Netznutzungsentgelt Deutschland
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- Helmut Grosser
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1 Netznutzungsentgelt Deutschland Gültig ab 1. Januar 2014
2 Netznutzungsentgelt Deutschland 1. Voraussetzungen Die Verrechnung der Netznutzungsentgelte im Netzgebiet der EKS AG in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nach diesem Preisblatt, unabhängig von Art und Umfang der Stromlieferungen. Die Preise für die Stromlieferungen sind nicht Gegenstand dieses Preisblattes. Die nachfolgend aufgeführten Preiskomponenten unterstehen der Aufsicht durch die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg. Preisänderungen aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben sowie Entscheidungen von Regulierungsinstanzen und Gerichten werden ohne Verzug an die Kunden weitergegeben. 2. Preise Der Gesamtpreis setzt sich zusammen aus: 2.1 Den Netzentgelten, entsprechend der Netzebene aus welcher die Ausspeisung erfolgt 2.2 Dem Entgelt für den Bezug von Blindenergie 2.3 Den Mess- und Abrechnungspreisen, entsprechend der Art der Messung 2.4 Der Konzessionsabgabe (Wird an die Gemeinden abgeliefert.) 2.5 Der KWK Abgabe (Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz) 2.6 Der 19 StromNEV-Umlage 2.7 Der 17 EnWG Offshore-Umlage Zuzüglich Mehrwertsteuer 2.8 Der Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV
3 2.1 Netzentgelte Kundenanlagen mit Leistungsmessung Benutzungsdauer <= h/a Benutzungsdauer > h/a Netz- oder Umspannebene Leistungspreis Euro/kW/a Arbeitspreis** Cent/kWh Leistungspreis Euro/kW/a Arbeitspreis** Cent/kWh Netto Brutto Netto Brutto Netto Brutto Netto Brutto Hochspannung Hochspannung/Mittelspannung Mittelspannung Mittelspannung/Niederspannung Niederspannung **Darin enthalten sind die Systemdienstleistungen des Übertragungsnetzbetreibers swissgrid in der Regelzone Schweiz. Erfolgt bei Entnahme in Mittelspannung die Messung ausnahmsweise bei kleinen Anschlussstellen in Niederspannung, werden die Arbeitspreise um 0.1 Cent/kWh erhöht. Kundenanlagen mit einer Jahresarbeit von mehr als kwh werden grundsätzlich über eine Leistungsmessung abgerechnet. Als anrechenbarer Leistungswert in kw gilt der höchste gemessene ¼-h Leistungsmittelwert pro Abrechnungsjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Die Benutzungsdauer in Stunden berechnet sich aus der im Abrechnungsjahr (1. Januar bis 31. Dezember) bezogenen elektrischen Wirkenergie in kwh, dividiert durch den anrechenbaren Leistungswert in kw. Die definitive Abrechnung entsprechend der Benutzungsdauer erfolgt mit der letzten Rechnung des Abrechnungsjahres. Unterjährig werden Akontorechnungen auf Grund der erwarteten Leistung erstellt Kundenanlagen ohne Leistungsmessung Anwendung Grundpreis Euro/Jahr Arbeitspreis Cent/kWh Netto Brutto Netto Brutto Einfach-, Doppeltarif, Öffentl. Beleuchtung, Baustrom Netzentgelt für durch die EKS AG gesteuerte Elektro-Speicherheizungen und -Wärmepumpen
4 2.2 Blindenergie Kundenanlagen mit Leistungsverrechnung in Nieder- und Mittelspannung Übersteigt der Blindenergiebezug innerhalb einer Ableseperiode in der Hochtarifzeit 42% des gleichzeitigen Wirkenergiebezugs, wird der Mehrbezug verrechnet mit: Netto Cent/kvarh Brutto Cent/kvarh Arbeitspreis Hochtarif Kundenanlagen mit Leistungsverrechnung in Hochspannung Für die Blindenergiemehrabgabe gelangen die folgenden Ansätze zur Abrechnung: Netto Cent/kvarh Brutto Cent/kvarh Zu jeder Zeit Die Blindenergieabgabe wird pro Unterwerk (Netzanschlusstelle) für den Quadranten mit gleichzeitiger Wirk- und Blindenergieabgabe (induktive Abgabe) ausgewertet. Dazu wird durch koinzidierendes Aufsummieren der Netzgangzeitreihen aller Messstellen (1/4-Stunden-Werte) des Unterwerks eine virtuelle Netzgangreihe für Wirk- und Blindenergieabgabe gebildet. Aufgrund dieser virtuellen Netzgangzeitreihen wird die Blindenergieabgabe für jede ¼-Stunde ermittelt. Als Blindenergiemehrabgabe gilt die Blindenergieabgabe ausserhalb des Leistungsfaktors cos phi von 0.9 (über 48.4% der gleichzeitigen Wirkenergieabgabe) Kundenanlagen ohne Leistungsverrechnung Es werden keine Entgelte für den Bezug von Blindenergie erhoben. 