Drucken Zurücksetzen Anmeldung Familienzulagen für selbstständige Landwirte Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig ausgefüllte, unterschriebene Anmeldungen und mit den unter Punkt 6 aufgeführten Unterlagen bearbeiten können. Landwirtschaftlicher Betrieb Landwirtschaftliche Tätigkeit im Talgebiet im Hauptberuf im Nebenberuf im Berggebiet als Landwirt/in als Familienmitglied 1. Personalien Geburtsdatum Nationalität Geschlecht Versichertennummer der AHV ledig verheiratet getrennt gerichtlich getrennt geschieden verwitwet eingetragene Partnerschaft aufgelöste Partnerschaft Erreichbar unter (Telefon, E-ail usw.) Ab welchem Datum beantragen Sie die Zulagen? 2. Partner/in (Ehepartner/in bzw. Lebenspartner/in) Geburtsdatum Nationalität Geschlecht Versichertennummer der AHV ledig verwitwet verheiratet getrennt eingetragene Partnerschaft gerichtlich getrennt geschieden aufgelöste Partnerschaft SVA Aargau, Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau - Telefon 062 837 89 74 - Fax 062 837 86 60 - www.sva-ag.ch - 11.2016 1 von 5
Ist er/sie erwerbstätig? Als Arbeitnehmende/r Arbeitsort / Kanton Arbeitgeber und Adresse Als Selbstständigerwerbende/r enn ja, bei welcher Ausgleichskasse rechnet er/sie ab? ird das indesteinkommen von CHF 7 110 / hr bzw. CHF 592 / onat erreicht? elches AHV-pflichtige hreseinkommen* ist höher? *falls dieses mehr als CHF 7 110 im hr beträgt Lohn der/des Antragsteller/in Lohn der aktuellen Partnerin / des Partners 3. Anderer Elternteil (in einem separaten Haushalt lebend) Versichertennummer der AHV Geburtsdatum Geschlecht Nationalität ledig verheiratet getrennt gerichtlich getrennt geschieden verwitwet eingetragene Partnerschaft aufgelöste Partnerschaft Erreichbar unter: Ist er/sie erwerbstätig? Als Arbeitnehmende/r Arbeitsort / Kanton Arbeitgeber und Adresse Als Selbstständigerwerbende/r enn ja, bei welcher Ausgleichskasse rechnet er/sie ab? ird das indesteinkommen von CHF 7 110 / hr bzw. CHF 592 / onat erreicht? SVA Aargau, Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau - Telefon 062 837 89 74 - Fax 062 837 86 60 - www.sva-ag.ch - 11.2016 2 von 5
4. Kinder bis maximal 25 hre Es sind nur Kinder aufzuführen, für welche ein Antrag gestellt wird und jünger als 25 hre sind. Kind (n) Geburtsdatum 1 2 3 4 5 * Bei wem wohnt das Kind (Bsp. Tante, Grosseltern)? m/w Lebt in Ihrem Haushalt Beziehung der antragstellenden Person zum Kind** * L A S P G E * Adresse: Seit: ** L = Leibliches Kind, A = Adoptiv-Kind, S = Stiefkind, P = Pflegekind, G = Geschwister, E = Enkel Zusätzliche Angaben für Kinder über 16 hre und / oder falls das Kind nicht im eigenen Haushalt lebt. Ausbildung Kind Beginn Ende Art Ausbildungsstelle 1 2 3 4 5 hreseinkommen* > CHF 28 440 Vollzeit Stunden pro oche Erwerbsunfähig *hreseinkommen = Bruttolohn, Vermögensertrag und Taggelder 5. eitere Angaben elche Personen haben die elterliche Sorge? Sind Sie nebenberuflich selbstständig erwerbstätig?, folgende Tätigkeit: Falls Sie nebenberuflich selbständig erwerbstätig sind, bei welcher Ausgleichskasse sind Sie angeschlossen? Sind Sie im Nebenberuf als Arbeitnehmer/in tätig? enn, und Adresse des Arbeitgebers? ird das indesteinkommen von CHF 7 110 / hr bzw. CHF 592 / onat durch Ihre Arbeitnehmertätigkeit erreicht? Beziehen Sie oder eine andere Person für eines oder mehrere der aufgeführten Kinder bereits eine Zulage? (Falls ja, Bestätigung der zuständigen Ausgleichskasse beilegen) er bezog bis anhin die Zulagen? Bis zu welchem Datum? Ihre Kontoverbindung für die Auszahlung der Familienzulagen (IBAN) CH KontoinhaberIn (muss mit den Personalien des Antragsstellers identisch sein): SVA Aargau, Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau - Telefon 062 837 89 74 - Fax 062 837 86 60 - www.sva-ag.ch - 11.2016 3 von 5
6. Beilagen Der Anmeldung sind folgende Dokumente beizulegen (Kopien): Antragssteller/in: Geburtsscheine der Kinder Familienbüchlein oder Vaterschaftsanerkennung (beide Elternteile müssen ersichtlich sein) Für Kinder über 16 hre: Aktuelle Ausbildungsbestätigung (Lehrvertrag, Schulbestätigung, Praktikumsvertrag usw.) Ausländische Staatsangehörige: Eheschein, Ausländerausweise der Eltern und Kinder Geschiedene oder getrennt lebende Personen: Auszug aus dem Scheidungs- oder Trennungsurteil betreffend Sorgerecht/Obhutsrecht Ledige Eltern: Unterhaltsvertrag und Vereinbarung über das gemeinsame Sorgerecht/Obhutsrecht (sofern vorhanden) Kinder mit ohnsitz im Ausland: Aktuelle ohnsitzbescheinigung der ausländischen Behörde Bestätigung/Formular E411 vom zuständigen Amt im Aus-/Heimatland ob im Aus-/Heimatland ein Anspruch auf Familienleistungen besteht und wie hoch dieser ist Falls kein Anspruch im Aus-/Heimatland besteht: Bestätigung mit der Begründung, weshalb im Aus-/Heimatland kein Anspruch auf Familienzulagen besteht Kinder: Gültiger Pass SVA Aargau, Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau - Telefon 062 837 89 74 - Fax 062 837 86 60 - www.sva-ag.ch - 11.2016 4 von 5
7. Verpflichtung und Unterschrift Ich bestätige, die Anmeldung wahrheitsgetreu ausgefüllt zu haben. Bei falschen Angaben oder Verschweigung von Tatsachen, die zu einer ungerechtfertigten Auszahlung von Zulagen führen, erfolgt eine Strafanzeige. Pro Kind darf nur eine Zulage bezogen werden. Zu Unrecht bezogene Leistungen müssen rückerstattet werden. Ich verpflichte mich, alle Veränderungen, die einen Einfluss auf die Familienzulagen haben können (z.b. Veränderung, ohnortswechsel der Kinder, Abbruch von Lehre oder Ausbildung usw.) umgehend der Familienausgleichskasse zu melden. Ort und Datum Unterschrift 8. Von der Gemeinde auszufüllen Die AHV-Zweigstelle/Gemeindezweigstelle am ohnort der gesuchsstellenden Person hat diese Anmeldung geprüft und für richtig empfunden. Ort und Datum Stempel und Unterschrift 9. Bemerkungen SVA Aargau, Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau - Telefon 062 837 89 74 - Fax 062 837 86 60 - www.sva-ag.ch - 11.2016 5 von 5