GUV-SI 8044. Sportstätten und Sportgeräte. Hinweise zur Sicherheit und Prüfung



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Transkript:

GUV-SI 8044 Sportstätten und Sportgeräte Hinweise zur Sicherheit und Prüfung

Impressum Herausgeber: Bundesverband der Unfallkassen, Fockensteinstraße 1, D-81539 München www.unfallkassen.de Ausgabe Juni 2007 2007 Alle Rechte vorbehalten Printed in Germany Autoren: Edgar Gutsche, Konrad Klöckner, Klaus Ruhsam, Klaus Wolf Fachgruppe Bildungswesen, Sachgebiet Bau und Einrichtung Fotos: Klaus Ruhsam, G. Benz Turngeräte GmbH + Co, Erhard Sport International GmbH & Co KG, eigenart Eckhardt & Pfannebecker Titelbild und Foto auf Seite 5: mit freundlicher Genehmigung des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes Gestaltung: eigenart Eckhardt & Pfannebecker Bestell-Nr. GUV-SI 8044, zu beziehen vom zuständigen Unfallversicherungsträger, siehe vorletzte Umschlagseite.

GUV-SI 8044 GUV-Informationen Sicherheit im Schulsport Sportstätten und Sportgeräte Hinweise zur Sicherheit und Prüfung

Inhaltsverzeichnis Allgemeine Hinweise........................... 3 Sporthallen..................................... 5 Böden............................................ 5 Wände............................................ 5 Trennvorhänge.................................... 5 Sonstiges......................................... 5 Sportgeräte...................................... 6 Spielfelder...................................... 12 Allgemein......................................... 12 Badmintoneinrichtungen............................. 12 Basketballgeräte................................... 12 Ballspieltore....................................... 13 Volleyballeinrichtungen.............................. 13 Absprungtrampoline................................ 6 Barren/Spannstufenbarren........................... 6 Bodenturnmatten (Läufer)........................... 6 Gitterleitern....................................... 6 Hochziehbare Sportgeräte........................... 7 Klettertaueinrichtungen............................. 7 Matten............................................ 7 Recks/Steckrecks................................... 8 Außensportanlagen Spielfelder und Leichtathletikanlagen.......... 14 Allgemein......................................... 14 Laufbahnen....................................... 14 Sprunganlagen..................................... 15 Wurf- und Stoßanlagen.............................. 15 Recks/Spannrecks.................................. 8 Ringeeinrichtungen................................. 8 Schwebebalken.................................... 9 Sprossenwände.................................... 9 Anhang Verzeichnis der Normen.................... 16 Sprungbretter...................................... 9 Sprungkästen...................................... 9 Tischtennistische und -netze......................... 10 Trampoline........................................ 10 Turnbänke......................................... 11 Turnböcke......................................... 11 Turnpferde........................................ 11 2

Allgemeine Hinweise Sportstätten sind Einrichtungen, in denen oder auf denen Sport in verschiedenen Formen ausgeübt wird. Dazu zählen sowohl Sporthallen als auch Sportplätze, Leichtathletikanlagen und Kleinspielfelder. Diese Broschüre wendet sich an Personen, die mit der Überprüfung von Sportstätten und Sportgeräten betraut werden. In den Abschnitten Sporthallen, Sportgeräte, Spielfelder und Außensportanlagen enthält sie Hinweise, auf welche Punkte dabei besonders zu achten ist. Sportstätten und Sportgeräte sind vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Zeiträumen sowie nach Änderungen auf ihren sicheren Zustand, mindestens auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen; siehe 2 der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (GUV-V A 1). Der Sachkostenträger soll befähigte Personen bzw. ausreichend qualifizierte Fachunternehmen mit diesen Prüfungen beauftragen. Es wird empfohlen, sich deren Qualifikation nachweisen zu lassen. Für regelmäßig wiederkehrende Prüfungen soll ein Prüfbefund erstellt werden, der Folgendes enthält: Datum und Ort der Prüfung, Ergebnisse der Prüfung mit Angabe der festgestellten Mängel, Beurteilung, ob Bedenken gegen weitere Benutzung bestehen, Angaben über notwendige Nachprüfungen, Name, Anschrift und Unterschrift des Prüfers. Bei den regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen sollen die Erfahrungen aus den Sicht- bzw. Funktionsprüfungen berücksichtigt werden; daher empfiehlt sich eine gegenseitige Information der Beteiligten. Über die Beachtung der Prüffrist hinaus müssen Sport unterrichtende Lehrkräfte bzw. Übungsleiter/-innen darauf hingewiesen werden, dass Einrichtungen und Geräte vor ihrer Verwendung auf äußerlich erkennbare Mängel und Funktionstüchtigkeit überprüft, Einrichtungen und Geräte bei akuter Gefahr der Benutzung entzogen, sportliche Bewegungsabläufe oder Übungen gegebenenfalls eingeschränkt, festgestellte bzw. verursachte Mängel dem Sachkostenträger oder seinem Beauftragten mitgeteilt werden. 3