2.3 Mess- und Abrechnungspreise Netzebene und Art der Messung Messstellenbetrieb Messung Abrechnung Euro/Jahr Euro/Jahr Euro/Jahr Netto Brutto Netto Brutto Netto Brutto Hochspannung Lastgang 1) Mittelspannung Lastgang 1) Mittelspannung Lastgang via GSM 1) Niederspannung Lastgang 1) Niederspannung Lastgang via GSM 1) Niederspannung Lastgang direkt 2) Niederspannung Lastgang direkt via GSM 2) Niederspannung Doppeltarif 3) Niederspannung Einfachtarif 4) In diesen Preisen sind folgende Leistungen enthalten: 1) Lastgangzähler mit Messwandlern, Fernablesung und Aufbereitung der Zählerdaten, Bereitstellung der Messdaten auf dem Internet oder Versand als , monatliche Einzelabrechnung der Netznutzung für den Netzkunden oder Sammelrechnung pro Lieferant. 2) Lastgangzähler ohne Messwandler, mit Fernablesung und Aufbereitung der Zählerdaten, Bereitstellung der Messdaten auf dem Internet oder Versand als , monatliche Einzelabrechnung der Netznutzung für den Netzkunden oder Sammelrechnung pro Lieferant. 3) Doppeltarifzähler, Rundsteuerempfänger für Schwachlastregelung, Ablesung am Ende eines Geschäftsjahres mit monatlichen Teilrechnungen. 4) Einfachtarifzähler, Ablesung am Ende eines Geschäftsjahres mit monatlichen Teilrechnungen. Mehrleistungen, welche diese Standards übersteigen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die jeweiligen Konditionen für Messeinrichtungen.
5 2.4 Konzessionsabgabe Gemäss Konzessionsabgabenverordnung Hochtarif Niedertarif Hochtarif Niedertarif Sondervertragskunden Tarifkunden KWK-Umlage Letztverbrauch kwh/a je Abnahmestelle (Endverbrauchskategorie A) Letztverbrauch, der kwh/a je Abnahmestelle übersteigt (Endverbrauchskategorie B) Letztverbrauch, der kwh/a je Abnahmestelle übersteigt (Endverbrauchskategorie C*) StromNEV-Umlage Letztverbrauch kwh/a je Abnahmestelle (Endverbrauchskategorie A) Letztverbrauch zwischen kwh/a und 1'000'000 kwh/a je Abnahmestelle (Endverbrauchskategorie A + ) Letztverbrauch zwischen kwh/a und 1'000'000 kwh/a je Abnahmestelle (Endverbrauchskategorie A ++ )* Letztverbrauch, der kwh/a je Abnahmestelle übersteigt (Endverbrauchskategorie B) Letztverbrauch, der kwh/a je Abnahmestelle übersteigt (Endverbrauchskategorie C*) Offshore-Umlage Letztverbrauch 1 000'000 kwh/a je Abnahmestelle (Endverbrauchskategorie A) Letztverbrauch, der 1 000'000 kwh/a je Abnahmestelle übersteigt (Endverbrauchskategorie B) Letztverbrauch, der 1 000'000 kwh/a je Abnahmestelle übersteigt (Endverbrauchskategorie C*) Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Umlage nach 18 AbLaV Netto (Cent/kWh) Brutto (Cent/kWh) Netto (Cent/kWh) Brutto (Cent/kWh) * Gilt für stromintensive Unternehmen. Der Nachweis zur Erfüllung der Voraussetzungen gemäss 9 Abs. 7 Satz 3 KWKG (Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen des schienengebundenen Verkehrs sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen, dessen Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen haben) ist durch entsprechendes Testat des Wirtschaftsprüfers zu erbringen. Die hier nach 2.4 bis 2.8 erwähnten und allfällig neuen Abgaben, Steuern resp. Umlagen werden vom Gesetzgeber vorgegeben.
