Bezirkseinteilung der Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Mosbach ab 01.03.2012 a) Bezirk I: OGV Beate Seidelmann Büro : Talweg 2, 74921 Helmstadt Telefon :07263/911350 ( abends ) Sprechzeiten : Dienstag u. Mittwoch von 11.00 bis 12.00 Uhr beim Amtsgericht Mosbach, Vorbau West unter 06261/87-239 Gemeinde Aglasterhausen mit den Ortsteilen Breitenbronn, Daudenzell u. Michelbach Gemeinde Neunkirchen mit Ortsteil Neckarkatzenbach Gemeinde Schwarzach Gemeinde Neckarzimmern von der Gemeinde Obrigheim der Ortsteil Asbach von der Stadt Mosbach den südöstlichen Stadtbezirk, begrenzt durch die Neckarelzer Str. ausschließlich sowie einschließlich Schmelzweg u. Forststr. ausschließlich u. die gesamte Pfalzgraf-Otto-Str., weiter begrenzt durch die Hauptstr. Hausnummern 1-7 u. 2-16 ausschließlich bis Schmelzweg ausschließlich Stadt Osterburken ohne den Stadtteil Schlierstadt b) Bezirk II: GV Nicole Barth-Schnell Büro : Hauptstr.110, 74821 Mosbach, Vorbau West Telefon : Tel. 06261/87-251 od. 06262/9180423 Handy : 0174/1766708 Fax : 06262/9180424 Sprechzeiten : Dienstag von 8.30 bis 9.30 Uhr Donnerstag von 15.00 bis 16.00 Uhr Amtsgericht Mosbach, Vorbau West unter 06261/87-251 Gemeinde Binau Gemeinde Neckargerach mit Ortsteil Guttenbach Gemeinde Waldbrunn mit den Ortsteilen Mülben, Oberdielbach, Schollbrunn, Strümpfelbrunn, Waldkatzenbach, Weisbach Gemeinde Zwingenberg
Gemeinde Haßmersheim mit Ortsteilen Hochhausen u. Neckarmühlbach von der Stadt Mosbach den Stadtteil Nüstenbach von der Stadt Mosbach den Stadtteil Neckarelz begrenzt durch die Herrenwiesenstr. einschließlich Bahnlinie, Am Bahnhof einschließlich, Bahnhofstr. einschließlich, Uhlandstr. ausschließlich, Marienstr. ausschließlich, Konradusstr. einschließlich und der Elz bis St.-Anna-Weg einschließlich von der Stadt Mosbach den südwestlichen Stadtbezirk begrenzt durch die B27 ausschließlich bis Nüstenbacher Str. einschließlich, Am Henschelberg bis Schlackenbrücke ( ab Haus Nr. 70 aufwärts ) und Eisenbahnstr. jeweils einschließlich Stadt Adelsheim mit den Stadtteilen Sennfeld, Leibenstadt, Hergenstadt, Wemmershof c) Bezirk III: OGV Gerd Hilbert Büro : Buchwaldstr. 23, 74834 Elztal-Muckental Telefon : 06267/1218 Sprechzeiten : Montag u. Donnerstag von 15.00 bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 8.00 bis 9.00 Uhr jeweils im Büro Gemeinde Billigheim mit den Ortsteilen Waldmühlbach, Sulzbach, Katzental u. Allfeld von der Gemeinde Elztal der Ortsteil Rittersbach Gemeinde Obrigheim mit Ortsteil Mörtelstein Gemeinde Hüffenhardt mit Ortsteil Kälbertshausen von der Gemeinde Limbach die Ortsteile Heidersbach u. Scheringen von der Stadt Mosbach den Stadtteil Waldstadt von der Stadt Mosbach den östlichen Stadtbezirk, Hauptstr. vollständig, begrenzt durch den Schmelzweg und Forststr. einschließlich, begrenzt durch die Odenwaldstr. ausschließlich und Neckarburkenerstr. einschließlich. Ferner die Neckarelzer Str. vollständig, die Arnold-Jansen-Str., die Waldstr., die Friedrich-Ebert-Str. sowie die Straßen Am Hardberg u. Unterm Hardberg. Gemeinde Seckach mit den Ortsteilen Großeicholzheim, Zimmern und Klinge von der Stadt Osterburken (nur) den Stadtteil Schlierstadt
