Preisblatt 1 Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Jena Netze für Netzanschlussstellen mit registrierender

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1 Preisblatt 1 Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Jena Netze für Netzanschlussstellen mit registrierender 1/4-h-Leistungsmessung Für die Nutzung der Stromübertragungs- und Verteilungsanlagen der Stadtwerke Jena Netze GmbH gelten für Netzanschlussstellen mit registrierender ¼-h-Leistungsmessung nachfolgend genannte Preise (Netznutzungsentgelte) gemäß Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Die Netznutzungsentgelte umfassen Übertragungs- und Verteilungsverluste sowie Systemdienstleistungen und enthalten im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten des vorgelagerten Netzbetreibers TEN Thüringer Energienetze GmbH. Die Netznutzungsentgelte stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen der Entgelte der vorgelagerten Netzbetreiber im Rahmen der Kostenwälzung sowie einer Änderung der Rahmenbedingungen und gesetzlicher Regelungen. Jahresleistungspreis: Die Leistungspreise beziehen sich auf alle Kilowatt der Jahreshöchstleistung. Anschluss an Netzebene Jahresbenutzungsdauer < Stunden Leistungspreis /kw und Jahr Arbeitspreis ct/kwh Jahresbenutzungsdauer > Stunden Leistungspreis /kw und Jahr Arbeitspreis ct/kwh Mittelspannung 6,67 4,07 85,04 0,93 Umspannung in Niederspannung 9,29 4,90 110,20 0,86 Niederspannung 10,15 4,96 106,71 1,10

2 Seite 2 des Preisblattes 1 Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Jena Netze GmbH für Netzanschlussstellen mit registrierender ¼-h-Leistungsmessung Monatsleistungspreis (gemäß 19 Absatz 1 StromNEV): Die Leistungspreise beziehen sich auf alle Kilowatt der Monatshöchstleistung. Anschluss an Netzebene Leistungspreis /kw und Monat Arbeitspreis ct/kwh Mittelspannung 14,17 0,93 Umspannung in Niederspannung 18,37 0,86 Niederspannung 17,79 1,10 Blindarbeit: Für die Anschlussnutzung im Geltungsbereich der Niederspannungsanschlussverordnung NAV ist bei der Entnahme von elektrischer Energie ein Leistungsfaktor (cos ) größer 0,9 induktiv einzuhalten. Die Entnahme von darüber hinaus gehender Blindmehrarbeit wird mit dem nachfolgenden Preis gesondert berechnet, soweit die monatlich entnommene Blindarbeit 50 % der entnommenen Wirkarbeit übersteigt. Für die Anschlussnutzung außerhalb des Geltungsbereiches der Niederspannungsanschlussverordnung NAV ist bei der Entnahme von elektrischer Energie ein Leistungsfaktor (cos ) größer 0,93 induktiv einzuhalten. Die Entnahme von darüber hinaus gehender Blindarbeit wird mit dem nachfolgenden Preis gesondert berechnet, soweit die monatlich entnommene Blindarbeit 40 % der entnommenen Wirkarbeit übersteigt. Arbeitspreis ct/kvarh Blindarbeitspreis 0,97 Die genannten Entgelte verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umlagen, Konzessionsabgaben und Preisen für Messtellenbetrieb (Preisblätter 3 und 5) sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Die Netznutzungsentgelte stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen der Entgelte der vorgelagerten Netzbetreiber im Rahmen der Kostenwälzung sowie einer Änderung der Rahmenbedingungen und gesetzlicher Regelungen. Tarifzeiten bei Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Jena Netze GmbH: täglich von 6.00 Uhr bis Uhr Hochtarif (HT), übrige Zeit Niedertarif (NT)