GUV-SI 8044 Wer prüfen und in Stand setzen kann, zeigt z.b. folgende Übersicht: Prüfung Instandsetzung Unterwiesene Personen Hausmeister Sportlehrer befähigte Personen* Sichtprüfung Prüfung auf äußerlich erkennbare Mängel durch Sportlehrer vor jeder Benutzung durch Hausmeister bei Kontrollgängen Funktionsprüfung Prüfung auf sichere Funktionsfähigkeit durch den Sportlehrer vor jeder Benutzung Prüfung durch befähigte Personen Umfassende und detaillierte Prüfung durch befähigte Personen, periodisch, mindestens einmal jährlich entsprechend der Festlegung nach der Gefährdungsbeurteilung, mit Prüfbefund *) Eine befähigte Person muss über die notwendige Fachkenntnis verfügen. Diese orientiert sich an der Berufsausbildung, der Berufserfahrung und der zeitnahen Tätigkeit. Die Person muss eine Berufsausbildung absolviert haben die es ermöglicht, ihre beruflichen Kenntnisse nachvollziehbar festzustellen. Diese Feststellung soll auf Berufsabschlüssen oder vergleichbaren Nachweisen bestehen. Hinsichtlich der Berufserfahrung muss die befähigte Person eine nachgewiesene Zeit im Berufsleben praktisch mit den zu prüfenden Objekten umgegangen sein. Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der durchzuführenden Prüfung und eine angemessene Fortbildung ist erforderlich. Wichtig ist auch die Kenntnis zum Stand der Technik bezüglich der zu prüfenden Teile. Für die Prüfung müssen die erforderlichen Einrichtungen (Werkzeuge, Messgeräte, Prüflehren und dergleichen) sowie die Unterlagen des Herstellers (technische Beschreibung, Bedienungs- und Wartungsanleitung, Einstellwerte) zur Verfügung stehen. Die folgenden Ausführungen sollen helfen, die Sicherheit von Einrichtungen und Geräten in Sporthallen und auf Außensportanlagen zu überprüfen. 4

Sporthallen Böden Unbeschädigte Bodenbeläge und Sockelleisten Bodenhülsen mit bündig abschließenden Deckeln Art der Bodenpflege: keine Verwendung fettender Pflegemittel; Abstimmung geeigneter Pflegemittel mit dem Bodenhersteller Wände keine Risse, vorstehende Teile, Brüche sowie scharfe Kanten bis zu einer Höhe von mindestens 2 m über Oberkante Hallenboden unbeschädigte, ballwurfsichere Verglasungen Verkleidungen ohne Absplitterungen Trennvorhänge Steuerung durch Schlüsselschalter mit Totmannschaltung Schlüssel nur in Aus-Stellung abziehbar Trennvorhang ist vom Bedienungsstandort einsehbar Laststange innerhalb des Trennvorhangs 0hne hervorstehende scharfkantige Teile Bei heruntergelassenem Vorhang Abstand zwischen Laststange und Fußboden maximal zehn Zentimeter Keine Schäden an Trennvorhangbahnen Sonstiges Sichere Lagerung im Geräteraum Geräteraumtore leichtgängig (Schäden an Seilen, Seilführungen, Laufrollen und Führungsschienen mitteilen) Keine unzulässig abgestellten Geräte in der Halle Freie Verkehrs- und Fluchtwege 5

