6. Wichtige Informationen zur Wertstoff- und Abfallentsorgung



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6. Wichtige Informationen zur Wertstoff- und Abfallentsorgung 6.1. Müllabfuhr - graue Restmülltonne Das Kommunalunternehmen des Landkreises Rhön-Grabfeld führt die Abfuhr der grauen Restmülltonne durch. Die Abholung erfolgt alle 14 Tage zusammen an einem festgelegten Werktag von Montag bis Freitag. Bei einem gesetzlichen Feiertag verschiebt sich der jeweilige Abfuhrtag um einen Tag nach hinten, so dass z.b. der Abfuhrtag Freitag auf Samstag fällt. Um eine reibungslose Abfuhr zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die Behälter um 6.00 Uhr morgens am Straßenrand stehen. Was passiert mit dem Restmüll? Der Restmüll wird im Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt verbrannt. Team Hausmüll Restmüllsäcke erhalten Sie an folgenden Ausgabestellen: Was darf in die Restmülltonne? Staubsaugerbeutel, Straßenkehricht, Asche, Zigarettenkippen, Katzen- und Kleintierstreu Malerfolien, Teppichbodenreste, Tapeten Windeln, Hygienepapier Eingetrocknete Farben Schmutzige oder beschichtete Papiere, Wachspapiere, Kohle- und Durchschreibpapier u.s.w. Müllsäcke Was darf NICHT in die Restmülltonne? Papier, Pappe, Karton, Glas Bioabfälle Problemmüll (bitte zum Problemmüllfahrzeug oder zu den Wertstoffhöfen) Bauschutt Elektrokleingeräte Metallschrott Milch- oder Getränkeverpackungen, Sahne- und Joghurtbecher Trotz aller Bemühungen zur Abfallvermeidung kann es durchaus geschehen, dass das Volumen der Restmülltonne einmal nicht ausreicht (z.b. bei Renovierungsarbeiten, Besuch etc.). Aus diesem Grund bietet der Landkreis Rhön-Grabfeld blaue Restmüllsäcke zum Kauf an. Nur diese mit einem Aufdruck der Abfalllwirtschaft versehenen Säcke können Sie am Leerungstag neben der schwarzen Restmülltonne zur Abholung bereitstellen. Der Preis für den 70 l Restmüllsack beträgt 3,00 Euro. In diesem Preis sind Transport-, Personal- und Entsorgungskosten enthalten. Bitte stellen Sie den zusammengebundenen Sack neben Ihre Restmülltonne. Bad Königshofen Landfuxx Guck Hoher Markstein 14 Bad Neustadt a.d. Saale Drogerie Köppe Schulstraße 2 Reisebüro Kastner Marktplatz 9 Landratsamt Rhön-Grabfeld, Vermittl. Spörleinstraße 11 Wertstoffzentrum Am Aspen 1 Bastheim Gemeindeverwaltung Obergasse 20 Bischofsheim Baukauf Bahnhofstraße 10 Fladungen Verwaltungsgemeinschaft Marktplatz 1 Heustreu Verwaltungsgemeinschaft Wetterstraße 4 Mellrichstadt Verwaltungsgemeinschaft Hauptstraße 4 Oberelsbach Gemeindeverwaltung Marktplatz 3 Ostheim Verwaltungsgemeinschaft Marktstraße 24 Ottelmannshausen Fa. SITA Alter Schulweg 12 Sandberg Gemeindeverwaltung Schulstraße 6 Erfreulicherweise können die Gebühren entgegen dem allgemeinen Trend ab 01. Januar um ca. 12 % gesenkt werden! Seit 21 Jahren ohne Erhöhung ist dies die dritte Gebührensenkung! Sowohl die Abfallwirtschaft des Landkreises als auch das Kommunalunternehmen werden sich weiterhin für sehr bürgerfreundliche Gebühren einsetzen. Mülltonnen Die Gefäße sind Eigentum des Landkreises. Um entsprechende Behandlung wird gebeten. Nassabfälle gehören verpackt in die Mülltonne, um bei Frost ein Festfrieren des Abfalls zu vermeiden. Festgefrorener Abfall kann nicht entleert werden und geht zu Lasten des Mülltonnenbenutzers. Müllgebühren (inkl. Biotonne, Papiertonne, Sperrmüll, Problemmüll und Grüngutverwertung) 60 l 90 l 120 l 240 l 1 4 Pers. 5 6 Pers. 7 8 Pers. bis 16 Pers. 11,00 /Monat 16,50 /Monat 22,00 /Monat 44,00 /Monat 132,00 /Jahr 198,00 /Jahr 264,00 /Jahr 528,00 /Jahr 20

