Stadt Karlsruhe Kulturamt Stadtbibliothek BENUTZUNGSORDNUNG stadtbibliothek karlsruhe www.stadtbibliothek-karlsruhe.de
2 Benutzunsordnun kulturamt stadtbiliothek 3 ALLGEMEINES Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtun der Stadt Karlsruhe. Als Medienzentrale dient sie der Information, der allemeinen und beruflichen Bildun, der Aus- und Fortbildun und der Freizeitestaltun. 1. ANMELDUNG / bibliotheksausweis Die Stadtbibliothek Karlsruhe steht während der Öffnunszeiten den Bürerinnen und Bürern der Stadt zur Verfüun. Alle weiteren Personen, die in Karlsruhe arbeiten, eine Lehranstalt besuchen oder ihren Wohnsitz in unmittelbarer Nachbarschaft der Stadt Karlsruhe haben, können die Stadtbibliothek ebenfalls benutzen. Zur Anmeldun ist ein ültier amtlicher Ausweis erforderlich. Sollte daraus die Anschrift nicht ersichtlich sein, so ist eine Bestätiun der Meldebehörde zusätzlich vorzuleen. Namens- und Adressänderunen sind unverzülich mitzuteilen. Jede anemeldete Person erhält einen auf ihren Namen ausestellten Bibliotheksausweis. Der Bibliotheksausweis ist nicht auf andere Personen übertrabar. Mit der Unterschrift auf dem Ausweis erkennt die sich anmeldende Person die Benutzunsordnun der Stadtbibliothek Karlsruhe an. Die Personenanaben werden unter Beachtun der eltenden esetzlichen Datenschutzbestimmunen elektronisch espeichert und nur bibliotheksintern verarbeitet. Bei Juendlichen unter 18 Jahren unterzeichnet der oder die Erziehunsberechtite den Bibliotheksausweis. Der Verlust eines Ausweises ist unverzülich der Stadtbibliothek anzuzeien. Sollte der Inhaber/die Inhaberin dieser Pflicht nicht nachkommen, hat er oder sie für den daraus entstehenden Schaden einzustehen. 2. AUSLEIHE Die Ausleihe von Medien kann nur een Vorlae eines ültien Bibliotheksausweises erfolen. Die Ausleihfristen betraen: a) 4 Wochen für Bücher, Sprachkurse, Spiele, Wanderkarten, Musik- und Literaturkassetten, E-Book-Reader etc. b) 2 bzw. 4 Wochen für Zeitschriften. Das jeweils aktuellste Heft ist nicht ausleihbar. c) 2 bzw. 4 Wochen für CD-ROMs, CDs d) 1 Woche für Videos, DVDs und Blu-ray-Discs. Abweichunen der einzelnen Ausleihstellen sind mölich. Der Entleiher/die Entleiherin ist verpflichtet, die aktuell ültien Ausleihfristen dem Quittunsbele zu entnehmen, der bei jeder Entleihun auseeben wird. Computerspiele, Videos und DVDs werden entsprechend der Altersfreiabe durch den Gesetzeber (FSK) entliehen. Die E-Book-Reader sind ledilich für die Ausleihe des virtuellen Medienbestandes (Onleihe) der Stadtbibliothek Karlsruhe voresehen. Die Ausleihbedinunen hierfür sind in einem esonderten Ausleihvertra ereelt. Die Leihfrist der Medien kann unter Anabe der Ausweisnummer persönlich, telefonisch oder im Internet verlänert werden, sofern keine Vormerkun von anderer Seite vorliet oder bibliothekstechnische Gründe daeen sprechen. Vormerkunen auf bereits entliehene Medien werden auf Wunsch durch das Bibliothekspersonal vorenommen (Kosten s. Punkt 5). Benachrichtiunen per E-Mail sind kostenlos.