Sportgeräte Absprungtrampoline Unbeschädigter Gleitschutz des Gestells Vollständige Abdeckung von Rahmen und Verspannung bis zum Sprungtuch Abdeckung am Rahmen sicher befestigt Verschiedenfarbigkeit von Abdeckung und Sprungtuch Guter Zustand der Gummi- oder Federzüge Kennzeichnung der Einsprungstelle auf dem Sprungtuch durch eine Mittenmarkierung Abstand zwischen zwei Gurten höchstens 16 mm Hinweis auf Scher- oder Quetschstellen durch Warnetikett Gebrauchsanleitung mit folgenden Hinweisen: Angaben zum Auf- und Abbau Angaben zu Transport und Lagerung Platzbedarf des Gerätes Angaben zur Wartung Hinweis, dass das Gerät nur unter Aufsicht benutzt werden sollte Barren/Spannstufenbarren Entlastung der Transportrollen während der Aufbewahrung des Barrens im Geräteraum Bei festgestelltem Verschluss Höhenund Seitenverstellung nicht mehr möglich Unbeschädigte Holme Feste Verbindung zwischen Holmen und Gelenkverschraubung Unbeschädigter Gleitschutz an den Standflächen Bewegliche Teile frei von Korrosion Stahldrahtseile frei von Knick- und Schadstellen Einwandfreie Seilendverbindungen Funktionsfähige Spannschlösser Gitterleitern Fester Sitz der Sprossen in den Holmen Funktionsfähige Bodenriegel Vorrichtungen zur Arretierung sowohl in Gebrauchs- als auch in Ruhestellung Feste Verbindung der Haltekonstruktion mit der Wand Keine angerissenen, zerbrochenen oder gesplitterten Holzteile Bodenturnmatten (Läufer) Auflagefläche gegenüber dem Hallenboden rutschhemmend Bodenturnmatten frei von Knickstellen Bodenturnmatten mit der Auflagefläche nach innen (sonst Bruchgefahr) 6

GUV-SI 8044 Klettertaueinrichtungen Unbeschädigte Taue Unteres Ende gegen Aufdrehen gesichert Keine Knoten in den Klettertauen Bei Nichtbenutzung keine Taue im Verkehrsbereich Keine mehligen Klettertaue, Kontrolle durch Aufdrehen der Taue gegen den Drall Markierung der maximalen Kletterhöhe in 5,50 m Höhe Matten (Niedersprungmatten, Turnmatten, Weichbodenmatten) Mattenkern nicht zusammengebrochen oder durchgetreten Hochziehbare Sportgeräte Handkurbeln bei Nichtbenutzung in einem verschließbaren Raum aufbewahren Sportgerät ist vom Bedienungsstandort einsehbar Hülle und Kern der Matten so miteinander verbunden oder beschaffen, dass kein merkbares Gleiten zwischen Kern und Matte auftritt Auflagen gegenüber dem Hallenboden gleithemmend Keine Seilklemmen an Seilendverbindungen Keine Schäden an Drahtseilen 7

GUV-SI 8044 Ringeeinrichtungen Funktionsfähige Verstelleinrichtung Sicherung der Verstellkette gegen selbstständiges Lösen Wandstellhaken fest in der Wand verankert Unversehrte Verstellkette Keine Beschädigung der Spleiße oder Schaukelseile im Ketten- und Ringbereich Keine Risse der Lederriemen an den Innenseiten der Knickstellen Recks/Steckrecks Sicherung der umlegbaren oder einschiebbaren Griffe gegen selbstständiges Heraustreten bei Benutzung des Steckrecks Keine Schaukelringe aus Eisen, sondern leichte Schichtholzringe Leichtgängigkeit der Schaukelringpendelachse Fester Sitz der Säulen in den Bodenhülsen Funktionsfähige Vorrichtung zur Höhenverstellung Reckstange frei von Roststellen Feste Verankerung der Ablagen in der Wand des Geräteraumes Recks/Spannrecks Ordnungsgemäße Verspannung des gebrauchsfertigen Gerätes Funktionsfähige Spannschlösser Stahldrahtseile frei von Knick- und Schadstellen Einwandfreie Seilendverbindungen 8

GUV-SI 8044 Sprossenwände Sichere Verbindung der Sprossenwand mit den dafür vorgesehenen Befestigungspunkten Keine angerissenen, zerbrochenen oder gesplitterten Holzteile Fester Sitz der Sprossen in den Holmen Sprungbretter Schwebebalken Funktionsfähige Vorrichtung zur Höhenverstellung Standsicherheit Unbeschädigter Gleitschutz Unbeschädigte Polsterung Rutschfestigkeit der Absprungfläche Unbeschädigter Gleitschutz des Auflagebrettes Fester Sitz der Verschraubungen Unbeschädigte Polsterung Sprungkästen Keine scharfen Kanten, Grate und hervorstehende Teile an den Oberflächen Unbeschädigter Gleitschutz Fester Sitz der Kastenteile aufeinander Unbeschädigte Polsterung Unbeschädigte Transporteinrichtung 9