6 Allgemeine Konditionen Anwendungszeiten Hochtarif: Montag - Freitag: in der Regel Uhr Niedertarif: übrige Zeit inkl. gesetzliche Feiertage Die EKS AG behält sich eine Verschiebung der Anwendungszeiten vor. Kommunalrabatt auf Netzentgelten in Niederspannung Auf dem Netznutzungsentgelt von Liegenschaften im Eigentum einer Gemeinde und in Niederspannung gewährt die EKS AG einen Rabatt. Grundlage bilden 3 Abs. 1 Ziff. 1 der Konzessionsabgabenverordnung bzw. der jeweilige Konzessionsvertrag. Gesetzlich begründete Preisänderungen Die Ansätze für Netznutzung und Strom-Grundversorgung unterliegen behördlicher Überwachung. Gesetzlich begründete Preisänderungen, sowie allfällig neue Abgaben und Steuern, können jederzeit angepasst und an den Kunden weitergegeben werden. Mehrwertsteuer Alle Bruttopreise inklusive 19.0% Mehrwertsteuer. Inkraftsetzung Das vorliegende Preisblatt ist gültig ab dem Rechnungsmonat Januar 2014 und ersetzt alle früheren Veröffentlichungen der EKS AG zu den Netznutzungsentgelten. Geschäftsbedingungen Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EKS AG. Diese können im Internet unter abgerufen werden. Bei Unstimmigkeiten über die Auslegung dieses Preisblattes entscheidet die Geschäftsleitung der EKS AG abschliessend. Kontakt Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG Rheinstrasse 37 Postfach 435 CH-8201 Schaffhausen T F info@eks.ch ISO D351
EKS Netznutzungsentgelte
Rheinstrasse 37 Postfach 435 CH-8201 Schaffhausen T +41 52 633 55 55 F +41 52 633 52 01 E-Mail info@eks.ch www.eks.ch Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG D/2013 NNE EKS Netznutzungsentgelte Gültig
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Preisblätter Netznutzung Strom Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die voraussichtlichen Entgelte dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen
Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte
Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 15.10.2015 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet,
Preiskomponenten 2. Preisblatt 1: Netzentgelte für Kunden mit Lastgangmessung 3. Preisblatt 2: Netzentgelte für Kunden ohne Lastgangmessung 4
Die im Folgenden veröffentlichten Entgelte für den Zugang zu den Stromverteilungsnetzen der Mainnetz GmbH basieren auf der Festlegung der Erlösobergrenze durch die Bundesnetzagentur für die 2. Regulierungsperiode.
