Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang. Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) FPOManagement Vom 24. Juli 2009

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Transkript:

Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare Text. Hinweis: Für Studierende, die ihr Studium vor In-Kraft-Treten der letzten Änderungssatzung aufgenommen haben: Bitte beachten Sie auch die vorangegangenen Änderungssatzungen mit ihren Übergangsbestimmungen. Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Management der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) FPOManagement Vom 24. Juli 2009 geändert durch Satzungen vom 23. Februar 200 8. März 20 5. August 20 9. Januar 202 25. Juli 204 8. August 207 Aufgrund von Art. 3 Abs. Satz 2, Art. 43 Abs. 5 Satz 2, Art. 6 Abs. 2 Satz des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die FAU folgende Prüfungsordnung: Geltungsbereich... 2 Qualifikation zum Masterstudium, Nachweise und Zugangsvoraussetzungen... 3 Umfang und Gliederung des Masterstudiums, Prüfungen... 2 4 Vertiefungsbereich... 2 5 Inkrafttreten, Übergangsvorschriften... 3 Anlagen -2... 4-7 Geltungsbereich Die Fachprüfungsordnung für den forschungsorientierten konsekutiven Masterstudiengang Management mit dem Abschluss Master of Science ergänzt die Rahmenprüfungsordnung für die konsekutiven und nicht-konsekutiven Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der FAU MPOWIWI in der jeweils geltenden Fassung. 2 Qualifikation zum Masterstudium, Nachweise und Zugangsvoraussetzungen () Fachspezifischer Abschluss im Sinne des 26 Abs. Nr. MPOWIWI ist insbesondere der Abschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengang. 2 Als fachverwandte Abschlüsse im Sinne des 26 Abs. Nr. MPOWIWI gelten alle Bachelorabschlüsse in nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen. (2) Folgende weitere Unterlagen im Sinne der Anlage, Nr. 2.3.3 MPOWIWI sind vorzulegen:

. Nachweis des bestandenen Zugangstests gemäß Anlage bzw. im Falle der Anlage Nr. 2.3 Nachweis des Graduate Management Admission Tests (GMAT) mit mindestens 600 Punkten (Score Report), 2. Nachweis über qualifizierte Auslandsaufenthalte (Zeiten, Leistungsnachweise), soweit vorhanden, 3. Nachweis über kaufmännische oder vergleichbare einschlägige Berufserfahrung (Zeugnisse bzw. Arbeitsbescheinigungen), soweit vorhanden. (3) In der ersten Stufe des Qualifikationsfeststellungsverfahrens werden die nach der Anlage, Nr. 2.3 MPOWIWI und Abs. 2 einzureichenden Unterlagen nach folgenden Kriterien mit den nachstehenden maximal zu vergebenden Punkten gemäß Anlage, Nr. 5. MPOWIWI bewertet:. Qualität des bisherigen Studienabschlusses bzw. der bisherigen Studienleistungen anhand des Notendurchschnitts (max. 50 Punkte), 2. Ergebnis des Zugangstests; Bewertung anhand der erzielten Punktzahl (max. 50 Punkte). (4) In der zweiten Stufe des Qualifikationsfeststellungsverfahrens gemäß der Anlage Nr. 5.2. MPOWIWI werden die Bewerberinnen bzw. Bewerber, die im Bereich von 69 50 Punkten liegen, gemäß der eingereichten Unterlagen auf Basis folgender Kriterien mit den nachstehenden maximal zu vergebenden Punkten bewertet:. Umfang und Dauer qualifizierter Auslandsaufenthalte, insbesondere Auslandssemester oder Auslandspraktika; Bewertung anhand der nach Abs. 2 Nr. 2 eingereichten Unterlagen (max. 0 Punkte), 2. Umfang und Dauer kaufmännischer oder vergleichbarer einschlägiger berufspraktischer Tätigkeiten, insbesondere Praktika, Berufsausbildung oder Werkstudententätigkeiten; Bewertung anhand der nach Abs. 2 Nr. 3 eingereichten Unterlagen (max. 0 Punkte). 3 Umfang und Gliederung des Masterstudiums, Prüfungen Im ersten bis dritten Semester werden ganzheitliche Perspektiven des Managements (Pflichtbereich I = 25 ECTS-Punkte) einschließlich Anwendungsfähigkeiten (Pflichtbereich II mit Wahlmöglichkeit = 20 ECTS-Punkte) vermittelt. 2 Zusätzlich wählen die Studierenden berufsfeldbezogene Vertiefungsmodule im Umfang von 45 ECTS-Punkten in beliebiger Zusammensetzung nach 4. 3 Art und Umfang der Prüfungen bestimmen sich nach Anlage 2 und den 6 8b MPOWIWI. 4 Vertiefungsbereich () Das Qualifikationsziel der einzelnen Modulgruppen Management globaler Unternehmen, Management industrieller Unternehmen, Management im Gesundheitssektor, Dienstleistungsmanagement und Supply chain management des Vertiefungsbereichs liegt darin, den Studierenden zu ermöglichen, sich auf einen oder mehrere Unternehmenstypen zu spezialisieren. 2 Darüber hinaus sollen die Studierenden durch Wahl der jeweiligen Modulgruppe gezielt auf die Übernahme von Managementaufgaben in dem jeweiligen Unternehmenstyp vorbereitet werden. 3 Die gewählte Spezialisierung dient den Studierenden dazu, ihr Profil mit Blick auf ein gewünschtes zukünftiges Berufsfeld zu schärfen. 4 Neben der Möglichkeit zur Spezialisierung soll über die Modulgruppe Interdisziplinäre Module im Vertiefungsbereich die Möglichkeit gegeben werden, das individuelle Profil um weitere relevante Kernkompetenzen zu ergänzen, bzw. sich grundlegend generalistischer aufzustellen. 2