GUV-SI 8044 Tischtennistische und -netze Ecken und Kanten abgerundet Splitterfreie Holzteile Selbsttätig wirkende Verriegelung gegen unbeabsichtigtes Zusammenklappen des Untergestells Trampoline Unbeschädigter Gleitschutz Sprungtuch mit einer Außenmarkierung und einer Mittenmarkierung versehen Umlaufende Markierungen Sichere Befestigung der Abdeckung am Rahmen Andere Farbe der Abdeckung als das Sprungtuch Hinweis auf Scher- oder Quetschstellen durch Warnetikett Gebrauchsanleitung mit folgenden Hinweisen: Angaben zum Auf- und Abbau Angaben zu Transport und Lagerung Platzbedarf des Gerätes Angaben zur Wartung Hinweis, dass das Gerät nur unter Aufsicht benutzt werden sollte Abstand zwischen zwei Gurten höchstens 16 mm 10

GUV-SI 8044 Turnbänke Unbeschädigter Gleitschutz Feste Verbindung von Füßen und Mittelstück mit der Turnbankplatte Feste Schraubverbindungen Oberflächen splitterfrei Standsicherheit gewährleistet Turnpferde Bei Benutzung kein Verschieben der Polsterung Unbeschädigter Gleitschutz Bein mit sicherem Klemmverschluss (Ausgleich von Bodenunebenheiten) Bei Nichtgebrauch Transportrollen in Ruhestellung Fester Sitz der Pauschen in den Metallbügeln Turnböcke Bei Benutzung kein Verschieben der Polsterung Einstellbares Bein mit sicherem Klemmverschluss (zum Ausgleich von Bodenunebenheiten) Unbeschädigter Gleitschutz Bei Nichtgebrauch Transportrollen in Ruhestellung 11

Spielfelder Allgemein Sichere Lagerung von Toren und anderen Spielfeldgeräten auch bei Nichtgebrauch Feste Verbindungen Kanten von Spielfeldgeräten (bei Basketballeinrichtungen bis 2900 mm Höhe) mind. 3 mm gerundet, abgeschrägt oder geschützt Netzhaken an denen man nicht mit den Fingern hängen bleibt Badmintoneinrichtungen Kein selbsttätiges Lösen der Spannvorrichtung Keine Ausrichtung der Spannvorrichtung zum Spielfeld Basketballgeräte Bei Basketballgeräten der Klasse A (Abstand zwischen Brettunterkante und Boden mindestens 3250 mm) und der Klasse B (Abstand zwischen Brettunterkante und Boden mindestens 2250 mm) Unterkante des Spielbretts und seine Seiten bis zu 350 mm Höhe gepolstert. Gebrauchsanleitung bei mobilen Anlagen Erkennbare und unbeschädigte Spielfeldmarkierungen Schwenkbare Basketballbretter in Spielstellung arretiert Hinweis am Gerät: Nicht auf das Gerüst klettern Nicht am Ring anhängen 12

GUV-SI 8044 Ballspieltore Öffnungen an Netzbefestigungen nicht größer als 5 mm Keine offenen Netzhaken aus Stahl Karabinerhaken haben eine Überwurfmutter Bodenrahmen nicht breiter als die Torpfosten Volleyballeinrichtungen Bei freistehenden Pfosten Fuß außerhalb des Spielfeldes und Schutz durch Polsterung Kein selbsttätiges Lösen der Spannvorrichtung Spannvorrichtungen stehen an der Spielfeldseite maximal 8 mm vor Bodenrahmen mindestens 30 mm abgerundet Abgerundete Kanten der Torrahmen Netze an Pfosten und Querlatte ohne Spannung An den Toren ist ein Warnhinweis vorhanden, dass Netze und Torrahmen nicht beklettert werden dürfen Befestigung gegen Umstürzen 13

Außensportanlagen Spielfelder und Leichtathletikanlagen Zusätzlich zu den im Abschnitt Sporthallen aufgeführten Punkten ist bei Außensportanlagen zu beachten: Allgemein Bodenbelag ausreichend trittsicher, frei von Stolperstellen und größeren Unebenheiten Laufbahnen Rundbahnen mit hindernisfreiem Abstand von 100 cm auf der Innenbahn nach innen und von 28 cm für die äußere Laufbahn nach außen Kurzstreckenbahnen mit freiem und ausreichend langem Auslauf Ausreichende Wasserabführung Keine Verschmutzung, Vermoosung und/oder Veralgung der Sportflächen 14

