Todesfall eines Angehörigen



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1. Todeseintritt. 2. Benachrichtigung der Angehörigen. 3. Benachrichtigung des Bestatters. Folgende Unterlagen und Angaben benötigt der Bestatter:

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Transkript:

Gemeindekanzlei Landstrasse 43 5073 Gipf-Oberfrick Telefon 062 865 80 40 Fax 062 865 80 49 E-Mail kanzlei@gipf-oberfrick.ch Internet www.gipf-oberfrick.ch Todesfall eines Angehörigen Was ist zu tun? Leitfaden Oktober 2014

Verzeichnis Inhaltsangabe Seite 1. Was tun bei einem Todesfall zu Hause? 2 2. Was tun bei einem Todesfall im Spital (Pflege-)Heim? 3 3. Bestattung 3 4. Organisation Abdankung und Abdankungsrede 4 5. Todesanzeige/Trauerkarten/Danksagungen 4 6. Wer muss über den Tod des/der Verstorbenen informiert werden? 4 7. Vorkehrungen nach der Bestattung 5 1

Wenn eine nahestehende Person stirbt, gibt es viel Administratives zu erledigen. Unsere Checkliste soll Ihnen helfen, an alles zu denken. 1. Was tun bei einem Todesfall zu Hause? Informieren Sie den Hausarzt sofort Rufen Sie den Hausarzt der/des Verstorbenen an. Er wird den Tod ärztlich feststellen und eine Todesbescheinigung ausstellen Benachrichtigen Sie die nächsten Angehörigen umgehend Nehmen Sie mit dem Bestattungsdienst Kontakt auf umgehend Bestattungsdienst Biaggi AG, Unterdorf 21, 5073 Gipf-Oberfrick, Tel. 062 865 70 70. Die Biaggi AG ist offizieller Bestattungsdienst des Bezirks Laufenburg und hilft Ihnen bei Erdbestattungen, Kremationen, Grabkreuzbeschriftungen, Überführungen im In- und Ausland, Druck von Todesanzeigen, Fotos und Danksagungen, Erledigung der Formalitäten etc. Den Angehörigen steht es aber frei, mit anderen Bestattungsunternehmen zusammenzuarbeiten: - Ahorn-Bestattungen, Geissgasse 5, 4310 Rheinfelden, Tel. 061 851 43 43 - Allg. Bestattungsinstitut Harfe GmbH, Dorfstrasse 2, 5405 Baden-Dättwil, Tel. 056 493 23 13 Melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung innert 2 3 Tagen Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick Landstrasse 43 5073 Gipf-Oberfrick Tel. 062 865 80 40 E-Mail kanzlei@gipf-oberfrick.ch Melden Sie sich am Schalter der Gemeindekanzlei mit folgenden Unterlagen des/der Verstorbenen: - Ärztliche Todesbescheinigung des Hausarztes (im Original) - Familienbüchlein (falls vorhanden) Für die Organisation der Bestattung benötigt die Gemeindekanzlei nachfolgende Angaben: - Soll die/der Verstorbene kremiert werden? - Soll die Bestattung in Gipf-Oberfrick erfolgen? - Wenn ja, welche Bestattungsart wird gewünscht? (siehe unter Punkt 3) - Wenn ja, wann findet die Beerdigung statt? (siehe unter Punkt 4) Die Gemeindekanzlei wird eine Meldung für das Regionale Zivilstandsamt ausstellen, welches Sie als Angehöriger unterzeichnen müssen. 2

2. Was tun bei einem Todesfall im Spital/(Pflege-)Heim? Tritt der Todesfall im Spital/(Pflege-)Heim ein, wird der Todesfall direkt durch die Spitalverwaltung an das zuständige Zivilstandsamt gemeldet. Die Spital-/Heimverwaltung wird Sie direkt über das weitere Vorgehen informieren. Benachrichtigen Sie die nächsten Angehörigen sofort Nehmen Sie mit dem Bestattungsdienst Kontakt auf umgehend Bestattungsdienst Biaggi AG, Unterdorf 21, 5073 Gipf-Oberfrick, Tel. 062 865 70 70. Die Biaggi AG ist offizieller Bestattungsdienst des Bezirks Laufenburg und hilft Ihnen bei Erdbestattungen, Kremationen, Grabkreuzbeschriftungen, Überführungen im In- und Ausland, Druck von Todesanzeigen, Fotos und Danksagungen, Erledigung der Formalitäten etc. Den Angehörigen steht es aber frei, mit anderen Bestattungsunternehmen zusammenzuarbeiten: - Ahorn-Bestattungen, Geissgasse 5, 4310 Rheinfelden, Tel. 061 851 43 43 - Allg. Bestattungsinstitut Harfe GmbH, Dorfstrasse 2, 5405 Baden-Dättwil, Tel. 056 493 23 13 Informieren Sie die Gemeindeverwaltung innert 2 3 Tagen Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick Landstrasse 43 5073 Gipf-Oberfrick Tel. 062 865 80 40 Melden Sie sich am Schalter der Gemeindekanzlei. Nehmen Sie, falls vorhanden, das Familienbüchlein mit. Für die Organisation der Bestattung benötigt die Gemeindekanzlei nachfolgende Angaben: - Soll die/der Verstorbene kremiert werden? - Soll die Bestattung in Gipf-Oberfrick erfolgen? - Wenn ja, welche Bestattungsart wird gewünscht? (siehe unter Punkt 3) - Wenn ja, wann findet die Beerdigung statt? (siehe unter Punkt 4) 3. Bestattung Falls kein letzter Bestattungswille durch die/den Verstorbenen hinterlegt wurde, geht die Gemeindekanzlei davon aus, dass Sie als Angehörige im Sinne der/des Verstorbenen handeln. Soll die Beisetzung auf dem Friedhof in Gipf-Oberfrick erfolgen, sind folgende Bestattungen möglich: 3