6.2. Biomüll Entsorgungsmöglichkeiten für den Bürger Team Biomüll Hol-System Die Leerung der 60l braunen Biomülltonne erfolgt aus privaten Haushaltungen jeweils 14-tägig. NEU: Bringsystem ab 01.01.2015 Neu ab 01.01.2015 können Sie den Biomüll im Bringsystem an Wertstoffzentren, Wertstoffhöfen und Wertstoffsammelstellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten kostenlos abgeben. Bitte beachten Sie bei der Abgabe, dass der Biomüll in Zeitungspapier eingewickelt ist. Eigenkompostierung Wer einen Komposthaufen im Garten hat, kann solche organischen Abfälle auch dort ausbringen. Allerdings sollten keine kranken Pflanzen kompostiert werden, weil sich die Erreger sonst verbreiten könnten. HINWEIS: In die Biotonne gehören ausschließlich biologisch abbaubare Abfälle tierischer und pflanzlicher Herkunft. Voraussetzung für die Abfälle ist, dass sie von Mikroorganismen, Lebewesen und Enzymen abgebaut werden können. Um Gerüche von vornherein zu vermeiden, sollten Sie Ihre Biotonne immer an einen schattigen Platz stellen und den Deckel geschlossen halten. Damit sich in der Biotonne keine Flüssigkeit am Boden sammeln kann, ist es auch ratsam, dass Sie Obst, Gemüse, Kaffeefilter und Teubeutel immer in Zeitungspapier einwickeln. Biotonnen Die Gefäße sind Eigentum des Landkreises. um entsprechende Behandlung wird gebeten. Nassabfälle gehören verpackt in die Biotonne, um bei Frost ein Festfrieren des Abfalls zu vermeiden. Festgefrorener Abfall kann nicht entleert werden und geht zu Lasten des Mülltonnenbenutzers.! Was gehört in die Biotonne? Küchenabfälle jeglicher Art: Obst- und Gemüseschalen, Essensreste (haushaltsübliche Mengen) und alles, was an Nahrung nicht mehr verwendet wird. Ist die Nahrung schlecht geworden und noch in der Verpackung, müssen Sie die Verpackung entfernen. Weiterhin können in die Biotonne Teebeutel, Kaffeefilter, Kaffeesatz, Eierschalen und Obst (auch Südfrüchte). Gartenabfälle: Blumen, Rasenschnitt, Strauch- und Heckenschnitt, Laub, Nadeln, Moos, Baumrinden, Fallobst, Blumen- und Pflanzen reste, Ernterückstände (von Kartoffel- und Gemüsebeeten). Blumensträuße, Topfblumen (ohne Topf), Haare, Federn, Holzwolle, Sägemehl, Holzspäne (nur unbehandelt) Was gehört NICHT in die Biotonne? Mülltüten, Tragetaschen, Hygieneartikel Staubsaugerbeutel, Textilien, Gummiartikel Steine, Tapeten, Knochen und Gräten Behandeltes Holz, Holzkohle Exkremente von Tieren (z.b. Hundekot) Tierkadaver oder Schlachtabfälle (siehe Tierkörper) 6.3. Glasrecycling (Flaschen, Gläser) Sortenrein und nach Farben getrenntes Behälterglas ist ein Idealbeispiel für einen Wertstoff, der unendlich oft im Kreislauf wiederverwertet werden kann. Nutzen Sie bitte die aufgestellten Sammelbehälter. Bitte beachten Sie: Bitte halten Sie die Trennung in Braun-, Weiß- und Grünglas ein. Sollten Sie keine Tonne für Braunglas vorfinden, gehört dieses Altglas in die grüne Buntglastonne. Andersfarbiges Glas, z.b. blau, schwarz, rot, kann im Grünglas-Container entsorgt werden. Deckel von Konservengläsern sowie Flaschenverschlüsse gehören in die Gelben Säcke. Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten. Nachtruhe herrscht von 19:00 bis 7:00 Uhr. Bitte achten Sie auf Sauberkeit am Altglascontainer. Was darf in den Glascontainer? Einwegflaschen aus Glas wie Wein- und Sektflaschen Essig- und Ölflaschen Parfümflakons Konserven- und Marmeladengläser Arzneimittelflaschen (leer) Was darf NICHT in den Glascontainer? Glühlampen oder Energiesparlampen Geschirr, Porzellan und Keramik Kristallgläser Trinkgläser Spezialgläser wie Blei- oder Laborglas Fensterglas und Spiegelscherben erben 21

6.4. Sperrmüll Der Landkreis Rhön-Grabfeld entsorgt Sperrmüll auf Abruf. Dies bedeutet dass die Bürger des Landkreises Rhön-Grabfeld zweimal im Jahr ihren Sperrmüll abholen lassen können. Die Bürger melden ihren Sperrmüll Mo Fr von 8:00 12:30 Uhr beim Landratsamt (Wertstoffzentrum) unter der Telefonnummer 09771 6884820 an. Von dort bekommen sie dann einen Abholtermin mitgeteilt. Bei der Abfuhr von Sperrmüll werden solche Abfälle entsorgt, die in den Haushalten anfallen und wegen ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in den Mülltonnen aufgenommen werden können oder das Entleeren erschweren. Die Einzelteile dürfen nicht schwerer als 50 kg oder länger als 2 m sein. Die maximale kostenlose Sperrmüllmenge im Jahr beträgt 6 m 3. Der Sperrmüll muss um 6:00 Uhr bereitstehen. Team Sperrmüll Was gehört zum Sperrmüll? Möbel und Möbelteile wie z.b.: Bettgestell Liegen, Matratzen, Regale Tisch, Hocker, Couch, Sofa, Sessel, Stuhl Kommode, Schrank, Truhen Altmetall wie z.b.: Fahrrad Wäscheständer Eisengestelle Gasherd Waschmaschine Sonstige sperrige, nicht verwertbare Haushalts gegenstände wie z.b.: Aktenkoffer, Koffer Bügelbrett Kinderwagen, Laufstall Kleiderständer Skier, Sonnenschirm Was gehört NICHT in den Sperrmüll? Elektronikschrott Radios, Fernseher Videorecorder Computer Mikrowelle Plattenspieler Alle Kleinelektrogeräte Schadstoffe Farben, Lacke Putzmittel Kosmetika Batterien Medikamente Renovierungsabfälle Bauschutt, -steine Tapeten, Fliesen Dämm-Materialien asbesthaltige Materialien Türen, Fenster Sanitärkeramiken Parkettboden Kraftfahrzeugteile Autobatterien Autoreifen sonstige Autoteile Mopeds Sonstiges Wertstoffe (Papier, Kartonagen etc.) Öltanks und Ölöfen Hausmüll Flüssigkeiten aller Art Sollten Sie irrtümlicherweise etwas herausgestellt haben, was nicht unter die Kategorie Sperrmüll fällt, müssen Sie es wieder entfernen. Bei Fragen hierzu finden Sie hilfreiche Tipps in unserem Abfall-ABC oder bei der Kundenberatung unter Tel. 09771 63690-11. Abholservice für Sperrmüll Außerhalb der offiziellen kostenfreien Sperrmüll-Termine haben Bürger die Möglichkeit, eine Sonderabholung zu vereinbaren. Hierfür wird eine Pauschale erhoben. Informationen und Anmeldung unter Tel. 09771 6884820. Sperrmüll, Möbelaltholz und Altmetalle sind jeweils getrennt bereit zu stellen. Bitte beachten Sie: Von privaten Grundstücken und von bereitgestellten Anhängern kann kein Sperrmüll mitgenommen werden. 22