GUV-SI 8044 Sprunganlagen Anlaufbahn und Absprungbalken der Weitsprunganlage haben gleiche Höhe wie Sprunggrube Absprungbalken aus Holz oder ähnlichem Material Absprunglinie mindestens 1 m vor der Sprunggrube Sprunggrube mindestens 8 m lang (im Primarbereich 6 m) und 2,75 m breit Hindernisfreier Bereich hinter der Absprunglinie mindestens 10 m (im Primarbereich 8 m) Schichtdicke des Sandes am Grubenrand mindestens 20 cm und in der Grubenmitte mindestens 30 cm Bodenbündige Einfassung der Grube aus beidseitig abgerundeten Holzbohlen oder aus Betonkantensteinen mit elastischer Auflage Keine Gegenstände in der Sandgrube Ausreichend große und gegen Verrutschen gesicherte Sprungkissen der Hochsprung- und Stabhochsprunganlagen Stabiler Abschluss bis zum Boden auf der Seite der Anlaufrichtung wenn das Sprungkissen der Hochsprung- oder Stabhochsprunganlage auf einem Lattenrost aufliegt Zusätzliche Kissen auf der Fläche zwischen Sprungständer und Einstichkasten beim Stabhochsprung Wurf- und Stoßanlagen Abstoßflächen aus griffigem, unnachgiebigem Baustoff, z.b. Beton, Asphalt oder Kunststoff Ausreichend stabiles Schutzgitter am Wurfkreis 15

Anhang Verzeichnis der Normen DIN 7892 Turn- und Spielfeldgeräte Elektromotorische Hebevorrichtungen Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung DIN 7899 Spielfeldgeräte; Basketballgeräte; Anforderungen und Prüfverfahren einschließlich DIN EN 1270 DIN 7900 Spielfeldgeräte Fußballtore Konstruktionsmaße DIN 7901 Turn- und Gymnastikgeräte Barren mit Einlegematte Anforderungen und Prüfverfahren einschließlich DIN EN 914 DIN 7903 Turn- und Gymnastikgeräte Reckeinrichtungen Versenkreck DIN 7908 Turn- und Gymnastikgeräte Sprungkästen Konstruktion, Ausführung, sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren; einschließlich DIN EN 916 DIN 7910 Turn- und Gymnastikgeräte Sprossenwände Anforderungen und Prüfverfahren; einschließlich DIN EN 12 346 DIN 7911-1 Turn- und Gymnastikgeräte Klettereinrichtungen Teil 1: Gitterleitern; Anforderungen und Prüfverfahren; einschließlich DIN 12 346 DIN 7911-2 Turn- und Gymnastikgeräte Klettereinrichtungen Teil 2: Klettertaue, Maße, sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren DIN 7915-1 Turn- und Gymnastikgeräte; Sprungbrett für Schulturnen 16 DIN 18 032-1 Sporthallen Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung Teil 1: Grundsätze für die Planung DIN 18 032-4 Sporthallen; Hallen für Turnen, Spiele und Mehrzwecknutzung Teil 4: Doppelschalige Trennvorhänge DIN 18 035-1 Sportplätze Teil 1: Freianlagen für Spiele und Leichtathletik, Planung und Maße DIN EN 748 Spielfeldgeräte Fußballtore Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren DIN EN 749 Spielfeldgeräte Handballtore Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren DIN EN 750 Spielfeldgeräte Hockeytore Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren DIN EN 913 Turngeräte Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 914 Turngeräte Barren und kombinierte Stufenbarren/Barren Anforderungen und Prüfverfahren einschließlich Sicherheit DIN EN 915 Turngeräte Stufenbarren Anforderungen und Prüfverfahren einschließlich Sicherheit DIN EN 916 Turngeräte Sprungkästen Anforderungen und Prüfverfahren einschließlich Sicherheit DIN EN 1270 Spielfeldgeräte Basketballgeräte Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren DIN EN 1271 Spielfeldgeräte Volleyballgeräte Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren DIN EN 1509 Spielfeldgeräte Badmintoneinrichtungen Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren DIN EN 12 196 Turngeräte Pferde und Böcke Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren DIN EN 12 197 Turngeräte Reck Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 12 346 Turngeräte Sprossenwände, Gitterleitern und Kletterrahmen Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 12 432 Turngeräte Schwebebalken Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren DIN EN 12 655 Turngeräte Ringeeinrichtungen Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren DIN EN 13 219 Turngeräte Trampoline Funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren DIN EN 14 468-1 Tischtennis Teil 1: Tischtennistische, funktionelle und sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren DIN EN 14 468-2 Tischtennis Teil 2: Pfosten von Netzgarnituren Anforderungen und Prüfverfaren

