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Überarbeitungsdatum: 09/07/2014 Ersetzt: 22/04/2013 Version: 3.01 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktform Produktname Produktcode : Gemisch : : 71000SV 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.2.1. Relevante identifizierte Verwendungen Hauptverwendungskategorie : kommerziell Verwendung des Stoffes/des Gemischs : Siehe technisches Datenblatt für weitere Informationen 1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das bereitstellt ALCLEAR International GmbH Falkenweg 15 D-41468 Neuss Tel.: +49(0) 2131 / 316-1111 info@alclear.de - http://www.alclear.de 1.4. Notrufnummer Land Organisation/Firma Anschrift Notrufnummer www.who.int/ipcs/poisons/centre/directory/en Belgium Germany Island Centre Anti-Poisons/Antigifcentrum c/o Hôpital Central de la Base - Reine Astrid Giftnotruf der Charité Universitätsmedizin Berlin Eitrunarmiðstöð Landspítali Rue Bruyn B -1120 Brussels Hindenburgdamm 30 12203 Berlin Fossvogi 108 Reykjavik Österreich Vergiftungsinformationszentrale Stubenring 6 1010 Wien Rumänien Rumänien Switzerland ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Nicht eingestuft TOXAPEL Emergency Clinical Hospital for Children "Grigore Alexandrescu" Department of Clinical Toxicology Spitalul de Urgenta Floreasca Schweizerisches Toxicologisches Informationszentrum STIZ Boulevardul Iancu de Hunedoara 30-32 Bucuresti Calea Floreasca Bucuresti Freiestrasse 16 Postfach CH-8032 Zurich +32 70 245 245 0049/30/306866790 +354 543 22 22 +43 1 406 43 43 +40 2121 06282 +40 2121 06183 +40 21 230 8000 +41 44 251 51 51 (International) 145 (National) Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt 2.2. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Kennzeichnung gemäß Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG Keine Kennzeichnung erforderlich 2.3. Sonstige Gefahren ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoff Nicht anwendbar 3.2. Gemisch Dieses Gemisch enthält keine anzeigepflichtigen Substanzen gemäß den Kriterien aus 3.2 des Anhangs II der REACH-Verordnung 19/09/2016 DE (Deutsch) 1/6

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen : Keine Erste Hilfe Maßnahmen zu erwarten. Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt : Keine Erste Hilfe Maßnahmen zu erwarten. Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt : Sofort mit viel Wasser ausspülen. Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken : Mund ausspülen. Spucken. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel : Alle Löschmittel können angewend worden. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Brandgefahr : Nicht brennbar. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Brandschutzvorkehrungen Schutz bei der Brandbekämpfung : Nicht rauchen. : Vorsicht beim Bekämpfen chemischen Feuers. Brandbereich nicht ohne ausreichendes Schutzgerät einschließlich Atemschutzgerät betreten. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Allgemeine Maßnahmen : Verschüttungsbereich kann rutschig sein. Für Rückgewinnung sammeln oder mit entsprechendem Material aufsaugen. Rückstände verdünnen und wegspülen. Das verschüttete Material sollte von geschultem Reinigungspersonal, das mit ausreichendem Atem- und Augenschutz ausgerüstet ist, beseitigt werden. 6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal 6.1.2. Einsatzkräfte 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern. Falls das Produkt in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangt, sind die Behörden zu benachrichtigen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Reinigungsverfahren : Material sammeln und in einen bereitgestellten Kontainer aufbewahren. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hygienemaßnahmen : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Vorm Essen, Trinken, Rauchen und beim Verlassen des Arbeitsplatzes die Hände und andere entblößte Stellen mit milder Seife und Wasser waschen. Produkte handhaben indem gute Industriehygiene und Sicherheitsmaßnahmen vorhanden sind. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerbedingungen : Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter verschlossen halten, wenn dieser nicht in Gebrauch ist. Vor Gefrieren schützen. Lagertemperatur : < 50 C 7.3. Spezifische Endanwendung(en) ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter 19/09/2016 DE (Deutsch) 2/6