3 Preisblatt 2 Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Jena Netze GmbH für Netzanschlussstellen ohne registrierende Leistungsmessung Für die Nutzung der Stromübertragungs- und Verteilungsanlagen der Stadtwerke Jena Netze GmbH gelten für Netzanschlussstellen ohne registrierende Leistungsmessung nachfolgend genannte Preise (Netznutzungsentgelte) gemäß Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Die Netznutzungsentgelte umfassen Übertragungs- und Verteilungsverluste sowie Systemdienstleistungen und enthalten im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten des vorgelagerten Netzbetreibers TEN Thüringer Energienetze GmbH. Die Netznutzungsentgelte stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen der Entgelte der vorgelagerten Netzbetreiber im Rahmen der Kostenwälzung sowie einer Änderung der Rahmenbedingungen und gesetzlicher Regelungen. Grundpreis Arbeitspreis Kundengruppe Grundpreis /Jahr netto Grundpreis /Jahr brutto Arbeitspreis ct/kwh netto Arbeitspreis ct/kwh brutto Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher, gewerblicher und sonstiger Bedarf Nachtspeicherheizung und sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (z. B. Elektro-Wärmepumpen) 40,00 47,60 5,19 6,18 0,00 0,00 2,05 2,44 Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Die Entgelte verstehen sich zuzüglich Konzessionsabgaben, gesetzlicher Umlagen sowie Preis für Messtellenbetrieb (Preisblätter 3 und 5). Tarifzeiten bei Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Jena Netze GmbH: täglich von 6.00 Uhr bis Uhr Hochtarif (HT), übrige Zeit Niedertarif (NT) Sperrzeiten für unterbrechbaren Bedarf: Montag bis Freitag Uhr bis Uhr 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr 17:15 Uhr bis 18:45 Uhr

4 Preisblatt 3 Entgelte für Messstellenbetrieb bei Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Jena Netze GmbH Die Entgelte stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen der Rahmenbedingungen und gesetzlicher Regelungen. Alle Preise gelten je Zählpunkt und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Entgelte für den Messstellenbetrieb (MSB) Netzanschlussstellen mit registrierender ¼-h-Leistungsmessung Messaufgabe MSB -Entgelt in Mittelspannung (MS) in / Jahr MSB-Entgelt in Niederspannung (NS) in / Jahr RLM-Zähler 403,44 403,44 Wandlersatz mit Messsatztafel 221,05 51,17 TK-Komponente 61,11 61,11 Netzanschlussstellen ohne registrierende ¼-h-Leistungsmessung Messaufgabe MSB-Entgelt in Mittelspannung (MS) jährliche Ablesung in / Jahr MSB-Entgelt in Niederspannung (NS) jährliche Ablesung in / Jahr Arbeitsszähler, Eintarif 8,66 8,66 Arbeitsszähler, Zweitarif 29,15 29,15 EDL-Basiszähler / ¼ h Maximummessung Wandlersatz mit Messsatztafel 29,30 29,30 221,05 51,17 TK-Komponente 61,11 61,11 (TK-Komponente = Telekommunikations-Komponente) In den Fällen, in denen ein Kunde eine einwahlfähige TAE-Dose zu seinen Lasten bereitstellt und die Zähldatenübermittlung über diesen Anschluss im gesamten Abrechnungsjahr störungsfrei ermöglicht, wird dafür ein Preisabschlag in Höhe 82,32 /Abrechnungsjahr des ausgewiesenen Preises für den Messstellenbetrieb gutgeschrieben. Die Gutschrift des gesamten Preisabschlages erfolgt jeweils nach Ende des Abrechnungsjahres.

5 Preisblatt 4 Entgelte für Netzreservekapazität bei Ausfall von Erzeugungsanlagen der Stadtwerke Jena Netze GmbH Die Netzreservekapazität kann maximal bis zur Höhe der Engpassleistung der betroffenen Erzeugungsanlage in Anspruch genommen werden. Die Entgelte richten sich nach der Zeitdauer der Inanspruchnahme. Der Abrechnungszeitraum beträgt ein Jahr. Eine unterjährig zeitanteilige Abrechnung ist nicht möglich. Netzreservekapazität Entnahme bis 200 h/jahr /kw bis 400 h/jahr /kw bis 600 h/jahr /kw Mittelspannung 41,67 50,00 58,34 Umspannung in Niederspannung 46,45 55,75 65,04 Niederspannung 50,75 60,90 71,05 Die genannten Entgelte verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umlagen, Konzessionsabgaben und Preis für Messtellenbetrieb (Preisblätter 3 und 5) sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

