Seite 1 von 7 Schritt für Schritt mit Ihrer persönlichen Checkliste zu Ihrem neuen Haus! Die Planung ist die wichtigste Phase beim Hausbau. Sie sind gut beraten, erst dann mit dem Hausbau zu beginnen, wenn das gesamte Bauvorhaben bis ins kleinste Detail durchgeplant ist. So vermeiden Sie Fehler, die später nicht mehr oder nur mit sehr hohem finanziellen Aufwand behoben werden können. Handelt es sich bei Ihrem Traumhaus um ein älteres Haus, sollten Sie sich besonders intensiv damit auseinandersetzen, welche Reparatur- und Umbauarbeiten erforderlich sind. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit! Auf folgende Punkte sollten Sie bei Ihrem Hausbau besonders achten: Entspricht der Standort des Hauses Ihren Vorstellungen? Ideal Zufriedenstellend Wenig Zufriedenstellend Werden Ihre Anforderungen bezüglich des Hauses erfüllt? Ja Nein Lage Grundriss Bebauungsplan Größe des Hauses Baustil Keller Garage Aussicht und Belichtung Anzahl der Räume Stiegenhaus Terrasse Garten Gemeinschafts- und Hobbyräume
Seite 2 von 7 Wie sieht es mit öffentlichen Einrichtungen in Ihrer Wohngegend aus? Zufriedenstellend Wenig Zufriedenstellend Verkehrsanbindung an den öffentlichen Verkehr Verkehrsanbindung an das Straßennetz Verkehrsverbindungen Auto Nahversorgung, Einkauf Kindergarten Schule Ärztliche Versorgung/ Apotheke Ihre nächste BAWAG Filiale Freizeit- und Sportangebote Betriebe in der Umgebung Wie sieht in Zukunft die mögliche Bebauung Ihrer Umgebung aus? Achtung! Holen Sie Sich darüber Informationen bei Ihrem Gemeindeamt =>Flächenwidmungs-/Bebauungsplan Zufriedenstellend Wenig Zufriedenstellend Autobahn Schnellstraße Wohnhausanlage Einkaufszentrum
Seite 3 von 7 In welchem Zustand befindet sich Ihr Haus? Hinweis: Hierbei handelt es sich nur um einige Anhaltspunkte für die Erstbesichtigung Ihres Hauses. Exakte Auskünfte über den Hauszustand kann Ihnen ein Fachmann der jeweiligen Branche geben. Ideal Sanierung Austausch Tragende Mauer Dachstruktur Dacheindeckungen Dachrinnen Dachboden Wärmeisolierung Zwischendecken Balkon Terrasse Rauchfang Heizungsrohren Heizkörpern Heizungssteuerung Kamin Kachelöfen Fassade Fenster Rolläden Türen Treppen Fußböden Innenanstrich, Tapeten Elektroinstallationen Sanitärinstallationen Wasserleitungen Trinkwasser Regenwassernutzung Zaun Auffahrt Garage Gartenhaus
Seite 4 von 7 Sind Änderungen notwendig, damit das Haus Ihren Anforderungen gerecht wird? Ja, welche Professionisten sind erforderlich (z.b. Architekt, Baumeister, Dachdecker, Tischler, Installateur, Elektriker, ) Nein Holen Sie Preisvergleiche ein, damit haben Sie die Möglichkeit selbst die Änderungsarbeiten an den Bestbieter zu vergeben. Entstehen dadurch zusätzliche Kosten? Gibt es Sanierungsarbeiten die für den Bezug des Hauses absolut erforderlich sind, damit gewünschte Anforderungen erfüllt werden? Ja Nein Kosten Fenster Heizung Böden Sanitärinstallationen Elektroinstallationen
Seite 5 von 7 Der richtige Weg zum eigenen Haus Liegen eine Benützungsbewilligung und eine Baubewilligung vor? Ja Nein Bestehen Bestimmungen des Denkmalschutzes, Bauauflagen oder andere Vorschriften? Hinweis: Informationen bei der Baubehörde am Gemeindeamt Ja Nein Sind von Ihnen gewünschte Um- und Zubauten gemäß der Bauordnung und der Flächenwidmung möglich? Hinweis: Informationen bei der Baubehörde am Gemeindeamt Ja Nein Damit Sie die folgenden Fragestellungen beantworten können, besorgen sie sich eine Grundbuchsabschrift. Eine Einsichtnahme in das Grundbuch ist bereits mittels EDV-Zugriff möglich. Auch Ihr Berater verfügt über einen entsprechenden technischen Anschluss und hilft Ihnen gerne weiter! Eigentümer des Hauses ist Bestehen andere Belastungen? (Veräußerungsverbot, Vorkaufsrecht, Wohnrecht, Gas Leitungsführung von Strom etc.) Ja Nein Existieren pfandrechtliche Sicherstellungen für Darlehen? Ja Nein