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung: Handschuhe. Handschutz: Falls wiederholter oder länger andauernder kontakt, handschuhe tragen. chemische resistierte Handschuhe (EN 374) Typ Material Permeation Dicke (mm) Penetration Norm Wiederverwendbare Handschuhe Augenschutz: Nicht erforderlich Polyvinylchlorid (PVC) 6 (> 480 Minuten) 0.5 2 (< 1.5) EN 374 Haut- und Körperschutz: Nicht erforderlich Atemschutz: Wo eine ausreichende Entlüftung garantiert ist, besteht keine Notwendigkeit zu außergewöhnlichem Schutz Begrenzung und Überwachung der Verbraucherexposition: Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand : Flüssigkeit Farbe : Nach Orangen. Geruch Geruchsschwelle ph-wert : ca. 7 Verdunstungsgeschwindigkeit (Butylacetat=1) Schmelzpunkt Gefrierpunkt Siedepunkt Flammpunkt Selbstentzündungstemperatur Zersetzungstemperatur Entzündlichkeit (fest, gasförmig) Dampfdruck Relative Dampfdichte bei 20 C Relative Dichte Dichte : ca. 1 Löslichkeit : Wasser: 100 % Log Pow Log Kow Viskosität, kinematisch Viskosität, dynamisch Explosive Eigenschaften Brandfördernde Eigenschaften Explosionsgrenzen 9.2. Sonstige Angaben 19/09/2016 DE (Deutsch) 3/6

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität 10.2. Chemische Stabilität 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Unter normalen Umständen keine. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Nicht anwendbar. 10.5. Unverträgliche Materialien Nicht anwendbar. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Unter normalen Umständen keine. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Reizung Ätzwirkung Sensibilisierung Toxizität bei wiederholter Verabreichung Karzinogenität Mutagenität Reproduktionstoxizität ph-wert: ca. 7 ph-wert: ca. 7 ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Ökologie - Allgemein : biologisch abbaubar. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit 12.3. Bioakkumulationspotenzial 12.4. Mobilität im Boden 12.5. Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung 12.6. Andere schädliche Wirkungen ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlungen für die Abfallentsorgung : Entsorgung gemäß den örtlichen bzw. nationalen Sicherheitsvorschriften. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Entsprechend den Anforderungen von ADR / RID / IMDG / IATA / ADN 14.1. UN-Nummer UN-Nr. (ADR) UN-Nr. (IMDG) UN-Nr. (IATA) UN-Nr. (ADN) UN-Nr. (RID) 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Offizielle Benennung für die Beförderung (ADR) 19/09/2016 DE (Deutsch) 4/6

Offizielle Benennung für die Beförderung (IMDG) Offizielle Benennung für die Beförderung (IATA) Offizielle Benennung für die Beförderung (ADN) Offizielle Benennung für die Beförderung (RID) 14.3. Transportgefahrenklassen ADR Transportgefahrenklassen (ADR) IMDG Transportgefahrenklassen (IMDG) IATA Transportgefahrenklassen (IATA) ADN Transportgefahrenklassen (ADN) RID Transportgefahrenklassen (RID) 14.4. Verpackungsgruppe Verpackungsgruppe (ADR) Verpackungsgruppe (IMDG) Verpackungsgruppe (IATA) Verpackungsgruppe (ADN) Verpackungsgruppe (RID) 14.5. Umweltgefahren Umweltgefährlich Meeresschadstoff Sonstige Angaben : Nein : Nein : Keine zusätzlichen Informationen verfügbar 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Spezielle Transportmaßnahmen : Motor abstellen, Kein offenes Feuer. Rauchverbot, Strasse sichem und andere Strassenbenutzer warnen, SOFORT FEUERWEHR UND POLIZEI BENACHRICHTIGEN - Landtransport - Seeschiffstransport - Lufttransport - Binnenschiffstransport - Bahntransport 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch 15.1.1. EU-Verordnungen Enthält keinen den Beschränkungen von Anhang XVII unterliegenden Stoff Enthält keinen REACH-Kandidatenstoff Enthält keinen in REACH-Anhang XIV gelisteten Stoff 19/09/2016 DE (Deutsch) 5/6

Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen : Alle nationalen/örtlichen Vorschriften beachten. 15.1.2. Nationale Vorschriften Deutschland VwVwS Störfall-Verordnung - 12. BImSchV : Wassergefährdungsklasse (WGK) nwg, nicht wassergefährdend (Classification according to VwVwS, Annex 4.) : Unterliegt nicht der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]: Nicht eingestuft SDS EU CLP DPD Diese Informationen basieren auf unserem aktuellen Wissen und sollen das Produkt nur im Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltbedingungen beschreiben. Sie darf also nicht als eine Garantie für irgendeine spezifische Eigenschaft des Produktes ausgelegt werden 19/09/2016 DE (Deutsch) 6/6