6 Preisblatt Konzessionsabgaben bei Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Jena Netze GmbH Die Entgelte stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen der Rahmenbedingungen und gesetzlicher Regelungen 1. Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe wird zusätzlich zu den Netznutzungsentgelten gemäß den jeweiligen Abgabesätzen der gültigen Konzessionsverträge berechnet. Netzanschlussstellen mit registrierender ¼-h-Leistungsmessung und Sondervertragskunden ohne Leistungsmessung (Heizstrom Sonderabkommen) gem. 2 Abs. 3 KAV: Konzessionsabgabe netto brutto für alle Kilowattstunden Wirkarbeit 0,11 0,13 Netzanschlussstellen ohne Leistungsmessung: Eintarifmessung sowie in der Hochtarifzeit (HT) bei Zweitarifmessung in der Niedertarifzeit (NT) bei Zweitarifmessung netto brutto netto brutto Gemeinden bis Einwohner Gemeinden ab bis Einwohner Gemeinden ab bis Einwohner 1,32 1,57 0,61 0,73 1,59 1,89 0,61 0,73 1,99 2,37 0,61 0,73 Alle Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Tarifzeiten bei Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Jena Netze GmbH: täglich von 6.00 Uhr bis Uhr Hochtarif (HT), übrige Zeit Niedertarif (NT)

7 Preisblatt Umlagen Die Entgelte stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen der Rahmenbedingungen und gesetzlicher Regelungen. 1. KWKG-Umlage vor dem Hintergrund des am 15./ verabschiedeten Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung (KWKG-Novelle) Aufgrund der mit der KWKG-Novelle festgelegten Änderungen der Rahmenbedingungen gelten ab dem 1. Januar 2017 folgende Umlagen KWKG-Umlage ab 1. Januar 2017 nach der KWKG-Novelle Umlage Umlage netto brutto Alle nicht privilegiertenletztverbräuche 0,438 0,521 Hinweis: Aufgrund der KWKG-Novelle ist ab dem 1. Januar 2017von allen Letztverbrauchern die volle Umlage zu entrichten. Eine Rückerstattung der an den Netzbetreiber im Jahr 2017 geleisteten KWKG-Umlage an privilegierte Anschlussnutzer kann erst erfolgen, wenn und soweit die Genehmigung durch die E-Kommission vorliegt.

8 Seite 2 des Preisblattes Umlagen () StromNEV-Umlage (Sonderkundenaufschlag gem. StromNEV neue Fassung Nach der Stromnetzentgeltverordnung vom 25. Juli 2005, die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1786)wird ab dem folgende 19 StromNEV-Umlage erhoben 19 StromNEV- Umlage netto 19 StromNEV- Umlage brutto Letztverbraucher Gruppe A: Letztverbraucher zahlen für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle diesen Umlagesatz. Letztverbraucher Gruppe A+: Letztverbraucher, deren Abnahmemenge kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh diesen Umlagesatz. Letztverbraucher Gruppe A++: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstiegen haben und deren Abnahmemenge kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh diesen Umlagesatz. Letztverbraucher Gruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 StromNEV-Umlage von 0,05 ct/kwh. Letztverbraucher Gruppe C: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kwh. 0,388 0, ,050 0,060 0,025 0,030 Alle Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

9 Seite 3 des Preisblattes Umlagen () 3. Offshore-Haftungsumlage gem. 17 f EnWG-Novelle Gemäß des Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften wird in 17 f Abs. 5 EnWG festgelegt: Netzbetreiber sind berechtigt, die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen, soweit diese dem Belastungsausgleich unterliegen und nicht erstattet worden sind, und für Ausgleichszahlungen als Aufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Letzverbrauchern geltend zu machen. Für Strombezüge aus dem Netz für die allgemeine Versorgung an einer Abnahmestelle bis Kilowattstunden im Jahr darf sich das Netzentgelt für Letztverbraucher durch die Umlage höchstens um 0,25 Cent pro Kilowattstunde, für darüber hinausgehende Strombezüge um höchstens 0,05 Cent pro Kilowattstunde erhöhen. Sind Letztverbraucher Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstiegen, darf sich das Netzentgelt durch die Umlage für über Kilowattstunden hinausgehende Lieferungen höchstens um die Hälfte des Betrages nach Satz 2 erhöhen Offshore- Haftungumlage netto Offshore- Haftungsumlage brutto Letztverbraucher Gruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle. Letztverbraucher Gruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore-Haftungsumlage von 0,05 Ct/kWh. Letztverbraucher Gruppe C: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstieg, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore- Haftungsumlage von 0,025 Ct/kWh. -0,028-0,033 0,038 0,045 0,025 0,030 Alle Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

