s Nord-Ostsee Sparkasse Offenlegungsbericht gemäß Art. 431-455 CRR zum 31. Dezember 2014 Seite: 1 von 34



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Transkript:

Offenlegungsbericht gemäß Art. 431-455 CRR zum 31. Dezember 2014 Seite: 1 von 34

Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) 4 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 4 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) 5 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 6 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) 6 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 8 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung 8 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapital-instrumente 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 10 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 12 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 12 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 17 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 21 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 23 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 25 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 27 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 28 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 43 CRR) 2 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 31 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 32 14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 34 Anhang 1 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 1-18 Anhang 2 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 1-5 Seite: 2 von 34

Abkürzungsverzeichnis ABS Asset-backed security a. F. alte Fassung AGG Art. BaFin CRR EUR exkl. GstG GuV HGB inkl. Instituts- VergV JA Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Artikel Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Euro exklusive Gleichstellungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch inklusive Instituts-Vergütungsverordnung Jahresabschluss k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KMU KSA KWG MaRisk Nospa SolvV SpkG ZAK kleine und mittlere Unternehmen Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Nord-Ostsee Sparkasse Solvabilitätsverordnung Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein Zinsausfallkorrekturposten z. B. zum Beispiel Die in diesem Bericht angegebenen Zahlenwerte beruhen jeweils auf kaufmännisch exakten Rundungen. Daher können bei einer Summierung der Einzelwerte diese Ergebnisse von den ausgewiesenen Summen geringfügig abweichen. Seite: 3 von 34

1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der SolvV in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der CRR, die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen in Kapitel 5.2 auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Art. 431, 436 und 13 CRR sowie 26a (1) Satz 1 KWG. Die Offenlegung der Nospa erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Nospa macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Art. 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, können als "sonstige Posten" ausgewiesen werden. Bei Positionen unterhalb der 5 %-Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt. Seite: 4 von 34

Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Nospa: Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind ggf. erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.) Art. 441 CRR (Die Nospa ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 44 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Art. 451 CRR (Angaben zur Verschuldung sind im Bericht für das Jahr 2014 noch nicht offenzulegen.) Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 CRR (Die Nospa verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 CRR (Die Nospa verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Art. 434 CRR sind auf der Homepage der Nospa veröffentlicht worden. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Nospa jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht und im Anhang des Jahresabschlusses der Nospa. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Art. 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht bzw. Anhang. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Art. 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Art. 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Nospa hat anhand der in Art. 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Seite: 5 von 34

2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht zum 31. Dezember 2014 nach 28 HGB im Abschnitt 4 Risikobericht offengelegt. Dort werden ergänzend die Risikoarten Geschäftsrisiken, Liquiditätsrisiken und sonstige Risiken dargestellt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und wird nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Verwaltungsrat auf der Homepage der Nospa und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands -- 2 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats -- -- Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2014 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im SpkG sowie in unserer Satzung enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Für die Bestellung, die Bestimmung des Vorsitzenden sowie den Widerruf der Bestellung ist die Genehmigung des Zweckverbandes Nord-Ostsee Sparkasse als Träger erforderlich. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des AGG sowie das GstG beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des GstG mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Der Personalausschuss sowie bei Bedarf externe Berater unterstützen den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Lehrinstitut, Verbandsprüferausbildung, Fachlehrgang) und praktische (z. B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung (z. B. mehrjährige leitende Tätigkeit) vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der Seite: 6 von 34

fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden im Wesentlichen durch den Zweckverband Nord-Ostsee Sparkasse als Träger entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Mitarbeitervertreter) auf der Grundlage des SpkG durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der von der Verbandsversammlung gewählte Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Nord-Ostsee Sparkasse. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Sparkassenakademie sowie interne Qualifizierungsmaßnahmen der Nospa mit Unterstützung einer externen Beratungsgesellschaft besucht. Ergänzend wird regelmäßig mittels eines Newsletters zu überwachungsrelevanten Themen und aktuellen Entwicklungen im Finanzwesen informiert. Sie verfügen zudem über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse oder in anderen hauptamtlichen Tätigkeiten u. a. in Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Verwaltungen, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Die Informationen zum Risikoausschuss sind im Lagebericht zum 31. Dezember 2014 nach 28 HGB im Abschnitt 4 Risikobericht unter Gliederungspunkt 4.2.3 Kommunikation offengelegt. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht zum 31. Dezember 2014 nach 28 HGB im Abschnitt 4 Risikobericht unter Gliederungspunkt 4.2.3 Kommunikation offengelegt. Seite: 7 von 34