(2) Art und Umfang der Prüfung sind abhängig von den im jeweils gewählten Modul vermittelten Kompetenzen nach Abs. und dem Modulhandbuch zu entnehmen. 2 Mögliche Prüfungsleistungen sind: Klausur (60 oder 90 Min.), schriftliche Haus- bzw. Seminararbeit, Präsentation, Fallstudie, elektronische Prüfung oder Kombinationen aus diesen. 3 Der Modulkatalog wird vor Semesterbeginn ortsüblich bekanntgemacht. (3) Die Wahlmodule setzen sich in der Regel entweder aus einer Vorlesung und einer Übung (-3 SWS) oder einem Seminar (-3 SWS) zusammen. 2 Näheres regelt das Modulhandbuch. 5 Inkrafttreten und Übergangsvorschriften () Diese Fachprüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2 Sie findet erstmals Anwendung auf Studierende, die ab dem Wintersemester 2009/200 das Masterstudium Management aufnehmen. (2) Die sechste Änderungssatzung tritt am. Oktober 207 in Kraft. 2 Sie gilt für alle Studierenden, die das Studium ab dem Wintersemester 207/208 aufnehmen werden. 3 Abweichend von Satz 2 gelten die Änderungen in 2 und der Anlage für alle Studierenden, die das Studium ab dem Sommersemester 208 aufnehmen werden. 3

Anlage : Zugangstest. Zweck des Zugangstests Der Zugangstest soll zeigen, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber die für den Masterstudiengang Management erforderlichen Vorkenntnisse aus den masterspezifischen Fachgebieten besitzen. 2. Testverfahren 2. Der Zugangstest wird jeweils spätestens einen Monat vor Ende der Bewerbungsfrist für den Masterstudiengang gemäß Nr. 2.2 der Anlage MPOWIWI zum Wintersemester im April einmal durchgeführt. 2 Der Termin für den Zugangstest wird auf den Internetseiten des Masterstudiengangs Management spätestens vier Wochen vor dessen Durchführung bekannt gegeben. 2.2 Die Anmeldung zur Teilnahme am Zugangstest erfolgt bis spätestens drei Tage vor dem Termin des Zugangstests über die Internetseite des Masterstudiengangs Management (Ausschlussfrist). 2.3 Ist die Teilnahme am Zugangstest aus Gründen, die die Bewerberin bzw. der Bewerber nicht zu vertreten hat nicht möglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden (insbesondere bei Bewerberinnen bzw. Bewerbern aus dem Ausland oder mit die Prüfungsfähigkeit beeinträchtigender Weise Behinderung), kann auf Antrag der Zugangstest durch den Nachweis eines Graduate Management Admission Tests (GMAT) mit mindestens 600 Punkten (Score Report) ersetzt werden. 2 Der Antrag ist schriftlich oder per E-Mail bei der Zugangskommission des Masterstudiengangs Management innerhalb der Frist gemäß Nr. 2.2 zu stellen und die Gründe unter Vorlage von Nachweisen glaubhaft zu machen. 3. Prüfende Die Koordination, die Durchführung und Bewertung des Zugangstest obliegt der Zugangskommission gemäß MPOWIWI. 2 Die Zugangskommission kann die Koordination und Durchführung sowie Bewertung des Zugangstests einzelnen von ihr beauftragten Mitgliedern übertragen. 4. Durchführung des Zugangstests und Bewertung 4. Der Zugangstest wird in schriftlicher Form mit einer Dauer von 90 Minuten durchgeführt. 2 Er umfasst Aufgaben zu betriebswirtschaftlichen und managementbezogenen Themen sowie Forschungsmethoden (insbesondere Methoden der empirischen Wirtschaftsforschung), die auf der Internetseite des Masterstudiengangs Management näher definiert werden. 4.2 Für die Bewertung und Notenstufen im Zugangstest gilt 9 Abs. Satz MPOWIWI entsprechend. 2 Der Zugangstest ist bestanden, wenn er mindestens mit der Note ausreichend bewertet ist. 4.3 Das Ergebnis des Zugangstests wird der Bewerberin bzw. dem Bewerber spätestens eine Woche vor Ende der Bewerbungsfrist per E-Mail mitgeteilt. 5. Rücktritt, Versäumnis, Wiederholung 5. Ein Rücktritt kann spätestens bis zum dritten Werktag vor dem Zugangstest ohne nachteilige Folgen per E-Mail bei der Zugangskommission erfolgen. 2 Als Werktage gelten dabei die Tage von Montag bis einschließlich Freitag. 3 Ein Rücktritt bis vor Beginn des Zugangstests kann nur aus Gründen, die die Bewerberin bzw. der Bewerber nicht zu vertreten hat (z. B. krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit) erfolgen. 4 Die Gründe nach Satz 2 müssen der Zugangskommission unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. 5 In Fällen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ist ein Attest vorzulegen; die Zugangskommission kann die 4