NETZENTGELTE 2015 Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur im Jahr 2015
NETZENTGELTE 2015 e für die Nutzung der Netzinfrastruktur im Jahr 2015 Stand 01/ 2015 TABELLE 1 Entnahme aus Spannungsebene Ganzjahresverträge b < 2.500 h/a b > 2.500 h/a Leistungspreis EUR/kW Arbeitspreis
3. Entgelte für Monatsleistungspreissystem der Entnahmestellen mit Leistungsmessung
e für die Nutzung des Stromverteilnetzes der Stadtwerke Sindelfingen GmbH (gültig ab 01.01.2015) Die Stadtwerke Sindelfingen GmbH erhebt für die Nutzung ihres Stromverteilnetzes ab 01. Januar 2015 die
Vorläufiges Preisblatt der Stadtwerke Andernach Energie für den Netzzugang Strom
Vorläufiges Preisblatt der Stadtwerke Andernach Energie für den Netzzugang Strom inkl. vorgelagerter Netzkosten, Stand: 15.10.2016, voraussichtlich gültig ab 01.01.2017 Hinweis: Bei diesem Preisblatt handelt
Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (Preisblatt LG)
Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (Preisblatt LG) Jahresleistungspreissystem Benutzungsdauer < 2.500 h/a Entnahme Leistungspreis in /kw*a Arbeitspreis in ct/kwh Mittelspannung 7,58
Netznutzungsentgelte Strom gültig ab 01. Januar 2016 Gemeindewerke Grefrath GmbH An der Plüschweberei 15 47929 Grefrath www.gemeindewerke-grefrath.de Seite 1 von 8 (Jahresleistungspreis-System) Entnahmestelle
PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM
PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM zum 01.01.2016 1. Voraussichtliche Netznutzungsentgelte für Kunden mit Leistungsmessung Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer
Preisblatt Netznutzung Strom Netz Straelen / Wachtendonk (gültig ab )
1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Netz- oder Umspannebene Leistungspreis /kwa Jahresbenutzungsdauer < 2500 h/a > 2500 h/a Leistungspreis /kwa Hochspannung mit Umspannung
Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH
Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH gültig ab 01.01.2016 Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben. Die Preise mit
Preisblatt Netznutzung Strom
Preisblatt Netznutzung Strom Zum 01.01.2016 gelten die nachstehend aufgeführten Netzentgelte. Die Entgelte für die Nutzung des Elektrizitätsversorgungsnetzes des Netzbetreibers beinhalten folgende Leistungen:
Preisblatt "Netzentgelte Strom" Preise gültig ab 01.01.2016. Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Kunden mit/ohne Leistungsmessung)
Preisblatt "Netzentgelte Strom" Preise gültig ab 01.01.2016 A B C D Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Kunden mit/ohne Leistungsmessung) Preise für Messstellenbetrieb, Messung, Abrechnung und
Version: Preisstand gültig ab Leistungspreis [EUR / kwa] Mittelspannung (MS) 12,60 4,32 101,04 0,78
Preisblätter für die Netznutzung (Strom) der Avacon AG Preisblatt 1 - Netzentgelte für Entnahme mit Leistungsmessung 1 Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Umspannung Höchst- in Hochspannung
Netzentgelte Strom der Netrion GmbH für die Netzgebiete Mannheim und Offenbach Gültig vom 01.01.2016 bis 31.12.2016
Die im Folgenden veröffentlichten Entgelte für den Zugang zu den Stromverteilungsnetzen der Netrion GmbH basieren auf der Festlegung der Erlösobergrenze durch die Bundesnetzagentur für die 2. Regulierungsperiode.