4 Benutzunsordnun kulturamt stadtbiliothek 5 Verlänerunen, Vormerkunen und Kontoeinsichten sind auch online unter www.stadtbibliothek-karlsruhe.de mölich. Die Bibliotheksnutzerinnen und- nutzer sind nicht berechtit, entliehene Medien an andere Personen weiterzueben. Die Stadtbibliothek Karlsruhe übernimmt keine Haftun für Geräteschäden jelicher Art, die bei der Benutzun bibliothekseiener Medien (Kassetten, DVDs, CDs und anderer Informations- und Datenträer) entstehen könnten. 3. SORGFALTSPFLICHT HAFTUNG Die Entleiherin/ der Entleiher ist für die schonende Behandlun der entliehenen Medien und deren fristerechte Rückabe verantwortlich. Bei Beschädiun oder Verlust von Medien ist Ersatz zu leisten, welcher von der Stadtbibliothek festelet wird. 4. ENTGELT Die Benutzun der Medien in den Räumen der Bibliothek ist unenteltlich. Für das Ausleihen erhebt die Stadtbibliothek folende Entelte: 1. Einzelausweis, jährlich 15,00 berechtit zur Ausleihe aller Medienarten 2. Ermäßiunsberechtite, jährlich 10,00 (Studierende, Auszubildende, Rentnerinnen und Rentner, Schwerbehinderte, Personen mit Karlsruher Pass und Leistunsbeziehende nach dem Sozialesetzbuch) een Vorlae einer ültien Bescheiniun. 5. Institutionen (Schulen etc.) erhalten kostenlose Ausweise für ihre Zwecke, davon ausenommen sind DVDs. Die jeweilien Entelte werden als Jahresbeitra vom Zeitpunkt der Anmeldun an erhoben. Der entrichtete Jahresbeitra berechtit zur Ausleihe bei allen Ausleihstellen der Stadtbibliothek Karlsruhe. In der Jahresebühr ist die Ausleihe aller Medien, einschließlich E-Medien und E-Learnin, enthalten. 5. BEARBEITUNGSKOSTEN 1. Vormerkun pro Voran bei Benachrichtiun 0,60 auf dem Postwe 2. Ausstellen eines Ersatzausweises (bei Verlust) 3,00 3. Reparaturkosten bei leichteren Schäden 3,00 4. Beschädite oder nicht zurückeebene DVD- und CD-Hüllen müssen ersetzt werden. 6. VERZUGSKOSTEN Bei Überschreitun der Leihfrist entstehen folende Verzuskosten: a) für alle Medien, außer Videos und DVDs pro anefanene Woche je Medium 0,50 b) Videos und DVDs pro Ta je Medium 0,50 c) E-Book-Reader pro Ta 2,00 3. Schnupperausweis für 3 Monate 5,00 Zu den Verzuskosten werden erhoben für die 4. Juendliche vor Vollendun des 18. Lebensjahres erhalten einen kostenlosen Bibliotheksausweis. Für die Ausleihe von DVD s beträt der Zuschla jährlich 5,00 (entfällt für Personen mit Karlsruher Pass) 1. Erinnerun 1,50 2. Erinnerun 2,00 3. Erinnerun 2,50
6 Benutzunsordnun kulturamt stadtbiliothek 7 Für Medien, die ween Nichtrückabe oder Verlust in Rechnun estellt werden, wird zusätzlich eine Bearbeitunsebühr von 5,00 pro Medium erhoben; für Zeitschriften 1,00. Verzuskosten sind zu entrichten, auch wenn keine Erinnerun eineanen ist. Bei verspäteter Rückabe von Videos und DVDs ereht nur eine Erinnerun. Danach werden die Medien einschließlich aller anefallenen Kosten berechnet. Nach Rückabe berechneter Medien werden nur die Ersatzkosten für das Medium erlassen bzw., wenn diese bereits belichen wurden, zurückerstattet. 