6.5. Papier und Pappen (bei jeder zweiten Restmüllabfuhr) Die Leerung der Papiertonne erfolgt an den Papiersammlungstagen (s. Termine - bitte morgens um 06:00 Uhr bereitstellen). Die Größe der Papiertonne beträgt bei Privathaushalten das doppelte Volumen der Restmülltonne, jedoch mindestens 240 Liter. Bei Gewerbebetrieben entspricht die Größe der Papiertonne der Größe der Restmülltonne, jedoch mindestens 240 Liter. Sollten ausnahmsweise einmal größere Mengen anfallen, wenden Sie sich bitte an die Firma Stäblein GmbH in Schönau, Tel. 09775 345, zur gesonderten Terminvereinbarung. Es besteht auch die Möglichkeit, das Altpapier am Wertstoffzentrum anzuliefern. Was darf in die blaue Papiertonne? Was darf NICHT in die Papiertonne? Team Papiersammlung Zeitungen, Zeitschriften, Magazine, Kataloge, Werbeprospekte Verpackungen aus Pappe wie Pappschachteln, Kartons, Eierkartons, Wellpappe, Papiertüten Hefte, Bücher ohne Kunststoffeinband, Schreib-, Computer- und Briefpapier, Briefumschläge mit und ohne Sichtfenster verschmutzte Verpackungen und Getränkekartons beschichtete Papiere, Wachspapier, Durchschlagpapier nassfest imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen Tapeten Fotos 6.6. Gelber Sack (Abfuhr 14-tägig, am gleichen Tag wie Restmülltonne) Mit dem Gelben Sack werden gebrauchte Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Verbundmaterial, Aluminium, Weißblech und Blister gesammelt. Die Verpackungen sollten bitte, soweit wie möglich, gesäubert sein. Bei Fragen zum Thema Gelber Sack können Sie sich neben dem Landratsamt (Wertstoffzentrum, Kundenberatung) auch an die Firma Remondis, Tel. 0800 1223255, wenden. Was darf in den Gelben Sack? Verpackungen aus Kunststoff wie Getränkeeinwegflaschen ohne Pfand, Ketchup- und Mayonnaiseflaschen Flaschen für Reinigungs- und Waschmittel sowie Weichspüler Behältnisse für Körperpflegemittel und Kosmetika Joghurt-, Quark- und Margarinebecher Kunststoffbeutel und -folien, Plastiktüten, Flaschenverschlüsse Kunststoffschalen (auch Styropor) für Fleisch, Obst, Gemüse, Styroporverpackungen von Elektrogeräten Verpackungen aus Metall wie Konserven, Getränkedosen ohne Pfand, Aluminiumschalen und Folien, Kronkorken, Metalldeckel, leere Metalltuben Verbundverpackungen wie Milch- und Saft-, Fertigsoßenkartons, Kaffeevakuumverpackungen, Arzneimittelblister (leer) Was darf NICHT in den Gelben Sack? nicht geleerte Verpackungen Papier, Pappe, Kartonagen Glas Styroporreste aus Wärmedämmung Datenträger, Videokassetten, CDs Elektrogeräte Energiesparlampen Batterien Holz Textilien Ausgabestellen für Gelbe Säcke erfahren Sie unter Tel. 09771 63690-11 oder im Internet unter www.abfallinfo-rhoen-grabfeld.de. 23

6.7. Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (inkl. Kühlschränke) Alte Elektrogeräte eignen sich besonders für die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe. Deshalb können folgende Gerätegruppen bei der Problemmüllsammlung (bis Größe Fernseher) sowie im Wertstoffzentrum, den Wertstoffhöfen und bei den Wertstoffsammelstellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten zur Entsorgung abgegeben werden: Haushaltsgroßgeräte Waschmaschinen, Wäschetrockner Herde, Kochplatten, Backöfen Geschirrspüler, Geschirrwärmer Bügelmaschinen, Mikrowellengeräte Ventilatoren, Dunstabzugshauben Heizlüfter, offene drucklose Warmwassergeräte Haushaltskleingeräte Haushaltsgeräte wie z.b. Bügeleisen, elektrische Zahnbürsten, Toaster, Fön, Kaffeemaschinen, Rasierapparate, Wecker, Uhren, Staubsauger, Reinigungsgeräte, Waagen, Nähmaschinen Elektrisches Spielzeug und Sportgeräte, z.b. Eisenbahnen, Videospielkonsolen, Fahrrad-, Tauch-, Laufcomputer, Sportausrüstungen Elektrisches Werkzeug wie z.b. Bohrmaschinen, Sägen, Schleif- und