3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum 31.12.2014 Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2014 Zusätzliches Kernkapital Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Ergänzungskapital EUR EUR EUR EUR EUR. Nachrangige Verbindlichkeiten 108.57.27,12-61.640.047,37 1) -- -- 47.317.231,75 10. Genussrechtskapital 40.665.000,00-17.521.427,42 2) -- -- 23.143.572,58 11. Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals 12.000.000,00 -- -- 12.000.000,00 -- 12. Fonds für allgemeine Bankrisiken 106.000.000,00-22.000.000,00 3) 84.000.000,00 -- -- 13. Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital 32.261.761,44-2.261.761,44 4) -- 26.70.508,0 3.20.41,1 b) Kapitalrücklage 14.000.000,00 -- 14.000.000,00 -- -- c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage 156.12.20,27 -- 156.12.20,27 -- -- cb) andere Rücklagen -- -- -- -- -- d) Bilanzgewinn 6.217.33,27-6.217.33,27 5) -- -- -- Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62 CRR) -- -- -- Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) -- -- -- Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 bis 37, 472 CRR) -32.772, -131.01,6 Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) -- -- -- 254.880.147,28 155.578.416,13 73.751.26,24 1) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Art. 476 bis 478, 481 CRR), anteiliger Zinsen und den nicht unter CRR anrechenbaren nachrangigen Verbindlichkeiten 2) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Art. 476 bis 478, 481 CRR) 3) Abzug der Zuführung wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung des Jahresabschlusses im Folgejahr (Art. 26 (1) Buchst. f) CRR) 4) Stille Einlagen, auf die keine Übergangsvorschriften angewendet werden können 5) Der Bilanzgewinn wird erst mit Feststellung des JA der Sicherheitsrücklage zugeführt und kann erst dann aufsichtlich den Eigenmitteln zugerechnet werden (d. h. zum Meldestichtag 31.12. ist er noch nicht eingerechnet). Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung Seite: 8 von 34

Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2014 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31. Dezember 2014. 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Sparkasse hat folgende Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals begeben: Schuldverschreibungen in Form von Contingent Convertible Bonds (CoCo-Bonds) Stille Einlagen Die Sparkasse hat folgende Ergänzungskapitalinstrumente begeben: Genussscheine Namensschuldverschreibungen Schuldscheindarlehen Sparkassenkapitalbriefe Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind dem Anhang 1 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Die Sparkasse hat insgesamt zehn Genussscheine begeben, welche sich lediglich im Nennbetrag und Zinssatz unterscheiden. Da die restlichen vertraglichen Bedingungen gleichermaßen ausgestaltet sind, wurden die Kapitalinstrumente im Anhang 1 zum Offenlegungsbericht zusammengefasst dargestellt. Die Sparkassenkapitalbriefe wurden überwiegend in kleinteilige Volumina im Kundengeschäft abgesetzt, so dass im Anhang 1 zum Offenlegungsbericht aus Wesentlichkeitsgründen eine Zusammenfassung nach Zeitscheiben erfolgt. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang 2 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. Seite: von 34