7. AUSSCHLUSS Personen, die een die Benutzunsordnun der Stadtbibliothek verstoßen, können von der weiteren Medienausleihe auseschlossen werden. Ein Ausschluss erfolt in jedem Falle bei Nichtrückabe der Medien. Nutzerinnen und Nutzer werden nicht auseschlossen, wenn sie den Verlust von Medien rechtzeiti melden und die aus dem Verlust entstandenen Kosten beleichen. Umfassende Informationen zu allen Aneboten der Stadtbibliothek unter: www.stadtbibliothek-karlsruhe.de HAUSORDNUNG Aufrund des 8 der Benutzunsordnun der Stadtbibliothek Karlsruhe ilt ab 1. Mai 2015 folende Hausordnun: In den Räumen der Stadtbibliothek dürfen durch das Verhalten der Besucherinnen und Besucher andere weder estört, behindert, belästit oder efährdet werden. Das Bibliothekspersonal übt das Hausrecht aus. Dessen Anordnunen ist Fole zu leisten. Der Verzehr von Speisen und offenen Getränken ist nur im Lesecafé im Erdeschoss erlaubt. Das Alkoholund Rauchverbot, das im esamten Haus ilt, ist zu beachten. 8. BENUTZUNG DER RÄUME Beim Betreten der Bibliotheksräume müssen Taschen jeder Art in den dafür voresehenen Schließfächern abestellt werden. Eine Haftun für abelete Geenstände und Garderobe wird nicht übernommen. Rauchen und Alkoholkonsum sind in den Bibliotheken nicht erlaubt. Es wird ebeten, auf den Gebrauch von Handys zu verzichten. Auf die Hausordnun der Bibliothek wird verwiesen. Personen, die een die jeweils eltende Hausordnun verstoßen, erhalten Hausverbot. 9. INTERNETNUTZUNG Wir bitten, auf die Nutzun von Handys zu verzichten. Das Ausleen von Werbun und Veranstaltunsprorammen sowie das Anbrinen von Plakaten ist nur mit Zustimmun der Stadtbibliothek mölich und wird von dieser selbst durcheführt. Für Garderobe, Taschen, sonstie abelete Geenstände und Wertsachen wird keine Haftun übernommen. Das Mitbrinen von Tieren (Ausnahme: Blindenhunde) in die Bibliotheksräume ist nicht estattet. Der Zuan zum Internet (W-LAN oder stationäre Arbeitsplätze) ist nur mit einem ültien Benutzerausweis mölich. Eine ausführliche Anleitun für die Nutzun des W-LANs ist auf der Anmeldemaske aufeführt. Karlsruhe, Mai 2015 Der Oberbürermeister
8 Benutzunsordnun kulturamt stadtbiliothek 9 Rucksäcke und Taschen jelicher Art und Größe müssen in den Taschenschränken eineschlossen werden. Die Schließfächer können nur während der Öffnunszeiten enutzt werden. Die Schlüssel der Schließfächer dürfen beim Verlassen der Bibliothek nicht mitenommen werden. Bei Verlust eines Schlüssels sind die Kosten für den Austausch des Schlosses zu bezahlen. Die Schließfächer sind mit der Beendiun der Benutzun, spätestens mit Ende der Öffnunszeit eines jeden Taes, zu räumen. Die Stadtbibliothek ist berechtit, nach Schließun der Bibliothek die Schließfächer zu öffnen und die aufbewahrten Sachen zu entnehmen. Nicht abeholte Geenstände werden als Fundsachen behandelt. Fahrräder, Skater, Inliner-Rollschuhe u.