Vorlage eines vertrauensärztlichen Attestes verlangen. 6 Ein Rücktritt nach Beginn der Prüfungszeit ist ausgeschlossen. 7 Die Erklärung des Rücktritts ist unwiderruflich; mit dem wirksamen Rücktritt erlischt die Anmeldung zur Prüfung; eine Teilnahme am Zugangstest ist frühestens zum nächsten angebotenen Termin im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für den folgenden Aufnahmetermin möglich. 5.2 Bei verspätetem bzw. nicht ordnungsgemäßem Rücktritt oder Versäumnis des Zugangstests gilt dieser als nicht bestanden. 5.3 Der Zugangstest kann bei unveränderten Qualifikationsnachweisen im Rahmen der Bewerbung für den Zugang zum Studium einmal zum nächsten angebotenen Termin wiederholt werden. 6. Ungültigkeit des Zugangstests 3 und 20 Abs. und 3 MPOWIWI gelten entsprechend. 7. Kosten Etwaige eigene Kosten für den Zugangstest bzw. den GMAT haben die Bewerberinnen bzw. Bewerber selbst zu tragen. 5

Anlage 2: Studienverlaufsplan Master Management Modulbezeichnung Lehrveranstaltung Workload-Verteilung pro Semester SWS Gesamt in ECTS-Punkten ECTS V Ü P S. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. Pflichtbereich I 25 Art und Umfang der Prüfung/Studienleistung Faktor Abschlussnote Business strategy Business strategy 2 5 5 Klausur (60 Minuten) Produktions- und Supply Chain Management Produktions- und Supply Chain Management Personalmanagement Personalmanagement 2 5 5 Finanzielle Grundlagen des Managements Technology and innovation management Finanzielle Grundlagen des Managements Technology and innovation management Pflichtbereich II 20 Angewandte Managementmethoden V oder S 2 2 5 5 Fallstudien und Projekte im Management Teamfähigkeit, Präsentations- und Verhandlungstechniken Fortgeschrittene Methoden der Managementforschung Vertiefungsbereich (freie Wahl von neun Modulen) Modulgruppe Management globaler Unternehmen Modulgruppe Management industrieller Unternehmen Modulgruppe Management im Gesundheitssektor 2 5 5 Klausur (90 Minuten) Klausur (60 Minuten, 80%) und Präsentation (20%) 2 5 5 Klausur (60 Minuten) 2 5 5 Klausur (90 Minuten) S 2 5 5 S 2 5 5 S 2 5 5 Klausur (60 Minuten) oder Klausur (60 Minuten) und Fallstudie Präsentation oder Diskussionspapier und Präsentation oder Hausarbeit und Präsentation oder Klausur (60 Minuten) oder Projektbericht und Präsentation Präsentation oder Hausarbeit und Präsentation oder Seminararbeit und Präsentation Hausarbeit oder Präsentation oder Seminararbeit und Präsentation oder Hausarbeit und Präsentation oder Klausur (60 Minuten) und Präsentation und Seminararbeit 45 vgl. Fußnote 2 gem. 4 Abs. 3 0-45 0-5 0-20 0-20 gem. 4 Abs. 2 6

Modulbezeichnung Modulgruppe Dienstleistungsmanagement Modulgruppe Supply chain management Modulgruppe Interdisziplinäre Module Lehrveranstaltung Workload-Verteilung pro Semester SWS Gesamt in ECTS-Punkten ECTS V Ü P S. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. Art und Umfang der Prüfung/Studienleistung gem. 4 Abs. 3 0-35 0-5 0-20 0-0 gem. 4 Abs. 2 Faktor Abschlussnote Masterarbeit 30 30 Masterarbeit 2 5 8 30 30 30 30 Mindestens 25 20 Summe SWS und ECTS SWS Art und Umfang der Lehrveranstaltung(en) und der Prüfung sind abhängig vom konkreten didaktischen Charakter des jeweils gewählten Moduls und richten sich nach dem Modulhandbuch. 2 Vgl. 4. Es sind neun Module im Umfang von jeweils 5 ECTS-Punkten zu wählen, wobei jedes Einzelmodul mit dem Faktor in die Gesamtnote des Masterstudiums eingeht. Einzelmodule der Modulgruppen sind im Modulhandbuch des Studiengangs aufgeführt und können sich semesterweise ändern. Die Module können aus mehreren Modulgruppen beliebig kombiniert werden. 7