Diesen Betrag werden wir gem. Ziff. 5.4 der Richtlinien an den Kreis Unna (Sparkasse Unna, BLZ 443 500 60, Konto Nr. 7500) unter Angabe Konto 4219.98 und des Gruppennamens zurück zahlen. Belege zum Nachweis der Mittelverwendung bewahren wir zwei Jahre lang auf und legen sie auf Anforderung vor. Ort, Datum 1. Unterschrift 2. Unterschrift (Vertretungsberechtigte Mitglieder)