Überreicht und zu beziehen durch den zuständigen Unfallversicherungsträger: Baden-Württemberg Unfallkasse Baden-Württemberg, Hauptsitz Stuttgart: Augsburger Straße 700, 70329 Stuttgart, Postanschrift: 70324 Stuttgart, Tel. (07 11) 93 21-0, Fax (07 11) 93 21-500, Sitz Karlsruhe: Waldhornplatz 1, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76128 Karlsruhe, Tel. (07 21) 60 98-1, Fax (07 21) 60 98-52 00 Bayern Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband, Ungererstraße 71, 80805 München, Postanschrift: 80791 München, Tel. (0 89) 3 60 93-0, Fax (0 89) 3 60 93-135 Bayerische Landesunfallkasse, Ungererstraße 71, 80805 München, Postanschrift: 80791 München, Tel. (0 89) 3 60 93-0, Fax (0 89) 3 60 93-135 Unfallkasse München, Müllerstraße 3, 80469 München, Postanschrift: 80313 München, Tel. (0 89) 2 33-2 80 94, Fax (0 89) 2 33-2 64 84 Berlin Unfallkasse Berlin, Culemeyerstraße 2, 12277 Berlin-Marienfelde, Postfach 48 05 84, 12254 Berlin, Tel. (0 30) 76 24-0, Fax (0 30) 76 24-11 09 Brandenburg Unfallkasse Brandenburg, Müllroser Chaussee 75, 15236 Frankfurt, Postanschrift: Postfach 11 13, 15201 Frankfurt, Tel. (03 35) 52 16-0, Fax (03 35) 52 16-111 Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg, Müllroser Chaussee 75, 15236 Frankfurt, Postanschrift: Postfach 1113, 15201 Frankfurt, Tel. (03 35) 52 16-0, Fax (03 35) 52 16-111 Bremen Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen, Walsroder Straße 12 14, 28215 Bremen, Tel. (04 21) 3 50 12-0, Fax (04 21) 3 50 12-14 Hamburg Landesunfallkasse Freie und Hansestadt Hamburg, ab 1. Januar 2008: Unfallkasse Nord, Geschäftsstelle Hamburg, Spohrstraße 2, 22083 Hamburg, Postanschrift: Postf. 76 03 25, 22053 Hamburg, Tel. (0 40) 2 71 53-0, Fax (0 40) 2 71 53-1000 Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord, Landesgeschäftsstelle Hamburg Berliner Tor 49, 20099 Hamburg, Tel. (0 40) 3 09 04 92 89, Fax (0 40) 3 09 049181 Hessen Unfallkasse Hessen, Leonardo-da-Vinci-Allee 20, 60486 Frankfurt, Postanschrift: Postf. 10 10 42, 60010 Frankfurt, Tel. (0 69) 2 99 72-440, Fax (0 69) 2 99 72-588 Mecklenburg-Vorpommern Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern, Wismarsche Straße 199, 19053 Schwerin, Tel. (03 85) 51 81-0, Fax (03 85) 51 81-111 Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord, Landesgeschäftsstelle Mecklenburg-Vorpommern, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin, Tel. (03 85) 30 31-700, Fax (03 85) 30 31-706 Niedersachsen Braunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband, Berliner Platz 1C, 38102 Braunschweig, Postanschrift: Postfach 15 42, 38005 Braunschweig, Tel. (05 31) 2 73 74-0, Fax (05 31) 2 73 74-40 Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover, Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover, Postanschrift: Postf. 81 03 61, 30503 Hannover, Tel. (0511) 87 07-0, Fax (0511) 87 07-188 Landesunfallkasse Niedersachsen, Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover, Postanschrift: Postf. 