Erdbeben in Ecuador. Nothilfegesuch

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Transkript:

147. 61.01 Erdbeben in Ecuador. Nothilfegesuch Sachverhalt Das Ecuador-Erdbeben am 16. April 2016 war ein schweres Erdbeben der Stärke 7,8. Das Zentrum des Erdbebens lag etwa 27 km südöstlich der Stadt Muisne an der ecuadorianischen Küste, in einem dünn besiedelten Teil des Landes. In der 170 km entfernten Hauptstadt Quito brach Panik aus und es kam zum Einsturz von Gebäuden. Das Beben war das stärkste in Ecuador seit dem Tumaco-Erdbeben 1979. Laut Regierungsangaben wurden durch die Auswirkungen des Erdbebens 659 Personen getötet, 27'732 zum Teil schwer verletzt und 40 galten am 27. April 2016 noch als vermisst. Insgesamt wurden 9'438 Gebäude beschädigt oder zerstört. Die Regierung befürchtet, dass sich die Zahl der Opfer noch weiter erhöhen wird. Mehr als 300 Nachbeben verängstigten die Überlebenden, die auf den Strassen neben ihren zerstörten oder beschädigten Häusern ausharrten. Nach Schätzungen des Kinderhilfswerks Unicef sind mehr als 150'000 Kinder direkt oder indirekt von den Folgen des Erdbebens betroffen. In Ecuador wirkt seit 1990 Bischof Bertram Wick und pflegt einen engen Kontakt mit dem Bistum St. Gallen. Dorthin verschickte er am 23. April 2016 einen Erdbebenbrief, in welchem er schildert, dass eine Welle von Flüchtlingen erwartet wird, welche Unterschlupf benötigen. Dafür sollen einfachste Nothäuschen für $ 1'029 pro Stück beschafft werden, die eine Lebensdauer von 10 Jahren aufweisen sollen. Die Häuschen sollen auf Grundstücken zu stehen kommen, welche für 2 bis 3 Jahre gemietet werden. Danach werden sie bei einem Umzug abgebaut und mitgenommen. Als Erstes sollen - trotz Widerstands des Bürgermeisters von Santo Domingo und auch des Präfekten - 500 Häuschen beschafft werden. Für die Spendensammlung wurde ein spezielles Konto eröffnet. Unter www.coloncheline.ch kann sich jedermann informieren und sehen, was mit dem Spendengeld geschieht. Der Katholische Kantonsteil des Kantons St. Gallen hat am 24. Mai 2016 CHF 10'000 gesprochen. Der wurde im Namen von Bischof Markus Büchel angefragt, ob er auch einen Beitrag sprechen könnte. Erwägungen Die Römisch-katholische Körperschaft leistet grundsätzlich direkte und unmittelbare Nothilfe, aber keine Entwicklungshilfe im Ausland, u.a. weil diese langfristig angelegt ist und sich daher nicht in angemessener Weise durch den auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen lässt. Entwicklungshilfe im Ausland steht darum nicht im Fokus der Hilfeleistungen des s. Die dringend benötigte Spende für die Beschaffung der 500 Nothäuschen für die vom Erdbeben betroffenen Flüchtlinge hat demgegenüber eindeutigen Nothilfe-Charakter. Der Präsident beantragt daher, CHF 10'000 zu Gunsten des Nothäuschen-Programms von Bischof Bertram Wick zukommen zu lassen. Dieser Betrag soll jedoch nur unter der Voraussetzung zur Auszahlung gelangen, dass Bischof Betram Wick dem eine Bestätigung zukommen lässt, dass die Nothäuschen legal beschafft und errichtet werden können. Protokoll des s Seite 317

Der beschliesst I. Für die Flüchtlinge des Erdbebens in Ecuador spricht der CHF 10'000 zu Gunsten des Nothäuschen-Programms von Bischof Bertram Wick. Dieser Betrag gelangt nur unter der Voraussetzung zur Auszahlung, dass Bischof Betram Wick dem eine Bestätigung zukommen lässt, dass die Nothäuschen legal beschafft und errichtet werden. II. Die Kosten gehen zu Lasten der Kostenstelle 651, nicht budgetierte einmalige Beiträge III. Mitteilung an - Bischof Bertram Wick per Mail (bertramwick@hotmail.com) - Josef Annen, Generalvikar für die Kantone Zürich und Glarus - Benno Schnüriger,, Präsident - Markus Hodel, Verwaltung, Generalsekretär - Simon Spengler, Verwaltung, Bereichsleiter Kommunikation und Kultur - Gaudenz Domenig, Verwaltung, Bereichsleiter Finanzen Protokoll des s Seite 318

