DGIV-Kaminabend am 23. Juni 2014 in Berlin. Einladung. Innovationsfonds Antragsverfahren und Kriterien der Mittelvergabe

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Transkript:

DGIV-Kaminabend am 23. Juni 2014 in Berlin Einladung Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.v. (DGIV) lädt für den 23. Juni 2014, 18.00 bis 20.00 Uhr, zu einem Kaminabend ein. Thema: Innovationsfonds Antragsverfahren und Kriterien der Mittelvergabe Referent: Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses Unter dem Titel Deutschlands Zukunft gestalten formulieren CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode der Bundesregierung im Abschnitt Gesundheit und Pflege zum Thema Innovationsfonds wie folgt: Zur Förderung innovativer sektorübergreifender Versorgungsformen und für die Versorgungsforschung wird ein Innovationsfonds geschaffen. Dafür werden 300 Mio. Euro von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt; dafür erhalten die Krankenkassen 150 Mio. Euro an zusätzlichen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Aus dem Innovationsfonds werden für Versorgungsleistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, Mittel in Höhe von insgesamt 225 Mio. Euro und für Versorgungsforschung Mittel in Höhe von insgesamt 75 Mio. Euro verwendet. Für die Vergabe der Mittel legt der Gemeinsame Bundesausschuss Kriterien fest. Die Vergabe erfolgt durch ein jährliches Ausschreibungsverfahren, das vom Gemeinsamen Bundesausschuss durchgeführt wird. Eine Evaluierung erfolgt nach vier Jahren.

Innovative integrierende Versorgungsformen wurden von der Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode geradezu stiefmütterlich behandelt. So kam es nicht von ungefähr, dass es für die Integrierte Versorgung in den vergangenen vier Jahren schwierig war, sich als der Hoffnungsträger der Selektivversorgung durchzusetzen, geschweige denn die von Regierungsseite avisierte populationsbezogene Verbreitung in der Fläche zu erreichen. Dennoch hat sich die Integrierte Versorgung auch unter stagnierenden Existenzbedingungen behauptet. Auch von Seiten der Versorgungsforschung bekamen die so genannten innovativen Versorgungsformen Unterstützung. Neue Entwicklungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen werden gefordert. Spät, aber noch nicht zu spät, hat nun die Bundesregierung ihre Absichten formuliert, die finanziellen Grundlagen für innovative Versorgungsformen zu verbessern, hier wieder für mehr Unterstützung zu sorgen und in diesem Zusammenhang auch die Versorgungsforschung zielgerichtet zu unterstützen. Entsprechend groß ist das Interesse an konkreten Detailregelungen. Es versteht sich von selbst, dass die für die Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds maßgeblichen Kriterien mit Sorgfalt und Umsicht erarbeitet werden müssen. Das macht Arbeit und ist nicht innerhalb weniger Wochen getan. Dennoch ist es für Leistungsträger und Leistungserbringer gleichermaßen wichtig, dass möglichst rasch Vertrauen in diesen neuen Fonds geschaffen wird. Einerseits ist es nachvollziehbar, dass mit Informationen über beabsichtigte Regelungen verantwortungsbewusst umgegangen werden muss. Andererseits ist es für die Vertragspartner, die sich in innovativen Versorgungsformen engagieren, von nicht geringer Bedeutung, aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss zu hören, wie dort mit diesem gewichtigen Thema gearbeitet wird und mit welchen Entwicklungen bei der Ausgestaltung des Regelwerks für die Inanspruchnahme der hier zu hinterlegenden Mittel aus derzeitiger Sicht gerechnet werden kann. Wir sind dem unabhängigen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, Herrn Josef Hecken, dankbar, dass er der DGIV für ihren ersten Kaminabend 2014 zur Verfügung steht. Herr Hecken wird den Abend als Referent bestreiten und steht auch für Fragen aus dem Teilnehmerkreis zur Verfügung. Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Leistungserbringer, Krankenkassen, Managementgesellschaften, Industrie-, Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen im Gesundheitswesen sowie an gesundheitspolitisch interessierte und engagierte Bürger und Institutionen.

DGIV-Kaminabend Thema: Innovationsfonds Antragsverfahren und Kriterien der Mittelvergabe Termin: 23.06.2014, 18.00 bis 20.00 Uhr Ort: China Club Berlin im Adlon - Palais Behrenstrasse 72 Begrüßung und Moderation: Prof. Dr. med. Stefan G. Spitzer Vorsitzender des Vorstandes der DGIV Referent: Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses

Allgemeine Hinweise Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.v. Friedrichstraße 183 Telefon: 030 / 44 72 70 80 Fax: 030 / 44 72 97 46 Mail: info@dgiv.org Web: www.dgiv.org Organisation: RRC-Congress GmbH Dipl.-Kfm. Rolf Rossbach Französische Straße 14 Tel. 030-723933-12 Fax: 030-723933-22 Mail: rolf.rossbach@rrc-congress.de Gebühren: 150,00 EUR zzgl. ges. USt. für DGIV-Mitglieder 200,00 EUR zzgl. ges. USt. für Gäste In der Teilnahmegebühr sind das Abendmenü und die Getränke enthalten. Anmeldung: Die Anmeldung ist per Mail unter info@dgiv.org oder per Fax möglich. Fax-Nummern: 030 / 44 72 97 46 oder 030 / 72 39 33-22

Anmeldung zum DGIV Kaminabend am 23.06.2014, 18.00 bis 20.00 Uhr, im China Club Berlin im Adlon - Palais, Behrenstrasse 72, Name: Vorname: Titel: Institution / Firma: Straße: PLZ: Ort: E-Mail. Telefon: Telefax: DGIV- Mitglied 150,00 EUR zzgl. 19 % UST Gast 200,00 EUR zzgl. 19 % UST (Nach Eingang Ihrer verbindlichen Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung mit Rechnung. Stornierungen sind bis 14 Tage vorher kostenlos, danach werden 50%, bei Rücktritt später als 7 Tage vorher werden 100% der Gebühr zzgl. 19 % UST fällig. Ersatzteilnehmer können ohne Kosten jederzeit angemeldet werden.) Datum Unterschrift Firmenstempel Bitte senden Sie mir auch zukünftig Einladungen zu den geplanten Kaminabenden zu.