4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 28 HGB unter den Punkten 3.1 (Vermögenslage) und 4.3 (Risikotragfähigkeit und Stresstests) wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand freigegeben und ist auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Nord-Ostsee Sparkasse keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Standardansatz Kreditrisiko Betrag per 31.12.2014 EUR Zentralstaaten oder Zentralbanken 358.767,12 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 1.214,20 Öffentliche Stellen 436.886,42 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,00 Internationale Organisationen 0,00 Institute 5.38.483,26 Unternehmen 108.42.514,36 Mengengeschäft 75.48.01,52 Durch Immobilien besicherte Positionen 43.302.60,1 Ausgefallene Positionen 16.687.566,22 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 325.238,57 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 437.781,3 Verbriefungspositionen -- Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung -- Investmentfonds (OGA-Fonds) 10.270.625,86 Beteiligungspositionen 5.47.101,60 Sonstige Posten 5.338.772,1 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz -- Interner Modellansatz -- Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition -- Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko -- Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren -- Seite: 10 von 34

Betrag per 31.12.2014 EUR Vereinfachtes Verfahren -- Erweitertes Laufzeitbandverfahren -- Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 24.607.31,45 Standardansatz -- Fortgeschrittener Messansatz (AMA) -- Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Seite: 11 von 34

5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Art. 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 7.430,7 Mio. EUR setzt sich aus sämtlichen Geschäften mit einem Adressenausfallrisiko mit Ausnahme der Beteiligungspositionen zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. 2014 Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen EUR Zentralstaaten oder Zentralbanken 82.847.05,28 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 247.80.480,65 Öffentliche Stellen 64.634.031,34 Multilaterale Entwicklungsbanken 15.364.637,77 Internationale Organisationen 15.224.263,70 Institute 1.03.223.340,0 Unternehmen 1.55.07.158,24 Mengengeschäft 2.237.17.881,45 Durch Immobilien besicherte Positionen 1.461.443.73,85 Ausgefallene Positionen 148.425.861,4 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 677.580,35 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 65.07.027,84 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGA-Fonds) 152.030.501,23 Sonstige Posten 11.017.217,23 Gesamt 7.28.054.861,31 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen -- Seite: 12 von 34

Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider. 31.12.2014 Mio. EUR Deutschland EWR Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken 100, 20,0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 244, -- -- Öffentliche Stellen 4,7 -- -- Multilaterale Entwicklungsbanken -- -- 15,4 Internationale Organisationen -- -- 15,2 Institute 38,6 18,5 30,3 Unternehmen 1.638,0 18,5 2,3 Mengengeschäft 2.117,4 8,6 4,2 Durch Immobilien besicherte Positionen 1.687,8 6,1 4, Ausgefallene Positionen 163,4 2,2 0,0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen -- 2,7 -- Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 54,2 0,1 -- -- -- -- Investmentfonds (OGA-Fonds) 143,,2 -- Sonstige Posten 124,6 -- -- Gesamt 7.263,5 85, 81,2 Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten Seite: 13 von 34

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). 31.12.2014 Mio. EUR Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken 100, -- 2,0 -- -- Regionale oder lokale Gebietskörperschaften -- -- 21,2 0,1 5,5 Öffentliche Stellen 15,1 -- 0,0 0,8 -- Multilaterale Entwicklungsbanken 15,4 -- -- -- -- Internationale Organisationen -- -- -- -- -- Institute 87,4 -- -- -- -- Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 54,3 -- -- -- -- Investmentfonds (OGA-Fonds) --,6 -- -- -- Ausgefallene Positionen -- -- -- -- -- Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung -- 2,7 -- -- -- -- -- -- -- -- Sonstige Posten -- 32,5 -- -- 124,6 Gesamt 1.173,1 134,8 248,2 0, 130,1 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Seite: 14 von 34

31.12.2014 Mio. EUR Industrieunternehmen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Sonstige 1) Unternehmen 44,3 68,0 3,7 71, -24,0 Davon: KMU 41,0 651,2 18,8 71, 0,0 Mengengeschäft 163,0 117,0 62,8 115,4 3,6 Davon: KMU 163,0 117,0 62,8 115,4 3,6 Durch Immobilien besicherte Positionen 16,4 7,0 1,6 83,6 1,1 Davon: KMU 16,1 7,0 1,6 83,6 1,1 Ausgefallene Positionen 7,6 7,5 14,5 8,3 0,0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- Sonstige Posten -- 8,2 -- -- -- Gesamt 231,3 828,8 136,6 27,2-1,3 1) Inklusive Ausweis der Pauschalwertberichtigungen und pauschalierten Einzelwertberichtigungen. Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Industrieunternehmen Seite: 15 von 34