d) Bezirk IV: OGV Heinz Dollinger Büro : Johann-Sebastian-Bach-Weg 2, 74740 Adelsheim Telefon :06291/7830 ( abends ) Sprechzeiten : Montag u. Dienstag von 10.00 bis 12.00 Uhr beim Amtsgericht Mosbach, Vorbau West unter 06261/87-239 Gemeinde Schefflenz mit den Ortsteilen Oberschefflenz, Mittelschefflenz u. Unterschefflenz, Kleineicholzheim Gemeinde Elztal mit den Ortsteilen Dallau, Auerbach, Muckental u. Neckarburken Gemeinde Limbach mit den Ortsteilen Balsbach, Laudenberg, Krumbach, Wagenschwend Gemeinde Fahrenbach mit den Ortsteilen Robern und Trienz von der Stadt Mosbach die Stadtteile Lohrbach, Reichenbuch, Sattelbach u. Diedesheim von der Stadt Mosbach den Stadtbezirk nordwestlich der B27, begrenzt durch die Schlackenbrücke ( Am Henschelberg ab Haus Nr. 68 abwärts ), Eisenbahnstr. u. Neckarburkenerstr. jeweils ausschließlich sowie die Odenwaldstr. einschließlich Gemeinde Rosenberg mit den Ortsteilen Bronnacker, Hirschlanden, Rosenberg und Sindolsheim Stadt Ravenstein mit den Stadtteilen Ballenberg, Erlenbach, Hüngheim, Merchingen, Oberwittstadt und Unterwittstadt e) Vertretung: Obergerichtsvollzieherin Seidelmann u. Gerichtsvollzieherin Barth-Schnell vertreten sich gegenseitig. Obergerichtsvollzieher Hilbert u. Dollinger vertreten sich gegenseitig. f.) Zustellungsanträge:
Aufträge für Zustellungen (einschließlich Eilaufträge) werden von dem/der zuständigen Bezirksgerichtsvollzieher/in ausgeführt. Die Zustellungen im Amtsgerichtsbezirk Adelsheim werden von Obergerichtsvollzieher Dollinger ausgeführt. Für die Vertretung des/der Bezirksgerichtsvollziehers/in wird folgendes bestimmt: OGV Hilbert wird von OGV Dollinger, im Verhinderungsfall von OGV Seidelmann bzw. bei deren Verhinderung von GV Barth-Schnell vertreten. OGV Dollinger wird von OGV Hilbert, im Verhinderungsfall von GV Barth- Schnell bzw. bei deren Verhinderung von OGV Seidelmann vertreten. GV Barth-Schnell wird von OGV Seidelmann, im Verhinderungsfall von OGV Dollinger bzw. bei dessen Verhinderung von OGV Hilbert vertreten. OGV Seidelmann wird von GV Barth-Schnell, im Verhinderungsfall von OGV Hilbert bzw. bei dessen Verhinderung von OGV Dollinger vertreten. Hinsichtlich der Zustellungen beim Finanzamt Mosbach, Arbeitsamt, Volksbank u. Sparkasse Mosbach verbleibt es bei dem Beschluss vom 25.03.2008. Dr. Heneka
Verfügung vom 05.03.2012 1.) Bezirkseinteilung per Mail an alle Gerichtsvollzieher beide Prüfungsbeamten der Gerichtsvollzieher beim LG Mosbach Staatsanwaltschaft Mosbach Anwaltsverein Mosbach, z.hd. Rechtsanwalt Wolfgang Frank Zivilabteilung i.h. Familiengericht i.h. Vollstreckungsgericht i.h. Gerichtstafel zum Aushang Gerichtsvollzieherverteilerstelle i.h. Poststelle Amtsgericht Adelsheim 2.) Z.d.A. Klump