148. 60.07 Schwerpunktheft "Kirche und Homosexualität". Beitragsgesuch Sachverhalt Die vom Ökumenischen Forum für Glauben, Religion und Gesellschaft in Ost und West (G2W) getragene Fachzeitschrift "Religion & Gesellschaft in Ost und West" (RGOW) plant für August 2016 eine Schwerpunkt-Nummer zum Thema "Kirche und Homosexualität". Damit will die Zeitschrift einen Beitrag leisten zur Versachlichung dieses in der katholischen Kirche noch immer höchst kontrovers diskutierten Themas. Vor allem auch in Osteuropa, einem geografischen Schwerpunkt der Arbeit von G2W, ist Homosexualität auch gesamtgesellschaftlich im höchsten Grade tabuisiert bzw. wird offen diskriminiert - auch durch Vertreter verschiedener Kirchen. Das Schwerpunktheft will die unterschiedlichen kirchlichen Wahrnehmungen der Homosexualität darstellen sowie moraltheologische Beurteilungen aus verschiedenen Perspektiven leisten. Auch eine sozialethische Beurteilung ist angestrebt, ebenso mehrere vergleichende Länderstudien aus katholischen und orthodox geprägten Ländern (siehe Anhang zum Projektbeschrieb). Die Produktionskosten für eine Ausgabe der Zeitschrift betragen knapp über CHF 6'000. Die Finanzierung der Zeitschrift geschieht, abgesehen von den Abo-Einnahmen, primär durch Spenden und Zuweisungen kirchlicher Institutionen (von katholischer und reformierter Seite). Das Institut bittet die, die Produktionskosten für das Schwerpunktheft "Kirche und Homosexualität" zu übernehmen. Erwägungen Angesichts der verbreiteten Tabuisierung dieses Themas in vielen der besprochenen Länder, zu denen G2W auch direkte Kontakte unterhält, ist das Publikationsvorhaben sehr mutig. Um die Thematik innerkirchlich und im ökumenischen Dialog zu entkrampfen, sind sorgfältige und profunde Publikationsvorhaben - wie diese geplante Schwerpunktnummer - äusserst wertvoll. Der Ressortleiter beantragt deshalb, dem Gesuch stattzugeben und einen Beitrag von CHF 6'000 zu sprechen. Der beschliesst I. G2W wird ein Produktionsbeitrag für die Schwerpunktnummer der Zeitschrift RGOW "Kirche und Homosexualität" von CHF 6'000 zugesprochen. II. Der Betrag geht zulasten der Kostenstelle 542, Buchförderung. III. Als Sponsorenhinweis soll der Vermerk Katholische Kirche im Kanton Zürich mit unserem Logo verwendet werden (herunterzuladen von http://www.zh.kath.ch/service/publikationen/fotogalerien/logos). Protokoll des s Seite 319

IV. Mitteilung an - Stefan Kube, G2W, Birmensdorferstrasse 52, Postfach 9329, 8036 Zürich - Benno Schnüriger,, Präsident - Zeno Cavigelli,, Ressortleiter Kommunikation und Kultur - Markus Hodel, Verwaltung, Generalsekretär - Gaudenz Domenig, Verwaltung, Bereichsleiter Finanzen - Simon Spengler, Verwaltung, Bereichsleiter Kommunikation und Kultur Protokoll des s Seite 320