31.12.2014 Mio. EUR Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Organisationen ohne Erwerbszweck Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Privatpersonen Unternehmen 26,8 148,3 4,0 53,4 350,4 166,8 10,4 Davon: KMU 25,8 87,1 47,4 4,2 307,6 150,2 0,1 Mengengeschäft 13,4 112,8 26,0 15, 124, 245, 1.12,6 Davon: KMU 13,4 112,8 26,0 15, 124, 245,0 0,0 Durch Immobilien besicherte Positionen 2,0 52,2 5,7 13,3 186,6 160,4 1.151,1 Davon: KMU 2,0 52,2 5,7 13,3 185,1 160,4 0,1 Ausgefallene Positionen 1,6 30,1 13,4 0,5 26,2 28,6 27,2 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- Sonstige Posten -- -- 10,3 68,7 8,8 26,6 -- Gesamt 43,8 343,4 104,4 151,8 66, 628,3 2.318,2 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Seite: 16 von 34

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. 31.12.2014 Mio. EUR < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre unbestimmt Zentralstaaten oder Zentralbanken 100, 24,0 5,0 -- Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 150,0 45,1 4, -- Öffentliche Stellen 25,5 7,2 17,0 -- Multilaterale Entwicklungsbanken -- -- 15,4 -- Internationale Organisationen 5,1 10,2 -- -- Institute 643,8 15,3 148,4 -- Unternehmen 360,6 258, 1.03,3 -- Mengengeschäft 687,3 307,1 1.135, -- Durch Immobilien besicherte Positionen 7,2 140,5 1.461,2 -- Ausgefallene Positionen 31, 1,5 114,3 -- Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung -- -- 2,7 -- 10,1 44,2 -- -- -- -- -- -- Investmentfonds (OGA-Fonds) -- -- -- 153,0 Sonstige Posten 64,4 -- -- 60,2 Gesamt 2.176,7 1.051,8 3.8,0 213,2 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn eine wesentliche Verbindlichkeit eines Schuldners an mehr als 0 aufeinander folgende Tagen in Verzug ist. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Art. 178 CRR i. V. m. 16 SolvV für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtli- Seite: 17 von 34

chen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2014. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft belief sich gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2014 im Berichtszeitraum auf 5,8 Mio. EUR inklusive ZAK und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 0,4 Mio. EUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 2,2 Mio. EUR. Seite: 18 von 34

31.12.2014 Mio. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB (inkl. ZAK) Bestand PWB 1) Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB (inkl. ZAK), PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Banken 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Öffentliche Haushalte 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Privatpersonen 34,2 21, 0,0 0,4 10,5 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 170,6 88,4 3,4-0,2 46,1 6, 4,5 0,0 1,4 4,6 6,3 3,8 0,0 1,7 3,6 Verarbeitendes Gewerbe 16,6 8,0 0,0 3,6 2,6 Baugewerbe 8,8 4,5 0,0 0,3 3,4 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck 33,3 8,3 1, -6,8 5,5 24,3 14,5 0,0 2,3 0,4 0,6 0,6 0,0 0,1 0,4 25,4 13,1 1,3-1,5 15, 48,4 31,1 0,2-1,3,7 0,3 0,2 0,0 0,2 1,4 Sonstige 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Nicht zuzuordnen -- 0,6 17,5 0,6-6,2-1,8 -- Gesamt 205,1 111,1 17,5 4,0-5,8-1,8 58,0 1) Pauschalwertberichtigungen können nicht einzelnen Kunden und somit Branchen zugerechnet werden und sind daher nur in der Gesamtsumme angegeben. Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Seite: 1 von 34