Fräsmaschinen, Elektro-Rasenmäher Medizinprodukte wie z.b. Blutdruckmessgeräte, Analysegeräte Überwachungs- und Kontrollinstrumente wie z.b. Rauchmelder, Heizregler, Thermostate Bildschirmgeräte Informations- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik Fernsehgeräte, Monitore IT-Geräte wie z.b. Faxgeräte, Drucker, PCs, Notebooks, Kopierer, Handys, Telefone Kühlgeräte Kühlschränke Gefriergeräte Kühltruhen, (mobile) Klimageräte Für die kostenlose Abholung Ihres Kühlschrankes oder Ihrer Gefriertruhe vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Landratsamt Tel. 09761 6729 (Müllumladestation Herbstadt, Mo Fr 9:00 12:00 Uhr). Daneben haben Sie noch die Möglichkeit, Ihre Kühlgeräte kostenlos am Wertstoffzentrum, an den Wertstoffhöfen, an den Wertstoffsammelstellen und an der Müllumladestation Herbstadt abzugeben. In Sandberg und Fladungen besteht für die Bürger die Möglichkeit, ihre Kühlgeräte und andere Produkte der Kategorie Weiße Ware (wie z.b. Herde, Waschmaschinen, Trockner etc.) kostenlos bei der Problemmüllsammlung abzugeben. Leuchtstoffröhren und -lampen Leuchtstoffröhren Gewerbliche Sammlungen von Elektrogeräten sind verboten! Energiesparlampen (auch am Wertstoffhof) Metalldampflampen Natriumhochdruckdampflampen Entsorgung von Energiesparlampen Seit 01.09.2009 ist das schrittweise Verbot des Verkaufs von normalen Glühbirnen in Kraft getreten. Da die Energieeffizienz normaler Glühbirnen im Vergleich zu Energiesparlampen sehr negativ ausfällt, sollten die Bürger zum Schutz der Umwelt vermehrt zum Gebrauch von sogenannten Energiesparlampen übergehen. Bei Energiesparlampen handelt es sich um Gasentladungslampen, die neben einem geringeren Energieverbauch auch aufgrund ihrer langen Lebensdauer umweltfreundlich sind. Aber irgendwann geht auch eine Energiesparlampe kaputt und dann stellt sich für den Verbraucher die Frage der Entsorgung. Nach den Vorschriften des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sind Energiesparlampen als Gasentladungslampen grundsätzlich getrennt über die Annahmestellen für Elektro-Altgeräte zu entsorgen. Im Landkreis Rhön-Grabfeld bedeutet das für die Bürger, dass sie ihre gebrauchten Energiesparlampen kostenlos am Problemmüllauto, am Wertstoffzentrum, an den Wertstoffhöfen und an den Wertstoffsammelstellen abgeben können. Die Termine und Öffnungszeiten können die Bürger bei der Abfallberatung des Landkreises Rhön-Grabfeld oder aus dem jeweils gültigen Wertstoff- und Abfall-Kalender erfahren. Weitere Informationen erteilt die Abfallberatung des Landkreises Rhön-Grabfeld, Tel. 09771 6884820. 24

6.8. Sonstiges Altbatterien Gebrauchte Energiezellen unterliegen einer Rücknahmepflicht und gehören nicht in den Restmüll, sondern sollten entweder im Handel, beim Problemmüllauto oder am Wertstoffzentrum, den Wertstoffhöfen sowie an den Wertstoffsammelstellen zurückgegeben werden. Altmedikamente Die Restmülltonne ist nicht nur der einfachste und bequemste Weg nicht mehr benötigte Medikamente zu entsorgen, sondern auch der umweltverträglichste. Denn seit der Hausmüll ausschließlich der Müllverbrennungsanlage zugeführt wird, werden die arzneilichen Wirkstoffe so zerstört, dass kein Eintritt in die Umwelt mehr erfolgen kann. Medikamente gehören nicht in Kinderhände.! Kinder könnten Tabletten für bunte Bonbons halten. Deshalb ist