150. 60.55 Filmgesuche 2016. Antrag zur Unterstützung Sachverhalt Der spricht im Sinne der Filmförderung (mit speziellem Akzent auf Nachwuchsförderung) jährlich einen grösseren Betrag für Filmproduktionen. Charles Martig, Leiter des Katholischen Medienzentrums, prüft alle eintreffenden Gesuche in diesem Bereich und unterbreitet dem konkrete Vorschläge für die Unterstützung. Für die Unterstützung von Filmgesuchen 2016 schlägt Charles Martig folgende Projekte vor: 1. Les Heures-Encre, Wendy Pillonel, Kurzspielfilm ZHDK, CHF 3'000 2. No Promised Land, Raphael Bondy, Dokumentarfilm ZHDK, CHF 2'000 3. Welcome To My Home, Maria Müller, Dokumentarfilm, CHF 3'000 4. Bon Voyage, Marc Wilkins, Kurzspielfilm, CHF 3'000 5. AZIZ, Mica Agustoni, Kurzspielfilm, CHF 3'000 6. Le Voyageur, Timo von Gunten, Spielfilm, CHF 3'000 7. Zappel-Philipp, Brigitte Grüter, Dokumentarfilm HSLU, CHF 1'000 8. Where the Tales Come From, Viviane Tanner/Stephanie Thalmann/Patricia Wenger, Animationsfilm HSLU, CHF 1 000 9. Pepita & Max: der Alpsegen, Stephanie Knöbl, Animationsfilm, CHF 1'000 Neben diesen neun Gesuchen, die primär im Nachwuchsbereich angesiedelt sind, empfiehlt Charles Martig ein Projekt, das nicht im engeren Sinn in die Kategorie der künstlerischen Filmförderung gehört, sondern in die Kategorie der filmdidaktischen Lehrmittel: 10. STARTKLAR Jugend & Arbeit, Anne Voss, CHF 5'000 Die Förderbeiträge sind gewichtet. Masterfilme der ZHDK und grössere Filmprojekte fallen in die Kategorie von CHF 3'000 bzw. 5'000. In eine zweite Beitragskategorie fallen Gesuche, die CHF 1'000 oder 2'000 erhalten sollen. Insbesondere Filme von der Hochschule Luzern (HSLU) werden von Charles Martig in dieser Kategorie berücksichtigt. Die inhaltlichen Begründungen zur Förderung der einzelnen Projekte sind im Dokument "Filmförderung 2016 Kurzbeschreibungen" aufgeführt. Erwägungen Das Engagement der Zürcher Kirche in der Filmförderung hat eine lange Tradition. Jährlich wird dafür ein Beitrag von rund CHF 20'000 gesprochen (2015: CHF 30'000). Die beantragte Fördersumme für 2016 beläuft sich auf total CHF 25'000. Der Ressortleiter beantragt, dem Gesuch zuzustimmen. Protokoll des s Seite 323

Der beschliesst I. Dem Vorschlag von Charles Martig, Katholisches Medienzentrum, für die Ausrichtung von Produktionsbeiträgen zur Filmförderung im Gesamtbetrag von CHF 25 000 wird zugestimmt (Verteilung der Beitrage auf die einzelnen Projekte wie von Charles Martig vorgeschlagen). II. Die Beiträge gehen zulasten der Kostenstelle 650, einmalige kulturelle und soziale Beiträge. III. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt nach der Realisation der Filme. IV. Als Sponsorenhinweis soll der Vermerk Katholische Kirche im Kanton Zürich mit unserem Logo verwendet werden (herunterzuladen von http://www.zh.kath.ch/service/publikationen/fotogalerien/logos). V. Die Beitragsempfänger werden darauf hingewiesen, dass mit der Förderung ihres Projekts die Auflage verbunden ist, der religionspädagogischen Verleihstelle Relimedia eine DVD mit dem Recht zu Verleih und nichtkommerzieller, öffentlicher Vorführung im kirchlichen und schulischen Rahmen zu überlassen. VI. Mitteilung an - die Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger bzw. deren Produktionshäuser - Charles Martig, Direktor Katholisches Medienzentrum, Pfingstweidstrasse 10, 8005 Zürich - Benno Schnüriger,, Präsident - Zeno Cavigelli,, Ressortleiter Kommunikation und Kultur - Markus Hodel, Verwaltung, Generalsekretär - Gaudenz Domenig, Verwaltung, Bereichsleiter Finanzen - Simon Spengler, Verwaltung, Bereichsleiter Kommunikation und Kultur Protokoll des s Seite 324