31.12.2014 Mio. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB (inkl. ZAK) Bestand PWB 1) Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Deutschland 12,2,5 3,4 57, EWR 12,7 10,8 -- 0,1 Sonstige 0,2 0,2 -- -- Nicht zuzuordnen -- 0,6 17,5 0,6 -- Gesamt 205,1 111,1 17,5 4,0 58,0 1) Pauschalwertberichtigungen können nicht einzelnen Kunden und somit Ländern zugerechnet werden und sind daher nur in der Gesamtsumme angegeben. Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Entwicklung der Risikovorsorge (exkl. ZAK) 31.12.2014 Mio. EUR Zuführung Auflösung 11,1 15,2 16,4 22,5 -- 5,4 Rückstellungen 4,8 1,8 2,6 0,0 -- 4,0 Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen 22,6 -- 5,1 -- -- 17,5 146,5 17,0 24,1 22,5 -- 116, Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge Seite: 20 von 34

6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Art. 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken regionale oder lokale Gebietskörperschaften öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Investmentfonds (OGA-Fonds) Benannte Ratingagenturen Standard Poor s, Moody s Standard Poor s, Moody s Standard Poor s, Moody s Standard Poor s, Moody s keine keine keine keine keine keine Sonstige Posten keine Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Mit der CRR wurde die Nutzung von Bonitätsbeurteilungen von anerkannten Ratingagenturen (ECAI) auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Vor diesem Hintergrund waren die Institute sofern sie auch unter der CRR die Bonitätsbeurteilungen anerkannter Ratingagenturen nutzen möchten aufgefordert, bis 31. März 2014 eine neue Anzeige nach Art. 138 CRR einzureichen. Gegenüber der Vorperiode wurden keine weiteren Ratingagenturen in den Kreis der nominierten Ratingagenturen neu aufgenommen. Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Art. 13 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Seite: 21 von 34

Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach im KSA angerechneten Sicherheiten. 31.12.2014 Risikogewicht in % Positionswerte vor Kreditrisikominderung Mio. EUR Positionswerte nach Kreditrisikominderung Mio. EUR 0 1.204,8 1.24,8 10 54,2 54,2 20 300,2 321, 35 1.68, 1.68, 50,1,1 70 -- 30,7 75 2.130,2 2.047,8 100 1.35, 1.882,2 150 118,3 112,0 250 -- -- 370 -- -- 1250 -- -- andere Risikogewichte 53,4 53,4 Kapitalabzug -- -- Tabelle: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung Seite: 22 von 34

7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die Beteiligungen der Nospa werden zunächst nach Verbund- und sonstigen Beteiligungen und innerhalb dieser Definition in strategische, Funktions- und kreditnahe bzw. Kredit ersetzende Kapital- Beteiligungen eingeteilt. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem Sparkassengesetz die Wirtschaft zu fördern. Die direkten als auch indirekten Beteiligungen der Nospa wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags vom Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die grundsätzliche geschäftspolitische Ausrichtung zum Beteiligungsportfolio ist in der Geschäftsstrategie der Nospa festgelegt. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß 253 (1) und (3) HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben. Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Im Geschäftsjahr 2014 wurden keine nennenswerten Bewertungskorrekturen vorgenommen. Es wird auf den Jahresabschluss mit Anhang und den Lagebericht verwiesen. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht dem Buchwert. Aus dem Verkauf oder der Aufgabe von Beteiligungen wurden im Geschäftsjahr 2014 keine nennenswerten Gewinne oder Verluste realisiert. Latente Neubewertungsreserven wurden aus Beteiligungen nicht ermittelt. Sämtliche Positionen werden aus strategischen Gründen gehalten. Seite: 23 von 34