10 Seite 4 des Preisblattes Umlagen () 4. Umlage für abschaltbare Lasten Anbieter von Abschaltleistung aus abschaltbaren Lasten erhalten, wenn sie sich in Vereinbarungen mit Betreibern von Übertragungsnetzen zu Leistungen verpflichtet haben, die den Anforderungen dieser Verordnung genügen, Vergütungen für die Bereitstellung der Abschaltleistung für den vereinbarten Zeitraum (Leistungspreis) sowie für jeden Abruf der Abschaltleistung (Arbeitspreis). Ein Belastungsausgleich erfolgt dabei entsprechend 9 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes mit der Maßgabe, dass die Belastungsgrenzen für bestimmte Letztverbrauchergruppen (Kategorie B und C) keine Anwendung finden. Die unten genannte Umlage findet daher auf den gesamten Letztverbrauch je Abnahmestelle Anwendung. Die Umlage für abschaltbare Lasten wird ab dem von Letztverbrauchern erhoben. Umlage Umlage netto brutto Alle Letztverbraucher 0,006 0,007

11 Preisblatt Individuell kalkulierte Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Jena Netze GmbH für die Netzanschlussstelle Carl-Zeiss-Promenade 10, Jena (Zählpunkt: DE E X002X1000) Für die Nutzung der Stromübertragungs- und Verteilungsanlagen der Stadtwerke Jena Netze GmbH gelten für die oben genannte Netzanschlussstelle nachfolgend genannte Preise gemäß 19 Absatz 3 StromNEV (Netznutzungsentgelt). Die Netznutzungsentgelte umfassen Übertragungsund Verteilungsverluste sowie Systemdienstleistungen und enthalten im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten des vorgelagerten Netzbetreibers TEN Thüringer Energienetze GmbH. Die Leistungspreise beziehen sich auf alle Kilowatt der Jahreshöchstleistung (Jahresleistungspreise). Die Netznutzungsentgelte stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen der Entgelte der vorgelagerten Netzbetreiber im Rahmen der Kostenwälzung sowie einer Änderung der Rahmenbedingungen und gesetzlicher Regelungen. Entgeltanteile Benutzungsdauer < 2500 h/a Benutzungsdauer 2500 h/a Leistungspreis 1 22,93 /kw 131,92 /kw Arbeitspreis 1 4,60 ct/kwh 0,24 ct/kwh jährlicher Festbetrag /a /a Blindmehrarbeit: Grundsätzlich ist bei der Entnahme von elektrischer Energie ein Leistungsfaktor (cos ) größer 0,95 induktiv einzuhalten. Die Entnahme von darüber hinaus gehender Blindmehrarbeit wird mit dem nachfolgenden Preis gesondert berechnet, soweit die monatlich entnommene Blindarbeit 33 % der entnommenen Wirkarbeit übersteigt. Netznutzungsentgelt Blindarbeitspreis 1 1,10 ct/kvarh Die genannten Entgelte verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umlagen, Konzessionsabgaben und Preisen für Messtellenbetrieb (Preisblätter 3 und 5) sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Tarifzeiten bei Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Jena Netze GmbH: täglich von 6.00 Uhr bis Uhr Hochtarif (HT), übrige Zeit Niedertarif (NT) 1 Anteil vorgelagertes Netz

12 Preisblatt Individuell kalkulierte Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Jena Netze GmbH für die Netzanschlussstelle Erlanger Allee 101, Jena, Haupteinspeisung Messung 2 (Zählpunkt: DE E X001X5000) Nutzung der Stromübertragungs- und Verteilungsanlagen der Stadtwerke Jena Netze GmbH gelten für die oben genannte Netzanschlussstelle nachfolgend genannte Preise gemäß 19 Absatz 3 StromNEV (Netznutzungsentgelt). Die Netznutzungsentgelte umfassen Übertragungs- und Verteilungsverluste sowie Systemdienstleistungen und enthalten im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten des vorgelagerten Netzbetreibers TEN Thüringer Energienetze GmbH. Die Leistungspreise beziehen sich auf alle Kilowatt der Jahreshöchstleistung (Jahresleistungspreise). Die Netznutzungsentgelte stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen der Entgelte der vorgelagerten Netzbetreiber im Rahmen der Kostenwälzung sowie einer Änderung der Rahmenbedingungen und gesetzlicher Regelungen. Entgeltanteile Benutzungsdauer < 2500 h/a Benutzungsdauer 2500 h/a Leistungspreis 1 22,93 /kw 131,92 /kw Arbeitspreis 1 4,60 ct/kwh 0,24 ct/kwh jährlicher Festbetrag /a /a Blindmehrarbeit: Grundsätzlich ist bei der Entnahme von elektrischer Energie ein Leistungsfaktor (cos ) größer 0,95 induktiv einzuhalten. Die Entnahme von darüber hinaus gehender Blindmehrarbeit wird mit dem nachfolgenden Preis gesondert berechnet, soweit die monatlich entnommene Blindarbeit 33 % der entnommenen Wirkarbeit übersteigt. Netznutzungsentgelt Blindarbeitspreis 1 1,10 ct/kvarh Die genannten Entgelte verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umlagen, Konzessionsabgaben und Preisen für Messtellenbetrieb (Preisblätter 3 und 5) sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Tarifzeiten bei Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Jena Netze GmbH: täglich von 6.00 Uhr bis Uhr Hochtarif (HT), übrige Zeit Niedertarif (NT) 1 Anteil vorgelagertes Netz