8103 61, 30503 Hannover, Tel. (05 11) 87 07-0, Fax (05 11) 87 07-202 Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg, Gartenstraße 9, 26122 Oldenburg, Postanschrift: Postfach 27 61, 26017 Oldenburg, Tel. (04 41) 77 90 90, Fax (04 41) 7 79 09 50 Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen, Aegidientorplatz 2a, 30159 Hannover, Postanschrift: Postfach 280, 30002 Hannover, Tel. (0511) 98 95-431, Fax (0511) 98 95-433 Nordrhein-Westfalen Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband, Heyestraße 99, 40625 Düsseldorf, Postanschrift: Postf. 12 05 30, 40605 Düsseldorf, Tel. (02 11) 28 08-0, Fax (02 11) 28 08-219 Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe, Salzmannstraße 156, 48159 Münster, Postanschrift: Postfach 59 67, 48135 Münster, Tel. (02 51) 2102-0, Fax (02 51) 2185 69 Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen, Ulenbergstraße 1, 40223 Düsseldorf, Tel. (0211) 90 24-0, Fax (0211) 90 24-180 Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, Provinzialplatz 1, 40591 Düsseldorf, Postanschrift: 40195 Düsseldorf, Tel. (02 11) 97 79 89-0, Fax (02 11) 97 79 89-29 Rheinland-Pfalz Unfallkasse Rheinland-Pfalz, Orensteinstraße 10, 56626 Andernach, Postanschrift: 56624 Andernach, Tel. (0 26 32) 9 60-0, Fax (0 26 32) 9 60-311 Saarland Unfallkasse Saarland, Beethovenstraße 41, 66125 Saarbrücken, Postanschrift: Postfach 20 02 80, 66043 Saarbrücken, Tel. (0 68 97) 97 33-0, Fax (0 68 97) 97 33-37 Sachsen Unfallkasse Sachsen, Rosa-Luxemburg-Straße 17a, 01662 Meißen, Postanschrift: Postfach 42, 01651 Meißen, Tel. (0 35 21) 7 24-0, Fax (0 35 21) 7 24-111 Sachsen-Anhalt Unfallkasse Sachsen-Anhalt, Käsperstraße 31, 39261 Zerbst, Postanschrift: 39258 Zerbst, Tel. (0 39 23) 7 51-0, Fax (0 39 23) 7 51-333 Feuerwehr-Unfallkasse Mitte, Landesgeschäftsstelle Sachsen-Anhalt, Carl-Miller-Straße 7, 39112 Magdeburg, Tel. (03 91) 5 44 59-0, Fax (03 91) 5 44 59-22 Schleswig-Holstein Unfallkasse Schleswig-Holstein, Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel, Tel. (04 31) 64 07-0, Fax (04 31) 64 07-250 ab 1. Januar 2008: Unfallkasse Nord, Geschäftsstelle und Sitz Kiel, www.uk-nord.de Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord, Landesgeschäftsstelle Schleswig-Holstein, Sophienblatt 33, 24114 Kiel, Postanschrift: 24097 Kiel Tel. (04 31) 6 03-2113, Fax (04 31) 6 03-13 95 Thüringen Unfallkasse Thüringen, Humboldtstraße 111, 99867 Gotha, Postanschrift: Postfach 10 03 02, 99853 Gotha, Tel. (0 36 21) 7 77-0, Fax (0 36 21) 7 77-111 Feuerwehr-Unfallkasse Mitte, Landesgeschäftsstelle Thüringen, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt (Tivoli), Tel. (03 61) 55 18-201, Fax (03 61) 55 18-221 Eisenbahn-Unfallkasse Rödelheimer Straße 49, 60487 Frankfurt/Main, Tel. (0 69) 4 78 63-0, Fax (0 69) 4 78 63-151 Unfallkasse Post und Telekom Europaplatz 2, 72072 Tübingen, Postanschrift: Postfach 27 80, 72017 Tübingen, Tel. 0180 5 00 16 32, Fax (0 70 71) 9 33-43 98 Unfallkasse des Bundes Weserstraße 47, 26382 Wilhelmshaven, Postanschrift: Postf. 180, 26380 Wilhelmshaven, Tel. (0 44 21) 4 07-0, Fax (0 44 21) 4 07-406 Die jeweils aktuellen E-Mail- und Internet-Adressen der hier aufgelisteten Unfallversicherungsträger finden Sie auf der Homepage des Bundesverbandes der Unfallkassen: www.unfallkassen.de unter der Rubrik Ihr Unfallversicherungsträger.

Bestell-Nr. GUV-SI 8044