ä. sind in der Stadtbibliothek ween Unfallefahr verboten. Die Toilettennutzun ist den Kundinnen und Kunden der Bibliothek vorbehalten. Rheinstrandsiedlun Pappelallee Daxlanden Pfalzstraße, neben der Schule Nordstadt Rhode-Island-Allee Rintheim Mannheimer Straße, Ecke Hirtenwe Rüppurr Tulpenstraße Rastatter Straße Grünwettersbach Heinz-Barth-Schule, Essliner Straße Diensta 14.45-15.30 Uhr Diensta 15.45-16.30 Uhr Diensta 17.00-18.00 Uhr Mittwoch 13.30-14.30 Uhr Mittwoch 15.00-16.15 Uhr 16.30-17.30 Uhr Donnersta 12.30-14.00 Uhr Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Bürerstei und an den Hauswänden ist nicht estattet. Hierfür stehen in der Ständehausstraße Fahrradständer zur Verfüun. Palmbach Talstraße Donnersta 14.30-15.15 Uhr Personen, die een die Hausordnun verstoßen, erhalten Hausverbot und werden von der Medienausleihe der Bibliothek auseschlossen. MEDIENBUS Stupferich Rathaus Hohenwettersbach Rathaus Monta 13.30-14.30 Uhr Monta 15.00-16.15 Uhr Binsenschlauchsiedlun Landauer Straße, Nordweststadt Weiherfeld / Dammerstock Links der Alb / Ecke Belchenstraße Oberreut Rudolf-Breitscheid-Straße Bulach St. Geor-Straße Donnersta 16.00-17.30 Uhr Freita 13.30-15.00 Uhr Freita 15.30-16.30 Uhr Freita 16.45-17.30 Uhr Beiertheim Marie-Alexandra-Straße Grünwinkel Heidenstückerwe, Ecke Bernsteinstraße Monta 16.45-17.30 Uhr Diensta 13.30-14.30 Uhr
10 Benutzunsordnun STADTBIBLIOTHEK 11 adressen und öffnunszeiten Stadtbibliothek im Neuen Ständehaus Ständehausstraße 2, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-4249 oder -4250 Telefon Sekretariat: 0721 133-4201 E-Mail: stadtbibliothek@kultur.karlsruhe.de Monta eschlossen Diensta bis Freita 10 bis 18:30 Uhr Samsta 10 bis 14 Uhr Kinder- und Juendbibliothek Karlstraße 10, Prinz-Max-Palais, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-4262 E-Mail: juendbibliothek@kultur.karlsruhe.de Monta eschlossen Diensta bis Freita 10 bis 18:30 Uhr Samsta 10 bis 14 Uhr Durlach Pfinztalstraße 9, Karlsbur, 76227 Karlsruhe Telefon: 0721 133-4265 oder -4266 E-Mail: bibliothek-durlach@kultur.karlsruhe.de Monta, Diensta und Donnersta 14 bis 18 Uhr Mittwoch 10 bis 14 Uhr, Freita 13 bis 18 Uhr Samsta (1x im Monat) 10 bis 14 Uhr Grötzinen Niddastraße 6, 76229 Karlsruhe Telefon: 0721 463019 E-Mail: bibliothek-roetzinen@kultur.karlsruhe.de Monta, Diensta und Freita 14 bis 18 Uhr Mittwoch eschlossen Donnersta 10 bis 12 Uhr und 15 bis 19 Uhr Neureut Rubensstraße 21 (Badnerlandhalle), 76149 Karlsruhe Telefon: 0721 7818976 E-Mail: bibliothek-neureut@kultur.karlsruhe.de Monta und Diensta 14 bis 18 Uhr Mittwoch 13 bis 18 Uhr Donnersta eschlossen Freita 10 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr Waldstadt Neisser Straße 12, 76139 Karlsruhe Telefon: 0721 67673 E-Mail: bibliothek-waldstadt@kultur.karlsruhe.de Monta, Diensta und Freita 14 bis 18 Uhr Mittwoch 10 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Donnersta 13 bis 17 Uhr Amerikanische Bibliothek Kanalwe 52 (Smiley Barracks), 76149 Karlsruhe Telefon: 0721 72752 E-Mail: bibliothek-amerika@kultur.karlsruhe.de Monta eschlossen Diensta bis Freita 14 bis 18 Uhr Mittwoch 10 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Samsta 10 bis 14 Uhr Medienbus Markrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 133-4275 Telefon mobil: 015129206289 E-Mail: medienbus@kultur.karlsruhe.de Fahrplan: siehe www.stadtbibliothek-karlsruhe.de Mühlbur Rheinstraße 95, 76185 Karlsruhe Telefon: 0721 133-4270 E-Mail: bibliothek-muehlbur@kultur.karlsruhe.de Monta, Diensta und Freita 14 bis 18 Uhr Mittwoch 10 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Donnersta eschlossen