Grund/Ersatzversorgung Die legt für die Versorgungsverträge aufgrund der Strom- Grundversorgungsverordnung (StromGVV) vom 08.11.2006 folgende Tarife und die dazugehörende Zusammenstellung für die Grund- und Ersatzversorgung zu Grunde. Diese Tarife bzw. Tarifbestandteile sowie die StromGVV und deren "Ergänzende Bedingungen" sind Bestandteile eines Versorgungsvertrages. Allgemeiner Preis der Grundversorgung Eintarif Konzessionsabgabe (Wegenutzungsrecht an die Gemeinden) bis 25.000 Einwr bis 100.000 Einwr 1,320 1,590 /Jahr Arbeitspreis Netznutzungsentgelt 5,19 Grundpreis Netz 66,00 Messstellenbetrieb normale Messeinrichtung 10,20 Seite 1 von 5
Allgemeiner Preis der Grundversorgung Doppeltarif Konzessionsabgabe* außerhalb der Niedertarifzeit bis 25.000 Einwr bis 100.000 Einwr Konzessionsabgabe* innerhalb der Niedertarifzeit 1,320 1,590 0,610 /Jahr Arbeitspreis Netznutzungsentgelt 5,19 Grundpreis Netz 66,00 Messstellenbetrieb normale Messeinrichtung 15,60 Für die Strombelieferung in der Ersatzversorgung gem. 38 EnWG gelten diese Preise entsprechend. Seite 2 von 5
Allgemeiner Preis der Grundversorgung Elektroheizung Konzessionsabgabe* Sondervertragskunden 0,110 /Jahr Arbeitspreis Netznutzungsentgelt 1,04 Messstellenbetrieb normale Messeinrichtung ET/DT 10,20/15,60 Seite 3 von 5
Allgemeiner Preis der Grundversorgung Wärmepumpe Konzessionsabgabe* Sondervertragskunden 0,110 /Jahr Arbeitspreis Netznutzungsentgelt 2,59 Messstellenbetrieb normale Messeinrichtung ET/DT 10,20/15,60 Seite 4 von 5
Stromentgelt Das Stromentgelt wird errechnet aus dem Arbeitspreis im Hochtarif (HT) multipliziert mit dem Verbrauch in der Hochtarifzeit und dem Arbeitspreis im Niedertarif (NT) multipliziert mit dem Verbrauch in der Niedertarifzeit und dem Grundpreis Grundpreis Der Grundpreis wird pro Zähler und Jahr in Rechnung gestellt. Falls zusätzliche Mess- und Steuereinrichtungen erforderlich sind, werden diese ebenfalls in Rechnung gestellt. Verrechnungspreise für zusätzlichen Bedarf Tarifschaltgerät einzeln 29,75 25,00 Stromwandlersatz 53,55 45,00 Eintarifmessung Nutzer von n zahlen zu jeder Tages- und Nachtzeit den gleichen npreis (Arbeitspreis). ermitteln den Verbrauch Berücksichtigung eines Nieder- bzw. Nachttarifs. Doppeltarifmessung Nutzer von Doppeltarifzählern können zeitweise von günstigeren Strompreisen profitieren. Nachts schaltet der Zähler vom normalen Hochtarif in den Niedertarif um. Serviceleistungen folgende Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Serviceleistungen Erstellen einer Rechnungs- /Stück 5,95 5,00 Zweitschrift Mahnung /Stück 4,00* Sperrankündigung /Stück 9,52 8,00 Liefersperre /Versuch 61,88* Freischalten innerhalb der Dienstzeit /Versuch 61,88 52,00 Ausfertigen einer zusätzlichen Abrechnung /Stück 11,90 10,00 Kundenablesung Ausfertigen einer zusätzlichen Abrechnung Ablesung durch Monteur im Netz der Ehinger /Stück 65,45 55,00 Energie Sperrstorno durch Lieferant /Stück 17,85 15,00 Ratenvereinbarungen Ratenvereinbarungen werden nach individueller Prüfung getroffen, sind ausschließlich auf offene Beträge aus Jahres- und Schlussrechnung möglich und werden auf Beträge unter 200 EUR nicht gewährt. Es besteht kein Anspruch auf Ratenzahlung. Auf offene Abschläge werden keine Ratenzahlungsvereinbarungen gewährt. Verwaltungsgebühr Ratenzahlungsvereinbarung bis drei Raten 22,00 22,00 bis sechs Raten 34,00 34,00 Die mit * gekennzeichneten Beträge unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Die gerundeten Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19%. Seite 5 von 5