13 Preisblatt Individuell kalkulierte Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Jena Netze GmbH für die Netzanschlussstelle Moritz-von-Rohr-Straße 1a, Jena (Zählpunkt: DE E AX035X1000) Für die Nutzung der Stromübertragungs- und Verteilungsanlagen der Stadtwerke Jena Netze GmbH gelten für die oben genannte Netzanschlussstelle nachfolgend genannte Preise gemäß 19 Absatz 3 StromNEV (Netznutzungsentgelt). Die Netznutzungsentgelte umfassen Übertragungs- und Verteilungsverluste sowie Systemdienstleistungen und enthalten im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten des vorgelagerten Netzbetreibers TEN Thüringer Energienetze GmbH. Die Leistungspreise beziehen sich auf alle Kilowatt der Jahreshöchstleistung (Jahresleistungspreise). Die Netznutzungsentgelte stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen der Entgelte der vorgelagerten Netzbetreiber im Rahmen der Kostenwälzung sowie einer Änderung der Rahmenbedingungen und gesetzlicher Regelungen. Entgeltanteile Benutzungsdauer < 2500 h/a Benutzungsdauer 2500 h/a Leistungspreis 1 22,93 /kw 131,92 /kw Arbeitspreis 1 4,60 ct/kwh 0,24 ct/kwh jährlicher Festbetrag /a /a Blindmehrarbeit: Grundsätzlich ist bei der Entnahme von elektrischer Energie ein Leistungsfaktor (cos ) größer 0,95 induktiv einzuhalten. Die Entnahme von darüber hinaus gehender Blindmehrarbeit wird mit dem nachfolgenden Preis gesondert berechnet, soweit die monatlich entnommene Blindarbeit 33 % der entnommenen Wirkarbeit übersteigt. Netznutzungsentgelt Blindarbeitspreis 1 1,10 ct/kvarh Die genannten Entgelte verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umlagen, Konzessionsabgaben und Preisen für Messtellenbetrieb (Preisblätter 3 und 5) sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Tarifzeiten bei Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Jena Netze GmbH: täglich von 6.00 Uhr bis Uhr Hochtarif (HT), übrige Zeit Niedertarif (NT) 1 Anteil vorgelagertes Netz