es ratsam, die Arzeimittel mit dem anderen Hausmüll zu vermischen und nicht aus den Blisterstreifen zu drücken. Auch durch Einschlagen zum Beispiel in Zeitungspapier können Arzneimittel getarnt werden. Spritzen und Kanülen sollten entweder in stichfesten Gefäßen gesammelt und über den Hausmüll entsorgt werden. Alte Arzneimittel bitte nicht in die Toilette werfen! Jede Tablette und jeder Tropfen Arzneisaft, der nicht in das Abwasser und damit in den Wasserkreislauf gelangt, entlastet unsere Umwelt erheblich. Denn Medikamente sind oft nur langsam oder gar nicht biologisch abbaubar. Leere Verpackungen entsorgen Sie ganz normal: Arzneimittel: Restmülltonne oder Problemmüllfahrzeug Blister: Gelber Sack Papier/Glas: Papiertonne, Glascontainer Asbestentsorgung, Eternit Alttextilien Alte oder aus der Mode gekommene Kleidung und Schuhe, Textilien wie Bettwäsche nehmen gerne karitative Sammlungen sowie das Rote Kreuz entgegen. Weiterhin können Alttextilien in speziellen Altkleider-Containern entsorgt werden. Achtung: Lumpen gehören in die Restmülltonne! Bitte beachten Sie, dass Sie nur tragbare Altkleider und Schuhe und andere nutzbare Textilien der Sammlung zuführen. Die Sammelcontainer für Altkleider werden leider häufig als Entsorgungsweg für verschmutzte Artikel und Restmüll genutzt. Somit werden ganze Sammelchargen verdorben und die Altkleider und Alttextilien sind nicht mehr einsetzbar. Schuhe müssen paarweise zusammengebunden werden. Am besten in Altschuh-Sammelsäcken Ihres Schuhhändlers abgeben. Holz-, Gummi-, Skischuhe und nicht mehr reparierbare Schuhe sowie verschmutzte Altkleider gehören in die Restmülltonne. Neben dem Problemmüll fallen im häuslichen Bereich gefährliche Abfälle an, die häufig nicht als solche erkannt oder aus Unwissenheit nicht beachtet werden. Gemeint sind hier die asbesthaltigen Baustoffe. Asbest gilt als feuerresistenter Werkstoff und war ursprünglich zum Schutz der Menschen verwendet worden. Heute ist bekannt, dass er als gefährlicher Krebserreger gilt. Asbest ist noch in vielen älteren Geräten oder Werkstoffen zu finden. Je nach Baustoff können seine Fasern mehr oder weniger leicht in die Umwelt gelangen. Der Umgang mit diesem gefährlichen Baustoff sollte schon der eigenen Gesundheit wegen in jedem Fall vermieden werden. Gebundener Asbest kann z.b. in Asbest-Zementplatten wie Eternit, in Hitzeschutzplatten wie hinter Öfen und in Toastern, in Nachtspeicheröfen und in feuerfesten Türen wie in Heizungskellern enthalten sein. Bei diesen Gegenständen gelangen die Fasern z.b. durch Verwitterung oder mechanische Einwirkungen in die Umwelt und damit in die Atemluft. Ungebunden wurde Asbest früher als Dämmmaterial verwendet, z.b. in Spritzasbest, Asbestmatten, Nachtspeicheröfen. Bereits die geringste Berührung setzt Asbestfasern frei und gefährdet Sie und Ihre Umwelt! Eine Beschädigung von asbesthaltigem Material ist aus arbeitsrechtlichen und arbeitsschutztechnischen Gründen zu unterlassen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie für eine fachgerechte Entfernung und Entsorgung asbesthaltiger Produkte prinzipiell Spezialfirmen beauftragen. Weitere Informationen zu Spezialfirmen und Entsorgungswegen erhalten Sie bei der Abfallberatung des Landkreises Rhön-Grabfeld, Tel. 09771 6884820. 25