Netznutzungsentgelte Strom gültig ab dem 1. Januar 2015
Netznutzungsentgelte Strom gültig ab dem 1. Januar 2015 Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangzählung Netz- oder Umspannebene Jahresbenutzungsdauer < 2500 h/a > 2500 h/a Leistungspreis Leistungspreis
Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen durch Sondervertragskunden mit Leistungsmessung gültig ab
Stadtwerke Greven GmbH Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen durch Sondervertragskunden mit Leistungsmessung gültig ab 1.1.2014 Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze
Netzzugangsentgelte Strom e-werk Sachsenwald GmbH. Preisblatt für den Netzzugang Strom
Netzzugangsentgelte Strom e-werk Sachsenwald GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2015) Vorbehalt der Vorläufigkeit Als Grundlage der auf diesem Preisblatt ausgewiesenen Entgelte lag
Preisblatt Netznutzung Strom
Gültig ab 01.01.2017 1. Netznutzungspreise für Entnahme mit Lastgangzählung 1.1. Preise Netznutzung Jahresleistungspreissystem Jahresbenutzungsdauer Entnahmestelle in Jahres- Leistungspreis < 2500 h/a
Preisblatt Netznutzung Strom
Preisblatt Netznutzung Strom Zum 01.01.2013 gelten die nachstehend aufgeführten Netzentgelte: Die Entgelte für die Nutzung des Elektrizitätsversorgungsnetzes des Netzbetreibers beinhalten folgende Leistungen:
Entgelte für Netznutzung Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung
Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung Netz- oder Umspannebene Jahresbenutzungsdauer
Preiskomponenten 2. Preisblatt 1: Netzentgelte für Kunden mit Lastgangmessung 3. Preisblatt 2: Netzentgelte für Kunden ohne Lastgangmessung 4
Die im Folgenden veröffentlichten Entgelte für den Zugang zu den Stromverteilungsnetzen der Energienetze Offenbach GmbH basieren auf der Festlegung der Erlösobergrenze durch die Bundesnetzagentur für die
Netznutzungsentgelte Strom 2014
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung als Landesregulierungsbehörde hat die Erlösobergrenze für das Stromverteilnetz der Stadtwerke Weilburg GmbH festgelegt. Die Erlösobergrenze
1. Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit ¼-Stunden-Leistungsmessung. Mittelspannungsnetz (MSP) 2,24 3,33 75,09 0,42
Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte) Die Preise sind gültig ab 01.01.2015. Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze
Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (Preisblatt LG)
Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (Preisblatt LG) Jahresleistungspreissystem Benutzungsdauer < 2.500 h/a Entnahme Leistungspreis in /kw*a Arbeitspreis in ct/kwh Mittelspannung 17,90
Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH
Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH gültig ab 01.01.2014 Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben. Die Preise mit
Preisblatt 1 (Preise gültig ab dem 01.01.2013)
Preisblatt 1 (Preise gültig ab dem 01.01.2013) A) Netznutzung Die Preisstellung für die Nutzung des Netzes ist abhängig von der Benutzungsdauer in einem Abrechnungsjahr. Die Benutzungsdauer wird je Entnahmepunkt
Vorläufige Netzentgelte Strom Gültig vom 01.01.2016 bis 31.12.2016. Preiskomponenten 2. Preisblatt 1: Netzentgelte für Kunden mit Lastgangmessung 3
Nach 20 Abs. 1 EnWG sind spätestens zum 15. Oktober vorläufige Netzentgelte durch die Netzbetreiber für das Folgejahr zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden
Netznutzungsentgelte Strom der Stadtwerke Uelzen GmbH Gültig ab
Netznutzungsentgelte Strom der Stadtwerke Uelzen GmbH Gültig ab 01.01.2010 Die Stadtwerke Uelzen GmbH betreibt ein Stromverteilungsnetz und stellt dieses auf Grundlage und im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes
EW Stalden CH-3922 Stalden. Niederspannung (NS) bis 15 A NS-Kunden mit Einfachtarifzähler ohne Leistungsabrechnung
EW Stalden CH-3922 Stalden EW Stalden / Tarifblatt ab 1.1.2015 2 2.1 Preis für die Netznutzung : Preise exkl. MwSt. : Preise inkl. MwSt. Niederspannung (NS) bis 15 A NS-Kunden mit Einfachtarifzähler ohne
Netzentgelte Strom der Netrion GmbH für die Netzgebiete Mannheim und Offenbach Gültig vom 01.01.2015 bis 31.12.2015
Die im Folgenden veröffentlichten Entgelte für den Zugang zu den Stromverteilungsnetzen der Netrion GmbH basieren auf der Festlegung der Erlösobergrenze durch die Bundesnetzagentur für die 2. Regulierungsperiode.