14 Preisblatt Individuell kalkulierte Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Jena Netze GmbH für die Netzanschlussstelle Prüssingstraße 41, Jena (Zählpunkt: DE E X000X1000) Nutzung der Stromübertragungs- und Verteilungsanlagen der Stadtwerke Jena Netze GmbH gelten für die oben genannte Netzanschlussstelle nachfolgend genannte Preise gemäß 19 Absatz 3 StromNEV (Netznutzungsentgelt). Die Netznutzungsentgelte umfassen Übertragungs- und Verteilungsverluste sowie Systemdienstleistungen und enthalten im Rahmen der Kostenwälzung die Netzkosten des vorgelagerten Netzbetreibers TEN Thüringer Energienetze GmbH. Die Leistungspreise beziehen sich auf alle Kilowatt der Jahreshöchstleistung (Jahresleistungspreise). Die Netznutzungsentgelte stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen der Entgelte der vorgelagerten Netzbetreiber im Rahmen der Kostenwälzung sowie einer Änderung der Rahmenbedingungen und gesetzlicher Regelungen. Entgeltanteile Benutzungsdauer < 2500 h/a Benutzungsdauer 2500 h/a Leistungspreis 1 22,93 /kw 131,92 /kw Arbeitspreis 1 4,60 ct/kwh 0,24 ct/kwh jährlicher Festbetrag /a /a Blindmehrarbeit: Grundsätzlich ist bei der Entnahme von elektrischer Energie ein Leistungsfaktor (cos ) größer 0,95 induktiv einzuhalten. Die Entnahme von darüber hinaus gehender Blindmehrarbeit wird mit dem nachfolgenden Preis gesondert berechnet, soweit die monatlich entnommene Blindarbeit 33 % der entnommenen Wirkarbeit übersteigt. Netznutzungsentgelt Blindarbeitspreis 1 1,10 ct/kvarh Die genannten Entgelte verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umlagen, Konzessionsabgaben und Preisen für Messtellenbetrieb (Preisblätter 3 und 5) sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Tarifzeiten bei Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Jena Netze GmbH: täglich von 6.00 Uhr bis Uhr Hochtarif (HT), übrige Zeit Niedertarif (NT) 1 Anteil vorgelagertes Netz

15 Preisblatt zdl Entgelte für zusätzliche Dienstleistungen bei Nutzung der Netzinfrastruktur für elektrische Energie der Stadtwerke Jena Netze GmbH Die Entgelte stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen der Rahmenbedingungen und gesetzlicher Regelungen. außerturnusmäßige Messung Entgelt je Zählpunkt netto Entgelt je Zählpunkt brutto Kundenmessung kostenfrei Messung durch den Netzbetreiber 1 19,83 23,60 monatliche Messung eines Lastgangzählers vor Ort 120,00 142,80 1 Gilt nur für Ablesung/Ermittlung des abrechnungsrelevanten Zählerstandes. Das Auslesen des Lastganges bei Entnahmestellen mit registrierender ¼-h-Leistungsmessung ist nicht Bestandteil des Entgeltes. außerturnusmäßige Abrechnung Entgelt je Zählpunkt netto Entgelt je Zählpunkt brutto Zwischenabrechnung, vom Lieferanten bzw. Netznutzer beauftragt 8,30 9,88 Überlassung von Geräten Entgelt netto /Jahr Entgelt brutto /Jahr Wandlersatz Mittelspannung ohne Messsatztafel Wandlersatz Niederspannung ohne Messsatztafel 178,87 212,86 8,99 10,70 Zähler Mittel-/Niederspannung (RLM) 116,84 139,04 Telekommunikationskomponente für Mittelspannung/Niederspannung Messsatztafel für Wandlermessung Mittel- und Niederspannung 61,11 72,72 42,18 50,19

16 Seite 2 des Preisblattes 6 Entgelte für zusätzliche Dienstleistungen sonstige Leistungen Entgelt je Zählpunkt netto Entgelt je Zählpunkt brutto zusätzliche Übermittlung historischer Zeitreihen für bis zu 12 Monate 2 Änderung von Tarifschaltzeiten im Auftrag des Lieferanten 78,00 92,82 44,00 52,36 Sperrung am Zählerplatz ohne Ausbau der Messeinrichtung 53,00 63,07 Sperrung durch Ausbau der Messeinrichtung 90,00 107,10 Entsperrung am Zählerplatz 59,65 70,98 Entsperrung durch Wiedereinbau Messeinrichtung Zuschlag für Entsprerrungen außerhalb der Geschäftszeit 4 90,00 107,10 80,94 96,32 2 Die Übermittlung der Zeitreihe im MSCONS- oder Excel-Format erfolgt ausschließlich per an eine vom Kunden/Lieferanten zu benennende -Adresse. 4 Die Geschäftszeit ist Mo, Di, Mi.: 9:00 bis 17:00 Uhr; Mi 9:00 bis 14:00 Uhr; Fr 9:00 bis 13:00 Uhr Andere als die hier aufgeführten Leistungen werden stets nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet. Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % (gilt nicht bei Entgelt für Sperrung).

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Jahresleistungspreis: Die Leistungspreise beziehen sich auf alle Kilowatt der Jahreshöchstleistung. Jahresbenutzungsdauer < 2. Preisblatt 1 Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH für Netzanschlussstellen mit registrierender 1/4-h-Leistungsmessung Für die Nutzung der Stromübertragungs-

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