31.12.2014 Mio. EUR Buchwert Börsenwert Verbundbeteiligungen als Funktionsbeteiligungen - börsengehandelte Positionen -- -- - nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 4,4 -- - andere Beteiligungspositionen -- -- Verbundbeteiligungen als strategische Beteiligungen - börsengehandelte Positionen -- -- - nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 2, -- - andere Beteiligungspositionen -- -- Sonstige Beteiligungen als Funktionsbeteiligungen - börsengehandelte Positionen -- -- - nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 0,2 -- - andere Beteiligungspositionen -- -- Sonstige Beteiligungen als strategische Beteiligungen - börsengehandelte Positionen -- -- - nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 0,1 -- - andere Beteiligungspositionen -- -- Beteiligungsähnliche Anlageinstrumente - börsengehandelte Positionen 0,2 0,2 - nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend -- -- - andere Beteiligungspositionen -- -- Gesamt 52,8 0,2 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen Der Buchwert und der Zeitwert der Beteiligungen entsprechen einander. In den aufsichtsrechtlichen Meldungen zum 31. Dezember 2014 wird für die Risikopositionsklasse Beteiligungen ein Positionswert in Höhe von 74,3 Mio. EUR ausgewiesen. Die Differenz resultiert aus mittelbaren Beteiligungen, wie z.b. Darlehen zur Beteiligungsfinanzierung, die in der aufsichtsrechtlichen Meldung der Forderungsklasse Beteiligung zuzuordnen sind. Seite: 24 von 34

8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Risikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse verankert. Die Beleihungsgrundsätze bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden in der Regel standardisierte Verträge eingesetzt. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Risikostrategie. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Art. 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Art. 125 CRR in Verbindung mit Art. 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Empfehlungen des Verbandes sowie die Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung zu Grunde gelegt. Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: Finanzielle Sicherheiten: Bareinlagen bei der Sparkasse und sonstige Einlagen bei der Sparkasse (Schuldverschreibungen) Gewährleistungen und Garantien: Garantien und Bürgschaften anerkennungsfähiger Sicherungsgeber (z. B. öffentliche Stellen, inländische Kreditinstitute), Bargeldeinlagen bei anderen Kreditinstituten, Lebensversicherungen und Bausparguthaben. Seite: 25 von 34

Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen, Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften und inländische Kreditinstitute. Im Rahmen der aufsichtsrechtlich anerkannten Besicherung nutzt die Sparkasse Kreditderivate in Form von Credit Default Swaps. Gegenpartei dieser Kreditderivatetransaktionen ist ausschließlich die S-KB XI KLASSIK UG (Zweckgesellschaft für Sparkassen-Kreditpoolingtransaktionen). Innerhalb der Kreditrisikominderung ist die Sparkasse Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen lediglich mit Gegenparteien innerhalb der Sparkassenorganisation und dem öffentlichen Sektor eingegangen. Daraus erwachsen aufgrund der bestehenden verbundweiten Sicherungssysteme bzw. der Bonität der öffentlichen Hand keine wesentlichen Risiken. Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten. 31.12.2014 Mio. EUR Finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen und Kreditderivate Zentralstaaten oder Zentralbanken -- -- Regionale oder lokale Gebietskörperschaften -- -- Öffentliche Stellen -- 1,1 Multilaterale Entwicklungsbanken -- -- Internationale Organisationen -- -- Institute -- 0,0 Unternehmen 11,3 41,8 Mengengeschäft 10,6 71, Durch Immobilien besicherte Positionen -- -- Ausgefallene Positionen 0,5 6,2 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung -- -- -- -- -- -- Investmentfonds (OGA-Fonds) -- -- Beteiligungspositionen -- -- Sonstige Posten -- -- Gesamt 22,4 121,1 Tabelle: Besicherte Positionswerte Seite: 26 von 34

Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Eigenmittelanforderungen für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken bestehen nicht. Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Art. 351 CRR festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig. Seite: 27 von 34