Erdbestattung Reihengrab Urnenreihengrab mit Grabstein Urnengrab mit Grabplatte Familiengrab (solange Vorrat) Gemeinschaftsgrab (mit oder ohne Namensnennung und Geburts- und Todesjahr) Einer Urnenbestattung geht eine Kremation der/des Verstorbenen voraus. Diese wird durch die Gemeindekanzlei organisiert. Soll die Beisetzung im Gemeinschaftsgrab in Gipf-Oberfrick erfolgen, benötigt die Gemeindekanzlei Angaben, ob eine Namensnennung mit Geburts- und Todesjahr auf der Grabplatte gewünscht wird und wenn ja, welche Namensschreibweise. 4. Organisation der Trauerfeier und der Bestattung War die/der Verstorbene Angehöriger einer Landeskirche, kontaktieren Sie das zuständige Pfarramt: - Reformiertes Pfarramt, Frick, Tel. 062 871 12 73 - Römisch-Katholisches Pfarramt, Gipf-Oberfrick, Tel. 062 871 11 26 - Christkatholische Kirche im Fricktal, Obermumpf, Tel. 061 841 11 12 War die/der Verstorbene nicht Angehörige(r) einer Konfession und wird eine Abdankungsrede gewünscht, können Sie sich bei der Gemeindekanzlei Gipf-Oberfrick über eine konfessionell neutrale Trauerfeier informieren. 5. Todesanzeige/Trauerkarten/Danksagungen Beim Verfassen und Drucken von Todesanzeigen, Trauerkarten und Danksagungen sind Ihnen behilflich - Bestattungsdienst Biaggi AG, Unterdorf 21, 5073 Gipf-Oberfrick, Tel. 062 865 70 70 - Brogle Druck AG, Landstrasse 88, 5073 Gipf-Oberfrick, Tel.062 865 10 30 - Publicitas AG, Hauptstrasse 72, 5070 Frick, 062 865 01 15 6. Wer muss über den Tod der/des Verstorbenen informiert werden? Die Wohngemeinde meldet den Todesfall von Amtes wegen an folgende Stellen: - Abteilung Finanzen - Abteilung Steuern - SVA-Zweigstelle (AHV/IV) - Gerichtspräsidium (für den Fall, dass Testamente oder Erbverträge hinterlegt worden sind) Informieren Sie folgende Stellen über den Todesfall: - Arbeitgeber - Krankenkasse - Pensionskasse - Versicherungen (Lebens-, Auto- Haftpflichtversicherungen etc.) - Banken - Post 4

- Strassenverkehrsamt Die betreffenden Stellen benötigen eine Bescheinigung über den Tod (z.b. Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung). Gerne hilft Ihnen die Gemeindekanzlei weiter. 7. Vorkehrungen nach der Bestattung Nach der Bestattung müssen viele organisatorische Vorkehrungen getroffen werden: Sozial- und Versicherungsleistungen für die Hinterbliebenen - Ansprüche auf Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten (AHV/IV) abklären - Ansprüche auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und kantonale Beihilfe abklären - Ansprüche auf Fürsorgeleistungen abklären - Ansprüche auf Hinterlassenenrenten beim Arbeitgeber (BVG) abklären - Ansprüche auf Versicherungspolice/Lebensversicherung abklären Wohnsitz auflösen - Persönliche Dokumente der verstorbenen Person sicherstellen - Inventar von Liegenschaften, Sammlungen, Schmuck und Fahrzeugen für die Erbverteilung erstellen. - Wohnung kündigen, räumen und reinigen Erbschaft regeln Abhängig vom letzten Wohnort der verstorbenen Person variieren der Ablauf der Erbschaftsverteilung und die dafür zuständige Behörde. Im Kanton Aargau geben die Bezirksgerichte über die Zuständigkeiten und Abläufe Auskunft. Bezirksgericht Laufenburg, Gerichtsgasse 85, 5080 Laufenburg, Tel. 062 869 70 20 Diverses - Kündigung von Abonnementen, Mitgliedschaften bei Vereinen und Verbänden - unterjährige Steuererklärung ausfüllen (Steuererklärung wird vom Steueramt automatisch zugestellt). 5