Seite 6 von 7 Gibt es Verpflichtungen oder Reallasten? (Verpflichtung eines Liegenschaftseigentümers zu Leistungen gegenüber einem Dritten z. B. Wegerecht, Verpflichtung des Nichthöherbauens Ja Nein Was Sie unbedingt beachten sollten! Ist die Liegenschaft nicht schuldenfrei zu erwerben, lassen Sie sich vor dem Kauf von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten. Wenden Sie sich an das Vermessungsamt, falls die Größe des Grundstückes unklar ist oder eine Teilung der Liegenschaft erforderlich ist bzw. beauftragen Sie einen Ziviltechniker mit dem Teilungsplan. Allgemeine Tipps vor dem Hauskauf Stellen Sie Vergleiche zwischen dem Kaufpreis Ihres Grundstückes und ähnlichen Objekten in dieser Lage an. Ist eine Benachrichtigung an die Grundverkehrsbehörde oder eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung notwendig? Fordern Sie Kostenschätzungen ein, mit Hilfe der darin festgehaltenen Kosten erstellt Ihnen Ihr BAWAG Berater einen exakten Finanzierungsplan. Verlangen Sie alle vorhandenen Professionistenrechnungen für bereits erledigte Bauarbeiten. Für Mängel existiert eine Haftung von drei Jahren. Bitte beachten Sie, dass neben dem Kaufpreis zusätzliche Kosten wie z.b. die Grunderwerbsteuer, Provisionskosten, Vertragsgebühren sowie diverse Nebengebühren anfallen. Der Hauskaufvertrag Normalerweise wird beim Hauskauf im Kaufvertrag die Haftung (Gewährleistung) des Verkäufers ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass der Erwerber die Liegenschaft besichtigt hat und dass daher der Verkäufer für eine besondere Beschaffenheit des Kaufgegenstandes nicht haftet. Daher sollte im Kaufvertrag die Funktionsfähigkeit von Heizung, Leitungen usw. schriftlich zugesichert werden. Nehmen Sie eine ausführliche Beratung in Anspruch und lassen Sie den Kaufvertrag unbedingt von einem Notar oder Rechtsanwalt aufsetzen. Ist mit dem Vertragspartner Einigung erzielt worden, unterschreiben Sie beide den Kaufvertrag, welcher dann notariell beglaubigt oder gerichtlich bestätigt wird. Informieren Sie sich im Vorhinein über die Kosten der Beratung und der Vertragserrichtung. Hinweis: Machen Sie eine Aufstellung über Ihr bewegliches Inventar, dessen Erwerb Sie mit dem Verkäufer ausgemacht haben, und nehmen Sie diese in den Kaufvertrag auf.
Seite 7 von 7 Was Sie beim Hauskauf über einen Makler beachten sollten Zur Sicherheit lassen Sie den Kaufvertrag von einem Notar oder Anwalt Ihres Vertrauens überprüfen. Sie können im Grundbuch Einsicht nehmen, ob die Angaben des Maklers oder des Eigentümers mit der Wirklichkeit übereinstimmen. Handelt es sich beim Verkäufer der Liegenschaft um eine Firma, überprüfen Sie im Firmenbuch, ob diese Firma eingetragen und wer für die Firma zeichnungsberechtigt ist. Informieren Sie sich über die Firma des Maklers bei der Innung oder im Firmenbuch (Handelsregister). Richten Sie Ihre Aufmerksamkeit auf die Höhe der Provision des Maklers. Bei der Innung der Immobilienhändler erhalten Sie Auskunft darüber. Beachten Sie, eine Anzahlung gleicht einem Vertragsabschluss. VORSICHT: Die Maklergebühren richten sich nach der Höhe des Kaufpreises (prozentuelle Staffelung). Der Weg ins Grundbuch Die Bezahlung der Grunderwerbsteuer ist Bedingung für die Eintragung des Eigentumsrechtes im Grundbuch. Die Grunderwerbssteuer schreibt vor, dass vom Vertragserrichter der beglaubigt unterfertigte Kaufvertrag dem zuständigen Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern vorgelegt wird. Das Grundbuchgesuch wird vom Vertragserrichter verfasst und anschließend mit allen Unterlagen beim Bezirksgericht eingereicht. Vom Beschluss über die Eintragung des Eigentums werden Sie durch das Bezirksgericht verständigt.