10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) Die Nord-Ostsee Sparkasse steuert im Rahmen des Bilanzstrukturmanagements die barwertigen Zinsänderungsrisiken mittels einer tragfähigen - vom Vorstand zu beschließenden - Benchmark außerhalb der periodischen Risikotragfähigkeitsbetrachtung. In der periodischen Risikotragfähigkeit berücksichtigt die Sparkasse das Zinsänderungsrisiko über das Zinsspannenrisiko. Die Zinsbuchsteuerung erfolgt in einem monatlichen Turnus, die Ermittlung des Zinsspannenrisikos erfolgt vierteljährlich. In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Die barwertige Risikoquantifizierung erfolgt nach dem Verfahren der Modernen Historischen Simulation. Dabei wird auf täglicher Basis eine Datenreihe von Januar 188 bis Dezember 2013 zu Grunde gelegt. Das Konfidenzniveau beträgt hierbei 5 %, die Haltedauer 63 Handelstage. Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen. Ausübungen von Sondertilgungs- und Sonderkündigungsrechten im Kundengeschäft werden auf Basis historischer Zeitreihen berücksichtigt. Bei der Ermittlung des Zinsspannenrisikos in der periodischen Risikotragfähigkeit wird der Zinsüberschuss der nächsten 12 Monate nach dem Analysestichtag betrachtet. Ausgangsbasis bildet der Zinsüberschuss bei Annahme konstanter Zinsen und geplanter Bilanzstruktur. Es werden verschiedene Zinsszenarien zum Vergleich herangezogen. Die im Vergleich zu konstanter Zinsentwicklung negativste Zinsüberschussentwicklung bildet das Zinsspannenrisiko ab. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) 31.12.2014 berechnete Barwertänderung Zinsschock + 200 Basispunkte Zinsschock - 200 Basispunkte Mio. EUR - 77,8-25,1 Tabelle: Zinsänderungsrisiko Seite: 28 von 34

11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 43 CRR) Qualitative Angaben (Art. 43 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Nospa schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken, Kreditrisiken und Währungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures), bei der Limitierung der Risikohöhe, bei der Berechnung der Risikovorsorge sowie der Berechnung der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Die Limithöhe ist abhängig von der Bonität und wird im Rahmen eines Kompetenzsystems festgelegt. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden grundsätzlich außerbörslich (over the counter OTC) abgeschlossen. Die Kontrahenten sind vornehmlich Institute der Sparkassen-Finanzgruppe. Grundsätzlich werden nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine gute Bonität aufweisen. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines Limitsystems. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Für diejenigen Geschäfte, die nicht durch Sicherheiten gedeckt sind und für die zum Bilanzstichtag ein potenzieller Verpflichtungsüberhang besteht, wurde nach dem Vorsichtsprinzip entsprechende Risikovorsorge in Form von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gemäß 24 (1) HGB gebildet. Den negativen Zeitwerten bei zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäften stehen positive Wertveränderungen in den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber. Ein Verpflichtungsüberschuss für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gemäß 24 (1) HGB besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Die Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten. Seite: 2 von 34

Quantitative Angaben (Art. 43 Buchstaben e) bis h) CRR) Die nachfolgende Tabelle enthält die positiven Wiederbeschaffungswerte einschließlich der Berücksichtigung von Netting und Sicherheiten. 31.12.2014 Mio. EUR Positiver Bruttozeitwert Aufrechnungsmöglichkeiten (Netting) Saldierte aktuelle Ausfallrisikoposition Anrechenbare Sicherheiten Nettoausfallrisikoposition Zinsderivate 14,8 -- 14,8 -- 14,8 Währungsderivate 1,8 -- 1,8 -- 1,8 Aktien-/Indexderivate -- -- -- -- -- Kreditderivate -- -- -- -- -- Warenderivate -- -- -- -- -- Sonstige Derivate -- -- -- -- -- Gesamt 16,6 -- 16,6 -- 16,6 Tabelle: Positive Wiederbeschaffungswerte Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag 31. Dezember 2014 auf 23,5 Mio. EUR. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Marktbewertungsmethode. Kreditderivate Per 31. Dezember 2014 betrug der Nominalwert der Absicherungen über Kreditderivate 6 Mio. EUR, die sich auf bilanzielle Ausfallrisikopositionen beziehen. Im Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2014 wurden Credit Default Swaps jeweils in Höhe von 6 Mio. EUR zur Nutzung für das eigene Kreditportfolio gekauft (Sicherungsnehmer) sowie verkauft (Sicherungsgeber). Art. 43 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung. Seite: 30 von 34