6.8. Sonstiges Nachtspeicherheizung Grüngutannahme Astiges Material Bei der Anlieferung von holzigem/astigem Grüngut am Wertstoffzentrum erhält der Anlieferer für je 2 m 3 Anliefermenge einen Gutschein für 100 l Kompost, den er entweder gleich oder später mitnehmen kann. Heizöltank Leere Kunststoff-Heizöltanks können Sie am Wertstoffzentrum in Bad Neustadt abgeben. Bitte beachten Sie bei einer Anlieferung, dass die Teile nicht größer als max. 0,70 x 0,70 m sind. Pro 1.000 l Heizöltank wird eine Pauschale erhoben. Melden Sie sich bitte vor einer Anlieferung unter Tel. 09771 6884820 an. Mit einem Austausch der alten Nachtspeicherheizung tun Sie nicht nur der Umwelt etwas Gutes. Vor allem Ihr Bankkonto und Ihre Gesundheit profitieren davon. Nachtspeicherheizungen sind elektrische Geräte und fallen daher unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Sie können die Nachtspeicherheizung nur am Wertstoffzentrum in Bad Neustadt abgeben. Die Abgabe haushaltsüblicher Mengen ist für Privatverbraucher kostenlos. Die Kosten für Rückbau/Demontage und Vor-Ort-Abholung muss jedoch der Besitzer der Nachtspeicheröfen tragen. Bitte beachten Sie beim Ausbau einer Nachtspeicherheizung, dass für den Transport die Lüftungsöffnungen mit Klebeband oder die komplette Nachtspeicherheizung in reißfeste Folie eingepackt wird. Eine eigenhändige Zerlegung und Entsorgung der Nachtspeicher ist nur Fachbetrieben erlaubt. Pflanzenschutz-Verpackungen (Rücknahme) Kostenfreie Rücknahme von Pflanzenschutz-Verpackungen: Landwirte können Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln, Spritzenreinigern und Flüssig düngern gebührenfrei an den Sammelstellen des Rücknahmesystems PAMIRA abgeben. Zurückgenommen werden Pflanzenschutzkanister mit dem PAMIRA-Zeichen, die restlos entleert, gespült und trocken sein müssen. Die Verschlüsse sind getrennt abzugeben. Die Sauberkeit der Behälter wird bei der Annahme kontrolliert. Die genauen Termine und die Sammelstellen erfahren Sie bei der Kundenberatung Tel. 09771 63690-11 u. 09771 63690-19. PU-Schaumdosen Dosen von PU-, Isolier- oder Füllschäumen können am Problemmüllfahrzeug und Wertstoffzentrum, an den Wertstoffhöfen und Wertstoffsammelstellen abgegeben werden. = eingetragene Marke des Industrieverbandes Agrar e.v. Tierkörper Verendete Haustiere wie Hunde, Katzen oder sonstige Kleintiere sowie verendete Großtiere (Rinder, Kälber, Schweine etc.), Tierkörperteile und Schlachtabfälle nimmt die Tierkörperbeseitigungsanlage über die Fa. Hans-Georg Simon GmbH, Kronach-Neuses, Tel. 09549 366 entgegen. Windeln Windeln sind Restmüll und somit wie dieser zu entsorgen. Da es durch den Windelanfall zu Entsorgungsproblemen bei Familien mit Säuglingen und/oder Pflegefällen kommen kann, bietet der Landkreis für diese Familien preislich ermäßigte Müllsäcke an. Für Säuglinge stellt der Landkreis Rhön-Grabfeld einmalig einen Müllsack (70 l) je Monat kostenlos zur Verfügung, bis der Säugling 36 Monate alt ist. Wenn Sie diesen Service nutzen wollen, melden Sie sich bitte mit der Geburtsurkunde Ihres Kindes im Landratsamt Bad Neustadt a.d Saale, Spörleinstr. 11, an der Vermittlung. Für Pflegefälle stellt der Landkreis Rhön-Grabfeld für je zwölf Monate 24 Säcke zum Preis von 20,00 zur Verfügung. Melden Sie sich bei Bedarf bitte mit einem aktuellen Attest des behandelnden Arztes im Landratsamt Bad Neustadt a.d. Saale an der Vermittlung. 26