12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Die Informationen zum operationellen Risiko sind im Lagebericht nach 28 HGB unter Gliederungspunkt 4.4 (Risikoarten und deren wesentlichen Teilrisiken) offengelegt. Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR ermittelt. Das Mittel der Bruttoerträge aus den vergangenen drei Jahren wird hierbei mit einem durch die Aufsicht vorgegebenen Faktor von 15 % multipliziert. Ausgangspunkt für die Ertragsrechnung pro Jahr sind die Stichtagswerte zum Jahresende. Seite: 31 von 34

13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten der Nospa resultiert in erster Linie aus Refiananzierungsaktivitäten mit gedeckten Wertpapieren (Pfandbriefen). Den zum 31. Dezember 2014 in Umlauf befindlichen Pfandbriefen über nominal 180 Mio EUR standen Deckungsmassen (Hypothekendarlehen und Wertpapiere als sichernde Überdeckung) von insgesamt 55, Mio. EUR gegenüber; damit werden die gesetzlichen Anforderungen deutlich übererfüllt. Nach den Bestimmungen des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) müssen Pfandbriefe jederzeit durch Deckungswerte mindestens in Höhe des Nennwertes aller umlaufenden Emissionen gedeckt sein. Hypothekendarlehen und Wertpapiere bilden dabei entsprechende Deckungsmassen (einschließlich sichernde Überdeckung), die vorrangig der Befriedigung der Pfandbriefgläubiger, da Ansprüche der Pfandbriefinvestoren nach den gesetzlichen Regelungen aus dem Deckungsstock befriedigt werden (insolvenzfreies Vermögen), dienen. Die nach dem PfandBG bestehende Verpflichtung, eine barwertige Überdeckung in bestimmten Vermögenswerten wie z. B. Wertpapieren von mindestens 2 % gegenüber dem Pfandbriefumlauf in den Deckungsmassen zu halten (sichernde Überdeckung) wird durch ein festverzinsliches Wertpapier über nomimal 5 Mio EUR erfüllt. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar. Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag nur 183,6 Mio. EUR (einschließlich sichernde Überdeckung) belastet. Angaben zur Entwicklung der belasteten Vermögenswerte im Berichtszeitraum sind im Rahmen dieses Berichts noch nicht möglich, da die Meldung per 31. Dezember 2014 erstmalig erfolgt ist. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die die Sparkasse als nicht verfügbar für die Zwecke der Belastung ansieht (z. B. Sachanlagen), beträgt ca. 44 %.Es wird darauf hingewiesen, dass die Nospa für die Meldung der belasteten und unbelasteten Vermögenswerte eine Sonderregelung (für nationale Eigenheiten) genutzt hat. Das bedeutet, dass die Weiterleitungsmittel und Konsortialkredite als unbelastet gemeldet wurden. Die nachfolgende Tabelle enthält die Übersicht der gesamten Bilanzaktiva, angegeben in Stichtagswerten, unterteilt nach belasteten und unbelasteten Vermögenswerten: 31.12.2014 Mio. EUR Buchwert belasteter Vermögenswerte Marktwert belasteter Vermögenswerte Buchwert unbelasteter Vermögenswerte Marktwert unbelasteter Vermögenswerte Aktieninstrumente - - - - Kurzfristige Forderungen - 411,3 Anleihen und Schuldverschreibungen Kredite und Darlehen, nicht kurzfristig 5,0 5,0 540, 540, 178,6 5.108,4 Sonstige Vermögenswerte - 453,2 Summe Vermögenswerte 183,6 6.513,8 Tabelle: Bilanzaktiva zu Markt- und Buchwerten Zum Stichtag 31. Dezember 2014 hat die Nospa keine Wertpapiere als Sicherheiten erhalten. Seite: 32 von 34